[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Stefan Liebich,
Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28018 –
Die Schere zwischen Arm und Reich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Schere zwischen Arm und Reich geht über die Jahrzehnte immer weiter
auseinander. Die Corona-Krise hat die Wirtschaft im Jahr 2020 massiv
ausgebremst. Das hat auch die Verteilung von Einkommen und Vermögen
beeinflusst. Während etwa Beschäftige in Kurzarbeit Einkommenseinschnitte
einbüßen mussten und Arbeitssuchende wegen der Rezession in die
Langzeitarbeitslosigkeit fielen, konnten Bezieher von Aktien- und
Immobilieneinkommen teilweise Einkommens- und Vermögenszuwächse generieren. Daraus
ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller Fragen hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögensentwicklung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die statistische Berichterstattung über die Einkommens- und
Vermögensverteilung bedarf bedingt durch die Methodik ihrer Erhebung, Aufbereitung und
Auswertung eines zeitlichen Vorlaufs. Aufgrund der langen steuerlichen
Veranlagungsdauer (2,75 Jahre nach Ende des Berichtsjahres) ist auch die Lohn-
und Einkommensteuerstatistik nicht zeitnah aktuell. Verlässliche Aussagen zu
den Auswirkungen der Pandemie werden erst mit Vorliegen der entsprechenden
Daten für die betreffenden Jahre möglich sein.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften in Deutschland von 2010 bis
zum Ende des Jahres 2020 entwickelt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis zum Veranlagungsjahr 2010 wurden die Daten der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik nur dreijährlich aufbereitet, ab 2012 gibt es nun eine jährliche
Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer, die alle veranlagten und
nichtveranlagten Steuerpflichtigen umfasst.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28349
19. Wahlperiode 12.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 9. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer ist derzeit bis 2016
verfügbar. Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen
zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der
notwendigen Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor.
Als Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE-Fälle) werden Steuerpflichtige
bezeichnet, bei denen die Summe der positiven Einkünfte gemäß § 2 Absatz 1
Nummer 4 bis 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) über 500.000 Euro liegt
(keine Saldierung mit negativen Einkünften).
Die erfragten Werte für den Zeitraum 2010 bis 2016 können dem
Tabellenanhang entnommen werden.
2. Wie viele Steuerpflichtige mit positiven Einkünften über 500.000 Euro
aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen sowie Vermietung und
Verpachtung gab es jeweils laut Einkommensteuerstatistik für die Jahre
2010 bis 2020?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die erfragten Werte für den
Zeitraum 2010 bis 2016 können dem Tabellenanhang entnommen werden.
3. Wie haben sich die Vermögenspreise im Jahr 2020 im Vergleich zu den
vorherigen drei Jahren entwickelt (bitte nach Vermögenskategorie
aufschlüsseln)?
Dazu liegen noch keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
tatsächlichen Einkommensmillionäre von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 in
Deutschland entwickelt (vgl. etwa
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozi
ales/zahl-der-einkommens-millionaere-gestiegen-a-d4c69329-ef99-48c6-
983a-11a8cccefd68)?
Die Anzahl aller in Deutschland erfassten Lohn- und
Einkommensteuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. Euro und mehr
aufgeschlüsselt nach Bundesländern für die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016
kann dem Tabellenanhang entnommen werden.
Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen
zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen
Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor.
5. Wie hat sich die Einkommensverteilung in Deutschland (in Dezilen) von
2015 bis zum Ende des Jahres 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt (bitte zusätzlich das erste und das letzte Dezil in Perzentilen
aufschlüsseln)?
Um Struktureffekte der Haushaltszusammensetzung beim Vergleich von
Einkommen auszuschließen, werden Nettoäquivalenzeinkommen berechnet. Sie
bezeichnen einen fiktiven Geldbetrag, der jedem Haushaltsmitglied
zugerechnet wird, und sind die Grundlage zur Berechnung der Dezile der
Einkommensverteilung. Ergebnisse dazu liegen der Bundesregierung auf Basis der
amtlichen EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (engl. Abkürzung:
EU-SILC) und des vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
durchgeführten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Die jüngsten verfügbaren
Erhebungen bilden beim SOEP die äquivalenzgewichteten Einkommen des Jahres
2017 bzw. bei EU-SILC die des Jahres 2018 ab. Eine Aufschlüsselung des
ersten und letzten Dezils liegt der Bundesregierung nur für die Datenquelle EU-
SILC und nach ausgewählten Perzentilen vor. Die Werte für die beiden
Datenquellen können dem Tabellenanhang entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die negativen Anteile im ersten Perzentil
nach EU-SILC im Wesentlichen im Zusammenhang mit selbstständiger
Tätigkeit stehen. Negatives Einkommen kann entstehen, wenn die selbstständige
Tätigkeit Verlust einbrachte oder als Folge von Steuernachzahlungen.
6. Wie hat sich die Einkommensverteilung in den einzelnen Bundesländern
(in Dezilen) von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte zusätzlich das erste und das letzte
Dezil in Perzentilen aufschlüsseln)?
Daten in der Differenzierung nach Bundesländern liegen der Bundesregierung
nicht vor.
7. Wie hat sich die Differenz zwischen den 10 Prozent niedrigsten
Einkommens und den 10 Prozent höchsten Einkommens von 2015 bis zum Ende
des Jahres 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung im EU-Vergleich
entwickelt?
Daten zur Einkommensverteilung in Europa nach Dezilen liegen der
Bundesregierung auf Basis der EU-weit durchgeführten EU-SILC-Erhebungen vor.
Die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Einkommensdezil wird von
Eurostat nicht ausgewiesen. Die jüngsten verfügbaren Daten bilden die
Einkommen des Jahres 2018 ab.
Die Werte für die Anteile des ersten Einkommensdezils und des obersten
Einkommensdezils am gesamten Nettoäquivalenzeinkommen können dem
Tabellenanhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
8. Wie hat sich die Differenz zwischen dem 1 Prozent niedrigsten
Einkommens und dem 1 Prozent höchsten Einkommens im Zeitraum 2015 bis
zum Ende des Jahres 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung im EU-
Vergleich entwickelt?
Daten zur Einkommensverteilung in Europa für das niedrigste und höchste
Perzentil liegen der Bundesregierung auf Basis der EU-SILC-Erhebungen vor. Die
Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Einkommensperzentil wird von
Eurostat nicht ausgewiesen. Die jüngsten verfügbaren Daten bilden die
Einkommen des Jahres 2018 ab.
Die Werte für den Anteil des ersten Einkommensdezils und des obersten
Einkommensdezils am gesamten Nettoäquivalenzeinkommen können dem
Tabellenanhang entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
9. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Personen mit einem zu
versteuernden Einkommen ab 1 Mio. Euro in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020
entwickelt?
Auswertungen nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens sind nur auf
Basis der Steuerpflichtigen möglich.
Anzahl und Anteil der unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen mit einem
zu versteuernden Einkommen von mehr als 1 Mio. Euro (Einzelveranlagung
einer Person) und mehr als 2 Mio. Euro (Zusammenveranlagung grundsätzlich
zweier Personen) für die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016 können dem
Tabellenanhang entnommen werden.
Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen
zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen
Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor.
10. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Personen mit einem zu
versteuernden Einkommen ab 1 Mio. Euro in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 im EU-
Vergleich entwickelt?
Bezüglich Anzahl und Anteil der Personen in Deutschland wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen. Daten, die einen EU-weiten Vergleich erlauben,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
hatten im letzten Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein zu
versteuerndes Einkommen von über 65.000 Euro im Jahr?
Auswertungen nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens sind nur auf
Basis der Steuerpflichtigen möglich.
Die Anzahl der unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen mit einem zu
versteuernden Einkommen von mehr als 65.000 Euro (Einzelveranlagung einer
Person) und mehr als 130.000 Euro (Zusammenveranlagung grundsätzlich
zweier Personen) sowie deren Anteil an allen unbeschränkt Lohn- und
Einkommensteuerpflichtigen für die Veranlagungszeiträume 2015 und 2016 können
dem Tabellenanhang entnommen werden.
Aktuellere statistische Daten liegen wegen der den Steuerpflichtigen
zugestandenen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und der Dauer der notwendigen
Arbeiten zur Erstellung der Statistiken nicht vor.
12. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
galten zum Ende letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahr laut EU-Standard
für Armut und Armutsgefährdung als armutsgefährdet in sozialen
Risikosituationen, armutsgefährdet, relativ einkommensarm beziehungsweise
arm (weniger als jeweils 70 Prozent, 60 Prozent, 50 Prozent und 40
Prozent des Netto-Äquivalenzeinkommens)?
13. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung galten nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gesamt und in den einzelnen
Bundesländern zum Ende letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahr laut
EU-Standard für Armut und Armutsgefährdung als armutsgefährdet in
sozialen Risikosituationen, armutsgefährdet, relativ einkommensarm
beziehungsweise als arm?
14. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
galten nach Kenntnis der Bundesregierung im EU-Vergleich zum Ende
letzten Jahres im Vergleich zum Vorjahr laut EU-Standard für Armut und
Armutsgefährdung als armutsgefährdet in sozialen Risikosituationen,
armutsgefährdet, relativ einkommensarm beziehungsweise als arm?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Daten für das Einkommensjahr 2020 liegen noch nicht vor.
15. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2015 bis zum
Ende des Jahres 2020 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen?
16. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
waren nach Kenntnis der Bundesregierung im EU-Vergleich im Zeitraum
von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 von erheblicher materieller
Entbehrung betroffen?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Der Indikator zur erheblichen materiellen Entbehrung erfasst die
Selbsteinschätzung von Einschränkungen des Lebensstandards. Das Konzept geht von
einem Katalog von neun Gütern und Aktivitäten aus, die für eine materielle
Teilhabe als wünschenswert bzw. notwendig angesehen werden. Die Quote gibt
den Anteil der Personen wieder, die in der Befragung angeben, sich diese Güter
und Aktivitäten aus finanziellen Gründen nicht leisten zu können. Erhebliche
materielle Entbehrung liegt vor, wenn Personen in mindestens vier der neun
Bereiche Entbehrungen angeben.
Das Messkonzept basiert auf einer Reihe von normativen Setzungen und ist
von der Aussagekraft sehr beschränkt. So gehen die unterschiedlichen
Deprivationsmerkmale gleichwertig in die Berechnung des Indikators ein, unabhängig
davon, ob es sich um Grundbedürfnisse oder weitergehende Aspekte der
Teilhabe handelt. Zu den weiteren Setzungen gehört die Auswahl der Bereiche, in
denen eine materielle Entbehrung vorliegen kann und die Festlegung, in wie
vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit Entbehrung im Sinne des
Indikators konstatiert werden kann. Auch können vergleichsweise kleine
Unterschiede in der Formulierung der Fragestellung zu teilweise stark abweichenden
Resultaten führen.
Angaben zur Entwicklung der in der Frage genannten Indikatoren in
Deutschland und in Europa können dem Tabellenanhang entnommen werden. Die
jüngsten verfügbaren Daten bilden die Einkommen des Jahres 2018 ab.
17. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
lebten im Zeitraum von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 nach Kenntnis
der Bundesregierung in einem Haushalt mit sehr niedriger
Erwerbsbeteiligung?
18. Welche Anzahl und welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland
lebten im Zeitraum von 2015 bis zum Ende des Jahres 2020 nach Kenntnis
der Bundesregierung im EU-Vergleich in einem Haushalt mit sehr
niedriger Erwerbsbeteiligung?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zur Entwicklung des Anteils und der Anzahl der Personen in
Deutschland und in Europa, die in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung
leben, können dem Tabellenanhang entnommen werden. Die jüngsten
verfügbaren Daten bilden die Einkommen des Jahres 2018 ab.
19. Wie hat sich die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland,
aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der
Bevölkerung, im Zeitraum von 2000 bis 2020, nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte pro Bundesland aufschlüsseln und
Top-Vermögen einbeziehen)?
20. Wie hat sich die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland,
aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der
Bevölkerung, im Zeitraum von 2000 bis 2020, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt
(bitte pro EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-Vermögen
einbeziehen)?
21. Wie hat sich die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland,
aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der
Bevölkerung, im Zeitraum von 2000 bis 2020, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zu anderen OECD-Mitgliedstaaten
entwickelt (bitte pro OECD-Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-Vermögen
einbeziehen)?
22. Wie hat sich der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit für
Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte, insofern möglich, pro Bundesland
aufschlüsseln und Top-Vermögen einbeziehen)?
23. Wie hat sich der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit für
Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt (bitte,
insofern möglich, pro EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-
Vermögen einbeziehen)?
24. Wie hat sich der Gini-Koeffizient der Vermögensungleichheit für
Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zu anderen OECD-Mitgliedstaaten entwickelt
(bitte, insofern möglich, pro EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-
Vermögen einbeziehen)?
25. Welchen Anteil am Nettovermögen hatten jeweils das oberste und das
niedrigste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland, aufgeschlüsselt in
Prozenten, nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2000
bis 2020 (bitte pro Bundesland aufschlüsseln und Top-Vermögen
einbeziehen)?
26. Welchen Anteil am Nettovermögen hatten jeweils das oberste und das
niedrigste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland, aufgeschlüsselt in
Prozenten, nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen
EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2000 bis 2020 (bitte pro EU-
Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-Vermögen einbeziehen)?
27. Welchen Anteil am Nettovermögen hatten jeweils das oberste und das
niedrigste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland, aufgeschlüsselt in
Prozenten, nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen
OECD-Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2000 bis 2020 (bitte pro OECD-
Mitgliedstaat aufschlüsseln und Top-Vermögen einbeziehen)?
Die Fragen 19 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse zur Verteilung der Nettovermögen privater Haushalte nach Dezilen
und Angaben zur Höhe des Gini-Koeffizienten liegen der Bundesregierung auf
Basis der alle fünf Jahre durchgeführten Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) und des vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung
durchgeführten SOEP vor. Sie können dem Tabellenanhang entnommen werden.
Eine Differenzierung nach Bundesländern liegt nicht vor.
International vergleichbare Daten zur Vermögensverteilung werden durch die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl.
Abkürzung: OECD) und die Europäische Zentralbank (EZB) zusammengestellt.
Datengrundlage für Deutschland und die meisten europäischen Staaten ist der
Household Finance and Consumption Survey (HFCS). Soweit Daten in den
erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie dem Tabellenanhang entnommen
werden.
28. Welcher Anteil der Bevölkerung in Deutschland hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2020 kein Vermögen oder
ein negatives Nettovermögen zu verzeichnen (bitte pro Bundesland
aufschlüsseln)?
Die verfügbaren Daten können dem Tabellenanhang entnommen werden. Werte
für einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
29. Wie hat sich die Zusammensetzung des Gesamtvermögens in
Deutschland in Sachvermögen, Geldvermögen und Beteiligungsvermögen (nach
SOEP (Sozio-oekonomisches Panel)-Definition) im Zeitraum zwischen
2000 und 2020 entwickelt (bitte pro Bundesland aufschlüsseln und Top-
Vermögen einbeziehen)?
Die verfügbaren Daten können dem Tabellenanhang entnommen werden. Werte
für einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
30. Wie hat sich die Zusammensetzung des Gesamtvermögens in
Deutschland in Sachvermögen, Geldvermögen und Beteiligungsvermögen (nach
SOEP-Definition) im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 im Vergleich zu
anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt (bitte pro Mitgliedstaat
aufschlüsseln und Top-Vermögen einbeziehen)?
Soweit Daten der EZB in den erfragten Abgrenzungen vorliegen (siehe auch
Antwort zu den Fragen 19 bis 27), können sie dem Tabellenanhang entnommen
werden.
Drucksache 19/28349 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28349 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]