[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28199 –
Abschlüsse und Kündigungen von Versicherungsverträgen für private
Pflegevorsorge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die soziale Pflegeversicherung ist bislang als Teilleistungsversicherung
konzipiert. Sie gewährt pauschale Leistungen, deren Höhe abhängig ist vom
Pflegegrad – aber unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Um diese
Lücken zu verringern oder zu schließen, können private
Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest rät hierbei: „Eine solche
Versicherung hat nur Sinn, wenn jemand so wohlhabend ist, dass er die
Beiträge auf Dauer zahlen kann. […] Falls Sie kündigen müssen, verlieren Sie den
Schutz und das gezahlte Geld.“ (Finanztest 5/2013, S. 71, ähnlich: Finanztest
11/2017, S. 81 sowie Finanztest 2/2020, S. 83).
Tatsächlich sind die Beiträge privater Pflegevorsorgeprodukte in den letzten
Jahren stark gestiegen, es ist die Rede von einer „Beitragsexplosion“ (https://
www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/private-pflegeversicher
ung-beitragsexplosion-bei-policen-das-koennen-betroffene-tun-1029534513).
Über die Stärke dieser Beitragsanstiege konnte die Bundesregierung auf
eine erste Kleine Anfrage hin keine genauen Angaben machen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/22944). Jedoch gab es Hinweise, dass die Kündigungen solcher Verträge in
den letzten Jahren stark zugenommen haben.
1. Welche Anbieter bieten nach Kenntnis der Bundesregierung seit
welchem Jahr Verträge für Pflegekostenversicherungen, und welche
Anbieter bieten seit welchem Jahr Verträge für Pflegerentenversicherungen an?
In den folgenden Übersichten sind die Anbieter von Pflegekosten- und
Pflegerentenversicherungen aufgeführt. Außerdem wird das Jahr angegeben, in dem
die ersten Verträge zu diesen Versicherungen abgeschlossen wurden. Die
Zahlen zur Pflegetagegeldversicherung beinhalten auch die Verträge der
geförderten Pflegevorsorge.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28555
19. Wahlperiode 16.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. April 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anbieter der Pflegekostenversicherung Jahr
Allianz Private Krankenversicherungs-AG 1995
ARAG Krankenversicherungs-AG 1996
AXA Krankenversicherung AG 1986
Barmenia Krankenversicherung AG 2019
Continentale Krankenversicherung a. G. 1996
Debeka Krankenversicherungsverein a. G. 1986
DKV Krankenversicherung AG 1995
Gothaer Krankenversicherung AG 1987
Hallesche Krankenversicherung a. G. 1985
HanseMerkur Krankenversicherung AG 2013
Nürnberger Krankenversicherung AG 2019
uniVersa Krankenversicherung a. G. 2018
vigo Krankenversicherung VVaG 2009
Anbieter der Pflegerentenversicherung
(Einzelversicherung)
Jahr
Allianz Lebensversicherungs-AG1 2012
Dortmunder Lebensversicherung AG 2019
Generali Deutschland Lebensversicherung AG 2006
Ideal Lebensversicherung a. G. 2002
Provinzial NordWest Lebensversicherung AG 2011
Proxalto Lebensversicherung AG 1999
Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland 2021
Volkswohl-Bund Lebensversicherung AG 2005
WWK Lebensversicherung a. G. 2010
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG1 2010
1 Das Unternehmen hat einen kleinen Bestand aus Vertragsabschlüssen aus der Zeit bis 1994.
(Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin)
2. Wie viele Abschlüsse und wie viele Kündigungen gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung in jeweils jedem Jahr seit dem jeweils ersten
Angebot für
a) Pflegetagegeldversicherungen
b) Pflegekostenversicherungen
c) Pflegerentenversicherungen
(bitte wenn möglich für die einzelnen Bundesländer und nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
In welchem Monat liegen diese Zahlen aus dem jeweiligen Vorjahr
jeweils vor?
Die erfragten Anzahlen ergeben sich aus den folgenden Übersichten. Die
Anbieter melden die Anzahlen fünf Monate nach Schluss des Geschäftsjahres der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Pflegetagegeldversicherungen Pflegekostenversicherungen
Jahr Abschlüsse Kündigungen Abschlüsse Kündigungen
1995 64.331 38.354 37.612 20.797
1996 28.753 22.573 16.551 6.137
1997 31.154 18.099 4.001 5.884
1998 39.120 15.771 3.914 4.204
1999 30.028 16.511 5.229 4.240
Pflegetagegeldversicherungen Pflegekostenversicherungen
Jahr Abschlüsse Kündigungen Abschlüsse Kündigungen
2000 43.311 15.331 8.390 3.029
2001 47.077 15.849 10.330 2.541
2002 38.066 15.331 12.727 2.806
2003 47.740 16.328 28.012 3.674
2004 39.901 18.225 12.346 5.912
2005 64.033 18.416 15.220 4.235
2006 111.508 19.566 11.364 5.088
2007 166.210 22.588 14.048 5.076
2008 142.088 29.274 11.662 5.297
2009 128.014 30.794 14.599 4.652
2010 157.331 33.948 17.881 5.024
2011 172.936 33.789 18.924 4.574
2012 280.162 36.367 19.691 5.567
2013 477.275 44.482 13.754 5.549
2014 310.266 47.786 9.321 5.558
2015 261.224 57.138 9.785 5.378
2016 229.820 58.040 8.954 4.966
2017 191.493 79.043 11.119 5.927
2018 169.601 68.481 8.933 5.225
2019 173.403 66.349 8.887 4.900
Pflegerentenversicherungen
Jahr Abschlüsse Kündigungen
1999 6 -
2000 7 -
2001 3 -
2002 828 10
2003 1.565 157
2004 2.427 270
2005 4.902 403
2006 7.201 720
2007 9.134 1.098
2008 8.047 1.650
2009 8.591 2.016
2010 9.334 2.532
2011 12.908 2.780
2012 31.118 3.357
2013 30.124 4.284
2014 29.783 4.380
2015 21.918 4.937
2016 30.130 5.330
2017 19.338 6.065
2018 26.813 6.670
2019 13.552 6.326
(Quelle: BaFin)
3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Beiträge der in Frage 2 genannten Versicherungsprodukte?
Auf der Internetseite der BaFin sind pro Geschäftsjahr Statistiken zur
Entwicklung des Versicherungsbereichs veröffentlicht,
www.bafin.de/DE/Publikationen
Daten/Statistiken/Erstversicherung/erstversicherung_artikel.html?nn=8228488.
Zu Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherungen der Krankenversicherer
wird auf Tabelle 450 im Statistikteil zur Krankenversicherung verwiesen, zur
Pflegerentenversicherung auf Tabelle 150 im Statistikteil zur
Lebensversicherung.
4. In welchem Jahr haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Anbieter die Beiträge erhöht (bitte nach den in Frage 2 genannten
Versicherungsprodukten aufschlüsseln; für das Jahr 2020 bitte jeweils den Monat
der Beitragsanpassung mit angeben)?
Die Anbieter von Krankenversicherungen müssen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Grundsätze für die Berechnung der
Prämien und die allgemeinen Versicherungsbedingungen dann vorlegen, wenn
die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen
Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann
(substitutive Krankenversicherung). Da die Pflegekosten- und die
Pflegetagegeldversicherung nicht substitutiv sind, kann die BaFin nicht auf systematische
Meldungen zurückgreifen.
Nach Kenntnis der BaFin haben im Jahr 2021 die folgenden Anbieter in
mindestens einem Pflegegeldtarif den Beitrag angepasst:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Alte Oldenburger
Krankenversicherung AG, ARAG Krankenversicherungs-AG, AXA Krankenversicherung AG,
Barmenia Krankenversicherung AG, Bayerische Beamtenkrankenkasse AG,
Concordia Krankenversicherungs-AG, Continentale Krankenversicherung a.
G., Debeka Krankenversicherungsverein a. G., DEVK Krankenversicherungs-
AG, Gothaer Krankenversicherung AG, Hallesche Krankenversicherung a. G.,
HanseMerkur Krankenversicherung AG, HUK-COBURG-
Krankenversicherung AG, Inter Krankenversicherung AG, Landeskrankenhilfe V.V.a.G., LVM
Krankenversicherungs-AG, Münchener Verein Krankenversicherung a. G.,
Nürnberger Krankenversicherung AG, Provinzial Krankenversicherung
Hannover AG, R+V Krankenversicherung AG, Signal Iduna Krankenversicherung a.
G., Süddeutsche Krankenversicherung a. G., Union Krankenversicherung AG,
uniVersa Krankenversicherung a. G., Versicherer im Raum der Kirchen
Krankenversicherung AG, Württembergische Krankenversicherung AG.
Angaben, in welchem Monat Anpassungen wirksam wurden, liegen nicht vor.
Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen
angeboten. Die Beiträge werden während der Laufzeit grundsätzlich nicht
angepasst.
5. Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für jedes einzelne
Jahr die Kündigungsraten für die in Frage 2 erfragten
Versicherungsprodukte dar (Änderungskündigungen bitte gesondert ausweisen)?
Die Kündigungsraten in der Pflegetagegeldversicherung und
Pflegekostenversicherung haben sich wie folgt entwickelt:
Jahr
Pflegetagegeldversicherung
Pflegekostenversicherung
1995 12,3 % 19,5 %
1996 7,0 % 5,2 %
1997 5,3 % 5,1 %
1998 3,4 % 3,7 %
1999 3,4 % 4,0 %
Jahr
Pflegetagegeldversicherung
Pflegekostenversicherung
2000 3,0 % 3,2 %
2001 3,0 % 2,4 %
2002 2,7 % 2,5 %
2003 2,8 % 2,6 %
2004 3,0 % 4,1 %
2005 2,9 % 2,8 %
2006 2,7 % 3,2 %
2007 2,6 % 3,0 %
2008 2,9 % 3,0 %
2009 2,7 % 2,4 %
2010 2,6 % 2,5 %
2011 2,3 % 2,1 %
2012 2,2 % 2,3 %
2013 2,1 % 2,2 %
2014 1,9 % 2,1 %
2015 2,1 % 2,0 %
2016 2,0 % 1,8 %
2017 2,6 % 2,1 %
2018 2,2 % 1,8 %
2019 2,0 % 1,7 %
Für die Pflegerentenversicherung lässt sich die Bestandsentwicklung im
Geschäftsjahr mit Angaben zu Rückkäufen, Beitragsfreistellungen und sonstigem
vorzeitigem Abgang der Tabelle 150 in der BaFin-Statistik entnehmen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen. Die Kündigungsraten
können anhand dieser öffentlich zugänglichen Daten bestimmt werden.
6. Was genau gilt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils als
Kündigung, und was gilt nur als Änderung des Vertrags?
Maßgebend sind die vereinbarten Vertragsbedingungen. Ein Überblick zu den
getroffenen Vereinbarungen ist nicht möglich, weil der BaFin die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen nur in der substitutiven Krankenversicherung
vorzulegen sind. Die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung sind nicht
substitutiv. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.
Die Pflegerentenversicherung ist ein Lebensversicherungsprodukt. In der
Lebensversicherung sind Versicherungsbedingungen generell nicht
anzeigepflichtig.
7. Welche Länge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Laufzeiten der gekündigten Verträge der jeweils in Frage 2
genannten Produkte?
8. Wie alt waren die kündigenden Personen im Durchschnitt entsprechend
der in Frage 2 genannten Produkte?
Die Frage 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
9. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
Kündigung eines in Frage 2 genannten Produkts bereits eingezahlten Beiträge
für Unternehmensgewinne, zur Beitragsstabilisierung der verbleibenden
und ggf. hinzukommenden Versicherungsnehmerinnen bzw.
Versicherungsnehmern oder für andere Zwecke verwendet?
Alterungsrückstellungen, die in der Pflegetagegeld- und
Pflegekostenversicherung aus Beiträgen aufgebaut wurden, werden im Fall der Kündigung an das
Kollektiv der verbleibenden Versicherten vererbt. Dieser Effekt ist bereits
prämienmindernd in der Tarifkalkulation berücksichtigt. Wird mehr
Alterungsrückstellung frei als in der Tarifkalkulation angenommen, erhöht dies den
Überschuss. Die Anbieter beteiligen die Versicherten entsprechend den
aufsichtsrechtlichen Mindestvorgaben am Überschuss. Angaben dazu, in welchem Maß
sich der Überschuss des Geschäftsjahres aus freigewordener
Alterungsrückstellung in der Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung speist, liegen
der BaFin nicht vor.
In der Pflegerentenversicherung wird die mit den Beiträgen gebildete
Deckungsrückstellung im Fall der Kündigung verwendet, um die Auszahlung des
Rückkaufswertes an den Versicherten bzw. die Umwandlung in eine
beitragsfreie Versicherung zugunsten des Versicherten zu finanzieren. Einbehaltene
Beträge (z. B. ein vereinbarter Stornoabzug) erhöhen den Überschuss. Die
Anbieter beteiligen die Versicherten entsprechend den aufsichtsrechtlichen
Mindestvorgaben am Überschuss. Angaben dazu, in welchem Maß sich der Überschuss
des Geschäftsjahres aus freigewordener Deckungsrückstellung in der
Pflegerentenversicherung speist, liegen der BaFin nicht vor.
10. Wie viele vorübergehend beitragsfrei gestellte Verträge gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei den in Frage 2 genannten
Versicherungsprodukten in den letzten fünf Jahren mit verfügbaren Daten
(bitte auch nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?
11. Wie viele auf Wunsch von Versicherungsnehmerinnen und
Versicherungsnehmern vorgenommenen Verminderungen des Tarifs (und damit
der verschiedenen Leistungen) gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils bei den in Frage 2 genannten Versicherungsprodukten in
den letzten fünf Jahren mit verfügbaren Daten (bitte auch nach Jahren
einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Versicherer von den unter Frage 2 genannten
Versicherungsprodukten boten ihren Kundinnen und Kunden an, infolge von etwaigen
Zahlungsengpässen durch die Corona-Pandemie Beitragszahlungen für
die Police aufzuschieben (z. B. Beitragsstundung), und welche
Versicherer entschieden solche Anfragen seitens der Kundinnen und Kunden
positiv (bitte jeweils nach Produkten wie in Frage 2 und nach Zahl der
insgesamt ermöglichten Zahlungsaufschiebungen aufschlüsseln)?
Laut BaFin haben 24 Krankenversicherer, die Pflegetagegeld- oder
Pflegekostenversicherungen in ihrem Bestand führen, ihren Versicherungsnehmern
zusätzlich zur Stundung in Bezug auf wesentliche Dauerschuldverhältnisse nach
Artikel 240 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
(EGBGB) andere bzw. darüber hinaus gehende Möglichkeiten angeboten, die
Beiträge zumindest in der Krankheitskostenvollversicherung temporär zu
reduzieren oder zu stunden:
ARAG Krankenversicherungs-AG, AXA Krankenversicherung AG, Barmenia
Krankenversicherung AG, Bayrische Beamtenkrankenkasse AG, Continentale
Krankenversicherung a. G., Debeka Krankenversicherungsverein a. G., ERGO
Krankenversicherung AG, Generali Deutschland Krankenversicherung AG,
Gothaer Krankenversicherung AG, Hallesche Krankenversicherung a. G.,
HanseMerkur Krankenversicherung AG, HUK-Coburg-Krankenversicherung AG,
Inter Krankenversicherung AG, Landeskrankenhilfe V.V.a.G., LVM
Krankenversicherungs-AG, Münchener Verein Krankenversicherung a. G., Nürnberger
Krankenversicherung AG, R+V Krankenversicherung AG, Signal Iduna
Krankenversicherung a. G., Süddeutsche Krankenversicherung a. G., Union
Krankenversicherung AG, Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung
AG, vigo Krankenversicherung VVaG, Württembergische
Krankenversicherung AG.
Die zusätzlichen Angebote beinhalteten beispielsweise Stundungen in der
Zusatzversicherung sowie Möglichkeiten zur kurzfristigen Ruhendstellung oder
zum vorübergehenden Tarifwechsel ohne anschließende erneute
Gesundheitsprüfung. Es liegen keine Informationen vor, inwieweit sich die zusätzlichen
Angebote auch auf Tarife der ergänzenden Pflegeversicherung erstreckten.
Laut BaFin haben auch Lebensversicherer Kunden zur Überwindung von
etwaigen Zahlungsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie
Beitragsstundungen angeboten. Spezifische Informationen zur Pflegerentenversicherung liegen
der BaFin nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]