[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Janosch Dahmen, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/28363 –
Gesundheitskommunikation der Bundesregierung und Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung in der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Corona-Pandemie zu bewältigen, sind wir weiterhin auf
Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen angewiesen. Diese
Maßnahmen müssen von einer vertrauensbildenden und zielgruppenspezifischen
Gesundheitskommunikation begleitet werden, die alle Teile der Bevölkerung,
insbesondere die vulnerablen Gruppen, erreicht. Nur so werden die
notwendige Aufmerksamkeit und Akzeptanz geschaffen, damit die Maßnahmen
eingehalten und wir den Wettlauf gegen die Corona-Pandemie gemeinsam
gewinnen können.
Gerade durch das nach Ansicht der Fragestellenden unzulängliche Corona-
Krisenmanagement der Bundesregierung wurde und wird viel Vertrauen in die
Infektionsschutzmaßnahmen und in die Impfkampagne verspielt. Der
aktuellen Erhebung der COSMO-Studie zufolge nehmen Risikowahrnehmung und
Schutzverhalten trotz steigender Infektionszahlen und auch der weit
verbreiteten Wahrnehmung, dass die Infektionszahlen weiter steigen werden, nicht zu
(vgl.
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/summary/39/). Eine
Verschärfung des Shutdowns führte demnach zu mehr Schutzverhalten, eine
Lockerung zu weniger derartigem Verhalten. Laut der Studie wisse eine
steigende Anzahl an Personen seit den ersten Lockerungen im März 2021 nicht mehr
genau, welche Regeln für sie gelten (vgl. ebd.). 55 Prozent der Deutschen
misstrauen mittlerweile zudem dem hochwirksamen Impfstoff von Astra
Zeneca, dieser Wert stieg zuletzt innerhalb eines Monats um 15 Prozent (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122266/Vertrauen-der-Europaeer-in-C
oronaimpfstoff-von-Astrazeneca-gesunken). Der Bundesminister für
Gesundheit Jens Spahn hätte diese Aussetzung besser und transparenter begründen
müssen und vor allem auf die zeitliche Begrenzung bis zur Sonderberatung
der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hinweisen müssen.
Expertinnen und Experten fordern in diesem Zusammenhang die Gestaltung
einfacher und einheitlicher Regeln (vgl.
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo20
20/web/summary/39/). Durch strukturelle Maßnahmen, wie z. B. die
Ausweitung von Home-Office und einfach zugängliche Tests, sollte das gewünschte
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29272
19. Wahlperiode 04.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 4. Mai 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verhalten zudem erleichtert werden. Diese Maßnahmen sollten eine
Begründung mitliefern, weil Wissen das Verhalten positiv unterstützen kann. Dabei
sollte eine motivierende Kommunikation verbunden mit dem Transport von
Wissensinhalten handlungsleitend sein. Die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden, aber auch die Akteurinnen und Akteure im
Gesundheitswesen, werden zudem aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger aktiv
durch niederschwellige Angebote zu informieren. Das „Kompetenznetz Public
Health COVID-19“ schlägt etwa vor, dass dabei klar zwischen
„nichtdirektiver Sachinformation einerseits und persuasiven Kampagnen zur
Steigerung der Aufmerksamkeit und Erhöhung der Motivation zur Impfung
andererseits“ getrennt werden sollte und hierfür auch unterschiedliche Institutionen
verantwortlich sein sollten (vgl.
https://www.public-health-covid19.de/image
s/2020/Ergebnisse/Policy_Brief_Impfkommunikation_V3_FINAL.pdf).
Deutliches Verbesserungspotential erkennt die fragestellende Fraktion bei
der zielgruppenspezifischen Gesundheitskommunikation. Expertinnen und
Experten vermissen von der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten
Behörden, insbesondere der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA), eine zielgruppengerechte Ansprache von vulnerablen Gruppen.
Gerade bei Menschen, die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse verfügen,
sehen Expertinnen und Experten eine „mediale Lücke“ (vgl.
https://www.tage
sspiegel.de/politik/corona-und-migrationshintergrund-die-oeffentliche-inform
ationspolitik-in-fremdsprachen-ist-duerftig/27009534.html). Dabei haben
sozioökonomisch benachteiligte Gruppen aufgrund von häufigeren prekären
Beschäftigungsverhältnissen, beengten Wohnverhältnissen und einem
allgemein schlechteren Gesundheitszustand ohnehin ein höheres Risiko, an CO-
VID-19 zu erkranken und schwere Krankheitsverläufe zu durchlaufen (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-infektionen-in-einwanderervierteln-
warum-corona-menschen-mit-migrationshintergrund-haeufiger-trifft/2697177
0.html). So bemängelte etwa der Sozialverband VdK, dass die Sterblichkeit im
Zusammenhang mit Corona-Infektionen in benachteiligten Regionen im
Dezember und Januar rund 50 bis 70 Prozent höher lag als in bessergestellten
Gegenden (vgl.
https://www.presseportal.de/pm/58964/4872910). Auch um
der sozialen Schieflage der Corona-Pandemie besser entgegenzuwirken, ist es
daher notwendig, diese Lücke durch ein angemessenes Informationsangebot
der verantwortlichen Behörden zu schließen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit Beginn der Pandemie hat die Bundesregierung den Anspruch, die
Bürgerinnen und Bürger verständlich und zuverlässig zu informieren, das
Regierungshandeln transparent zu machen und ihr Vertrauen in die handelnden
Institutionen zu stärken. Sie setzt daher seit Beginn der Pandemie auf eine transparente,
verständliche und differenzierte Information zu allen Aspekten in der
COVID-19-Bekämpfung, insbesondere durch die Darstellung der Folgen und
Risiken einer SARS-CoV-2-Infektion sowie der ergriffenen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Pandemie in Deutschland. Dabei baut die Kommunikation auf
dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand auf und passt sich stetig an
die Pandemielage an.
Eine erfolgreiche Informations- und Aufklärungsarbeit in einer Krisensituation
ist nur möglich, wenn sie einem einheitlichen Leitbild folgt und die
maßgeblichen Institutionen dabei sehr eng zusammenarbeiten. Die Bundesregierung
hat sich daher bereits unmittelbar zu Beginn der Corona-Pandemie dazu
entschlossen, die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus
unter dem von Bundesministerium für Gesundheit, der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung und dem Robert Koch-Institut gemeinsam
geschaffenen und getragenen übergeordneten Kampagnendach „Zusammen gegen
Corona“ (
www.zusammengegencorona.de) zu konzentrieren, anstatt auf
behördenspezifische Aufklärungsmaßnahmen zu setzten.
Vor allem während der ersten verstärkten bundesweiten Schutzmaßnahmen im
Frühjahr 2020 sind die Menschen in Deutschland den mit den Informations-
und Aufklärungsmaßnahmen stetig kommunizierten Empfehlungen und
Verhaltensregeln gefolgt und haben damit entscheidend dazu beigetragen, die
Auswirkungen dieser pandemischen Situation beherrschbar zu halten. Auch danach
galt es, bei der Bevölkerung weiterhin für die Einhaltung der
Vermeidungsstrategien zu werben. Die Begriffe Abstand, Hygiene und Alltagsmaske (später:
Alltag mit Maske) prägten die AHA-Formel, deren Bedeutung heute den
Menschen in Deutschland geläufig ist. Sie folgt dem Grundsatz
„Eigenverantwortung ist kein Gegensatz zur Solidarität, sondern ihre Voraussetzung“. Die
dynamische und lernende Kampagne ist konzipiert, sich sehr schnell verändernden
Herausforderungen anzupassen. Die Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen der AHA-Kampagne sind darauf ausgerichtet, mit massenkommunikativen
Medien (Print, TV und Hörfunk) und digitaler Kommunikation im Internet und
in den sozialen Medien die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die
Einhaltung der Vermeidungsstrategien beständig hoch zu halten. Mit der
Verfügbarkeit von wirksamen Antigen-Selbst- und Schnelltests erweiterte die
Bundesregierung die AHA-Kampagne um das Thema „Testen“. Sind mehr Menschen
auf das Coronavirus getestet, werden vor allem Infizierte ohne Symptome
schneller erkannt und die Gefahr, das Virus weiterzuverbreiten sinkt. Allerdings
ist keine Schutzmaßnahme für sich genommen ausreichend. Die Chance liegt in
ihrer Kombination „Der Mix macht’s“ ist daher die aktuelle Kernbotschaft.
Für ein erfolgreiches Umsetzen der COVID-19-Schutzimpfungskampagne ist
es von entscheidender Bedeutung, dass die Bevölkerung einer Impfung positiv
gegenübersteht. Dafür hat die Bundesregierung die bundesweite
Kommunikationskampagne „Deutschland krempelt die #ÄrmelHoch für die Corona-
Schutzimpfung“ entwickelt. Die kommunikativen Herausforderungen dieser
Kampagne sind vielfältig. Aufgrund der zu Beginn nur beschränkt vorhandenen
Impfstoffmengen, war es wichtig zu vermitteln, welchen Personengruppen zuerst ein
Impfangebot gemacht werden kann und wie die Auswahl der anfänglich zu
impfenden Personen erfolgt (Prioritätensetzung). Gleichzeitig muss aber auch
die Motivation „sich impfen zu lassen“ gestärkt werden. Darüber hinaus muss
möglicher Skepsis gegenüber neuen Impfstoffen sowie gezielter
Desinformation begegnet werden. Transparenz, die vor allem auch eine Aufklärung über
auftretende Impfreaktionen oder Nebenwirkungen beinhaltet, ist dazu
unabdingbar.
Im Zentrum der Impfkampagne stehen die Internetseite
www.corona-schutzimp
fung.de sowie ein telefonischer Informationsservice. Das Impfdashboard bietet
stets die aktuellen Informationen zum Impfstatus in Deutschland (u. a. Zahl der
geimpften Personen; Impffortschritt bezogen auf die einzelnen Bundesländer).
Die Orientierung der Kommunikation an den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen, wird auch im Fall des Impfstoffes Vaxzevira® der Firma Astra
Zeneca deutlich. Innerhalb von kurzer Zeit ist es zu einer häufiger veränderten
Informationslage und zu einem kurzfristigen vorübergehenden Aussetzen der
Verimpfung dieses Vakzins gekommen. Auf der oben genannten Website wurde
darauf sofort reagiert und ein eigenständiger Unterpunkt eingestellt. Dieser
enthält neben aktuellen Informationen zum Einsatz des Impfstoffes, seiner
Sicherheit und möglichen Nebenwirkungen auch eine breite FAQ-Sammlung. Durch
dieses schnelle und transparente Vorgehen hat die Bundesregierung sowohl
Ärztinnen und Ärzte als auch Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel aufgeklärt,
dass alle Impfwilligen eine sichere Impfung erhalten. In virtuellen, interaktiv
ausgerichteten Informationsveranstaltungen nahmen Expertinnen und Experten
ausführlich zur jeweils aktuellen Impfsituation Stellung. Sie erläuterten die
Wirkungsweise der Impfstoffe, Fragen der Sicherheit, die Impfstrategie und die
Organisation der Corona Schutzimpfungen. Ein weiterer sehr relevanter Aspekt
im Zusammenhang mit der kurzeitigen Impfaussetzung sind bewusst gestreute
falsche Informationen (sog. Fake News), vor allem in den sozialen Netzwerken
und Plattformen. Die Bundesregierung hat einen Prozess etabliert, um den
verbreiteten Desinformationen zeitnah mit aktuellen Fakten und verlässlichen
Informationen entgegen zu treten und sie zu widerlegen.
Die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung zum
Coronavirus haben seit Beginn der Pandemie das Ziel, größtmögliche
Aufmerksamkeit in allen Bevölkerungsgruppen zu erzielen. Die Kommunikation wird
daher grundsätzlich mehrsprachig geführt. Informationsmaterialien sind in bis
zu 22 Fremdsprachen, in Leichter Sprache und in Gebärdensprache erhältlich.
Alle Kampagneninhalte werden regelmäßig in englischer, arabischer, türkischer
und russischer Sprache angeboten. Darüber hinaus arbeitet die
Bundesregierung mit Expertinnen und Experten zusammen, um u. a. die ggf. besonderen
ethnischen Aspekte zu berücksichtigen. Zusätzlich flankieren Beiträge und
Videos – ebenfalls barrierefrei – auf den Webseiten und in den Sozialen Medien
die Maßnahmen.
Für die COVID-19-Schutzimpfung hat das Robert Koch-Institut (RKI) in
Kooperation mit dem Deutschen Grünen Kreuz im Rahmen der COVID-19-Impf-
Koordinierung im Bundesministerium für Gesundheit und in Abstimmung mit
den Ländern die nachstehend aufgeführten Informationsmaterialien und
Unterlagen in zwölf Sprachen (u. a. in Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch und
Spanisch) erstellt:
– Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff),
– Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (mRNA-Impfstoff),
– Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff),
– Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung (Vektor-Impfstoff),
– Ersatzbescheinigung zur Corona-Schutzimpfung,
– Leitfaden für Ärzt:innen im Patient:innengespräch zur Corona-
Schutzimpfung,
– Infopapier Impfzentren,
– Terminkärtchen,
– Übersicht der Anspruchsgruppen der Corona-Schutzimpfung in
Deutschland.
Sie sind auch im Download-Bereich der Internetseite
www.zusammengegencor
ona.de unter dem Link:
https://www.zusammengegencorona.de/downloads/#me
diafilter=corona-schutzimpfung verfügbar.
Auch der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eingerichtete
telefonische Informationsservice zur Corona-Schutzimpfung und zu Corona-
Tests (Hotline 116 117) ist mehrsprachig. Über die für die Anrufer kostenlose
Telefonnummer 0800 0000837 kann in den Sprachen Englisch, Arabisch,
Türkisch, Russisch und in Gebärdensprache (Videotelefonie) kommuniziert
werden.
1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der
Gesundheitskommunikation während der Corona-Pandemie?
2. Welche Institution hat die Gesundheitskommunikationsstrategie während
der Pandemie entworfen und verantwortet, und in welchen Zeiträumen
wird diese angepasst?
3. Inwiefern passt die Bundesregierung ihre Gesundheitskommunikation
dem Verlauf der Pandemie an, und in welchen zeitlichen Abständen wird
diese überprüft?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Corona-Pandemie stellt die Bundesrepublik Deutschland vor nie
dagewesene Herausforderungen. Keine Virusinfektion in den letzten 100 Jahren hatte
ähnliche gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen. Die
Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist seit dem Auftreten der ersten
Infektionen nicht nur das herausragende Schwerpunktthema in der
Gesundheitskommunikation, sondern auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung.
Ende Januar 2020 beauftragte die Bundesregierung eine ad-hoc-Kampagne, mit
der die Bevölkerung in Deutschland mittels Zeitungsanzeigen, Radiospots und
in den sozialen Medien über das neuartige Coronavirus informiert und über die
Maßnahmen zu Selbstschutz aufgeklärt wurde.
Schon während der laufenden ad-hoc-Kampagne wurde deutlich, dass die
Kommunikation zur fortlaufenden Information, Aufklärung, Sensibilisierung
und erforderlichen Verhaltensänderung der Menschen in Deutschland
strukturiert und intensiviert werden muss. Das Bundesministerium für Gesundheit, die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut
konzipierten dazu eine neue übergeordnete Kommunikationslinie und
-architektur und schufen mit „Zusammen gegen Corona“ ein übergreifendes
Kommunikationsdach. „Zusammen gegen Corona“ wird als Wortbildmarke
eingesetzt und bezeichnet auch die Domain der Internetseite, die als zentrale,
agil wachsende gemeinsame Informationsplattform und -drehscheibe des
Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und des Robert Koch-Instituts konzipiert ist (
www.zusammengegencor
ona.de).
Das kommunikative Band, das die Maßnahmen zur Information und
Aufklärung zum Coronavirus verbindet, ist das stete Werben für die Einhaltung der
AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske). Für die Bundesregierung
sind in ihrer Kommunikation zum Coronavirus – ebenso wie bei der
Bekämpfung der Pandemie – die Prinzipien der Transparenz, Aktualität,
Verständlichkeit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit handlungsleitend. Sie orientiert
ihre Kommunikation dabei eng am aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand. Die Pandemie ist von Beginn an durch eine hohe Dynamik und damit
einhergehend von sich in rascher Folge ändernden bzw. neu zu
interpretierenden Erkenntnissen gekennzeichnet. Die Bundesregierung passt daher ihre
Gesundheitskommunikation stetig an die Pandemie- und Erkenntnislage an.
Hierzu wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung beschriebenen
konkreten Beispiele verwiesen.
4. Wurde die Gesundheitskommunikation der Bundesregierung bisher
evaluiert, wenn ja, durch wen, und was sind die Kriterien für den Erfolg der
Kampagnen?
Die Gesundheitskommunikation unterliegt, soweit sie im Rahmen
finanzwirksamer Maßnahmen erfolgt, den gesetzlichen Vorgaben der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Diese legt fest, dass bei finanzwirksamen Maßnahmen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind (vgl. § 7 BHO). Es ist daher
die Aufgabe der Verwaltung, den Erfolg ihrer Maßnahmen zu prüfen bzw. ihre
Maßnahmen zu evaluieren (vgl. Gutachten des Bundesrechnungshofs zur
Erfolgskontrolle finanzwirksamer Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung,
1998,
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gu
tachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/sammlung/resolveuid/534f
0cd0a46f4d128-c669859eb82935a).
Verlauf und Auswirkungen einer Pamdemie können nur dann beherrschbar
bleiben, wenn die Bevölkerung sich entsprechend verhält. In der ersten Phase
der Pandemie hatte daher die Information und Aufklärung der Bevölkerung
über die notwendigen Verhaltensregeln absoluten Vorrang. Die sehr schnell zu
beobachtenden Reaktionen der Bevöklerung und vor allem die breit geäußerte
Aktzeptanz und Bereitschaft zur Befolgung der Regeln hatten großen Anteil
daran, dass die pandemische Situation in Deutschland beherrschbar blieb und
einen deutlich günstigeren Verlauf als in vielen Nachbarländern hatte. Bis heute
gilt es unverändert, für die Einhaltung der Vermeidungsstrategien zu werben.
Die dazu konzipierte und kommunizierte AHA-Formel und die mit ihr
verbreiteten Botschaften sind heute rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland
bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt das „COVID-19 Snapshot Monitoring“
(COSMO) der Universität Erfurt. Darüber hinaus findet ein permanentes
Monitoring in den Sozialen Medien statt.
Dieses Monitoring beinhaltet, dass die Reichweite und die Rückmeldung in den
Sozialen Medien laufend beobachtet und ausgewertet werden. Zum anderen
fließen auch weitere Daten in die Erfolgskontrolle ein. Unter anderem werden
dafür Erhebungen (z. B. COSMO-Studie, COVIMO-Studie oder das BfR-
Monitoring) ausgewertet.
Darüber hinaus wird die Gesundheitskommunikation zur Corona-Pandemie im
tagesaktuellen Bereich (Pressearbeit) durch regelmäßige
Medienresonanzanalysen begleitet.
5. Welche üblichen Phasen bezüglich der Akzeptanz von Maßnahmen und
Stimmungen in der Bevölkerung während eines Pandemieverlaufes sind
der Bundesregierung bekannt?
6. Inwieweit orientiert sich die Gesundheitskommunikation der
Bundesregierung an den ihr bekannten Phasen?
7. Wie antizipiert die Bundesregierung besonders schwierige Phasen in der
Pandemiebekämpfung, und wie sorgt sie mit ihrer
Gesundheitskommunikation vor?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fachpresse teilt den Verlauf der Pandemie von März 2020 bis Dezember
2020 beispielsweise in sieben Phasen ein (
https://www.aerztezeitung.de/Politik/
Lockdown-30-Wie-es-soweit-kommen-konnte-und-was-jetzt-noetig-ist-41580
0.html). Das Robert Koch-Institut teilt diesen Zeitraum in drei Phasen ein
(
https://www.rki.de/DE/-Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/15_2
1.pdf?__blob=publicationFile). Werden die Impfkampagne und die derzeitige
sog. dritte Welle als weitere (Pandemie-) Phasen bewertet, wäre aktuell von
neun bzw. fünf Phasen auszugehen. Wesentlich für alle genannten
Phasenmodelle ist die Tatsache, dass die Einteilungen retrospektiv erfolgt sind.
Die Kommunikation der Bundesregierung orientierte und orientiert sich
weiterhin – unter stetiger Anpassung an die aktuelle Lage – eng am aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand. So wurde beispielsweise die AHA-Kampagne um
einen Hinweis auf die Corona-Warn-App („+A“) und im Herbst und Winter um
den Zusatz „+ L“ für Lüften erweitert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen, die die Gesundheitskommunikation zum
Coronavirus weitgehend chronologisch darstellt und erläutert, wie den
Entwicklungen jeweils begegnet wurde. Zur Vorbereitung ihrer Maßnahmen nutzt die
Bundesregierung einschlägige Angebote, um proaktiv auf die sich
abzeichnenden Entwicklungen einwirken zu können oder schwierige Themen im Hinblick
auf erfolgreiche Kommunikationsstrategien zu analysieren. Beauftragt wurden
u. a. das Unternehmen „Quer & Krumm – Marktforschung und Beratung“ zur
Analyse der Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen von
Gruppendiskussionen, das Unternehmen „Perspectives CFFP gGmbH“ mit einer Studie zur
Kommunikation für politisch unterrepräsentierte, marginalisierte Gruppen sowie das
Unternehmen „dimap – das Institut für Markt- und Politikforschung GmbH“
zur Analyse spezieller Fragen der Pandemie-Kommunikation mit Online-
Fokusgruppen.
8. Hat die Bundesregierung in der Gesundheitskommunikation zum Impfen
für Eventualitäten wie das Aufkommen neuer Erkenntnisse zu
unerwünschten Wirkungen Vorkehrungen getroffen, und welche waren dies?
Die Ständige Impfkommission (STIKO), angesiedelt am Robert Koch-Institut
(RKI), erstellt auf der Grundlage der Daten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis für
die jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen für die
Bevölkerung, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die
STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit und zum Nutzen-Risiko-Verhältnis von Impfstoffen mit ein.
Die Expertise zur Beurteilung von individuell auftretenden unerwünschten
Reaktionen nach Impfungen liegt beim PEI. Nach der Zulassung eines Impfstoffs
werden kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung
bzw. Impfkomplikation erfasst und bewertet. Das PEI veröffentlicht regelmäßig
Sicherheitsberichte zu den gemeldeten Verdachtsfällen in Deutschland nach der
Impfung gegen COVID-19 und führt zusätzlich weitere Studien durch. Dazu
gehört unter anderem das Angebot zur Nutzung der Smartphone-App SafeVac
2.0, mit deren Hilfe die Verträglichkeit der einzelnen COVID-19-
Impfstoffprodukte weiter untersucht werden soll.
9. Auf welche Weise will die Bundesregierung das Vertrauen der
Bevölkerung – insbesondere in der Gruppe der über 60-Jährigen, aber auch der
jüngeren Menschen, die sich einer individuellen Risikoanalyse
unterziehen können – in den AstraZeneca-Impfstoff stärken, nachdem die
Ständige Impfkommission empfohlen hat, diesen Impfstoff grundsätzlich nur
bei über 60-Jährigen anzuwenden?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure wird die Bundesregierung dabei
einbeziehen?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung im Nachhinein ihre
Kommunikationsstrategie bezüglich der vorübergehenden Aussetzung des AstraZeneca
Impfstoffes?
11. Welche Strategie bezüglich der Gesundheitskommunikation wird die
Bundesregierung künftig im Falle ähnlicher Entwicklungen verfolgen?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sind auch in der
aktuellen Pandemie oberstes Ziel für die Bundesregierung. Nur durch eine
schnelle Erfassung und fortlaufende Bewertung möglicher Risikosignale und
Aufklärung zu den bekannten Risiken kann die Bevölkerung bestmöglich geschützt
werden. Die auf wissenschaftlicher und medizinischer Evidenz beruhende
Arbeit der zuständigen Behörden und Stellen, namentlich des für die
Pharmakovigilanz zuständigen PEI und der für die Impfempfehlungen zuständigen STIKO,
sind die Garanten dafür, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die
Überwachung und Sicherheit der eingesetzten Impfstoffe gerechtfertigt ist und
gewährleistet bleibt. Die STIKO empfiehlt auf Basis der derzeit verfügbaren,
allerdings noch begrenzten Evidenz und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen
pandemischen Lage, den Impfstoff von AstraZeneca für Personen, die das 60.
Lebensjahr vollendet haben, zu verwenden. Indes bleibt der Einsatz des
COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca für eine erste oder zweite
Impfstoffdosis unterhalb dieser Altersgrenze nach ärztlicher Aufklärung und bei
individueller Risikoakzeptanz durch die Patientin oder den Patienten möglich. Diese
Informationen sind insbesondere auch in den jeweiligen Aufklärungsunterlagen
enthalten und erläutert.
Die entsprechenden Unterlagen wurden unverzüglich im Anschluss an die
Anpassung der Empfehlung der STIKO aktualisiert (
https://www.rki.de/DE/Conte
nt/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html) und den
Ländern zur sofortigen Verwendung bei den Impfungen vor Ort zur Verfügung
gestellt.
Die Bundesregierung handelt und informiert auf der Grundlage des aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und schafft damit Vertrauen durch ein
Höchstmaß an schneller, transparenter und objektiver Information über die
COVID-19-Impfstoffe.
Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargestellt, ist die Internetseite www.
zusammengegencorona.de die zentrale, agil wachsende gemeinsame
Informationsplattform und -drehscheibe für die Kommunikation zu COVID-19. Auf
dieser Seite bietet die Bundesregierung auch täglich aktualisierte Informationen zu
den Impfstoffen zur COVID-19-Schutzimpfung (
www.corona-schutzimpfun
g.de). Vor allem die auch hier eingebettete Fachexpertise des PEI und des RKI
sowie der transparente Umgang mit Informationen tragen dazu bei, Vertrauen
in die Impfung zu schaffen und gleichzeitig über die Notwendigkeit einer
Corona-Schutzimpfung aufzuklären. Auch unerwünschte Wirkungen werden
hier zeitnah thematisiert und wissenschaftlich eingeordnet. Das sog.
Impfdashboard bietet stets die aktuellen Informationen zum Impfstatus in Deutschland
(u. a. Zahl der geimpften Personen; Impffortschritt bezogen auf die einzelnen
Länder).
Die vom RKI angebotene STIKO-App stellt kontinuierlich aktuelle
Informationen über die zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung. Die Faktenblätter,
Faktenboxen und FAQs differenzieren, wo angezeigt, zwischen Altersgruppen und
umfassen Informationen zur Entwicklung, Wirksamkeit, Sicherheit und
Priorisierung.
12. Zwischen welchen Gruppen unterscheiden die Bundesregierung und die
ihr nachgeordneten Behörden in ihrer zielgruppenspezifischen
Gesundheitskommunikation, und nach welchen Kriterien richtet sich diese
Einteilung?
Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie zeigen, dass die Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen eine entscheidende Bedeutung bei der Bewältigung
einer derartigen Krise haben. Dabei gilt es in erster Linie, die breite Bevölkerung
mit den maßgeblichen Botschaften und wichtigen Informationen zu erreichen.
Hierzu gehört die Nutzung von massenkommunikativen Medien, sowohl in
traditioneller Form (Print, TV und Hörfunk), wie auch im digitalen Bereich
(Internet und Social Media). Um die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu
erreichen, ist es erforderlich, die Kommunikation so auszurichten, dass sie
möglichst für alle verständlich ist. Dazu gehört die Berücksichtigung der
Fremdsprachen, die in Deutschland häufig gesprochen werden, ebenso wie die
Kommunikation in Leichter Sprache und in Gebärdensprache. Auf die
diesbezüglichen Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die sich an die breite Bevölkerung richtende Kommunikation wird ergänzt
durch zahlreiche zielgruppenspezifische Maßnahmen. Darunter finden sich
Print-Medien, wie zum Beispiel ein Taschenratgeber mit speziellen
Informationen für ältere Menschen und Videos mit Bewegungstipps für an Demenz
erkrankte Personen, die auf der Internetseite zum Download zur Verfügung
gestellt werden.
Spezielle Zielgruppen werden auch von den einbezogenen nachgeordneten
Behörden angesprochen. So wendet sich das RKI mit seiner
Gesundheitskommunikation grundsätzlich an das Personal der niedergelassenen Arztpraxen,
Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitsämter sowie an Einsatzkräfte im
Rettungsdienst. Die Gesundheitskommunikation des PEI adressiert die
Hauptzielgruppen breite Öffentlichkeit (u. a. impfwillige Bürgerinnen und Bürger,
Patientinnen und Patienten, unentschlossene Impfskeptikerinnen und
Impfskeptiker), die medizinische und wissenschaftliche Fachöffentlichkeit (u. a.
Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Fachgesellschaften) sowie die
Medien (u. a. Leitmedien, Special Interest, Wissenschaftsjournalismus).
Die sozialen Medien ermöglichen eine besonders zielgerechte Kommunikation.
Die Bundesregierung nutzt diese zum Beispiel, um spezielle Berufsgruppen
(zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte) oder soziodemografische Gruppen zu
erreichen (zum Beispiel Personen in besonders von Corona-betroffenen
Gebieten). Die Auswahl der Gruppen und Botschaften passt sich permanent den
Anforderungen in der Pandemie an.
13. Welche Institutionen sind gegenwärtig mit der Entwicklung und
Umsetzung dieser zielgruppenspezifischen Informationsangebote befasst?
14. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und
Expertinnen und Experten kooperieren die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden hierzu?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, wird die
Kommunikation in der Corona-Pandemie unter der Dachkampagne
„Zusammen gegen Corona“ gemeinsam geführt. Dies bezieht die Entwicklung und
Umsetzung der Informationsangebote mit ein. Die Auswahl und der Einsatz der
Personen sowie die Ausrichtung der Informations- und Werbemittel erfolgt mit
Blick auf kommunikative Erfordernisse. Hierbei werden u. a. die
kommunikative Lage, zielgruppenspezifische Anforderungen und die jeweiligen
Prioritätengruppen einbezogen. Der Schwerpunkt der aktuellen
Kommunikationsmaßnahmen liegt bei der Impfkampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch“. Sie
hat zum Ziel, dass sich die überwiegende Mehrheit der Menschen in
Deutschland impfen lässt. Mit dieser Impfkampagne gilt es nicht nur über die
Bedeutung und die Notwendigkeit einer Corona-Schutzimpfung aufzuklären, sondern
auch Vertrauen in die Impfung zu schaffen. Eine bedeutende Rolle kommt hier
der Ärzteschaft, den Apothekerinnen und Apothekern sowie den
Pflegefachkräften zu. Sie sind Schlüsselfiguren, die Vertrauen schaffen und die Menschen
von der Wichtigkeit der Impfung überzeugen können. Speziell für diese
Multiplikatoren gibt es ein abgestimmtes Informationsangebot, das virtuelle
Informationsveranstaltungen ebenso beinhaltet, wie Aufklärungs-, Werbe- und
Informationsmaterialien, die gezielt für Pflegekräfte und den Einsatz in
Pflegeeinrichtungen konzipiert sind.
Ebenso haben sich zahlreiche prominente Persönlichkeiten bereit erklärt, die
Bundesregierung bei ihren Werbemaßnahmen für die Corona-Schutzimpfung
zu unterstützen. Ihre Motive sind zusammen mit denen nicht prominenter
Personen die Gesichter der Kampagne. Sie wurden so ausgewählt, dass sie die
verschiedenen Bevölkerungsgruppen (mit unterschiedlichen
Migrationshintergründen) ebenso beispielhaft abbilden und ansprechen, wie unterschiedliche Berufe,
soziale Umfelder und Bildungshintergründe. Bei Entwicklung und Umsetzung
von zielgruppenspezifischen Ansätzen stützt sich die Bundesregierung auch auf
einschlägig ausgewiesene Expertise. Auf die Antwort zu Frage 27 wird
verwiesen.
Um die Gesundheitskommunikation insbesondere im Rahmen der Corona-
Pandemie zielgruppengerecht zu gestalten, produziert die Bundesregierung für
die sozialen Medien Inhalte in Fremdsprachen, für Gehörlose, für Blinde, für
die junge Zielgruppe und für Menschen in den Gesundheitsberufen.
Für die Kommunikation in anderen Sprachen wird das regelmäßige Format
„Faktenlage“ außer in Deutsch auch in diversen Fremdsprachen produziert. Es
wird darüber hinaus gezielt in fremdsprachige Communities ausgespielt. Darin
werden Falschinformationen rund um das Thema Corona und die
Schutzimpfung aufgegriffen und entkräftet. Bei der Erstellung wird die Bundesregierung
von migrantischen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren beraten und
unterstützt, um eine möglichst zielgruppengerechte Kommunikation zu ermöglichen.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
Gesundheitskommunikation aus der Empfehlung, motivierende Kommunikation
künftig stärker mit dem Transport von Wissensinhalten (z. B.
Aerosolübertragung, Effektivität der Impfungen gegen schwere Verläufe und
Tod) zu verbinden (vgl.
https://projekte.uni-erfurt.de/cosmo2020/web/su
mmary/39/)?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
Gesundheitskommunikation aus der Empfehlung, die Bedeutung von
regelmäßigen Tests für die Pandemiebewältigung sowie die Interpretation von
Testergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen (vgl.
https://projekte.u
ni-erfurt.de/cosmo2020/web/summary/39/)?
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
Gesundheitskommunikation aus der Erkenntnis, dass eine steigende Anzahl an
Personen nach den ersten Lockerungen im März 2021 nicht mehr genau
weiß, welche Regeln für sie gelten (vgl.
https://projekte.uni-erfurt.de/cos
mo2020/web/summary/39/)?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
Gesundheitskommunikation aus der Erkenntnis, dass gemäß der aktuellen
Erhebung der COSMO-Studie sich die Befragten in zwei relativ ähnlich
große Lager aufteilen, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen
entweder als unzureichend (34 Prozent) oder zu weitgehend (38 Prozent)
empfinden, während nur 28 Prozent der Befragten die
Infektionsschutzmaßnahmen als angemessen bezeichnen (vgl.
https://projekte.uni-erfurt.de/co
smo2020/web/summary/39/)?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Projekt „COSMO — COVID-19 Snapshot Monitoring“ ist ein
Gemeinschaftsprojekt der Universität Erfurt, des RKI, der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, des Leibniz-Instituts für Psychologie, des Science Media
Center, dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin und dem Yale Institute
for Global Health. Die dort erarbeiteten Ergebnisse aus dem wiederholten
querschnittlichen Monitoring von Wissen, Risikowahrnehmung, Schutzverhalten
und Vertrauen während des aktuellen COVID-19-Ausbruchsgeschehens fließen
über das RKI und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in
die Entwicklung der Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der
Bundesregierung zu COVID-19 ein. Bezüglich der Kommunikation von
Wissensinhalten im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung wird auf die
Antwort zu den Fragen 9, 10 und 11 verwiesen.
Testen zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ist – zusätzlich zu den
Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA+L-Regeln) und der Impfung – ein
essentieller Baustein einer breit angelegten Pandemie-Bekämpfungsstrategie.
Eine gezielte Teststrategie ist Grundlage für die zeitnahe Erkennung und
Behandlung von Infektionen, für die Unterbrechung von Infektionsketten und für einen
Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems.
In Deutschland wird umfassend auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus
getestet, sowohl durch den direkten Nachweis der Erbsubstanz (PCR-Testung)
als auch durch indirekte Nachweise von Eiweißen des SARS-CoV-2-Virus
(Antigen-Tests). Diese Antigen-Tests sind insbesondere für den Einsatz vor Ort
(sog. Point-of-Care- (PoC)-Antigen-Schnelltest) geeignet. Beide Testverfahren
– PCR- und Antigen-Schnelltests – sind Bestandteil der Nationalen
Teststrategie, die seit März 2020 kontinuierlich fortentwickelt wird. Mit der Änderung
der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 wurde für jede
asymptomatische Person die Möglichkeit geschaffen, sich mindestens einmal
pro Woche durch einen PoC-Antigen-Schnelltest kostenfrei testen zu lassen
(sog. Bürgertest). Darüber hinaus sind seit Ende Februar 2021 Antigen-
Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) zur Diagnostik der akuten
Infektion mit SARS-CoV-2 in Deutschland verkehrsfähig und damit im Handel
frei verkäuflich.
Allerdings sind Antigen-Schnell- und Selbsttest nicht so zuverlässig wie die
PCR-Tests, welche weiterhin den Goldstandard der Diagnostik darstellen.
Daher haben die Testergebnisse von Antigen-Schnelltests eine eingeschränkte
Aussagekraft. Insoweit ist es unerlässlich, die Bevölkerung darüber umfassend
zu informieren und insbesondere auf die Einhaltung der Hygiene- und
Schutzmaßnahmen (AHA+L-Regeln) unabhängig von Testergebnissen hinzuweisen.
Die Teststrategie sieht vor, dass Betroffene sich positive Antigentestergebnisse
umgehend mit einem PCR-Test bestätigen lassen sollen. Die Testverordnung
regelt in diesem Fall den kostenlosen Anspruch auf die PCR-Testung.
Die Bundesregierung informiert über die o. g. Testverfahren, die damit
verbundenen Verhaltensmaßnahmen und zu allgemeinen Fragen rund um das Thema
Testen auf der Internetseite „Zusammen gegen Corona“, im Rahmen seine
breitenwirksamen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen (u. a. Anzeigen in
Zeitungen und Zeitschriften), in den sozialen Medien sowie über den
telefonischen Informationsdienst, der unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar ist.
Die Leitlinien zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschließen Bund und
Länder gemeinsam. Nach dem föderalen Prinzip erließen die Länder bislang in
ihrer Zuständigkeit alleine die konkreten Regelungen. Mit dem Inkrafttreten
des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) wurden
wesentliche Infektionsschutzregelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
bundeseinheitlich geregelt. Über die jeweils geltenden Maßnahmen informiert die
Bundesregierung auf der Internetseite
www.zusammengegencorona.de und in
den sozialen Medien.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang
unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen zu Informationen zur gesundheitlichen
Aufklärung und Eindämmung der Corona-Pandemie, und welche
Schlüsse ziehen die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden
daraus für ihre Gesundheitskommunikation?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den
Fragen 12 bis 14 wird verwiesen.
20. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an eine
zielgruppengerechte Ansprache unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den
Fragen 12 bis 14 wird verwiesen.
21. Was ist die Bandbreite des zielgruppenspezifischen
Informationsangebots, mit dem sich die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten
Behörden zum Zwecke der gesundheitlichen Aufklärung und Eindämmung
der Corona-Pandemie an diese Gruppen richtet?
Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Corona-
Pandemie sind darauf ausgerichtet, möglichst alle Menschen in Deutschland zu
erreichen. Daher werden die klassischen Kommunikationsmedien (Telefon-
Hotline, Print-Anzeigen, Radio- und TV-Spots sowie Postkarten, Plakate,
Poster und Informationsmaterialien) ebenso genutzt, wie die digitalen Medien
(Internet, Facebook, Twitter, YouTube, Instagram, Mailing Dienste, u. a.) und
digitale Informationsveranstaltungen in der Form von öffentlichen
Fachgesprächen oder Bürgerdialogen. Im Zentrum der digitalen Kommunikation steht die
Internetseite
www.zusammengegencoron.de. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den Fragen 12 bis
14 verwiesen.
22. Wie hat sich die Bandbreite des zielgruppenspezifischen
Informationsangebots nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 entwickelt?
Aufgrund der durch die Krisensituation geprägten Notwendigkeit, möglichst
alle Menschen in Deutschland zu erreichen, bestand bei den Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus von Beginn an die Aufgabe darin,
maximale Aufmerksamkeit in allen Bevölkerungsgruppen zu erzielen. Die
Kommunikation war daher stets darauf ausgerichtet, die größtmögliche
Bandbreite in der Kommunikation zu erreichen. Mit zunehmender Dauer der
Pandemie wurden die diesbezüglichen Instrumente lediglich verfeinert und in ihrer
Anwendung optimiert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 14 und 21 verwiesen.
23. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Reichweite und
die Durchdringung ihres zielgruppenspezifischen Informationsangebots,
und wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit März
2020 entwickelt?
24. Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden gegebenenfalls zurzeit, um diese Reichweite zu
erhöhen?
25. Erkennt die Bundesregierung einen Bedarf, den Umfang und die
Reichweite des zielgruppenspezifischen Informationsangebots
weiterzuentwickeln?
a) Falls ja, wie?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 25b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Menschen in
Deutschland müssen, um in einer Krisensituation, wie sie die Corona-Pandemie
darstellt, auf größtmögliche Reichweite ausgerichtet sein. Das erfordert
insbesondere, die Maßnahmen so auszurichten, dass auch Gruppen erreicht werden, die
keinen oder nur kaum Zugang zu den Informationen über die traditionellen
oder digitalen Medien der Massenkommunikation haben. Damit sprachliche
Hindernisse als Zugangshemmnis abgebaut werden, wurde die Kommunikation
mehrsprachig geführt und die maßgebenden Informationen in bis zu 22
Fremdsprachen bereitgestellt. Alle Kampagneninhalte werden regelmäßig in
englischer, arabischer, türkischer und russischer Sprache angeboten. Die aktuell vor
der Ausspielung stehenden Motive der Impfkampagne „#ÄrmelHoch für die
Corona-Schutzimpfung“ sind in mehreren Sprachen bilingual gestaltet.
Bei den digitalen Angeboten und der Telefon-Hotline wird auch in der
Gebärdensprache und in Leichter Sprache kommuniziert. Im Download-Bereich der
Internetseiten stehen umfassende Informationsmaterialien bereit. Zusätzlich
werden diese Materialien durch Beiträge und Videos – ebenfalls barrierefrei –
auf den Internetseiten und in den sozialen Medien flankiert. Mit dem Format:
„Wissenschaft im Fokus“, das die Bundesregierung unter Einbindung von
wissenschaftlichen Experten gestaltet, werden stets die aktuellen Fragestellungen
adressiert. Abgerundet wird das zielgruppenspezifische Informationsangebot
mit dem erst kürzlich veröffentlichten Podcast des Bundesministeriums für
Gesundheit „#ÄrmelHoch“ über das Impfen.
Belastbare Rückmeldungen über die Nutzung des Informationsangebots liefern
vor allem die digitalen Medien. Wöchentlich werden die Trends und die
Entwicklung sowie der Erfolg der Kommunikation beobachtet und daraus
Handlungen abgeleitet. Zeigt sich, dass eine Gruppe ungenügend erreicht wird,
werden die Inhalte und die Ausspielung angepasst. Dabei handelt es sich um einen
fortlaufenden Prozess der Optimierung.
26. Welche Formate und Kommunikationskanäle nutzen die
Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, um insbesondere Menschen,
die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse verfügen, über
Infektionsschutzmaßnahmen aufzuklären?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 12 bis 14 und 23 bis 25 wird verwiesen.
27. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und
Expertinnen und Experten kooperieren die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden, um das Informationsangebot spezifisch für
Menschen, die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse verfügen,
weiterzuentwickeln?
Bei der Entwicklung und Gestaltung der Informations- und
Aufklärungsmaßnahmen für Menschen, die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse
verfügen, reicht eine bloße Übersetzung von deutschen Texten oft nicht aus. Zwar
sprechen die für die Gesamtgesellschaft konzipierten Kampagnen größtenteils
auch diese Menschen an, dennoch muss die Kommunikation – zumindest
teilweise – auch auf besondere gesellschaftliche Gegebenheiten eingehen. Die
Bundesregierung wird bei dieser Kommunikation durch das Ethno-
Medizinische Zentrum e.V. Hannover und die EMPATI gGmbH unterstützt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 verwiesen.
28. Wird die Webseite
www.infekt ionsschutz .de den Ansprüchen der
Bundesregierung an eine zielgruppengerechte Ansprache, insbesondere
an Menschen, die über geringe oder gar keine Deutschkenntnisse
verfügen, derzeit gerecht?
a) Falls ja, bitte erläutern?
b) Falls nein, welche Pläne gibt es hinsichtlich der Weiterentwicklung
der Webseite?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Zielgruppe der Internetseite
www.infektionsschutz.de ist die
Allgemeinbevölkerung. Die Inhalte richten sich vor allem an Personen ohne medizinische
Ausbildung. Mit Angeboten in Leichter Sprache werden auch Menschen mit
Beeinträchtigungen adressiert. Auch Menschen mit wenig Deutschkenntnissen oder
Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen profitieren von dieser
Form der Barrierefreiheit, sowie von den Audio-Inhalten, die bereitgestellt
werden. Inhalte der Webseite werden in Form von Merkblättern und Infografiken
in bis zu 13 Sprachen zur Verfügung gestellt.
Im Sinn der Informationsvermittlung im Internet (z. B. über mobile Geräte)
wird Verständlichkeit außerdem durch eine klare Strukturierung der
Informationseinheiten und eine visuelle und inhaltliche Unterteilung in kleine Abschnitte
erreicht. In Frage-Antwort-Katalogen (FAQ) werden bestimmte Fragen kurz
und knapp beantwortet, wobei die Frage so formuliert wird, dass eine klare und
verständliche Antwort möglich ist. Der Antworttext beantwortet unmittelbar
die gestellte Frage in möglichst einfacher, leicht verständlicher Sprache.
Ausführliche Inhalte zu einzelnen Themen werden auf Themenseiten
zusammengestellt.
29. Inwieweit gibt es eine Koordination und Verzahnung der
unterschiedlichen kommunikativen Aktivitäten sowohl der BZgA (z. B. über die o. g.
Webseite) als auch des Bundesministeriums für Gesundheit selbst
(insbesondere über die Webseite gesund.bund.de)?
30. Existiert ein koordinierter Austausch von Inhalten zwischen den
unmittelbaren Webangeboten der BZgA und des Bundesministeriums für
Gesundheit, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zentrale gemeinsame digitale Informationsplattform und -drehscheibe des
Bundesministeriums für Gesundheit, der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und des RKI für die Kommunikation in der COVID-19-Pandemie
ist die Internetseite
www.zusammengegencorona.de. Die Koordination und
Abstimmung von Inhalten der digitalen Webangebote inklusive der Angebote in
den sozialen Medien und der strategischen Ausrichtung der Social Media
Kommunikation sowie über die Initiierung von Informationsmaßnahmen bzw.
digitalen Kampagnen erfolgt in einem regelmäßigen, strukturierten Austausch
(Lagebesprechungen bzw. Steuerungskreis für die Kommunikationskampagne zur
Corona-Schutzimpfung) zwischen den beteiligten Institutionen. Die
Besprechungen finden mehrmals wöchentlich statt.
Für ausgewählte und ständig kurzfristig zu aktualisierende Inhalte, wie z. B. die
FAQ zum Coronavirus, zur Corona-Schutzimpfung und den Corona-Tests steht
zentral ein abgestimmter Content in einem gemeinsam genutzten,
institutionsübergreifenden Wissensmanagement-System (Wissensdatenbank) zur
Verfügung. Ausgearbeitet und aktualisiert werden die in der Wissensdatenbank
gespeicherten Inhalte von einem gemeinsamen Redaktionsteam. Die
Wissensdatenbank kann von allen einbezogenen Institutionen genutzt und ihre Inhalte
können über unterschiedliche Kommunikationskanäle, wie Webseiten, Social
Media Accounts, Apps oder andere Drittsysteme ausgespielt werden. Auch der
telefonische Informationsdienst zur Corona-Schutzimpfung und zu den Corona-
Tests unter der Telefonnummer 116 117 nutzt die Wissensdatenbank als
zentrale Informationsquelle.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]