[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/29555 –
Herkunft von Hülsenfrüchten und Inhaltsstoffe von veganen Ersatzprodukten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Projekt KERBSE, welches von der Bundesregierung finanziert wird,
wird die heimische Produktion der Erbse auf ihre gesundheitlichen Vorteile
untersucht und erforscht, inwieweit sie für vegane Ersatzprodukte genutzt
werden kann (
https://www.ivv.fraunhofer.de/de/lebensmittel/entwicklung/kerb
se.html). Hülsenfrüchte enthalten viel Protein und wertvolle Vitamine, die für
eine gesunde Ernährung erforderlich sind (
https://www.ndr.de/ratgeber/koche
n/warenkunde/Gesunde-Huelsenfruechte-Sorten-und-Rezepte,huelsenfruechte
103.html#:~:text=indischen%20Gerichts%20Dal.-,H%C3%BClsenfr%C3%B
Cchte%20sind%20sehr%20gesund,Vitamine%20B1%2C%20B6%20und%20
Fols%C3%A4ure). Sie sind einer der Hauptbestandteile von vegetarischen
sowie veganen Produkten. Nach Auffassung der Fragesteller ist das Projekt der
Bundesregierung damit zu begründen, dass immer mehr Menschen sich für
eine Ernährung mit weniger oder ohne tierischen Lebensmittel entscheiden und
sie so zum Ausgleichen der Proteinzufuhr vermehrt zu vegetarischen und
veganen Lebensmitteln greifen. Dies erklärt den stetig steigenden Absatz dieser
Produkte in den letzten Jahren, was anhand des veränderten Sortiments im
Lebensmitteleinzelhandel erkennbar ist (
https://de.statista.com/statistik/daten/stu
die/515770/umfrage/umsatz-mit-vegetarischen-und-veganen-lebensmitteln-
indeutschland/).
Bei einer pflanzlichen Ernährung in Ergänzung mit veganen Ersatzprodukten
entsteht schnell der Eindruck, dass diese eine gute Ökobilanz vorweisen
können (
https://www.frankenpost.de/inhalt.ernaehrung-und-umwelt-wwf-wenige
r-fleischkonsum-ist-auch-gut-fuers-klima.668da5d2-8fb4-45e2-a6bb-01b6320
b8201.html). Allerdings kommt beispielsweise die gelbe Schälerbse aus
Kanada und China, wo europäische Standards nicht immer eingehalten werden und
auch der Transportweg nicht kurz ist (
https://www.ecowoman.de/ernaehrung/e
ssen/erbsenprotein-erbsenmilch-kaufen-vorteil-nachteil-wertigkeit-nachhaltigk
eit-9307,
https://taz.de/Bio-Importe-von-ausserhalb-der-EU/!5580316/).
Durch eine fehlende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten
sind Details dieser Art für Verbraucher, die sich regional und nachhaltig
ernähren möchten, nach Auffassung der Fragesteller intransparent. Ebenfalls
wird von einer Lebensmittelchemikerin des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-
Systembiologie kritisiert, dass in den veganen Ersatzprodukten zu viele
Zusatzstoffe enthalten sind, die das Produkt erst wie ein tierisches Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 19/29955
19. Wahlperiode 20.05.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Mai 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erscheinen lassen (
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/
was-alles-in-veganen-ersatzprodukten-steckt-9841013.html). Man müsse
etliches tun, damit die Ersatzprodukte nach Fleisch riechen und schmecken,
wodurch ein zu hoher Salzgehalt und zu viele gesättigte Fettsäuren enthalten
sind und dies keine gesunde Ernährung darstellt (
https://www.topagrar.com/m
anagement-und-politik/news/was-alles-in-veganen-ersatzprodukten-steckt-984
1013.html). So besteht Sojamilch eigentlich zu 90 Prozent aus Wasser und
wird erst durch Johannisbrotkernmehl, Gellan, Pektin oder modifizierte Stärke
und zugegebene Vitaminen und Mineralstoffe zu einem annehmbaren
Milchersatz (
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/was-alles-in-
veganen-ersatzprodukten-steckt-9841013.html).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Herkunft und Produktion von
Hülsenfrüchten für den deutschen Lebensmitteleinzelhandel, und wenn ja,
welche?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, in welchen Ländern getrocknete
Hülsenfrüchte und Hülsenfrüchte in Weißblechdosen produziert
werden, wenn ja, wo, wie viel, und welche Hülsenfrüchte?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Hülsenfrüchte explizit in
Deutschland angebaut werden, wenn ja, wie viel, und welche?
Basierend auf den Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung* sowie der
Gemüseerhebung** belief sich der Umfang der Anbauflächen von
Hülsenfrüchten in Deutschland im Jahr 2020 auf rund 222 800 Hektar an
Körnerleguminosen (siehe im Einzelnen Antwort zu Frage 3) sowie im Gemüsebau auf
• 4 092 Hektar Frischerbsen zum Drusch (ohne Hülsen),
• 456 Hektar Frischerbsen zum Drusch (mit Hülsen),
• 3 836 Hektar Buschbohnen,
• 631 Hektar Dicke Bohnen,
• 107 Hektar Stangenbohnen.
Hinsichtlich des Verwendungszwecks liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die auf dem Ackerland
erzeugten Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung (Körnerleguminosen)
überwiegend in die Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere fließen. Bei der
Nutzung der als Feldgemüse angebauten Erbsen und Bohnen dürfte neben der
Frischvermarktung die Weiterverarbeitung zu Tiefkühlprodukten und
Konserven im Vordergrund stehen.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche veganen und
vegetarischen Ersatzprodukte derzeit prozentual im deutschen
Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden, deren Hauptbestandteil aus einer
Hülsenfrucht besteht und in Deutschland angebaut wird (wenn ja, bitte
aufschlüsseln, welche und wie viel)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
*
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gr
uenland/Tabellen/ackerland-hauptnutzungsarten-kulturarten.html
**
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Obst-Gemuese-
Gartenbau/Publikationen/Downloads-Gemuese/gemueseerhebung-2030313207004.pdf?__blob=publicationFile
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Herkunft und Produktion von
veganen Ersatzprodukten für den deutschen Lebensmitteleinzelhandel, und
wenn ja, welche?
Zur Erzeugung von vegetarischen und veganen Lebensmittelzubereitungen in
Deutschland stehen seit dem Jahr 2019 Daten des Statistischen Bundesamtes
aus der Produktionsstatistik zur Verfügung. Daraus ist zu entnehmen, dass die
Produktion solcher Erzeugnisse im Jahresvergleich 2020 zu 2019 in
mengenmäßiger Hinsicht um 38,7 Prozent auf gut 83,7 Tausend Tonnen gesteigert
wurde. Der Wert dieser Produkte stieg im gleichen Zeitraum um 37,4 Prozent auf
374,9 Mio. Euro. Rückschlüsse auf Art und Herkunft der verwendeten
Rohstoffe sind jedoch nicht möglich.
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche veganen Ersatzprodukte
derzeit prozentual im deutschen Lebensmitteleinzelhandel angeboten
werden, deren Hauptbestandteil aus einer Hülsenfrucht besteht und
innerhalb der Europäischen Union angebaut wird, und wenn ja, um
welche Hersteller und welche Produkte handelt es sich hierbei, und aus
welchem Mitgliedstaat kommen sie?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche veganen Ersatzprodukte
derzeit prozentual im deutschen Lebensmitteleinzelhandel angeboten
werden, deren Hauptbestandteil aus einer Hülsenfrucht besteht, die in
Drittstatten angebaut wird, und wenn ja, um welche Drittstaaten und
welche Hülsenfrüchte handelt es sich hierbei?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wo die Verarbeitung zu veganen
Ersatzprodukten stattfindet, und wenn ja, in welchen Ländern ist dies
der Fall?
Die Fragen 2a und 2c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
3. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Eiweißpflanzenstrategie ein Rückgang der Import von Eiweißfuttermittel festgestellt werden
(
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Eiweisspf
lanzenstrategieBMEL.pdf;jsessionid=FA39ABEDD07DFF0869A2325494
78C312.live841?__blob=publicationFile&v=5, S. 6)?
a) Wenn ja, um wie viel?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche Erfolge konnten
mit der Eiweißpflanzenstrategie des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft erzielt werden (
https://www.bmel.de/Shared
Docs/Downloads/DE/Broschueren/EiweisspflanzenstrategieBMEL.pdf
;jsessionid=FA39ABEDD07DFF0869A232549478C312.live841?__bl
ob=publicationFile&v=5)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2014 wurde die Eiweißpflanzenstrategie ins Leben gerufen. Von 2014
bis 2020 ist die Zahl der Anbaubetriebe für Körnerleguminosen um gut 7 000
gestiegen. Die Anbaufläche vergrößerte sich von 102 500 auf rund
222 800 Hektar.
Landwirtschaftliche Betriebe nehmen Leguminosen vermehrt in ihre
Fruchtfolge auf. Das zeigen die Anbauzahlen: Bauten 2014 noch etwa 12 000 Betriebe
Körnerleguminosen an, sind es inzwischen nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes 19 430 Betriebe. Die Anbaufläche von Sojabohnen hat sich in
Deutschland in sechs Jahren auf nahezu 33 000 Hektar verdreifacht. Die
Flächen für Futtererbsen verdoppelten sich auf 82 600 Hektar, die für
Ackerbohnen stiegen um fast 200 Prozent auf 59 500 Hektar. Süßlupinen haben es
standortbedingt etwas schwerer – doch selbst hier liegt die Anbaufläche inzwischen
bei 21 900 Hektar. Mit dieser Flächenausdehnung ging eine höhere
Proteinerzeugung einher.
Diese beachtlichen Zuwächse sind das Ergebnis intensivierter Forschung und
Innovation, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung leistungsfähiger Sorten
und die Vermittlung von Wissen.
Die Betrachtung der Importe von Eiweißfuttermitteln alleine ist nicht
aussagekräftig, weil Eiweißfuttermittel auch exportiert werden, insbesondere Ölschrote
nach Vermahlung von Ölsaaten in hiesigen Ölmühlen. Dies wird bei der
Analyse von Nettoeinfuhrdaten berücksichtigt, d. h. dem Saldo aus Importen und
Exporten. Die Nettoeinfuhren Deutschlands an Soja, der traditionell wichtigsten
importierten Eiweißkomponente, gingen von 5,3 Millionen Tonnen
(Sojabohnen und Sojaschrot in jeweiliger Tonnage) im Durchschnitt der Jahre 2010 bis
2013 auf nur 3,9 Millionen Tonnen im Jahr 2020 zurück. Dem stand ein
höherer Nettoimport von Raps und Rapsschrot gegenüber.
4. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob in den EU-
Mitgliedstaaten verstärkt Hülsenfrüchte angebaut werden, um dem steigenden
Bedarf gerecht zu werden (
https://lebensmittelpraxis.de/fleisch/27832-vegan-
vegetarisch-nicht-fisch-nicht-fleisch.html)?
Wenn ja, welche Informationen sind das?
Angaben zur Entwicklung des Hülsenfrüchteanbaus (Flächen und Erzeugung,
einschließlich Sojabohnen, die dort unter den Ölpflanzen nachgewiesen wird)
in den EU-Mitgliedstaaten können der Veröffentlichung der Europäischen
Kommission unter nachstehendem Link entnommen werden:
https://agridata.ec.europa.eu/extensions/DashboardCereals/OilseedProductio
n.html.
5. Sieht die Bundesregierung in der weiteren Verstärkung des heimischen
Anbaus von Hülsenfrüchten zu den üblichen Ackerkulturen eine
Flächenkonkurrenz (
https://www.agrarheute.com/pflanze/leguminosen/leguminos
en-wachstumskurs-573932#:~:text=Beliebteste%20H%C3%BClsenfrucht
%20auf%20deutschen%20Feldern,ha%2C%20Soja%20auf%2033.000%
20ha.)?
Derzeit beansprucht der Anbau von Körnerleguminosen in Deutschland
lediglich knapp 2 Prozent der Ackerfläche. Von der Gefahr einer Flächenkonkurrenz
zu anderen Kulturen, insbesondere zu den aktuell dominierenden
(Winterweizen, Silomais), kann insofern keine Rede sein. Von einem weiteren Wachstum
des Hülsenfruchtanbaus sind vielmehr vorerst positive Effekte zu erwarten, vor
allem im Hinblick auf die Erweiterung von Fruchtfolgen, die
Kulturartenvielfalt, den sparsameren Einsatz von Düngemitteln aufgrund des
Stickstoffbindungsvermögens der Hülsenfrüchte und die Diversifizierung in den
Ackerbaubetrieben.
6. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, Forschungen zu
veganen und vegetarischen Ersatzprodukten mit weniger Zusatzstoffen zu
initiieren, sodass eine Ernährung mit diesen Produkten sich gesünder gestalten
lässt?
Wenn ja, welche, und in welcher Höhe liegen die Fördergelder?
Mit Blick auf die steigende Bedeutung von vegetarischen und veganen
Ersatzprodukten hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) das Max Rubner-Institut (MRI) gebeten, einen Schwerpunkt
„Alternative Proteinquellen“ zu etablieren. Das dazugehörige Konzept wird aktuell vom
MRI erarbeitet. Das MRI soll vor allem die ernährungsphysiologischen
Aspekte dieser neuen, oft hoch verarbeiteten Lebensmittel in den Blick nehmen.
Bezüglich der Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
Im Bereich alternativer Proteinquellen für die Humanernährung ist derzeit eine
gemeinsame Bekanntmachung des Programms zur Innovationsförderung und
der Eiweißpflanzenstrategie (EPS) geplant. Es sollen neue Strategien und
Lösungen für eine nachhaltige Humanernährung mit Hülsenfrüchten entwickelt
werden. Gemäß aktuellem Stand wird die Bekanntmachung u. a. auf die
Entwicklung von innovativen veganen und vegetarischen Ersatzprodukten auf
Basis alternativer Proteinquellen und auf einen möglichst reduzierten Einsatz von
Zusatzstoffen abzielen. Da sich die Bekanntmachung noch im Entwurfsstadium
befindet, kann die Höhe der Fördergelder in diesem Zusammenhang nicht
beziffert werden.
Im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie (EPS) wird zurzeit das Vorhaben Lin-
Sel (Selektion geeigneter Sortentypen von Linsen) gefördert, um Linsensorten
zu finden, die optimal für den Anbau in Deutschland geeignet sind. Die Linse
kann direkt in der menschlichen Ernährung eingesetzt werden und ist daher im
weiteren Sinne als ein veganes/vegetarisches Ersatzprodukt zu sehen. Das
Vorhaben wird mit 340 000 Euro gefördert.
Im Rahmen des in der EPS geförderten modellhaften
Demonstrationsnetzwerkes Erbse/Bohne werden Aktivitäten zum direkten Einsatz von Ackerbohnen in
Backwaren unterstützt. Die konkrete Förderhöhe kann nicht genau beziffert
werden, da die Aktivität in mehreren Arbeitspaketen integriert ist.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob und wenn ja, inwieweit bei dem
Projekt KERBSE für eine naturbelassene vegane Ernährung mit
Ersatzprodukten auf eine kürzere Zutatenliste geachtet wird (bitte ausführen)?
Bei dem Projekt KERBSE (Innovationsförderung, Fermentierte
Käsealternativen auf Basis heimischer Erbsen) geht es um die Entwicklung von milchfreien
Käsealternativen aus Erbsenprotein, bei der heimische Erbsen verwendet und
Verfahren der traditionellen Käseproduktion angewandt werden sollen. Durch
die Fermentation sollen möglichst natürliche, käseähnliche Produkte auf Basis
von Erbsen erzeugt und möglichst wenig Zutaten verwendet werden.
Vorversuche zur Entwicklung gereifter Käsealternativen auf Basis pflanzlicher Proteine
zeigten bereits, dass durch die Adaption der klassischen Käseherstellung die
meist störenden pflanzlichen Aromanoten durch die Fermentation deutlich
reduziert werden.
Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen Milch- und
Pflanzenproteinen und der darauf basierenden Gelbbildungsmechanismen lassen sich die
Prozesse der Käseherstellung jedoch nicht ohne Weiteres auf das pflanzliche
Pendant übertragen.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei einem häufigen Verzehr von
veganen und vegetarische Ersatzprodukten, welche durch einen Trend
begünstigt wird, diese aufgrund von Zusatzstoffen und erhöhten
Mineralölrückständen nicht gesund seien (
https://www.topagrar.com/management-u
nd-politik/news/was-alles-in-veganen-ersatzprodukten-steckt-984101
3.html) (
https://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/vegetarisch_vegan/o
eko-tests-vernichtendes-urteil-gen-soja-mineraloel-und-eier-aus-kaefighalt
ung-die-wahrheit-ueber-fleischersatzprodukte_id_5571539.html)?
Wenn ja, sieht sie sich in der Verantwortung, die Bürger aufzuklären, und
ggf. inwieweit?
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen grundsätzlich nur dann verwendet werden,
wenn sie auf EU-Ebene zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind.
Bevor die Europäische Kommission über einen Antrag zur Zulassung eines
Lebensmittelzusatzstoffes entscheidet, wird der Stoff aus wissenschaftlicher Sicht
durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food
Safety Authority – EFSA) bewertet. An die für die gesundheitliche Prüfung
herangezogenen Unterlagen und Daten über toxikologische Untersuchungen
werden hohe Anforderungen gestellt. Die Zulassung kann nur dann erteilt werden,
wenn die Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen sind.
Zudem werden, falls notwendig, Verwendungsbeschränkungen bei der
Zulassung eines Stoffes festgelegt, d. h. ein Lebensmittelzusatzstoff darf nur bei der
Herstellung von bestimmten Lebensmitteln und/oder nur in begrenzter Menge
eingesetzt werden.
In der Frage wird auf einen ÖKO-TEST Artikel aus dem Jahre 2016 verwiesen.
Darin werden unter anderem bestimmte Mineralölrückstände (gesättigte
Kohlenwasserstoffe MOSH/POSH) erwähnt. Es ist bekannt, dass gesättigte
(MOSH) und aromatische (MOAH) Mineralölkohlenwasserstoffe aus
verschiedenen Quellen (z. B. Umwelt, Schmierstoffe aus Anlagen zur
Lebensmittelherstellung, Abgase von Erntemaschinen, Schmier- und Trennmittel aus
Herstellungs- und Verpackungsprozessen, Lebensmittelbedarfsgegenstände) als
Kontamination in Lebensmittel eingetragen werden können, so auch in
vegetarische und vegane Ersatzprodukte.
MOSH eines bestimmten Kettenlängenbereichs werden vom Körper
aufgenommen und können auch beim Menschen in einigen Organen nachgewiesen
werden. Die Relevanz der aus tierexperimentellen Studien erlangten Erkenntnisse
über Ablagerungen und entzündliche Effekte in der Leber eines bestimmten
Rattenstamms ist bislang nicht geklärt. Was MOAH betrifft, so können in der
komplexen Mischung auch krebserzeugende Stoffe enthalten sein. Daher ist
eine Kontamination von Lebensmitteln laut Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) unerwünscht und der Eintrag sollte minimiert werden.
Bei der Produktion von Lebensmitteln, so auch veganen oder vegetarischen
Fleischersatzprodukten, wie z. B. von Frikadellen oder Bratwürsten, können
Mineralöle eingesetzt werden, um die geformten und gepressten Rohprodukte
besser von der Maschine zu lösen. Dafür werden in der Regel speziell
aufgereinigte Mineralöle (Weißöle) verwendet. Einige Weißöle mit definierter
Zusammensetzung wurden von der EFSA in den eingesetzten Mengen als sicher
bewertet.* Weiße Mineralöle, paraffinisch, gewonnen aus Kohlenwasserstoffen
auf Erdölbasis sind zudem in der Liste der zulässigen Stoffe der Verordnung
(EU) Nr. 10/2011 (EU-Kunststoffverordnung) aufgeführt und dürfen mit den
dort angegebenen Spezifikationen für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt
verwendet werden.
* EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS); Scientific opinion on the safety
asssessment of medium viscosity white mineral oils with a kinematic viscosity between 8.5 – 11 mm²/s at 100 °C for the
proposed uses as food additive. EFSA Journal 2013; 11(1):3073. doi: 10.2903/j.efsa.2013.3073.
Die detaillierten Analyseergebnisse der in der Frage in Bezug genommenen
Untersuchung liegen der Bundesregierung nicht vor. Spezifische Aussagen
dazu sind insofern nicht möglich. Davon abgesehen zeigen laufende
Untersuchungen des BfR die erwarteten, etwas erhöhten Gehalte an MOSH in vegetarischen
Ersatzprodukten. MOAH konnten bei diesen Untersuchungen nicht
nachgewiesen werden. Deshalb, und mit Blick auf die von der EFSA für hochviskose und
mittelviskose mineralische Weißöle abgeleitete akzeptable tägliche
Aufnahmemenge (ADI) von 12 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, ist nach
Einschätzung des BfR ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch den regelmäßigen
Verzehr der genannten vegetarischen Produkte sehr unwahrscheinlich.
Die EFSA arbeitet derzeit an einer Aktualisierung ihrer gesundheitlichen
Bewertung von Mineralölrückständen in Lebensmitteln. Das BfR hat zudem auf
seiner Internetseite Fragen und Antworten zu Mineralölbestandteilen in
Lebensmitteln veröffentlicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]