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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Medizinisches Informationsobjekt Impfpass - Digitaler Corona-Impfnachweis

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.06.2021

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3003425.05.2021

Medizinisches Informationsobjekt Impfpass – Digitaler Corona-Impfnachweis

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Als erstes medizinisches Informationsobjekt (MIO) wurde der Impfpass offiziell und fristgerecht vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgelegt und soll ab 2022 in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt werden können. Die elektronische Patientenakte soll ab 2022 den MIO-Impfpass, das zahnärztliches Bonusheft, das U-Heft und den Mutterpass unterstützen können (https://verbaende.com/news.php/Der-Impfpass-wird-digital?m=136041).

Gleichzeitig findet im Gesundheitswesen der elektronische Arztausweis (eH-BA) zunehmend Verbreitung (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/). Er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der elektronischen Welt attestiert (ebd.). Ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) darf grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein.

Im Zuge der Corona-Impfungen will die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen digitalen Impfnachweis bis 2022 schaffen (https://www.mdr.de/brisant/corona-impfpass-100.html). Einen Entscheidungsspielraum für Sonderrechte für Geimpfte sieht der deutsche Ethikrat bei privaten Anbietern von Veranstaltungen, bei Fluggesellschaften, Restaurantbesitzern oder Reedereien (ebd.). Entsprechenden Ankündigungen gibt es bereits von der Airline Quantas und dem Reiseveranstalter Alltours (ebd.).

Für Arbeitgeber kann ein betriebliches Interesse an einer Impfung für Beschäftigte bestehen (https://www.oppenhoff.eu/de/news-detail/corona-impfungen-koennen-arbeitgeber-eine-impfpflicht-durchsetzen). Allerdings stellt eine Impfung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen dar und kann strafrechtlich sowie arbeitsrechtlich nur dann gerechtfertigt werden, wenn der Betroffene einwilligt oder eine gesetzliche Impfpflicht besteht (ebd.). Damit ist eine Impfpflicht auf Grundlage des Weisungsrechts des Arbeitgebers bislang nicht umsetzbar (ebd.). Auch in einer Betriebsvereinbarung kann eine Impfpflicht nicht verankert werden (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT-kritische Familien dazu verpflichtet werden, den MIO-Impfpass zu nutzen?

1

Wenn ja, wird es nach Kenntnis der Bundesregierung trotz Verweigerung noch möglich sein, die einzelnen Personen dennoch zu impfen und dies zu dokumentieren?

1

Wenn nein, wird das ursprüngliche Format des physischen Impfpasses fortbestehen, und bis wann?

1

Wenn nein, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Regelungen für getrennt lebende Eltern, die unterschiedlicher Auffassung bezüglich der Nutzung des MIO-Impfpasses sind?

2

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit geregelt sein, dass der Patient Zugang zu seinem eigenen digital hinterlegten Impfstatus erhält?

3

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig die Impfungen sowie der Impfstatus von Privatpatienten verwaltet werden?

4

Wie ist die Lesbarkeit der ePA gesichert, wenn in einer Not- oder Notdienstsituation keine Lesemöglichkeit besteht?

5

Ist eine Pflicht zur Übertragung analoger Impfdaten in die digitale Impfanwendung geplant, und wer soll diese gegebenenfalls durchführen?

6

Wie viel Zeit kostet es nach Auffassung bzw. Kenntnis der Bundesregierung den Arzt sowie die medizinischen Fachangestellten, einen Impfpasseintrag mit Authentifizierung vorzunehmen, und wie aufwändig ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Authentifizierungsprozess des Arztes für jede einzelne Impfung?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein Barcodesystem für Impfstoffe entwickelt werden soll, um die Arbeitsabläufe zu beschleunigen oder Übertragungsfehler zu vermeiden?

8

Welches Notfallkonzept gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, sollte es zu längerfristigen Störungen des Internets kommen?

8

Kann die Impfung durchgeführt und nachträglich in den elektronischen Impfpass eingepflegt werden?

8

Gibt es entsprechende Vorkehrungen für einen nachträglichen Datenupload?

8

Besteht die Möglichkeit, auch ohne Internetzugang vorhandene Impfungen abzufragen?

9

Welche Unternehmen sind oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Entwicklung des digitalen Impfpasses betraut?

9

Welches dieser Unternehmen ist für die Datensicherheit zuständig?

9

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die gespeicherten Patientendaten vertraulich bleiben?

10

Ab wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Sonderrecht für Unternehmer in Kraft treten, Impfnachweise zu verlangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Unternehmen, die sich auf das Sonderrecht der Impfüberprüfung berufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), ausschließlich die Daten der Corona-Impfung einsehen können und keinen Einblick in den vollständigen Impfstatus der Kunden erhalten?

12

Plant die Bundesregierung, sich auf nationaler bzw. EU-Ebene für Regelungen einsetzen, um einer Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Personen entgegenzuwirken?

13

Gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu ändern, dass ein Arbeitgeber eine verpflichtende Corona-Impfung für seine Angestellten fordern darf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann soll diese umgesetzt werden?

14

Plant die Bundesregierung verpflichtende Impfnachweise für einzelne Berufsgruppen?

14

Wenn ja, für welche Berufsgruppen?

14

Wenn ja, plant die Bundesregierung, den möglichen Wegfall qualifizierter Arbeitskräfte aufgrund von Impfverweigerung zu kompensieren (bitte ausführen)?

Berlin, den 13. April 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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