Versäumnisse und Folgen der Insolvenz der Greensill Bank
der Abgeordneten Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der Insolvenz des australisch-britischen Greensill-Konzerns musste auch die in Bremen ansässige Greensill Bank, die 2014 von Greensill Capital übernommen wurde, am 16. März 2021 Insolvenz anmelden. Noch am selben Tag stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall fest, damit der Einlagensicherungsfonds greifen kann.
Der Insolvenz vorausgegangen war ein explosionsartiger Anstieg der Bilanzsumme der Greensill Bank, die sich im Jahr 2019 von 763 Mio. Euro auf 3,8 Mrd. Euro vervielfachte. Obwohl sich die BaFin ab Januar 2019 monatlich über die Bilanzdaten der Greensill Bank berichten ließ und ihr nach Bekanntwerden von Ermittlungen der britischen Finanzaufsicht hinsichtlich eines Greensill-Fonds ab Januar 2020 erhöhte Aufmerksamkeit widmete, setzte sie erst ein Jahr später – im Januar 2021 – einen Sonderbeauftragten ein und begann, die Auszahlungen der Bank stärker zu überwachen (vgl. Greensill Bank AG – Schriftliche Unterrichtung des Finanzausschusses durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski, vom 19. März 2021, Ausschussdrucksache 19(7)-844).
In der Zwischenzeit haben deutsche Zinsplattformen wie Weltsparen oder Zinspilot weiter Tages- und Festgelder an die umstrittene Bank vermittelt, die trotz des aktuellen Niedrigzinsumfelds vergleichsweise hohe Zinsen anbot. Während die Einlagen privater Anlegerinnen und Anleger durch das Einlagensicherungssystem geschützt sind, werden zahlreiche Kommunen, die ihre Gelder bei der Greensill Bank angelegt haben, voraussichtlich schmerzhafte Verluste erleiden. Ob und wie viel ihres Geldes sie wiedersehen, hängt davon ab, wie viel aus der Insolvenzmasse sichergestellt werden kann. Finanziell betroffen sind auch die an der Einlagensicherung teilnehmenden privaten Banken. Sie haben den Fonds vorfinanziert und müssen ihn wieder auffüllen (vgl. https://www.tagesschau.de/ wirtschaft/finanzen/greensill-entschaedigungen-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Wie haben sich Einlagen und Bilanzsumme der Greensill Bank AG nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen September 2018 und März 2021 entwickelt (bitte monatlich angeben)?
Wie verteilen sich die Einlagen der Greensill Bank AG nach Kenntnissen der Bundesregierung auf (bitte Anzahl der Fälle und jeweiligen prozentualen Anteil der Fallgruppe an den Gesamtfällen mit anführen)
a) Einlagen von unter 100 000 Euro, die durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind,
b) Einlagen von über 100 000 Euro, die durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geschützt sind,
c) Einlagen der öffentlichen Hand, die durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geschützt sind (hier bitte nach Anleger, etwa Land, Kommune, unterscheiden),
d) Einlagen der öffentlichen Hand, die durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nicht geschützt sind (hier bitte nach Anleger unterscheiden),
e) sonstige Einlagen, die durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nicht geschützt sind?
Wie haben sich die Einlagen der öffentlichen Hand, die durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken nicht geschützt sind, nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar 2020 bis zur Insolvenz der Greensill Bank AG entwickelt (wenn möglich, bitte monatlich aufschlüsseln)?
In welcher Höhe bestanden kommunale Einlagen nach Kenntnis der Bundesregierung vor Reform des Einlagenschutzes bei Privatbanken bei der Greensill Bank (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwiefern gilt bzw. galt nach Kenntnis der Bundesregierung für kommunale Einlagen, die vor der Reform des Einlagenschutzes bei Privatbanken getätigt wurden und über den Stichtag vom 1. Oktober 2017 hin fortbestehen bzw. bestanden, ein Bestandsschutz, und für welchen Zeitraum (bitte erläutern)?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Städte und Gemeinden in welcher Höhe Gelder bei der Greensill Bank angelegt haben oder hatten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
War es den Verantwortlichen auf kommunaler Ebene aus Sicht der Bundesregierung möglich, das Risiko ihrer Anlagengeschäfte korrekt einzuschätzen, und aus welchen Gründen bzw. aus welchen Gründen nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwiefern einzelne Kommunen mit ihren Anlagen bei der Greensill Bank gegen geltende Richtlinien verstoßen haben?
Wenn ja, inwiefern?
Welche Folgen hatten ggf. ihre Verstöße für entsprechende Kommunen?
Was weiß die Bundesregierung darüber, wie sich die kommunalen Einlagen bei Privatbanken seit 2017 entwickelt haben (bitte pro Jahr angeben; https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/haushalt-finanzen/einlagenschut z-fuer-kommunen-bei-privatbanken-entfaellt_146_426948.html)?
Welche insolvenzrechtlichen Forderungen wurden hinsichtlich der Greensill Bank von Kommunen in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung bereits angemeldet?
Sind der Bundesregierung bereits konkrete Klageabsichten einzelner oder mehrerer Kommunen im Zusammenhang mit der Greensill-Bank bekannt, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung insgesamt die Erfolgsaussichten von betroffenen Kommunen, zumindest einen Anteil ihrer Anlagen zurückzuerhalten, bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung ein Haftungsrisiko der BaFin gegenüber den betroffenen Kommunen?
Wenn ja, inwiefern?
Was schlussfolgert die Bundesregierung aus den Folgen der Greensill- Affäre, und welche Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung für Bund und Länder, etwa hinsichtlich der Bereitstellung von Beratungsangeboten für Städte und Gemeinden?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur ökonomischen Werthaltigkeit der Forderungen der Greensill Bank gegenüber der Gupta Family Group (GPG) und anderen Kreditnehmern, und wie wirkt sich dies auf die Aussichten von Kommunen und anderer, nicht unter den Einlagensicherungsschutz fallender Anleger aus, Teile ihrer Einlagen zurückzuerhalten?
Welche Rolle spielte die Exposure gegenüber der Gupta-Gruppe bei der Insolvenz der Greensill Bank nach bisherigen Kenntnissen der Bundesregierung?
Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu der Entscheidung des Prüfungsverbands deutscher Banken vom 1. April 2020, die Auflagen bezüglich des Abbaus des Gupta-Portfolios zu modifizieren (vgl. Greensill Bank AG – Schriftliche Unterrichtung des Finanzausschusses durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski, vom 19. März 2021, Ausschussdrucksache 19(7)-844)?
War die BaFin im Vorhinein in diese Entscheidung miteinbezogen?
a) Wenn ja, auf welche Weise, und welche Empfehlungen hat sie abgegeben?
b) Hätte die BaFin die Möglichkeit gehabt, diese Entscheidung des Prüfungsverbands zur Modifikation der Auflagen zu unterbinden oder durch eigene Auflagen zu ersetzen?
War nach Kenntnis der Bundesregierung auch das Darlehensprogramm „Projekt Delta“ – also direkte Darlehen an die Gupta-Gruppe – von der Modifikation der Auflagen durch den Prüfungsverband betroffen (ebd.)?
War dem Prüfungsverband deutscher Banken nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Entscheidung das reale Ausmaß des Gupta Exposures bekannt, das sich nicht aus anzeigepflichtigen Großkrediten, sondern vielen breit diversifizierten Krediten zusammensetzte, die alle einen Bezug zur Gupta-Gruppe aufweisen (vgl. https://www.handelsblat t.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/insolvente-finanzfirma-stah lmagnat-gupta-stoppt-zahlungen-an-greensill/26978952.html?ticket=ST-5 26799-lcVtvvoMzdzpCywViQz9-ap4)?
In welchem Zusammenhang stand die „Anlass-Telefonkonferenz“ der BaFin mit dem Vorstand der Greensill Bank vom 8. April 2020 mit Fokus auf das Konzentrationsrisiko durch das Gupta-Engagement mit der Entscheidung des Prüfungsverbands zur Modifikation der Auflagen (vgl. Ausschussdrucksache 19(7)-844)?
Wie hat sich das Gupta-Portfolio der Greensill Bank nach Kenntnissen der Bundesregierung zwischen dem 1. April 2020 bis zum 26. Januar 2021, dem Beginn der intensiveren Überwachung von Auszahlungen durch den zuvor von der BaFin eingesetzten Sonderbeauftragten, entwickelt?
Wäre eine solche Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung auch ohne die Modifikation der Auflagen durch den Prüfverband der Banken möglich gewesen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch andere Banken mit Verweis auf die Corona-Pandemie um Modifikation von Auflagen durch den Prüfungsverband gebeten und/oder diese erhalten haben (ebd.), und wenn ja, welche zu welchem Zeitpunkt?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Berücksichtigung von Kreditversicherungen zur Risikominderung berücksichtigt, dass die Laufzeiten von versicherten Forderungen und Versicherungen voneinander abweichen können und durch z. B. eine Kündigung bzw. Nichtverlängerung von Versicherungen große Risiken zurück auf die Bilanzen der Banken wandern können?
In welcher Höhe waren die Forderungen der Greensill Bank nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Versicherungen abgedeckt?
a) In welchen Fällen sind diese Versicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Leistungen verpflichtet?
b) Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Chance, dass Zahlungen der Versicherer zu einer Erhöhung der verfügbaren Insolvenzmasse führen?
Von welcher Höhe geht die Bundesregierung hierbei aus?
c) Gibt es Zweifel am Bestand oder der Ordnungsmäßigkeit der Versicherungen?
Wenn ja, worauf begründet sich dieser Verdacht jeweils, und für welchen Teil der Deckung bestehen diese Zweifel?
Welche Bedingungen hätten nach Kenntnis der Bundesregierung dafür erfüllt sein müssen, dass die einschlägigen Regelungen im Zusammenhang mit Großkrediten und Konzentrationsrisiken aus heutiger Sicht auch im Fall der Greensill Bank AG zur Anwendung hätten kommen können?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf bei den europäischen Vorgaben zu den Regeln zu Großkrediten und Konzentrationsrisiken?
In welcher Höhe wurden Konzentrationsrisiken gegenüber der GFG Alliance vom Prüfungsverband der Banken nach Kenntnis der Bundesregierung identifiziert, und bis wann sollten diese auf welche Höhe reduziert werden (bitte in absoluter Höhe, in Prozent der Bilanzsumme und des Eigenkapitals angeben)?
In welcher Höhe enthielt die Bilanz der Greensill Bank nach Kenntnis der Bundesregierung Forderungen und oder andere Vermögensgegenstände, die nach Auffassung von KPMG falsch bilanziert waren und eigentlich als Risiken gegenüber der Gupta-Gruppe gewertet hätten werden müssen (bitte in absoluter Höhe, in Prozent der Bilanzsumme und des Eigenkapitals angeben)?
a) Aus welcher Art von Geschäften entstanden diese Forderungen primär nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wann ist die BaFin erstmalig auf Bilanzierungsfehler der Greensill Bank aufmerksam geworden?
Hat der Prüfungsverband der Banken die laut KPMG falsch bilanzierten Forderungen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ganz oder teilweise zu den Konzentrationsrisiken gegenüber der Gupta-Gruppe hinzugerechnet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Hätte die Greensill-Gruppe die Forderungen, die nicht ordnungsgemäß bilanzier t waren, korrekt bilanziert, welche Folge hätte dies nach Kenntnis der Bundesregierung aus regulatorischer Sicht gehabt?
a) Inwiefern wäre es zu einer Überschreitung von Großkredithöchstgrenzen etc. gekommen?
b) In welcher Höhe hätte die Greensill Bank AG deshalb zusätzliches Eigenkapital vorhalten müssen?
c) Welche weiteren regulatorischen oder aufsichtlichen Folgen hätte dies nach sich gezogen?
Wann ist mit den Ergebnissen der von der BaFin in Auftrag gegebenen forensischen Sonderprüfung der Greensill Bank durch KPMG zu rechnen (vgl. Greensill Bank AG – Schriftliche Unterrichtung des Finanzausschusses durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Sarah Ryglewski, vom 19. März 2021, Ausschussdrucksache 19(7)-844)?
Was waren die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse des Teilprüfungsberichts 1 durch KPMG nach Kenntnis der Bundesregierung (ebd.)?
Was waren die wesentlichen Erkenntnisse des Anlassaufsichtsgesprächs am 3. Juli 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (ebd.)?
a) Wie wurden die Wachstumsstrategie und die geschäftliche Entwicklung im Kontext der Kapitalerhöhung bewertet?
b) Gab es Bedenken und wenn ja, welche, und von wem?
Was waren die wesentlichen Erkenntnisse des Austausches mit dem Prüfungsverband der Banken am 18. Juli 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung (ebd.)?
Wurden Bedenken bezüglich der Greensill Bank geäußert und wenn ja, welche, und durch wen?
Wann wurden die Themen Konzentrationsrisiken gegenüber der GFG Alliance, die fachliche Eignung der Geschäftsleiter und mögliche Governance- Verstöße nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Schreiben gegenüber der Bank adressiert (ebd.)?
a) Was waren die konkreten Bedenken, die von der BaFin gegenüber der Greensill Bank bezüglich der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter angesprochen wurden?
b) Welche Governance-Verstöße wurden von der BaFin konkret in den Schreiben adressiert?
Wie hat der Wirtschaftsprüfer Ebner Stolz am 28. Januar 2021 und am 3. März 2021 bezüglich der Prüfergebnisse von KPMG nach Kenntnis der Bundesregierung Stellung genommen?
Gab es weitere Stellungnahmen, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung oder der BaFin Grund zu der Annahme, dass der Wirtschaftsprüfer Ebner Stolz seine Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Prüfmandat bei der Greensill Bank AG verletzt haben könnte?
Wurde in der Mitteilung der BaFin an die Abschlussprüferaufsichtsstelle vom 11. März 2021 im Zusammenhang mit der Greensill Bank AG ein Verfahren gegen den Wirtschaftsprüfer Ebner Stolz angeregt (https://www. finance-magazin.de/banking-berater/wirtschaftspruefer/greensill-pruefer-e bner-stolz-geraet-ins-visier-der-bafin-2076251/)?
a) Welche konkreten Anhaltspunkte waren Grund für die Anregung eines solchen Verfahrens?
b) Welche konkreten Fragen sind Gegenstand des Verfahrens?
Welche Kenntnisse besitzen BaFin und/oder Bundesregierung über Dienstleistungen, welche die Ratingagentur Scope der Greensill Bank AG oder anderen Mitgliedsunternehmen der Greensill Gruppe über die Vergabe externer Ratings hinaus zwischen Anfang 2019 bis zur Insolvenz der Greensill Bank zur Verfügung gestellt hat, beispielsweise bezüglich der Bereitstellung von System und Expertise zur internen Beurteilung des Kreditrisikos finanzierter Forderungen über die Bilanz der Greensill Bank AG durch die Scope Risk Solutions GmbH (https://finanz-szene.de/banking/vom-unt ergang-einer-deutschen-bank-das-greensill-protokoll/)?
a) Ergaben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte?
Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt waren diese Verflechtungen der BaFin bekannt, und wie wurde mit potenziellen Interessenkonflikten umgegangen?
b) Sind diese Verflechtungen marktaufsichtlich relevant und anzeigepflichtig?
Wenn ja, wann, und wie wurde dieser Pflicht nachgekommen, und wie wurde darauf reagiert?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?
Welche Kenntnisse besitzen BaFin oder Bundesregierung über personelle Verflechtungen zwischen der Greensill Bank AG bzw. der Greensill- Gruppe und der Ratingagentur Scope, beispielsweise in Person von Herrn T., Mitglied des Advisory Boards von Scope und Aufsichtsratschefs der Greensill Bank AG sowie Mitglied in dessen Vergütungs- und Risikoausschusses (Quelle: 2019er Jahresabschlussbericht der Greensill Bank AG)?
a) Ab welchem Zeitpunkt waren diese personellen Verflechtungen der BaFin bekannt?
b) Ergaben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte, und wenn ja, wie wurde mit diesen potenziellen Interessenkonflikten umgegangen?
c) Sind diese Verflechtungen marktaufsichtlich relevant und anzeigepflichtig?
Wenn ja, wann und wie wurde dieser Pflicht nachgekommen, und wie wurde darauf reagiert?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier Anpassungsbedarf?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hintergründe der Amtsniederlegung des stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn B. der Greensill Bank am 3. Februar 2021 zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte, und welche Rolle spielte die BaFin bei dieser Amtsniederlegung?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Rolle von Credit Suisse im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill Bank?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Rolle von Softbank im Zusammenhang mit der Insolvenz der Greensill Bank?
Hat nach Kenntnissen der Bundesregierung infolge der Aktivitäten der Softbank sowie der Credit Suisse im Zusammenhang mit dem Wirecard- Skandal (https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/brisante-m ails-der-wirecard-skandal-und-die-dubiose-rolle-einer-schweizer-bank_H4 24267500_13096381/) eine generelle Überprüfung deren anderweitiger Engagements durch die BaFin stattgefunden, und sind im Zuge dessen auch Auffälligkeiten in Bezug auf die Greensill Gruppe überprüft worden?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und um welche Auffälligkeiten handelte es sich dabei, und welche Folgen zogen etwaige Auffälligkeiten ggf. nach sich?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich die Insolvenz der Greensill Bank AG auf die Mitgliedsbeiträge der privaten Banken sowohl zum Einlagensicherungsfonds der privaten Banken als auch zur gesetzlichen Einlagensicherung auswirken wird, und wie ist dies vor dem Hintergrund der noch unklaren Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf den deutschen Bankensektor aus Sicht der Bundesregierung zu bewerten?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung mögliche falsche Anreizwirkungen durch die gegenwärtige Ausgestaltung der Einlagensicherung in Deutschland und Europa?
Welche Reformoptionen werden in diesem Zusammenhang geprüft?
Welche Schussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Christian Ossig, den Kreis der von der freiwilligen Einlagensicherung geschützten Anleger weiter einzuschränken (https://www.boersen-zeitun g.de/bdb-ueberprueft-einlagensicherung-e6b0e262-908c-11eb-b40f-36e74 4d54d3a)?
Steht die Bundesregierung hierzu mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) im Gespräch?
Wie hat sich das Volumen von durch Zinsplattformen vermittelten Einlagen bei deutschen und europäischen Banken nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr, Land und, wenn möglich, vermittelnder Zinsplattform aufschlüsseln)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Greensill Bank innerhalb der letzten zehn Jahre weitere Fälle, in denen bei Kooperationsbanken von Zinsplattformen der Entschädigungsfall bei einer deutschen oder europäischen Einlagensicherung festgestellt werden musste?
Wenn ja, welche, zu welchem Zeitpunkt, und mit welcher Entschädigungshöhe?
Welche zusätzlichen Liquiditätsanforderungen gelten derzeit für Kreditinstitute, die Einlagen über Zinsportale einwerben gegenüber Direkteinlagen von Privatkunden nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Welche Abflussraten werden aufsichtlich unterstellt, und wie wirkt sich dies im Rahmen der Liquiditätsregulierung auf die Liquiditätsanforderungen von über Zinsportalen eingeworbenen Einlagen konkret aus?
b) Wie haben sich die Liquiditätsanforderungen für durch Zinsplattformen vermittelte Anlagen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
c) Besteht die Möglichkeit, die Liquiditätsanforderungen für durch Zinsplattformen vermittelte Anlagen weiter zu erhöhen?
Wenn ja, ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung hier – auf nationaler oder europäischer Ebene – Anpassungsbedarf?
Wie stellt die BaFin bei den von ihr beaufsichtigten Kreditinstituten sicher, dass sie bei der Zusammenarbeit mit Zinsplattformen und bei der Annahme von vermittelten Einlagen die gleichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation anwenden wie bei direkt angenommenen Einlagen, und wie stellt sie sicher, dass die Partner zuverlässig sind und nicht irreführend werben?
Wurden diesbezüglich innerhalb der letzten fünf Jahre Mängel bei einzelnen Banken oder Zinsplattformen festgestellt, und wie wurde darauf reagiert?
Welcher Reform- oder Anpassungsbedarf ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung aus den Vorkommnissen rund um die Insolvenz der Greensill Bank AG in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus, insbesondere für
a) das Einlagensicherungssystem privater Banken?
b) das Risikomanagement, sowie die Instrumente und Handlungsmöglichkeiten des Prüfungsverbands deutscher Banken?
c) das Risikoscreening von Onlinezinsportalen, um ein Risiko- Outsourcing an die Einlagensicherung zu unterbinden?
d) die Anerkennung von Kreditversicherungen als Absicherung ohne Sicherheitsleistung nach Artikel 213 und 214 der Capital Requirements Regulation?