Verbesserung der Fischereikontrolle für Meeresumwelt und nachhaltiges Fischereimanagement
der Abgeordneten Steffi Lemke, Friedrich Ostendorff, Lisa Badum, Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Renate Künast, Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine umfassende Dokumentation durch die Fischerei in Fischereilogbüchern sowie eine effektive Kontrolle auf See und bei Anlandung sind nach Ansicht der Fragestellenden essenziell für gesunde Fischbestände und die nachhaltige Fischereiwirtschaft. Außerdem trägt eine sorgfältige Dokumentation zur Überwachung von Schutzgebieten bei und kann zum erforderlichen Kenntnisstand für den Schutz empfindlicher Arten wie dem Schweinswal beitragen sowie verhindern, dass illegal gefangener Fisch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem Teller landet.
Derzeit wird über die Reform der EU-Fischereikontrollverordnung verhandelt. Am 11. März 2021 hat das Europäische Parlament über seine Abänderungen des Kommissionsvorschlags final abgestimmt. Der Rat der EU verhandelt derzeit über die partielle allgemeine Ausrichtung. Im Rahmen dieser Reform könnte elektronische Fernüberwachung inklusive Kameras („remote electronic monitoring” – REM) für die Kontrolle der Anlandeverpflichtung eingeführt werden.
Autonome REM-Systeme können wertvolle Daten für die wissenschaftliche Bestandsschätzung liefern und damit einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Fischereimanagement leisten. Videoaufzeichnungen können zur Abschätzung der Fangzusammensetzung wie auch zur Mengenbestimmung genutzt werden. Doch auch der Schutz empfindlicher Arten kann durch REM-Systeme deutlich verbessert werden, da so belastbare Daten über Beifänge dieser Arten in der Fischerei erhoben und ausgewertet werden könnten. Die Methode könnte so die Verlässlichkeit von wissenschaftlichen Bestandsschätzungen verbessern und nachhaltiges Fischereimanagement stärken.
Wenn das Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik erreicht werden soll, dass sich die Fischbestände der EU auf einem nachhaltigen Niveau erholen sollen, sind präzise Kenntnisse der fischereilichen Sterblichkeit, belastbare Bestandsschätzungen und nachhaltig festgesetzte Fangquoten nach Ansicht der Fragestellenden unerlässlich.
Das Europäische Parlament votierte jedoch unlängst dafür, die Toleranzspanne beim Wiegen von Fängen für die meisten gefangenen Fische von aktuell 10 Prozent auf 20 Prozent zu erhöhen und sogar auf 25 Prozent im Fall von Thunfisch. Regeln müssen flexibel genug sein, damit Fischer effizient arbeiten können. Zu hohe Toleranzspannen bergen aus Sicht der Fragestellenden jedoch die Gefahr, dass bei der Fangmeldung absichtlich Mindermeldungen vorgenommen werden können. Dies würde die Aufgabe von Wissenschaftlern und Politik untergraben, nachhaltige Höchstfangmengen zu empfehlen und zu beschließen.
Im Falle des tropischen Thuns im Indischen Ozean, kann dies dazu führen, dass die Fangaktivitäten der EU-Fernflotte dortige Fischbestände überfischen, mit erheblichen Beeinträchtigungen für Küstengemeinden, der Ernährungssicherheit und der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung. Dies würde nach Ansicht der Fragestellenden letztlich auch die entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung konterkarieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine erweiterte Nutzung elektronischer Fernüberwachung inklusive Kameras zur Erfassung unerwünschter Beifänge dazu beitragen, die Datenlage über die Mortalität von Schweinswalen in der Fischerei zu verbessern und darüber hinaus ebenso die allgemeine Datengrundlage für die Fischereibewirtschaftung ebenso auf eine verlässlichere Basis zu stellen?
Befürwortet die Bundesregierung die Ausweitung der Nutzung von elektronischer Fernüberwachung inklusive Kameras an Bord von Fischereifahrzeugen für die Sammlung von Daten zu unerwünschten Beifängen sensibler und geschützter Arten wie zum Beispiel von Schweinswalen in der Fischerei?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontrollierbarkeit und Verifizierbarkeit von rechtlich vereinbarten Schutzzielen im Rahmen von Artikel 12 der Habitatrichtlinie (92/43/EWG) durch eine Ausweitung der Nutzbarkeit der Daten aus elektronischer Fernüberwachung inklusive Kameras für das Monitoring von Beifängen empfindlicher Arten im Rahmen der derzeit laufenden Reform der EU-Fischereikontrollverordnung verbessert werden?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Anzahl der in Fischereilogbüchern gemeldeten unerwünschten Schweinswalbeifänge einerseits und der wissenschaftlichen Schätzung der unerwünschten Schweinswalbeifänge andererseits (bitte für die passive und aktive deutsche Fischerei der Ostsee angeben und nach Metier und Jahren von 2015 bis 2020 aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen dieser Diskrepanz hinsichtlich der rechtlich vereinbarten Ziele und Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten auf Basis von Artikel 12 und insbesondere Artikel 12 (4) der Habitatrichtlinie (92/43/EWG)?
Gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung legitime Gründe, warum zubereitete oder haltbar gemachte Fischereiprodukte, Krebs- und Weichtiere (KN Codes 1604 und 1605) weniger strengen Regeln in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit (vgl. Reform der EU-Fischereikontrollverordnung) und Verbraucherinformation (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1379/2013) unterliegen sollten als gefrorener und frischer Wildfisch sowie Aquakulturprodukte?
Wenn ja, welche?
Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, bei einem Ausschluss von zubereiteten oder haltbar gemachten Fischereiprodukten, Krebs- und Weichtieren vom EU-Rückverfolgbarkeitssystem das daraus folgende höhere zu minimieren, dass diese Produkte aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (IUU-)Fischerei oder anderweitig nicht nachhaltiger und/oder unethischer Fischerei stammen (siehe WWF-Report: https://wwfeu.awsassets.panda.org/downloads/wwf_seafood_treacability___exemptions_risk_fuelling_illegal_fishing_jan_2021.pdf)?
Welche Risiken entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Beibehaltung eines papierbasierten Systems zur Rückverfolgbarkeit von Fisch und Meeresfrüchten im Rahmen der Reform der EU-Fischereikontrollverordnung?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung papierbasierte Systeme zur Rückverfolgbarkeit im Kontext komplexer, globaler Wertschöpfungsketten für Fisch und Meeresfrüchte einem höheren Risiko von fehlerhaften Angaben, Täuschung oder Betrug ausgesetzt als elektronische Systeme?
Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehenden Diskrepanzen im Niveau der Einfuhrkontrollen von wild gefangenem Fisch und Meeresfrüchten aus Nicht-EU-Ländern zu uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen für Betreiberinnen und Betreiber führen, und inwiefern ist das System nach Kenntnis der Bundesregierung somit anfällig für Missbrauch (siehe die gemeinsame Erklärung von Europêche und mehreren Nichtregierungsorganisationen: http://www.iuuwatch.eu/wp-content/uploads/2020/10/Joint-Control-Paper-Update-October-2020-final.pdf)?
Ist die deutsche Fischerei nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, die Vorgabe nach Artikel 14 (3) der geltenden EU-Fischereikontrollverordnung ((EG) Nummer 1224/2009) einzuhalten, und hat diese in Folge die erlaubte Toleranzspanne von 10 Prozent der im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen der Mengen an Bord nicht überschritten?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle bei denen eine Toleranzspanne sowohl auf See als auch später im Hafen in betrügerischer Absicht angewandt wurde, um anschließend bis zu 20 Prozent der gefangenen Fische potenziell nicht zu deklarieren?
Wie bewertet die Bundesregierung auf Basis der Situation in der deutschen Fischerei die Notwendigkeit wie auch die darin liegende Gefahr für ein bewusstes Ausnutzen durch Mindermeldungen und in der Folge die Nachhaltigkeit der Befischung der Bestände, der Ausweitung der Toleranzspanne der im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen der Mengen an Bord auf 20 Prozent?