Betreute Seemannsmissionen
der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach dem Seearbeitsübereinkommen ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Seeleuten den Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land leicht und diskriminierungsfrei zu ermöglichen (https://www.deutsche-flagge.de/de/besatzung/seearbeit/sozialeinrichtungenagge.de). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bezeichnet diese Sozialeinrichtungen als Seemannsmissionen in deutschen Häfen und Deutsche Seemannsmissionen im Ausland.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 19/26826) hat als Ziel die bundesseitige Förderung deutscher Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Seeleute durch den Betrieb von Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen zu unterstützen.
„Mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln soll das bestehende Netzwerk der deutschen Seemannsheime und -clubs in ausländischen Häfen, die psychosoziale Vorsorge und das beratende Angebot für Seeleute unter anderem bei Besuchen an Bord gefördert werden. Die Höhe der Förderung von 1 025 000 Euro durch den Bund entspricht einem Anerkennungsbeitrag für die geleistete Arbeit und deckt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Die Förderung soll in Form eines Leistungsanspruchs deutscher Körperschaften gegen den Bund begründet werden“ (ebd. unter „Problem und Ziel“).
Und weiter: „Durch die Änderung des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) soll die Rechtsgrundlage für die Förderung geschaffen werden“ (ebd. unter „Lösung“).
Durch die Änderung werden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 1 025 000 Euro pro Jahr erforderlich (s. o.). Diese sind bereits für das Jahr 2020 im Bundeshaushalt, Einzelplan 12, eingestellt und in der Finanzplanung bis 2023 berücksichtigt. Mehrausgaben zur Fortführung der Maßnahme über das Jahr 2023 hinaus sind im Einzelplan 12 auszugleichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche betreuten Seemannsmissionen fördert die Bundesrepublik Deutschland (vgl. https://www.deutsche-flagge.de/de/besatzung/seearbeit/sozialeinrichtungen) (bitte getrennt nach Standorten Staat und Stadt auflisten)?
Inwiefern erfolgte bisher eine Bezuschussung der Missionen durch Bundesmittel (vgl. https://www.deutsche-flagge.de/de/besatzung/seearbeit/sozialeinrichtungen)?
a) Wie und in welcher Höhe erfolgte die Bezuschussung der einzelnen Missionen durch Bundesmittel (bitte getrennt nach Standorten Staat und Stadt, angewiesenen finanziellen Mitteln und dies getrennt für die Jahre 2015 bis einschließlich 2020 auflisten)?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Seeleute in den jeweiligen Missionsstandorten betreut wurden (wenn ja, bitte getrennt nach Standorten Staat und Stadt und dies getrennt für die Jahre 2015 bis einschließlich 2020 auflisten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob diese Missionen auch für touristische Zwecke verwendet wurden (wenn ja, bitte nach Standorten Staat und Stadt sowie nach Anzahl der Personen, getrennt für die Jahre 2015 bis einschließlich 2020, auflisten)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob diese Missionen zur Aufnahme von Flüchtlingen dienen bzw. dienten bzw. entsprechende Nothilfe über diese Missionen geleistet wurden (wenn ja, bitte nach Standorten Staat und Stadt sowie nach Anzahl der Personen, getrennt für die Jahre 2015 bis einschließlich 2020, auflisten)?