Die sogenannten Indo-Pazifik-Leitlinien der Bundesregierung
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Michel Brandt, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im September 2020 Leitlinien für die künftige deutsche Außenpolitik in Asien beschlossen. Die sogenannten Indo-Pazifik-Leitlinien sehen vor, die Beziehungen zu den Ländern der Region wie China, Indien und Japan zu stärken (AFP vom 2. September 2020). „Der Himalaya und die Straße von Malakka mögen weit entfernt scheinen. Aber unser Wohlstand und unser geopolitischer Einfluss in den kommenden Jahrzehnten beruhen gerade auch darauf, wie wir mit den Staaten des Indo-Pazifiks zusammenarbeiten“, erklärte der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas mit Blick auf die gewachsene geopolitische und wirtschaftliche Bedeutung der Region. Dort entscheide sich mehr als irgendwo sonst die Ausgestaltung der internationalen Ordnung von morgen, die die Bundesregierung mitgestalten wolle.
Vermeintliches Ziel der Mitgestaltung seitens der Bundesregierung sei dabei eine Ordnung, die „auf Regeln und internationaler Kooperation basiert – und nicht auf dem Recht des Stärkeren“ (AFP vom 2. September 2021).
Während die älteren Asien-Strategien der Bundesregierung von der „asiatischpazifischen Region“ sprachen, greift sie nun auf den bisher in Europa lediglich von Frankreich genutzten geografischen Begriff „Indo-Pazifik“ zurück. Nach Ansicht der Fragesteller ist dies offenkundig ein Rückgriff auf das Konzept des „Free and Open Indo-Pacific“ der Trump-Administration von 2017, das gezielt auf eine Eindämmung Chinas ausgerichtet und Ausdruck der zunehmenden strategischen Rivalität zwischen beiden Seiten ist, die sich sicherheitspolitisch vor allem im Indischen Ozean, dem Südchinesischen Meer, in der Taiwan-Straße und im Ostchinesischen Meer manifestiert. In diesem Sinne müsste dieser begriffliche Rückgriff primär als gegen China gerichtete Eindämmungsstrategie der USA verstanden werden, zumal die USA den politischen Druck auf die EU und Deutschland verstärkt haben, einer US-Eindämmungsstrategie und einer wirtschaftlichen Abkoppelung von China zu folgen (https://esut.de/2020/11/fachbeitraege/23584/die-neue-indo-pazifik-strategie-deutschlands-und-diemilitaerische-aufruestung-chinas/).
Das Indo-Pazifik-Kommando der US-Streitkräfte legte jetzt eine Forderung von 4,7 Mrd. US-Dollar für den Haushaltsentwurf 2022 vor. Weitere 22,8 Mrd. US-Dollar sollen für die nächsten fünf Jahre eingeplant werden. „Ohne eine gültige und überzeugende konventionelle Abschreckung ist China ermutigt, Maßnahmen in der Region und weltweit zu ergreifen, um die Interessen der USA zu schwächen”, soll es in dem zehnseitigen Dokument vom 27. Februar 2021 heißen. Als Prioritäten werden Maßnahmen zur Verstärkung der Flugkörperabwehr als auch eine Ausdehnung der Übungsprogramme sowie der Ausbau von Kooperationen mit Partnern genannt (https://esut.de/2021/03/meldungen/25971/deutschland-macht-als-global-agierende-handelsnation-ernst-eine-fregatte-nimmt-kurs-in-den-indo-pazifik/).
Zur Bekräftigung der außenpolitischen Linie im „indo-pazifischen“ Raum hatte die Bundesregierung Anfang März 2021 angekündigt, eine Fregatte der deutschen Marine in die unter anderem an China grenzenden Gewässer zu entsenden. Das Kriegsschiff „Bayern“ soll von Wilhelmshaven aus starten (AFP vom 12. März 2021). Nach derzeitiger Planung soll sie ihren Heimathafen im August 2021 verlassen und im Februar 2022 zurückkehren. Geplant sind in dieser Zeit verschiedene „Kooperationen und Übungen mit Partnern im Indo-Pazifik“, wobei die vorgesehene Route am indischen Subkontinent vorbei durch die Straße von Malakka in Richtung Australien und von dort nach Ostasien zur koreanischen Halbinsel führen soll (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-china-suedchinesisches-meer-indopazifik-1.5225101). Zudem soll die „Bayern“ die NATO-Operation „Sea Guardian“ im Mittelmeer sowie die EU-Operation „Atalanta“ am Horn von Afrika unterstützen (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8546/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welchen geographischen Raum versteht die Bundesregierung unter „Indo-Pazifik“, und welche Staaten gehören für die Bundesregierung zu diesem von ihr geographisch definierten Raum „Indo-Pazifik“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass China das Konzept des Indo-Pazifik als neuen regionalen Bezugsrahmen primär als eine gegen sich selbst gerichtete Strategie der USA interpretiert (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S09_indopazifik.pdf, S. 7)?
Inwieweit unterscheidet sich die Indo-Pazifik-Konzeption der Bundesregierung ihrer Kenntnis nach von der der USA in
a) der Ausdehnung des Indo-Pazifik als geographischer Raum,
b) den mit dem jeweiligen Konzept verbundenen Zielsetzungen,
c) der Schwerpunktsetzung bzw. Gewichtung unterschiedlicher Politikfelder innerhalb der jeweiligen Konzeption,
d) der Frage nach der Inklusion oder Exklusion Chinas und
e) dem Stellenwert von bi-, mini- und multilateralen Ansätzen in der Handels- und der Sicherheitspolitik?
Inwieweit unterscheidet sich die Indo-Pazifik-Konzeption der Bundesregierung ihrer Kenntnis nach von der Frankreichs in
a) der Ausdehnung des Indo-Pazifik als geographischer Raum,
b) den mit dem jeweiligen Konzept verbundenen Zielsetzungen,
c) der Schwerpunktsetzung bzw. Gewichtung unterschiedlicher Politikfelder innerhalb der jeweiligen Konzeption,
d) der Frage nach der Inklusion oder Exklusion Chinas und
e) dem Stellenwert von bi-, mini- und multilateralen Ansätzen in der Handels- und der Sicherheitspolitik?
Inwieweit sind die Leitlinien zum „Indo-Pazifik“ der Bundesregierung Teil der Maßnahme 6 der Erklärung der Außenminister anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 16. Oktober 2019, in der sich Frankreich und Deutschland verpflichten, gemeinsam die EU-Asien-Konnektivitätsstrategie zu stärken, auch mit dem Ziel, eine europäische Strategie für den indopazifischen Raum zu entwickeln (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2257806/8f3c85e49853716cecc822f421dd6deb/roadmap-data.pdf, S. 4)?
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Entwicklung einer europäischen Strategie für den indopazifischen Raum?
Wie viele bilaterale Gespräche bezüglich der Entwicklung einer europäischen Strategie für den indopazifischen Raum hat es in 2020 bis dato gegeben, und wie viele sind für 2021 bereits in Planung (bitte nach Datum unter Angabe der beteiligten Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung und Regierung Frankreichs einschließlich Ressortzuständigkeit auflisten)?
Inwieweit handelt es sich bei Entsendung einer deutschen Marineeinheit um einen Einsatz mit erkennbar geringer Intensität und Tragweite oder politisch untergeordneter Bedeutung?
In welchen Ländern der „Indo-Pazifik“-Region hat die Bundesregierung Ertüchtigungsmaßnahmen bis dato unterstützt (bitte nach Ländern unter Angabe des Jahres die Projekte einschließlich federführendem Ressort, multilateralen Partnern, Durchführungsorganisationen, Mitteleinsatz und HaushaltsTiteln aufschlüsseln), vor dem Hintergrund, dass sie weitere Länder des indo-pazifischen Raumes in die Ertüchtigungsinitiative einbeziehen will (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 19)?
Welche Länder des indo-pazifischen Raumes plant die Bundesregierung in die Ertüchtigungsinitiative einzubeziehen (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 19)?
In welchen Ländern des indo-pazifischen Raumes ist Deutschland mit einem Militärattachéstab vertreten (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Ortes und des Eröffnungsjahres auflisten)?
In welchen Ländern des indo-pazifischen Raumes plant die Bundesregierung die Vertretung durch einen Militärattachéstab (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Ortes und des möglicherweise geplanten Eröffnungsjahres auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden über das EU-Projekt „Enhancing Security Cooperation in and with Asia“, das von Deutschland kofinanziert und in einem deutsch-französischen Tandem von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und ihrem Partner Expertise France umgesetzt wird, im aktuellen Förderzeitraum in den fünf Pilotländern Indien, Indonesien, Japan, Südkorea und Vietnam in den in vier Themenfeldern
a) maritime Sicherheit,
b) Counterterrorismus,
c) Peacekeeping und
d) Cybersicherheit
gefördert (bitte entsprechend der Länder die konkreten Maßnahmen unter Angabe des Förderzeitraums einschließlich federführendem Ressort, multilateralen Partnern, Durchführungsorganisationen, Mitteleinsatz und Haushaltstiteln aufschlüsseln) (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 20)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Beziehungen zu den „Partners Across the Globe“ im indo-pazifischen Raum in den Bereichen Cyberverteidigung, maritime Sicherheit, humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe, Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle sowie im Themenbereich Frauen, Frieden und Sicherheit seit 2010 unterstützt (bitte entsprechend der Jahre nach Ländern unter Angabe der Maßnahme, des federführendes Ressorts, der multilateralen Partner, Durchführungsorganisationen, des Mitteleinsatzes und der Haushaltstiteln aufschlüsseln) (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 20 f.)?
Welche gemeinsamen Ausbildungsmaßnahmen und Übungen auf dem Gebiet der Normung und Logistik, die die Interoperabilität zwischen den „Partners Across the Globe“ im indo-pazifischen Raum und der Nato verbessern sollen, wurden seit 2010 durch die Bundesregierung unterstützt (bitte entsprechend der Jahre nach Ländern unter Angabe der Maßnahme, des federführendes Ressorts, der multilateralen Partner, Durchführungsorganisationen, des Mitteleinsatzes und der Haushaltstiteln aufschlüsseln) (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 21)?
Ist für die Bundesregierung die Einbindung Indiens und Pakistans als Nuklearmächte in den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) kein zentraler Bestandteil ihres rüstungskontroll- und exportkontrollpolitisches Engagements im und mit dem Indo-Pazifik vor dem Hintergrund, dass laut Leitlinien der Bundesregierung keine Initiative aufgeführt wird, im Dialog auf die Bereitschaft Indiens und Pakistans zu verifizierbarer Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung hinzuwirken (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 7 f.)?
Welchen Demokratien und Wertepartnern in der „Indo-Pazifik“-Region misst die Bundesregierung konkret beim Schulterschluss besondere Bedeutung zu (Bundestagsdrucksache 19/22254, S. 3)?
Welche Rolle spielt Taiwan im Rahmen der Leitlinien der Bundesregierung für den „Indo-Pazifik“, vor dem Hintergrund ihrer „Ein-China-Politik“ und wegen der Vermeidung der impliziten Anerkennung einer Staatlichkeit Taiwans (Plenarprotokoll 19/38, S. 3700)?
Welche Rolle spielt die Sonderverwaltungszone Hongkong im Rahmen der Leitlinien der Bundesregierung für den „Indo-Pazifik“, vor dem Hintergrund ihrer „Ein-China-Politik“ und wegen der Vermeidung der impliziten Anerkennung einer Staatlichkeit Taiwans (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20346, Frage 70)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass eine militärische Präsenz Deutschlands im Südchinesischen Meer oder in der Straße von Taiwan nicht einer regelbasierten Ordnung dient, sondern insgesamt die diplomatischen Beziehungen und die diplomatischen Bemühungen um Lösungen im Sinne der kooperativen Sicherheit gemeinsam mit dem südostasiatischen Staatenverband ASEAN erheblich erschweren (https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/Indo-Pazifik-bald-Operationsgebiet-der-Bundeswehr,streitkraefte638.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass China an freien und sicheren Seewegen bzw. an der Offenheit seiner sogenannten maritimen Seidenstraße interessiert ist, da es selbst einen großen Teil beispielsweise seiner Energieressourcen aus dem Nahen und Mittleren Osten bezieht, sodass die Notwendigkeit einer verstärkten deutschen Militärpräsenz im Indo-Pazifik u. a. mit dem Hinweis auf die angebliche Bedrohung für die Exportnation Deutschland nicht erkennbar ist (https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/Indo-Pazifik-bald-Operationsgebiet-der-Bundeswehr,streitkraefte638.html)?
Unterfällt die Entsendung einer deutschen Marineeinheit im zweiten Halbjahr dieses Jahres auf eine mehrmonatige Präsenz- und Ausbildungsfahrt in den Indo-Pazifik durch die Bundesregierung dem parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Parlamentsbeteiligungen an den Bundeswehreinsätzen der NATO-Operation „Sea Guardian“ sowie der EU-Operation „Atalanta“, aber nicht die der Unterstützung beider Operationen durch die zu entsendende deutsche Marineeinheit der Fregatte „Bayern“?
Inwieweit handelt es sich bei Entsendung einer deutschen Marineeinheit um einen Einsatz mit erkennbar geringer Intensität und Tragweite oder politisch untergeordneter Bedeutung?
Handelt es sich bei Entsendung einer deutschen Marineeinheit um einen Einsatz in politisch und militärisch instabile Regionen, in denen es häufig nur eines geringen Anlasses bedarf, um eine eskalierende Konfliktdynamik in Gang zu setzen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten der deutschen Marineeinheit in eine bewaffnete Unternehmung einbezogen werden?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass eine gleichsam automatisch ablaufende Beteiligung der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten der deutschen Marineeinheit an der Anwendung bewaffneter Gewalt von der Gesamtsituation her wahrscheinlich ist und praktisch nur noch von Zufälligkeiten im tatsächlichen Geschehensablauf abhängt?
In welcher Form wird sich die deutsche Marineeinheit an der Überwachung der UN-Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) beteiligen (https://augengeradeaus.net/2021/03/flagge-zeigen-fuer-werte-interessen-und-partner-marine-schickt-fregatte-ins-suedchinesische-meer/comment-page-1/)?