Rechtsterroristischer und rassistischer Anschlag in Hanau – Stand der Aufklärung mehr als ein Jahr später
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Monika Lazar, Filiz Polat, Claudia Roth (Augsburg), Cem Özdemir, Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Renate Künast, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu wurden bei dem rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag am 19. Februar 2020 im hessischen Hanau ermordet. Mehrere weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter zog bei seinem Anschlag über einen längeren Zeitraum von Tatort zu Tatort. Zunächst tötete er drei junge Menschen in der Hanauer Innenstadt: Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu und Sedat Gürbüz. Sie starben in oder vor einer Bar und in einem Café. Anschließend fuhr der mutmaßliche Täter mit seinem Auto in einen nahegelegenen Stadtteil, wo er Vili Viorel Păun, der ihn entschlossen mit seinem Auto verfolgte, während er vergeblich versuchte, den Polizeinotruf zu erreichen, letztlich durch die Windschutzscheibe erschoss. Gökhan Gültekin, Mercedes Kierpacz und Ferhat Unvar tötete er in einem Kiosk. Anschließend tötete er in einer Bar Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović (https://www.ardmediathek.de/hr/video/doku-und-reportage/hanau-eine-nacht-und-ihre-folgen/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xMjY5MzE/). Danach fuhr er nach Hause und erschoss erst seine Mutter und dann sich selbst. Die Polizei traf dort erst nach Stunden ein (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung2-vom-20-02-2020.html; https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-anschlag-news-unbekannte-werfen-scheibe-an-gedenk-ort-ein-zr-13553420.html). Wie Presseberichten zu entnehmen war, war gleichzeitig der Polizeinotruf zur Tatzeit überlastet und offenbar nicht ausreichend besetzt, so dass viele Anrufe nicht durchkamen, so auch die Anrufe des Opfers Vili Viorel Păun. Eine Rufumleitung zu einer Leitstelle war nicht eingerichtet (https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/hanau-anschlag-versaumnisse-101.html). Die zum Zeitpunkt der Tat geschlossenen Notausgänge in der „Arena Bar“ sind zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage Gegenstand von Ermittlungen nachdem Angehörige Strafanzeige gegen Unbekannt erstatteten (https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/hanau-anschlag-versaumnisse-101.html). Presseberichten ist außerdem zu entnehmen, dass bei Opferangehörigen und Überlebenden nach der Tat Gefährderansprachen durchgeführt wurden (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/tt-mittendrin-hanau-angehoerige-101.html).
Der Anschlag von Hanau reiht sich ein in eine Vielzahl von rassistischen, antisemitisch und antiziganistisch motivierten Taten in Deutschland – von Lichtenhagen, Mölln und Solingen über die Mordserie des NSU bis hin zu dem Anschlag in Halle. Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sind nach Ansicht der fragestellenden Fraktion tief in der Gesellschaft, ihren Strukturen und Institutionen verwurzelte Probleme.
Im Zusammenhang mit der Aufklärung der Tat zeigt sich nach Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass strukturelle Versäumnisse und die fortwährende Bagatellisierung – auch durch politisch Verantwortliche – von gesellschaftlich weit verbreitetem Rassismus verhindert, notwendige Konsequenzen zu ziehen, bei der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus notwendige Fortschritte zu erzielen und die Situation für Betroffene zu verbessern. Es ist dringend erforderlich, die auch im Kontext der Tat von Hanau erneut zu Tage getretenen, teils seit langem bestehenden Missstände und strukturellen Defizite deutlich zu benennen, sie aufzuarbeiten und abzustellen. Konsequentes Handeln bedarf nach Ansicht der fragestellenden Fraktion zunächst umfassender, lückenloser Aufklärung und Transparenz bei allen Versäumnissen und Fehlern. Doch auch ein Jahr nach dem Anschlag von Hanau bleiben Ungereimtheiten bestehen, sicherheitspolitische Schwachstellen sind immer noch nicht umfassend aufgedeckt und zahlreiche Fragen weiter ungeklärt, wodurch gesellschaftliche Verunsicherung entsteht.
Es muss nach Ansicht der fragestellenden Fraktion Schluss sein mit fehlleitenden Erzählungen von labilen Einzeltätern, die eine adäquate Beschäftigung mit der Thematik erschweren, wenn nicht unmöglichen machen. Die hinter rechtsextremen Tätern stehenden Netzwerke und Strukturen sowie Radikalisierungsprozesse, die online und offline stattfinden, dürfen nicht länger verkannt werden. Sie müssen umfassend ermittelt und gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Zudem brauchen Betroffene rechter Gewalt mehr Schutz und Beistand. Die Opfer, ihre Angehörigen und Freunde verdienen einen respektvollen Umgang und Antworten auf ihre zahlreichen Fragen. Der Rechtsstaat ist in der Verantwortung. Er muss bestehende Defizite entschlossen angehen und Antworten liefern. Nur so kann verlorengegangenes Vertrauen zurückgewonnen werden.
Die Politik bleibt nach Ansicht der fragestellenden Fraktion verpflichtet, notwendige Konsequenzen zu ziehen und mit aller rechtstaatlichen Entschlossenheit gegen rechtsextreme Ideologien, Netzwerke und Strukturen sowie allen Formen von rechtem, entmenschlichendem Hass, Hetze und Gewalt vorzugehen. Rassismus ist ein leider nach wie vor tief in der Mitte unserer Gesellschaft verankertes, gesamtgesellschaftliches Problem, das auch vor Sicherheitsbehörden nicht Halt macht. Genauso wie die menschenverachtende Ideologie des Rechtsextremismus bedroht er Menschen, unsere freie, offene und vielfältige Gesellschaft und unsere Demokratie weiterhin sehr ernsthaft. Deshalb braucht es eine kohärente Gesamtstrategie, um Rassismus und Rechtsextremismus zielgerichtet und umfassend zu bekämpfen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24636).
Nach dem rassistischen und rechtsterroristischen Anschlag in Hanau richtete die Bundesregierung den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ein. Am 25. November 2020 legte dieser einen Maßnahmen-Katalog vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26734). Aus Sicht der fragestellenden Fraktion bleibt er hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26734).
Zum Stand der Ermittlungen, den bisherigen Erkenntnissen und gezogenen Konsequenzen zum rassistischen und rechtsterroristischen Anschlag in Hanau hat die fragestellende Fraktion bereits eine Kleine Anfrage (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19678) gestellt.
Zum aktuellen Stand der Ermittlungen, zu den bisherigen Erkenntnissen und gezogenen Konsequenzen fragen wir die Bundesregierung erneut:
Fragen25
Hat die Bundesregierung inzwischen, da die Ermittlungen in den meisten Teilen abgeschlossen sind (https://www.hessenschau.de/panorama/auf-manche-fragen-werden-die-ermittler-keine-antworten-liefern,ein-jahr-hanau-ermittlung-100.html), Erkenntnisse über die Chronologie der Abläufe in der Tatnacht vom 19. Februar 2020, und wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
Wie viele Notrufe wurden bei der Polizei in Hanau über den Tatzeitraum hinweg insgesamt angenommen?
a) Wie viele Personen versuchten, nach Kenntnis der Bundesregierung über den aktuellen Ermittlungsstand in der Tatnacht, den Notruf wie oft zu erreichen, und wie viele von ihnen konnten unter der Notrufnummer aus welchem Grund niemanden erreichen (bitte alle bekannten Anrufe und Anrufversuche, wenn möglich mit entsprechender Zeitangabe auflisten)?
b) Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den Tatsachen, dass am 19. Februar 2020 nur ein Notruftelefon in der Polizeiwache Hanau durchgehend besetzt war, und wenn ja, aus welchen Gründen war dies nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall?
c) Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den Tatsachen, dass am 19. Februar 2020 ein Notruftelefon in der Polizeiwache Hanau nicht durchgehend besetzt war, aber keine Notrufweiterleitung an eine Leitstelle eingerichtet war, und wenn ja, was waren die Gründe hierfür?
d) Ist nach Kenntnis der Bunderegierung bei der Polizei in Hanau mittlerweile ein Überleitungssystem für Notrufe eingerichtet worden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung nach aktuellem Ermittlungsstand darüber, ob der Notausgang des Lokals „Arena Bar“ in der Tatnacht verriegelt war?
a) Ab welchem Zeitpunkt hatte die Polizei Kenntnis über diesen Zustand, und zu welchem Zeitpunkt wurden diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen?
b) Inwiefern wurde die Polizei noch am Tatort in Aussagen von Zeuginnen und Zeugen auf einen verschlossenen Notausgang aufmerksam gemacht, und wurden diese ggf. protokolliert?
c) Zu welchem Ergebnis kamen die bisherigen Ermittlungen bezüglich der Hintergründe und der Folgen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Umstandes, dass der Täter nach Beginn seines Anschlags sehr lange Zeit, scheinbar unbehelligt, durch die Stadt laufen und fahren und weitere Taten ausüben konnte, ohne dass die Polizei ihn daran hinderte, und das, obwohl die Polizeiwache nur wenige hundert Meter vom ersten Tatort entfernt lag (vgl. Hessenschau, „Was wann geschah: Chronologie der Tat in Hanau“ vom 20. Februar 2020; https://www.ardmediathek.de/hr/video/doku-und-reportage/hanau-eine-nacht-und-ihre-folgen/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xMjY5MzE/)?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile (seit ihren Antworten im vergangenen Frühjahr auf die Kleine Anfrage der fragenstellen Fraktion „Stand der Ermittlungen, bisherige Erkenntnisse und Konsequenzen zum rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag in Hanau“ auf Bundestagsdrucksache 19/19678) Erkenntnisse über den Aufenthalt des mutmaßlichen Täters in dem mehrere Stunden andauernden Zeitraum zwischen den tödlichen Schüssen am Kurt-Schumacher-Platz und dem Betreten der Polizei des Wohnhauses des Täters vor (vgl. Hessenschau, „Was wann geschah: Chronologie der Tat in Hanau“ vom 20. Februar 2020)?
Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, warum die Polizei erst rund fünf Stunden nach dem ersten Schuss des mutmaßlichen Täters in die von ihm nach der Tat aufgesuchte Wohnung seiner Eltern eindrang, wenn ja, was sind die Gründe, und wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen hat die Bundesregierung mittlerweile darüber, warum die Polizei nicht gleich die Anti-Terror-Einheiten des Bundes informierte bzw. deren Tätigwerden veranlasste?
Hat die Bundesregierung mittlerweile im Nachgang ihrer im Frühjahr 2020 ergangenen Antworten auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion (s. o.) Erkenntnisse hinsichtlich der Anschlagsplanungen und Anschlagsvorbereitungen durch den mutmaßlichen Täter im Vorfeld der Tat, wenn ja welche konkret?
Hat die Bundesregierung zu der von ihr in der erwähnten Kleinen Anfrage (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19678) gegebenen Antwort, der mutmaßliche Täter habe „Gelegenheit, bei der der Tatverdächtige mutmaßlich in der Woche vor der Tatbegehung einen Tatort vorab ausgekundschaftet hat“, mittlerweile konkretere Erkenntnisse, und wenn ja, welche, und wie und durch wen wurde dies bekannt?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber, ob in das komplexe Tatgeschehen ggf. weitere Personen in strafrechtlich relevanter Weise involviert waren oder ob ein entsprechender Verdacht besteht, dass dies der Fall sein könnte?
Hat die Bundesregierung, die im Mai 2020 „keine Hinweise auf eine Einbindung des mutmaßlichen Tatverdächtigen in rechtsextreme oder rechtsterroristische Strukturen“ (Bundestagsdrucksache 19/19678) hatte, mittlerweile weitergehende Erkenntnisse diesbezüglich, und wenn ja, welche konkret?
a) Geht die Bundesregierung auf Grundlage des Standes der Ermittlungen davon aus, dass keine Hinweise auf eine Verbindung des mutmaßlichen Täters zu rechtsextremen oder rechtsterroristischen Strukturen und Netzwerken sichtbar wurden, und wie vereinbart sie ihre Einschätzung mit entsprechenden Presseveröffentlichungen bezüglich des mutmaßlichen Täters (https://www.gwi-boell.de/de/2020/03/30/weisse-maenner-sehen-ihre-macht-bedroht)?
b) Hat die Bunderegierung mittlerweile beispielsweise Erkenntnisse bezüglich des Versuchs des mutmaßlichen Täters, sich im Hinblick auf diese oder mögliche andere Taten einer bestehenden Gruppierung der rechtsextremen oder rechtsterroristischen Szene anzuschließen oder selbst einen vergleichbaren Personenzusammenschluss zu initiieren (falls ja, bitte konkret benennen)?
c) Hat die Bundesregierung Hinweise oder Erkenntnisse über Verbindungen des mutmaßlichen Täters zu regionalen, überregionalen oder internationalen rassistischen, rechtsextremen und/oder verschwörungsideologischen Personen und/oder Gruppierungen, und wenn ja, inwiefern war er in diese Strukturen eingebunden (vgl. https://www.hessenschau.de/panorama/auf-manche-fragen-werden-die-ermittler-keine-antworten-liefern,ein-jahr-hanau-ermittlung-100.html)?
d) Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnisse über Online-Aktivitäten des mutmaßlichen Täters, insbesondere über dessen Nutzung rassistischer, rechtsextremer und verschwörungsideologischer Internetseiten und/oder Chatgruppen in sozialen Medien sowie dessen eigener Internetseite, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
e) Über welchen Zeitraum hinweg hat sich der mutmaßliche Täter nach Kenntnissen der Bundesregierung mit rassistischem und rechtsextremem Gedankengut beschäftigt?
f) Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise fand die Radikalisierung des mutmaßlichen Täters nach aktuellem Ermittlungsstand statt, und wann fasste er den Tatentschluss zum Anschlag?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die ihr vorliegenden Erkenntnisse zur Identifizierung von möglicherweise beteiligten Netzwerken, und welche Schlüsse zieht sie hieraus insgesamt für die notwendige Zerschlagung dieser und für künftige Maßnahmen in Bezug auf die voranschreitende Vernetzung Rechtsextremer?
h) Welche Rolle spielte nach Kenntnissen der Bundesregierung der Vater des mutmaßlichen Täters bei der Befassung des Täters mit rassistischem, antisemitischem und rechtsextremem Gedankengut?
i) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem vom Täter propagierten Frauenhass und dem Bezug des mutmaßlichen Täters zur sog. „Incel“-Bewegung zu?
Inwiefern ist die Bunderegierung noch immer der Ansicht, dass ausgeschlossen werden kann, der mutmaßliche Täter verfolge mit seinem Manifest „nicht den Anspruch, eine Ideologie zu verbreiten“ (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/19678; bitte inhaltlich konkret begründen)?
Was versteht die Bunderegierung konkret unter einem „Weltbild geprägt von einer kollektivistisch-biologistischen Denkweise“ sowie „der Vorstellung von der Minderwertigkeit anderer Völker, was eine rassistische Grundausrichtung impliziert“ (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/19678), und welche Parallelen sieht sie zu den zahlreichen anderen, vergleichbaren rechtsterroristischen Taten und Tätern auch im internationalen Kontext in den letzten Jahren?
Erkennt die Bundesregierung mittlerweile weitere Parallelen zwischen dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau zu den Taten in Utøya 2011, München 2016, Christchurch und Halle 2019 (über die angebliche, juristisch definierte Einzeltäterschaft, angebliche fehlendende Verortung in rechtsextremen Organisationen und der „feste(n) Absicht, Menschen zu töten“ hinaus; vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/19678), wenn ja, welche, und wenn nein, welche Schlüsse zieht sie hieraus?
a) Mit welcher Begründung wird der mutmaßliche Täter als „Einzeltäter“ eingestuft, obgleich die Ermittlungen hierzu nicht abgeschlossen sind?
b) Geht die Bundesregierung nach aktuellem Erkenntnisstand immer noch davon aus, dass der mutmaßliche Täter und die anderen Attentäter der o. g. Anschläge „nicht in rechtsextremistischen Organisationen angesiedelt waren“ (s. o.), und wenn ja, wie schätzt sie die Rolle von Organisationen in Bezug auf Radikalisierungen, Tatplanungen und Tatbegehungen der einzelnen Täter ein?
c) Kann es nach Ansicht der Bundesregierung sein, dass diese Charakterisierung der Täter durch Sicherheitsbehörden und ihre nach Ansicht der fragestellenden Fraktion (vermeintlich) fehlenden Verbindungen in rechtsextremistische Organisationen darin begründet liegt, dass diese Einordnung sich an bisherigen Organisationsformen orientiert und sie angesichts neuer Vernetzungsformen der meist jungen Täter, die zumindest diesbezüglich eben keine Einzeltäter sind, nicht (mehr) im Stande ist, einen derartigen, neuen Tätertypus zu charakterisieren? Falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung, zum einen in der Früherkennung dieser Täter und zum anderen bei den Ermittlungen rechtsterroristischer Taten hiermit umzugehen?
d) Inwiefern erkennt die Bundesregierung Antifeminismus und Frauenhass als zentrales Element rechtsextremer Ideologien, und welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Erkenntnis für die Arbeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere im präventiven Bereich?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnisse über staatsschutzrelevante Erkenntnisse zum Tatverdächtigen, Vorstrafen des Tatverdächtigen, „Untersuchungen“ oder offene Haftbefehle gegen den Tatverdächtigen aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität, und wenn ja, welche konkret?
Liegen der Bunderegierung neue Erkenntnisse im Hinblick auf die ballistische Auswertung sämtlicher im Besitz des mutmaßlichen Täters stehenden Waffen vor, und wenn ja, welche (bitte sämtliche Angaben auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber, dass sich der mutmaßliche Täter vor der Tat einen Europäischen Feuerwaffenpass, also eine Genehmigung, Schusswaffen auch ins Ausland mitnehmen zu dürfen, ausstellen ließ, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Bundesländern sowie den anderen EU-Mitgliedstaaten hieraus Konsequenzen bei den Voraussetzungen einer Antragstellung zu ziehen?
Inwiefern und wie häufig wurde der mutmaßliche Täter nach Kenntnis der Bundesregierung seit den ersten, mit seiner Radikalisierung im Zusammenhang stehenden und ermittlungsrelevanten, Vorfällen einer Folgeprüfung bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des Waffenrechts unterzogen, mit welchem Ergebnis, und wurden hierbei auch die Schreiben an den Generalbundesanwalt (GBA) thematisiert?
Falls nein, warum nicht?
Welche Kenntnis hat die Bunderegierung über Vorfälle, die eine persönliche Eignung des mutmaßlichen Täters zum legalen Waffenbesitz hätten infrage stellen können oder müssen, und wurde dieser Frage nach Ansicht der Bundesregierung im Vorfeld der Tat durch die zuständigen Sicherheitsbehörden ausreichend nachgegangen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der Rolle des Vaters des mutmaßlichen Täters bei der Planung und Durchführung des Anschlags, insbesondere mit Blick auf mögliche Mitwisserschaft und/oder mögliche Teilnahme in Form von Anstiftung und Beihilfe?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über rassistische Äußerungen und/oder Handlungen des Vaters des mutmaßlichen Täters, und welche Schritte wurden oder werden gegen ihn wegen dieser Vorfälle eingeleitet (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/vater-des-hanauer-attentaeters-offenbar-wegen-beleidigung-angeklagt,anklage-vater-hanau-rassismus-100.html)?
Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern in äußerlichen Beschreibungen der Opfer durch die Polizei auf deren mutmaßliche Herkunft abgestellt wurde; wurde beispielsweise in einem Bericht der Polizei das Aussehen von Hamza Kurtović als „orientalisch-südländisch“ beschrieben, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hinterbliebene-aus-hanau-der-attentaeter-hat-wirklich-auch-uns-getoetet,ein-jahr-hanau-hinterbliebene-100.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und aus welchen Gründen die Eltern von Vili Viorel Păun durch die Polizei nicht eigeninitiativ vom Tod ihres Sohnes unterrichtet wurden und ob zudem fälschlicherweise der Name des Vaters Niculescu Păun anstelle des Namens seines Sohnes bei der Feststellung des Todes in Aktenstücken vermerkt wurde (https://www.hessenschau.de/gesellschaft/hanauer-anschlagsopfer-soll-taeter-verfolgt-haben-der-held-der-nicht-durchkam,hanau-100tage-paun-held-100.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei Opferangehörigen und Überlebenden nach der Tat eine Gefährderansprache durch die Polizei erfolgte, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/tt-mittendrin-hanau-angehoerige-101.html)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geplante Stellenaufbau beim Bundeskriminalamt (BKA) und beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die erste Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/19678) umgesetzt worden?