[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna
Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28146 –
Nutzung des KfW-Studienkredits
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2006 gibt es den KfW-Studienkredit. Er hat während der Corona-
Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil die Bundesregierung ihn als Teil der
Überbrückungshilfe nutzt. Es gilt zu überprüfen, ob der KfW-Studienkredit
tatsächlich ein geeignetes und verantwortbares Instrument der
Studienfinanzierung darstellt und auf welche Weise sich die Kredite auf Studierende bzw.
Absolventinnen und Absolventen, deren soziale und finanzielle Lage sowie
Lebensunterhaltsfinanzierung auswirken.
Regelmäßig warnen Verbraucherschützerinnen bzw. Verbraucherschützer und
Studierendenvertreterinnen bzw. Studierendenvertreter vor den
Verschuldungsrisiken durch Studienkredite (siehe exemplarisch DER SPIEGEL vom
20. Juni 2020: „Schuldenfalle Studium“). Verschuldung und finanzielle
Planungsunsicherheit können sich für Absolventinnen und Absolventen zu
einem schwerwiegenden Problem entwickeln. Daher ist zu prüfen, wie sich
hohe Kreditschulden nach dem Abschluss des Studiums – also in der
sogenannten Rush Hour des Lebens – auf die Möglichkeiten auswirken, eine
Existenz und Familie zu gründen oder Investitionen zu tätigen. Aus Sicht der
Fragesteller sollten Studienkredite nur eine Ergänzung zu einer
leistungsfähigen staatlichen Bildungsfinanzierung sein, die durch Rechtsansprüche
abgesichert ist.
1. Wie viele KfW-Studienkredite wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2019, 2020 und im laufenden Jahr 2021 beantragt (bitte
monatsweise angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 2019, 2020 und im laufenden Jahr
2021 gemäß Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die u. a.
Anzahl an KfW-Studienkrediten beantragt. Die Zahlen beziehen sich auf die
Antragseingänge in dem jeweiligen Monat. Die KfW bietet den Studienkredit
als sogenanntes Eigenmittelprogramm an.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28563
19. Wahlperiode 14.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 14. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl der beantragten
KfW-Studienkredite
2019 2020 2021
Januar 1.409 1.274 2.778
Februar 1.430 1.274 2.805
März 1.878 1.762 2.754
April 1.454 1.215
Mai 1.233 5.188
Juni 879 11.860
Juli 1.201 5.474
August 2.026 3.729
September 3.329 4.824
Oktober 2.767 5.152
November 1.661 3.879
Dezember 1.033 2.929
Summe 20.300 48.560 8.337
2. Wie viele der 2019, 2020 und 2021 gestellten Anträge auf KfW-
Studienkredite waren erfolgreich, und wie viele wurden abgelehnt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden 2019, 2020 und im laufenden Jahr
2021 gemäß Angaben der KfW die u. a. Anzahl an KfW-Studienkrediten
zugesagt bzw. abgelehnt. Die Zahlen beziehen sich auf die zugesagten bzw.
abgelehnten Darlehen in dem jeweiligen Monat. Somit können auch Anträge aus
Vormonaten enthalten sein.
2019 2020 2021
Zusagen
Ablehnungen
Zusagen
Ablehnungen
Zusagen
Ablehnungen
Januar 860 47 1.231 159 3.285 409
Februar 1.139 127 1.076 131 2.572 254
März 1.511 147 1.489 159 2.690 678
April 1.559 167 1.103 186
Mai 1.279 139 2.858 456
Juni 810 96 3.850 667
Juli 1.010 115 6.216 719
August 1.511 153 5.224 809
September 2.957 269 4.806 519
Oktober 2.677 235 5.202 767
November 1.664 169 4.255 1.010
Dezember 1.069 123 3.336 407
Summe 18.046 1.787 40.646 5.989 8.547 1.341
3. Wie viele Absagen musste die KfW-Bankengruppe Studierenden 2019,
2020 und 2021 geben, und aus welchen Gründen erfolgten die Absagen
(bitte Anteil der Absagebegründungen nennen)?
Zur Anzahl der abgelehnten Anträge wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen. Eine dezidierte Auswertung nach einzelnen Ablehnungsgründen liegt
nicht vor. Die häufigsten Ablehnungsgründe gemäß Angaben der KfW waren:
– fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz konformen Legitimation der
Antragsteller) und Nachweise (z. B. Meldebestätigungen),
– von den Antragstellern fehlerhaft generierte Kreditangebote (fehlerhafte
Angaben im Kreditangebot).
4. Wer kann einen KfW-Studienkredit beantragen, und welche einzelnen
besonderen Änderungen gelten aktuell bei den KfW-Studienkrediten
während der Corona-Pandemie?
Welche besonderen Änderungen bei den KfW-Studienkrediten während
der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich aufgehoben?
Die KfW fördert mit dem KfW-Studienkredit volljährige Studierende an einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die
zum Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der
nachfolgenden Gruppen zählen:
1. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland,
2. EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in
Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
3. Familienangehörige (gleich welcher Staatsbürgerschaft) eines deutschen
oder
EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und
hier gemeldet sind,
4. Bildungsinländer (z. B. deutsches Abitur) mit deutscher Meldeadresse.
Zum 1. Juni 2020 wurden die Einschränkungen für ausländische Studierende
(siehe Gruppen 2 bis 4) aufgehoben, so dass alle ausländischen Studierenden
antragsberechtigt waren, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule studieren, in Deutschland gemeldet sind und die Altersgrenze noch
nicht überschritten haben. Der erstmögliche Finanzierungsbeginn (Monat der
ersten Auszahlung) war dabei der 1. Juli 2020.
Der beschriebene erweiterte Antragstellerkreis galt bis zum 31. März 2021.
Der letztmögliche beantragbare Finanzierungsbeginn war der 1. März 2021.
Seit dem 1. April 2021 gelten insoweit wieder die vor dem 1. Juni 2020
gültigen Antragsvoraussetzungen.
Für alle Studienkreditnehmenden gilt für die Dauer ihrer in einem Zeitraum
zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2021 liegenden aktiven
Kreditauszahlungsphase ein auf 0 Prozent p.a. reduzierter Zinssatz
(Zinsverbilligung). Die Zinsen für diese Zeiträume übernimmt der Bund.
5. Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben für den KfW-Studienkredit
seitdem die coronabedingten Änderungen in Kraft getreten sind?
Inwiefern lagen die tatsächlichen Ausgaben im Rahmen des von der
Bundesregierung zuvor Erwarteten?
Im Rahmen der Haushaltsführung 2020 erstattete der Bund der KfW einen
Betrag in Höhe von rund 17,885 Mio. Euro für die Zinsfreistellung der
Kreditnehmenden im KfW-Eigenmittelprogramm „Studienkredit“. Im Rahmen der
Haushaltsführung 2021 erstattete der Bund der KfW bisher keine Mittel, da die
ersten Abrechnungstermine für das Jahr 2021 noch nicht erreicht sind.
Insgesamt standen für 2020 auf Basis von Schätzungen der KfW-Mittel in
Höhe von 65,626 Mio. Euro zur Verfügung.
6. Wie bemessen sich die Zinssätze beim KfW-Studienkredit, und wie hoch
waren sie vor Einführung der bis Ende 2021 geltenden Zinsfreiheit?
Da der KfW-Studienkredit ein sogenanntes Eigenmittelprogramm der KfW
ohne Stellung von Haushaltsmitteln oder Ausfallhaftung des Bundes ist,
werden die Zinssätze durch die KfW kostendeckend kalkuliert. Dies geschieht auf
variabler Basis jeweils zum 1. April und 1. Oktober des Jahres. Der Zinssatz
setzt sich dabei aus dem 6-Monats-Euribor als Referenzzinssatz und einer
Kreditmarge zusammen, die für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt. Die
Marge beinhaltet die zu deckenden Kosten wie z. B. Bearbeitungs- und
Risikokosten.
Der Sollzinssatz betrug am 1. April 2020 (letzte Anpassung vor Einführung der
Zinsfreiheit) 4,27 Prozent p.a., der Effektivzinssatz 4,36 Prozent p.a.).
7. Welche Zinssätze für den KfW-Studienkredit erwartet die
Bundesregierung nach Ablauf der Zinsfreiheit?
Wie in der Antwort zu Frage 6 erläutert, wird der KfW-Studienkredit variabel
verzinst und ist demnach auch von der Marktentwicklung abhängig. Eine
verlässliche Prognose ist daher nicht möglich.
8. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dafür entschieden,
die Zinsfreiheit für den KfW-Studienkredit bis Ende 2021 zu verlängern?
Die vorübergehende Zinsbefreiung beim KfW-Studienkredit als ein Element
der durch den Bund finanzierten Überbrückungshilfe zum Ausgleich
pandemiebedingter Erschwernisse Studierender soll diesen Sicherheit für den
Fortbestand ihrer bisherigen Finanzierungsplanung und -perspektive geben.
9. Welche Annahmen hat die Bundesregierung bezüglich der zusätzlichen
Ausgaben durch die Verlängerung der Zinsfreiheit getroffen?
Die Annahmen bzgl. der zusätzlichen Ausgaben durch die Verlängerung der
Zinsfreiheit ergeben sich aus einer Hochrechnung der auf Basis von
Schätzungen der KfW zunächst ermittelten Erwartungen an Ausgaben für die
Zinsfreistellung bis zum 31. März 2021.
10. Wie hoch ist die Zinslast, die das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) übernimmt, wenn ein Studierender zwischen dem
8. Mai 2020 und 31. Dezember 2021 zwölf Monate den KfW-
Studienkredit in voller Höhe nutzt, und wie hoch ist die verbleibende Zinslast für
den Studierenden nach Ablauf der Auszahlungsphase unter der
Annahme, dass es beim vormals aktuellen Sollzins von 4,36 Prozent und einer
Tilgung von 20 Euro pro Monat bleibt?
Unter der Annahme, dass der Studierende zum 1. Juni 2020 seine erste von
zwölf Auszahlungen erhält, wird er ab dem 1. Juni 2021 mit einer
Kapitalschuld von 7.800 Euro in die Karenzphase übergehen. Hier wird von einer
Karenzphase von 22 Monaten (bis März 2023) ausgegangen. Darüber hinaus
gilt es zu berücksichtigen, dass der KfW-Studienkredit annuitätisch mit einer
gleichbleibenden Rückzahlungsrate, die Zins und Tilgung inkludiert, getilgt
wird.
Der Fragestellung entsprechend wird von einer Anfangstilgung von 20 Euro
ausgegangen. Die Annuität beträgt im berechneten Fall 47,76 Euro, sodass die
Rückzahlung innerhalb von 245 Monaten erfolgt.
Die Zinslast über den gesamten Zeitraum beträgt 4.663,95 Euro. Davon werden
während der Auszahlungsphase 180,41 Euro vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) getragen. 4.483,54 Euro sind durch den
Studierenden selbst zu tragen.
Üblicherweise tilgen KfW-Studienkreditnehmende ihr Darlehen in einer Zeit
von 10 Jahren. Unter dieser Annahme fällt für den obigen Fall eine Annuität in
Höhe von 79,98 Euro an. Die Gesamtzinslast beträgt durch die kürzere
Rückzahlung 2.560,19 Euro; davon sind 2.379,78 Euro selbst zu tragen.
11. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung angesichts der
Verschuldungssummen aus dem KfW-Studienkredit auf die finanzielle
Situation und soziale Lage der Absolventinnen und Absolventen sowie
deren „Rush Hour des Lebens“?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
12. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Warnungen von
Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern vor dem KfW-
Studienkredit – die Kredite seien problematisch, weil die Zinslast zur Gefahr
werden kann (siehe DER SPIEGEL vom 20. Juni 2020: „Schuldenfalle
Studium“)?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Mit dem KfW-Studienkredit wird Studierenden ein zusätzliches
Finanzierungsinstrument zur Verfügung gestellt, das ergänzend neben anderen
Finanzierungsquellen wie Unterhalts-, BAföG-, oder Stipendienleistungen oder auch eigenem
Erwerbseinkommen individuell passgenau in Anspruch genommen und genutzt
werden kann. Die Höhe der monatlichen Auszahlungsraten ist bis zu einem
Höchstbetrag von 650 Euro frei wählbar und kann auch während der Laufzeit
des Kredits den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Der
Studienkredit kann dabei gegebenenfalls durchaus während des gesamten Studiums
genutzt werden, er kann aber auch nur vorübergehend zur Überbrückung zeitlich
befristeter Finanzengpässe oder Mehrbedarfe bezogen werden. Dies gilt
insbesondere auch für seine Inanspruchnahme als Teil der Überbrückungshilfe
während der Pandemie.
Auch die Rückzahlungskonditionen sind flexibel und sozialverträglich
ausgestaltet. Darlehensnehmende können bei finanziellen Engpässen eine Anpassung
des Tilgungsplans mit Reduzierung der Rückzahlungsraten oder
vorübergehender Stundung beantragen. Der Rückzahlungszeitraum kann dadurch
erforderlichenfalls auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Umgekehrt können die
Darlehensnehmenden jederzeit ohne Zusatzkosten die Rückzahlungsrate erhöhen
oder Sondertilgungen leisten. Für mehr Planungssicherheit kann eine
Festzinsoption gewählt werden.
Sowohl die KfW selbst als auch die Geschäftsbanken und die
Studierendenwerke, die als Vertriebspartner in die Vergabe der KfW-Studienkredite
eingebunden sind, bieten entsprechende Informationen und Beratungsleistungen an,
deren Inanspruchnahme nicht mit zusätzlichen Kosten für die Studierenden
verbunden ist.
13. Wie viele internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in
Deutschland aufhalten) haben den KfW-Studienkredit bis zum 31. März
2021 genutzt?
Im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 31. März 2021 wurden 19.307 Darlehen an
internationale Studierende zugesagt. Darin sind auch 703 Zusagen an
Unionsbürgerinnen und -bürger enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass die KfW nicht
differenziert auswerten kann, ob diese sich mehr oder weniger als drei Jahre in
Deutschland aufhalten.
14. Welchen Anteil an den Ausgaben für den KfW-Studienkredit hatten im
Zeitraum der coronabedingten Sonderregeln die Aufwendungen an
internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige
von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland
aufhalten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Eine Aufteilung der Ausgaben
nach Staatsangehörigkeit der Kreditnehmenden ist nicht möglich.
15. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dafür entschieden,
dass internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und
Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in
Deutschland aufhalten) den KfW-Studienkredit ab dem 1. April 2021
nicht mehr erhalten können?
Die befristete Öffnung des KfW-Studienkredits für diese Gruppen sollte
denjenigen internationalen Studierenden helfen, die während eines
Studienaufenthalts in Deutschland von der Pandemie überrascht wurden und deren eigentlich
eingeplante Finanzierung durch eigene Erwerbstätigkeit oder durch Unterhalts-
und Unterstützungsleistungen der Familie pandemiebedingt weggebrochen sind
oder sich verringert haben. Die Betroffenen konnten den KfW-Studienkredit
zwischen Juni 2020 und März 2021 beantragen und können ihn für die gesamte
weitere Dauer ihres Studiums in Deutschland nutzen. Inzwischen ist die
Situation bekannt, sodass neu nach Deutschland kommende internationale
Studierende sich auf die Lage einstellen und alternative Finanzierungslösungen suchen
können.
16. Mit welchen Mehrausgaben wäre nach Kenntnis der Bundesregierung zu
rechnen gewesen, wenn die zwischenzeitliche Öffnung des KfW-
Studienkredits für internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-
Bürger und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren
in Deutschland aufhalten) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden
wäre – auch mit Blick auf die Ausgaben, die in der Zeitspanne getätigt
wurden als der KfW-Studienkredit für diese Gruppe geöffnet war?
Der Bundesregierung liegen entsprechende Prognosen nicht vor. Auf die
Antworten zu den Fragen 14 und 15 wird verwiesen.
17. Welche Alternativen zur Finanzierung des Studiums können
internationale Studierende (definiert als Angehörige von Drittstaaten und EU-
Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten)
nach Wegfall der Nutzungsmöglichkeit des KfW-Studienkredits nach
Kenntnis der Bundesregierung nutzen?
Ausländische Studierende haben einen Anspruch auf Förderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn sie neben den insoweit
gültigen allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen auch die subjektiven
Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen. Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die sich
seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten, kann ein
Förderungsanspruch insbesondere bei Ausübung des unionsrechtlichen
Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechts (durch die Studierenden selbst oder ihre Eltern) bestehen. Für
Angehörige von Drittstaaten ist ein Förderungsanspruch bei entsprechend
kurzem bisherigen Aufenthalt in Deutschland abhängig vom jeweiligen
Aufenthaltsstatus und bspw. bei nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes Geduldeten der
Fall.
Ausländischen Studierenden steht während der Pandemie im Übrigen
unabhängig von ihrem Herkunftsstaat und dem Aufenthaltsstatus auch die
Überbrückungshilfe in Form des rückzahlungsfreien Zuschusses von bis zu 500
Euro offen, wenn sie sich in einer akuten pandemiebedingten Notlage befinden.
Anträge können monatlich online gestellt werden.
Stipendienprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD) für ein Studium in Deutschland (mit Abschluss) stehen ausländischen
Personen offen, die sich zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung noch nicht länger als
15 Monate in Deutschland aufhalten. Zu nennen ist hier insbesondere das
Studienstipendienprogramm für Masterstudien in Deutschland. Dies ist für eine
Vielzahl von Herkunftsländern offen. Für Promotionsvorhaben kommt das
Programm Forschungsstipendien-Promotion in Deutschland in Betracht. DAAD-
Stipendien für eine komplette Promotion werden allerdings nur Personen aus
Entwicklungs- und Schwellenländern angeboten. Auch hier gilt die 15-Monats-
Regel.
18. Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtet die Bundesregierung seit
Start des KfW-Studienkredits im Jahr 2006 (jährliche Inanspruchnahme,
Inanspruchnahme nach Fach- und Hochschulsemestern, Höhe der
individuellen Kreditsumme, soziale Herkunft der Antragstellenden,
Vermögens- und Einkommenssituation, Lebenssituation)?
Die Bundesregierung verweist hier insbesondere auf die durch die KfW
veröffentlichten Evaluationen (zuletzt im Jahr 2019) zum KfW-Studienkredit.
Demnach wird der KfW-Studienkredit überdurchschnittlich oft von
„nichttraditionellen“ Studierenden in Anspruch genommen. Hierzu zählen vor allem
ältere Studierende, Studierende mit Kind, Studierende mit vorheriger
Berufsausbildung und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern. Eine
ungleiche Verteilung zwischen den Geschlechtern ist nicht zu beobachten, wohl
aber, dass männliche Studierende etwas höhere monatliche Auszahlungsbeträge
wählen.
80 Prozent der Studienkreditnehmenden decken mindestens ein Drittel ihres
Lebensunterhaltes mit dem KfW-Studienkredit. Knapp 43 Prozent der
Kreditnehmenden rufen den Maximalbetrag von 650 Euro ab (Durchschnitt: 520
Euro). Die durchschnittliche Inanspruchnahme liegt bei circa fünf Semestern
(31 Monate).
Erfreulicherweise gelingt Studienkreditnehmenden nach den Ergebnissen der
Evaluation der KfW der Arbeitsmarkteinstieg besonders häufig. Sie haben eine
überdurchschnittliche Erwerbstätigkeitsquote und erzielen insbesondere kurz
nach dem Abschluss höhere Einkommen als der Durchschnitt der Absolventen.
19. Wie viele Personen zahlen aktuell einen KfW-Studienkredit zurück (bitte
nach Laufzeit, Beginn der Rückzahlung, Rückzahlungsrate und Fächern
aufschlüsseln)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung
seit Start des Kreditangebots, und wie bewertet sie diese?
Seit Start des KfW-Studienkredits 2006 (Stand: 31. März 2021) wurden
377.489 Studierende gefördert. Aktuell befinden sich 139.634
Darlehensnehmende in der Rückzahlungsphase. In der folgenden Tabelle sind diese nach
ihrem jeweiligen Zusagejahr aufgeschlüsselt.
Jahr Anzahl
2006 5.145
2007 5.764
2008 6.260
2009 9.001
2010 12.697
2011 13.743
2012 15.046
2013 20.125
2014 19.606
2015 15.574
2016 9.800
2017 5.124
2018 1.648
2019 101
Eine weitergehende Aufschlüsselung der Darlehen ist nicht möglich. Für
weitergehende Informationen wird auf die in der Antwort zu Frage 18 genannte
Evaluation der KfW aus dem Jahr 2019 (Kapitel 5.3) verwiesen. Darüber
hinaus haben bereits 71.858 Kreditnehmende ihren KfW-Studienkredit
vollständig zurückgezahlt.
20. Wie viele Personen konnten seit Start des KfW-Studienkredits 2006 den
Kredit nicht zurückzahlen?
Um welche Verschuldenshöhen handelt es sich?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Seit Start des KfW-Studienkredits sind etwas mehr als 22.000 Darlehen
notleidend geworden und werden durch die KfW entsprechend intensiv betreut.
Etwas mehr als 5.400 davon wurden in der Restrukturierung beendet. Daten zur
jeweiligen Verschuldungshöhe liegen nicht vor.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
von Kreditnehmenden eines KfW-Studienkredits und deren
Bildungsherkunft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit
bestimmte Studierendengruppen (z. B. weibliche oder männliche
Studierende, Studierende mit oder ohne Migrationshintergrund, mit oder ohne
Kind bzw. Kinder, mit oder ohne Handicap bzw. Behinderung) das KfW-
Studienkreditangebot überproportional häufig in Anspruch nehmen?
Wie bewertet sie diese?
Falls keine Kenntnisse vorhanden sind, warum wurden bzw. werden
diese nicht erhoben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung das Monitoring- und Reporting-
System zum KfW-Studienkredit?
Hält die Bundesregierung die Daten für ausreichend?
Der KfW-Studienkredit ist ein Eigenmittelprogramm der KfW. Die
Bundesregierung steht mit der KfW in dauerhaft engem fachlichen Austausch zu
Entwicklungen, die sich als denkbar abzeichnen.
Während der Zusammenarbeit im Rahmen der bundesfinanzierten
Überbrückungshilfe für pandemiebedingte Notlagen wurde ein regelmäßiges Reporting
zur Inanspruchnahme der Studienkredite unter Geltung der Sondermaßnahmen
etabliert. Auch Adhoc-Anfragen konnten insoweit durch die KfW stets
zufriedenstellend beantwortet werden.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von
Studienkrediten über das Angebot der KfW hinaus?
Im Jahr 2020 hat das Bundesverwaltungsamt 7.967 Bewilligungen auf Anträge
auf einen Bildungskredit der Bundesregierung ausgesprochen. Zusammen mit
den von der KfW unmittelbar im Rahmen ihres Eigenmittelprogramms
bewilligten Studienkrediten sind dies nach der auf einer Anbieterabfrage des
Centrums für Hochschulentwicklung beruhenden Übersicht mehr als 90 Prozent
aller in Deutschland spezifisch zur Studienfinanzierung angebotenen
Kreditangebote, die tatsächlich genutzt wurden und sich noch in der
Auszahlungsphase befanden (vgl. CHE-Studienkredittest 2020, S. 12).
25. Wie hoch waren die Minderausgaben für das BAföG in den Jahren 2020,
2019, 2018 und 2017 (bitte jahresweise angeben), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass deutlich weniger
Geld für das BAföG benötigt wurde als entsprechend der Prognose des
„Fraunhofer FIT“ erwartet (
https://www.augsburger-allgemeine.de/politi
k/Bildungsministerin-Anja-Karliczek-laesst-BAfoeG-Millionen-ungenut
zt-id59228076.html)?
Die Minderausgaben für die Titel 3002/632 50, 3002/632 51 und 3002/671 50
in den Jahren 2017 bis 2020 haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr 2017 2018 2019 2020
Mio. Euro 290,8 434,6 617,3 360,6
Die BAföG-Ausgabenansätze beruhen auf Schätzungen. Diese werden von
einem externen wissenschaftlichen Institut (Fraunhofer-Institut für Angewandte
Informationstechnik FIT) erstellt. Empirisch gestützte Prognosen sind
naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Die Schätzung von Reformwirkungen ist –
insbesondere auch hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem sie greifen – mit hohen
Unsicherheiten behaftet.
Je deutlicher die Anhebungen bei Einkommensfreibeträgen ausfallen, desto
schwieriger wird die Abschätzung der dadurch insgesamt erstmals erreichten
Berechtigtenkreise. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen des
26. BAföG-Änderungsgesetzes im ersten Vollwirkungsjahr 2020. Zudem ist der
Rückgang der BAföG-Ausgaben auch in den Jahren ab 2017 weiterhin als
Folge der anhaltend guten Konjunktur und Wirtschaftslage zu erklären. Die
hohe Erwerbstätigenquote und die gestiegenen Löhne und Gehälter im
Betrachtungszeitraum haben es immer mehr Familien erlaubt, ihren Kindern eine gute
Ausbildung mit eigenen Mitteln zu ermöglichen.
Für das BAföG gilt wie für alle gesetzlichen Ansprüche: Entscheidend ist der
individuelle Rechtsanspruch auf die Leistung, der – unabhängig vom
jeweiligen Schätzansatz im Bundeshaushalt – garantiert ist. Minderausgaben im Jahr
2020 wurden innerhalb der Titelgruppe 3002/Tgr. 50 für den KfW-
Studienkredit genutzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]