[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver
Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28121 –
Förderung von Fahrradparkhäusern durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Teil einer funktionierenden Radverkehrsinfrastruktur ist die ausreichende
Versorgung mit Abstellplätzen. Die durch Fahrradparkhäuser (sichere
Fahrradabstellmöglichkeiten in Gebäuden mit in der Regel mehr als 50
Fahrradstellplätzen) geschaffene Infrastruktur an Bahnhöfen und zentralen Plätzen stellt eine
wichtige Alternative zum herkömmlichen Zubringerverkehr dar und kann als
Anreiz zum Verzicht auf die Anreise mit dem Auto dienen. In Zukunft werden
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller immer mehr Menschen
mit dem Fahrrad oder mit Fahrrad und Bahn in Kombination unterwegs sein
wollen. Es ist deshalb unerlässlich, Fahrradparkhäuser zu errichten, um dem
erhöhten Abstellbedarf begegnen zu können. Fahrradparkhäuser sind damit
eine zentraler Baustein der Verkehrswende. Die Errichtung von
Fahrradparkhäusern, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Bahnsteigen und häufig auf
Bahnflächen, stellt für viele Kommunen eine komplexe Herausforderung dar.
Für kleinere und mittlere Städte ist der Bau eines Fahrradparkhauses ein
einmaliges Projekt, für das keine dauerhaften Ressourcen bereitgehalten werden.
In den Niederlanden wurde zur Skalierung des Baus von Fahrradparkhäusern
bereits Anfang der 2000er-Jahre ein Bundesprogramm mit einem zentralen
Projektmanagement aufgesetzt, das einen Großteil der seitdem entstandenen
Standorte errichtet hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat mit dem am 21. April 2021 verabschiedeten
Nationalen Radverkehrsplan 3.0 die Strategie für die Radverkehrsförderung in
Deutschland bis 2030 beschlossen. Dazu zählen prioritär der infrastrukturelle
Ausbau und die Stärkung des Fahrrads als intermodales Verkehrsmittel. Zur
Radinfrastruktur gehören neben den Radverkehrsanlagen auch
Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen und Fahrradparkhäuser.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29331
19. Wahlperiode 05.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 4. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fahrradparkhäuser können seitens des Bundes über folgende Programme
gefördert werden:
– Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz
durch Stärkung des Radverkehrs (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMU),
– Kommunalrichtlinie – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld
(BMU),
– Finanzhilfen im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt & Land“
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI),
– Richtlinie zur Förderung „innovativer Projekte zur Verbesserung des
Radverkehrs in Deutschland“ (BMVI).
1. Wie viele Fahrradparkhäuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2018 (und ggf. vor 2018, falls inzwischen bekannt, siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/16788) in der Bundesrepublik Deutschland gebaut (bitte alle
Standorte unter Angabe des Bundeslandes auflisten)?
a) Welche Kapazitäten haben diese Fahrradparkhäuser (bitte unter
Berücksichtigung von Plätzen für besondere Rad-Typen wie E-Bikes,
Lastenräder etc. sowie nach besonders gesicherten und ungesicherten
Abstellanlagen aufschlüsseln), und wie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Auslastung dieser Kapazitäten?
b) Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils Baulastträger und
wer Betreiber der bekannten Fahrradparkhäuser?
c) Welche der genannten Fahrradparkhäuser werden bzw. wurden von
der Bundesregierung in welcher Höhe und mit welchen Anteilen
gefördert?
d) Welche Fahrradparkhäuser wurden bzw. werden durch Mittel der
Deutschen Bahn ganz oder teilweise finanziert und unterhalten (bitte
sämtliche Standorte auflisten, Gesamtkosten und
Finanzierungsanteile der DB aufschlüsseln)?
e) Welche Serviceleistungen (Reparatur, Leihstelle für verschiedene
Rad-Typen, Beratung, Verkauf, Lade-Möglichkeit von E-Bikes etc.)
werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den bekannten
Standorten neben dem Abstellen des Fahrrades angeboten (bitte nach
Standorten auflisten)?
Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der erbauten Fahrradparkhäuser, Fördersummen, Betreiber und
Serviceleistungen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/16788 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
2. Wie viele Fahrradparkhäuser sind derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in Planung (bitte alle Standorte unter Angabe des
Bundeslandes auflisten)?
a) Bei welchen dieser Gebäude handelt es sich um reine
Fahrradparkhäuser?
b) Welche dieser Gebäude können aufgrund eines Angebots- und
Dienstleistungsmixes eher als Mobilitätsstationen bezeichnet
werden?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der geplanten Fahrradparkhäuser wird auf die Anlagen 2 und 3
sowie auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/16788 verwiesen.
3. Welchen Bedarf an Radabstellmöglichkeiten (bitte unter
Berücksichtigung von Plätzen für besondere Rad-Typen wie E-Bikes, Lastenrädern
etc. aufschlüsseln) besteht nach Schätzung der Bundesregierung
bundesweit, und anhand welcher Daten kommt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 19/16788 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Welche Anträge zur Förderung von Fahrradparkhäusern durch das
Programm „Stadt und Land“ sind bei der Bundesregierung bislang
eingegangen (bitte Projekt, Antragstellerin bzw. Antragsteller, Status des
Förderantrags, beantragte Fördersumme, ggf. bewilligte und bereits
abgeflossene Fördersumme sowie Gesamtsumme des Projekts nennen)?
Für die Förderung von Fahrradparkhäusern ist bislang ein Antrag auf
Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ eingegangen:
Projekt 1 Fahrradparkhaus (366 Stellplätze)
Beschreibung Neubau einer überdachten Fahrradstation am Bahnhof Düren, Erweiterung um 366 Stellplätze
Antragsteller Düren (Nordrhein-Westfalen)
Status der
Maßnahme Genehmigt
Beantragte
Finanzhilfen 661.950,00 Euro
Genehmigte
Finanzhilfen 661.950,00 Euro
Gesamtsumme
des Projektes 735.500,00 Euro
Bereits abgerufene
Mittel 0,00 Euro
Das Vorhaben wurde zum 1. Februar 2021 durch das Land Nordrhein-
Westfalen im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt & Land“ angemeldet, die
Einwendungsfrist endete am 1. März 2021 ohne Einspruch durch das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Der Abruf der Finanzhilfen nach Bestätigung der
jeweiligen Vorhaben durch das BAG liegt in der Verantwortung der Länder.
Darüber hinaus wurden aus dem Programm mit Stand 13. April 2021 u. a.
Mittel für 1297 Fahrradbügel und 72 Fahrradboxen bewilligt.
5. Welche Projekte für Fahrradparkhäuser werden durch das Programm
„innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“
von der Bundesregierung gefördert (bitte Projekt, Antragstellerin bzw.
Antragsteller, Status des Förderantrags, beantragte Fördersumme, ggf.
bewilligte und bereits abgeflossene Fördersumme sowie Gesamtsumme
des Projekts nennen)?
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung „innovativer Projekte zur
Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ befindet sich gegenwärtig ein
entsprechendes Vorhaben zur Förderung durch den Bund in Prüfung:
Projekt Vollautomatisches Radparkhaus
Antragsteller Stadt Osnabrück
Status des
Förderantrags in Prüfung
beantragte Fördersumme 1.793.235,00 Euro
bewilligte
Fördersumme 0 Euro
abgeflossene Fördersumme 0 Euro
Gesamtsumme Projekt 1.793.235,00 Euro
Die Antragsunterlagen für das Vorhaben liegen in aktualisierter Fassung vom
März 2021 vor. Gemäß den „Richtlinien für die Durchführung von
Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)“ wurde das Niedersächsische Landesamt für
Bau und Liegenschaften als Fachaufsicht führende Ebene in die
Antragsprüfung einbezogen. Eine Bewilligung des Vorhabens erfolgt voraussichtlich am
Ende des 2. Quartals 2021. Ein Mittelabruf konnte demzufolge noch nicht
erfolgen.
Der Bund fördert zudem im Rahmen des Vorhabens „Bahnhof Korntal“ den
fahrradfreundlichen Umbau des Bahnhofs Korntal mit Laufzeit 1. November
2020 bis 31. Dezember 2023, mit einer Zuwendungssumme in Höhe von
611 077,60 Euro und einer Förderquote in Höhe von 75 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bestandteil der Maßnahme ist unter anderem
die Schaffung von ca. 100 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im
Bahnhofsumfeld. Diese sind laut Antragskonzept verteilt auf teils überdachte Einzel- und
Doppelbügel, Ertüchtigung bzw. Neubau von Fahrradboxen, überdachte
Doppelstockparker sowie eine holzüberdachte Sammelgarage. Ein Mittelabruf
seitens des Zuwendungsempfängers ist noch nicht erfolgt.
6. Welche Projekte für Fahrradparkhäuser im Rahmen des Programms
„innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“
wurden von Bundesregierung abgelehnt, und mit welcher Begründung?
Vorhaben der Städte Eisenach, Heilbronn, Lingen, Heidelberg, Kassel,
Henningsdorf, Leverkusen und der Wissenschaftspark Kiel GmbH wurden
abgelehnt, weil aufgrund fehlender modellhafter Übertragbarkeit bzw. fehlenden
Innovationscharakters die erforderlichen Fördervoraussetzungen nach Ziffer 2 der
Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des
Radverkehrs in Deutschland vom 21. Dezember 2020 nicht erfüllt waren.
7. Welche weiteren Projekte für Fahrradparkhäuser wurden bzw. werden
mit Bundesmitteln seit 2018 gefördert (bitte Projekt, Antragstellerin bzw.
Antragsteller, Status des Förderantrags, beantragte Fördersumme, ggf.
bewilligte und bereits abgeflossene Fördersumme sowie Gesamtsumme
des Projekts nennen)?
8. Welches Fördervolumen floss insgesamt für Fahrradparkhäuser in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 ab, bzw. wie hoch ist die Gesamtsumme
aller bewilligten Projekte in den jeweiligen Jahren?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
gab es 2018 einen Fördermittelabfluss für geförderte Fahrradparkhäuser in
Höhe von 59 333 Euro. Im Jahr 2019 flossen Mittel in Höhe von 42 525 Euro ab
und im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 167 045 Euro.
Die Gesamtsumme der bewilligten Projekte im Rahmen der
Kommunalrichtlinie verteilt sich wie folgt:
• 2018: 0 Euro,
• 2019: 313 788 Euro,
• 2020: 1 263 151 Euro.
Im Jahr 2018 wurden keine Projekte zur Errichtung von Fahrradparkhäusern im
Rahmen der Kommunalrichtlinie bewilligt. Der angegebene
Fördermittelabfluss aus der Kommunalrichtlinie für das Jahr 2018 stammt von bewilligten
Projekten aus dem Jahr 2016.
Die Gesamtsumme der bewilligten Projekte im Rahmen des Förderaufrufs
„Klimaschutz durch Radverkehr“ verteilt sich wie folgt:
• 2018: 0 Euro,
• 2019: 8 455 778 Euro (Zuwendungsanteil: 6 514 477 Euro),
• 2020: 0 Euro.
Im Rahmen des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ wurden in den
Jahren 2018 und 2020 keine Projekte zur Errichtung von Fahrradparkhäusern
bewilligt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Welches Fördervolumen erwartet die Bundesregierung für
Fahrradparkhäuser in den Jahren 2021, 2022 und 2023?
Es wird folgender Fördermittelabfluss für geförderte Fahrradparkhäuser auf
Grundlage der Kommunalrichtlinie erwartet:
• 2021: 804 165,00 Euro,
• 2022: 853 652,00 Euro,
• 2023: 825 259,00 Euro.
Für zukünftige Anträge, die noch nicht abschließend bewilligt sind, ist nicht
genau ermittelbar, ob bzw. in welcher Höhe in den benannten Haushaltjahren
entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Für den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ können die Fördermittel
für Fahrradparkhäuser, die jeweils in den Haushaltjahren 2021 bis 2023
bereitgestellt werden, nicht konkret angegeben werden. Bei den Projekten handelt es
sich um Maßnahmenbündel. Es lässt sich nicht für alle laufenden Vorhaben
eindeutig zuordnen, in welchem Umfang je Haushaltjahr Ausgaben für die
Maßnahme Fahrradparkhäuser geplant sind.
Es wird folgender Fördermittelabfluss für geförderte Fahrradparkhäuser bei den
innovativen Modellvorhaben und dem Sonderprogramm Stadt und Land
erwartet:
Programm Projekt
Zuwendung
für das Jahr
2021 in Euro
Zuwendung
für das Jahr
2022 in Euro
Zuwendung
für das Jahr
2023 in Euro
Gesamte
Fördersumme
Laufzeit
Innovative
Modellvorhaben
Osnabrück –
Vollautomatisches
Radparkhaus
208.800 1.665.435 83.500 1.957.735
Voraussichtlich
01.07.2021
bis
31.12.2023
Sonderprogramm
„Stadt und
Land“
Neubau einer
überdachten
Fahrradstation am Bahnhof
Düren, Erweiterung
um 366 Stellplätze
661.950 661.950
01.03.2021
bis
31.12.2021
Für das im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ zu fördernde
Fahrradparkhaus in Düren wurde der Mittelabruf der Finanzhilfen durch das
Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2021 angezeigt. Die Umsetzung der
Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
10. Mit wie vielen neuen Fahrradparkhäusern mit über 50 Stellplätzen
rechnet die Bundesregierung bis 2030, und wie hoch ist die zusätzliche
Gesamtstellplatzkapazität dieser neuen Fahrradparkhäuser?
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den perspektivischen Bedarf (bis
2040) an Fahrradstellplätzen an allen 5 700 Bahnhöfen in Deutschland
insgesamt ein?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.
12. Wo ist die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie
„Fahrradparken unter besonderer Berücksichtigung von E-Bikes und
Ladeinfrastruktur“ (vgl. Anlage 1, S. 3, Antworten der Bundesregierung auf die
Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/8587 und
19/16788) veröffentlicht?
Die im Auftrag des BMVI erstellte Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ kann
unter folgendem Link abgerufen werden:
https://ptv2box.ptvgroup.com/index.php/s/YCGbJzfiR2zJj6d#pdfviewer.
Weitere Informationen zur Studie sind abrufbar unter:
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/studie-fahrradpark
en-bahnhoefen-veroeffentlicht.
13. Welche Kommunen sind der Bundesregierung bekannt, die ein
Fahrradparkhaus am Bahnhof errichten wollen (bitte Kommunen und
Bundesland nennen), und hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Bedarf
an Unterstützung für Planung und Bau von Fahrradparkhäusern an
Bahnhöfen seitens dieser Kommunen, und wenn ja, in welchem Umfang?
14. An welchen der ca. 95 untersuchten Flächen der DB Station&Service
AG, die sich für den Bau komplexerer Fahrradparkhäuser eignen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16788), sind bereits Fahrradparkhäuser errichtet, in Bau
oder in Planung, und welche sind diese Flächen?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ wurden die ca. 1 000
größten Bahnhöfe in ausgewählten S-Bahn-Netzen untersucht, an denen
voraussichtlich der Bedarf für ein Fahrradparkhaus gegeben ist. Ein
Untersuchungsaspekt war die Frage, ob dort prinzipiell Flächen existieren, die sich im
Eigentum der DB AG befinden und sich als Standort für ein Fahrradparkhaus
eignen könnten. Im Ergebnis wurden 100 potentielle Standorte identifiziert.
An zwei von den 100 Standorten gibt es bereits ein Fahrradparkhaus und an
weiteren zwölf gibt es Planungen bzw. Vorüberlegungen der Kommune für ein
Fahrradparkhaus. Die Liste der Standorte ist unter folgendem Link einsehbar:
https://ptv2box.ptvgroup.com/index.php/s/YCGbJzfiR2zJj6d#pdfviewer.
Am Bahnknoten Halle wurden zudem die Planungen mit zwei automatisierten
Fahrradparktürmen bereits realisiert. Weitere Informationen können unter
folgendem Link abgerufen werden:
https://www.deutschebahn.com/pr-leipzig-de/
aktuell/presseinformationen/Fertig-geknuepft-Komplett-erneuerter-Bahnknote
n-Halle-sorgt-fuer-schnellere-und-komfortablere-Verbindungen--6078294.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
15. Welche weiteren konkreten Planungen haben die Bundesregierung und
die DB Station&Service AG, um den Bau von Fahrradparkhäusern
schnell voranzugringen?
a) Plant die Bundesregierung insbesondere – analog zu
Autobahngesellschaft – eine eigene Infrastrukturgesellschaft zum Bau von
Radinfrastruktur durch Bundesmittel?
b) Plant die Bundesregierung, die Aufgaben der Autobahngesellschaft
derart zu erweitern, dass nicht nur Autobahnen, sondern etwa auch
Radparkhäuser an Bahnhöfen oder an Radwegen an
Bundesfernstraßen errichtet werden können?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die DB Station&Service AG hat 2018 die Bike+Ride-Offensive (BRO)
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit im Rahmen der NKI gestartet, um für die anfragenden Kommunen
Reihenbügel und Doppelstockanlagen mit und ohne Dach sowie
Sammelschließanlagen zu montieren. Über 50 000 Stellplätze sind in der BRO im
Projektprozess in Arbeit, ca. 5 000 Bike+Ride-Plätze sind bereits in Betrieb
genommen worden. Weitere Informationen zu der BRO sind auf folgender
Webseite abrufbar:
https://www1.deutschebahn.com/bikeandride.
Bei der DB Station&Service AG gibt es derzeit keine Pläne, um die Planung,
den Bau und/oder den Betrieb von Fahrradparkhäusern vorzunehmen.
Das BMVI beabsichtigt, zunächst mit zeitlicher Befristung bis Ende 2023, eine
Informationsstelle Fahrradparkhäuser zu schaffen, um die Kommunen im
Rahmen des Baus von Fahrradabstellanlagen zu unterstützen. Die
Informationsstelle soll am 1. Juli 2021 die Arbeit mit der Sammlung relevanter
Wissensbestände sowie deren Weitergabe an die interessierten Kommunen im Rahmen des
Sonderprogramms Stadt und Land aufnehmen. Das Ausschreibungsverfahren
für die Informationsstelle läuft derzeit.
Im Übrigen ist die Errichtung von Radparkhäusern an Bahnhöfen oder an
Radewegen entlang der Bundesfernstraßen nicht Bestandteil der Straßenbaulast.
16. Wie viele Personen sind aktuell im Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) für die Planung und Förderung von
Fahrradparkhäusern zuständig, und wie schätzt das BMVI den zukünftigen
Personalbedarf für diesen Bereich innerhalb des Ministeriums ein?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/16788 verwiesen.
17. Wie viele Personen sind aktuell bei der DB für die Planung und
Förderung von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen (bitte
differenziert aufschlüsseln) an Bahnhöfen zuständig ,und wie schätzt die DB den
zukünftigen Personalbedarf für diesen Bereich ein?
a) Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der DB
Station&Service AG bezüglich eines bundesweiten
Umsetzungsprogramms nach niederländischem Vorbild?
b) Wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung, und wann mit dem
Kickoff eines solchen Programms zu rechnen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Bei der DB Station&Service AG gibt es aktuell ein Team von zehn
Mitarbeitern, die im Rahmen der BRO Kommunen unterstützen, Fahrradabstellanlagen
zu errichten. Konkrete Gespräche bezüglich eines Umsetzungsprogrammes
nach niederländischem Vorbild zwischen DB Station&Service AG und
Bundesregierung gibt es nicht.
In einzelnen DB-Projekten, meist im Zuge von gesamthaften
Bahnhofserneuerungen, werden auch Fahrradparkhäuser mitgeplant. Hier unterstützt die DB
Station&Service AG bereits heute die Kommunen.
18. Arbeiten die DB Station&Service AG oder die Bundesregierung derzeit
an einem Konzept zum einheitlichen Betrieb von Fahrradparkhäusern?
a) Falls ja, wie sieht dieses hinsichtlich Zugang, Tarifgestaltung,
Sicherheit, Wegeleitung (innerhalb und außerhalb), baulicher Gestaltung,
Einstell- und Bügelsysteme, Lage der Station und Verknüpfung bzw.
Anbindung zu den Bahnsteigen (wenn die Fahrradparkhäuser an
Bahnhöfen sind), Integration von weiteren Angeboten und
Dienstleistungen im Sinne von Mobilitätsstationen (z. B. Schließfächer,
Lademöglichkeiten, Fahrradläden bzw. Reparaturservice,
Fahrkartenverkauf, Servicecenter örtlicher Verkehrsbetriebe, Verleih- und
Sharing-Angebote) aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Steht die Bundesregierung oder die DB Station&Service AG hierzu
mit dem ADFC e. V. hinsichtlich einer möglichen Weiterentwicklung
des Modells „radstation“ oder mit anderen möglichen Trägern von
Fahrradparkhäusern im Austausch, und was ist ggf. der aktuelle
Stand der Gespräche?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Die DB Station&Service AG hat 2020 begonnen, Grundlagen-Analysen zu
erarbeiten, die die genannten Aspekte beinhalten. Im nächsten Schritt kann aus
diesen ein skalierbares Konzept für einen Bedarfsplan „Fahrradparken“ auf der
Grundlage der Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ erarbeitet werden.
Die DB Station&Service AG steht zum Thema „Fahrradparken“ im Austausch
mit dem ADFC, aber auch den anderen radverkehrspolitischen Verbänden. Das
Konzept „Radstation“ und dessen Weiterentwicklung spielen dabei eine Rolle.
19. Wie viele Fahrräder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2019 innerhalb der Bundesrepublik gestohlen (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer gestohlener
Fahrräder?
b) Wie viele Fahrräder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
nach einem Diebstahl wiedergefunden und an ihre Eigentümerinnen
bzw. Eigentümer zurückgegeben?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird u. a. „Diebstahl insgesamt
von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme“ erfasst. Die
erbetenen Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Bundesland
Anzahl
erfasste Fälle
2020
Anzahl
erfasste Fälle
2019
Veränderung
Anzahl InProzent
Baden-
Württemberg 19.687 22.902 -3.215 -14,0
Bayern 25.257 27.199 -1.942 -7,1
Berlin 27.588 28.711 -1.123 -3,9
Brandenburg 10.942 12.236 -1.294 -10,6
Bremen 5.966 6.323 -357 -5,6
Hamburg 14.577 12.079 2.498 20,7
Hessen 12.424 12.392 32 0,3
Mecklenburg-
Vorpommern 4.443 4.938 -495 -10,0
Bundesland
Anzahl
erfasste Fälle
2020
Anzahl
erfasste Fälle
2019
Veränderung
Anzahl InProzent
Niedersachsen 26.936 31.565 -4.629 -14,7
Nordrhein-
Westfalen 61.902 65.485 -3.583 -5,5
Rheinland-Pfalz 6.164 6.626 -462 -7,0
Saarland 1.024 1.001 23 2,3
Sachsen 19.275 21.021 -1.746 -8,3
Sachsen-Anhalt 10.352 10.540 -188 -1,8
Schleswig-
Holstein 10.245 11.267 -1.022 -9,1
Thüringen 4.174 3.589 585 16,3
Bundesrepublik
Deutschland 260.956 277.874 -16.918 -6,1
Das Bundeskriminalamt hat 2018 Ergebnisse des Forschungsprojektes
„Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ veröffentlicht, abrufbar unter:
https://www.
bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Du
nkelfeldforschung/DVS2017/ersteErgebnisse DVS2017.html
Demnach wurden 2017 geschätzt 56 Prozent der Fahrraddiebstähle angezeigt,
d. h. die Dunkelziffer betrug schätzungsweise 44 Prozent.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/29331
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/29331
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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