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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Statistik des Bundeskriminalamtes und der 16 Landeskriminalämter über Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern in 2020

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2822301.04.2021

Statistik des Bundeskriminalamtes und der 16 Landeskriminalämter über Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern im Jahr 2020

des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf Bundestagsdrucksache 19/20494 beantwortete die Bundesregierung die entsprechenden Fragen für das Jahr 2019, auf Bundestagsdrucksache 19/12538 beantwortete die Bundesregierung die entsprechenden Fragen für das Jahr 2018 und auf Bundestagsdrucksache 19/6634 diese für die Jahre 2013 bis 2017.

Wie die Bundesregierung mitteilte (Bundestagsdrucksache 19/12538), beruht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird daher der Begriff des bzw. der Tatverdächtigen im Sinne der PKS zugrunde gelegt. Die Fragesteller möchten eine Zusammenfassung haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland begangen (bitte nach Bundesländern laut PKS aufschlüsseln)?

2

Aus welchen Herkunftsländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 diese Straftäter?

3

Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 von diesen Straftätern begangen (bitte nach Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und Raub aufschlüsseln)?

4

Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Straftäter, weiblich und männlich, bis 21 Jahre, 22 bis 31 Jahre, 32 bis 41 Jahre, älter als 42 Jahre?

5

Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Opfer dieser Straftaten?

6

Wie viele männliche und weibliche Opfer waren es nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Welchem Herkunftsland gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Opfer an?

Berlin, den 26. März 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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