[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner, Agnieszka Brugger,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/29152 –
Initiative Einsatzbereitschaft 2020 und 2021
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2015 hat die damalige Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula
von der Leyen die „Trendwende Material“ verkündet. Am 3. Februar 2020 hat
Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf der Bundeswehrtagung in
Berlin die „Initiative Einsatzbereitschaft“ vorgestellt. Ziel war, die seit Jahren
unbefriedigende materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr kurzfristig
signifikant zu verbessern. Dabei forderte die Ministerin unter anderem
„handfeste, messbare Ergebnisse“ (vgl. hierzu
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/akk-k
ramp-karrenbauer-initiative-einsatzbereitschaft-177720).
Der Teil II des „Berichts zur materiellen Einsatzbereitschaft der
Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“ wurde durch das Bundesministerium der
Verteidigung im Dezember 2020 wiederholt als „Verschlusssache Geheim“ eingestuft.
Die Einstufung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr als Geheimsache
macht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine vernünftige
und transparente Beratung im Deutschen Bundestag unmöglich. Lediglich der
einleitende Teil I des Berichts ist der Öffentlichkeit zugänglich. Der Blick in
diesen Teil des Berichts zeigte nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr weiterhin auf
einem sehr bescheidenen Niveau stagniert.
Mit Schreiben vom 19. März 2021 ist der Verteidigungsausschuss des
Deutschen Bundestages über die geplante Fortsetzung der „Initiative
Einsatzbereitschaft“ im Jahr 2021 informiert worden. Details über die Initiative
Einsatzbereitschaft 2021 und die Ergebnisse der „Initiative Einsatzbereitschaft 2020“
liegen derzeit nicht vor.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30673
19. Wahlperiode 11.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 11. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung steht nach wie vor zu der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Forderung nach einer modern ausgerüsteten Bundeswehr und der dafür
erforderlichen Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel.
Zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Bundeswehr wurde Anfang 2020
erstmals die „Initiative Einsatzbereitschaft“ beschlossen. Dabei handelte es sich
um ein Gesamtpaket aus insgesamt 25 Maßnahmen. Diese wurden von den
Inspekteuren der militärischen Organisationsbereiche, den Präsidentinnen der
Bundesämter des Geschäftsbereiches (GB) und den Abteilungsleitungen im
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorgeschlagen. Ziel war die
kurzfristige Erhöhung der Einsatzbereitschaft durch eine Priorisierung und
einen verstärkten Fokus auf Einzelmaßnahmen. Mit der Initiative
Einsatzbereitschaft 2020 wurde eine Reihe konkreter Maßnahmen als zusätzliche
Anstrengung aus der Bundeswehr heraus zur sichtbaren Verbesserung der
Einsatzbereitschaft erfolgreich umgesetzt.
Daran soll nun die Initiative Einsatzbereitschaft 2021 anknüpfen. Insgesamt
wurden 16 Maßnahmen initiiert. Bei der Entwicklung und Auswahl der
Maßnahmen war und ist der unmittelbare Nutzen zur weiteren Erhöhung der
Einsatzbereitschaft das entscheidende Kriterium. Der bisherige Charakter als
zeitlich begrenzte Schwerpunktsetzung und als Versuchsraum für neue
Lösungswege bleibt erhalten. Die Fortschritte und Ergebnisse der Initiative
Einsatzbereitschaft 2021 werden in den diesjährigen „Berichten zur Materiellen
Einsatzbereitschaft“ dargestellt.
1. Welche konkreten Ziele, die letztlich zum übergeordneten Ziel
„Steigerung der Einsatzbereitschaft“ führen sollen, wurden identifiziert?
Die Bundesregierung steht nach wie vor zu den geltenden Zielen des
Koalitionsvertrags: Deutschland will mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit
übernehmen. Ein solches Engagement wird stets im Rahmen internationaler
Organisationen oder gemeinsam mit Partnern und Verbündeten erfolgen. Dabei
folgt sie dem Konzept des „vernetzten Ansatzes“, nach dem
sicherheitspolitische Herausforderungen nicht von einem Element staatlichen Handelns oder
von einem Ressort allein bewältigt werden können. Stattdessen ist stets das
Zusammenwirken aller Akteure (zivil und militärisch) erforderlich.
Aufgrund der vielfältigen Rollen, die Deutschland ausfüllen muss, ist deutsche
Sicherheits- und Verteidigungspolitik immer multinational einzuordnen. Die
Bundeswehr ist dazu eines ihrer wesentlichen Instrumente.
Für die Weiterentwicklung der Bundeswehr sind daher zwei Kernfaktoren
ausschlaggebend: einerseits nationale Interessen und Ziele, andererseits die
Einbindung in die Planungen der NATO, der EU und der Vereinten Nationen.
Unsere Partner erwarten größere deutsche Anstrengungen und die Einhaltung
gemeinsamer Vereinbarungen durch Deutschland.
Das gilt sowohl für das Zwei-Prozent-Ziel und die Fähigkeiten, die
Deutschland aufgrund Größe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der NATO
zugesagt hat, als auch für das deutsche Engagement im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU. Hierfür muss die Bundeswehr
über moderne Ausrüstung und den Bedrohungen entsprechende Fähigkeiten
verfügen, um weiterhin ein starker und verlässlicher Partner im Bündnis und
handlungsfähige Rahmennation im Einsatz zu sein.
Zu diesem Zweck werden einsatzbereite Kräfte benötigt. Im Zusammenwirken
von Personal, Material, Infrastruktur, Ausbildung und Übung werden diese
Kräfte für den Auftrag befähigt. Die Verbesserung der materiellen
Einsatzbereitschaft ist dafür ein wesentlicher Faktor.
Die Initiativen Einsatzbereitschaft 2020 und 2021 verfolgen das Ziel einer
Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Auf die konkreten Ziele dazu
wird im Rahmen der Beantwortung der Folgefragen im Einzelnen eingegangen.
2. Welche konkreten Maßnahmen waren anschließend in der Initiative
Einsatzbereitschaft 2020 enthalten (bitte die 25 Einzelmaßnahmen
auflisten)?
a) Welche konkreten Schritte zur Umsetzung bzw. zum Erreichen der
Maßnahme sind jeweils getroffen worden?
b) Für welche Hauptwaffensysteme sind konkret welche Maßnahmen
angewandt worden?
c) Wie sind die jeweiligen Maßnahmen nachgehalten worden, und wie
sieht das Ergebnis aus?
d) Werden die Maßnahmen bzw. Ergebnisse evaluiert?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen (bitte einzeln angeben)?
f) Welche Maßnahme hat sich wie auf die Einsatzbereitschaft
ausgewirkt?
g) Gab es eine messbare Steigerung der Einsatzbereitschaft, die sich aus
einer oder mehrerer dieser Maßnahmen ableiten lässt?
h) Welche Rolle spielte die Industrie, bzw. inwieweit waren
Industrievertreter eingebunden?
3. Welche neuen Lösungswege und Prozesse sind im Rahmen der Initiative
Einsatzbereitschaft 2020 erarbeitet worden?
Die Fragen 2 bis 2h und 3 werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen der Initiative Einsatzbereitschaft wurden 2020 mit klarem Fokus
auf die Bedürfnisse der Streitkräfte insgesamt 25 konkrete Maßnahmen im
engen Austausch zwischen den Inspekteuren der militärischen
Organisationsbereiche, den Präsidentinnen der Bundesämter des GB und den
Abteilungsleitungen im BMVg entwickelt. Die Masse der Maßnahmen zielt direkt auf eine
Erhöhung der materiellen Einsatzbereitschaft und deren messbare Verbesserung
ab. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um verfügbare
Haushaltsmittel zur Erzielung eines maximalen Nutzens für die Verbesserung der
Einsatzbereitschaft möglichst vollumfänglich in Anspruch zu nehmen und
Entscheidungen, die eine unmittelbare Wirkung auf die Einsatzbereitschaft haben,
früher und verlässlicher zu treffen und nachzuhalten.
Zur Stärkung der materiellen Einsatzbereitschaft reicht die Konzentration auf
Maßnahmen, die sich lediglich mit einzelnen Waffensystemen befassen, nicht
aus. Vielmehr bedarf es einer umfassenden Betrachtung verschiedener
Faktoren, wie z. B. Organisation, Strukturen, Prozesse, Infrastruktur, Unterstützung
durch die gewerbliche Wirtschaft, Personal und vieles mehr. Erst in ihrer
Summe führen sie zu einer Verbesserung der Situation. Dem wurde durch die
Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen im Gesamtpaket Rechnung getragen.
Insbesondere unterstreichen die Fokusprojekte der Inspekteure und
Präsidentinnen der Bundesämter des GB die Fortschritte, die bereits jetzt durch die
Initiative Einsatzbereitschaft erreicht wurden. Dadurch sind u. a. Verbesserungen in
der materiellen Einsatzbereitschaft bei EUROFIGHTER, SPz PUMA, TEP 90
und der schwimmenden Waffensysteme gelungen.
Mit Blick auf die Ergebnisse ist auch festzustellen, dass im gemeinsamen
Austausch mit der Industrie u. a. bei EUROFIGHTER, SPz PUMA, den
Maßnahmen der Marine und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie Maßnahmen im Rahmen der
Zusammenarbeit mit der HIL GmbH Fortschritte erzielt werden konnten. Im
Bereich der Analyse der internen Prozesse und Abläufe bleibt das wesentliche
Ziel unverändert eine am Bedarf ausgerichtete Beschaffung, die effizient und
effektiv die Bedarfe der Streitkräfte deckt. Dazu gehören u. a. die vollständige
Digitalisierung der Prozesse und ein leistungsfähiger Einkauf für die
Bundeswehr.
Die im Rahmen der Initiative Einsatzbereitschaft angestoßenen Prozesse und
deren Verknüpfung mit bereits eingeleiteten Verbesserungen einer Optimierung
der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation, der Agenda Nutzung und der
Trendwende Material beginnen zu greifen. Dadurch wurden u. a.
Synergieeffekte erzielt, die ihre Wirksamkeit auf der Zeitachse entfalten werden.
Darüber hinaus lassen sich erzielte Effekte nicht immer einzelnen Maßnahmen
dezidiert zuschreiben. Insgesamt hat die Initiative Einsatzbereitschaft somit
Impulse initiiert, die teilweise unmittelbar, aber z. T. auch erst auf mittlere und
längere Sicht Wirkung entfalten.
4. Welche beiden Maßnahmen aus dem Jahr 2020 sind pandemiebedingt in
der Initiative Einsatzbereitschaft 2021 enthalten?
5. Hatte die Corona-Pandemie auf die übrigen Einzelmaßnahmen
Auswirkungen?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Fortgeschrieben und in der Initiative Einsatzbereitschaft 2021 enthalten sind
weiterhin die Maßnahmen „Koordinierte Beschaffung von Sanitätsmaterial
durch den Organisationsbereich Infrastruktur Umweltschutz und
Dienstleistungen (OrgBer IUD)“ und „Beschaffung von Sanitätsmaterial über
Einkaufsgemeinschaften/Klinikverbund“. Damit wird weiterhin das Ziel verfolgt, die
Beschaffung zu optimieren und somit die zeit- und sachgerechte Versorgung des
Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw) mit handelsüblichem
und marktverfügbarem Sanitätsmaterial und -dienstleistungen über den
EinkaufBw sicherzustellen und durch eine Reduzierung von Schnittstellen zu
vereinfachen. Zudem soll das BAAINBw entlastet werden, indem die
Zuständigkeit für die Beschaffung von handelsüblichem, marktverfügbarem und nicht
waffenystembezogenem Material zum OrgBer IUD wechselt. Der
Organisationsbereich ZSanDstBw wird nach derzeitigem Stand dabei die Aufgaben des
Bedarfsanforderers übernehmen und die Verwendbarkeit der Produkte während
des gesamten Lebenszyklus sicherstellen. Auch dies soll zu einer Entlastung
des BAAINBw führen, welches sich so auf die originären, komplexeren
Rüstungsprojekte im Bereich des Sanitätsmaterials und der Sanitätsdienstleistungen
konzentrieren kann.
Priorität hatte die Bewältigung des Pandemiegeschehens, sodass insbesondere
die vom BAAINBw umzusetzenden Maßnahmen ggü. den umfangreichen, für
den GB BMVg sowie in Amtshilfe für das Bundesministerium für Gesundheit
wahrzunehmenden, COVID-19-bedingten Beschaffungsmaßnahmen priorisiert
werden mussten. Beide vorgenannten Maßnahmen unterliegen daher einer
Verzögerung bei der Umsetzung.
Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Maßnahmen teilweise
beeinflusst, z. B. indem Instandhaltungsmaßnahmen länger dauerten, Ersatzteile
verzögert zuliefen oder das Personal bei der Bundeswehr, aber auch der Industrie
zur Kontaktvermeidung aufgelockert eingesetzt werden musste.
6. Welche konkreten Maßnahmen sind in der Initiative Einsatzbereitschaft
2021 enthalten?
7. Sind für 2021 erneut sogenannte Fokusprojekte vorgesehen, wenn ja,
welche?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Initiative Einsatzbereitschaft 2021 ist vorrangig auf die Streitkräfte
fokussiert und enthält insgesamt die 16 unten genannten Maßnahmen. Bei der
Entwicklung und Auswahl der Maßnahmen waren ihr unmittelbarer Nutzen für die
Erhöhung der Einsatzbereitschaft und die Fokussierung auf die Streitkräfte die
entscheidenden Kriterien.
Im Mittelpunkt der Initiative Einsatzbereitschaft 2021 stehen erneut die
Fokusprojekte der Inspekteure und Präsidentinnen (vgl. Abbildung M4 bis M12).
Beispielhaft sind hier die Steigerung der materiellen Befähigung für die VJTF
2023 (u. a. SPz PUMA, Spezialfahrzeuge des OrgBer Cyber- und
Informationsraum (CIR) und Straßentankwagen 8x8) und die Instandsetzung von
Handwaffen in einem Pilotvorhaben durch die HIL GmbH zu nennen. Die
Fokusprojekte der OrgBer verfolgen auch in diesem Jahr den dualen Ansatz einer möglichst
schnellen Erfolgskontrolle, aber auch die mittel- bis langfristige Erhöhung der
Einsatzbereitschaft durch nachhaltige Modifikation von Prozessen.
M1 Optimierung der Datenpflege in SASPF für das
Bauzustandsmanagement der Landsysteme
M2 Erhöhung der Mobilität der Truppe durch zusätzliche Greenliner
Beschaffung
M3 Digitalisierung einer Einsatzliegenschaft der Luftwaffe
M4 Einsatzbereitschaft der VJTF-Brigade: Fokus auf Material,
logistische Ressourcen und Prozesse
M5 Erhöhung der durchschnittlich einsatzbereiten Hubschrauber
H145M LUH SOF
M6 Verbesserung der kurzfristigen Verfügbarkeit von Ersatzteilen in
der Instandhaltung von Schiffen und Booten
M7 Stärkung der Instandsetzungsfähigkeit am Standort Kiel
M8 Verbesserung der Einsatzbereitschaft des Straßentankwagen
8x8 FSA EK
M9 Verbesserung der Einsatzbereitschaft bei den Luftverlegbaren
(LSE) und modularen (MSE) Sanitätseinrichtungen
M10 Erhöhung der Einsatzbereitschaft bei TPz CIR (PEILER) und
DINGO CIR (EMU)
M11 Instandsetzung von Handwaffen durch HIL GmbH in einem
Pilotvorhaben
M12 Stärkung Contractor-Lösung für Sanitätseinrichtungen im
Einsatz über Rahmenvertrag
M13 Verbesserung der Datenlage im logistischen System der
Bundeswehr
M14 Identifikation wesentlicher administrativer Hemmnisse
M5/2020 Beschaffung von sanitätsspezifischem Material und
Dienstleistungen
M17/2020 Beschaffungen für Bundeswehrkrankenhäuser über einen
Klinikverbund oder eine Einkaufsgemeinschaft
8. Welche Maßnahmen aus der „Untersuchung Beschaffungs- und
Nutzungsorganisation sowie Optimierung Beschaffungswesen“ (Task Force
BeschO) sind in die Initiative Einsatzbereitschaft 2020 und 2021
eingeflossen?
9. Welche abgeschlossenen Maßnahmen der Task Force BeschO haben
einen direkten Einfluss auf die Umsetzung der Initiative
Einsatzbereitschaft 2020 bzw. 2021?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Seit September 2019 arbeitet die Arbeitsgruppe „Umsetzung Untersuchung und
Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ an der Umsetzung
von insgesamt 58 Einzelmaßnahmen in vier Wirkungskategorien (Entlastung
der für die Projektarbeit vorgesehenen Personalressourcen, verbesserte
Steuerung/Priorisierung der Projekte, Verstärkung der für die Projektarbeit
vorgesehenen Personalressourcen, verbesserte Bedingungen zur Bearbeitung der
Projekte) zur Optimierung der Beschaffung und Nutzung mit dem Ziel, dass die
benötigte Ausstattung schneller, einfacher und zielgenauer bei den Soldatinnen
und Soldaten ankommt. Übergeordnetes Ziel ist die Deckung des wachsenden
Bedarfs der Bundeswehr nach aufgabengerechter Ausrüstung und die
Gewährleistung der materiellen Einsatzbereitschaft.
Zum Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen wird regelmäßig in dem
halbjährlichen Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten (Rüstungsberichte)
informiert. Darüber hinaus erfolgte am 6. Mai 2021 der Versand des
Zwischenberichts Umsetzung Beschaffungsorganisation (BeschO) an die Obleute des
Verteidigungsausschusses und die Berichterstatter des Haushaltsausschusses.
Keine der 58 Maßnahmen der AG Umsetzung BeschO ist in Gänze Bestandteil
der Initiative Einsatzbereitschaft 2020 und 2021. Sehr wohl gibt es thematische
Schnittstellen und Überlappungen (Beispiel: Koordinierte Beschaffung
Sanitätsmaterial durch OrgBer IUD, Planungskonferenz im Zusammenhang mit der
Einführung des Forderungscontrollings).
Folgende ausgewählte Maßnahmen haben dabei den stärksten z. T.
unmittelbaren Bezug zur materiellen Einsatzbereitschaft:
• Die eingerichteten „Beauftragten für die Nutzung“ in den
Projektabteilungen des BAAINBw koordinieren, gemeinsam mit dem ihnen jeweils
zugeordneten Unterstützungselement, Nutzungsaspekte wirksamer mit anderen
Abteilungen des BAAINBw und den militärischen Organisationsbereichen.
Dadurch etabliert sich eine fachspezifische, ebenengerechte
Kommunikation. Auf dieser Basis wird u. a. auch der Fokus hinsichtlich
Nutzungsaspekten zu Beginn eines Projektes gestärkt und der besonderen – auch
finanziellen – Bedeutung der Nutzungsphase Rechnung getragen.
• Die Instandhaltungsorganisation seegehender Einheiten wird mit dem Ziel
der erhöhten Verfügbarkeit seegehender Einheiten durch
Personalverstärkung und Optimierung der Verfahren und Verantwortungsketten zwischen
BAAINBw, Marinearsenal und Marineunterstützungskommando verbessert
werden. Dazu werden alternative Optimierungsmodelle untersucht. Hierzu
wird die Datenerfassung und -analyse über alle Betriebs- und
Instandhaltungsphasen verbessert, damit diese für alle verantwortlichen
Funktionsträger systematisch aufbereitet und kontinuierlich verfügbar sind.
• Die materielle Einsatzbereitschaft und vor allem die Einsatzfähigkeit sind
heutzutage immer stärker von der jeweiligen IT-Unterstützung abhängig.
Für die schnelle Beschaffung von IT-Services werden Clusterprogramme,
d. h. top-down-gesteuerte Programmstrategien, zur proaktiven
Bereitstellung von IT-Services eingeführt. Dies etabliert die Wiederverwendung
standardisierter IT-Services und reduziert so zukünftig aufwändige und
zeitintensive projektindividuelle Einzellösungen. Dadurch wird insgesamt die
Interoperabilität verbessert und die Bereitstellung von IT-Lösungen
beschleunigt.
• Die Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft ist nicht zuletzt auch
von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen abhängig, die über die
Einkaufsorganisation der Bundeswehr beschafft werden. Auf Grundlage der Ergebnisse
einer detaillierten Evaluation wurde ein Programm mit 19 Projekten und
37 Maßnahmen zur Stärkung der vorhandenen Strukturen im EinkaufBw
aufgesetzt. Für die verbesserte Bedarfsdeckung im Sinne der
Bedarfsanforderer stehen hierbei die Stärkung der rund 1.000 Beschaffungsstellen im GB
BMVg sowie die Digitalisierung und die Automatisierung der Prozesse im
Mittelpunkt.
• Weitestgehend abgeschlossen sind unter anderem die Maßnahmen zur
angestrebten Entlastung des Personals in der Projektarbeit beim BAAINBw.
Diese wird vor allem durch Verlagerung von Aufgaben sowie durch
Vereinfachung oder Automatisierung der Abläufe erreicht. So wurden Kapazitäten
für künftige Projektaufgaben geschaffen. Neues und qualifiziertes Personal
wurde durch gezielte Werbemaßnahmen wie z. B. Karrieretage gewonnen.
Damit konnten rund 300 offene Stellen besetzt werden.
Diese und weitere Maßnahmen der AG Umsetzung BeschO haben mindestens
einen mittelbaren Einfluss auf die materielle Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr.
10. Wer war an der Erstellung der Maßnahmen für die Initiative
Einsatzbereitschaft 2021 beteiligt?
Die 16 Maßnahmen „Initiative Einsatzbereitschaft 2021“ wurden, wie im
Vorjahr, aus den Vorschlägen der Inspekteure und Präsidentinnen des GB und den
Abteilungsleitungen im BMVg ausgewählt.
11. Sind die Daten über die Einsatzbereitschaft der einzelnen Waffensysteme
in der Bundeswehr im Standart-Anwendungs-Software-Produkt-Familien
(SASPF)-System hinterlegt?
a) Auf welcher Verschlusssachenstufe arbeitet das SASPF-System der
Bundeswehr?
b) Ist eine Bearbeitung von Daten in SASPF im Einstufungsgrat
Geheim möglich?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Das System SASPF ist bis zum Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ zugelassen. Daten über die Einsatzbereitschaft von Waffensystemen
sind in SASPF enthalten, soweit dieser Geheimhaltungsgrad nicht überschritten
wird.
Eine Bearbeitung von Daten mit der Einstufung „Geheim“ ist in SASPF nicht
zulässig.
Eine Bewertung von Daten, die aufgrund der Sensibilität zu einer höheren
Einstufung (z. B. „VS – Geheim“) führt, erfolgt außerhalb des Systems SASPF in
einem dafür freigegebenen System.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]