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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einfuhrumsatzsteuer, 22-Euro-Freigrenze und Auslandsfinanzämter

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.05.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2903327.04.2021

Einfuhrumsatzsteuer, 22-Euro-Freigrenze und Auslandsfinanzämter

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Steueraufkommen der Einfuhrumsatzsteuer aus Drittstaaten ist zuletzt deutlich gestiegen, insbesondere bei Einfuhren aus China (https://www.berliner-zeitung.de/news/fast-50000-asiatische-online-haendler-in-neukoelln-registriert-li.128948). Dies gilt auch für die Zahl der registrierten ausländischen Unternehmen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen bei der Einfuhrumsatzsteuer zum 1. Juli 2021 gestrichen. Wettbewerbsnachteile heimischer Händler und betrügerisches Ausweisen zu niedriger Warenwerte für Importsendungen sollen so verhindert werden.

Dennoch besteht weiter die Möglichkeit einer Falschdeklarierung, weil die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Bedingungen bei Kleinbeträgen bis 5 Euro nicht erhoben werden soll (https://www.paketda.de/news-zollfreigrenze-22-euro-abgeschafft.html). Zu erwarten ist nach Ansicht der Fragestelleden neben niedrigeren Falschdeklarationen auch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen in den zuständigen Finanzämtern, da mit mehr Fallzahlen zu rechnen ist. Die Zuständigkeit für die Umsatzsteuer von Unternehmen im Ausland ist per Verordnung geregelt. (https://www.gesetze-im-internet.de/ustzustv/UStZustV.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch waren die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte pro Jahr nach Gesamthöhe und jeweils aufgegliedert nach den Drittstaaten unter Zuordnung der für die Drittstaaten zuständigen Finanzämtern tabellarisch angeben)?

2

Wie viele Onlinehändler aus Drittstaaten sind bei den zuständigen Auslandsfinanzämtern registriert (bitte pro Jahr ab 2015 für jeweils die zehn Drittstaaten mit der größten Anzahl an Onlinehändlern angeben)?

3

Wie haben sich die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer im Finanzamt Neukölln in den Jahren 2015 bis 2020, getrennt nach den jeweiligen Drittstaaten aufgeschlüsselt, entwickelt?

4

Welche Mehreinnahmen erwartet die Bundesregierung in Folge der Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Drittstaaten?

5

Welchen Mehraufwand für die Steuerverwaltung erwartet die Bundesregierung durch die Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Drittstaaten?

6

Wie viele Waren unter der 22-Euro-Freigrenze aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2015 bis 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt (bitte Fallzahl nach Möglichkeit unter Angabe des Drittstaates angeben)?

7

Wie beteiligt sich der Bund an der Kompensation des zu erwartenden Mehraufwands in den Auslandsfinanzämtern, der durch den Wegfall der 22-Euro-Freigrenze, dem Brexit und den stetig wachsenden Onlinehandel zu erwarten ist?

8

Wie viele Stellen existieren in den jeweiligen Auslandsfinanzämtern, die sich mit der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer aus Drittstaaten beschäftigen (bitte Vollzeitäquivalente pro Finanzamt angeben)?

9

Nach welchem Schlüssel werden die Einnahmen aus den Einnahmen der Auslandsfinanzämter aufgeteilt?

10

In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen hafteten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Plattformbetreiber nach § 25e des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für nicht abgeführte Umsatzsteuer?

11

Durch welche Maßnahmen stellen die Finanzbehörden sicher, dass die Daten in den dem Plattformbetreiber vorgelegten Bescheinigungen im Sinne des § 25e Absatz 2 UStG zutreffend sind, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die angegebenen Daten unzutreffend waren?

12

Durch welche weiteren Maßnahmen stellen die Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die korrekte Abführung der Einfuhrumsatzsteuer sicher?

13

Wie unterstützt die Bundesbetriebsprüfung Prüfungen von Onlinehandelplattformen, und wie viele dieser Prüfungen haben seit Einführung der Plattformhaftung stattgefunden?

Berlin, den 20. April 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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