[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Caren Lay,
Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/28910 –
Mietkosten- und Wohnraumentwicklung in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von den aktuell zehn teuersten Kommunen befinden sich sieben in Bayern.
Darunter die Städte München und Erlangen sowie die Landkreise München,
Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck und Starnberg. In all diesen Kreisen
liegen die Mieten weit über dem Durchschnitt, in München mit 18,60 EUR
nettokalt/m² sogar bei 233 Prozent des bundesdeutschen Mittels. Zudem
überschreiten die Wohnkosten dort die Kaufkraft (vgl.
https://www.presseporta
l.de/pm/24964/4840484). Neubauwohnungen kosten in der Landeshauptstadt
mittlerweile mehr als 20 Euro nettokalt/m². Bayernweit haben die Mieten in
der COVID-19-Pandemie um mindestens 3 Prozent zugelegt (vgl.
https://ww
w.presseportal.de/pm/24964/4840484). Die Corona-Krise bringt vieler
Mieterinnen und Mieter an den Rand der Zahlungsfähigkeit. Allein in München
nahm die Zahl der Anträge auf eine Sozialwohnung um 13 Prozent zu (vgl.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-treibt-viele-wohnungsmieter-in-
existenznot,SPDVJMu).
Aufgrund eines Formfehlers der bayerischen Landesregierung war die
Mietpreisbremse im Freistaat über zwei Jahre ungültig und trat erst zum 16. Juli
2019 rechtswirksam in Kraft (vgl.
https://www.merkur.de/politik/formfehler-r
egierung-mietpreisbremse-fuer-bayern-ungueltig-zr-9425948.html).
Allerdings steigen die Mieten vielerorts weiter, auch weil die Regelung nicht für
Neubauten und modernisierte Wohnungen gilt (vgl.
https://daserste.ndr.de/pan
orama/archiv/2020/Absurd-Hoehere-Mieten-auch-dank-Mietpreisbremse,miet
preisbremse336.html).
Hinzukommt, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Bayern kontinuierlich
sinkt, auf mittlerweile nur noch 135 655. Zum Vergleich: Im Jahr 1988 gab es
noch fast eine halbe Million preisgebundene Wohnungen im Freistaat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt hat die
Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame
Wohnraumoffensive vereinbart.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29951
19. Wahlperiode 20.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 20. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das historisch breite Maßnahmenpaket umfasst neben investiven Impulsen für
den Wohnungsbau und der Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens auch den
Bereich der Baukosten und der Fachkräftesicherung. Ziel ist die Schaffung von
mehr bezahlbarem Wohnraum.
Ein wesentlicher Baustein der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund,
Ländern und Kommunen ist die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus. Damit
der Bund auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen zum Ende
des Jahres 2019 gemeinsam mit den Ländern finanzielle Verantwortung für die
soziale Wohnraumförderung übernehmen konnte, wurde mit Wirkung vom
4. April 2019 ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz eingefügt. Dieser
gestattet es dem Bund, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Im Zeitraum von 2018 bis 2021 stellt der
Bund den Ländern insgesamt 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung
zur Verfügung (davon entfällt ein Anteil von rund 710 Mio. Euro auf Bayern).
Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen wird damit
bundesweit der Neubau von mehr als 100 000 Sozialmietwohnungen bewilligt.
Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung am 23. Februar 2021, knapp zweieinhalb
Jahre nach dem Wohngipfel, konnte eine positive Bilanz gezogen werden. Alle
zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive sind umgesetzt oder in
Umsetzung befindlich. Eine Übersicht bietet die Broschüre „Die Wohnraumoffensive
und ihr Umsetzungsstand“ (
https://www.die-wohnraumoffensive.de/fileadmin/
user_upload/aktivitaeten/veroeffentlichungen/DV_Wohnraumoffensive_Brosch
u%CC%88re_2021_bf.pdf).
Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht, dass die guten
Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, auf den
Wohnungsmärkten angenommen werden. Die gestiegene
Wohnungsbautätigkeit und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts wirken der
Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten gezielt entgegen. In allen Kreistypen, aber
insbesondere in den Großstädten, ist bei den Angebotsmieten ein deutlich
dämpfender Effekt zu erkennen. Das gilt auch für Bayern und selbst für die
Stadt München (vgl. hierzu die Antworten zu den Fragen 1 und 2). Die
Bestandsmieten entwickeln sich im Gleichklang mit der Inflationsrate.
Die umgesetzten Maßnahmen gilt es jetzt fortzuführen und strategisch
weiterzuentwickeln, um die guten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verstetigen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den zehn größten bayerischen Städten seit dem Jahr 2011 entwickelt
(bitte nach Städten und Jahren angeben)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Angebotsmieten inserierter
Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2011 bis 2020 für die
zehn größten kreisfreien Städte in Bayern.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den zehn
größten kreisfreien Städten Bayerns 2011 bis 2020
Kreisfreie Städte
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2011–2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
jährliche
Entwicklung in %
München, Stadt 11,63 12,25 12,95 13,86 14,58 15,49 16,41 18,05 18,83 19,21 5,7
Nürnberg, Stadt 7,09 7,36 7,59 7,88 8,37 8,79 9,26 9,92 10,00 10,25 4,2
Augsburg, Stadt 6,83 7,02 7,56 8,00 8,49 9,10 9,58 10,09 10,68 11,03 5,5
Regensburg, Stadt 8,19 8,79 9,49 9,82 9,85 9,93 10,66 11,11 10,95 11,19 3,5
Ingolstadt, Stadt 8,64 8,84 9,27 10,00 10,62 11,44 11,28 11,70 11,86 11,71 3,4
Fürth, Stadt 6,62 7,31 7,64 7,63 8,12 8,54 8,85 9,22 9,75 9,72 4,4
Würzburg, Stadt 7,16 7,30 8,62 8,63 8,85 9,85 10,06 10,37 10,36 11,10 5,0
Erlangen, Stadt 7,75 8,31 8,30 9,25 9,27 9,03 9,25 9,77 10,31 10,23 3,1
Bamberg, Stadt 6,83 7,84 7,75 7,78 7,61 8,06 8,80 9,65 9,76 10,29 4,7
Bayreuth, Stadt 6,27 6,67 6,75 7,08 7,34 7,56 8,15 8,41 8,95 9,21 4,4
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die landesweite
Angebotsmiete seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Angebotsmieten inserierter
Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2011 bis 2020 für das
Land Bayern.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen im Land Bayern
2011 bis 2020
Land
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2011–2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
jährliche
Entwicklung in %
Bayern 7,85 8,17 8,55 8,99 9,42 9,98 10,51 11,32 11,76 12,09 4,9
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen bei Erst- und
Wiedervermietungen mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute
Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in Bayern seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte
nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Angebotsmieten inserierter
Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2011 bis 2020 für die
bayerischen Landkreise.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den Landkreisen
Bayerns 2011 bis 2020
Landkreise
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2011–2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
jährliche
Entwicklung
in %
Aichach-Friedberg 6,52 6,59 6,86 7,09 7,66 8,22 8,82 9,61 9,80 9,77 4,6
Altötting 5,24 5,46 5,96 6,06 6,16 6,29 6,50 6,95 7,57 7,81 4,5
Amberg-Sulzbach 4,98 5,15 5,12 5,23 5,37 5,30 5,65 6,34 6,69 6,64 3,2
Ansbach 5,11 5,27 5,37 5,51 5,94 6,09 6,49 6,82 7,23 7,54 4,4
Aschaffenburg 5,92 6,15 6,38 6,50 6,91 7,12 7,35 8,17 8,58 7,97 3,4
Augsburg 6,50 6,72 6,78 7,10 7,57 8,03 8,43 8,98 9,38 10,07 5,0
Bad Kissingen 3,92 4,00 4,80 5,11 5,18 5,21 5,40 5,84 6,02 6,40 5,6
Bad Tölz-
Wolfratshausen 8,64 8,72 9,03 9,12 9,25 10,00 10,46 10,97 11,90 12,51 4,2
Bamberg 5,74 5,95 6,14 6,22 6,45 6,89 7,74 7,98 8,32 8,27 4,1
Bayreuth 5,22 5,36 5,62 5,73 6,25 6,96 6,82 7,52 7,83 8,08 5,0
Berchtesgadener Land 6,78 7,08 7,12 7,50 7,75 8,05 8,40 9,01 9,18 9,71 4,1
Cham 4,54 4,42 4,68 5,11 5,37 5,46 5,47 5,85 6,35 6,35 3,8
Coburg 5,03 5,09 5,11 5,36 5,54 5,78 5,78 6,03 6,02 6,07 2,1
Dachau 9,10 8,92 9,58 10,16 11,09 11,36 11,52 12,63 13,57 13,95 4,9
Deggendorf 5,98 5,99 6,29 6,61 6,76 6,52 7,07 7,42 7,86 8,14 3,5
Dillingen a.d.Donau 5,06 5,37 5,44 5,84 5,87 6,20 7,07 7,35 8,29 8,59 6,1
Dingolfing-Landau 4,96 5,18 5,72 5,66 6,30 6,64 7,39 7,47 7,60 7,91 5,3
Donau-Ries 5,37 5,82 6,06 6,64 7,23 7,36 7,61 8,25 8,26 8,47 5,2
Ebersberg 9,28 9,41 9,52 10,03 10,43 11,20 11,45 12,53 12,46 12,87 3,7
Eichstätt 6,51 6,75 7,64 7,75 8,72 9,93 9,36 9,90 9,96 9,94 4,8
Erding 7,87 8,55 8,25 8,97 9,86 9,53 10,36 10,82 10,69 11,37 4,2
Erlangen-Höchstadt 6,70 6,86 7,10 7,51 7,96 8,28 8,76 9,08 9,04 9,94 4,5
Forchheim 5,60 6,33 6,27 6,46 6,73 7,34 7,62 7,92 8,60 8,90 5,3
Freising 8,92 9,19 9,37 9,96 10,46 10,52 10,96 12,18 12,23 12,50 3,8
Freyung-Grafenau 4,24 4,21 4,27 4,49 4,54 4,74 4,76 5,15 5,92 6,13 4,2
Fürstenfeldbruck 9,12 9,47 9,52 10,23 10,64 11,77 11,87 13,05 13,42 14,23 5,1
Fürth 6,24 6,61 6,92 7,34 7,12 7,68 8,01 8,79 9,10 9,40 4,7
Garmisch-
Partenkirchen 7,91 7,67 8,11 8,36 8,40 8,66 9,53 9,94 10,61 10,65 3,4
Günzburg 5,31 5,51 5,78 5,79 6,29 6,30 6,76 7,33 7,81 8,42 5,3
Haßberge 4,65 4,98 4,99 4,97 5,41 5,85 5,71 5,98 6,14 6,74 4,2
Hof 4,42 4,44 4,33 4,29 4,45 4,73 4,78 4,93 5,16 5,66 2,8
Kelheim 5,53 5,87 6,26 6,83 6,96 7,51 8,17 8,63 8,62 8,70 5,2
Kitzingen 4,65 4,76 5,15 5,00 5,51 6,02 6,21 6,82 7,48 7,48 5,4
Kronach 4,83 4,91 5,58 5,44 5,69 5,82 5,99 5,86 5,72 6,17 2,8
Kulmbach 4,75 4,49 4,98 5,13 5,31 5,17 5,51 5,96 6,31 6,98 4,4
Landsberg am Lech 7,63 7,60 7,81 7,95 8,25 8,89 9,37 9,81 10,07 10,61 3,7
Landshut 5,75 5,82 6,22 6,54 6,91 7,55 8,02 8,17 8,38 9,14 5,3
Lichtenfels 4,71 4,56 5,03 5,09 5,50 5,69 6,10 6,50 6,98 7,25 4,9
Lindau (Bodensee) 7,22 7,73 7,78 8,07 8,71 9,07 9,91 10,16 10,39 11,28 5,1
Main-Spessart 4,99 5,07 5,03 5,29 5,40 5,49 5,77 6,23 7,14 7,13 4,1
Miesbach 8,54 8,54 9,01 9,82 10,18 10,00 10,86 12,05 12,21 12,72 4,5
Miltenberg 5,27 5,03 5,53 5,88 6,12 6,53 6,85 6,95 7,43 8,14 4,9
Mühldorf a.Inn 5,51 5,54 5,73 6,16 6,45 6,72 7,36 7,81 8,09 8,39 4,8
München 10,56 10,62 11,00 11,43 12,00 12,85 13,68 14,53 15,12 15,72 4,5
Neuburg-
Schrobenhausen 6,07 6,31 6,83 7,22 7,99 8,46 8,72 9,18 9,23 9,70 5,4
Neumarkt i.d.OPf. 5,81 6,33 6,51 6,57 7,31 7,28 7,52 7,99 8,43 9,01 5,0
Landkreise
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2011–2020
Erst- und Wiedervermietungsmieten in Euro je m² nettokalt
jährliche
Entwicklung
in %
Neustadt a.d.Aisch-
Bad Windsheim 4,88 5,09 5,03 5,36 5,68 5,91 6,20 6,56 6,94 7,65 5,1
Neustadt a.d.Waldnaab 4,67 5,06 5,08 4,99 4,85 5,17 5,51 5,73 6,17 6,34 3,5
Neu-Ulm 6,67 6,91 7,26 7,45 7,54 8,51 8,48 9,75 9,88 10,43 5,1
Nürnberger Land 6,39 6,26 6,31 6,63 6,92 7,18 7,37 7,92 8,40 8,99 3,9
Oberallgäu 5,72 5,83 5,90 6,02 6,23 7,37 8,00 8,72 8,91 9,42 5,7
Ostallgäu 6,22 6,23 6,42 6,73 7,01 7,35 7,81 8,81 8,95 9,47 4,8
Passau 5,20 5,27 5,17 5,47 5,81 6,37 6,28 6,69 7,09 7,20 3,7
Pfaffenhofen a.d.Ilm 6,66 6,50 7,40 7,78 8,25 9,00 9,69 9,75 10,37 10,19 4,8
Regen 4,39 4,28 4,38 4,55 4,64 4,93 5,31 5,84 6,24 6,06 3,7
Regensburg 6,16 6,46 6,74 7,17 7,74 8,17 8,18 8,20 8,71 8,69 3,9
Rhön-Grabfeld 4,62 4,78 4,86 5,19 5,34 5,59 5,74 5,99 6,22 6,21 3,4
Rosenheim 7,13 7,51 7,60 7,99 8,50 8,85 9,19 9,59 10,00 10,73 4,6
Roth 5,65 6,15 6,37 6,34 6,37 7,28 7,44 7,88 7,90 8,87 5,1
Rottal-Inn 4,84 5,01 5,18 5,30 5,76 5,93 5,97 6,66 6,85 7,15 4,4
Schwandorf 4,80 4,97 5,27 5,40 5,56 6,25 6,32 6,71 7,54 7,18 4,6
Schweinfurt 4,97 5,02 5,37 5,37 5,45 5,72 5,89 6,51 7,00 6,61 3,2
Starnberg 9,95 9,90 10,61 10,57 11,37 11,97 12,36 13,79 13,77 13,83 3,7
Straubing-Bogen 4,95 4,99 5,19 5,34 5,72 6,51 6,71 7,26 7,59 8,02 5,5
Tirschenreuth 3,97 4,09 4,26 4,26 4,32 4,55 4,71 4,63 5,08 5,51 3,7
Traunstein 6,19 6,37 6,86 7,24 7,33 7,88 8,46 8,95 9,05 9,12 4,4
Unterallgäu 5,55 5,92 5,94 6,25 6,65 7,41 7,67 8,62 8,87 8,89 5,4
Weilheim-Schongau 6,77 7,69 7,57 8,01 8,15 8,16 9,21 9,45 10,40 10,89 5,4
Weißenburg-
Gunzenhausen 4,69 4,77 4,97 5,27 5,29 6,11 6,53 6,66 7,46 7,80 5,8
Wunsiedel i.
Fichtelgebirge 3,93 3,95 4,09 4,19 4,35 4,38 4,59 4,73 5,32 5,74 4,3
Würzburg 6,16 6,64 6,62 7,18 7,20 8,12 8,32 8,87 9,47 9,10 4,4
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Aufgrund zu
geringer zur Verfügung stehender Inseratszahlen über den gesamten Berichtszeitraum konnte die
Stadt Kempten (Allgäu) nicht als eigenständige Stadt ausgewertet werden. Die Berechnung erfolgte
ersatzweise für die analytische Kreisregion Kempten/Oberallgäu.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
4. Welche zehn Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Bayern seit dem Jahr 2011 den höchsten Mietenanstieg zu verzeichnen
(bitte sowohl Kommunen als auch den prozentualen Anstieg der Miete
angeben)?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor. Daher werden in der folgenden Tabelle die zehn
kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern mit der höchsten prozentualen
jährlichen Steigerung der Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen im Zeitraum von 2011 bis 2020 dargestellt.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten Steigerungen der Erst-
und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bayern 2011 bis 2020
kreisfreie Städte und Landkreise
Jährliche Steigerung der Erst-
und
Wiedervermietungsmieten 2011 bis 2020 in %
Memmingen, Stadt
Dillingen a.d.Donau , Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis
München, Stadt
Kempten (Allgäu), Stadt
Oberallgäu, Landkreis
Bad Kissingen, Landkreis
Straubing-Bogen, Landkreis
Augsburg, Stadt
Kitzingen, Landkreis
6,4
6,1
5,8
5,7
5,7
5,7
5,6
5,5
5,5
5,4
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Aufgrund zu geringer zur Verfügung stehender Inseratszahlen über den gesamten Berichtszeitraum
konnte die Stadt Kempten (Allgäu) nicht als eigenständige Stadt ausgewertet werden. Die
Berechnung erfolgte ersatzweise für die analytische Kreisregion Kempten/Oberallgäu.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
5. Welche zehn Kommunen weisen in Bayern aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchsten Angebotsmieten auf?
Die Angebotsmieten liegen der Bundesregierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor.
Daher zeigt die folgende Tabelle die zehn kreisfreien Städte und Landkreise in
Bayern mit den höchsten durchschnittlichen Niveaus der Angebotsmieten
inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im Jahr 2020.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise mit den höchsten durchschnittlichen
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bayern 2020
kreisfreie Städte und Landkreise
Erst- und Wiedervermietungsmieten
2020 in Euro je m² nettokalt
München, Stadt
München, Landkreis
Fürstenfeldbruck, Landkreis
Dachau, Landkreis
Starnberg, Landkreis
Ebersberg, Landkreis
Miesbach, Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreis
Freising, Landkreis
Ingolstadt, Stadt
19,21
15,72
14,23
13,95
13,83
12,87
12,72
12,51
12,50
11,71
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m²
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet
veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mietbelastungsquote in den zehn bayerischen Städten mit den höchsten Mieten seit dem
Jahr 2011 entwickelt (bitte nach Jahren und Städten angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Bayern seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte nach Jahren und Landkreisen
aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der durchschnittliche Kaufwert für Bauland pro
Quadratmeter in Euro für die Kreise und kreisfreien Städte in Bayern für die
Jahre 2011 bis 2019 zu entnehmen.
Kreis/Kreisfreie
Stadt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Bayern 123,69 149,07 143,46 161,49 159,76 179,33 213,84 216,02 211,03
Oberbayern,
Regierungsbezirk
275,72 325,4 334,14 362,94 352,43 444,06 610,77 539,26 626,48
Ingolstadt 250,71 219,94 357,72 364,14 310,44 459,83 502,64 755,62 790,82
München,
Landeshauptstadt
910,27 1333,73 1129,2 1436,41 1732,33 2148,43 2532,57 2861,34 2540,23
Rosenheim 296,41 429,76 249,77 429,95 365,57 380,93 682,23 361,68 921,42
Altötting, Landkreis 65,71 92,48 74,58 71,72 74,93 64,56 91,03 99,03 121,2
Berchtesgadener
Land, Landkreis
83,39 111,43 114,65 129,45 144,71 131,73 188,59 163,67 327,35
Bad Tölz-
Wolfratshausen,
Landkreis
230,16 305,83 264,82 366,35 261,86 181,68 474,03 451,37 577,5
Dachau, Landkreis 211,22 272,08 235,36 237,71 239,85 306,69 447,19 586,01 680,02
Ebersberg, Landkreis 316,48 284,18 340,96 354,01 398,09 421,49 596,09 452,23 665,41
Eichstätt, Landkreis 127 125,16 129,1 120,08 155,47 149,03 173,02 184,37 182,01
Erding, Landkreis 163,94 137,35 152,74 156,81 149,27 278,44 306,44 181,37 182,38
Freising, Landkreis 169,41 125,01 187,45 221,31 169,1 253,62 321,25 313,02 280,91
Fürstenfeldbruck,
Landkreis
248,68 287,72 334,29 324,07 399,2 552,85 685,47 76,52 655,01
Garmisch-
Partenkirchen,
Landkreis
254,72 228,58 200,05 359,41 287,03 360,2 362,52 436,34 512,05
Landsberg am Lech,
Landkreis
146,75 112,86 141,07 143,85 111,34 222,53 226,27 215,13 264,66
Miesbach, Landkreis 273,58 254,83 252,78 284,78 275,31 403,6 613,37 663,08 621,24
Mühldorf a.Inn,
Landkreis
52,02 56,12 67,78 67,77 60,94 57,99 109,49 106,87 106,6
München, Landkreis 618,87 452,32 451,28 608,57 672,91 999,18 1009,71 1220,96 1247
Neuburg-
Schrobenhausen,
Landkreis
56,57 73,16 66,57 70,91 104,94 106,47 145,92 179,29 144,69
Pfaffenhofen a.d.Ilm,
Landkreis
82,42 103,18 126,28 100,83 101,06 181,67 141,42 196,85 228,72
Rosenheim,
Landkreis
153,08 151,24 161,9 166,62 138,2 213,28 309,75 340,46 331,99
Starnberg, Landkreis 409,15 452 477,59 402,27 575,19 493,04 927,31 901,39 965,2
Traunstein, Landkreis 113,66 119,82 131,97 131,67 115,14 155,2 151,14 218,89 258,03
Kreis/Kreisfreie
Stadt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Weilheim-Schongau,
Landkreis
131,22 159,02 164,47 168,25 139,54 159,09 211,07 219,69 284,72
Niederbayern,
Regierungsbezirk
61,35 66,25 65,54 72,7 73,37 79,81 84,98 85,18 88,93
Landshut 216,97 242,89 337,16 288,04 267,29 366,76 415,44 420,48 429,13
Passau 137,76 123,49 124,66 112,27 141,91 99,49 94,79 121,52 166,16
Straubing 108 131,79 127,85 112,96 125,05 147,17 170,15 165,35 98,38
Deggendorf,
Landkreis
55,61 55,68 55,49 75,47 82,62 85,66 101,18 99,57 89,22
Freyung-Grafenau,
Landkreis
19,98 25,8 31,29 31,03 26,88 31,01 29,39 39,3 40,48
Kelheim, Landkreis 76,33 78,63 78,15 93,82 100,64 101,01 96,16 124,06 155,99
Landshut, Landkreis 80,2 88,48 60,53 75,36 108,92 119,82 114,45 108,23 151,13
Passau, Landkreis 39,58 43,42 51,29 40,48 50,33 41,55 60,31 52,74 51,68
Regen, Landkreis 54,44 42,61 52,09 62,17 39 51,12 44,88 48,37 50,24
Rottal-Inn, Landkreis 35,4 44,53 47,67 42,76 45,69 49,3 53 53,13 54,35
Straubing-Bogen,
Landkreis
41,73 57,04 69,12 66,59 67,73 68,99 80,78 78 100,64
Dingolfing-Landau,
Landkreis
42,21 31,07 44,61 40,85 50,93 48,2 84,16 79,06 96,63
Oberpfalz,
Regierungsbezirk
49,32 57,73 64,72 71,66 82,73 71,18 75,63 74,86 75,93
Amberg 102,11 129,18 81,32 95,29 103,69 93,91 106,54 111,66 159,37
Regensburg 126,67 254,48 353,67 377,39 442,1 427,24 397,91 455,2 861,72
Weiden i.d.OPf. 49,37 124,74 102,35 125,09 152,5 106,47 96,93 115,58 89,14
Amberg-Sulzbach,
Landkreis
31,41 40,9 47,57 35,97 60,28 55,18 43,33 54,11 70,57
Cham, Landkreis 24,35 29 36,96 35,03 39,67 38,7 36,8 39,11 54,63
Neumarkt i.d.OPf.,
Landkreis
41,27 47,38 46,11 48,03 63,12 44,39 69,89 71,4 92,01
Neustadt a.d.
Waldnaab, Landkreis
27,92 42,74 34,57 34,64 28,58 35,61 39,24 34,07 40,45
Regensburg,
Landkreis
102,71 71,22 82,78 95,21 126,22 116,15 128,83 148,16 61,93
Schwandorf,
Landkreis
45,67 45,3 49,89 50,05 66,87 47,91 61,6 62,75 75,15
Tirschenreuth,
Landkreis
25,42 23,85 28,33 25,96 31,05 28,29 29,87 26,05 26,3
Oberfranken,
Regierungsbezirk
53,57 47,8 49,49 50,29 45,45 79,51 49,15 50,46 53,57
Bamberg . 175,4 . 302,2 192,17 191,07 239,76 249,86 243,25
Bayreuth 161,5 142,45 121,44 196,17 126,07 175,93 117,2 129,11 172,98
Coburg 58,17 67,89 107,35 97,02 100,71 125,94 131,07 173,35 175,2
Hof . 38,63 . 41,45 70,94 191,32 46,67 41,85 43,74
Bamberg, Landkreis 72,26 54,7 65,57 67,79 57,41 57,41 68,07 75,4 75,53
Bayreuth, Landkreis 33,98 40,34 36,22 26,67 29,72 33,33 30,43 43,5 41,84
Coburg, Landkreis 33,59 25,71 28,21 35,76 35,59 25,93 38,88 32,19 48,54
Forchheim,
Landkreis
76,92 82,66 95,45 83,03 75,98 100,85 129,58 134,32 103,97
Hof, Landkreis 21,35 18,73 13,49 19,24 25,05 25,71 17,29 18,08 26,75
Kronach, Landkreis 42,71 18,62 24,62 25,85 28,39 29,94 29,73 24,86 34,58
Kulmbach, Landkreis 52,05 41,72 60,64 35,62 32,28 41,49 23,46 25,27 18,42
Kreis/Kreisfreie
Stadt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Lichtenfels,
Landkreis
55,51 48,19 53,43 48,14 47,2 54,92 37,7 38,27 30,64
Wunsiedel i.
Fichtelgebirge, Landkreis
17,1 23,03 23,1 30,3 26,46 25,92 23,52 24,43 23,16
Mittelfranken,
Regierungsbezirk
104,11 121,82 118,73 118,83 121,64 128,07 142,71 155,75 182,04
Ansbach 63,49 55,27 69,11 81,29 99,24 66,2 82,69 100,58 112,25
Erlangen 322,66 223,37 221,28 167,39 305,18 279,69 732,16 655,07 454,11
Fürth 232,53 166,87 237,42 221,04 301,96 247,21 195,72 400,45 317,56
Nürnberg 233,01 298,02 341,27 283,14 414,79 417,26 368,03 503,59 765,13
Schwabach 202,01 189,5 208,53 159,12 178,21 192,62 204,75 259,88 358,37
Ansbach, Landkreis 31,02 37,54 30,97 42,86 42,2 46,66 46,31 51,44 56,34
Erlangen-Höchstadt,
Landkreis
86,86 87,93 163,2 155,41 115,5 148,99 177,82 186,16 200,2
Fürth, Landkreis 101,45 139,36 184,3 197,63 153,99 150,29 225,23 200,44 217,2
Nürnberger Land,
Landkreis
128,06 150,01 136,67 144,55 137,14 120,92 137,79 165,3 162,42
Neustadt a.d.Aisch-
Bad Windsheim,
Landkreis
35,73 42,98 60,92 42,41 39,48 43,93 62,91 58,99 47,29
Roth, Landkreis 63,16 94,04 85,08 69,22 69,39 74,62 78,96 89,81 142,78
Weißenburg-
Gunzenhausen, L
andkreis
39,23 49,48 39,14 66,92 64,39 50,39 59,16 74,84 65,09
Unterfranken,
Regierungsbezirk
61,05 76,19 49,19 76,13 76,99 66,51 77,65 87,54 98,57
Aschaffenburg 212,94 194,61 349,98 199,09 448,59 382,12 352,59 438,89 559,45
Schweinfurt 116,46 89,99 70,01 94,97 85,69 71,08 76,46 93,98 102,36
Würzburg 214,7 232,49 152,68 193,64 203,71 326 265,84 272,16 268,82
Aschaffenburg,
Landkreis
108,59 125,9 158,29 133,75 137,66 137,62 132,23 107,14 146,38
Bad Kissingen,
Landkreis
30,95 35,31 26,18 32,56 38,52 15,94 15,02 34,87 39,28
Rhön-Grabfeld,
Landkreis
7,02 21,3 16,51 15,41 22,58 18,2 29,88 36,07 36,84
Haßberge, Landkreis 31,79 27,08 28,43 38,37 29,93 25,55 40,92 50,27 48,55
Kitzingen, Landkreis 54,83 51,4 53,6 69,67 53,63 62,91 56,04 53,89 76,69
Miltenberg,
Landkreis
87,54 92,22 22,44 112,75 99,69 109,12 122,17 94,42 126,12
Main-Spessart,
Landkreis
39,57 49,55 32,12 46,19 38,77 51,94 57,89 66,02 57
Schweinfurt,
Landkreis
66,52 68,36 55,51 75,96 57,61 78,2 62,83 62,44 72,84
Würzburg, Landkreis 61,35 110,24 91,82 113,7 74,87 99,55 125,46 126,49 162,58
Schwaben,
Regierungsbezirk
75,57 91,22 88,39 99,14 91,09 123,85 150,59 150,84 137,5
Augsburg 236,66 235,55 350,56 324 389,54 475,68 556,65 652,92 550,06
Kaufbeuren 101,68 79,61 89,08 101,26 – 101,84 172,12 134,71 199,34
Kempten (Allgäu) 105,29 221,48 188,93 161,32 – 287,23 72,71 175,29 316,94
Memmingen 107,38 117,88 135,71 109,04 128,28 130,97 114,84 294,95 244,91
Aichach-Friedberg,
Landkreis
90,54 90,42 115,79 130,16 128,51 152,86 185,02 205,12 185,27
Kreis/Kreisfreie
Stadt
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Durchschnittlicher Kaufwert in Euro je Quadratmeter
Augsburg, Landkreis 39,15 101,4 93,65 118,18 100,57 147 166,88 189,7 200,48
Dillingen a.d.Donau,
Landkreis
58,38 49,58 50,89 48,17 37,76 51,7 62,17 73,45 73,58
Günzburg, Landkreis 41,2 38,74 48,97 50,67 51,66 52,65 80,11 68,63 83,81
Neu-Ulm, Landkreis 100,91 111,45 98,19 108,31 161,48 94,98 125,39 169,42 116,46
Lindau (Bodensee),
Landkreis
155,97 152,31 217,73 187,93 179,01 192,97 300,7 275,88 359,64
Ostallgäu,
Landkreis
65,96 86,85 80,1 94,61 85,98 105,88 121,08 92,39 101,57
Unterallgäu,
Landkreis
57,41 65,06 57,23 69,25 79,15 71,53 81,95 68,02 75,51
Donau-Ries,
Landkreis
43,89 50,99 49,99 51,56 52,21 48,48 59,06 56,51 67,93
Oberallgäu,
Landkreis
166,83 131,09 150,52 133,97 77,89 114,69 150,28 154,93 164,12
Quelle: Statistisches Bundesamt
Hinweis:
Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nicht
geeignet, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich
jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können.
8. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn bayerischen
Kommunen mit den höchsten Baulandpreisen, und wie hoch liegen diese
dort?
Auf Ebene der Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Informationen über die Höhe der durchschnittlichen Kaufwerte für
Bauland in den bayerischen Landkreisen sind der Antwort zu Frage 7 zu
entnehmen.
9. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in Bayern nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 verändert (bitte nach Jahren
und Landkreisen aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der Landkreise in Bayern im
Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des
Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in Landkreisen in Bayern 2011
Landkreise
Anteil leerstehender
Wohnungen an allen Wohnungen
2011 in %
Aichach-Friedberg 3,5
Altötting 3,9
Amberg-Sulzbach 5,3
Ansbach 4,6
Aschaffenburg 4,6
Augsburg 3,6
Bad Kissingen 6,7
Landkreise
Anteil leerstehender
Wohnungen an allen Wohnungen
2011 in %
Bad Tölz-Wolfratshausen 3,2
Bamberg 3,9
Bayreuth 5,2
Berchtesgadener Land 3,3
Cham 5,8
Coburg 4,5
Dachau 2,8
Deggendorf 3,6
Dillingen a.d.Donau 4,3
Dingolfing-Landau 4,1
Donau-Ries 4,5
Ebersberg 2,5
Eichstätt 3,5
Erding 3,0
Erlangen-Höchstadt 3,4
Forchheim 4,3
Freising 2,9
Freyung-Grafenau 5,3
Fürstenfeldbruck 2,5
Fürth 3,6
Garmisch-Partenkirchen 4,6
Günzburg 4,4
Haßberge 4,7
Hof 7,5
Kelheim 4,0
Kitzingen 5,4
Kronach 5,5
Kulmbach 5,5
Landsberg am Lech 3,2
Landshut 3,3
Lichtenfels 4,5
Lindau (Bodensee) 4,0
Main-Spessart 5,6
Miesbach 3,9
Miltenberg 5,4
Mühldorf a.Inn 4,1
München 2,2
Neu-Ulm 3,3
Neuburg-Schrobenhausen 3,8
Neumarkt i.d.OPf. 3,7
Neustadt a.d.Aisch-Bad
Windsheim 4,7
Neustadt a.d.Waldnaab 5,6
Nürnberger Land 4,0
Oberallgäu 3,9
Ostallgäu 4,1
Passau 4,4
Pfaffenhofen a.d.Ilm 3,5
Regen 6,0
Regensburg 3,6
Rhön-Grabfeld 5,7
Rosenheim 3,5
Roth 3,9
Landkreise
Anteil leerstehender
Wohnungen an allen Wohnungen
2011 in %
Rottal-Inn 3,9
Schwandorf 5,0
Schweinfurt 4,4
Starnberg 3,2
Straubing-Bogen 4,0
Tirschenreuth 6,4
Traunstein 3,8
Unterallgäu 4,4
Weilheim-Schongau 3,3
Weißenburg-Gunzenhausen 5,4
Wunsiedel i.Fichtelgebirge 7,9
Würzburg 4,2
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Abschätzung des
Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ergibt im
Zeitraum von 2011 bis 2018 einen leichten Rückgang der Leerstandsquote in
Bayern, ausgehend von einer Leerstandsquote von 3,8 Prozent im Jahr 2011.
10. Wie hat sich die Leerstandsquote von Wohnungen in den zehn größten
bayerischen Städten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr
2011 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die Leerstandsquoten der zehn größten Städte in
Bayern im Jahr 2011, basierend auf der Gebäude- und Wohnungszählung im
Rahmen des Zensus 2011, der letzten amtlichen Erfassung der Leerstände.
Leerstandsquoten in den zehn größten Städten in Bayern 2011
kreisfreie Städte
Anteil leerstehender
Wohnungen an allen Wohnungen
2011 in %
München, Stadt 2,1
Nürnberg, Stadt 3,0
Augsburg, Stadt 3,5
Regensburg, Stadt 3,1
Ingolstadt, Stadt 2,3
Fürth, Stadt 3,5
Würzburg, Stadt 2,8
Erlangen, Stadt 2,2
Bamberg, Stadt 3,3
Bayreuth, Stadt 4,0
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Zensus 2011 –
Gebäude- und Wohnungszählung
Aktuellere Angaben, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus 2011
vergleichbar sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der in einer
Leerstandsabschätzung des BBSR ermittelte leichte Rückgang der Leerstandsquote
in Bayern seit 2011 (siehe Antwort zu Frage 9) ist vor allem auf Rückgänge der
Leerstände in wachsenden Städten und Landkreisen zurückzuführen.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietpreisbremse
auf die Mietpreisentwicklung in bayerischen Kommunen ausgewirkt, in
denen diese angewendet wird (bitte nach Städten und Gemeinden
auflisten)?
Die Angebotsmieten liegen der Bunderegierung auf der Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise vor. Daher können die Mietenentwicklungen nur für die
kreisfreien Städte mit Mietpreisbremse dargestellt werden.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wiedervermietungsmieten
inserierter Wohnungen im Zeitraum von 2015 bis 2020. Neubauwohnungen
(Erstvermietungen) sind in den Mietdaten dieser Tabelle nicht enthalten. Bei den
dargestellten Wiedervermietungsmieten lässt sich allerdings nicht ausschließen,
dass bei einem Teil der wiedervermieteten Wohnungen im konkreten Einzelfall
eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt (z. B. wegen einer
umfassenden Modernisierung der Wohnung oder einer höheren Vormiete).
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in kreisfreien Städten mit
Mietpreisbremse in Bayern 2015 bis 2020 (ohne Neubau)
kreisfreie Städte mit
Mietpreisbremse
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2015–2020
Wiedervermietungsmieten in Euro
je m² nettokalt
jährliche
Entwicklung in %
München, Stadt 14,31 15,26 16,19 17,57 18,26 18,81 5,6
Rosenheim, Stadt 8,72 9,64 10,01 10,79 10,76 11,30 5,3
Landshut, Stadt 8,54 8,70 9,26 9,75 10,05 10,18 3,6
Passau, Stadt 7,44 7,53 8,12 8,93 9,24 9,02 3,9
Regensburg, Stadt 9,57 9,79 10,38 10,98 10,80 11,06 2,9
Bamberg, Stadt 7,60 8,02 8,73 9,27 9,64 9,91 5,5
Bayreuth, Stadt 7,24 7,50 8,13 8,36 8,86 8,99 4,4
Erlangen, Stadt 9,03 8,78 8,98 9,72 9,86 10,03 2,1
Fürth, Stadt 7,97 8,47 8,83 9,22 9,58 9,47 3,5
Nürnberg, Stadt 8,31 8,71 9,20 9,78 9,89 10,14 4,1
Schwabach, Stadt 6,30 7,14 7,37 7,84 7,73 8,66 6,6
Aschaffenburg, Stadt 7,90 8,39 8,51 9,09 8,95 9,78 4,4
Würzburg, Stadt 8,77 9,45 9,99 10,21 10,29 10,96 4,6
Augsburg, Stadt 8,41 9,02 9,54 10,03 10,56 10,89 5,3
Kaufbeuren, Stadt 6,21 6,31 6,72 7,24 7,72 8,10 5,5
Kempten (Allgäu), Stadt 6,07 7,24 7,98 8,65 8,81 9,12 8,5
Memmingen, Stadt 7,10 8,16 8,27 8,69 9,53 9,81 6,7
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen bei
Wiedervermietung im Bestand (ohne Neubau) mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung,
mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Aufgrund zu geringer zur Verfügung stehender Inseratszahlen über den gesamten Berichtszeitraum
konnte die Stadt Kempten (Allgäu) nicht als eigenständige Stadt ausgewertet werden. Die
Berechnung erfolgte ersatzweise für die analytische Kreisregion Kempten/Oberallgäu.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Zur Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des
Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten wird im Übrigen auf die
Studie „Evaluierung der Mietpreisbremse“ aus dem Jahr 2018 im Auftrag des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verwiesen
(
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/ForschungUnd
Wissenschaft/MPB_Gutachten_DIW.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
12. Wird die ab 2025 in Kraft tretende reformierte Grundsteuer (vgl.
http://b
undesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-g
rundsteuer.html) nach Einschätzung der Bundesregierung zu
Einnahmeverlusten bei den Kommunen führen (bitte erläutern)?
13. Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Kommunen
vor Einnahmeverlusten zu schützen?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26. November 2019 (BGBl. I
Seite 1794) wird eine Veränderung des Grundsteueraufkommens der Kommunen
nicht verfolgt. Auch haben die Kommunen weiterhin die Möglichkeit, das
Grundsteueraufkommen vor Ort über den Hebesatz zu beeinflussen. Im
Übrigen wird auf die Begründung der Bundesregierung zum Regierungsentwurf
verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/11085, Seite 83).
14. Wie beurteilt die Bundesregierung den Effekt der sogenannten
Wohnraumoffensive angesichts des Umstandes, dass die Zahl der
Sozialwohnungen auch seit dem „Wohngipfel“ vom 21. September 2018 bundesweit
weiter sinkt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21928, S. 15)?
Der Bund beteiligt sich in erheblichem finanziellen Umfang am sozialen
Wohnungsbau. Im Rahmen der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund,
Ländern und Kommunen stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2018 bis
2021 insgesamt 5 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur
Verfügung.
Mit erheblicher finanzieller Unterstützung des Bundes wurde der Rückgang
von Sozialmietwohnungen in der aktuellen Legislaturperiode im Vergleich zu
der letzten Legislaturperiode deutlich abgebremst, von durchschnittlich 63 000
Wohneinheiten pro Jahr in der letzten Legislaturperiode auf durchschnittlich
42 000 Wohneinheiten pro Jahr in der aktuellen Legislaturperiode. Im Jahr
2019 betrug der Bestand an Sozialmietwohnungen nach Angaben der Länder
rund 1,14 Millionen und damit etwa 30 Prozent weniger als im Jahr 2010. Eine
wesentliche Herausforderung besteht also darin, in den nächsten Jahren wieder
deutlich mehr neuen Mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu
schaffen und damit das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes
aufzuhalten.
Bei der Umsetzung kommt den Ländern eine große Verantwortung zu, da seit
der Föderalismusreform 2006 die alleinige Zuständigkeit für die soziale
Wohnraumförderung bei den Ländern liegt. Die Länder sind insoweit auch in den
kommenden Jahren gefordert, entsprechende Landesmittel für den sozialen
Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
15. In welchem Jahr wird nach Einschätzung der Bundesregierung mithilfe
der bestehenden Bundesprogramme der Rückgang von Sozialwohnungen
voraussichtlich deutschlandweit gestoppt sein?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Seit der
Föderalismusreform 2006 liegt die alleinige Zuständigkeit für die soziale
Wohnraumförderung bei den Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 und die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Rückgang von Sozialwohnungen zu stoppen?
Damit der Bund auch nach dem Auslaufen der Kompensationszahlungen zum
Ende des Jahres 2019 gemeinsam mit den Ländern finanzielle Verantwortung
für die soziale Wohnraumförderung – eine Aufgabe der Länder – übernehmen
kann, ist mit Wirkung vom 4. April 2019 ein neuer Artikel 104d in das
Grundgesetz eingefügt worden. Dieser gestattet es dem Bund, den Ländern
zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder
und Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Gemäß
Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern im Zeitraum von
2020 bis 2024 jährlich Programmmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro für den
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt, welche von den Ländern durch eigene
Mittel komplementiert werden müssen. Darüber hinaus wurde der Wegfall der
Entflechtungsmittel ab dem Jahr 2020 bereits im Kontext der Neuregelung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen kompensiert, u. a. durch zusätzliche
Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder. Die Länder entscheiden in eigener
Verantwortung, wie sie diese Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, zu denen auch
die soziale Wohnraumförderung gehört, nutzen.
17. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Bayern seit dem Jahr 2011 entwickelt (bitte nach
Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist der Bestand an Sozialmietwohnungen nach Angabe
der Länder in Bayern in den Jahren 2011 bis 2020 zu entnehmen. Auf der
Ebene der Landkreise in Bayern liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 159.000
2012 158.000
2013 150.500
2014 147.078
2015 135.823
2016 138.036
2017 135.619
2018 136.904
2019 135.655
2020 135.346
Quelle: Angaben der Länder
18. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2011 in Bayern fertiggestellt (bitte nach Jahren,
Landkreisen und Neubau bzw. Umwandlung aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angabe der Länder in Bayern in den Jahren 2011 bis 2020 Neubau-
Fördermaßnahmen bewilligt wurden. Auf der Ebene der Landkreise in Bayern
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Jahr Anzahl Wohnungen
2011 1.075
2012 1.197
2013 1.418
2014 1.683
2015 1.897
2016 3.725
2017 4.947
2018 6.598
2019 5.965
2020 4.476
Quelle: Angaben der Länder
19. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011
die durchschnittlichen Mieten pro Quadratmeter für Sozialwohnungen in
Bayern (bitte nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20. In welcher Höhe wurden dem Freistaat Bayern seit dem Jahr 2011
Entflechtungsmittel zur sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung
gestellt, und welcher Anteil davon wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt (bitte jeweils nach
Jahren angeben und in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe dem Freistaat Bayern
im Zeitraum 2011 bis 2019 jährlich vom Bund Entflechtungsmittel für die
soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wurden und welcher Betrag
bzw. Anteil, nach Angaben der Länder, außerhalb der Wohnraumförderung
eingesetzt wurde.
Jahr
Jährlich vom Bund
zur Verfügung
gestellte
Entflechtungsmittel für die
soziale
Wohnraumförderung absolut in
Mio. Euro
Investiver Einsatz
außerhalb der
Wohnraumförderung in Mio.
Euro*
Anteil der investiv
außerhalb der
Wohnraumförderung
eingesetzten
Entflechtungsmittel in Prozent
2011 61,32 -
2012 61,32 -
2013 61,32 -
2014 61,32 0 -
2015 61,32 0 -
2016 120,48 0 -
2017 198,15 0 -
2018 198,23 0 -
2019 198,30 0 -
*Quelle: Angaben der Länder
21. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bayern mit den Entflechtungsmitteln seit 2015 neu errichtet oder
gekauft bzw. modernisiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, für wie viele Sozialmietwohnungen
nach Angaben der Länder in Bayern im Zeitraum 2015 bis 2019 Neubau-
Fördermaßnahmen bzw. Modernisierungsmaßnahmen bewilligt wurden.
Jahr
Neubau-
Fördermaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen
2015 1.897 1.191
2016 3.725 2.343
2017 4.947 1.300
2018 6.598 1.121
2019 5.965 923
Quelle: Angaben der Länder
22. Welcher Betrag der gezahlten Entflechtungsmittel ist nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2015 in Bayern in die Eigentumsförderung
geflossen bzw. wurde in den allgemeinen Haushalt überführt oder für andere
Zwecke ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Dem Bund stehen keine eigenen Datenquellen zur Verwendung der
Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Nach dem Wegfall der aufgabenspezifischen Zweckbindung der
Kompensationsmittel zum 1. Januar 2014 aufgrund von Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes ist auch die
Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Kompensationsmittel
ersatzlos entfallen. Über das Jahr 2013 hinaus berichteten die Länder dem Bund
gegenüber freiwillig über die Wohnraumförderung und den Einsatz der
Kompensationsmittel. Aus den Berichten der Länder über die Verwendung der
Entflechtungsmittel des Bundes geht seit 2014 hervor, in welchem Umfang die
Entflechtungsmittel des Bundes für investive Zwecke der Wohnraumförderung
und in welchem Umfang die Entflechtungsmittel des Bundes für investive
Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt wurden.
Eine differenzierte Zuordnung der Entflechtungsmittel des Bundes auf
verschiedene Fördergegenstände liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung
der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung
verwiesen (siehe bspw. Bundestagsdrucksachen 19/3500, 19/10220, 19/19960).
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein in Bayern seit dem Jahr 2011
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
24. Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2011 in Bayern neu gebaut (bitte nach Jahren, Landkreisen, Miets- und
Eigentumswohnung aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Anzahl der neugebauten Wohnungen in Wohn-
und Nichtwohngebäuden insgesamt nach Kreisen und kreisfreien Städten in
Bayern zu entnehmen.
Zu der Anzahl an neugebauten Eigentumswohnungen auf Kreisebene liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Es wird daher die Anzahl der
neugebauten Eigentumswohnungen für das gesamte Land Bayern ausgewiesen. Da
Eigentumswohnungen in Nichtwohngebäuden in den Fragebögen zu den
Baugenehmigungen und Baufertigstellungen nicht erfasst werden, handelt es sich
hierbei um die Anzahl der Eigentumswohnungen in neuen Wohngebäuden. Zu
der Anzahl an neugebauten Mietwohnungen liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, da in den Fragebögen zu den Baugenehmigungen und
Baufertigstellungen im Wohn- und Nichtwohnbau die Anzahl der Mietwohnungen
nicht als eigenes Merkmal erfasst wird.
Kreis
---------- 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
kreisfreie Stadt
Ingolstadt, Stadt 841 688 725 841 1 114 1 300 926 1 315 972
München, Landeshauptstadt 5 590 4 900 6 867 6 245 5 754 6 904 7 855 8 602 6 725
Rosenheim, Stadt 184 97 80 239 229 111 271 185 12
Altötting 201 240 259 284 377 556 416 451 422
Berchtesgadener Land 216 306 236 341 341 305 297 404 325
Bad Tölz-Wolfratshausen 378 496 473 697 528 602 379 622 749
Dachau 793 715 526 684 1 018 472 1 092 562 937
Ebersberg 379 618 635 534 729 314 531 649 672
Eichstätt 548 525 577 721 704 751 816 583 850
Erding 643 451 494 736 708 547 1 045 436 877
Freising 664 737 811 639 982 929 924 709 1 131
Fürstenfeldbruck 784 841 773 860 747 945 600 630 745
Garmisch-Partenkirchen 243 183 139 233 155 162 179 162 183
Landsberg am Lech 399 380 432 417 502 423 409 627 470
Miesbach 248 167 347 469 483 370 344 535 312
Mühldorf am Inn 314 280 380 479 536 721 714 673 838
München 1 767 711 1 443 1 403 1 674 1 182 1 042 1 094 1 709
Neuburg-Schrobenhausen 461 413 484 433 467 523 500 508 572
Pfaffenhofen a.d.Ilm 644 640 600 695 742 561 601 787 1 198
Rosenheim 786 1 000 887 1 152 1 092 648 1 220 1 668 1 146
Starnberg 394 412 402 472 345 437 425 652 488
Traunstein 515 551 503 868 607 587 510 1 063 565
Weilheim-Schongau 466 467 412 552 336 394 601 673 543
Landshut, Stadt 335 653 395 647 711 455 539 487 312
Passau, Stadt 168 131 309 129 142 407 365 263 193
Straubing, Stadt 119 119 158 205 200 208 182 286 286
Deggendorf 481 585 638 657 549 799 593 614 758
Freyung-Grafenau 116 146 129 127 182 127 229 214 376
Kelheim 337 324 507 463 541 741 781 717 569
Landshut 456 504 468 487 608 474 632 563 675
Passau 127 171 1 227 980 713 391 1 039 554 499
Regen 149 125 113 111 176 132 250 212 193
Rottal-Inn 307 341 342 371 435 410 507 509 500
Straubing-Bogen 279 320 349 385 392 559 488 536 732
Dingolfing-Landau 240 177 244 309 307 462 519 429 642
Kreis
---------- 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
kreisfreie Stadt
Amberg, Stadt 65 90 84 169 85 147 88 58 171
Regensburg, Stadt 1 238 851 449 1 584 1 380 1 220 1 057 1 077 942
Weiden i.d.OPf., Stadt 142 186 272 328 53 102 50 123 83
Amberg-Sulzbach 130 91 293 125 360 121 197 280 214
Cham 350 285 332 452 440 464 353 635 527
Neumarkt i.d.OPf. 383 440 639 761 627 760 721 772 914
Neustadt a.d.Waldnaab 212 270 218 258 169 176 219 256 348
Regensburg 562 900 702 673 714 833 924 877 953
Schwandorf 246 296 335 325 380 491 804 493 436
Tirschenreuth 149 57 48 97 81 111 110 98 138
Bamberg, Stadt 207 57 147 242 163 226 309 150 282
Bayreuth, Stadt 196 256 53 750 581 141 397 213 87
Coburg, Stadt 51 121 129 85 217 64 120 45 123
Hof, Stadt 26 46 28 34 19 266 135 118 29
Bamberg 281 345 353 191 330 195 427 247 488
Bayreuth 201 221 253 101 126 8 198 234 351
Coburg 107 102 108 155 118 171 182 203 251
Forchheim 333 327 319 307 334 247 365 348 482
Hof 73 69 80 42 64 69 100 77 102
Kronach 58 75 74 25 26 35 76 125 197
Kulmbach 82 95 103 118 94 157 97 139 140
Lichtenfels 72 85 103 159 157 131 162 99 182
Wunsiedel i.Fichtelgebirge 38 46 29 60 60 60 89 54 73
Ansbach, Stadt 89 99 77 102 150 64 64 423 86
Erlangen, Stadt 655 452 279 416 417 510 958 977 766
Fürth, Stadt 331 120 506 743 264 503 747 383 419
Nürnberg, Stadt 1 090 1 077 1 374 1 573 1 493 1 239 2 209 1 172 1 003
Schwabach, Stadt 79 211 269 132 89 96 150 66 125
Ansbach 341 331 408 473 384 465 756 676 541
Erlangen-Höchstadt 456 400 527 423 684 540 574 649 851
Fürth 451 330 311 468 417 453 391 461 520
Nürnberger Land 420 412 717 506 570 705 507 602 580
Neustadt a.d.Aisch-Bad
Windsheim 177 221 226 232 337 167 185 348 352
Roth 315 193 233 462 278 382 356 357 414
Weißenburg-Gunzenhausen 161 132 185 184 240 232 272 292 446
Aschaffenburg, Stadt 247 229 260 221 290 121 445 412 156
Schweinfurt, Stadt 105 47 67 57 62 87 120 32 229
Würzburg, Stadt 224 549 227 355 298 832 708 729 289
Aschaffenburg 434 344 401 401 418 428 427 340 374
Bad Kissingen 169 133 157 187 173 152 157 253 215
Rhön-Grabfeld 152 125 141 162 187 132 284 195 221
Haßberge 208 147 191 104 310 160 181 158 126
Kitzingen 225 90 141 154 257 181 182 219 149
Miltenberg 181 230 183 202 278 252 420 312 344
Main-Spessart 164 164 292 269 293 347 370 272 355
Schweinfurt 266 277 325 277 377 261 307 272 352
Würzburg 423 288 358 415 605 543 572 517 543
Augsburg, Stadt 1 299 553 1 300 1 539 1 192 1 218 1 033 1 043 679
Kaufbeuren, Stadt 58 50 127 165 60 46 172 359 194
Kempten (Allgäu), Stadt 83 46 130 231 312 274 396 131 214
Memmingen, Stadt 46 129 79 94 148 207 128 181 152
Aichach-Friedberg 460 486 413 364 424 458 583 592 585
Kreis
---------- 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
kreisfreie Stadt
Augsburg 465 728 652 613 919 896 1 145 1 464 1 294
Dillingen a.d.Donau 101 136 136 275 242 311 307 385 375
Günzburg 281 291 334 435 324 461 480 571 639
Neu-Ulm 632 677 551 608 768 1 183 916 752 679
Lindau (Bodensee) 284 213 304 243 399 444 306 343 296
Ostallgäu 278 362 259 329 626 760 660 657 651
Unterallgäu 380 498 439 542 559 679 863 783 716
Donau-Ries 390 326 489 439 331 450 453 545 509
Oberallgäu 498 560 609 591 521 549 533 559 671
Bayern 38 392 36 381 42 192 46 892 47 400 47 892 54 318 54 177 52 799
darunter:
Eigentumswohnungen in neuen Wohngebäuden 9 002 10 087 12 429 14 858 14 288 15 145 16 181 16 617 15 995
Quelle: Statistisches Bundesamt
25. Wie viele Gelder aus der Städtebauförderung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 nach Bayern geflossen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle ist die Höhe der Förderung gemäß
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (Verpflichtungsrahmen) für Bayern zu entnehmen.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Förderung gemäß
Verwaltungsvereinbarung
(Verpflichtungsrahmen) in Mio. Euro 42,73 43,67 45,36 70,16 70,56 66,15 89,91 90,65 90,84 91,70
26. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2011 Gelder für die
Städtebauförderung nach Kenntnis der Bundesregierung zur (Re-)Finanzierung für
den Abriss von Wohnungen verwendet, und wie viele Wohnungen
wurden dabei wo abgerissen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Umsetzung
der Städtebauförderung obliegt den Ländern. Gleichwohl dürfte es sich für
Bayern um sehr wenige Ausnahmefälle handeln, da der Rückbau in den alten
Ländern nur unter engen Voraussetzungen (insbesondere Wirtschaftlichkeit)
förderfähig ist.
27. Bei welchen Programmen zur Städtebauförderung, die seit 2011 von
bayerischen Städten und Gemeinden in Anspruch genommen wurden, war
nach Kenntnis der Bundesregierung ein kommunaler Eigenanteil nötig,
und bei welchen war dieser nicht notwendig?
Grundsätzlich ist bei allen Gesamtmaßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung ein kommunaler Eigenanteil erforderlich. Bund, Land und Kommune
beteiligen sich regelmäßig mit jeweils einem Drittel an den förderfähigen Kosten
(vgl. Artikel 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
2020). Für besondere Ausnahmefälle – z. B. Kommunen in Haushaltsnotlage
oder bestimmte Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes – ist eine
Absenkung auf bis zu 10 Prozent möglich. Eine Förderung gänzlich ohne
kommunalen Eigenanteil ist aufgrund der besonderen Bedarfe nur in den neuen
Ländern in bestimmten Fällen im Stadtumbau vorgesehen.
28. Wie viele und welche Städte und Gemeinden in Bayern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 Mittel zur
Städtebauförderung abgerufen (bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)?
Die Anzahl der geförderten Städte und Gemeinden in Bayern, die seit 2011
Städtebaufördermittel erhielten, ist beigefügter Tabelle zu entnehmen.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl der
Städte und
Gemeinden 397 410 402 434 478 506 653 668 569 597
Eine Übersicht zu den einzelnen Kommunen kann dem jährlich
veröffentlichten Bundesprogramm zu den einzelnen Programmen entnommen werden –
abzurufen unter:
Soziale Stadt:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/SozialeStadt/Fo
erderung/foerderung_node.html;
Stadtumbau:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/Stadtumbau/Foe
rderung/foerderung_node.html;
Städtebaulicher Denkmalschutz:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/Staedtebauliche
rDenkmalschutz/Foerderung/foerderung_node.html;
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/AktiveStadtUnd
Ortsteilzentren/Foerderung/foerderung_node.html;
Kleinere Städte und Gemeinden:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/StaedteGemeind
en/Foerderung/foerderung_node.html;
Zukunft Stadtgrün:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/ZukunftStadtgru
en/zukunft_stadtgruen_node.html;
Sanierung und Entwicklung:
https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/SanierungsUnd
Entwicklungsmassnahmen/Foerderung/foerderung_node.html;
Lebendige Zentren 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/LebendigeZentren/bundesprogramm_lebendigezentren_2020.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=5;
Sozialer Zusammenhalt 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/SozialerZusammenhalt/bundesprogramm_sozialerzusammenhalt_2020.pdf
?__blob=publicationFile&v=5;
Wachstum und nachhaltige Erneuerung 2020:
https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Programm
e/WachstumUndNachhaltigeErneuerung/bundesprogramm_wachstumundnachh
altigeerneuerung_2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
29. In welcher Höhe ist nach Kenntnis der Bundesregierung Baukindergeld
an wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller in Bayern geflossen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
30. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz des
nach Bayern geflossenen Baukindergelds prozentual nach Neubau bzw.
Erwerb von Bestandsimmobilien (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
In der folgenden Tabelle sind die Gesamtzahl sowie die Verteilung der Anträge
auf eine Förderung mit dem Baukindergeld auf Neubau und Bestand in Bayern
dargestellt.
Baukindergeld – Zuschuss; seit Programmbeginn bis zum 31. März 2021;
Bayern
Gesamt Bestand Neubau
Anzahl
Anträge
Volumen in
Euro
Anzahl
Anträge
Volumen in
Euro
Anteil am
Gesamtvolumen
in %
Anzahl
Anträge
Volumen in
Euro
Anteil am
Gesamtvolumen
in %
2018 6.941 144.720.000 5.637 117.264.000 81,03 1.304 27.456.000 18,97
2019 18.330 382.147.200 11.701 248.095.200 64,92 6.629 134.052.000 35,08
2020 22.301 471.062.400 11.901 258.014.400 54,77 10.400 213.048.000 45,23
2021 4.580 94.476.000 2.562 54.120.000 57,28 2.018 40.356.000 42,72
Gesamt 52.152 1.092.405.600 31.801 677.493.600 62,02 20.351 414.912.000 37,98
Die Anzahl der in Bayern gestellten Anträge auf eine Förderung mit dem
Baukindergeld ist auch in den KfW-Förderreporten unter
www.kfw.de dargestellt.
31. Über wie viele Wohnungen, Immobilien und Grundstücke verfügen die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), das
Bundeseisenbahnvermögen (BEV) oder andere Behörden bzw. Unternehmen des Bundes
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Bayern (bitte nach
Immobilienart, Kommune und Eigentümerin aufschlüsseln)?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt im Freistaat
Bayern aktuell über 1 747 Liegenschaften. Darunter fallen entbehrliche,
unentbehrliche und angemietete Liegenschaften. Die Aufstellung dieser Liegenschaften
ist der Anlage 1 zu Frage 31 zu entnehmen.*
Die BImA verfügt zum Stichtag 31. März 2021 über rund 5 400 Wohnungen in
Bayern.
Hinweis zu Anlage 1 zu Frage 31:
Für die Zuordnung der Liegenschaften ist für die BImA der Kunde/Nutzer das
wesentliche Merkmal. Angesichts der Heterogenität des Portfolios ist die Art
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Liegenschaft systemseitig nicht auswertbar. Dementsprechend ergeben sich
die Bezeichnungen sowie deren Bedeutungen wie folgt:
Bezeichnung: Bedeutung:
Bundesbedarf: Bedarf des Bundes allgemeiner Art z. B. Ressorts,
nachgeordnete Behörden, Zoll, THW, BPol
Bundeswehr: Liegenschaften, die von der Bw genutzt werden
US-Streitkräfte: Liegenschaften, die von den US-Streitkräften
genutzt werden
Wohnen: Wohnliegenschaften für Zwecke der
Wohnungsfürsorge
Rest-Umlaufvermögen: Liegenschaften, die aktuell (noch) nicht zum
Verkaufsportfolio gehören z. B. noch in Prüfung
befindlich
Verkauf: Liegenschaften im aktuellen Verkaufsportfolio
Anmietung: Liegenschaften, die von Dritten angemietet sind
(überwiegend für dienstliche Zwecke oder die
Gaststreitkräfte)
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) verfügt im Freistaat Bayern aktuell
über insgesamt 861 Flur- und Teilflurstücke, auf denen sich 614 Wohnungen
befinden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 2 zu Frage 31.*
Für den übrigen Ressortbereich des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (einschließlich dessen Mehrheitsbeteiligungen) wurde wegen
der Besonderheiten der Grundstücke (insbes. Grundstücke, auf denen sich
Trassen der verschiedenen Verkehrsträger beziehungsweise deren Funktion
dienende Anlagen befinden) im Sinne der Fragestellung ein „wohnungsspezifischer
Liegenschaftsbegriff“ verwendet. Demnach wurden die Grundstücke darauf
überprüft, ob sie für Wohnbebauung aktiviert werden können, die der
Allgemeinheit dient, ohne dass die Funktionalität der jeweiligen
Verkehrseinrichtungen beeinträchtigt wird.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See sowie die Bundesagentur für Arbeit verfügen über 56
Immobilien im Freistaat Bayern. Einzelheiten sind der Anlage 3 zu Frage 31 zu
entnehmen.*
Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
verfügt im Freistaat Bayern über einen verpachteten Weinberg und ein Grundstück
mit fünf Gebäuden. Das Grundstück mit den fünf Gebäuden wird als
Ferienstätte vom Erholungswerk genutzt. Beide Liegenschaften befinden sich in
Lindau am Bodensee.
Das Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für
Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) verfügt im Freistaat Bayern, in
Unterschleißheim, über ein Grundstück und elf Wohnungen (im Gästehaus des
HMGU).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
32. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke, Immobilien,
Mietswohnungen und Sozialwohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in
Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011
entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Kommune, Immobilienart und Anzahl
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung des Bestandes der Liegenschaften der BImA im Freistaat
Bayern in den Jahren seit 2011 ist der Anlage zu Frage 32 zu entnehmen.* Die
in der Tabelle genannte Nutzungsart ist die „historische“ Nutzungsart.
Mit der „historischen Nutzung“ ist die Nutzung bis zum Zeitpunkt der
Rückführung der Liegenschaft an die BImA gemeint. Die sich im Zuge z. B. der
Konversion ergebende Aufteilung und etwaige künftige Nutzungsoptionen sind
nicht abgebildet.
33. Welche Sozialwohnungen der BImA in Bayern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2011 aus der Mietpreisbindung
herausgefallen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter Adresse und
Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Es befinden sich keine Sozialwohnungen im Eigentum der BImA.
34. Welche der seit 2011 von der BImA in Bayern verkauften Wohnungen
waren nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialwohnungen (bitte unter
Angabe von Jahr, exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl auflisten)?
Unter den seit 2011 von der BImA im Freistaat Bayern verkauften Wohnungen
befanden sich keine Sozialwohnungen.
35. Wie viele befristete Mietverträge hat die BImA nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern in
Bayern abgeschlossen?
a) Wie viele befristete Mietverträge existierten bzw. existieren seit 2011
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) In welchen Kommunen existieren aktuell befristete Mietverträge
(bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln)?
c) Mit welcher Begründung wurden bzw. werden die Mietverhältnisse
in den genannten Fällen von Seiten der BImA nicht entfristet?
Die Fragen 35 bis 35c werden gemeinsam beantwortet.
Die BImA schließt grundsätzlich keine befristeten Mietverträge ab. Sämtliche
Mietverträge im Freistaat Bayern wurden demnach unbefristet geschlossen.
36. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke
hat die BImA nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 an
welche Käufer veräußert, und wie hoch waren die dabei erzielten
Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart, exakter Adresse, Käufer und
erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?
37. Welche der zu Frage 36 genannten Objekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) für die Schaffung von Sozialwohnungen verwendet,
b) für den Bau von Wohnungen für den freien Mietmarkt verwendet,
c) für den Bau von Eigentumswohnungen verwendet,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt,
e) gewerblich genutzt?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet:
Die BImA hat im Freistaat Bayern im Zeitraum von 2013 bis Mitte April 2021
insgesamt 540 Liegenschaften mit einem Verkaufserlös von rund 297,8 Mio.
Euro verkauft. Davon hat sie 262 Liegenschaften (rund 147 Mio. Euro
Verkaufserlös) an Gebietskörperschaften bzw. von diesen getragenen
Gesellschaften veräußert und Kaufpreisabschläge von insgesamt rund 25 Mio. Euro
gewährt, wovon ein Verbilligungsbetrag in Höhe von rund 18,6 Mio. Euro auf die
Schaffung von 761 Sozialwohnungen entfällt.
Die restlichen rund 6,4 Mio. Euro entfallen auf die übrigen
verbilligungsfähigen Nutzungszwecke nach der Verbilligungsrichtlinie der BImA (VerbR 2018),
z. B. für die Nutzung für hoheitliche Tätigkeiten der Gebietskörperschaften, für
die Nutzung für Einrichtungen gen des öffentlichen Bildungswesens, für den
Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen oder für lokale
Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung.
Die VerbR 2018 enthält die Regelung, dass die Gebietskörperschaften die
verbilligt erworbenen Liegenschaften für einen angemessenen Zeitraum, der
mindestens zehn Jahre beträgt, entsprechend dem verbilligungsfähigen
Nutzungszweck verwenden müssen. Bei einer zweckwidrigen Nutzung muss die
Verbilligung entsprechend anteilig nachgezahlt werden. Zu den übrigen
Liegenschaften liegen keine aktuellen Erkenntnisse über die derzeitige Nutzung vor.
An Privatpersonen oder private Gesellschaften wurden 278 Liegenschaften mit
einem Verkaufserlös von rund 150,8 Mio. Euro verkauft. Bei diesen
Liegenschaften handelte es sich häufig um Objekte wie Konversionsflächen an
nachfrageschwachen Standorten oder selbstgenutzte Wohnimmobilien, an denen
kein kommunales Kaufinteresse bestand. Details sind der Anlage zu den Fragen
36 und 37 zu entnehmen.*
38. Welche der in Bayern gelegenen Wohnungen, Grundstücke und
Immobilien der BImA sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen
Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte unter
Angabe von Immobilienart, exakter Adresse und Jahr des geplanten
Verkaufs auflisten)?
Zum Stand der derzeit laufenden konkreten Verkaufsverhandlungen der BImA
für das Jahr 2021 wird auf die Anlage zu Frage 38 verwiesen.*
Ob, wann, an wen und wie viele Objekte ganz oder in Teilverkäufen und zu
welchem Nutzungszweck tatsächlich verkauft werden können, kann derzeit
jedoch konkret nicht angegeben werden. Für die Jahre 2022 ff. steht die
Verkaufsplanung noch nicht fest.
Die BImA arbeitet mit einer einjährigen konkreten und belastbaren
Verkaufsplanung, da das Verkaufsportfolio einem dynamischen Prozess von
Neuaufnahmen bzw. Herausnahmen von Verkaufsfällen (z. B. durch neu auftretenden
Bundesbedarf) unterliegt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
a) Welche dieser Objekte sollen zu marktüblichen Verkaufspreisen bzw.
im Bieterverfahren veräußert werden?
Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen
Selbstverwaltungshoheit eigenständig darüber, ob sie für die ihnen angebotenen Grundstücke die
Erstzugriffsoption ausüben. Im Rahmen von Bieterverfahren oder über eine
Auktion werden Liegenschaften an Dritte nur dann veräußert, wenn
Gebietskörperschaften den Erwerb der ihnen angebotenen Liegenschaften ablehnen.
b) Welche dieser Objekte sollen verbilligt zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus veräußert werden (vgl.
https://www.bundesimmobilie
n.de/erstzugriff-und-verbilligung-dfbcbdbd3c606579)?
Die Grundstücke, an denen Kommunen gegenüber dem Bund bereits Interesse
an einer verbilligten Abgabe für den Zweck des sozialen Wohnungsbaus
geäußert haben, sind in der o. g. Anlage zu Frage 38 dargestellt.*
39. Welche Wohnungen, Grundstücke und anderweitigen Immobilien der
BImA waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
länger als einen Monat ungenutzt bzw. liegen brach (bitte nach Jahr,
exakter Objektart und Wohneinheitenanzahl sowie Immobilien- bzw.
Grundstücksfläche auflisten)?
Eine entsprechende Aufstellung der leerstehenden Liegenschaften wird bei der
BImA in der erfragten Detailtiefe nicht vorgehalten. Deren Aufbereitung würde
eine mehrmonatige Bearbeitungsdauer in Anspruch nehmen.
Aktuell verzeichnet die BImA im Freistaat Bayern rund 240 leerstehende
Wohnungen. Hiervon stehen rund 60 Wohnungen seit 0 bis 6 Monaten, rund
30 Wohnungen seit 7 bis 12 Monaten und rund 150 Wohnungen seit über
12 Monaten leer.
a) Aus welchen Gründen bestand bzw. besteht der Leerstand in den
genannten Objekten?
Das Gewerbeportfolio besteht in der Regel nicht aus den klassischen
Büroflächen, sondern vielfach aus aufgegebenen Militärliegenschaften, Freiflächen,
Lagerräumen und Stellplätzen. Bei diesen Liegenschaften ist die Möglichkeit
einer unmittelbaren Anschlussnutzung nicht immer gegeben.
Hinsichtlich ihres Wohnungsbestandes hat die BImA entschieden, diesen
Schritt für Schritt zu sanieren sowie zu modernisieren und hat dafür die
entsprechenden Investitionsmittel deutlich erhöht. Damit unterstützt die BImA die
Ziele des Wohngipfels 2018 der Bundesregierung. Der Großteil des
Leerstandes bei den Wohnungen ist durch eine erforderliche Sanierung vor
Neuvermietung begründet. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden die
Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge zur Vermietung angeboten.
b) Bis wann plant die BImA mit welchen Maßnahmen den noch
existierenden Leerstand zu beseitigen?
Der Leerstandsabbau bei Wohnungen ist vorrangiges Ziel der BImA. Der
Leerstand der Wohnungen der BImA im Freistaat Bayern ist grundsätzlich in der
Durchführung von notwendigen baulichen Maßnahmen zur Hebung der
Wohnungen auf einen marktgerechten Ausstattungsstandard begründet. Das ange-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
spannte Marktgeschehen im Bereich des Bauens sorgt jedoch für verlängerte
und teilweise schwer kalkulierbare Ausführungszeiten.
40. Wie hat sich der Bestand der Grundstücke, Immobilien,
Mietswohnungen und Sozialwohnungen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) in
Bayern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011
entwickelt (bitte jeweils nach Jahr, Kommune, Immobilienart und Anzahl
aufschlüsseln)?
Der Flächenbestand des BEV im Freistaat Bayern hat sich seit dem Jahr 2011
wie folgt entwickelt, die Zahl der Flur- und Grundstücke wird nicht
rückwirkend erfasst.
Jahr Fläche in m²
2011 3.096.808
2012 3.029.953
2013 2.826.167
2014 2.759.339
2015 2.665.876
2016 2.615.685
2017 2.524.894
2018 2.512.320
2019 1.926.941
2020 1.702.692
Auch der Wohnungsbestand des BEV wird nicht rückwirkend statistisch
erfasst. Hinsichtlich des Wohnungsbestandes 2018 wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/701 sowie zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/3245 und zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen.
Angaben darüber, über wie viele Flur- und Teilflurstücke bzw. Wohnungen das
BEV aktuell im Freistaat Bayern verfügt, sind der Antwort zu Frage 31 zu
entnehmen.
41. Welche Sozialwohnungen des BEV in Bayern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2011 aus der Mietpreisbindung
herausgefallen (bitte unter Angabe von Jahr, exakter Adresse und
Wohneinheitenanzahl auflisten)?
42. Welche der seit 2011 vom BEV in Bayern verkauften Wohnungen waren
nach Kenntnis der Bundesregierung Sozialwohnungen (bitte nach Jahr,
exakter Adresse und Wohneinheitenanzahl aufschlüsseln)?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BEV hatte und hat keine Wohnungen, die öffentlich gefördert werden oder
einer Sozialbindung unterliegen.
43. Wie viele befristete Mietverträge hat das BEV nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmietern in
Bayern abgeschlossen?
a) Wie viele befristete Mietverträge existierten bzw. existieren seit dem
Jahr 2011 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) In welchen Kommunen existieren aktuell befristete Mietverträge
(bitte nach Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln)?
c) Mit welcher Begründung wurden bzw. werden die Mietverhältnisse
in den genannten Fällen von Seiten des BEV nicht entfristet?
Die Fragen 43 bis 43c werden gemeinsam beantwortet.
Das BEV hat in Bayern keine befristeten Wohnungsmietverträge
abgeschlossen.
44. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Immobilien und Grundstücke
hat das BEV nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2011 an
welche Käufer veräußert, und wie hoch waren die dabei erzielten
Einnahmen (bitte nach Jahr, Immobilienart, exakter Adresse, Käufer und
erzielten Einnahmen aufschlüsseln)?
Das BEV hat seit 2011 im Freistaat Bayern insgesamt 297 Liegenschaften
veräußert und dabei rund 228,7 Mio. Euro erlöst. Die Einzelheiten ergeben sich
aus der Anlage zu Frage 44.*
45. Welche der zu Frage 44 genannten Objekte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) für die Schaffung von Sozialwohnungen verwendet,
b) für den Bau von Wohnungen für den freien Mietmarkt verwendet,
c) für den Bau von Eigentumswohnungen verwendet,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt,
e) gewerblich genutzt?
Das BEV erfragt und erfasst außerhalb der VerbR BEV 2021 nicht die
beabsichtigten zukünftigen Nutzungszwecke der Erwerber.
Das BEV hat nach Einführung der BEV-eigenen Verbilligungsrichtlinie zum
Haushaltsjahr 2020 zunächst alle Kommunen mit BEV-Liegenschaften über die
neu geschaffene Möglichkeit des Erstzugriffs und verbilligten Erwerbs zu
Zwecken des sozialen Wohnungsbaus informiert.
Bis 30. April 2021 wurden für 18 BEV-Objekte im Freistaat Bayern die für eine
verbilligte Abgabe erforderlichen Zweckerklärungen durch die betroffenen
Kommunen abgegeben, unter anderem für die acht in der Antwort zu Frage 46
genannten Objekte.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
46. Welche in Bayern gelegenen Wohnungen, Grundstücke und Immobilien
des BEV sollen nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellen
Planungen in den nächsten fünf Jahren verkauft werden (bitte unter Angabe
von Immobilienart, exakter Adresse und Jahr des geplanten Verkaufs
auflisten)?
a) Welche dieser Objekte sollen zu marktüblichen Verkaufspreisen bzw.
im Bieterverfahren veräußert werden?
b) Welche dieser Objekte sollen verbilligt zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus veräußert werden (vgl. Richtlinie des
Bundeseisenbahnvermögens zur verbilligten Abgabe von Grundstücken, VerbR
BEV 2021)?
Die Fragen 46 bis 46b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verkaufsplanung des BEV für 2021 sieht vor, die in der Anlage zu Frage
46 genannten Objekte zu veräußern.* Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/27373 verwiesen.
47. Welche Wohnungen, Grundstücke und anderweitigen Immobilien des
BEV waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015
länger als einen Monat ungenutzt bzw. liegen brach (bitte nach Jahr, exakter
Objektart und Wohneinheitenanzahl sowie Immobilien- bzw.
Grundstücksfläche auflisten)?
a) Aus welchen Gründen bestand bzw. besteht der Leerstand in den
genannten Objekten?
b) Bis wann plant das BEV mit welchen Maßnahmen den noch
existierenden Leerstand zu beseitigen?
Die Fragen 47 bis 47b werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell stehen 236 Wohnungen des BEV im Freistaat Bayern leer. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu Frage 47.*
Die Leerstandsdauer hat vielfältige Gründe. Leerstände von länger als einem
Monat können sich, sofern sie nicht strukturell oder gebäudespezifisch bedingt
sind, bei Modernisierungen oder Sanierungen einer Wohnung nach
Mieterwechsel oder vor Veräußerung des Objektes ergeben.
Die Leerstände werden durch Neuvermietung oder Verkauf der Objekte
abgebaut. Die Neuvermietung kann auf Grund der Gebäudealter und Dauer der
langen Vorvermietung allerdings oft erst nach Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
48. Welche seit 2011 aufgegebenen Kasernen der Bundeswehr in Bayern
werden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) als Sozialwohnungen verwendet,
b) als Wohnungen auf dem freien Mietmarkt verwendet,
c) als Eigentumswohnungen genutzt,
d) von öffentlichen Einrichtungen genutzt,
e) gewerblich genutzt (bitte nach Kommune, Käufer, Jahr des Verkaufs
aufschlüsseln)?
Mit dem Ende der militärischen Nutzungen fallen Konversionsflächen wieder
unter die kommunale Planungshoheit. Damit liegt es in den Händen der
Kommunen, welche städtebaulichen Zielvorstellungen und Bauleitplanungen für die
seit 2011 im Freistaat Bayern aufgegebenen Kasernen der Bundeswehr
entwickelt werden. Daten zur zivilen Anschlussnutzung der aufgegebenen
Bundeswehrkasernen werden von der BImA nicht digital erfasst. Die bei der BImA
bekannten Informationen zur Nachnutzung der seit 2011 im Freistaat Bayern
aufgegebenen Kasernen der Bundeswehr sind in der Anlage zu Frage 48
zusammengefasst.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/29951 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/29951
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/29951
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/29951
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/29951
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