[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Steffi Lemke, Dr. Julia
Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29065 –
Ablagerung von Sedimenten in der Elbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sedimente stellen das Langzeitgedächtnis eines Flusses dar. Aus ihnen ist die
Belastungshistorie der Einzugsgebiete abzulesen. Gleichzeitig sind Sedimente
ein integraler Bestandteil der Flüsse von der Quelle bis hin zum Meer sowie
der von Hochwasser beeinflussten ufernahen Strukturen (Auen sowie
Marschen). Sie haben eine zentrale Funktion für die Gewässerökosysteme und
deren Dynamik, Produktivität und Biodiversität.
Die Qualität der Sedimente in der Elbe hat sich seit den 90er-Jahren stetig
verbessert (
https://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Schadstoffbelastung%20der%2
0Sedimente%20im%20Elbeeinzugsgebiet.pdf). Weiterhin existieren jedoch
Schadstoffquellen im Einzugsgebiet (in Deutschland wie in Tschechien), die
insbesondere in Hochwasserphasen dazu führen, dass schadstoffbelastete
Sedimente im Elbe-Einzugsgebiet mobilisiert werden und sich stromabwärts in
Richtung Tideelbe und Nordsee verlagern.
Sedimenttransporte in der Elbe wirken sich unter anderem auf das Gebiet des
Hamburger Hafens aus (
http://www.kliwas.de/DE/05_Wissen/02_Veranst/201
5/2015_06_11_schwartz.pdf?__blob=publicationFile). Fahrwasser und
Liegeplätze werden bei Hamburg für die Schifffahrt mit erheblichem Aufwand
ausgebaggert (sog. Unterhaltsbaggerungen;
https://www.hamburg-port-authorit
y.de/de/wasser/wasserseitige-zugaenglichkeit/). Dabei wirkt sich die
Sedimentqualität sehr direkt darauf aus, ob und wo Baggergut umgelagert oder
verbracht werden kann. Insbesondere für den Sedimentaustrag aus der sog.
Delegationsstrecke gelten strenge Umweltauflagen.
Bund und Länder haben sich am 25. Januar 2019 auf die Geschäftsordnung für
den Anschlussprozess des Gesamtkonzeptes Elbe verständigt (
https://www.ge
samtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/DE/Presse/20190128_Gesamtkonze
pt_Elbe_PM.html?nn=1387344). In der jetzt anstehenden Phase sollen die
konkrete Umsetzung von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie
langfristige Entwicklungsziele für die Elbe behandelt werden. Dennoch wird die
Reduzierung der Stoffeinträge im Gesamtkonzept Elbe nur am Rande erwähnt
und auf die belasteten Sedimente mit Blick auf den Hafen Hamburg wurde
hier nicht eingegangen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29602
19. Wahlperiode 12.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 11. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Elbe als internationale Wasserstraße leistet einen wichtigen Beitrag für
einen ökologisch verträglichen Güterverkehr. Hierfür sind die Ziele, die sich aus
der EG-Wasserrahmenrichtlinie, aber auch aus der EG-
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
ableiten, von besonderer Bedeutung. In der anstehenden Phase der Umsetzung
des Gesamtkonzepts Elbe ist es notwendig, dass Bund und Länder eine
gemeinsame Maßnahmenplanung für die Elbe voranbringen. Das Gesamtkonzept Elbe
wird dabei das Handeln des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe
und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) an der
Bundeswasserstraße Elbe bestimmen.
Umweltverbände an der Elbe können sich flankierend für die ökologische
Aufwertung der Elbe gerade auch im Bereich der Reststrecke einbringen, z. B. über
das Förderprogramm Auen im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band
Deutschland“. An der deutschen Binnenelbe steht dafür exemplarisch die
zwischen dem World Wide Fund For Nature, dem Biosphärenreservat Mittelelbe
und dem WSA Dresden abgeschlossene Kooperationsvereinbarung.
Zur Begegnung der Sohlerosion ist die Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt und der GDWS für die
Pilotmaßnahme Klöden beispielhaft. Zusätzlich wurde die Verbesserung der
Sedimentqualität im Einzugsgebiet der Elbe in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
unter dem Dach der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der Internationalen
Kommission zum Schutz der Elbe initiiert.
1. Welchen Stand haben die Umsetzung des
Sedimentmanagementkonzeptes im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe
(IKSE) sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen?
Die Umsetzung des im Jahr 2014 veröffentlichten
Sedimentmanagementkonzeptes wird in der internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE)
regelmäßig diskutiert und ist Gegenstand gemeinsamer Berichte sowie
internationaler Workshops (abrufbar unter:
https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/u
ser_upload/D/06_Publikationen/01_Wasserrahmenrichtlinie/2014_IKSE-Absch
lussbericht%20Sediment.pdf und abrufbar unter:
https://www.ikse-mkol.org/ex
tranet/arbeitsgruppen/wasserrahmenrichtlinie-wfd/sedimentmanagement/intern
e-berichte-zur-umsetzung-des-semk-der-ikse/).
Bisher wurden 89 Maßnahmen im internationalen Elbeeinzugsgebiet aufgrund
des Sedimentmanagementkonzepts der IKSE erfasst (66 davon in Deutschland,
23 in Tschechien). Davon sind zum 16. Dezember 2020 bereits 45 Maßnahmen
abgeschlossen (37 davon in Deutschland, acht in Tschechien), zehn in
Vorbereitung (sechs in Deutschland, vier in Tschechien) und 34 in der Umsetzung (23 in
Deutschland, elf in Tschechien).
2. Wie ist der Stand der Umsetzung von Pilotmaßnahmen zur
Sedimentsanierung (im Nachgang eines 2019 stattgefundenen Bund-Länder-
Workshops zum Sedimentmanagement an der Elbe)?
Die Pilotprojekte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV) zur Schadstoffsanierung von Sedimenten an der Elbe im Rahmen der
verkehrlichen Unterhaltung befinden sich in der Vorplanung und in
Abstimmung mit den Ländern. Das erste Pilotprojekt „Hafen Mühlberg“ kann
voraussichtlich noch dieses Jahr umgesetzt werden.
3. a) Wie hat sich der Binnenschiffsverkehr auf der Elbe von Hamburg bis
zum Elbe-Seitenkanal – Schleuse Scharnebeck – im Zeitraum von
2010 bis 2020 pro Jahr entwickelt (bitte nach Binnenschiffsklassen,
transportierten Güterarten, jeweiliger Anzahl der Schiffe, und nach
Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie hat sich der Binnenschiffsverkehr auf der Elbe vom Elbe-
Seitenkanal (Schleuse Scharnebeck) bis zur Landesgrenze Deutschland/
Tschechien – im Zeitraum von 2010 bis 2020 pro Jahr entwickelt
(bitte nach Binnenschiffsklassen, transportierten Güterarten,
jeweiliger Anzahl der Schiffe an den jeweiligen Zählstellen, und nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten sind den jährlichen Verkehrsberichten auf den Internetseiten der
GDWS zu entnehmen (abrufbar unter:
https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/serv
ice/statistik/statistik-node.html;jsessionid=0075BECAC74CCDDD4E800F31D
66C1DA4.live11294).
4. Inwieweit haben sich im o. g. Zeitraum Binnenschiffsverkehre auf
alternative Routen wie den Elbe-Seitenkanal verlagert (bitte begründen)?
Zwischen Magdeburg und Einmündung Elbe-Seitenkanal (ESK) hat eine
Verkehrsverlagerung von der Elbe auf den ESK stattgefunden. In der Leerfahrt
wird die Elbe aufgrund der vorhandenen wirtschaftlichen Vorteile
(Zeitersparnis bis zu zwei Tage und geringerer Brennstoffverbrauch) in erster Linie in der
Talfahrt genutzt.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
fortschreitenden Klimawandels auf die Schiffbarkeit der Elbe – insbesondere
bezüglich eines abnehmenden Oberwasserabflusses durch länger anhaltende
Phasen der Trockenheit und intensivierte Wasserentnahmen im Elbe-
Einzugsgebiet (bitte für die Bereiche Mittel- und Oberelbe – bis zum
Wehr Geesthacht – und für die Tideelbe aufschlüsseln)?
Die Oberbehörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) analysieren seit Jahren die Auswirkungen des Klimawandels auf
die Bundeswasserstraßen. Erkenntnisse für das Einzugsgebiet der Elbe liegen
u. a. aus dem BMVI-Forschungsprogramm KLIWAS und dem BMVI-
Expertennetzwerk vor und werden bei der Fortschreibung der Unterhaltungskonzepte
der Wasserstraße berücksichtigt. Es wird auf die Internetseite verwiesen
(abrufbar unter:
https://www.kliwas.de/KLIWAS/DE/Home/homepage_node.html).
6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die schifffahrtlichen Ziele des
Abkommens zur Unterhaltung und Entwicklung der internationalen
Binnenwasserstraße Elbe im inhaltlichen Einklang mit den
wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen des Gesamtkonzeptes Elbe?
Die Elbe ist eine internationale Wasserstraße und Bestandteil des
Transeuropäischen Verkehrsnetzes TEN-T. Sie bietet der Tschechischen Republik den
Zugang zum Meer und zum Binnengewässerwegesystem der anderen EU-
Mitgliedstaaten. Flussbauliche Maßnahmen werden nur akzeptiert, wenn sie
zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen
und diese sinnvoll miteinander verbinden. Die Herausforderung für die
Anrainerländer und den Bund ist es daher, in Zukunft die verkehrliche Nutzung mit
der Erhaltung des wertvollen Naturraums Elbe in Einklang zu bringen.
7. Gibt es konkrete Projekte zur Sanierung von Schadstoffdepots im
deutschen Elbe-Einzugsgebiet, die die Bundesregierung zusammen mit den
Bundesländern aktuell plant oder umsetzt (bitte jeweils begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schadstoffeintrag
insgesamt entlang der Elbe auf deutscher Seite seit 2010 an
entsprechenden Messstellen jeweils entwickelt (bitte die Datenprofile der jeweiligen
Gütemessstelle nach einzelnen Schadstoffgruppen pro Jahr
aufschlüsseln)?
Für die Überwachung der Gewässergüte sind die Länder zuständig. Auf die
Informationen auf dem Elbe-Daten-Portal zur Gewässergüte der
Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und auf das interaktive Fachinformationssystem
(FIS) wird verwiesen (abrufbar unter
https://www.fgg-elbe.de/elbe-datenportal/
gewaesserguete.html;
https://www.elbe-datenportal.de/FisFggElbe/content/star
t/BesucherUnbekannt.action).
Ergänzend wird auf die stoffbezogenen Informationen in den
Bewirtschaftungsplänen der FGG Elbe für die Bewirtschaftungszeiträume 2009 bis 2015, 2016
bis 2021 sowie den in der Anhörung befindlichen Entwurf des
Bewirtschaftungsplans 2022 bis 2027 verwiesen (abrufbar unter:
https://www.fgg-elbe.de/b
erichte.html und
https://www.fgg-elbe.de/anhoerung.html).
9. a) Welche Schadstoffe in Elbesedimenten – aufgeschlüsselt nach
einzelnen elberelevanten anorganischen und organischen Schadstoffen in
der Feststoffphase – sind aus Sicht der Bundesregierung als
ökologisch bedenklich anzusehen?
b) Welche Schadstoffe in Sedimenten überschreiten den oberen
Schwellenwert (>8) des Sedimentqualitätsindex (SQI), der in den
Sedimentmanagementkonzepten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und IKSE
verankert ist?
Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer
sind die Länder zuständig.
In dem von der FGG Elbe 2013 erstellten nationalen
Sedimentmanagementkonzept wurden 29 elberelevante Schadstoffe ermittelt (abrufbar unter
https://ww
w.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Sedimentmanagement/sedi
mentmanagementkonzept_fgg_final.pdf). In Bezug auf die internationale
Flussgebietseinheit Elbe wird auf das Sedimentmanagementkonzept der IKSE
verwiesen. Auch dort wurden 29 elberelevante Schadstoffe ermittelt. Hierbei
handelt es sich um folgende Stoffe: Quecksilber, Cadmium, Blei, Zink, Kupfer,
Nickel, Arsen, Chrom, α-Hexachlorcyclohexan, β-Hexachlorcyclohexan, γ-
Hexachlorcyclohexan, p,p´Dichlordiphenyltrichlorethan, p,p´
Dichlordiphenyltrichlorethan, p,p´Dichlordiphenyldichlorethan, Polychlorierte Biphenyle
PCB-28, -52, -101, -118, -138, -153, -180, Pentachlorbenzen,
Hexachlorbenzol/-benzen, Benzo(a)pyren, Anthracen, Fluoranthen, Polycyclische
aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Dioxine und Furane.
Auf den zweiten Kurzbericht zum Umsetzungsstand des
Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe und den zweiten internen Bericht über die Umsetzung
des Sedimentmanagementkonzepts der IKSE wird verwiesen (abrufbar unter:
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Sedimentmanag
ement/2_Kurzbericht_Umsetzung_SeMK_09_12_2020.pdf und
https://www.ik
se-mkol.org/extranet/arbeitsgruppen/wasserrahmenrichtlinie-wfd/sedimentman
agement/interne-berichte-zur-umsetzung-des-semk-der-ikse/).
10. Wie hat sich der Eintrag von schadstoffbelasteten Sedimenten in die Elbe
aus der Tschechischen Republik nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2010 bis 2020 entwickelt (bitte die Datenprofile der
Gütemessstellen Schmilka, Schnackenburg und Seemannshöft nach einzelnen
Schadstoffgruppen pro Jahr aufschlüsseln)?
Für die Überwachung des Gewässerzustands sind die Länder zuständig. Es
wird auf den in der Antwort auf Frage 9 genannten zweiten internen Bericht
über die Umsetzung des Sedimentmanagementkonzepts der IKSE verwiesen.
Zudem wird auf die aktuellste Auswertung der Ergebnisse des Internationalen
Messprogramms Elbe der IKSE für den Zeitraum 2013 bis 2018 verwiesen
(abrufbar unter
https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/user_upload/D/06_
Publikationen/06_Messprogramme/2020_IKSE_Bericht_2013-2018.pdf).
11. a) Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Internationalen
Kommission zum Schutz der Elbe, um zu einem gemeinsamen
Verständnis über die Sanierung von Schadstoffquellen im Elbe-Einzugsgebiet
zu kommen?
b) Welche konkreten Vereinbarungen zwischen wem gibt es hierzu, ggf.
nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wird nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Gespräche innerhalb der IKSE
auch die Vermeidung von schadstoffmobilisierenden Maßnahmen im
Elbe-Einzugsgebiet in Tschechien thematisiert?
Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Verschlickung
der Nebenflüsse der Elbe, wie z. B. der Este, und inwiefern wird
diese durch das aktuelle Sedimentmanagement der Tideelbe verstärkt?
Die Fragen 11a bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die IKSE befasst sich kontinuierlich mit der Umsetzung ihres
Sedimentmanagementkonzepts, das Ausdruck eines gemeinsamen Verständnisses ist. Darüber
hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 9 und 10 verwiesen.
Das Sedimentmanagementkonzept der IKSE ist eine wichtige Grundlage für
die internationale Zusammenarbeit bezüglich der Elbe. Weitere Vereinbarungen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Vermeidung der Mobilisierung von Schadstoffen ist ein Aspekt des
Sedimentmanagementkonzepts der IKSE und seiner Umsetzung. Beispielhaft wird
auf die bilaterale Zusammenarbeit im Rahmen der Projekte des Hamburger
Förderprojekts ELSA verwiesen (abrufbar unter:
https://elsa-elbe.de/).
Die Verschlickung der Nebenflüsse hat ihre Ursache in vielfältigen
anthropogenen Maßnahmen (Verkürzung der Deichlinie, Abtrennen von Nebenflüssen
etc.) und im mit dem Klimawandel einhergehenden geringen
Oberwasserabfluss der Elbe selbst und ihrer Nebenflüsse sowie den natürlichen
morphodynamischen Veränderungen im Mündungsbereich. Baggerkreisläufe können zu
einer Anreicherung von Sedimenten führen, wenn nicht der notwendige
entlastende Austrag erfolgt.
12. Auf wessen Kosten wird nach Kenntnis der Bundesregierung der nach
den Elbvertiefungsbaggerarbeiten (Tideelbe) vermehrt auftretende
Schlick in der Este von der Mündung bis zum Buxtehuder Hafen wieder
entsorgt (Quelle; bitte mit Kosten belastete Gebietskörperschaft bzw.
Gebietskörperschaften nennen)?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der Elbvertiefung auf die Deichsicherheit an der Unterelbe und ihren
Nebenflüssen vor, und sieht sie diese gefährdet?
Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Fahrrinnenausbau wurde im Frühjahr 2021 fertiggestellt. Eine
Schutzauflage des Planfeststellungsbeschlusses sieht vor, dass bei nachweislich
ausbaubedingten Veränderungen des Abflussquerschnittes in den Nebenflüssen der Bund
durch Unterhaltungsmaßnahmen den ordnungsgemäßen Abfluss gewährleistet.
Sedimente sind integraler, strukturgebender Bestandteil eines Gewässers und
werden in der Regel im Gewässer umgelagert und nicht außerhalb des
Gewässers entsorgt.
Die Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung auf die Deichsicherheit wurden
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens untersucht. Die Gutachter stellten
fest, dass durch den Ausbau weder eine Veränderung der Standsicherheit noch
der Wehrhaftigkeit der Deiche zu besorgen ist.
Darüber hinaus wurde bezüglich der Bemessung des Seegangs und möglicher
Folgen für den Deichkörper/das Deichbestick eine Schutzauflage zwischen der
WSV und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein vereinbart, die
als Anordnung A.II.5.1 Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses geworden
ist. Danach sind u. a. die dem Beschluss zugrundeliegenden Annahmen der
Gutachter nach der Umsetzung der Baumaßnahme einer Überprüfung zu
unterziehen und es wurde festgelegt, wie bei wider Erwarten festgestellten
Auswirkungen zu verfahren wäre. Bei nachweislich ausbaubedingten Veränderungen
des Abflussquerschnittes in den Nebenflüssen gewährleistet der Bund durch
Unterhaltungsmaßnahmen den ordnungsgemäßen Abfluss.
Sämtliche Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind öffentlich (abrufbar
unter:
https://www.kuestendaten.de/Tideelbe/DE/Projekte/FRA20XX/Planfests
tellungsverfahren/Planfeststellungsverfahren_node.html).
13. Wird die Unterhaltsbaggerung nach tatsächlich ausgehobenen
Kubikmetern abgerechnet oder über einen Pauschalpreis „Sicherung der
Solltiefe“?
Für die Abrechnung von Nassbaggerarbeiten stehen unterschiedliche
Abrechnungsmodelle zur Verfügung. Bei Baumaßnehmen des Bundes werden diese
projektbezogen ausgewählt.
15. Inwiefern besteht laut Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen
dem durch die Elbvertiefung gestiegenen Tidenhub und der
Unterspülung eines Damms am Stauwehr Geesthacht, in dessen Folge die
Fischaufstiegsanlage Geesthacht auf der Südseite/Niedersachsen zugeschüttet
werden musste (
https://www.mopo.de/hamburg/katastrophe-fuer-hambur
gs-lachse-vorzeigeprojekt-fischtreppe-in-der-elbe-ist-kaputt-33741136)?
Keiner.
16. Mit welchen zusätzlichen Schlickmengen und Kosten pro Jahr bei der
Unterhaltsbaggerung rechnet die Bundesregierung für die
Delegationsstrecke (Hamburg Stadtgrenze bis Cuxhaven-Außenelbe) nach
Fertigstellung der 9. Elbvertiefung gegenüber den Werten von 2019 (vor Beginn
der Baggerarbeiten)?
Die Delegationsstrecke liegt lediglich innerhalb des Hamburger Territoriums.
Für die Strecke in Bundeszuständigkeit bis Cuxhaven-Außenelbe wurde eine
ausbaubedingte Zunahme der jährlichen Baggergutmengen von im Mittel zehn
Prozent prognostiziert.
17. In welchem Umfang wird nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang
zu den kleinen Häfen und Sportboothäfen an der Tideelbe im Rahmen
der Unterhaltsbaggerung sichergestellt?
Für die Erreichbarkeit der kleinen Häfen und Sportboothäfen sind die Betreiber
zuständig. Unterstützung bei Entschlickungsmaßnahmen sind über die von der
Freien und Hansestadt Hamburg gegründete Stiftung Elbefonds möglich
(
https://www.maritime-elbe.de/ueber-uns/stiftung-elbefonds/).
18. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheit und
Leichtigkeit des Fährverkehrs Glückstadt-Wischhafen sichergestellt werden, und
wie kann ein unterbrechungsfreier Fährverkehr, der nicht durch
Wasserstände und Windrichtungen beeinflusst und unterbrochen wird, dauerhaft
gewährleistet werden?
a) Welche Schadstoffmengen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch wen im Einzugsgebiet der Elbe nach dem
Schadstoffregister PRTR (Anhang II) eingeleitet, und welche Maßnahmen werden
zu einer Verminderung oder Vermeidung der Einleitungen mit dem
Ziel des Erreichens einer guten Wasserqualität getroffen?
b) Wer ordnet diese Maßnahmen an, und wie können sie durchgesetzt
werden?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Der Fährbetrieb liegt in der Zuständigkeit des Betreibers. Der WSV obliegt die
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen, insbesondere die Erhaltung der
Schiffbarkeit für den Längsverkehr. Es besteht kein Anspruch auf die Vornahme
bestimmter Unterhaltungsmaßnahmen. Die WSV unterhält die Wischhafener
Süderelbe als Zufahrt zum Fähranleger Wischhafen und führt alle vier bis sechs
Wochen Baggerungen durch. Die Unterhaltungspraxis wird regelmäßig
überprüft und die Baggerstrategie angepasst. Aufgrund der extremen
Sedimentationen mit einer hohen Materialsättigung stoßen diese Unterhaltungsmaßnahmen
der WSV an die Grenze des praktisch und wirtschaftlich Möglichen.
Der Bundesregierungen liegen Daten zu Schadstoffmengen im
Flusseinzugsgebiet der Elbe/Labe nach Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) vor.
Von den für 2018 meldenden Betrieben mit Freisetzungen von Schadstoffen in
Gewässer (Flusseinzugsgebiet Elbe/Labe) ist rund die Hälfte den Kommunalen
Kläranlagen (Nr. 5.f; siehe Spalte N „Tätigkeit“) zuzuordnen (Anteil von rund
50 bis 55 Prozent).
Die SQLite-Datenbank und der PRTR-Gesamtdatenbestand (2007 bis 2018)
können auf
www.thru.de heruntergeladen werden (abrufbar unter:
https://www.
thru.de/thrude/downloads/).Für die Anordnung von Maßnahmen zur
Eintragsminimierung sind die Länder zuständig.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand des Ökosystems
Tideelbe, und inwiefern sind der Bundesregierung Auswirkungen auf die
Ökologie der Tideelbe durch die Baggerarbeiten für die Elbvertiefung
bekannt geworden?
Für die Bewertung des Zustands der Gewässer sind die Länder zuständig.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 12 und 14 verwiesen.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Fischsterben in
der Elbmündung im Sommer 2020 (
https://www.welt.de/regionales/niede
rsachsen/article212167787/Ursache-fuer-Fischsterben-in-der-Elbmuendu
ng-weiter-unbekannt.html), und welche Konsequenzen hat sie daraus
gezogen, bzw. von welchen Erkenntnissen und Konsequenzen der
Landesbehörden hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie bewertet sie diese?
Eine konkrete Ursache für das Phänomen konnte auch nach den Meldungen der
zuständigen Länder nicht ermittelt werden.
21. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, für Nassbaggerarbeiten
nichteuropäische Unternehmen im Vergabeverfahren zuzulassen (bitte
begründen)?
Die Vergaberichtlinien verbieten jede nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung
von In- und Ausländern.
Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1960
entschieden, ihre Vergabe von öffentlichen Aufträgen einseitig weltweit zu
liberalisieren und für ausländische Unternehmen zu öffnen.
22. a) Welche konkreten Vorgaben hinsichtlich Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerschutz setzt die Bundesregierung im Falle der
Beauftragung nichteuropäischer Nassbaggerunternehmen im Rahmen der
Ausschreibung bzw. ggf. folgender Verträge?
b) Inwieweit zählt hierzu auch das Führen der deutschen bzw. der
Flagge eines anderen EU-Mitgliedstaats?
Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorgaben und Pflichten des jeweiligen Flaggenstaates sind in Art 94 SRÜ
(Seerechtsübereinkommen) geregelt. Die Überprüfung von Schiffen unter
ausländischer Flagge erfolgt nach § 138 SeeArbG. Bei Leistungen wie
Nassbaggerarbeiten wird das Führen der deutschen Flagge grundsätzlich nicht
gefordert, da es dem freien Wettbewerb widersprechen würde.
23. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche bzw.
europäische Nassbaggerunternehmen in China bereits beauftragt worden,
wenn ja, für welche Aufträge, wenn nein, warum nicht?
Darüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
24. Welche formalen oder anderen Gründe (z. B. genereller Ausschluss)
nennt nach Kenntnis der Bundesregierung die chinesische Regierung in
Bezug auf mögliche Nichtbeauftragung ausländischer bzw. europäischer
Nassbagger-aufträge in chinesischen Gewässern?
Darüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
25. Inwieweit werden Tätigkeiten europäischer Firmen in chinesischen
Gewässern – wie die Nassbaggerarbeiten – im angestrebten
Investitionsschutzabkommen der Europäischen Union mit China (CAI)
berücksichtigt, und inwieweit wird hier die erforderliche Reziprozität hergestellt
(bitte jeweilige Formulierung im Entwurf des Abkommens nennen)?
Das EU-China Investitionsabkommen regelt den Zugang von EU-Unternehmen
zum chinesischen Markt nach sektoralen Gesichtspunkten, nicht nach
geografischen Kriterien der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit. Zugang zum
chinesischen Markt für Bauleistungen wird nach Maßgabe von Anhang III Ziff. II. 3.
des chinesischen Marktzugangsangebotes gewährt. Das Abkommen enthält
keine Regelungen zu Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]