[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Dr. Christian Jung,
Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/28721 –
Verstöße im Straßengüterverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Logistikbranche ist wie keine zweite von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie betroffen. Das betrifft besonders den Straßengüterverkehr, der im
Jahr 2020 einen Anteil von 71,1 Prozent am Modal-Split hatte (
https://de.statis
ta.com/statistik/daten/studie/12195/umfrage/anteil-der-lkw-am-
gueterverkehrin-deutschland/). Viele Unternehmen kämpfen allerdings mit erheblichen
finanziellen Einbußen, die kaum kompensiert werden können (
https://www.bag.
bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Marktbeobachtung/Sonderberichte/Coro
na_2020_18.pdf;jsessionid=2E6334862A3F70ABDCA66CD25F07FC70.live
11292?__blob=publicationFile).
Dabei kann es vorkommen, dass vereinzelt gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie
die Kabotage-Regeln verstoßen wird, um in diesen unsicheren Zeiten einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu bekommen. Die Verstöße
einzelner Lkws und Güterunternehmen setzen dabei nicht nur dem
Straßengüterverkehr selbst zu. Durch die illegalen Tiefpreise auf der Straße bestünde
laut Schienenbranche die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung zwischen dem
Straßen- und dem Schienengüterverkehr (vgl. eurotransport.de,
„Schienenbranche alarmiert. Kontrollstelle für Dumpingfrachten gefordert“ vom 7. Mai
2020; abrufbar unter:
https://www.eurotransport.de/artikel/schienenbranche-al
armiert-kontrollstelle-fuer-dumpingfrachten-gefordert-11160901.html).
Nachfolgend soll in Erfahrung gebracht werden, wie sich die Verstöße im
Straßengüterverkehr entwickelt haben und welche Maßnahmen die
Bundesregierung für notwendig hält, um diese zu reduzieren.
Die Kontrollen waren in vereinzelten Städten durchgeführt worden, und die
Ergebnisse legen die Vermutung nahe, dass die Zahlen deutschlandweit höher
sein könnten (
https://www.eurotransport.de/artikel/55-000-euro-bussgeld-fue
r-polnisches-unternehmen-bag-kontrolliert-erneut-kabotage-11172550.html).
Die Fragesteller wollen daher von der Bundesregierung wissen, wie hoch die
Zahlen sind, und welche Maßnahmen sie gegen solche Verstöße plant.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29528
19. Wahlperiode 10.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht im
Straßengüterverkehr sind der Bundesregierung seit den letzten zwei Jahren
bekannt geworden (bitte nach Monat aufschlüsseln)?
a) Wie viele Fälle davon waren Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten?
b) Woraus bestanden die übrigen Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht
(bitte nach Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
c) Wie wurden diese Fälle bekannt bzw. aufgedeckt (bitte nach Jahr und
Art des Verstoßes auflisten)?
d) Aus welchen Ländern stammen die betroffenen Lkws, Lkw-Fahrer
und Unternehmen (bitte nach Monat und Art des Verstoßes
auflisten)?
e) Aus welchen Bundesländern stammen die betroffenen deutschen
Lkws bzw. die Speditionen der Lkws (bitte nach Bundesland und Art
und Anzahl der Verstöße pro Bundesland auflisten)?
Die Fragen 1 bis 1e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Kontrolle und Ahndung im Straßengüterverkehr auf Bundesstraßen liegt in
der Zuständigkeit des Bundes und der Länder. Für den Bund übernimmt diese
Tätigkeit das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Statistische Auswertungen
zu den Straßenkontrollen des BAG werden nur auf der Basis von Jahres- oder
Halbjahreswerten vorgenommen. Eine Untergliederung in einzelne Monate
erfolgt nicht. Die Fälle wurden durch die Kontrollmaßnahmen der
Kontrollbeschäftigen des BAG gemäß § 11 des Güterkraftverkehrsgesetzes festgestellt.
Eine Unterteilung nach Ländern und Herkunftsstaaten erfolgt nicht. Daten zu
Kontrollen der Polizeien der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nachfolgende Tabelle enthält die Ergebnisse der Kontrollen durch das BAG im
Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht für die Jahre 2019 und 2020.
Güterverkehr 2020 2019GA * GF ** Gesamt GA * GF ** Gesamt
Kontrollierte und im
Fahrpersonalrecht beanstandete
Fahrzeuge
– Im Fahrpersonalrecht kontrollierte
Fahrzeuge 29.582 64.072 93.654 37.554 82.481 120.035
– Im Fahrpersonalrecht beanstandete
Fahrzeuge *** 4.025 7.913 11.938 6.805 12.611 19.416
Beanstandungsquote 13,61 % 12,35 % 12,75 % 18,12 % 15,29 % 16,18 %
1. Gesamt- Verstöße
561/2006 und AETR 4.830 10.357 15.187 9.319 14.090 23.409
1.1 Lenkzeiten 1.042 3.009 4.051 2.235 4.334 6.569
1.1.1 Tageslenkzeit 888 1.855 2.743 1.941 2.659 4.600
1.1.2 Wöchentliche Lenkzeit 1 117 118 11 175 186
1.1.3 Zwei aufeinanderfolgende
Wochen 153 1.037 1.190 283 1.500 1.783
1.2 Unterbrechungen 1.704 1.349 3.053 2.936 1.926 4.862
1.2.1 Zeitpunkt der
Lenkzeitunterbrechung überschritten 1.128 1.067 2.195 1.891 1.373 3.264
1.2.2 Nichtausreichende
Fahrtunterbrechung 576 282 858 1.045 553 1.598
Güterverkehr 2020 2019GA * GF ** Gesamt GA * GF ** Gesamt
Kontrollierte und im
Fahrpersonalrecht beanstandete
Fahrzeuge
1.3 Ruhezeiten 2.084 5.999 8.083 4.148 7.830 11.978
1.3.1 Tägliche Ruhezeit 1.902 3.976 5.878 3.834 5.668 9.502
1.3.2 Wöchentliche Ruhezeit 182 2.023 2.205 314 2.162 2.476
2. Gesamt-Verstöße 165/2014
und AETR 21.665 21.817 43.482 33.507 29.284 62.791
2.1 Kein Kontrollgerät eingebaut 82 97 179 109 158 267
2.2 Nicht ordnungsgem. Betreiben
des Kontrollgerätes 6.362 3.820 10.182 11.121 7.112 18.233
2.3 Schaublätter/Fahrerkarte nicht
mitgeführt oder nicht vorgelegt 887 4.684 5.571 738 5.448 6.186
2.4 Nicht/Nicht ordn. Verwendung
von Schaublättern/Fahrerkarte 14.334 13.216 27.550 21.539 16.566 38.105
*GA= Gebietsansässige
**GF= Gebietsfremde
***Eine Beanstandung kann mehrere Verstöße beinhalten
f) Wie wurden die betroffenen Verstöße gegenüber Fahrpersonal und/
oder Unternehmer bzw. Fahrzeughalter geahndet (bitte nach Monat
und Art des Verstoßes auflisten)?
In den Jahren 2019 und 2020 hat das BAG 33 557 Bußgeldbescheide wegen
Verstößen im Bereich Fahrpersonalrecht erlassen. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass diesen Bußgeldbescheiden Kontrollen zu Grunde liegen, die einige
Monate vor dem betreffenden Zeitraum stattgefunden haben. Statistische Angaben zu
Bußgeldbescheiden, aufgelistet nach Jahr und Art des Verstoßes, liegen nicht
vor.
g) Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den entsprechenden
Zeiträumen in den drei vorausgegangenen Jahren verändert (bitte nach Jahr,
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
In den Vergleichszeiträumen der Vorjahre wurden wegen Verstößen im
Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht Bußgeldbescheide wie folgt erlassen:
• 2017: 20 113 Bußgeldbescheide,
• 2018: 18 469 Bußgeldbescheide,
• 2019: 14 716 Bußgeldbescheide,
• 2020: 18 841 Bußgeldbescheide.
h) Welcher wirtschaftliche Schaden ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Logistikbranche durch diese Verstöße entstanden (bitte nach
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
Über das Ausmaß eines etwaigen durch die festgestellten Verstöße
entstandenen Schadens der Logistikbranche liegen der Bundesregierung keine eigenen
Informationen vor.
2. Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsrecht im
Straßengüterverkehr sind der Bundesregierung seit den letzten zwei
Jahren bekannt (bitte nach Monat aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 111 029 Fahrzeuge (2019: 138 419) im
Hinblick auf güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften kontrolliert. Hiervon waren
75 248 Fahrzeuge (2019: 91 414) im Ausland zugelassen. Festgestellt wurden
7 584 Verstöße (2019: 8 144) gegen das Güterkraftverkehrsgesetz.
a) Wie viele Fälle davon waren Verstöße gegen die Kabotage-Regelung?
Im Jahr 2020 wurden durch den Straßenkontrolldienst des BAG 3 356
Kabotageverstöße (2019: 2 805) bei Kontrollen der Fahrzeuge von Unternehmen aus
dem Ausland festgestellt.
Das BAG hat in 2020 verstärkte Schwerpunktkontrollen im Bereich der
Kabotage vorgenommen.
b) Woraus bestanden die übrigen Verstöße gegen das
Güterkraftverkehrsrecht (bitte nach Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
Eine weitere statistische Untergliederung der Verstöße innerhalb dieses
Rechtsgebietes wird nicht vorgenommen.
c) Wie wurden diese Fälle bekannt bzw. aufgedeckt (bitte nach Monat
und Art des Verstoßes auflisten)?
d) Aus welchen Ländern stammen die betroffenen Lkws, Lkw-Fahrer
und Unternehmen (bitte nach Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
e) Aus welchen Bundesländern stammen die betroffenen deutschen Lkws
bzw. die Speditionen der Lkws (bitte nach Bundesland und Art und
Anzahl der Verstöße pro Bundesland auflisten)?
Die Fragen 2c bis 2e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beanwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1e verwiesen.
f) Wie wurden die betroffenen Verstöße gegenüber Fahrpersonal und/
oder Unternehmer bzw. Fahrzeughalter geahndet (bitte nach Monat
und Art des Verstoßes auflisten)?
In den Jahren 2019 und 2020 hat das BAG 2 251 Bußgeldbescheide wegen
Verstößen gegen die Kabotagebestimmungen erlassen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass diesen Bußgeldbescheiden Kontrollen zu Grunde liegen, die einige
Monate vor dem betreffenden Zeitraum stattgefunden haben. Statistische
Angaben zu Bußgeldbescheiden, aufgelistet nach Jahr und Art des Verstoßes, liegen
nicht vor.
g) Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den entsprechenden
Zeiträumen in den drei vorausgegangenen Jahren verändert (bitte nach Jahr,
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
In den Vergleichszeiträumen der Vorjahre wurden wegen Verstößen im
Rechtsgebiet Güterkraftverkehrsrecht/Kabotagebestimmungen folgende
Bußgeldbescheide erlassen:
• 2017: 690 Bußgeldbescheide,
• 2018: 966 Bußgeldbescheide,
• 2019: 1 114 Bußgeldbescheide,
• 2020: 1 137 Bußgeldbescheide.
h) Welcher wirtschaftliche Schaden ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Logistikbranche durch diese Verstöße entstanden (bitte nach
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu der Frage 1h verwiesen.
3. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die Mindestlohnvorgaben für die
Beschäftigten im Straßengüterverkehr sind der Bundesregierung seit den
letzten zwei Jahren bekannt?
In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Zollverwaltung wird der Straßengüterverkehr in der Brache Transport-, Spedition- und
Logistikgewerbe erfasst. In den Jahren 2019 und 2020 wurden von der FKS
329 bzw. 305 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die
Zahlung des Mindestlohns nach § 21 Absatz 1 Nummer 9 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der genannten Branche eingeleitet. Aufgrund einer zurzeit
stattfindenden IT-Verfahrensumstellung sind die branchenbezogenen Daten für
die Hauptzollämter Erfurt, Münster und Nürnberg für das Jahr 2020 noch nicht
enthalten.
a) Wie wurden diese Fälle bekannt bzw. aufgedeckt?
b) Aus welchen Ländern stammen die betroffenen Lkws, Lkw-Fahrer
und Unternehmen (bitte nach Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
c) Aus welchen Bundesländern stammen die betroffenen deutschen Lkws
bzw. die Speditionen der Lkws (bitte nach Bundesland und Art und
Anzahl der Verstöße pro Bundesland auflisten)?
d) Wie wurden die betroffenen Verstöße gegenüber Fahrpersonal und/
oder Unternehmer bzw. Fahrzeughalter geahndet (bitte nach Monat
und Art des Verstoßes auflisten)?
e) Welcher wirtschaftliche Schaden ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Logistikbranche durch diese Verstöße entstanden (bitte nach
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
Die Fragen 3a bis 3e werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erkenntnisse, welche zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
führen, können u. a. aus Prüfungen der FKS nach § 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder aus Hinweisen von Dritten oder durch andere
Behörden stammen. In der Arbeitsstatistik der FKS werden die Nationalitäten der
betroffenen LKW, LKW-Fahrer und Unternehmen nicht gesondert erfasst. Die
bundeslandbezogene Auswertung in der Arbeitsstatistik der FKS weist die
Statistikdaten ausschließlich nach dem sachbearbeitenden Standort der FKS aus.
Eine Auswertung nach dem Ort der Zulassung von Fahrzeugen oder dem Sitz
von Speditionen ist nicht möglich. Eine Zuordnung von Verwarnungs- und
Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen zu den genannten
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ist in der Arbeitsstatistik der FKS nicht
vorgesehen. Der „wirtschaftliche Schaden“ durch Verstöße in der
Logistikbranche wird durch die FKS nicht statistisch erfasst.
f) Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den entsprechenden
Zeiträumen in den drei vorausgegangenen Jahren verändert (bitte nach Jahr,
Monat und Art des Verstoßes auflisten)?
Die Anzahl der durch die FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen Verstoßes gegen die Zahlung des Mindestlohns nach § 21 Absatz 1
Nummer 9 MiLoG im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in den
Jahren 2019 sowie 2020 und der Vergleichsjahre 2016 bis 2018 ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Verstöße gegen § 21 Absatz 1 Nr. 9 MiLoG
Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2016 17 17 3 26 16 16 15 22 24 17 15 9
2017 29 23 21 16 20 21 17 13 8 26 11 12
2018 26 26 41 25 19 16 27 28 19 26 21 13
2019 34 23 33 32 31 23 19 29 29 27 29 20
2020* 28 33 46 17 16 24 30 21 17 17 27 28
*Aufgrund einer zurzeit stattfindenden IT-Verfahrensumstellung sind die branchenbezogenen Daten
für die Hauptzollämter Erfurt, Münster und Nürnberg für das Jahr 2020 noch nicht enthalten.
Daneben kann es zu marginalen Differenzen zu den bisher veröffentlichten Zahlen der FKS kommen, da
diese Detailauswertungen nur stichtagsbezogen möglich sind.
4. Welche weiteren Verstöße im Straßengüterverkehr sind der
Bundesregierung seit den letzten zwei Jahren bekannt?
Nachfolgende Tabelle stellt die weiteren in den Jahren 2020 und 2019 durch
den Straßenkontrolldienst des BAG ermittelten Verstöße zusammen:
Verstöße je Rechtsgebiet 2020 2019
Abfallrecht 3.189 4.247
Gefahrgutrecht 1.852 2.896
Illegale Beschäftigung 721 776
StGB 520 737
StVR 22.394 28.263
5. Hält die Bundesregierung eine Wettbewerbsverzerrung im
Straßengüterverkehr aufgrund von Niedrigpreisen und Verstößen durch Lkws und
Logistikunternehmen für möglich, und wenn ja, hat sie eine Position dazu?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21277 verwiesen.
6. Hält die Bundesregierung eine Wettbewerbsverzerrung zwischen dem
Straßen- und dem Schienengüterverkehr aufgrund von Niedrigpreisen
und Verstößen in Straßengüterverkehr für möglich, und wenn ja, hat sie
eine wie Position dazu?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21277 verwiesen.
7. Wie viele Lkw-Bewegungen gab es seit den letzten zwei Jahren sowie in
den entsprechenden Zeiträumen in den drei vorausgegangenen Jahren im
Straßengüterverkehr, und wie viele der der Fahrten wurden auf Verstöße
überprüft?
Die Mautstatistik des BAG erfasst mautpflichtige Fahrten auf dem
abgabepflichtigen Netz der Bundesfernstraßen. Dabei ist die Fahrt so definiert, dass
sie mit der Einfahrt in das mautpflichtige Netz beginnt und mit dessen
Verlassen endet. Das mautpflichtige Straßennetz wurde zum 1. Juli 2018 auf alle
Bundesstraßen mit der Folge ausgeweitet, dass die Anzahl der ausgewiesenen
Mautfahrten stieg, ohne dass Rückschlüsse auf die Verkehrsentwicklung
möglich werden.
Zeitraum MautpflichtigeFahrleistung [km] Mautfahrten [Anzahl]
2016 32.480.348.862,4 489.368.601
2017 33.556.826.852,8 502.405.832
2018 37.724.434.007,0 726.429.703
2019 40.813.294.616,2 806.276.827
2020 40.262.657.769,6 786.228.168
Hinweise: Datenquelle BAG/ZIS
Wie viele der oben genannten Fahrten im Rahmen von Straßenkontrollen
überprüft wurden, lässt sich nicht ermitteln. Die LKW-Maut bezieht sich auf
Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen. Der Kontrollauftrag
des Straßenkontrolldienstes des BAG umfasst Fahrzeuge unabhängig von der
Mautpflicht, insbesondere solche ab einer zulässigen Gesamtmasse von
2,8 Tonnen.
8. Welche Arten von Kontrollmaßnahmen wurden angewendet, und
welcher Personalaufwand und welche Kosten sind damit verbunden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21277 verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung, neben den sich aus der Antwort zu Frage 8
ergebenden Maßnahmen weitere Maßnahmen, um gegen Verstöße im
Straßengüterverkehr vorzugehen?
Wenn ja, wie, und mit welchem Personalaufwand, und mit welchen
Kosten?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21277 verwiesen.
10. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um gegen illegale Niedrigpreise
im Straßengüterverkehr vorzugehen?
Wenn ja, wie, und mit welchem Personalaufwand, und mit welchen
Kosten?
Wenn nein, warum nicht?
11. Steht die Bundesregierung zu dieser Thematik im Austausch und
Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Regierungen sowie mit der EU?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21277
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]