[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Mrosek und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 19/28223 –
Statistik des Bundeskriminalamtes und der 16 Landeskriminalämter über
Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten
Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland,
aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern im Jahr 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Bundestagsdrucksache 19/20494 beantwortete die Bundesregierung die
entsprechenden Fragen für das Jahr 2019, auf Bundestagsdrucksache
19/12538 beantwortete die Bundesregierung die entsprechenden Fragen für
das Jahr 2018 und auf Bundestagsdrucksache 19/6634 diese für die Jahre 2013
bis 2017.
Wie die Bundesregierung mitteilte (Bundestagsdrucksache 19/12538), beruht
die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auf dem Erkenntnisstand bei
Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der
Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders
bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher der Begriff des bzw. der
Tatverdächtigen im Sinne der PKS zugrunde gelegt. Die Fragesteller möchten eine
Zusammenfassung haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachfolgenden statistischen Angaben basieren auf Daten der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) 2020. Sie umfassen – je nach Fragestellung – versuchte
und vollendete Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße), bei denen
mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass
„Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ ermittelt wurde.
Tatverdächtige mit abgelehnten Asylanträgen stellen eine Teilmenge der
Tatverdächtigen mit den Aufenthaltsanlässen „Duldung“ und „unerlaubter Aufenthalt“ dar,
denn die Erfassung erfolgt unabhängig davon, ob der Tatverdächtige erfolglos
einen Asylantrag gestellt hatte – ein Herausfiltern von Tatverdächtigen mit
abgelehnten Asylanträgen ist nicht möglich. Die PKS beruht auf dem
Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/28564
19. Wahlperiode 26.04.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. April 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des
unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der
Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen
wird daher der Begriff des/der Tatverdächtigen im Sinne der PKS zugrunde
gelegt.
1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2020 von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten
Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland begangen
(bitte nach Bundesländern laut PKS aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle enthält – aufgeschlüsselt nach Ländern – die in der
PKS 2020 erfassten (aufgeklärten) Fälle, bei denen mindestens ein
Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter
Aufenthalt“ ermittelt wurde. Der Auswertung liegt der PKS-Straftatenschlüssel
890.000 „Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-,
das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 725.000)“
zugrunde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Bundesland aufgeklärte Fälle2020
Baden-Württemberg 27.295
Bayern 34.111
Berlin 18.680
Brandenburg 6.106
Bremen 3.338
Hamburg 8.922
Hessen 13.695
Mecklenburg-Vorpommern 3.371
Niedersachsen 17.395
Nordrhein-Westfalen 46.047
Rheinland-Pfalz 7.911
Saarland 1.544
Sachsen 13.629
Sachsen-Anhalt 5.269
Schleswig-Holstein 7.396
Thüringen 4.851
2. Aus welchen Herkunftsländern stammen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2020 diese Straftäter?
Im Jahr 2020 wurden in der PKS Tatverdächtige aus 171 Staaten mit dem
Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“
registriert. Die nachfolgende Auflistung der bundesweiten Daten beschränkt sich aus
Gründen der Übersichtlichkeit auf die 30 häufigsten Herkunftsstaaten. Sie
umfasst etwa 90 Prozent aller nichtdeutschen Tatverdächtigen mit einem der
genannten Aufenthaltsanlässe. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Staatsangehörigkeit 2020
Syrien 19.097
Afghanistan 12.111
Irak 7.889
Nigeria 4.971
Iran 4.460
Türkei 3.952
Algerien 3.495
Somalia 3.219
Marokko 3.141
Georgien 3.125
Albanien 2.891
Serbien 2.863
Gambia 2.755
Guinea 2.508
Eritrea 2.467
Ungeklärt 2.320
Pakistan 2.245
Moldau 1.936
Ukraine 1.921
Russische Föderation 1.916
Kosovo 1.604
Tunesien 1.595
Libanon 1.480
Libyen 1.400
Nordmazedonien 1.054
Ghana 1.025
Kamerun 975
Indien 960
Rumänien 896
Bosnien und Herzegowina 886
3. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2020 von diesen Straftätern begangen (bitte nach Mord, Totschlag,
schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und
Raub aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle enthält die erbetenen Daten für die in der
Fragestellung aufgeführten Delikte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
aufgeklärte Fälle
Schlüssel Straftat
an denen mindestens
ein TV mit dem Status
„unerlaubt“,
„Asylbewerber“ oder
„Duldung“
beteiligt war
010000 Mord § 211 StGB* 84
020010 Totschlag § 212 StGB 222
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff
im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177,
178 StGB
957
* Strafgesetzbuch
aufgeklärte Fälle
Schlüssel Straftat
an denen mindestens
ein TV mit dem Status
„unerlaubt“,
„Asylbewerber“ oder
„Duldung“
beteiligt war
darunter: bei VERSUCHEN 125
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB
3.109
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
13.369
4. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Straftäter, weiblich
und männlich, bis 21 Jahre, 22 bis 31 Jahre, 32 bis 41 Jahre, älter als
42 Jahre?
Die Daten zum Geschlecht und Alter zu den Delikten in Frage 3 können der
Anlage 1 entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Opfer dieser
Straftaten?
In Anlage 2 sind die Daten zum Opferalter zu den Delikten in Frage 3 analog
der Altersklassen in Frage 4 aufgeführt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele männliche und weibliche Opfer waren es nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Nachfolgend sind die Daten zum Geschlecht der Opfer zu den Delikten in
Frage 3 aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Aufenthaltsstatus NDTV:
unerlaubt/Asylbewerber/Duldung
OPFER- Geschlecht
Schlüssel Straftat Insgesamt männlich weiblich
010000 Mord § 211 StGB 103 67 36
020010 Totschlag § 212 StGB 279 240 39
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller
Übergriff im besonders schweren Fall einschl.
mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB
961 40 921
darunter: bei VERSUCHEN 125 5 120
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer
Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB
3.526 2.774 752
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung,
Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226,
226a, 231 StGB
16.788 13.619 3.169
7. Welchem Herkunftsland gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die
jeweiligen Opfer an?
Nachstehend werden je Delikt zu Frage 3 die Staatsangehörigkeiten auf
Bundesebene aufgeführt.
Delikt: 010000 Mord § 211 StGB
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Insgesamt 103
Deutschland 32
Afghanistan 15
Syrien 8
China 5
Eritrea 5
Irak 4
Türkei 4
Ungeklärt 4
Gambia 3
Bosnien und Herzegowina 2
Iran 2
Kosovo 2
Kroatien 2
Somalia 2
Bhutan 1
Cote d'Ivoire 1
Guinea-Bissau 1
Korea, Republik 1
Liberia 1
Libyen 1
Pakistan 1
Polen 1
Rumänien 1
Senegal 1
Serbien 1
Ukraine 1
Ungarn 1
Delikt:020010 Totschlag § 212 StGB
Die nachfolgende Auflistung der bundesweiten Daten beschränkt sich aus
Gründen der Übersichtlichkeit auf Herkunftsstaaten mit mehr als einem Opfern.
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Insgesamt 279
Deutschland 61
Syrien 40
Afghanistan 36
Irak 22
Türkei 11
Eritrea 10
Pakistan 10
Somalia 8
Ukraine 8
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Ungeklärt 7
Albanien 5
Iran 5
Gambia 4
Nigeria 4
Rumänien 4
Serbien 4
Kosovo 3
Marokko 3
Polen 3
Algerien 2
Bosnien und Herzegowina 2
Indien 2
Kamerun 2
Kroatien 2
Liberia 2
Nordmazedonien 2
Tunesien 2
Ägypten 2
Delikt: 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB
Die nachfolgende Auflistung der bundesweiten Daten beschränkt sich aus
Gründen der Übersichtlichkeit auf Herkunftsstaaten mit mehr als sieben
Opfern.
Staatsangehörigkeit
Anzahl
der Opfer
insgesamt
Anzahl
der Opfer bei
VERSUCHEN
Insgesamt 961 125
Deutschland 568 75
Syrien 69 7
Afghanistan 54 5
Irak 25 1
Iran 19 2
Serbien 19 1
Türkei 19 4
Nigeria 15 3
Polen 12 1
Rumänien 12 4
Somalia 11 2
Italien 10 2
Eritrea 8 1
Delikt: 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB
Die nachfolgende Auflistung der bundesweiten Daten beschränkt sich aus
Gründen der Übersichtlichkeit auf Herkunftsstaaten mit mehr als zehn Opfern.
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Insgesamt 3.526
Deutschland 2.223
Syrien 196
Türkei 117
Afghanistan 109
Irak 70
Ungeklärt 56
Somalia 43
Iran 42
Algerien 35
Polen 33
Marokko 30
Italien 29
Nigeria 28
Libanon 25
Bulgarien 24
Rumänien 24
Guinea 23
Pakistan 23
Russische Föderation 22
Tunesien 21
Gambia 19
Ägypten 17
Libyen 16
Serbien 15
Eritrea 14
Kosovo 14
Kroatien 14
Griechenland 13
Indien 13
Spanien 11
Delikt: 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
Die nachfolgende Auflistung der bundesweiten Daten beschränkt sich aus
Gründen der Übersichtlichkeit auf Herkunftsstaaten mit mehr als 50 Opfern.
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Insgesamt 16.788
Deutschland 5.880
Syrien 1.978
Afghanistan 1.375
Irak 816
Nigeria 514
Türkei 497
Somalia 444
Staatsangehörigkeit Anzahl der Opfer
Iran 391
Guinea 307
Ungeklärt 305
Eritrea 272
Pakistan 270
Marokko 234
Gambia 221
Algerien 197
Serbien 184
Russische Föderation 178
Libanon 156
Rumänien 142
Polen 137
Tunesien 126
Kosovo 124
Bulgarien 107
Libyen 100
Albanien 94
Ägypten 86
Italien 67
Nordmazedonien 66
Indien 64
Bosnien und Herzegowina 61
Kamerun 61
Ghana 57
Sierra Leone 55
Äthiopien 54
Sudan (ohne Südsudan) 52
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/28564
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/28564
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]