[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra
Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28032 –
Aktuelle Entwicklung der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und
Förderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei
Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz – KiföG) in Kraft (Bundestagsdrucksachen 16/9299 und 16/10173). Es
beinhaltet neben dem individuellen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung
und Betreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem
1. August 2013 umfangreiche finanzielle Zusagen des Bundes zur Förderung
des Ausbaus und Betriebs entsprechender Einrichtungen. Der Bund sicherte
seinerzeit zu, ein Drittel der anfallenden damals veranschlagten Mehrkosten
von 12 Mrd. Euro für die frühkindliche Bildung und Betreuung zu
übernehmen. Der verabschiedetet Gesetzentwurf sah hierzu die Einrichtung eines
Sondervermögens für Investitionskosten in Höhe von 2,15 Mrd. Euro (Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
(Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz- KBFG)) sowie die Übernahme von laufenden
Kosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro durch eine Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes vor. Mit diesen Investitionen sollte der Rechtsanspruch zum 1. August
2013 unterstützt werden. Das Finanzausgleichgesetz sah weitere Entlastung ab
2014 von Anfangs 770 Mio. Euro vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9299).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/15565 lässt vor allem eines erkennen: Während die Kosten für
die frühkindlichen Bildung, Betreuung und Förderung jährlich zuletzt um
durchschnittlich 2 Mrd. Euro anstiegen und weit die veranschlagten
Mehrkosten von 12 Mrd. Euro überschritten haben, verharrt die Kostenbeteiligung des
Bundes auf einem niedrigen Niveau und ist weit von der seinerzeit
zugesicherten Kostenübernahme von einem Drittel entfernt. Daran hat auch die
Einführung des sogenannten Gute-Kita-Gesetz nichts geändert. Der Großteil der
Kostensteigerung verbleibt bei Ländern und Kommunen und schränkt dort
nach Ansicht der Fragestellenden den finanziellen Spielraum insgesamt ein
und dies auch zulasten anderer Angebote und Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe.
Durch aktuelle Gesetzesvorhaben wie z. B. dem sogenannten Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz ist ein weiterer Kostenanstieg in der Kinder- und
Jugendhilfe zu erwarten, der die prognostizierten finanziellen Mehrbelastungen über-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28645
19. Wahlperiode 19.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 16. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
steigt (vgl. hierzu Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 2021). Ebenfalls
vermissen die Fragestellenden eine Perspektive bezüglich der weiteren
Kostenbeteiligung des Bundes für den Zeitraum nach 2022. Mehrbelastungen, die sich aus
der Corona-Krise ergeben, sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben darüber hinaus gezeigt, dass
der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung noch immer nicht den
Erfordernissen entspricht. Vor diesem Hintergrund vertreten die
Fragestellenden die Auffassung, dass eine stärkere Beteiligung des Bundes bei dem
weiteren Ausbau sowie den Betriebsausgaben dringend geboten ist. Die ist umso
mehr erforderlich vor dem Hintergrund der Einführung eines
Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung auch im Grundschulbereich, der mit weiteren
Kosten für Länder und Kommunen verbunden ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bund hat im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und im Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen zur
Kindertagesbetreuung getroffen.
Nach Artikel 30, 83 des Grundgesetzes liegt die staatliche Aufgabenerfüllung
im Bereich der Kindertagesbetreuung nach diesen Gesetzen in der
Zuständigkeit der Länder. Darüber hinaus wird der Bund gemäß § 83 Absatz 1 SGB VIII
im Rahmen seiner Anregungskompetenz tätig.
1. Wie haben sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2017
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich
Einnahmen z. B. durch Elternbeiträge und wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben der Länder zwischen 2017 und
2019 für die Kindertagesbetreuung ist Tabelle 1 der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Bund beteiligt sich seit 2008 mit insgesamt fünf Investitionsprogrammen
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ am Ausbau der Betreuungsplätze. Im Rahmen
der ersten drei Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (2008
bis 2013, 2013 bis 2014 und 2015 bis 2018) wurden den Ländern insgesamt
3,28 Milliarden Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren ausgezahlt. Insgesamt wurden hier mehr als 560 000 zusätzliche
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
gefördert. Mit dem vierten Investitionsprogramm (2017 bis 2020) sollen mit
Finanzhilfen des Bundes i. H. v. 1,126 Mrd. Euro 100 000 zusätzliche
Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Im Rahmen des
5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 soll
den sich aufgrund der Corona-Pandemie ergebenen finanziellen
Herausforderungen begegnet, ein Ausbaustillstand vermieden und u. a. Investitionen in
Ausstattungen zum Hygieneschutz gefördert werden. Für den weiteren
bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90 000 Betreuungsplätzen für Kinder bis
zum Schuleintritt unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und
Erhaltungsmaßnahmen sowie für notwendige Ausstattungsinvestitionen werden eine
Milliarde Euro bereitgestellt. Weiterhin beteiligt sich der Bund seit 2015
dauerhaft mit jährlich 845 Mio. Euro an den Betriebskosten der
Kindertagesbetreuungseinrichtungen (in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 945 Mio. Euro).
Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit dem Gute-KiTa-Gesetz von
2019 bis zunächst 2022 mit rund 5,5 Mrd. Euro für Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Es wird zudem
auf die Antwort zu Frage Nr. 15 verwiesen.
Außerdem fördert der Bund die Qualität der Kindertagesbetreuung durch
verschiedene Bundesprogramme (bspw. „Sprach-Kitas“ oder „Fachkräfteoffensive
Erzieherinnen und Erzieher“) und im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des
Bundes. Von 2017 bis 2020 wurden zur Umsetzung dieser Programme und
Einzelmaßnahmen Bundesmittel i. H. v. insgesamt rund 1,45 Mrd. Euro
verausgabt.
In der Kinder- und Jugendhilfestatistik der Ausgaben und Einnahmen wird für
die Einnahmen nur teilweise nach den Hilfearten differenziert, sodass die
Einnahmen für Kindertagesbetreuung nicht identifizierbar sind. Aus diesem Grund
können nicht die gesamten Einnahmen abgezogen werden. Tabelle 2 der
Anlage 1 enthält die Einnahmen, die in der KJH-Statistik als Einnahmen für
Tageseinrichtungen für Kinder ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich jedoch nur
um einen Teil der Einnahmen für die Kindertagesbetreuung.
2. Wie werden sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Kenntnis
bzw. Einschätzung der Bundesregierung bis 2028 entwickeln (bitte nach
Jahren, Gesamtausgaben, Gesamtausgaben abzüglich Einnahmen z. B.
durch Elternbeiträge und wenn möglich nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Wodurch wird nach Auffassung der Bundesregierung die
Ausgabenentwicklung beeinflusst?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Entwicklung der Ausgaben für
die Kindertagesbetreuung maßgeblich durch den Platzbedarf beeinflusst. Dieser
setzt sich vornehmlich aus der demografischen Entwicklung der Gesellschaft
sowie der Entwicklung der Betreuungsbedarfe auf Seiten der Eltern zusammen.
Aber auch die Gruppengrößen, der zeitliche Umfang der Betreuung, der
Personalschlüssel in der Einrichtung, die Entwicklung von Bau-, Sanierungs- und
Ausstattungskosten, die Entwicklung der Betriebskosten allgemein, die
Umsetzung von Qualitätssteigerungen in der Betreuung sowie die Befreiung der
Eltern von Beiträgen zur Kindertagesbetreuung sind Einflussgrößen auf die
Entwicklung der Ausgaben.
Aktuelle Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik*
gehen von folgender Entwicklung der Kosten für die Kindertagesbetreuung aus:
Den Berechnungen zufolge erhöhen sich die (im Vergleich zu den Ausgaben im
Jahr 2019) jährlich anfallenden Betriebskosten bis 2028 auf zusätzlich 6,5 bis
8,9 Mrd. Euro im gesamten Bundesgebiet. Für die berechnete Entwicklung der
Betriebskosten sind v. a. die zu erwartenden Kosten für weitere pädagogische
Fachkräfte, die in den kommenden Jahren entsprechend der
Vorausberechnungen für die Deckung der veränderten Platzbedarfe zusätzlich eingestellt werden
müssten, maßgeblich. Die genauen Prognosen und deren zugrunde gelegte
Annahmen sowie eine nach Ost- und Westdeutschland differenzierte Darstellung
finden sich in der unter Fußnote 1 aufgeführten Publikation. Potentielle
Einnahmen (bspw. durch Elternbeiträge oder Eigenanteile freier Träger) konnten in
den Berechnungen nicht berücksichtigt werden.
* Quelle: Rauschenbach, T., Meiner-Teubner, C., Böwing-Schmalenbrock, M., Olszenka, N. (2020): Plätze. Personal.
Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 1: Kinder
vor dem Schuleintritt.
http://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_
1.pdf (Zuletzt abgerufen 30.03.2021).
Für neu zu bauende Kitas oder Erweiterungen vorhandener Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung, die aufgrund des zusätzlichen Platzbedarfs notwendig
werden, fallen neben den laufenden Betriebskosten einmalige
Investitionskosten an.
Die prognostizierten Investitionskosten reduzieren sich – bezogen auf das
gesamte Bundesgebiet – laut den Berechnungen von 2,1 bis 2,8 Mrd. Euro im
Jahr 2021 auf 1,3 bis 2 Mrd. Euro im Jahr 2025. Ab dem Jahr 2026 wird
bundesweit von einem bedarfsdeckenden Angebot ausgegangen, sodass – den
Prognosen zufolge – keine weiteren Investitionskosten anfallen. Die genauen
Prognosen und deren zugrunde gelegte Annahmen sowie eine nach Ost- und
Westdeutschland differenzierte Darstellung finden sich in der unter Fußnote 1
aufgeführten Publikation.
4. Wie wirkt sich das sogenannte Gute-Kita-Gesetz nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Kostenentwicklung aus (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren und wenn
möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden
Ausgaben bzw. Betriebskosten durch das Finanzausgleichsgesetz für die
Kinderbetreuung nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung
bis 2028 entwickeln (bitte nach Jahren und wenn möglich nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund hat den Umsatzsteueranteil der Länder auf der Grundlage von Artikel
2 des Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 sowie Artikel 3 des
Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 15. Februar 2013 um insgesamt
845 Mio. Euro jährlich angehoben.
Auf der Grundlage von Artikel 3 und 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018
erfolgte zudem eine Anhebung um jeweils zusätzlich 493 Mio. Euro für das
Jahr 2019, um 993 Mio. Euro für das Jahr 2020 und 1 993 Mio. Euro für die
Jahre 2021 und 2022. Diese Verstärkungen des Länderanteils an den
bundesweiten Umsatzsteuereinnahmen gingen zulasten des Bundesanteils und waren
verbunden mit der Absicht des Bundes, eine Weiterentwicklung der Qualität
und Verbesserung der Teilhabe in der Kinderbetreuung in den Bundesländern
zu unterstützen, indem die Haushalte der Länder einnahmeseitig verstärkt
wurden.
Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer richtet sich nach der
länderweisen Verteilung der Einwohner zum 30. Juni des jeweiligen Jahres auf
Grundlage der Feststellung des Statistischen Bundesamts.
7. Wie hat sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten für
Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen und Sonderprogramme seit 2018 entwickelt (bitte nach
Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie wird sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Kosten
für Investitionen in Neu- und Ausbau von Betreuungsplätzen z. B. durch
Sondervermögen bzw. Sonderprogramme nach Planung der
Bundesregierung bis 2028 entwickeln (bitte nach Jahren und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund stellt den Ländern seit 2008 im Rahmen des Sondervermögens
Kinderbetreuungsausbau Finanzhilfen bereit. Es wird auf die Antwort zu Frage 1
sowie auf die Tabellen 1 bis 3 der Anlage 2 verwiesen.
Im Weiteren stellt die Antwort zu Frage 3 die prognostizierten
Rahmenbedingungen dar: Aktuellen Berechnungen zufolge wird es ab 2026 voraussichtlich
keinen zusätzlichen Investitionsbedarf in dieser Größenordnung geben.
9. Welche weiteren Programme der Bundesregierung wurden seit 2019 mit
dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt, wie z. B. Kita-
Plus, Sprachkitas etc. (bitte jeweils nach Programm, Laufzeit des
Programmes, Jahren, Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Welche weiteren Programme der Bundesregierung plant die
Bundesregierung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, zukünftig
aufzulegen bzw. zu verstetigen, wie z. B. KitaPlus, Sprachkitas etc. (bitte
jeweils nach Programm, geplanter Laufzeit des Programmes, Jahren,
geplantes Fördervolumen und wenn möglich Verteilung nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Januar 2019 startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo
Bildung für die Kleinsten beginnt“, das bis Ende 2021 läuft. Ziel des Programms
ist die Weiterentwicklung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
sowie die Verbesserung und Stärkung der Kindertagespflege. Zur Teilnahme an
dem Programm haben sich über 80 örtliche und freie Träger aus 14
Bundesländern beworben. An 47 Modellstandorten in 14 Bundesländern werden jeweils
eine Koordinierungsstelle sowie weitere Personal- und Sachausgaben für
Maßnahmen gefördert, die die Qualifizierung und die Qualität in der
Kindertagespflege verbessern. Durch die Arbeit in ausgewählten Themenfeldern sollen
z. B. tragfähige Vertretungsmodelle entwickelt und Möglichkeiten einer
besseren Vergütung erprobt werden.
Somit werden gezielt Anreize für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater
gesetzt. Im Programm stehen insgesamt 7,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.
Die ausgewählten Standorte werden jeweils mit bis zu 150 000 Euro pro Jahr
gefördert. Die Fördermittel teilen sich wie im Folgenden dargestellt auf die
einzelnen Bundesländer auf:
Bundesland Anzahl Vorhaben Fördermittel
2019-2021
Baden-Württemberg 7 2.880.277,25 €
Bayern 1 362.907,15 €
Berlin 1 449.980,66 €
Bremen 1 328.293,18 €
Hamburg 1 409.349,60 €
Hessen 7 2.293.063,27 €
Mecklenburg-
Vorpommern
1 247.190,03 €
Niedersachsen 6 2.365.449,02 €
Nordrhein-Westfalen 14 5.027.797,89 €
Rheinland-Pfalz 1 307.097,60 €
Saarland 2 484.189,53 €
Sachsen 1 295.178,40 €
Schleswig-Holstein 3 759.280,05 €
Thüringen 1 180.388,49 €
Zudem wurden die Bundesprogramme „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“ und „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ über die
Jahre 2021 und 2022 verlängert. Dafür beabsichtigt der Bund noch einmal
insgesamt 420 Mio. Euro bereitzustellen. Das Bundesprogramm „KitaPlus: Weil
gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ wurde wie geplant 2019 beendet.
Darüber hinaus sind weitere Programme und Initiativen des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu nennen:
Die in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut und der Robert-Bosch-
Stiftung geförderte Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte
(WiFF):
Laufzeit Fördervolumen Länder
1. Januar 2019 (DJI) bzw. 1. Juli 2019
(TU Dortmund) bis 31. Dezember 2022
(4. Förderphase)
rd. 7,60 Millionen €
(4. Förderphase)
BY, NRW
Die Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung (BRISE):
Laufzeit Fördervolumen Länder
1. März 2021 bis 28. Februar 2025
(2. Förderphase)
rd. 8,25 Millionen €
(2. Förderphase)
SH, B,
HB, BY,
HE
Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des BMBF werden in der
Förderrichtlinie „Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen
Kindheit“ (Q-BFK) bis 2022 insgesamt elf Forschungsvorhaben mit einem
Fördervolumen von ca. 7,5 Mio. Euro gefördert:
In zwei aktuellen Förderlinien im Schwerpunkt „Digitalisierung im
Bildungsbereich“ des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung werden bis
Herbst 2021 mit rd. 364 000 Euro auch Projekte gefördert, die mit ihren
Ergebnissen zur Verbesserung der Betreuung und Bildung im Kindesalter beitragen
können.
Die Ergebnisse des Verbund-Forschungsprojekts „Digitale Medien in der Kita“
tragen zur aktuellen Fachdiskussion zur Digitalisierung im frühkindlichen
Bereich bei:
Laufzeit Fördervolumen Länder
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2023 473.420 € ST
In dem bis Herbst 2021 mit rund 855 000 Euro geförderten
Verbundforschungsvorhaben „Primat des Pädagogischen in der Digitalen Grundbildung“ liegt der
Fokus auf Grundschulkindern.
Es werden aber unter anderem auch pädagogische Fachkräfte im
elementarpädagogischen Bereich von Kindertagesstätte und Hort zu pädagogischen
Konzepten und Haltungen hinsichtlich digitaler Medien befragt, um Erkenntnisse
über den grundsätzlichen Wandel des Bildungsverständnisses und die
veränderten Rahmenbedingungen bereitstellen zu können.
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Programme geplant.
11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019
unternommen, um den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
bzw. der vorschulischen Kinderbetreuung zu unterstützten (bitte
detailliert nach Jahren, Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer
aufschlüsseln)?
12. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung bzw. der vorschulischen
Kinderbetreuung zukünftig zu unterstützten (bitte detailliert nach Jahren,
Fördervolumen und Verteilung auf die Bundesländer aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Bereich der Lesefrühförderung finanziert das BMBF eine Reihe von
Maßnahmen, um Kinder bereits im sehr frühen Alter an das Lesen heranzuführen.
Dies erfolgt etwa durch Förderung von Projekten der „Stiftung Lesen“ wie
„Lesestart 1-2-3“ oder „Lesen bringt uns weiter. Lesestart für Flüchtlingskinder“.
Für die verschiedenen bundesweiten Initiativen sind für den Zeitraum 2018 bis
2022 rund 7,6 Mio. Euro bewilligt. 2021 hat die Bundesministerin für Bildung
und Forschung die Schirmherrschaft über den Nationalen Lesepakt
übernommen, der von der Stiftung Lesen und dem Börsenverein des Deutschen
Buchhandels initiiert ist. Neben dieser ideellen Unterstützung wird der Nationale
Lesepakt vom 1. September 2020 zunächst bis 31. März 2023 durch das BMBF
mit ca. 520 000 Euro gefördert.
Zur Initiierung früher Begeisterung junger Kinder an naturwissenschaftlichen
und technischen Phänomen sowie deren altersgerechter Beschäftigung mit
Nachhaltigkeit und Informatik wurden bis 2020 Vorhaben der Stiftung „Haus
der kleinen Forscher“ im Umfang von 9,5 Mio. Euro (2019-2020) und wird
diese ab 2021 vom BMBF institutionell mit jährlich 11,9 Mio. Euro gefördert,
um innovative Vorhaben früher MINT-Bildung und Maßnahmen zur MINT-
Fortbildung des pädagogischen Personals bundesweit und kontinuierlich zu
unterstützen.
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen geplant.
13. Wie viele Kindertagesbetreuungsplätze sind seit 2018 neu geschaffen
worden (bitte nach Kindern unter drei Jahren und Kindern ab drei Jahren
bis zum Schuleintritt, Jahren, Gesamt und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung seit 2018 kann der Tabelle 3 in
Anlage 1 entnommen werden. Demnach wurden zwischen 2018 und 2020
zusätzliche Plätze für rund 40 000 unter Dreijährige sowie für etwa 138 000 ab
Dreijährige bis zum Schuleintritt neu geschaffen. Eine Länder-Differenzierung
ist für die ab Dreijährigen bis zum Schuleintritt zum aktuellen Zeitpunkt nicht
möglich.
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Kosten für den Neubau bzw. Ausbau eines neuen
Kindertagesbetreuungsplatzes (bitte wenn möglich nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Mithilfe vorläufiger Daten aus dem Monitoring zum 4. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ lassen sich basierend auf den
Angaben der Bundesländer zu den bewilligten Plätzen Rückschlüsse auf die
durchschnittlichen Kosten eines Kindertagesbetreuungsplatzes ziehen: Danach
belaufen sich die Kosten pro Platz insgesamt im Durchschnitt auf
20 491,77 Euro. Wird nach Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
sowie U3- und Ü3-Plätzen differenziert, zeigt sich ein abweichendes Bild. So
belaufen sich die durchschnittlichen Platzkosten im Bereich der
Kindertageseinrichtungen U3 auf 30 840,92 Euro, Ü3 auf 17 312,14 Euro. Im Bereich der
Kindertagespflege liegen die Durchschnittskosten für einen U3-Platz bei
lediglich 2 766,80 Euro, während sich auf Basis der Länderangaben für Ü3-Plätze in
der Kindertagespflege Kosten i. H. v. 9 918,87 Euro ergeben. Eine nach
Bundesländern differenzierte Darstellung der durchschnittlichen Platzkosten ist
gegenwärtig nicht möglich.
15. Ist die Bundesregierung immer noch bestrebt, ein Drittel der
ausbaubedingten Mehrkosten für Kindertagesbetreuung zu übernehmen und damit
die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten?
Wenn nein, in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, sich
zukünftig und dauerhaft an den Kosten zu beteiligen?
Das Bundeskabinett hat bereits im Juli 2019 zur Umsetzung der Ergebnisse der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen, dass der Bund
auch für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. In der
Kabinettvorlage der Bundesregierung zur Aufstellung des Finanzplans bis 2024
wurde auf diesen Beschluss entsprechend hingewiesen. Dort heißt es auf Seite
18 im Kabinettdokument: „Überdies unterstützt der Bund mit dem Gute-Kita-
Gesetz die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung
weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern“.
Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur
Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
wurde festgehalten, dass der Bund auch für die Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus seine
Verantwortung wahrnehmen wird.“ Insoweit steht der Bund zu seiner Zusage, sich
auch über 2022 hinaus in der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung
der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu engagieren.
16. Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplätze für
Kinder unter drei Jahren seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und Bundesländern
aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich die Betriebskosten pro Kindertagesbetreuungsplätze für
Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt seit 2009 nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Gesamt und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die Ausgaben der
Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe jährlich erfasst. Dabei werden
Personalausgaben sowie sonstige laufende Ausgaben für Einrichtungen
öffentlicher Träger separat ausgewiesen.
Tabelle 4 der Anlage 1 stellt die laufenden Ausgaben für Einrichtungen
öffentlicher Träger der Anzahl der Kinder in Einrichtungen öffentlicher Träger
gegenüber und weist die durchschnittlichen rechnerischen pro Kind Ausgaben für
die Jahre 2009 bis 2019 aus (bis 2018 nach Ländern). Eine Differenzierung
nach Altersgruppen ist nicht möglich. Ausgaben von Einrichtungen freier
Träger sowie die Kindertagespflege werden nicht berücksichtigt.
18. Wie viele Fach- und Assistenzkräfte werden im Bereich der
Kindertagesbetreuung sowie im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf
Ganztagsbetreuung bis 2030 nach Einschätzung der Bundesregierung
zusätzlich benötigt?
Um ein bedarfsdeckendes Angebot für Kinder vor dem Schuleintritt in der
Kindertagesbetreuung zu gewährleisten, rechnet die Bundesregierung auf
Grundlage aktueller Prognosen* mit einem zusätzlichen Personalbedarf bis 2030 von
238 000 bis 284 000 Personen. Die Höhe ist abhängig von der Entwicklung der
Elternbedarfe. Zusätzliche Personalbedarfe etwa durch qualitative
Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung oder den Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sind in diesen Berechnungen noch nicht
berücksichtigt.
Zum Ausmaß des im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zusätzlich benötigten Personals liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
19. Wie viele Ausbildungsplätze für Fach- und Assistenzkräfte müssen nach
Auffassung der Bundesregierung bis 2030 geschaffen werden, um den
Personalbedarf für die Kindertagesbetreuung und im Rahmen des
geplanten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung zu decken?
Den Ausbau der Fachschulkapazitäten regeln die Bundesländer in eigener
Zuständigkeit. Zu der Anzahl der Ausbildungsplätze für Fach- und
Assistenzkräfte, die bis 2030 geschaffen werden müssen, um den Personalbedarf für die
Kindertagesbetreuung und im Rahmen des geplanten Rechtsanspruches auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu decken, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
* Quelle: Rauschenbach, T., Meiner-Teubner, C., Böwing-Schmalenbrock, M., Olszenka, N. (2020): Plätze. Personal.
Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 1: Kinder
vor dem Schuleintritt.
www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/Plaetze._Personal._Finanzen._Teil_1.pdf
(Zuletzt abgerufen 30.03.2021)
Der in der Antwort zu Frage 18 aufgeführte Fachkräftebedarf kann nicht nur
durch die Ausbildung weiterer pädagogischer Fachkräfte gedeckt werden,
sondern u. a. auch durch die Aufstockung des vorhandenen Personals, das
„Zurückholen“ ausgeschiedener Fachkräfte sowie die Einstellung von
Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an den Kosten für die
Ausbildung der Fachkräfte zu beteiligen (wenn ja, wie, und wenn nein, bitte
Gründe ausführen)?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesländer anderweitig
bezüglich der Ausbildung von Fachkräften zu unterstützen (wenn ja, wie, und
wenn nein, bitte Gründe ausführen)?
22. Plant die Bundesregierung, den durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeschobenen Ausbau der
praxisintegrierten Ausbildungswege zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum
staatlich anerkannten Erzieher entsprechend ihrer Zusage auch in
Zukunft zu fördern (wenn ja, in welchem finanziellen Umfang, und mit
welchen Mitteln, und wenn nein, welche Wege will die Bundesregierung
ansonsten einschlagen, um eine vergütete, attraktive Erzieherinnen- und
Erzieherausbildung zu fördern)?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern regeln die
Länder in eigener Zuständigkeit. Die Bundesregierung unterstützt angehende
Erzieherinnen und Erzieher erfolgreich individuell über das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), soweit und solange die Ausbildung überwiegend
schulisch erfolgt (Finanzierungsanteile: Bund 78 Prozent, Länder 22 Prozent).
Mit dem 4. AFBGÄndG, das seit dem 1. August 2020 in Kraft getreten ist,
wurden die Förderbedingungen nochmal deutlich verbessert: Beispielsweise wurde
der Zuschussanteil in der Unterhaltsförderung zu einem Vollzuschuss ausgebaut
und muss nicht mehr anteilig zurückgezahlt werden. Im AFBG sind angehende
Erzieherinnen und Erzieher mit rund 30 000 Geförderten im Jahr 2019 die
größte Gefördertengruppe.
Soweit die nach der Verfassung auch für die rechtliche Ordnung der
Erzieherausbildung zuständigen Länder die Ausbildung wesentlich oder überwiegend
praktisch, also praxisintegriert oder „dualisiert“ organisieren, begrüßt dies der
Bund. In dieser Ausbildungsform bedarf es keiner sozialleistungsähnlichen
Unterhaltsfinanzierung, weil – nach Auffassung der Bundesregierung – in diesen
Fällen von den Ländern eine angemessene Ausbildungsvergütung vorzusehen
ist.
Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ setzt der Bund seit
2019 zusätzlich einen wirksamen Impuls für das praxisintegrierte
Ausbildungsmodell. Dieser zeigt bereits Wirkung: Durch die dreijährige Förderung im
Rahmen der Fachkräfteoffensive gibt es nun erstmalig in jedem Bundesland ein
Angebot für die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung. Zahlreiche Länder
haben – auch mit Mitteln aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und
der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – eigene Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung gestartet und die Zahl der geförderten Plätze aufgestockt. Insgesamt
werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive des Bundes
zwischen 2019 und 2022 rund 580 Mio. Euro eingesetzt, um die Ausbildung
und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte zu verbessern: Mit Artikel 1 des
Gute-KiTa-Gesetzes wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und
zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG)
geschaffen. Gemäß § 2 Satz 1 Nummer 3 KiQuTG können Maßnahmen ergriffen
werden, die zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der
Kindertagesbetreuung beitragen. Mehrere Bundesländer haben bislang von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Maßnahmen der Bundesländer sind einsehbar unter:
https://www.bmfsf
j.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bild
ung/das-gute-kita-gesetz/vertraege-mit-den-bundeslaendern/die-vertraege-mit-d
en-bundeslaendern-141192.
Drucksache 19/28645 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Drucksache 19/28645 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28645 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28645 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28645 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28645 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/28645 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Drucksache 19/28645 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]