[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28741 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung
und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(Bundesratsdrucksache 49/21)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch bei der Bundesregierung, etwa in den
einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs- und
Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und
sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und
Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der
Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29330
19. Wahlperiode 05.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 4. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Bundesratsdrucksache 49/21), die
ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs
eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen.
Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die
Übernahme bzw. Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer
Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen
spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen
werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter
Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und
angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. ein Mitglied oder ein
Vertreter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der
Berücksichtigung hat.
Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem
Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung
nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon
aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und
der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf
substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung
insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs
nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt
und genau begründet.
Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das
Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der
Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits
in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige
Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen
Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter
folgendem Link abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/9752
26/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-ge
setzgebungsverfahren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln
aufzählen)?
2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von
der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des
Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit
genauer Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Erarbeitung des o. g. Referentenentwurfs wurden die betroffenen
Fachkreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3 GGO). Die aufgrund dieser
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) selbst
werden auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht unter:
https://www.bmfsf
j.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-fuehrungspositionengesetz-fuepog-2-16
4226.
3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch
die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum?
4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen
Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der
Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf
den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden
Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im
Vergleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurfsfassung (bitte konkret ausführen)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren.
Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen
Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der
politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen
können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier: BMFSFJ als
technischer Federführer) sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen
Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die
Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt.
6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit
welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs
stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen, für die Teilnehmenden des zuständigen federführenden
Fachreferates ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)?
7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts
unterbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv
berücksichtigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte einzeln ausführen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100 (140)). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend.
Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 6 und 7 nur noch die
Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts sowie des
Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der
Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs überprüft.
Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der Zeit vom 13. März
2019 bis zum 1. April 2021 6.484 Überprüfungen erforderlich. Seit Beginn der
Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 11.158 Überprüfungen
durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten der federführenden
(BMFSFJ und BMJV) und der fachlich betroffenen Ressorts (hier:
Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
Bundesministerium für Arbeit und Soziales) sowie des Bundeskanzleramtes für
den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis
6. Januar 2021 (Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
11. Dezember 2019 Berlin Christian Klein, Vorstandssprecher (CEO) SAP
Jennifer Morgan, Vorstandssprecherin (CEO) SAP
Staatsministerin
Dorothee Bär
16. Juni 2020 Berlin Initiative Stay on Board
Marco Boerries, IT- Unternehmer
Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender, United
Internet AG
Claudia Nemat, Vorstandsmitglied für Technologie
und Innovation bei der Deutschen Telekom AG
Janina Kugel, Senior Advisor für die Boston
Consulting Group
Florian Nöll, stellvertretender Vorsitzender des
Beirats Junge Digitale Wirtschaft
Michael Oschmann, Inhaber Müller Medien GmbH &
Co. KG
Verena Pausder, Unternehmerin, Gründerin, Autorin
Frank Thelen, Unternehmer, Investor, Autor
Dr. Alexander von Frankenberg, Geschäftsführer des
HTGF
Maximilian von Schierstädt, IT- Unternehmer
Daniel Wiegand, Mitbegründer CEO Lilium
Prof. Sabina Jeschke, Professorin für Maschinenbau
an der RWTH Aachen und Mitglied des Vorstands der
Deutschen Bahn
Rafael Lagune de la Vera, Gründungsdirektor der
Agentur für Sprunginnovation
Valentin Stalf, Co-Gründer und CEO der Onlinebank
N26
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
Franziska Giffey
18. April 2018 Berlin Valentina Daiber, Director Corporate Affairs,
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands der KfW
Dr. Sabina Jeschke, Mitglied des Vorstands der
Deutschen Bahn
Janina Kugel, Siemens Vorstand Human Resources,
Arbeitsdirektorin, Chief Diversity Officer
Sylvie Matherat, Mitglied des Vorstandes bei der
Deutschen Bank
Hildegard Müller, Vorstandsmitglied bei der RWE
International SE/innogy
Rada Rodriguez, Mitglied des Vorstandes Schneider
Electric
Monika Schulz-Strelow, Präsidentin FidAR
Tamara Weinert, Mitglied des Vorstandes von
Outokumpu
Bundesministerin
Franziska Giffey
16. Juli 2018 Berlin Elisabeth Kern. Leitung der Geschäftsstelle, Frauen
in die Aufsichtsräte (FidAR) e. V.
Anja Weusthoff, Leiterin Abteilung Frauenpolitik im
Bundesvorstand, DGB
Helene Wildfeuer, Vorsitzende, Dbb Beamtenbund
und Tarifunion Bundesfrauenvertretung
Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin, Verband
deutscher Unternehmerinnen e. V.
Bundesministerin
Franziska Giffey
24. August 2018 Berlin Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen
Juristinnenbundes (djb)
Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der djb-Kommission
Strafrecht
Bundesministerin
Franziska Giffey
28. September 2018 Berlin Elke Hannack, Stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbundes
Bundesministerin
Franziska Giffey
13. November 2018 Berlin Ingo Kramer, Präsident, BDA
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
Franziska Giffey
21. März 2019 Berlin Dr. Matthias Afting, Sprecher des Vorstands, COG-
NOS AG
Christian Baier, CFO, Metro AG
Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer, 50Hertz
Transmission GmbH
Andreas Borcherding, Partner, Pricewaterhouse
Coopers GmbH
Jan Brecht, CIO, Daimler AG
Oliver Fern, Vorstand, LBBW Sachsen Bank
Dr. Dirk Geisinger, Chairman RRD, Director
Business Aviation, Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co
KG
Dr. Britta Giesen, Vorsitzende der Geschäftsführung,
ERIKS Deutschland GmbH
Dr. Heinz Kaiser, Mitglied des Vorstands, SCHOTT
AG
Dipl.-Kfm. Peter Kröger, Bereichsleiter
Unternehmenskunden, LBBW Landesbank Baden-
Württemberg
Alexander Laukenmann, Geschäftsführer, Flughafen
Hamburg GmbH
Prof. Dr. Bernhard Lorentz, Partner | Leader,
Government and Public Sector GSA, Ernst & Young
Dr. Alexander Montebaur, Vorsitzender des
Vorstands, E.DIS AG
Dr. Hendrik Nardmann, Partner, Deloitte GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thorsten Quande, CFO Division Electronic
Solutions, Rheinmetall Electronics GmbH
Silvio Rahr, Geschäftsführer, Wir für Gesundheit
GmbH
Dr. Claus Rettig, Vorsitzender der Segmentleitung,
Evonik Industries AG
Ina Schlie, SVP Digital Government, SAP SE
Dr. Susanne Maria Schmidt, Managing Director,
Accenture AG
Dipl.-Ing. Boris Schucht, Vorsitzender der
Geschäftsführung, 50Hertz Transmission GmbH
Justus Felix Wehmer, CFO, Mitglied des Vorstands,
Carl Zeiss Meditec AG
Dr. Hariolf Wehmer, Chief Strategy Officer, Baker &
McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB
Oliver Wieck, Generalsekretär, ICC Germany e.V.
Bundesministerin
Franziska Giffey
15. November 2019 Berlin Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin, Verband
deutscher Unternehmerinnen e. V.
Bundesministerin
Franziska Giffey
12. Februar 2020 Berlin Frank Werneke, Vorsitzender Ver.di
Bundesministerin
Franziska Giffey
13. Februar 2020 Berlin
(telefonisch)
Reiner Hoffmann, Vorsitzender, DGB
Bundesministerin
Franziska Giffey
14. Februar 2020 Berlin
(telefonisch)
Jörg Hofmann, Vorsitzender, IG-Metall
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
Franziska Giffey
14. Februar 2020 Berlin Elke Hannack, Stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbundes
Anja Weusthoff, Abteilungsleiterin Frauen,
Gleichstellungs- und Familienpolitik, DGB
Bundesministerin
Franziska Giffey
26. Februar 2020 Berlin Prof. Dr. Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender,
Charité Berlin
Bundesministerin
Franziska Giffey
28. Februar 2020 Walldorf • Luka Mucic, Finanzvorstand der SAP SE
• Mike Cosse, Vice President Government Affairs –
Head of Global Strategy & MEE, SAP SE
• Alexandra Seemann, Government Relations MEE,
SAP SE
• Christine Regitz, Aufsichtsrätin AN-Seite, SAP SE
• Heike Steck, Aufsichtsrätin, Mitglied des Deutschen
Betriebsrats SAP SE und Mitglied des SAP SE
Betriebsrats (Europa)
• Bärbel Ostertag, Senior Vice President, Global HR
– Head of Global Total Rewards, SAP SE
Margret Klein-Magar, Stellvertretende Vorsitzende
des Aufsichtsrats SAP SE
Bundesministerin
Franziska Giffey
06. März 2020 Berlin Mona Küppers, Vorsitzende, Deutscher Frauenrat
Susanne Kahl-Passoth, Stellv. Vorsitzende, Deutscher
Frauenrat
Lisi Maier, Stellv. Vorsitzende, Deutscher Frauenrat
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin, Deutscher
Frauenrat
Bundesministerin
Franziska Giffey
03. September 2020 Berlin Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender, Bayer AG
Max Müller, Head of Corporate PA Germany &
Europe, Bayer AG
Bundesministerin
Franziska Giffey
09. September 2020 Berlin Joe Kaeser, Vorsitzender, Siemens AG
Bundesministerin
Franziska Giffey
26. Oktober 2020 Berlin • Dr. Alexander Türpitz, Leiter des Bereichs
öffentlicher Sektor Deutschland, BCG
• Monika Schulz-Strelow, Präsidentin FidAR e.V.
• Elke Heitmüller, Head of Diversity, Volkswagen AG
• Thomas Schmidt, CEO Franz Haniel & Cie. GmbH
• Nicole Voigt, Partnerin und Managing Director,
Verfasserin mehrerer Diversity-Studien, BCG
• Dr. Ralf Kleindiek, Partner & Director BCG
Staatssekretärin
Juliane Seifert
22. Januar 2020 Berlin
(telefonisch)
C Christiane Benner, zweite Vorsitzende der IG
Metall
Bundesministerin
Christine Lambrecht
23. November 2018 Berlin Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen
Juristinnenbundes
Anke Gimbal, Geschäftsführerin des Deutschen
Juristinnenbundes
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Kommissionsvorsitzende
Europa- und Völkerrecht des Deutschen
Juristinnenbundes
Bundesministerin
Christine Lambrecht
29. Januar 2020 Berlin Hiltrud Werner, VW Vorstand
Bundesministerin
Christine Lambrecht
12. Februar 2020 Berlin Gesprächsrunde mit IG-Metall-Vorstand zu „Quote
für Aufsichtsräte und Führungspositionen“
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesministerin
Christine Lambrecht
15. Juni 2020 Berlin Telefonkonferenz mit dem Deutschen Frauenrat
Bundesministerin
Christine Lambrecht
15. Oktober 2020 Berlin Jörg Hofmann, Vorsitzender IG Metall
Ralph Obermauer, IG Metall
8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 11. Dezember
2020 mit Frist zum 28. Dezember 2020 eingeleitet.
9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden am 11. Dezember 2020 und
der Bundesrat am 14. Dezember 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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