[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/29471 –
Plattform-Entwicklungen im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. Februar 2021 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) im Rahmen einer Online-Veranstaltung die „Initiative Digitale
Bildung“ vorgestellt (
https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html, zuletzt
abgerufen am 25. März 2021). Ziel der Initiative ist die Unterstützung des
Baus der notwendigen digitalen Infrastrukturen, die Entwicklung von digitalen
Lernwerkzeugen und die Qualifikation pädagogischer Fachkräfte sowie
zeitgemäße Inhalte und Methoden. Als Maßnahme wird unter anderem eine
„Nationale Bildungsplattform“ beschrieben, die als Open-Source-Plattform
bestehende und neue digitale Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und
europäisch anschlussfähigen Plattform-System verknüpfen soll. Die Plattform
soll Teil des „Digitalen Bildungsraums“ mit gemeinsamen Standards,
Formaten und interoperablen Strukturen sein, in dem auch beispielsweise Zeugnisse
und Zertifikate abgelegt werden können. Eine weitere Plattform soll die
Fachkompetenzen von Auszubildenden stärken. Weitere Plattformen für
Studierende (
https://pim-plattform.de/) und Schulen (
https://www.schultransform.org/)
sind bereits zugänglich.
Abgerundet wird das bereits bestehende Plattformangebot innerhalb der
Initiative von der HPI SchulCloud, die bereits seit 2016 gefördert wird, und den
Portalen „WirLernenOnline“ und dem „vhs-Lernportal“ mit einer Schnittstelle
zur vhs-cloud. Die „HPI SchulCloud“ soll weitere Schnittstellen sowohl zu
Open Source als auch zu proprietären Systemen erhalten
(Bundestagsdrucksache 19/25875). Darüber hinaus wurde vom Deutschen Volkshochschul-
Verband die App „Stadt/Land/Datenfluss“ entwickelt, die in Zusammenarbeit
mit der Lehr-Lern-Plattform „KI-Campus“ auch eine Browser-basierte
Präsenz erhalten soll. Das Projekt SODiX/MUNDO ist weiterhin ein für alle
Länder nutzbares „Sofortportal“, über welches frei zugängliche Bildungsmedien
genutzt werden können. Im beratenen, aber noch nicht beschlossenen
Vorhaben „DigLu“ soll zudem eine Plattform zur Unterstützung der Unterrichtung
von Kindern beruflich Reisender entwickelt werden (Bundestagsdrucksache
19/21283).
Erst im Sommer 2020 hat die Bundesregierung die „HPI SchulCloud“ für alle
Schulen zugänglich gemacht und dafür 12,2 Mio. Euro aufgewendet (Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30087
19. Wahlperiode 21.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tagsdrucksache 19/25875). Das Projekt ist befristet bis zum Ende des
Schuljahres 2020/2021.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/26392 im Februar 2021 aus: „Der Einsatz von
Lernplattformen in Schulen fällt in die Bildungshoheit der Länder. Der
Bundesregierung liegt keine systematische Übersicht mit Anspruch auf
Vollständigkeit vor. (…) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Server-
Strukturen in den Ländern. (…) Die datenschutzrechtliche Einschätzung von
Lernplattformen obliegt den Landesdatenschutzbeauftragten der Länder. (…)
Derzeit liegt der Bundesregierung keine aktuellere systematische Übersicht
mit Anspruch auf Vollständigkeit vor, die die Entwicklung und den Stand der
Verbreitung einzelner Lernmanagement-Systeme an Schulen darstellt.“
(Bundestagsdrucksache 19/26791).
Es ist nach Ansicht der Fragestellenden davon auszugehen, dass eine
Verknüpfung der oben nur auszugsweise genannten proprietären und Open-Source-
Plattformen auf einer gemeinsamen Bildungsplattform nicht unerhebliche
technische Herausforderungen verbunden mit hohen Kosten mit sich bringt.
1. Welchen Zweck hat die „Nationale Bildungsplattform“?
Mit der Nationalen Bildungsplattform als Meta-Plattform vernetzter digitaler
Bildungsangebote soll ein technisches und regulatives Ökosystem bereitgestellt
werden, das einen Rahmen für eine leistungsfähige, interoperable Lehr-Lern-
Infrastruktur und die darauf aufbauenden Funktionalitäten und Services schafft.
Hierzu werden unter Nutzung etablierter Standards und Werkzeuge bestehende
und innovative neue Angebote vernetzt. Lernende und Lehrende und ihre
individuellen Pfade durch digitale Lehr-/Lernszenarien sollen damit ins Zentrum
gerückt werden. Über alle Altersstufen und Bildungsbereiche soll es ihnen
ermöglicht werden, sich ungehindert durch die verschiedenen digitalen
Bildungsangebote und -formen zu bewegen. Sie sollen ein individualisiertes Angebot,
Orientierung, Unterstützung und Beratung erhalten. Ein solcher digitaler
Bildungsraum ermöglicht es, individuell und flexibel zu lernen – angepasst an die
aktuelle Lebenslage. Lernende sollen ihre Daten selbstbestimmt verwalten,
über ihre Nutzung entscheiden und Daten und Leistungsnachweise digital
sicher hinterlegen und in wechselnden Lern- und Lehrkontexten darauf zugreifen
können.
a) Welche Inhalte sollen auf der „Nationalen Bildungsplattform“ für wen
erreichbar sein?
Die Nationale Bildungsplattform (NBP) ist eine nutzerzentrierte,
anbieterneutrale Meta-Plattform. Sie bietet bildungsbereichsübergreifende Vernetzungs-
und Austauschmöglichkeiten. Bildungsinhalte bestehender oder neuer
Plattformen, die ein durchgehendes Nutzererlebnis ermöglichen, werden für alle
interessierten Personen zugänglich gemacht. Auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 1e, 1f und 1j der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27950 wird verwiesen.
b) Soll die „Digitale Ablage“ Teil der „Nationalen Bildungsplattform“
sein?
c) Über welche Funktionen soll die „Nationale Bildungsplattform“
verfügen?
Die Fragen 1b und 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Funktionsumfang der NBP ist Gegenstand der laufenden
Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom
26. April 2021 für bis zu vier Prototypen für die NBP. Zum technischen
Rahmen wird auf das öffentlich zugängliche Dokument „Gestaltungsrahmen und
Hinweise für die prototypische Umsetzung einer Nationalen
Bildungsplattform“ verwiesen. Zudem wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage
1o der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/27950 sowie zu den Fragen 53 bis 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25875 verwiesen.
d) Wer soll wie Zugang zu der „Nationalen Bildungsplattform“ haben?
Welches Konzept liegt für ein europäisches ID-Management vor, dass
den Nutzenden die Zugänge zur Bildungsplattform und allen dort
mittelbar und unmittelbar verbundenen Plattformen sichert?
Grundsätzlich können alle Bildungsteilnehmer und alle Lehrenden einzeln oder
in Gruppen von den Leistungen der NBP und des Digitalen Bildungsraums
profitieren. Ausschlaggebend hierfür ist die Entscheidung der jeweiligen
Einrichtung oder Institution, am digitalen Bildungsraum zu partizipieren. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 1c verwiesen.
e) Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in die Konzeption der „Nationalen Bildungsplattform“
einbezogen, und was ergibt seine Prüfung bzw. Beratung?
Wenn nein, warum nicht?
Für konkrete, aus dem Projekt künftig erwachsende Plattformanwendungen und
weitere IT-Dienste werden die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und
auch die hierfür einzubeziehenden Akteure im jeweiligen Einzelfall zu
bestimmen sein. Soweit dies den Zuständigkeitsbereich des Bundes betrifft, werden
die entsprechenden Stellen einbezogen.
f) Hat sich die Bundesregierung in der Konzeptionsphase der
„Nationalen Bildungsplattform“ einen Überblick über die bestehenden
Plattformen der Länder und Europas und alle dort mittelbar und unmittelbar
verbundenen Plattformen mit ihren Schnittstellen verschafft?
Falls ja, wie ist die Bundesregierung dabei vorgegangen?
Die Plattformen der Länder verfolgen grundsätzlich eine andere Zielsetzung als
die NBP als Austausch- und Vernetzungsplattform. Diese soll als
nutzerzentrierte Informations-, Zugangs- und Verknüpfungsfunktion für Anbieter in allen
Bildungsbereichen fungieren. Kompetenzvermittlung erfolgt ausschließlich
über diese Anbieter und in deren Verantwortung, nicht aber über die NBP. Im
Rahmen von vorlaufenden Projekten wie z. B. der „Plattform internationale
Studierendenmobilität“ oder „XHochschule“ wurden überblicksartig
Informationen über Entwicklungen in den Ländern und Europa gewonnen.
g) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zeitlichen und finanziellen
Aufwand, eine „Nationale Bildungsplattform“ zu entwickeln, die
bundesweit und europäisch anschlussfähig ist?
Was versteht die Bundesregierung unter „Anschlussfähigkeit“?
Bis Anfang des Jahres 2022 wird die Bundesregierung die Entwicklung von bis
zu vier Prototypen fördern. Diese stellen den inhaltlichen Ausgangspunkt für
eine nutzerorientierte Infrastruktur dar. Flankierend werden Projekte gefördert,
die insbesondere auf die Verknüpfung digitaler Bildungsszenarien und
lernpfadorientierte Curricula über die Plattform abzielen. Die entsprechende
Förderrichtlinie ist am 26. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Prototypen sollen technologische Konzepte definieren, die im Jahr 2022
einen Beschaffungsvorgang und in der zweiten Jahreshälfte 2023 die
Freischaltung einer ersten Beta-Version der NBP ermöglichen.
Für die NBP sind bis zum Jahr 2025 insgesamt rund 630 Mio. Euro
vorgesehen. Unter Anschlussfähigkeit wird sowohl eine technisch-funktionale als auch
eine semantische Komptabilität mit Standards verstanden, die in der
Förderbekanntmachung genannt sind.
h) Hat die Bundesregierung die bisherigen Bildungsplattformen der
Länder geprüft, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, zu einer „Nationalen
Bildungsplattform“ weiterentwickelt zu werden?
Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung insbesondere
bei der Prüfung der HPI SchulCloud gekommen?
Falls nein, warum nicht?
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1f wird verwiesen. Die NBP soll
bestehende Bildungsplattformen nicht ersetzen oder weiterentwickeln, sondern
verknüpfen.
i) Wer ist zuständig für die Entwicklung eines Lastenhefts für die
„Nationale Bildungsplattform“?
j) Wird der Auftrag zur Entwicklung des Lastenhefts über ein
Ausschreibungsverfahren vergeben?
Falls ja, warum, und an wen wurde der Auftrag unter welcher
Veröffentlichungsnummer vergeben?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 1i und 1j werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF hat am 16. April 2021 den Auftrag „Projektträger und Projektbüro
Nationale Bildungsplattform“ europaweit ausgeschrieben. Die
Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der Projektträger das BMBF unter anderem bei der
Erstellung der Leistungsbeschreibung für Vergabeverfahren zum Aufbau der
NBP unterstützt.
k) Wird der Auftrag zur Entwicklung der Plattform über ein
Ausschreibungsverfahren vergeben?
Falls ja, warum, und an wen wurde der Auftrag unter welcher
Veröffentlichungsnummer vergeben?
Falls nein, warum nicht?
Für den Aufbau der NBP ist ein Ausschreibungsverfahren geplant. Zur
Förderung von bis zu vier Prototypen im Vorfeld wird auf die Antwort zu Frage 1g
verwiesen.
l) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei der Entwicklung
eines IT-Sicherheits-Konzepts für die „Nationale Bildungsplattform“?
Wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
bei der Planung der „Nationalen Bildungsplattform“ eingebunden?
Wenn ja, wann, und wie?
Wenn nein, warum nicht?
Genaue Kosten können aufgrund der noch nicht erfolgten Vergabe gegenwärtig
nicht genannt werden. Eine Konsultierung des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik erfolgt zum fachlich geeigneten Zeitpunkt.
m) Werden öffentlich zugängliche und dokumentierte API-Standards für
die „Nationale Bildungsplattform“ gelten?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Alle Schnittstellenspezifikationen werden öffentlich zugänglich sein.
2. Was unterscheidet den „Digitalen Bildungsraum“ von der „Nationalen
Bildungsplattform“?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1e und 1f der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27950 wird
verwiesen.
3. Für welche Art von Inhalten sollen für den „Digitalen Bildungsraum“
Standards, Formate und interoperable Strukturen entwickelt werden
(
https://www.bmbf.de/de/bildung-digital-3406.html)?
4. Wer ist zuständig für die Entwicklung von Standards, Formaten und
interoperablen Strukturen im „Digitalen Bildungsraum“?
5. Für wen sollen die gemeinsamen Standards, Formate und interoperablen
Strukturen im „Digitalen Bildungsraum“ gelten?
Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Erfordernisse interoperabler Standards, Formate und Strukturen gelten für
die NBP selbst und alle über sie erschlossenen Inhalte und Angebote. Dabei
sollen vorzugsweise existierende Standards genutzt oder weiterentwickelt
werden. Die inhaltlich-technische Ausgestaltung erfolgt bei Vorliegen der
Ergebnisse der Prototypenphase.
6. Welches Verfahren ist im Umgang mit der Plattform „WirLernenOnline“
vorgesehen, dessen Förderung am 31. August 2021 ausläuft?
Die Plattform „WirLernenOnline“ wurde im Frühjahr 2020 im Zusammenhang
mit dem Ausbau der HPI-Schul-Cloud entwickelt, um offen lizenzierte
Lerninhalte nachnutzbar bereitzustellen und damit die Folgen der Schulschließungen
infolge der Corona-Pandemie zu mildern. Die im Projektverbund entwickelten
und betreuten offenen Lerninhalte sowie das technische Gerüst hinter „Wir
LernenOnline“ stehen nach Projektende aufgrund der offenen Lizensierung allen
interessierten Personen und Institutionen zur Nachnutzung zur Verfügung. Das
BMBF strebt eine bildungsbereichsübergreifende Weiterentwicklung und
Integration des Angebots in die NBP an.
7. An welche Zielgruppen richtet sich die App „Stadt/Land/Datenfluss“?
Wie wird die Zielgruppe über das App-Angebot informiert?
Die App richtet sich als allgemeinbildendes Lernangebot vorrangig an
Erwachsene. Die Bundesregierung hat die App anlässlich des Starts der „Initiative
Digitale Bildung“ am 22. Februar 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt und weist im
Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation auf das Lernangebot
hin. Im Rahmen der Kommunikationskanäle des Deutschen Volkshochschul-
Verbands e.V. (DVV) wird die App über soziale Medien beworben. Darüber
hinaus unterstützt der DVV die rund 900 Volkshochschulen mit
Informationsmaterialien und didaktischen Handreichungen dabei, die App in Kurse
einzubinden. Bei der Verbreitung der App stützt sich der DVV zudem auf
zivilgesellschaftliche Akteure.
8. Warum ist die App nicht in verschiedenen Sprachen verfügbar?
Bei der App handelt es sich um ein fakultatives Lernangebot, dessen
Übersetzung in andere Sprachen bisher nicht als prioritär angesehen wurde. Die App in
verschiedenen Sprachen anzubieten, ist jedoch grundsätzlich technisch
angelegt. Derzeit ist geplant, durch den KI-Campus eine englischsprachige Version
zu erstellen, die parallel zu der deutschen Version angeboten werden soll. Der
Digitalrat der Schweiz prüft zudem mit dem DVV die Möglichkeit, die App in
den Amtssprachen der Schweiz verfügbar zu machen.
9. Soll der Quellcode der App veröffentlicht werden?
Wenn ja, wann, und wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die App wurde auf der Grundlage der Open-Source-Technologien von FLUT-
TER und WAGTAIL entwickelt und mit Inhalten ausgestaltet. Derzeit ist nicht
geplant, den Quellcode zu veröffentlichen, da es sich bei der App nicht um ein
datenschutzrechtlich sensibles System handelt, bei dem eine Veröffentlichung
des Codes sinnvoll wäre, um Transparenz zu gewährleisten. Die Inhalte sind
jedoch für eine breite Nutzung in der Bildungslandschaft angelegt (u. a. aufgrund
der Scorm-Kompatibilität der Übungen und der Lizensierung unter CC-BY-
SA).
10. Wurde die App auf Barrierearmut gemäß EU-Richtlinie 2016/2102
geprüft?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Die App wurde angelehnt an die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) aufgesetzt und diesbezüglich qualitätssichernd überprüft. Bereits
umgesetzt sind Kontraste, Schriftgrößen, Buttongrößen, Integrierte
Vorlesefunktion/Screenreader; in Umsetzung sind Untertitel in Videos, Zoomfunktion
für Bilder und das Wischen von Seiten.
11. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren bei der Erstellung der
Inhalte der App beteiligt?
War die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure eine Anforderung der
Fördermaßnahme?
Falls nein, warum nicht?
Bei der Erstellung der Inhalte der App waren der Stifterverband für die
Deutsche Wissenschaft und „Lernende Systeme – Die Plattform für Künstliche
Intelligenz“ beteiligt. Die Beteiligung war seitens der Bundesregierung
ausdrücklich erwünscht.
12. Welche Unternehmen waren bei der Erstellung der Inhalte der App
beteiligt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie bezahlt?
An der Entwicklung der App waren die Unternehmen iRights.Lab GmbH
(Texte/Übungen), BurdaForward GmbH (Illustrationen), Stonehenge Productions
(Audios), bilden & gestalten (Videos), EVERYDAY PRODUCTIONS GmbH
(Trailer) sowie STAT-UP Statistical Consulting & Data Science GmbH
(Curriculum, Konzept, Texte, Übungen, QS) beteiligt.
Die Entwicklung der App durch den DVV einschließlich der Vergabe von
Aufträgen an die o. g. Unternehmen wird aus dem Haushaltstitel 3002/685 42
gefördert.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „Digitale Bildungsraum“
nicht zu einem geschlossenes Ökosystem wird, das bestehende
Bildungsungleichheiten verstärkt, und dass dort die Verbreitung von freien
Bildungsmaterialien (OER und OSS) gefördert werden?
Die NBP im Digitalen Bildungsraum unterstützt mit ihrem verbindenden
Charakter das Zusammenwirken von Infrastruktur, Lehr-Lern-Systemen und
Bildungsinhalten. Sie fördert die Nutzung und Weiterentwicklung von Open-
Source-Anwendungen und Open Educational Resources (OER). Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
14. Sind für den „Digitalen Bildungsraum“ und/oder die „Nationale
Bildungsplattform“ KI-Systeme geplant?
Falls ja, mit welchem Ziel?
Die Auswahl von Technologien soll stets anhand des Mehrwerts erfolgen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 1c verwiesen.
15. Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung ein „Digitaler
Bildungsraum“ zum Verhalten der Nutzenden, die es nach Einschätzung der
Fragestellenden gewohnt sind, sich ergänzende Bildungsinhalte im freien
Netz zu suchen?
Eine im Bildungsraum durchgeführte profilgestützte Suche unter Nutzung
domänenspezifischer Metadaten und unter Berücksichtigung von spezifischen
Rechte- und Rollenkonzepten kann passgenauere Ergebnisse liefern und damit
einen Mehrwert bieten.
16. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure werden bei der Planung des
„Digitalen Bildungsraums“ und der „Nationalen Bildungsplattform“
einbezogen?
Abhängig von der jeweiligen Fragestellung werden fachlich oder politisch
relevante Akteure einbezogen.
Im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“ wurde durch das BMBF zudem
bereits ein Partnernetzwerk ins Leben gerufen, welches alle relevanten
Stakeholder (Bund, Länder, Wissenschaft, Stiftungen, Verbände und digitale
Bildungs-Community u. a.) zu den Themen der Initiative – darunter der
„Digitale Bildungsraum“ – zusammenbringt.
17. Welche Beratungsdienstleistungen von welchen externen Dritten hat die
Bundesregierung bisher bei der Planung des „Digitalen Bildungsraums“
und der „Nationalen Bildungsplattform“ in Anspruch genommen?
Das BMBF wird im genannten Kontext von einem Projektträger unterstützt.
Darüber hinaus wurden keine Beratungsdienstleistungen beauftragt. Auf
fachlicher Ebene wurde ein offener Austausch mit Fachexperten aufgenommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]