Nutzung des KfW-Studienkredits
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Maria Klein-Schmeink, Dr. Janosch Dahmen, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Ekin Deligöz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 2006 gibt es den KfW-Studienkredit. Er hat während der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen, weil die Bundesregierung ihn als Teil der Überbrückungshilfe nutzt. Es gilt zu überprüfen, ob der KfW-Studienkredit tatsächlich ein geeignetes und verantwortbares Instrument der Studienfinanzierung darstellt und auf welche Weise sich die Kredite auf Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen, deren soziale und finanzielle Lage sowie Lebensunterhaltsfinanzierung auswirken.
Regelmäßig warnen Verbraucherschützerinnen bzw. Verbraucherschützer und Studierendenvertreterinnen bzw. Studierendenvertreter vor den Verschuldungsrisiken durch Studienkredite (siehe exemplarisch DER SPIEGEL vom 20. Juni 2020: „Schuldenfalle Studium“). Verschuldung und finanzielle Planungsunsicherheit können sich für Absolventinnen und Absolventen zu einem schwerwiegenden Problem entwickeln. Daher ist zu prüfen, wie sich hohe Kreditschulden nach dem Abschluss des Studiums – also in der sogenannten Rush Hour des Lebens – auf die Möglichkeiten auswirken, eine Existenz und Familie zu gründen oder Investitionen zu tätigen. Aus Sicht der Fragesteller sollten Studienkredite nur eine Ergänzung zu einer leistungsfähigen staatlichen Bildungsfinanzierung sein, die durch Rechtsansprüche abgesichert ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele KfW-Studienkredite wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2019, 2020 und im laufenden Jahr 2021 beantragt (bitte monatsweise angeben)?
Wie viele der 2019, 2020 und 2021 gestellten Anträge auf KfW-Studienkredite waren erfolgreich, und wie viele wurden abgelehnt?
Wie viele Absagen musste die KfW-Bankengruppe Studierenden 2019, 2020 und 2021 geben, und aus welchen Gründen erfolgten die Absagen (bitte Anteil der Absagebegründungen nennen)?
Wer kann einen KfW-Studienkredit beantragen, und welche einzelnen besonderen Änderungen gelten aktuell bei den KfW-Studienkrediten während der Corona-Pandemie?
Welche besonderen Änderungen bei den KfW-Studienkrediten während der Corona-Pandemie wurden zwischenzeitlich aufgehoben?
Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben für den KfW-Studienkredit seitdem die coronabedingten Änderungen in Kraft getreten sind?
Inwiefern lagen die tatsächlichen Ausgaben im Rahmen des von der Bundesregierung zuvor Erwarteten?
Wie bemessen sich die Zinssätze beim KfW-Studienkredit, und wie hoch waren sie vor Einführung der bis Ende 2021 geltenden Zinsfreiheit?
Welche Zinssätze für den KfW-Studienkredit erwartet die Bundesregierung nach Ablauf der Zinsfreiheit?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Zinsfreiheit für den KfW-Studienkredit bis Ende 2021 zu verlängern?
Welche Annahmen hat die Bundesregierung bezüglich der zusätzlichen Ausgaben durch die Verlängerung der Zinsfreiheit getroffen?
Wie hoch ist die Zinslast, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt, wenn ein Studierender zwischen dem 8. Mai 2020 und 31. Dezember 2021 zwölf Monate den KfW-Studienkredit in voller Höhe nutzt, und wie hoch ist die verbleibende Zinslast für den Studierenden nach Ablauf der Auszahlungsphase unter der Annahme, dass es beim vormals aktuellen Sollzins von 4,36 Prozent und einer Tilgung von 20 Euro pro Monat bleibt?
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung angesichts der Verschuldungssummen aus dem KfW-Studienkredit auf die finanzielle Situation und soziale Lage der Absolventinnen und Absolventen sowie deren „Rush Hour des Lebens“?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Warnungen von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern vor dem KfW-Studienkredit – die Kredite seien problematisch, weil die Zinslast zur Gefahr werden kann (siehe DER SPIEGEL vom 20. Juni 2020: „Schuldenfalle Studium“)?
Wie viele internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten) haben den KfW-Studienkredit bis zum 31. März 2021 genutzt?
Welchen Anteil an den Ausgaben für den KfW-Studienkredit hatten im Zeitraum der coronabedingten Sonderregeln die Aufwendungen an internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten)?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, dass internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten) den KfW-Studienkredit ab dem 1. April 2021 nicht mehr erhalten können?
Mit welchen Mehrausgaben wäre nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen gewesen, wenn die zwischenzeitliche Öffnung des KfW-Studienkredits für internationale Studierende (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden wäre – auch mit Blick auf die Ausgaben, die in der Zeitspanne getätigt wurden als der KfW-Studienkredit für diese Gruppe geöffnet war?
Welche Alternativen zur Finanzierung des Studiums können internationale Studierende (definiert als Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten) nach Wegfall der Nutzungsmöglichkeit des KfW-Studienkredits nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtet die Bundesregierung seit Start des KfW-Studienkredits im Jahr 2006 (jährliche Inanspruchnahme, Inanspruchnahme nach Fach- und Hochschulsemestern, Höhe der individuellen Kreditsumme, soziale Herkunft der Antragstellenden, Vermögens- und Einkommenssituation, Lebenssituation)?
Wie viele Personen zahlen aktuell einen KfW-Studienkredit zurück (bitte nach Laufzeit, Beginn der Rückzahlung, Rückzahlungsrate und Fächern aufschlüsseln)?
Welche Trends bzw. Entwicklungen beobachtete die Bundesregierung seit Start des Kreditangebots, und wie bewertet sie diese?
Wie viele Personen konnten seit Start des KfW-Studienkredits 2006 den Kredit nicht zurückzahlen?
Um welche Verschuldungshöhen handelt es sich?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Kreditnehmenden eines KfW-Studienkredits und deren Bildungsherkunft?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit bestimmte Studierendengruppen (z. B. weibliche oder männliche Studierende, Studierende mit oder ohne Migrationshintergrund, mit oder ohne Kind bzw. Kinder, mit oder ohne Handicap bzw. Behinderung) das KfW-Studienkreditangebot überproportional häufig in Anspruch nehmen?
Wie bewertet sie diese?
Falls keine Kenntnisse vorhanden sind, warum wurden bzw. werden diese nicht erhoben?
Wie bewertet die Bundesregierung das Monitoring- und Reporting-System zum KfW-Studienkredit?
Hält die Bundesregierung die Daten für ausreichend?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Studienkrediten über das Angebot der KfW hinaus?
Wie hoch waren die Minderausgaben für das BAföG in den Jahren 2020, 2019, 2018 und 2017 (bitte jahresweise angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass deutlich weniger Geld für das BAföG benötigt wurde als entsprechend der Prognose des „Fraunhofer FIT“ erwartet (https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Bildungsministerin-Anja-Karliczek-laesst-BAfoeG-Millionen-ungenutzt-id59228076.html)?