[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff,
Doris Achelwilm, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/27988 –
Internationale Berufsbildungszusammenarbeit zur Förderung hochwertiger
und nachhaltiger Berufsausbildungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Internationaler Arbeitsorganisation (IAO; International Labor
Organisation – ILO) stellen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot
und Qualifikationsnachfrage und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für
Jugendliche in aller Welt gravierende Herausforderungen dar. Die globale
Arbeitslosenquote bei Jugendlichen ist nahezu dreimal höher als bei
Erwachsenen. Da eine hochwertige Lehrlingsausbildung potenziell geeignet ist,
Menschen mit den einschlägigen Kompetenzen für die Bewältigung der
Herausforderungen in der Arbeitswelt im gesamten Lebensverlauf auszustatten, wird
sie als wichtiges Element des Systems des lebenslangen Lernens angesehen.
Vor diesem Hintergrund strebt die IAO an, einen internationalen Qualitäts-
und Orientierungsrahmen für eine hochwertige Lehrlingsausbildung zu
schaffen (IAO Bericht IV(1) 2019). Auch die EU-Ratsempfehlung vom 15. März
2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige
Lehrlingsausbildung (2018/C 153/01) verfolgt den gleichen Ansatz.
Auf Grundlage dieser Prämisse und der Bedeutung des dualen Systems
orientiert sich die Bundesregierung (22. Mai 2019) in der internationalen
Kooperation mit Partnern an den folgenden fünf Kernprinzipien der Berufsausbildung:
Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern; Lernen
im Arbeitsprozess; Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und
Prüfungsstandards; Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und
Berufsschulen; Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie
Beratung zur Berufsbildung.
Die aktuelle Strategie der Bundesregierung zur internationalen
Berufsbildungszusammenarbeit vom 22. Mai 2019 schreibt die bisherige Arbeit fort
und aktualisiert das Vorgehen des Strategiepapiers der Bundesregierung zur
internationalen Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand vom 5. Juli
2013 (Bundestagsdrucksache 17/14352), das strategische Ziele, Themen,
Instrumente, Partner, Erfolgsfaktoren der internationalen
Berufsbildungszusammenarbeit beschreibt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28422
19. Wahlperiode 13.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die neue Strategie der Bundesregierung zur internationalen
Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) proklamiert eine Bündelung der Aktivitäten hinsichtlich
eines gemeinsamen strategischen Handelns ihrer Ressorts und größtmögliche
Kohärenz und Transparenz in der iBBZ der Bundesministerien. Dabei gilt es
zu hinterfragen, ob es gelungen ist, Doppelstrukturen innerhalb der sechs
involvierten Bundesministerien zu vermeiden.
Im Rahmen geltender Haushalts- und Finanzplanansätze sollen die
Instrumente der Koordinierung und Abstimmung fortgesetzt und ergänzt werden, um
durch Synergien und Komplementarität zwischen Einzelinitiativen die
Wirksamkeit der iBBZ insgesamt weiter zu steigern. Es besteht wenig Transparenz
darüber, wie viele Mittel an welche Institutionen und Organisationen im
In- und Ausland fließen und ob eine gleichmäßige Verteilung zwischen
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Partnern und Partnerinnen besteht.
Innerhalb der Schaffung und Implementierung eines Rahmens für die
Gestaltung und Weiterentwicklung beruflicher Bildung stärkt die Bundesregierung
staatliche Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie
Sozialpartner. Zu überprüfen ist dabei, ob die politische Teilhabe der
Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen im In- und Ausland gleichermaßen
gestärkt wurde wie die der Wirtschaft und Arbeitgeberorganisationen.
Die übergreifende Fragestellung der Kleinen Anfrage zielt zudem darauf ab,
was die Bundesregierung erreicht hat, um die internationale
Berufsbildungszusammenarbeit so zu stärken, dass hochwertige und nachhaltige
Berufsausbildung in Partnerländern etabliert und ein Qualitäts- und
Orientierungsrahmen entwickelt werden konnte.
1. Welche Förderprogramme, Einzelinitiativen und Projekte wurden von
den Bundesressorts erfolgreich aufgesetzt und durchgeführt, und welche
Ziele und Inhalte erreichten diese (bitte aktuelle Übersicht nach Ressorts,
Ländern, Partnern und Partnerinnen sowie Inhalten für den Zeitraum
Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Eine tabellarische Übersicht zu Förderprogrammen, Einzelinitiativen und
Projekten ist als Anlage 1 beigefügt. Vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekte sind der OECD-
Datenbank zu entnehmen:
https://stats.oecd.org/.
2. Welche gemeinsamen Schwerpunkte haben die Ressorts verfolgt und
umgesetzt, und welche Erfolge wurden dabei erzielt (bitte aktuelle
Übersicht nach beruflichen Sektoren bzw. Branchen und
Bildungseinrichtungen, Inhalten, Ländern, Partnern und Partnerinnen für den Zeitraum
Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Die gemeinsamen Schwerpunkte der Bundesregierung in der internationalen
Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) bilden die fünf Kernprinzipien des
dualen Systems: Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und
Sozialpartnern; Lernen im Arbeitsprozess; Akzeptanz von nationalen Berufs-,
Ausbildungs- und Prüfungsstandards; Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben
und Berufsschulen; Institutionalisierte Berufsbildungs- und
Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung. Alle Förderprogramme,
Einzelinitiativen und Projekte verfolgen diese Schwerpunkte. In Ländern, in denen
die Bundesministerien einen erhöhten Abstimmungsbedarf sehen, erfolgt eine
Abstimmung der Schwerpunkte in länderspezifischen Strategien. Dies ist in der
19. Wahlperiode für die folgenden Länder erfolgt: Griechenland, Indien,
Italien, Mexiko, Portugal, Südafrika, Vereinigte Staaten von Amerika. Es wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Übersicht sortiert nach Branchen
und Bildungseinrichtungen liegt der Bundesregierung nicht vor.
3. Welche Maßnahmen zum Transfer übertragbarer Modelle und zur
dauerhaften Verstetigung der Initiativen und Projekte wurden ergriffen (bitte
aktuelle Übersicht nach Ressorts, Berufen bzw. Branchen, Ländern,
Partnern und Partnerinnen für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute
auflisten)?
Förderprogramme, Einzelinitiativen und Projekte werden stets im Rahmen
einer nachhaltigen Verstetigungsperspektive im Sinne eines sogenannten
Capacity Building bzw. Capacity Development sowie einer wissenschaftlichen und/
oder wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit geplant und umgesetzt. Die
Transfermaßnahmen der Bundesregierung erfolgen unter Berücksichtigung der
Vereinbarungen mit dem jeweiligen Partnerland sowie im Rahmen einer inhärenten
kontextspezifischen und bedarfsgerechten Anpassung, das heißt unter
Berücksichtigung der (volks-) wirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen und
bildungspolitischen Begebenheiten und Rahmenbedingungen im jeweiligen
Land. Die Ansätze werden dabei nicht als generalistische multiplizierbare
Modelle geplant, sondern entlang der kontextspezifischen Bedarfe der Länder
entwickelt. Eine systematische Übersicht entsprechend der Fragestellung liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Förderlinien, Einzelinitiativen und Projekte wurden evaluiert
(bitte aktuelle Übersicht der Evaluationsprojekte der Ressorts, Länder,
Ziele und Art Evaluationskonzepte, Untersuchungsdesign und Methoden
sowie Evaluationszeiträume für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute
auflisten)?
5. Über welche Wirkung der Projekte geben die Ergebnisse der Evaluation
Auskunft (bitte aktuelle Übersicht der Gelingensbedingungen,
Erfolgsfaktoren, Hindernisse, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
der Evaluation für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Durch die Definition der fünf Kernprinzipien der Berufsausbildung wurden die
Erfolgsfaktoren und Gelingensbedingungen bereits festgelegt. Mit der Strategie
der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit 2019
wurde die bisherige Arbeit bestätigt und das Vorgehen im Rahmen des 2013
vorgelegten Strategiepapiers der Bundesregierung zur internationalen
Berufsbildungszusammenarbeit aktualisiert. Die Evaluation von Fördermaßnahmen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt als
Erfolgskontrolle in drei Teilschritten: Zielerreichungskontrolle für jede
Einzelmaßnahme, Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Der
Evaluation liegen fünf Kriterien zugrunde: Relevanz, Effektivität, Effizienz, Kohärenz
und Nachhaltigkeit. Zusätzlich erfolgt in einer Vielzahl an Projekten und
Einzelinitiativen projektbegleitend eine formative und summative Evaluation
durch einen wissenschaftlichen Partner. Die Ergebnisse werden in der Regel
auf der Homepage der Technischen Informationsbibliothek (TIB)
veröffentlicht.
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden sowohl regelmäßig
(z. B. mithilfe eines Stichprobenverfahrens) als auch anlassbezogen evaluiert,
national und international. Evaluierungen werden ergänzt durch Monitoring,
Projektfortschritts- und Schlusskontrollen, die der laufenden Kontrolle und der
finanziellen Prüfung dienen. Die Wirkungen der entwicklungspolitischen
Maßnahmen des BMZ im Bildungssektor werden auf Projekt- und Programmebene
durch die durchführenden Organisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit nach international anerkannten Maßstäben gemessen und
dokumentiert. Die Evaluierungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit werden veröffentlicht. Evaluierungen
auf politisch-strategischer Ebene werden im Bereich des BMZ vom Deutschen
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) unabhängig
durchgeführt. Die Evaluierungen werden ebenso wie das DEval-
Evaluierungsprogramm auf der Webseite des Instituts publiziert.
6. Welche Maßnahmen und Indikatoren sind die Grundlage, um ein
transparentes kohärentes Verfahren der Zusammenarbeit der Ressorts – neben
den Runden Tischen der iBBZ im In- und Ausland – zu erreichen?
Die bilaterale Rahmensetzung und Fortentwicklung der Zusammenarbeit in der
iBBZ erfolgt in regelmäßig stattfindenden Abstimmungsformaten zwischen den
Ressorts und dem jeweiligen Partnerland (unter anderem Bi-nationale
Kommission, Bilaterale Arbeitsgruppe, Technical Meetings, Fachkommissionen,
Regierungskonsultationen, Regierungsverhandlungen) und im Vorfeld auf deutscher
Seite durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Ressorts und den
weiteren Akteuren der iBBZ.
Darüber hinaus bündelt die Zentralstelle der Bundesregierung für internationale
Berufsbildungskooperation (GOVET – German Office for International
Cooperation in Vocational Education and Training) umfangreiche Kompetenzen in der
iBBZ, stärkt den Austausch zwischen den Akteuren und ist zentraler
Ansprechpartner und Anlaufstelle für Partner im In- und Ausland. GOVET sammelt in
einer Datenbank Informationen zu neuen und laufenden Maßnahmen deutscher
Akteure der iBBZ und stellt sie interessierten Akteuren sowie der
Öffentlichkeit im Internet transparent zur Verfügung. Die GOVET-Datenbank informiert
über knapp 500 Projekte und Vorhaben in der iBBZ und wird fortlaufend
aktualisiert. Darunter sind unter anderem Projekte von Bundesländern,
internationalen Organisationen, Kammern, Kommunen, Bundesministerien,
Nichtregierungsorganisationen, von Sozialpartnern und aus der Wirtschaft. Des Weiteren
bietet das GOVET-Länderportal Hintergrundinformationen zur Berufsbildung
und zur Berufsbildungszusammenarbeit in über 120 Ländern. Hier finden sich
Informationen zu Berufsbildungssystemen der Länder, Reformbedarfe und
aktuelle Auswertungen von Bildungsindikatoren. All diese Maßnahmen sind
frei zugänglich und dienen dazu, eine transparente und kohärente
Zusammenarbeit der Ressorts und weiterer Akteure der iBBZ sicherzustellen.
7. Welche Maßnahmen und Indikatoren werden angewendet, um Synergien
und Komplementarität der Einzelinitiativen – sowohl zwischen den
Ressorts als auch diversen involvierten Partnern und Partnerinnen – neben
den Runden Tischen der iBBZ im In- und Ausland zu erreichen?
Die Bundesregierung bringt sich in die iBBZ mit den Stärken und
Zuständigkeiten von mehreren Bundesressorts ein. Alle Bundesressorts orientieren sich
an den fünf handlungsleitenden Kernprinzipien des dualen Systems als
Schwerpunkte der Zusammenarbeit. In Ländern, in denen die Bundesministerien einen
erhöhten Abstimmungsbedarf sehen, erfolgt eine Abstimmung der
Schwerpunkte in länderspezifischen Strategien. Zu deren Planung wird jeweils
frühzeitig am Runden Tisch für internationale Berufsbildungszusammenarbeit
informiert. Die Länderstrategien leiten sich aus der Strategie der
Bundesregierung zur iBBZ ab. Sie verfolgen das Ziel, zu einem kohärenten und
transparenten Außenauftritt der deutschen Akteure beizutragen und Synergien und
Komplementarität zwischen Einzelinitiativen zu ermöglichen. Alle Aktivitäten der
Bundesregierung, nachgeordneten Behörden, im staatlichen Auftrag
handelnden Durchführungsorganisationen und Institutionen sind auf die jeweilige
Länderstrategie ausgerichtet. Sie werden in regelmäßigen Abständen zwischen
den Ressorts auf Arbeitsebene sowie mit den Mitgliedsorganisationen des
Runden Tisches auf Leitungsebene abgestimmt, um einen einheitlichen Auftritt
gegenüber den Partnern zu gewährleisten. Sie unterstützen die Aktivitäten der
nichtstaatlichen Akteure in der Berufsbildung und ermöglichen es ihnen, sich
gemäß ihren Kompetenzen und Möglichkeiten in die Kooperation einzubringen
und diese als offene Plattform im Sinne der strategischen Ziele und
Handlungslinien mitzugestalten. Auf der Implementierungsebene liegt die Abstimmung in
der Hand der durchführenden Organisationen.
8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Expertise weiterer
Akteure und Akteurinnen gleichwertig einbezogen werden, um das Ziel
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe zu sichern?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 12 verwiesen.
9. Welche Instrumente der internationalen Zusammenarbeit haben sich auf
Basis der Indikatoren und Maßnahmen bewährt und wurden
weiterentwickelt, und warum?
Mit der Strategie der Bundesregierung zur iBBZ vom 22. Mai 2019 wurde die
Strategie der Bundesregierung zur iBBZ aus einer Hand vom 5. Juli 2013
evaluiert und fortgeschrieben. Dabei wurde festgestellt, dass sich die im Jahr 2013
eingeführten Instrumente, die mit GOVET eingeführt wurden, bewährt haben
und zu mehr Transparenz und Kohärenz im Handeln der deutschen Akteure
beitragen konnten. Mit der neuen Strategie aus dem Jahr 2019 werden die
Instrumente zur iBBZ weiterentwickelt: Mit länderspezifischen Strategien
wurde ein Instrument für die engere Zusammenarbeit der deutschen Akteure
eingeführt. Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 15
verwiesen.
10. Welche Budgets standen den jeweiligen Ressorts zur Verfügung und
wurden verausgabt (bitte aktuellen Überblick nach Ressorts für den Zeitraum
Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Folgende Mittel wurden von den Ressorts von Beginn der 19. Wahlperiode bis
heute verausgabt:
Auswärtiges Amt 0,41 Millionen Euro
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 12,94 Millionen Euro
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft 3,72 Millionen Euro
Bundesministerium für Bildung und Forschung 52,14 Millionen Euro
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 759,46 Millionen Euro
11. Wie hoch waren die finanziellen Ressourcen, die den politischen
Akteuren und Akteurinnen in Deutschland und in den Partnerländern zur
Verfügung gestellt wurden (bitte aktuelle Übersicht nach Ländern,
staatlichen Institutionen, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern
anteilig für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften für den
Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Das BMZ stellt politischen Stiftungen Mittel zur Verfügung; in diesem Kontext
wurden in der 19. Wahlperiode jedoch keine Berufsbildungsvorhaben
durchgeführt. In der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden die Projekte in
Zusammenarbeit mit politischen Trägern umgesetzt. Diese Projekte sind der
OECD-Datenbank zu entnehmen:
https://stats.oecd.org/.
Die anderen Bundesressorts stellen politischen Akteuren und Akteurinnen
keine finanziellen Ressourcen für Berufsbildungsvorhaben zur Verfügung.
12. Ist die Einhaltung aller Kernprinzipien der Berufsausbildung und die
Partnervielfalt Teil der Ausschreibung bei Programmen und
Voraussetzung für die Mittelvergabe von Projektförderung?
Wenn ja, wie sieht die Realisierung dieser Anforderung in den Projekten
und Initiativen konkret aus (bitte aktuelle Übersicht der Good-Practice-
Projekte und Erfolgsfaktoren für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute
auflisten)?
Die fünf Kernprinzipien des dualen Systems sind wesentlicher Bestandteil der
verschiedenen Förderinitiativen. Die Förderung von
Implementierungsprojekten von Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner im Rahmen der
iBBZ unterstützt den sozialpartnerschaftlichen Dialog, außerdem wird die
Orientierung an den Kernprinzipien des deutschen Berufsbildungssystems
sichergestellt. Für die dazugehörigen Daten wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen. Die Mittelvergabe unterliegt einer stets transparenten Prüfung zur
Einhaltung der Kernprinzipien der Berufsbildung und der Einbindung
geeigneter Partner in den Projektkontext.
13. Wie wird im Rahmen der Länderkooperationen gewährleistet, dass in
den beteiligten Ländern alle relevanten Partner und Partnerinnen
eingebunden sind (bitte aktuelle Übersicht nach Ländern,
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmerorganisationen für den
Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Die Bundesregierung stellt auf deutscher Seite eine Einladung aller relevanten
Akteure, inkl. der deutschen Wirtschafts- und Sozialpartner, stets sicher. Die
Partnerländer entscheiden eigenständig über den Einbezug des lokalen
Akteursumfeldes. Durch die langjährige Vor-Ort Präsenz deutscher und europäischer
Organisationen besteht ein breites Netzwerk an relevanten Akteuren, das
kontinuierlich ausgebaut wird.
14. Welche Auswahlkriterien werden angewandt, damit die Expertise
weiterer Akteure und Akteurinnen gleichwertig einbezogen wird, um das Ziel
politischer, wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe zu sichern?
Die Bundesregierung stellt in der iBBZ eine sinnvolle und zielführende
Einbindung von Experten und Expertinnen an verschiedenen Stellen des Prozesses
sicher, dies sowohl im Bereich der Ausgestaltung der bilateralen Kooperation,
beispielsweise durch Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner, als auch
im Prüfprozess förderfähiger Projektideen durch Einbindung relevanter
Akteurinnen und Akteure, u. a. aus Forschung und Praxis. Es wird ergänzend auf die
Antworten zu den Fragen 1 bis 8 verwiesen.
15. Wie wird ein ausgewogenes Verhältnis aller relevanten und vielfältigen
Partner und Partnerinnen bei den Runden Tischen der iBBZ im In- und
Ausland sichergestellt?
Der „Runde Tisch“ im Inland ist die Informations- und Koordinationsstelle zur
Abstimmung von Aktivitäten in der iBBZ, der in regelmäßigen Abständen als
Runder Tisch auf Staatssekretärsebene, Runder Tisch auf Leitungsebene,
Runder Tisch der Ressorts und Runder Tisch der Akteure tagt. Ziel ist es, die
Strategie der Bundesregierung zur iBBZ aus einer Hand umzusetzen und die
Expertise der unterschiedlichen Akteure zu bündeln. Am Runden Tisch sind die
deutschen Akteure vertreten, die an der Umsetzung der iBBZ mitwirken:
Bundesministerien, die in ihrem Bereich tätigen Organisationen, die das
deutsche Berufsbildungssystem tragenden Organisationen (insbesondere
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher
Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Zentralverband des
Deutschen Handwerks sowie das Bundesinstitut für Berufsbildung), die
Kultusministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz, die
Bildungswirtschaft sowie Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Runde
Tisch fungiert dabei auch als eine Art Clearingstelle, in der gemeinsame
Themen besprochen und die weiteren Vorgehensweisen vereinbart werden.
Aufgrund der Schaffung von verschiedenen Formaten des Runden Tisches auf
unterschiedlichen Ebenen und der umfassenden Mitgliederliste haben alle
relevanten deutschen Akteure die Möglichkeit, in einem ausgewogenen Verhältnis
Themen und Standpunkte einzubringen, Synergien in der iBBZ frühzeitig zu
identifizieren und von den Erfahrungen anderer zu profitieren. Damit wird
sichergestellt, dass diese Akteure ihre vielfältigen Erfahrungen optimal in das
gesamtdeutsche Engagement einbringen. Der Runde Tisch hat sich etabliert.
Seit 2013 tauschen sich die deutschen Akteure der iBBZ regelmäßig am
Runden Tisch aus und stimmen ihr Vorgehen zu Themen und in Ländern ab.
Die „Runden Tische“ im Ausland werden jeweils von den deutschen
Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts umgesetzt, teilweise in Kooperation mit
den deutschen Auslandshandelskammern und der Regierung des Partnerlandes.
Sie unterstützen die Vernetzung interessierter Akteure vor Ort als Informations-
und Abstimmungsplattform. Die Auslandsvertretungen entscheiden auf Basis
ihres langjährigen Wissenstandes über die Gegebenheiten des lokalen
Akteursumfeldes über eine sinnvolle und gleichwertige Einbeziehung aller wichtigen
Akteure.
16. Mit welchen Ländern bestehen bilaterale Arbeitsgruppen, und mit
welchem Ziel bzw. welcher Aufgabenstellung (bitte aktuelle Übersicht nach
Ressorts für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Arbeitsgruppen bestehen im Bereich des BMBF und des BMZ. Die erfragten
Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
BMBF:
Land Aufgabe
China Austausch über aktuelle Entwicklungen und Trends in der beruflichen Bildung
Costa Rica Beratung zu Standardentwicklung und dualer Ausbildung; Beratung zur Einführung einer
institutionalisierten Berufsbildungsforschung
Ghana Unterstützung der ghanaischen Systemreform in der beruflichen Bildung im Bereich
Berufsbildungsmonitoring und -reporting
Griechenland Reform beruflicher Bildung; Wissenstransfer in Kernbereichen der Berufsbildung
Italien Reform beruflicher Bildung; Beitrag zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit
Land Aufgabe
Indien Cluster-Ansatz zur Stärkung von unternehmerischen Rollenmodellen dual geprägter
Berufsbildung; Qualifizierung von Berufsbildungspersonal
Israel Erhöhung der Qualität von beruflicher Ausbildung und Weiterbildung; Beratung zu
Themen wie Fachkräftemangel, Durchlässigkeit zwischen Hochschul- und Berufsbildung,
Inklusion
Lettland Informations- und Erfahrungsaustausch; Kontakt- und Netzwerkbildung; Identifikation
von Beispielen guter Praxis
Mexiko Ausbau von Ansätzen dualer Berufsausbildung; Gestaltung höherer Berufsbildung und
dualer Hochschulbildung
Portugal Gegenseitige Kenntnis der jeweiligen Systeme und Strukturen der Berufsbildung vertiefen;
Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Tutoren/
Koordinatoren
Russland Qualitätssteigerung in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung;
Berufsorientierung; Entrepreneurship; Entwicklung unabhängiger Prüfungsverfahren
Slowakei Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung; Verbesserung der Berufsorientierung
in der höheren Berufsbildung; Ausbau von Aufstiegsqualifikationen
Südafrika Qualifizierung von Berufsbildungspersonal; Entwicklung kompetenzbasierter
Ausbildungsstandards
USA Stärkung von Praxisorientierung in der Berufsausbildung; Berufsbildungsgovernance;
Entwicklung von Berufsbildungsstandards
BMZ:
Senegal Begleitung und Fortschrittsmessung der vereinbarten Reformen im Bereich Berufsbildung
im Rahmen der Reformpartnerschaft
Südafrika Förderung der südafrikanischen Initiativen zur Verbesserung der Berufsbildung in
Kooperation mit der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft
Neben bilateralen Arbeitsgruppen im Sinne eines dauerhaften, strukturierten
und rein bilateralen Austauschs zwischen Deutschland und seinen jeweiligen
Partnerländern gibt es weitere Abstimmungsformate im Bereich der
Berufsbildung. Hierzu wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
17. Welche weiteren strategischen Partnerschaften sind geplant (bitte
aktuelle Übersicht nach Ressorts, Zusammensetzung der Partnerschaften,
Ländern für den Zeitraum Beginn 19. WP bis heute auflisten)?
Der Begriff „strategische Partnerschaften“ ist ein generischer Begriff und kein
definiertes Format der iBBZ der Bundesregierung. Es ist nicht bekannt, dass
entsprechende Partnerschaften im zwischenstaatlichen Bereich geplant sind.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28422
Anlage
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/28422
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/28422
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]