[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30036 –
Abzug der NATO-Streitkräfte aus Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte April 2021 verkündete der US-amerikanische Präsident Joe Biden den
Abzug aller US-Truppen aus Afghanistan zum 11. September 2021. Einem
darauf folgenden NATO-Beschluss entsprechend werden auch die gesamten
weiteren NATO-Truppen Afghanistan verlassen. Für die Bundeswehr ist ein
synchroner Abzug geplant. Das Bundesministerium der Verteidigung und das
Auswärtige Amt erklärten, der Abzug der Bundeswehr könne bereits Mitte
August 2021 abgeschlossen werden. Somit wird nach 20 Jahren der
verlustreichste, größte und teuerste Einsatz der NATO zu Ende gehen.
Hatte Präsident Joe Biden zuerst den 11. September 2021 als symbolisches
Datum avisiert, wurde nachfolgend im NATO-Hauptquartier in Kabul ein
früheres Abzugsdatum diskutiert. Dabei wurde bereits der 4. Juli 2021 als
Stichtag genannt. Die finale Entscheidung obliegt momentan dem NATO-Rat.
Die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Einsatz in Afghanistan zu
beenden, war nach Ansicht der Fragestellenden abzusehen. Bereits unter
Präsident Donald Trump war im Februar 2020 ein Abkommen zwischen den USA
und den Taliban ausgehandelt worden, das einen Abzug aller internationalen
Streitkräfte bis April 2021 vorsah. Zwar hatte Präsident Joe Biden dieses
Abkommen sowie das Abzugsdatum auf den Prüfstand gestellt, jedoch an einem
baldigen Abzug festgehalten. Der Abzug wird nun bedingungslos erfolgen.
Präsident Bidens Motive sind nach Ansicht der Fragestellenden vor allem
innenpolitischer Natur. Er versprach, den längsten Krieg zu beenden, in den
die USA je verwickelt waren, und die Soldateninnen und Soldaten nach Hause
zu bringen (
https://www.dw.com/de/biden-l%C3%A4utet-ende-des-afghanista
n-einsatzes-ein/a-57206040).
Nach der Ankündigung von Präsident Joe Biden erklärten die Taliban, nicht an
der Istanbul-Konferenz für einen Friedensprozess in Afghanistan (24. April
bis 4. Mai 2021) teilnehmen zu wollen. Die Konferenz war ursprünglich
geplant, um den stockenden Friedenverhandlungen neuen Schub zu geben. Ein
Sprecher der Talibandelegation in Katar hatte auf Twitter angekündigt, man
werde „an keiner Konferenz teilnehmen, bis alle fremden Truppen aus Afgha-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31268
19. Wahlperiode 29.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 29. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nistan abgezogen sind“ (
https://www.dw.com/de/nato-beschlie%C3%9Ft-end
e-des-afghanistan-einsatzes/a-57206190).
Die Taliban rechtfertigen ihre kompromisslose Haltung mit dem Abkommen,
das sie im Februar 2020 mit der Trump-Administration ausgehandelt haben.
Darin war der Abzug aller internationalen Truppen zum 30. April 2021
vereinbart worden. Die Taliban haben wiederholt Gewalt gegenüber den
internationalen Truppen angedroht, sollte der Abzugstermin im April 2021 nicht
eingehalten werden. „Wenn die Vereinbarung gebrochen wird und fremde Mächte
das Land nicht bis zu diesem Zeitpunkt verlassen, werden die Probleme
sicherlich größer und diejenigen dafür verantwortlich gemacht werden, die
sich nicht daran halten“, schrieb Zabihullah Mujahid (
https://www.dw.com/d
e/nato-beschlie%C3%9Ft-ende-des-afghanistan-einsatzes/a-57206190).
Präsident Biden kündigte an, dass jeder Gewalt gegen ausländische Streitkräfte im
Land bis zum Abzug mit aller Härte begegnet werde.
Die Zukunft des Landes nach dem Abzug aller internationalen Truppen bleibt
derweil unklar. Ungewiss ist, wie lange sich die afghanischen
Sicherheitskräfte ohne jede internationale Unterstützung behaupten können. Die
Reaktionen der Taliban sind unkalkulierbar. Expertenmeinungen zufolge könnten die
Taliban ihre gesamte militärische Kraft nach dem Abzug der internationalen
Streitkräfte für eine Machtübernahme – landesweit oder in einzelnen
Provinzen – einsetzen oder diese durch Druck in rein afghanischen Gesprächen
erreichen. Damit wären erzielte Erfolge in der Entwicklungszusammenarbeit der
vergangenen Jahre stark gefährdet. Andere Expertenstimmen betonen, dass die
Taliban pragmatischer geworden seien und gelernt hätten, dass sie auf lange
Sicht nicht gegen die eigene Bevölkerung regieren könnten oder dass sie
notgedrungen Zugeständnisse machen müssten, da sie auf internationale
finanzielle Unterstützung auch jenseits von „Spenden“ aus Pakistan und einigen
Golfstaaten angewiesen seien.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Gerd Müller hat diese Auffassung bekräftigt. Laut Gerd Müller wird das Land
nach Abzug aller Streitkräfte auf internationale Unterstützung angewiesen
bleiben. Deutschland werde daher in Zukunft als entwicklungspolitischer
Partner an der Seite Afghanistans stehen. Dies sei umso wichtiger, als dass in den
vergangenen 19 Jahren sichtbare Fortschritte in der
Entwicklungszusammenarbeit erzielt worden seien, die es zu sichern gelte: Verbesserungen beim
Zugang zu Bildung und Ausbildung, bei Frauen- und Menschenrechten, bei
politischen Rechten und Freiheiten, im Gesundheitsbereich, bei Energie- und
Wasserversorgung, dem Aufbau institutioneller Kapazitäten auf
zentralstaatlicher und Provinzebene und bei der guten Regierungsführung (
https://www.e
z-afghanistan.de/de/page/wirkungen-der-deutschen-entwicklungszusammenar
beit#:~:text=HINTERGRUND,Dauer%20nutzen%20und%20langfristig%20w
i rken.) Auch wenn die Fortführung der deutschen Entwicklungsarbeit in
Afghanistan unabhängig vom Truppenabzug ist, werden Inhalte und
Durchführung vieler Maßnahmen durch die sich potentiell verschärfende
Sicherheitslage und Instabilität sowie neue politische Akteure im Land geprüft und
angepasst werden müssen.
Auch das Ortskräfteverfahren muss dringend angepasst werden. Sein Zweck
ist es, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Ministerien oder andere
Organisationen gefährdeten Ortskräfte, die Opfer von Talibanangriffen werden
können, durch eine Aufnahme in Deutschland zu schützen. Ortskräfte gelten
bei den Taliban und dem sogenannten Islamischen Staat als Verräter, weil sie
mit westlichen Regierungen kooperieren bzw. kooperiert haben. Seit Jahren
liegt das 2013 eingeführte Aufnahmeverfahren für Afghanen jedoch brach. Es
finden kaum Aufnahmen statt. Dieser Umstand gewinnt vor dem Hintergrund
des am 1. Mai 2021 beginnenden Truppenabzugs der internationalen
Streitkräfte und der immer weiter eskalierenden Gewalt in Afghanistan an Virulenz.
Vor dem Abzug der Truppen aus Afghanistan kündigte die Bundesministerin
der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer an, gefährdete einheimische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr vereinfacht und schnell
nach Deutschland zu holen. Die afghanischen Ortskräfte hätten zum Teil über
Jahre hinweg auch unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit an der Seite der
Bundeswehr gearbeitet. Die Bundesverteidigungsministerin empfindet es als
eine tiefe Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Ortskräfte jetzt,
wo die Bundeswehr Afghanistan endgültig verlässt, nicht schutzlos
zurückzulassen (
https://www.rnd.de/politik/truppenabzug-kramp-karrenbauer-will-afgh
anische-mitarbeiter-in-sicherheit-bringen-QAYDCDALEC4ZZEJGUXURZS
NPJ4.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antworten auf die Fragen 7, 7a, 7c und 7e können nicht offen erfolgen. Die
Einstufung der Antworten auf die Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung
bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen
zu den Fähigkeiten und Möglichkeiten sowie der Erkenntnislage des
Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur
im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden
daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert
übermittelt.
1. Wie lange kann die Bundeswehr ihr Engagement im „Train, Advise and
Assist Command North“ (TAAC-N) und im „Train, Advise and Assist“
in Kundus im Camp Pamir angesichts des Abzugs maximal
fortzuführen?
Für die Bundesregierung legt das Bundesministerium der Verteidigung dem
Parlament eine wöchentlich erscheinende „Unterrichtung des Parlaments über
die Auslandseinsätze der Bundeswehr“ (UdP) vor. Zur Beantwortung der Frage
wird auf die UdP 17/2021 verwiesen.
2. In welcher Form soll bis dahin die NATO-Mission Resolute Support
(RSM) fortgesetzt werden?
Auf die UdP 18/2021 wird verwiesen.
3. Werden die Schwerpunkte von RSM und der deutschen Beteiligung in
Hinblick auf den Abzug noch einmal angepasst?
Es wird auf die UdP 18/2021 verwiesen.
4. Wie wird der Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan im Detail
erfolgen?
a) Wie viel deutsches Material (Containeräquivalente) war zum 1. April
2021 in Afghanistan?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Zum 1. April 2021 befanden sich ca. 2.600 Containeräquivalente (CtÄ)
deutsches Material in Afghanistan.
b) Wie viel davon wird nach Deutschland zurücktransportiert?
Davon waren zu diesem Zeitpunkt ca. 760 CtÄ zur Rückführung nach
Deutschland vorgesehen.
c) Wie viel Material ist bereits im Laufe des Jahres 2020 zurückverlegt
worden bzw. im Rahmen des sogenannten Aggressive Housekeepings
nicht mehr ausgetauscht worden?
Der zur Rückführung vorgesehene Materialumfang konnte im Laufe des Jahres
2020 bis zum April 2021 um ca. 540 CtÄ reduziert werden.
d) Was geschieht mit dem in Afghanistan verbleibenden Material?
Welches Material wird in die Hände der afghanischen
Sicherheitskräfte und des afghanischen Militärs überführt?
Wie wird sichergestellt, dass solches Material dem Zugriff der Taliban
entzogen bleibt?
Das in Afghanistan verbleibende Material wird verwertet, d. h. verkauft,
unentgeltlich an die afghanischen Sicherheitskräfte abgegeben, unbrauchbar gemacht
oder ordnungsgemäß vor Ort entsorgt. Für die Abgabe an die afghanischen
Sicherheitskräfte bzw. das afghanische Militär ist hauptsächlich
Liegenschaftsmaterial (Unterkunftscontainer, Möbel) vorgesehen. Darüber hinaus ist unter
anderem die Abgabe von handelsüblichen Fahrzeugen und Sanitätsmaterial
geplant. Die Verantwortung für das übergebene Material liegt nach der Übergabe
bei den afghanischen Kräften. Der endgültige Umfang der Abgaben hängt vom
weiteren Fortgang der Rückverlegung ab. Ein Verbleib und damit auch eine
Übergabe an afghanische Sicherheitskräfte von Rüstungsgütern (bspw. Waffen,
Munition oder geschützten Fahrzeugen) ist nicht beabsichtigt.
e) Welche konkreten Anpassungen in der Abzugsplanung sind bereits
vorgenommen worden bzw. werden vorgenommen?
Der Abzug wird entsprechend des Beschlusses des Nordatlantikrats vom
14. April 2021 geordnet seit dem 1. Mai 2021 durchgeführt. Die
Abzugsplanungen werden kontinuierlich mit dem Hauptquartier Resolute Support
abgestimmt.
f) Reichen Zeitachse und Lufttransportraum aus, um alles
sicherheitsrelevante Material bis 4. Juli 2021 auszufliegen?
Die Rückführung des sicherheitsempfindlichen Materials verläuft geordnet und
planmäßig.
g) Wenn nein, in welchem Umfang muss Material vor Ort ggf. zerstört
werden?
Welche Unkosten entstehen dadurch?
Auf die Antwort zu Frage 4f wird verwiesen.
h) Im Vergleich dazu: Welches Material wäre mit dem Abzugsdatum
Mitte August 2021 im Land verblieben, welches Material wäre
zerstört worden, welche Unkosten hätte das ergeben?
Der materielle Umfang des zum Verbleib in Afghanistan vorgesehenen
Materials hätte sich bei einer Rückverlegung Mitte August nicht signifikant
unterschieden. Neben den Zeitlinien wurden im Rahmen der Entscheidung zum
Verbleib von Material auch gesetzliche Vorgaben, wirtschaftliche Kriterien sowie
Übernahmeabsichten der afghanischen Partner berücksichtigt.
i) Wird durch das verfrühte Abzugsdatum und die Gewaltandrohung der
Taliban eine vorübergehende personelle Aufstockung in Afghanistan
und/oder die Verlegung von zusätzlichem Material notwendig werden?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird dies erfolgen?
Auf die UdP 17/2021 wird verwiesen.
5. Welche Überlegungen sind vorhanden, wie Erfolge der TAAC-N
nachhaltig gesichert werden können, und welche Möglichkeiten einer
Nachbetreuung werden erwogen bzw. wird es noch geben können?
Die NATO entwickelt derzeit ein überwiegend zivil geprägtes
Partnerschaftsprogramm, um die Erfolge des Train, Advise, Assist-Ansatzes soweit möglich
nachhaltig sichern zu können. In dessen Zentrum wird die vorerst
weitergeführte finanzielle Unterstützung für die Afghanischen Verteidigungs- und
Sicherheitskräfte sowie die fortgesetzte Präsenz des Senior Civilian
Representative der NATO in Afghanistan stehen. Zudem werden Optionen für ein
fortgesetztes Training afghanischer Sicherheitskräfte – insbesondere Spezialkräfte –
außerhalb Afghanistans geprüft.
6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die künftige UN-Mission in
Afghanistan zu unterstützen, wenn diese nach dem Abzug der meisten
internationalen Akteure eine viel wichtigere Rolle spielen wird?
Die Bundesregierung ist sich der wichtigen und möglicherweise an Bedeutung
zunehmenden Rolle der VN-Mission in Afghanistan (Mission der Vereinten
Nationen in Afghanistan UNAMA (UNAMA)) bewusst. Als Federführer für
das Afghanistan-Dossier in der VN-Generalversammlung und während der
VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft 2019-2020 (gemeinsam mit Ko-Federführer
Indonesien) hat sich Deutschland für eine Stärkung des Mandats von UNAMA
eingesetzt. Das aktuelle VN-Sicherheitsratsmandat endet am 17. September
2021. Der Bundesregierung liegen bislang keine Informationen zu einer
inhaltlichen Anpassung des Mandates vor, würde dessen Stärkung aber grundsätzlich
befürworten und ggf. Maßnahmen zur Unterstützung prüfen.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage in Afghanistan vor
dem Hintergrund des Abzugs aller internationalen Truppen ein?
a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Entwicklung der
Sicherheitslage im Land vor und während des Abzugs aller
internationalen Streitkräfte?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Auf die als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 wird verwiesen.*
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit von
Talibanangriffen auf die abziehenden deutschen und internationalen Truppen
ein?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich.**
Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes
sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und wäre damit für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Deshalb werden die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“
eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Auf die als
„VS – Vertraulich“ eingestufte Anlage 2 wird verwiesen.**
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit von
Talibanangriffen auf die Zivilbevölkerung ein, insbesondere auf Frauen und
Schulkinder?
Wie gedenkt die Bundesregierung, deren Schutz auch künftig zu
unterstützen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Auf die als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 wird verwiesen.*
d) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur erwarteten
Entwicklung der Sicherheitslage im Land nach Abzug aller
internationalen Streitkräfte?
Ob trotz des von Misstrauen geprägten Verhältnisses zwischen Taliban und den
Vertretern der afghanischen Republik eine Regierung unter Beteiligung beider
Seiten gebildet werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der politischen
Gespräche ab. Generell muss damit gerechnet werden, dass sich die derzeitigen
Spannungen fortsetzen können. Eine sichere Prognose hinsichtlich der zukünf-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
** Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
tigen Sicherheitslage ist aufgrund der volatilen Situation derzeit jedoch nicht
möglich.
e) Welche Bedrohungen stellen Warlords und Gruppen wie Al-Qaida, der
sog. Islamische Staat und andere in Afghanistan operierende
Terrorgruppen aktuell und bei Ende des Einsatzes für Deutschland und
Europa dar?
Welche Auswirkungen wird der Truppenabzug nach Einschätzung
der Bundesregierung auf ihren Handlungsspielraum in Afghanistan
haben?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die Gewalt solcher Gruppierungen gegenüber der
Zivilbevölkerung nach dem Truppenabzug nicht zunimmt?
Eine mögliche Bedrohung Deutschlands bzw. Europas nach dem Abzug aller
internationalen Truppen aus Afghanistan kann noch nicht abschließend
bewertet werden. Die Bundesregierung wird auch nach dem Abzug internationaler
Truppen in Afghanistan engagiert bleiben und Stabilisierungsmaßnahmen
durchführen. Dies schließt fortgesetzte Unterstützung für die afghanischen
Sicherheitskräfte ein, die für den Schutz ihrer Bevölkerung verantwortlich sind.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Auf die als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 wird verwiesen.*
8. Wie schätzt die Bundesregierung die Friedensverhandlungen zwischen
der afghanischen Regierung und den Taliban in Doha ein?
a) Welche konkreten Verhandlungsfortschritte sieht die
Bundesregierung in Doha, und welche sind überhaupt noch realistisch zu
erreichen bis zum Abzugsdatum?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Verhandlungsparteien haben sich im Dezember 2020 auf eine Reihe von
Verfahrensregeln für die weiteren Verhandlungen geeinigt und die Arbeit an
einer Gesprächsagenda sowie den Austausch über erste inhaltliche Themen
aufgenommen. Seit dem 14. Mai 2021 finden erneut offizielle Gespräche zwischen
den Verhandlungsparteien statt, bei denen die Parteien sich auf die Fortsetzung
der Verhandlungen in Doha geeinigt haben.
Der Verlauf des Verhandlungsprozesses wird maßgeblich von den afghanischen
Konfliktparteien bestimmt. Voraussagen über die Dauer und mögliche
Ergebnisse dieses Prozesses können nicht gemacht werden.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Verhandlungsbereitschaft der
Talibanführung und der Taliban insgesamt in Doha noch ein nach der
Absage ihrer Teilnahme an der geplanten Friedenskonferenz in
Istanbul?
Die Taliban haben sich wiederholt öffentlich und in Gesprächen mit Vertretern
der Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft zu den
Verhandlungen in Doha bekannt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
c) Wie gedenkt die Bundesregierung, ihre Unterstützung für die
Friedensverhandlungen in Doha in dieser entscheidenden Phase zu
intensivieren?
Die Bundesregierung ist mit dem Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs
der Vereinten Nationen für Afghanistan und regionale Fragen Jean Arnault im
Gespräch über mögliche finanzielle und personelle Unterstützung für ihn und
sein Büro.
Nach der Ankündigung der US-Entscheidung zum Truppenabzug hat die
Bundesregierung ein Treffen der Sondergesandten aus Frankreich, Italien,
Norwegen, den USA, dem Vereinigten Königreich sowie der EU, der NATO
und von UNAMA veranstaltet, um die internationale Konsensbildung zum
Friedensprozess in dieser Phase voranzutreiben. Die Bundesregierung wird sich
hierfür auch zukünftig engagieren.
Die Bundesregierung unterstützt den Verhandlungsprozess und hat ihre Präsenz
bei den Friedensverhandlungen in Doha verstetigt. Im Auftrag der
Bundesregierung unterstützen auch Vertreter der Berghof Stiftung den Prozess mit
verhandlungstechnischer Expertise.
d) Wie soll unter diesen Umständen eine verstärkte Einbeziehung der
afghanischen Regierung, von Frauen und der afghanischen
Zivilgesellschaft in den Verhandlungen erreicht werden?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten alle Teile der afghanischen
Gesellschaft in angemessener Weise an dem Friedensprozess beteiligt bzw.
repräsentiert werden. Dies gilt insbesondere für Frauen, ethnische Minderheiten und
junge Menschen. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit internationalen
Partnern in Gesprächen mit den Konfliktparteien hierfür ein und pflegt engen
Austausch mit den Frauen im Verhandlungsteam der afghanischen Republik.
Die Entscheidung über Struktur und Zusammensetzung der Verhandlungen
obliegt den afghanischen Konfliktparteien.
9. Welche potenziellen Interessen- und Zielkonflikte ergeben sich aus Sicht
der Bundesregierung bezüglich des Engagements der Türkei als
mögliches Gastland einer Friedenskonferenz zu Afghanistan?
In welchem Verhältnis steht die Istanbul-Konferenz zu den
Friedensbemühungen in Doha?
Nach Angaben der Co-Gastgeber der Konferenz (Türkei, Katar, Vereinte
Nationen) soll die Veranstaltung den Verhandlungsprozess in Doha ergänzen und
beschleunigen. Nach Kenntnis der Bundesregierung schließen beide
Verhandlungsparteien eine Teilnahme an der Konferenz nicht grundsätzlich aus. Ein
Interessens- und Zielkonflikt ist nicht erkennbar.
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung den Vereinten Nationen in
einem künftigen Friedenprozess zu, und wie gedenkt sie, einen solchen
Friedensprozess finanziell und inhaltlich zu unterstützen (bitte nach
geplantem Betrag und Themenbereich aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung setzt sich für eine substantielle Rolle der Vereinten
Nationen im Rahmen des Friedensprozesses ein und arbeitet auch zu diesem Thema
eng mit der UNAMA zusammen. Die Bundesregierung führt darüber hinaus
Gespräche mit dem Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen für Afghanistan und regionale Fragen, Jean Arnault, über eine
mögliche personelle, finanzielle und inhaltliche Unterstützung.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Verhandlungsbereitschaft der
Taliban sowohl vor als auch nach dem Abzug ein?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der Taliban ein,
sich vor dem Abzug auf konstruktive Verhandlungen für eine
politische Konfliktbeilegung bzw. Kriegsbeendigung einzulassen?
Welchen Beitrag wird die Bundesregierung dazu leisten?
Die Fragen 11 bis 11a werden zusammen beantwortet.
Die Taliban haben sich öffentlich und gegenüber Vertretern der
Bundesregierung und der internationalen Gemeinschaft wiederholt zu den Verhandlungen in
Doha bekannt.
Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan macht die Position
der Bundesregierung den Taliban gegenüber regelmäßig in direkten Gesprächen
deutlich. Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung bleiben dabei die
EU-Ratsschlussfolgerungen von April 2019 und Mai 2020.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die internationale
Konsensbildung für eine abgestimmte Kommunikation der internationalen Gemeinschaft
gegenüber den Taliban.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass sich die
Taliban nach dem Abzug weiterhin auf Verhandlungen für eine politische
Konfliktbeilegung bzw. Kriegsbeendigung einlassen?
Welchen Beitrag wird die Bundesregierung dazu leisten?
Auf die Antwort zu Frage 11 und 11a wird verwiesen.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für das nach Ansicht
der Fragestellenden mögliche Szenario einer Machtergreifung durch
die Taliban nach Juli 2021?
Wie wird die Bundesregierung auf eine mögliche militärische
Machtübernahme durch die Taliban reagieren?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine Lösung des Konflikts in
Afghanistan nur auf dem Verhandlungsweg möglich ist und wird auch in Zukunft den
politischen Prozess unterstützen.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 15 verwiesen.
d) Wie gedenkt die Bundesregierung, die Regierung in Kabul unter
Präsident Aschraf Ghani auch nach einem Abzug aller Truppen aus
Afghanistan zu unterstützen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag einer möglichen
Übergangsregierung, wie sie von den USA in Absprache mit anderen
politischen Kräften in Afghanistan gefordert wird?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte vor der möglichen Etablierung einer
Übergangsregierung Einigkeit zwischen den Konfliktparteien über die
grundlegenden Parameter des zukünftigen Afghanischen Staates bestehen. Die
Entscheidung hierüber obliegt den afghanischen Konfliktparteien. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
12. Wie werden das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und deren
Durchführungsorganisationen der Verantwortung gegenüber ihren internationalen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ortskräften im Kontext des
Truppenabzuges gerecht?
a) Inwiefern und wann haben das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
die Durchführungsorganisationen über den Abzug und der damit
verbundenen möglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage und die
Arbeit der Durchführungsorganisationen vor Ort informiert?
b) Wie kommunizieren das Auswärtige Amt, das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und deren
Durchführungsorganisationen gegenüber ihren internationalen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ortskräften den internationalen
Truppenabzug und die Zukunft der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierungshilfe im Land?
c) Wie weit wird einer Wahrnehmung entgegengewirkt, Deutschland
und die Staatengemeinschaft würden ihre gesamte Unterstützung für
Afghanistan einstellen?
d) Inwiefern unterstützen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das
Bundesverteidigungsministerium auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in der Entwicklungszusammenarbeit, damit diese im Rahmen des
Abzugs das Land geordnet verlassen können?
Die Fragen 12 bis 12d werden zusammen beantwortet.
Deutschland wird Afghanistan weiter auf seinem schwierigen Weg
unterstützen. Die zivile Zusammenarbeit für Stabilisierung, Wiederaufbau und
Entwicklung wird fortgesetzt.
Seit 2001 engagiert sich Deutschland mit umfangreichen militärischen und
zivilen Mitteln beim Wiederaufbau in Afghanistan. Ein zentrales Ziel des
deutschen Engagements in Afghanistan bleibt der Aufbau von Staatlichkeit, die
aufgrund effektiver Gewährleistung von Sicherheit, Recht und Ordnung sowie
wirtschaftlich und sozial nachhaltiger Entwicklung im gesamten Land
Legitimität genießt und auf diese Weise Stabilität und Prosperität gewährleistet.
Hierfür wird sich die Bundesregierung auch weiter einsetzen. Darüber hinaus wird
auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
13. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass nach Abzug aller
internationalen Truppen aus Afghanistan Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit weiterhin umgesetzt werden können, auch wenn
Einrichtungen und Personal der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nicht mehr auf die Notfallunterstützung durch militärisches Personal
zurückgreifen können?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist auch ohne Präsenz von NATO-
Truppen in Afghanistan handlungsfähig. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seine Programme
schon vor der Entscheidung für den Abzug der Truppen konzeptionell und
organisatorisch kontinuierlich an die volatile und sich verschlechternde
Sicherheitslage angepasst. Das von der Bundesregierung beauftragte Risk
Management Office (RMO) stellt tagesaktuell Lageberichte und Sicherheitsanalysen
zur Verfügung, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) und die KfW Entwicklungsbank sind in gesicherten Liegenschaften
untergebracht. Alle Vorhaben werden vor Implementierung auf
Umsetzungsfähigkeit geprüft, so dass situationsabhängig entschieden werden kann, ob eine
Anpassung erforderlich ist.
14. Wie gedenkt die Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren
erzielten Fortschritte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu sichern?
a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass erzielte Fortschritte
in der Entwicklungszusammenarbeit auch nach Abzug der
internationalen Streitkräfte aus Afghanistan gesichert werden?
Die Bundesrepublik Deutschland trägt als zweitgrößter bilateraler Geber in
Afghanistan eine besondere Verantwortung. Innerhalb der Bundesregierung
besteht Konsens, dass das zivile Engagement – bestehend aus
Entwicklungszusammenarbeit, Stabilisierung und humanitärer Hilfe – fortgesetzt wird, um so
die erzielten Fortschritte zu sichern. Hierfür hat die Bundesregierung im
Rahmen der Afghanistan-Geberkonferenz im November 2020 der afghanischen
Regierung einen Beitrag in Höhe von bis zu 430 Mio. Euro für das Jahr 2021
angekündigt, sowie für die Jahre 2022 bis 2024 Beiträge in vergleichbarer
Höhe in Aussicht gestellt.
b) Welche Projekte und Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden nach jetzigem Stand nach Abzug der Truppen
fortgeführt werden bzw. fortgeführt werden können?
Gibt es Projekte und Programme, die voraussichtlich frühzeitig
beendet werden müssen, und wenn ja, welche (sollte eine
Projektauflistung aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht möglich sein, bitte
präzise Schwerpunktthemen nennen)?
Nach jetzigem Stand werden alle Projekte und Programme der deutschen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan fortgeführt werden.
c) Wie können von deutschen Nichtregierungsorganisationen geförderte
zivilgesellschaftliche afghanische Organisationen und Projekte, die
aufgrund langjähriger verlässlicher Beziehungen besonders wirksame
und angesehene Aufbauarbeit leisten (etwa Afghanischer
Frauenverein, Freundeskreis Afghanistan, Kinderhilfe Afghanistan etc.),
unterstützt und fortgeführt werden?
Die Bundesregierung behält die derzeit vorhandenen Fördermöglichkeiten für
deutsche Nichtregierungsorganisationen und ihre afghanischen
zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen unverändert bei.
d) Inwiefern wird nach jetzigem Planungsstand die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan neu ausgerichtet bzw. thematisch
angepasst werden müssen?
Vorhaben der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden
künftig noch stärker als bislang unter Einbindung der Zivilgesellschaft
umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 bis 14a
verwiesen.
e) Wie werden dabei folgende Themenbereiche berücksichtigt werden:
Mädchen-, Frauen- und Menschenrechte, Bildung,
Korruptionsbekämpfung, Infrastrukturaufbau, Klimawandel, Bekämpfung der
Drogenökonomie?
Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Kindern sowie
Korruptionsbekämpfung sind als Querschnittsthemen in der
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit Afghanistan verankert. Bildung wird über
ein Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Ausbildung von
Lehrkräften, über die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und die
multilaterale Unterstützung des staatlichen Bildungssystems gefördert. Der
Aufbau und Erhalt von Infrastruktur ist Inhalt zahlreicher Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit, wobei das Hauptaugenmerk auf Basisinfrastruktur
in kleinem und mittlerem Umfang liegt. Der Themenbereich Klimawandel wird
u. a. durch mehrere Vorhaben mit Fokus auf Wiederaufforstung und den
Ausbau erneuerbarer Energien bearbeitet. Durch die Schaffung kurz- und
langfristiger Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Unterstützung für afghanische
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) leistet die
Entwicklungszusammenarbeit zudem einen Beitrag für Alternativen zu Einkommen aus dem
Drogenanbau.
f) Welche Szenarien in den Planungen zur fortgesetzten deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden zur volatilen politischen und
militärischen Lage nach dem Abzug durchgespielt?
Grundsätzlich gilt die Entscheidung der Bundesregierung zur Fortsetzung der
zivilen Unterstützung Afghanistans. Ausschlaggebend zur
Umsetzungsfähigkeit von Vorhaben der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind
in Anlehnung an die EU-Ratsschlussfolgerungen vom Mai 2020 folgende
Kriterien: Kooperationspartner der deutschen staatlichen EZ ist eine
demokratisch legitimierte afghanische Regierung, die sich zu den Menschenrechten
(einschließlich Frauenrechten) bekennt, Korruption bekämpft und sich zum
Schutz der EZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Zur
Umsetzungsfähigkeit der einzelnen Vorhaben sowie der Prüfung ggfs. notwendiger
Anpassungen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
g) Wie wird die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit im
Falle einer Machtergreifung durch die Taliban fortsetzen?
Die in der Antwort auf Frage 14f genannten Kriterien zur Fortsetzung der
deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit gelten für jede künftige
afghanische Regierung.
h) Wie gedenkt die Bundesregierung, Defizite bei multi- und bilateralen
Gebern, insbesondere bei der mangelhaften Koordinierung der
Ansätze zwischen den Geberländern und den somit entstehenden
Parallelstrukturen (
https://www.ez-afghanistan.de/de/page/wirkungen-der-deu
tschen-entwicklungszusammenarbeit#:~:text=HINTERGRUND,Dauer
%20nutzen%20und%20langfristig%20wirken) in der
Entwicklungszusammenarbeit nach einem Truppenabzug und einem sich
voraussichtlich verschlechternden Sicherheitsumfeld zu begegnen?
Die Koordinierung der internationalen Unterstützung für Afghanistan ist
Aufgabe der afghanischen Regierung, die dabei von der internationalen
Gemeinschaft, insbesondere von den Vereinten Nationen und der Weltbank, unterstützt
wird. Deutschland beteiligt sich wie alle anderen großen Geber an
regelmäßigen themenspezifischen Koordinierungs- und Abstimmungsrunden, um
Synergien herzustellen sowie Doppelarbeit und Überlappungen zu vermeiden.
Das Referenzdokument für die internationale entwicklungspolitische
Unterstützung Afghanistans ist dabei die aktuelle nationale Entwicklungsstrategie
ANPDF II sowie Nationale Prioritätenprogramme (NPPs) zu ausgewählten
Schwerpunktthemen der afghanischen Regierung. Die Programme und Projekte
der internationalen Geber richten sich an diesen Programmen aus. Die
Bundesregierung vereinbart die Ausrichtung ihrer Unterstützung mit Afghanistan in
jährlichen Regierungsverhandlungen. Ein zentrales Ziel der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan ist, den afghanischen Staat bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zu stärken. Statt eines Aufbaus von Parallelstrukturen
fördert und fordert die Bundesregierung deshalb eine starke Rolle des
afghanischen Staates und nimmt diesen in Verantwortung für die Umsetzung. Auch im
Lichte der aktuellen Sicherheitslage wird dieser Ansatz weiterhin verfolgt.
i) Welchen Erkenntnisstand gibt es zum letzten Afghanistan-
Fortschrittsbericht des Auswärtigen Amts von 2014, der konstatierte, dass zu
diesem Zeitpunkt offen war, ob die Maßnahmen in der
Entwicklungszusammenarbeit nachhaltig sein würden oder nicht?
Der Afghanistan-Fortschrittsbericht 2014 enthält keine solche Aussage.
15. Wie wird Deutschland als zweitgrößter bilateraler Geber ziviler
Unterstützungsleistungen für Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit
in Afghanistan (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laend
er/afghanistan-node/afghanistan-internationales-engagement/arria-treffe
n-afghanistan/2418548) sein Engagement auch nach Truppenabzug
fortsetzen können?
a) Welche Planungen liegen der Bundesregierung vor, ihre finanzielle
Unterstützung für Afghanistan nach Abzug der internationalen
Truppen weiterzuführen?
b) Inwiefern werden dabei Worst-Case-Szenarien, beispielsweise einer
Machtergreifung durch die Taliban und weitere Konditionierung, in
die Planung einbezogen?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Auf der Afghanistan-Geberkonferenz im November 2020 hat der
Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, Afghanistan für das Jahr 2021 finanzielle
Unterstützung in Höhe von bis zu 430 Mio. Euro zugesagt und Unterstützung
auf vergleichbarem Niveau bis 2024 in Aussicht gestellt, sofern bestimmte
Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Bedingungen gehören das Bekenntnis jeder
afghanischen Regierung zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit, die Achtung
von Menschenrechten, einschließlich der Rechte von Frauen und Minderheiten,
gute Regierungsführung und effektive Korruptionsbekämpfung sowie die
Umsetzung der international vereinbarten Reformagenda.
Wie bisher wird die Bundesregierung diese Unterstützung über die deutschen
Durchführungsorganisationen, internationale Organisationen und internationale
und afghanische Nichtregierungsorganisationen umsetzen. Dabei wird auch
weiterhin die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten
höchste Priorität genießen.
16. Wie werden die etwa 350 Afghaninnen und Afghanen, die jahrelang die
Arbeit von Bundeswehr, Polizei und diplomatischen Vertretungen
unterstützt haben (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-plant-beend
igung-des-einsatzes-in-afghanistan-5059016) und die aufgrund dieser
Tätigkeiten von den Taliban massiv bedroht werden, nach dem Abzug
der NATO-Truppen von Seiten der Bundesregierung geschützt werden?
a) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur
Vorbereitung der Ortskräfte auf den Abzug der NATO-Truppen?
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat werden ihren Ortskräften aufgrund
betriebsbedingter Kündigung im Vergleich zu regionalen Maßstäben großzügige
Abfindungszahlungen gewähren. Die Ressorts haben zahlreiche Maßnahmen wie
Personalverstärkungen und Verfahrensoptimierungen vorgenommen, sodass die zügige
Bearbeitung von Gefährdungsanzeigen und Visaanträgen afghanischer
Ortskräfte sichergestellt ist.
b) Welche Angebote zur zeitnahen Aufnahme von bedrohten Ortskräften
und ihren Familienangehörigen werden unterbreitet?
Die Bundesregierung bietet den Ortskräften der am Afghanistaneinsatz
beteiligten Ressorts im Falle einer anerkannten individuellen Gefährdung aufgrund
dieser Tätigkeit die Möglichkeit an, im Rahmen des ressortgemeinsamen
Ortskräfteverfahrens mit ihren Kernfamilien nach Deutschland einzureisen. Von
diesem Angebot können alle Ortskräfte mit gültigem Arbeitsvertrag mit einem
der genannten Ressorts oder bis zu zwei Jahre nach Ende eines früheren
Beschäftigungsverhältnisses Gebrauch machen.
Aufgrund der zeitnahen Beendigung des Einsatzes von Bundeswehr und
German Police Project Team hat sich die Bundesregierung bereits im April
2021 zu einem vereinfachten Ortskräfteverfahren für deren Ortskräfte
entschieden.
In Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Auswärtigen Amt
wurden bis zum 15. Juni 2021 in Mazar-e Sharif, Camp Marmal, Visaanträge der
Ortskräfte der Bundeswehr und ihrer Kernfamilien entgegengenommen. Die
Bundesregierung wird Vorkehrungen treffen, dass auch alle weiteren
anspruchsberechtigten Ortskräfte nach Abzug ihrer ehemaligen Arbeitgeber aus
dem Land ihre etwaigen Gefährdungen anzeigen und nach gegebenenfalls
erteilten Aufnahmezusagen Visaanträge in Afghanistan abgeben können.
Damit entfällt eine bisher erforderliche Anreise der Visumantragssteller zu den
Botschaften Neu-Delhi und Islamabad.
Mit Entscheidung der Bundesregierung vom 16. Juni 2021 wurde für die
Ortskräfte der Bundeswehr und des German Police Project Teams die
grundsätzliche zweijährige Ausschlussfrist nach dem vereinfachten Ortskräfteverfahren
geöffnet. Nunmehr sind alle Ortskräfte, welche im Zeitraum 2013 bis 2019 eine
Gefährdung angezeigt hatten, die aber durch die jeweiligen Ressortbeauftragten
zum damaligen Zeitpunkt nicht bestätigt werden konnte, erneut berechtigt, eine
aktuelle Gefährdung anzuzeigen. Diese Anzeige wird dann durch die jeweiligen
Ressortbeauftragten im vereinfachten Ortskräfteverfahren bearbeitet.
c) Welche Pläne zur Vereinfachung der Aufnahme afghanischer
Ortskräfte und ihrer Familien in Gruppenverfahren sieht die
Bundesregierung vor, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht der
Fragestellenden das Ortskräfteverfahren nach altem Prozedere den
Abzug bis zum 4. Juli 2021 zeitlich unmöglich macht?
Die Einführung von Gruppenaufnahmen ist im Rahmen des
ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahrens nicht vorgesehen. Die Ausreise aus Afghanistan
erfolgt weiterhin nach eigener Entscheidung auf dem von der jeweiligen Ortskraft
gewählten Reiseweg.
d) Wie wird die Bundesregierung ein mögliches Büro für afghanische
Ortskräfte in Kabul und/oder Mazar-i-Sharif vor Anschlägen
schützen?
Die Bundesregierung kann aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der am
Ortskräfteverfahren beteiligten Personen keine Angaben zu dieser Frage
machen.
e) Wird die Bundesregierung das Visumsverfahren für Ortskräfte und
deren Familienangehörige, die eine Ausreisezusage nach dem
Ortskräfteverfahren bekommen, unbürokratisch durchführen und den
Menschen die gefährliche Reise nach Islamabad und Neu-Delhi ersparen?
Auf die Antwort zu Frage 16b wird verwiesen.
f) Welche Pläne sieht die Bundesregierung vor, um auch solchen
bedrohten Ortskräften eine Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen, deren
Tätigkeit als ehemalige Ortskräfte für deutsche Institutionen in
Afghanistan länger als zwei Jahre zurückliegt und die somit eine solche
Tätigkeit eigentlich nicht für ein Aufnahmeverfahren in Deutschland
geltend machen können?
Auf die Antwort zu Frage 16b wird verwiesen.
g) Wie wird sich die Arbeit der Bundeswehr bei sog.
Einzelfallprüfungen, bei denen „[…] die individuelle Gefährdung der jeweiligen
Ortskraft der Bundeswehr von einem Gremium der Bundeswehr geprüft
und bewertet […]“ wird, nach dem Abzug der Truppen fortsetzen bzw.
fortsetzen können (
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-pla
nt-beendigung-des-einsatzes-in-afghanistan-5059016)?
Auch nach Ende der Präsenz der Bundeswehr in Afghanistan haben ehemalige
Ortskräfte die Möglichkeit, innerhalb Afghanistans ihre Gefährdung bei ihrem
ehemaligen Arbeitgeber anzuzeigen. Die Bearbeitung und Entscheidung der
nach Deutschland übersendeten Gefährdungsanzeigen und dazu gehörigen
Unterlagen wird unverändert durch den Ressortbeauftragten
Bundesministerium der Verteidigung sichergestellt.
17. Welche Vorhaben hat die Bundesregierung, auch solche Akteure, die sich
jenseits der afghanischen Ortkräfte als zivilgesellschaftliche Akteure und
Reformkräfte in Afghanistan insbesondere für Menschen- und
Frauenrechte eingesetzt haben und dabei erhebliche Unterstützung von
deutscher Seite erhalten haben, nach Abzug zu schützen und in ihrer Arbeit
weiterhin zu unterstützen?
Ist die Gewährung von humanitären Visa (§ 22 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG –) für Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger geplant?
Das Aufenthaltsgesetz eröffnet die Möglichkeit der Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“
die Aufnahme erklärt hat. Diese Möglichkeit einer Aufnahme ist eng begrenzt
auf ganz besondere Ausnahmefälle von herausgehobener, politischer
Bedeutung.
18. Wann wird die Bundesregierung zeitnah eine Aktualisierung des
asylpolitischen Lageberichts über die Islamische Republik Afghanistan
vornehmen?
Der Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen
Republik Afghanistan vom Juli 2020 wurde am 14. Januar 2021 in einigen
Bereichen aktualisiert.
Das Auswärtige Amt strebt eine reguläre Aktualisierung des Gesamtberichts im
Sommer 2021 an.
19. Wann wird die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan
aussetzen – vor dem Hintergrund der ungeklärten Sicherheitslage im Land
nach Ankündigung des Truppenabzugs und vor dem Hintergrund der
aktuellen Corona-Situation, die sich durch Einschleppen der indischen
Variante nach Afghanistan noch deutlich verschärfen könnte?
Rückführungen nach Afghanistan sind unter Berücksichtigung des aktuellen
Lagebildes nach wie vor grundsätzlich möglich. Es obliegt den zuständigen
Behörden in den Ländern, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Abschiebung
unter dessen Berücksichtigung nach geltendem Recht durchgeführt werden kann.
Im Übrigen liegt die Aussetzung von Abschiebungen bestimmter
Ausländergruppen in bestimmte Staaten nach § 60a Absatz 1 AufenthG in der
Zuständigkeit der obersten Landesbehörden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat hat kein Initiativrecht für den Erlass eines Abschiebungsstopps. Es
erteilt zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit lediglich (reaktiv) sein
Einvernehmen nach Ablauf von sechs Monaten (vgl. § 60a Absatz 1 Satz 2 i. V. m.
§ 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG).
20. In welcher Form und mit welchem Zeitplan beabsichtigt die
Bundesregierung, die deutsche Beteiligung am internationalen Afghanistan-
Einsatz nach dem Truppenabzug evaluieren zu lassen?
Gemäß etabliertem Verfahren wird die Bundesregierung nach Beendigung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz
Resolute Support einen Abschlussbericht vorlegen.
21. Welche Akteure werden an der Evaluation beteiligt, und sind öffentliche
bzw. parlamentarische Debatten während bzw. nach Abschluss der
Evaluation geplant?
Bei der Erstellung des Abschlussberichts der Bundesregierung werden alle
betroffenen Ressorts mit einbezogen.
In den jeweiligen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages wird
regelmäßig über die Einsätze informiert und diskutiert. Davon unbenommen besteht
das Recht des Deutschen Bundestages, sich mit dem Abschlussbericht der
Bundesregierung nach Übersendung zu befassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]