[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann,
Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30057 –
Umgestaltung der Förderpolitik zur Erreichung gleichwertiger
Lebensverhältnisse
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Es gibt eine Vielzahl an Fördermitteln für strukturschwache Regionen in
Deutschland. Das zeigt erneut der kürzlich erschienene erste Bericht des
Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (
https://www.b
mwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/erster-bericht-der-bundesregi
erung-zum-gesamtdeutschen-foerdersystem-fuer-strukturschwache-regione
n.html). Der Bericht zeigt jedoch auch, wie komplex die Förderpolitik ist, und
dass der Mittelabruf mancher Programme nach wie vor unzureichend ist. Eine
Leerstelle im Bericht bleibt die Frage, wie sich die Mittel auf die einzelnen
Regionen verteilen. Es bleibt somit unklar, welche Regionen sich leichter und
welche sich schwerer tun mit dem Mittelabruf; also, wen genau die
Fördergelder letztlich in der Praxis erreichen.
Finanzschwachen Kommunen fehlen häufig Personal und Kapazitäten, um
Fördermittel gezielt abzurufen. Auch der fast immer notwendige Eigenanteil
stellt für diese Kommunen eine relevante Zugangsbeschränkung dar; frei nach
dem Motto: „Wer schon viel hat, dem wird noch mehr gegeben“ (Eigenanteil_
online.pdf (berlin-institut.org)). Das bedeutet, dass finanzstarke Kommunen,
die den Eigenanteil aufbringen können und über die nötigen
Personalressourcen verfügen, tendenziell stärker von Förderprogrammen profitieren als
finanzschwache Kommunen.
Für das wichtige strukturpolitische Ziel, die Lebensbedingungen und
Teilhabechancen überall im Land auf ein ähnliches Niveau zu bringen, können
Förderprogramme eine bedeutende Rolle spielen. Damit die Mittel auch in den
Regionen ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden, muss die
Förderkulisse übersichtlicher gestaltet werden. Hierfür braucht es zunächst einen
detaillierten Überblick darüber, welche Mittel bereits wo ankommen, welche
Mittel nicht abgerufen und wo sie schlechter abgerufen werden sowie eine
Aufdeckung vorhandener Doppelstrukturen.
Das Gesamtdeutsche Fördersystem basiert auf einem Vorschlag der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Im Sommer 2019 veröffentlichte die
Bundesregierung im „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensver-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30633
19. Wahlperiode 24.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hältnisse überall“ Pläne, wie die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
erreicht werden soll (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/pu
blikationen/themen/heimat-integration/schlussfolgerungen-kom-gl.pdf;jsessio
nid=07848583403CFF3AC67952CC3B6D357E.1_cid287?__blob=publicatio
nFile&v=1).
Wir fragen nach, welche Maßnahmen davon im Bereich der Förderpolitik und
darüber hinaus umgesetzt werden konnten. Denn die kürzlich veröffentlichte
Zwischenbilanz zur Politik der gleichwertigen Lebensverhältnisse (
https://ww
w.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/04/zwis
chenbericht-gleichwertige-lebensverhaeltnisse.pdf?__blob=publicationFile
&v=6) fällt nach Auffassung der Fragestellenden dürftig aus. Zugleich ist der
Handlungsdruck aufgrund der anhaltenden Pandemie gestiegen.
1. Wie viele Förderprogramme gibt es aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung, die sich an Kommunen richten, und wie viele davon werden
jeweils durch Bund, Länder und die EU bereitgestellt?
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.*
2. Welches ist auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene jeweils das
Förderprogramm mit dem höchsten und das mit dem geringsten Mittelumfang
(bitte die jeweilige Höhe der Fördermittel und die Abrufquoten der
letzten fünf Jahre mit angeben)?
Auf die Anlage 2 wird verwiesen.*
3. Wie viele Förderprogramme wurden im Laufe der Legislaturperiode neu
geschaffen, und wie viele wurden eingestellt bzw. sind ausgelaufen (bitte
entsprechende Förderprogramme aufführen und jeweils den kumulierten
Mittelumfang mit angeben)?
Auf die Anlage 3 wird verwiesen.*
4. Wie hoch war in dieser Legislaturperiode der durchschnittliche
Mittelabruf von Förderprogrammen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Auf die Anlage 4 wird verwiesen.*
5. Welche Handlungsfelder der von der Bundesregierung im Rahmen der
Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse festgelegten zwölf
prioritären Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse wurden
pandemiebedingt nachjustiert?
Inwiefern wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Förderpolitik des
Bundes, welche sich an Kommunen richtet, aus?
In den folgenden Handlungsfeldern der von der Bundesregierung im Rahmen
der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse festgelegten zwölf
prioritären Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse wurde
pandemiebedingt wie folgt nachjustiert:
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/30633 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache
Regionen gezielt fördern (BMWi).
Das Gesamtdeutsche Fördersystem hat durch seine Einzelprogramme auch
während der Pandemie strukturschwache Regionen unterstützt. Eine
pandemiebedingte Anpassung des Fördersystems insgesamt wurde nicht vorgenommen.
Gleichwohl gab es Anpassungen verschiedener Einzelprogramme wie
beispielsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) durch einen erhöhten Fördersatz für Investitionen in
die wirtschaftsnahe Infrastruktur, niedrigere Anforderungen an
förderungsfähige Investitionsvorhaben hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze
und des Investitionsvolumens bei Investitionen der gewerblichen Wirtschaft
sowie eine temporär flexiblere Handhabung der Förderbedingungen, durch die
auch Kommunen profitieren können.
2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen (BMI).
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Nachjustierungen bei den
Ansiedlungsplanungen aufgrund der Corona-Pandemie gemeldet worden.
3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen (BMVI).
Der Breitbandausbau als Teil der Maßnahme wurde im Zuge der Corona-
Pandemie durch weitere Entbürokratisierung und bedarfsgerechte
Zurverfügungstellung von weiteren Mitteln zum Breitbandausbau angepasst.
4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern (BMVI).
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/28702 wird verwiesen.
5. Dörfer und ländliche Räume stärken (BMEL).
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Nachjustierungen aufgrund der
Corona-Pandemie gemeldet worden.
6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen (BMI).
Im Hinblick auf die Städtebauförderung wurde die Möglichkeit, abweichend
vom Grundsatz der Drittelförderung (Bund, Land, Kommune) den
kommunalen Eigenanteil für Kommunen in Haushaltsnotlage auf 10 Prozent abzusenken,
für das Programmjahr 2021 verbessert. Damit wird sichergestellt, dass trotz der
verschlechterten kommunalen Finanzsituation infolge der Corona-Pandemie,
auch finanzschwache Kommunen an der Städtebauförderung partizipieren
können.
Im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau: bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Nachjustierung.
7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden (BMF).
Ein nationaler Konsens aller Länder und der gesetzgebenden Körperschaften
zur Lösung der Altschuldenfrage kam nicht zustande. Im Zuge der COVID-19-
Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen haben
Deutscher Bundestag und Bundesrat vielmehr das Gesetz zur finanziellen
Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen (Inkrafttreten am
15. Oktober 2020). Es bündelt Maßnahmen, die auch der Unterstützung von
finanzschwachen und mit Altschulden belasteten Kommunen dienen:
• Dauerhaft unterstützt der Bund die Kommunen auf der Ausgabenseite durch
die deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung (Kosten der Unterkunft, KdU) auf bis zu 74 Prozent
(ca. 3,9 Mrd. Euro im Jahr 2021). Hiervon profitieren in besonderem Maße
auch finanz- und strukturschwache Kommunen, die oftmals hohe
Kassenkreditbestände aufweisen.
• Die einmalige, gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte pauschale
Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020 hat wesentlich
dazu beigetragen, dass sich die kommunale Ebene trotz der massiven
finanziellen Auswirkungen der Pandemie im Jahr 2020 nicht signifikant neu
verschulden musste. Der Bund hat für diese Maßnahme 6,134 Mrd. Euro
aufgebracht.
Die dauerhaft um 10 Prozent erhöhte Bundesbeteiligung an den Aufwendungen
der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen
DDR (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, AAÜG) entlastet die
Haushalte der ostdeutschen Länder deutlich (2021 bis 2024 ca. 340 bis
360 Mrd. Euro jährlich) und verschafft ihnen finanzielle Spielräume auch zur
Lösung der Altschuldenproblematik der Wohnungsunternehmen einiger ihrer
Kommunen.
8. Engagement und Ehrenamt stärken (BMFSFJ, BMI, BMEL).
Hier wurde kurzfristig ein Corona-Förderprogramm der Deutschen Stiftung für
Ehrenamt und Engagement (DSEE) zur Abmilderung der Folgen der Pandemie
für den Engagementsektor im Herbst 2020 mit einem Volumen von ca. 20 Mio.
Euro aus Haushaltsmitteln der DSEE aufgesetzt.
Der Stiftung werden darüber hinaus gemäß Kabinettsbeschluss vom 5. Mai
2021 zusätzlich 30 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach
Corona“ für die gezielte finanzielle Förderung im Rahmen ihres
Stiftungszwecks zur Unterstützung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen
Engagements für Kinder, Jugendliche und Familien für die Jahre 2021/2022 zur
Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ erhielten 2020 alle
geförderten „Partnerschaften für Demokratie“ die Möglichkeit, bis zu
20.000 Euro zusätzliche Mittel zu beantragen, um konkrete, zusätzliche
Maßnahmen zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit
Bezug zu den Zielstellungen des Bundesprogramms (z. B. zum Umgang mit
Verschwörungsmythen) planen und umsetzen zu können.
9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern (BMFSFJ).
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Nachjustierungen aufgrund der
Corona-Pandemie gemeldet worden.
10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen (BMAS).
Um mögliche Inhalte eines zukünftigen Bundesprogramms „Barrierefreiheit
verwirklichen“ zu bestimmen, wurde bereits frühzeitig eine wissenschaftliche
Erhebung geplant. Sie soll Handlungsbedarfe für mehr Barrierefreiheit vor Ort,
auf der Grundlage der Definition nach § 4 des
Behindertengleichstellungsgesetzes beschreiben und mögliche Handlungsfelder identifizieren und dabei auch
darstellen, in welchen Bereichen es bereits rechtliche Verpflichtungen oder
funktionierende Instrumente gibt bzw. warum es in bestimmten Bereichen nur
langsam vorangeht. Bestehende Förder- und Regelungslücken sollen in die
Konzeption eines neuen Bundesprogramms einfließen. Aufgrund der
COVID-19-Pandemie mussten Beteiligungsformate angepasst werden, da diese
nicht wie geplant durchgeführt werden konnten.
11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
(BMFSFJ).
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Nachjustierungen aufgrund der
Corona-Pandemie gemeldet worden.
12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen (BMI).
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Nachjustierungen aufgrund der
Corona-Pandemie erforderlich.
Unabhängig von Handlungsfeldern der von der Bundesregierung im Rahmen
der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse festgelegten zwölf
prioritären Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse bzw. zur Frage, wie
sich die Corona-Pandemie auf die Förderpolitik des Bundes, welche sich an
Kommunen richtet, auswirkt, wurden durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Zuge der Umsetzung des Corona-
Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 die
Förderbedingungen der drei wichtigsten kommunalen Förderprogramme der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) „Kommunalrichtlinie“, „Klimaschutz durch Radverkehr“
und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ zum 1. August 2020
verbessert: Der Mindesteigenanteil wurde um zehn Prozentpunkte gesenkt.
Finanzschwache Kommunen sind von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit.
Die Förderquoten in den Programmen wurden erhöht und die Definition von
finanzschwachen Kommunen wurde erweitert. Als finanzschwach gelten alle
Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder
Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die
Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Die verbesserten Förderbedingungen gelten bis zum
31. Dezember 2021. Über das Konjunkturpaket wurden für die Maßnahme
jeweils 50 Mio. Euro für das Jahr 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf die Frage, wie sich die Corona-Pandemie allgemein auf die
Förderpolitik des Bundes auswirkt, wird außerdem darauf hingewiesen, dass
der Bund für die Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD)“ Mittel in Höhe von insgesamt 4 Mrd. Euro für den Zeitraum
von 2021 bis 2026 zur Verfügung stellt , die insbesondere auch den Kommunen
zugutekommen: Für die personelle Stärkung, die Förderung der Aus-, Fort- und
Weiterbildung sowie die Steigerung der Attraktivität des ÖGD sind 3,1 Mrd.
Euro vorgesehen, die den Ländern über die Umsatzsteuerverteilung zur
Verfügung gestellt werden. Die genaue Höhe der Mittel, die von den Ländern an
die Kommunen fließen, kann nicht beziffert werden.
Darüber hinaus beinhaltet der Pakt für den ÖGD das „Förderprogramm
Digitalisierung“: Um auch in Zukunft die vielseitigen Aufgaben und
Herausforderungen des ÖGD erfolgreich zu bewältigen, sieht der Pakt des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes vor, den ÖGD weiter auszubauen und zu modernisieren. Ein
wesentliches Element stellt hierbei der Ausbau der digitalen Infrastruktur und
die Vernetzung der Gesundheitsämter auf lokaler, landes- und bundesweiter
Ebene dar. Zu diesem Zweck stellt der Bund Gelder i. H. v. bis zu 632 Mio.
Euro für die Jahre 2021 bis 2026 für Investitionen zur Stärkung der
Gesundheitsämter zur Verfügung, die im Rahmen des Förderprogramms
Digitalisierung des ÖGD abgerufen werden. Aktuell wird die entsprechende
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ausgehandelt.
Bereits 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit zur technischen
Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes
den Ländern Finanzmittel in Höhe von insgesamt 50 Mio. Euro
zweckgebunden für die Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung gestellt. Die
Verteilung der Finanzmittel erfolgte nach dem „Königsteiner Schlüssel“. Die
Finanzhilfen sind vollständig ausgezahlt worden.
6. Wie viele Beratungsaufträge hat die PD (Berater der öffentlichen Hand)
in dieser Legislaturperiode zur Unterstützung von Kommunen beim
Fördermittelabruf ausgeführt?
Wie viele Beratungsaufträge waren davon für Kommunen mit weniger
als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern?
Die PD hat drei Projekte für kommunale Krankenhäuser durchgeführt, bei
denen sie bei der Beantragung von Fördergeldern im Rahmen des
Krankenhauszukunftsgesetzes unterstützt hat. Bei den Kommunen handelt es sich um eine
Stadt und zwei Landkreise mit jeweils mehr als 20.000 Einwohnern.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Forschungsprogramms
„Investitionsberatungsauftrag des Bundes“ für ein kommunales Klinikum eine
Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt, die das Klinikum benötigte, um Fördergelder zu
beantragen. Es erfolgte aber keine Hilfestellung bei der Antragstellung selbst.
Zudem werden in einer Vielzahl von Beratungsprojekten auch Aspekte des
Einsatzes von Fördermöglichkeiten erörtert, ohne dass dieser Punkt jedoch den
Schwerpunkt der Beratung darstellt. Nähere Angaben zu einzelnen Projekten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Welche Schwachstellen identifiziert die Bundesregierung bei der
Beratung von Kommunen zum Fördermittelabruf durch die PD, und wie
könnten diese in geeigneter Weise behoben werden?
Die PD wurde vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) beauftragt,
gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag eine Analyse der Fördermittellandschaft
für Kommunen zu erarbeiten. Diese befindet sich derzeit in der
Schlussbearbeitung und liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Insoweit kann die
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Schlussfolgerungen daraus
ziehen. Der Bundesregierung wurden seitens der beratenen Kommunen bisher
keine Schwachstellen der Beratung der PD mitgeteilt.
Im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP, dort
Komponente 6.2) ist vorgesehen, das Fördermanagement an der Schnittstelle zwischen
Fördergeber und Fördernehmer („Förderlotse“) im Rahmen des
„Investitionsberatungsauftrages des Bundes“ bei Bundesförderprogrammen für Kommunen
mit Finanzierungskompetenz des Bundes zu verbessern. Damit sollen auch
Investitionshemmnisse, die aufgrund einer komplexen Ausgestaltung der
Förderrichtlinien entstehen, wirksam und nachhaltig abgebaut werden. Ziel dabei ist
es auch, einen BMF-Förderleitfaden zur wirkungsorientierten Ausgestaltung
von öffentlichen Förderprogrammen für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen zu
entwickeln.
8. Wie verteilt sich der Mittelabruf der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auf die einzelnen GRW-
Fördergebiete (bitte nach Branchen und Unternehmensgröße
aufschlüsseln)?
Auf die Anlage 5 wird verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30633 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. In welcher Höhe wurden die Mittel der GRW in den letzten beiden
Haushaltsjahren abgerufen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die folgenden Tabellen geben Auskunft über den Mittelabfluss in den
Haushaltsjahren 2019 und 2020 aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Bei der
Bewertung des Mittelabflusses ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des
Konjunkturpakets eine Aufstockung der Mittel um je 250 Mio. Euro für 2020 und 2021
stattfand. Die dafür erforderliche Kofinanzierung konnte in einigen Fällen nicht
durch die Länder bereitgestellt werden. Spalte 6 in Tabelle 2 zeigt, dass die
Ausnutzung des Ausgaben-Solls gemessen am Normalansatz der GRW
annähernd 100 Prozent beträgt.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW); Barmittelverteilung und -inanspruchnahme Haushaltsjahr 2019;
Titel 09 02/882 01
Land
Verteilungsquote gem.
Teil III
Koordinierungsrahmen
Ausgaben-Soll
gem. Quote des
Koordinierungsrahmens
Stand: 31.12.2019
Ausgaben-Soll
nach
Umschichtungen per
31.12.2018 1)
(Vorbindung)
Ist-Abflüsse
Ausnutzung der
Verteilungsquote
(Ausgaben-Soll,
Sp. 3)
in % in € in € in € in %
1 2 3 4 5 6
Bayern 1,59 9.428.700,00 13.774.939,00 17.763.832,61 188,40
Berlin 10,85 64.340.500,00 69.495.444,00 70.633.109,00 109,78
Brandenburg 12,45 73.828.500,00 87.951.389,00 75.000.000,00 101,59
Bremen 1,51 8.954.300,00 9.349.120,00 6.349.120,00 70,91
Hessen 1,30 7.709.000,00 4.040.250,00 3.544.361,80 45,98
Mecklenburg-
Vorpommern 10,14 60.130.200,00 64.947.732,00 66.010.951,00 109,78
Niedersachsen 3,46 20.517.800,00 15.000.000,00 13.000.000,00 63,36
Nordrhein-
Westfalen 6,51 38.604.300,00 43.451.638,00 38.000.000,00 98,43
Rheinland-Pfalz 1,05 6.226.500,00 8.050.862,00 6.459.043,77 103,73
Saarland 1,38 8.183.400,00 4.467.494,00 4.084.320,49 49,91
Sachsen 19,99 118.540.700,00 110.185.117,00 102.642.995,86 86,59
Sachsen-Anhalt 13,85 82.130.500,00 46.558.317,00 41.228.400,01 50,20
Schleswig-
Holstein 3,74 22.178.200,00 22.405.975,00 27.302.324,27 123,10
Thüringen 12,18 72.227.400,00 82.836.328,00 67.518.789,34 93,48
Insgesamt 100,00 593.000.000,00 582.514.605,00 539.537.248,15 90,98
Bürgschaftsausfälle 7.000.000,00 7.000.000,00 3.662.452,70 52,32
nicht
vorgebundene Mittel 10.485.395,00
Summe 600.000.000,00 600.000.000,00 543.199.700,85 90,53
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW); Barmittelverteilung und -inanspruchnahme Haushaltsjahr 2020;
Titel 09 02/882 01
Land
Verteilungsquote gem.
Teil III
Koordinierungsrahmen
Ausgaben-Soll
gem. Quote des
Koordinierungsrahmens inkl.
Nachtragshaushalt vom
14.07.2020
Stand 31.12.2020
Ausgaben-Soll
gem. Quote auf
Basis
Normalansatz zum
01.01.2020
Ist-Abflüsse
Ausnutzung des
Ausgaben-Soll (Sp. 3)
nachrichtlich
Ausnutzung des
Normalansatzes (Sp. 4)
in Klammern
in % in € in € in € in %
1 2 3 4 5 6
Bayern 1,59 12.926.700,00 9.428.700,00 20.959.977,67 162,14 (222,3)
Berlin 10,85 88.210.500,00 64.340.500,00 74.500.000,00 84,46 (115,8)
Brandenburg 12,45 101.218.500,00 73.828.500,00 79.250.000,00 78,30 (107,3)
Bremen 1,51 12.276.300,00 8.954.300,00 8.000.000,00 65,17 (89,3)
Hessen 1,30 10.569.000,00 7.709.000,00 3.322.709,70 31,44 (43,1)
Mecklenburg-
Vorpommern 10,14 82.438.200,00 60.130.200,00 93.988.475,00 114,01 (156,3)
Niedersachsen 3,46 28.129.800,00 20.517.800,00 14.700.000,00 52,26 (71,6)
Nordrhein-
Westfalen 6,51 52.926.300,00 38.604.300,00 33.500.000,00 63,30 (86,8)
Rheinland-
Pfalz 1,05 8.536.500,00 6.226.500,00 3.596.856,23 42,14 (57,8)
Saarland 1,38 11.219.400,00 8.183.400,00 9.054.097,29 80,70 (110,6)
Sachsen 19,99 162.518.700,00 118.540.700,00 102.989.280,95 63,37 (86,9)
Sachsen-Anhalt 13,85 112.600.500,00 82.130.500,00 47.000.000,14 41,74 (57,2)
Schleswig-
Holstein 3,74 30.406.200,00 22.178.200,00 29.698.119,74 97,67 (133,9)
Thüringen 12,18 99.023.400,00 72.227.400,00 74.980.309,51 75,72 (103,8)
Insgesamt 100,00 813.000.000,00 593.000.000,00 595.539.826,23 73,25 (100,4)
Bürgschaftsausfälle 7.000.000,00 7.000.000,00 1.975.005,58 28,21 (28,2)
nicht
zugewiesen 30.000.000,00
Summe 850.000.000,00 600.000.000,00 597.514.831,81 70,30 (99,6)
10. Welche Kriterien werden für das ab 2022 geltende GRW-Fördergebiet
voraussichtlich berücksichtigt, und mit welcher Gewichtung?
Es ist geplant, folgende Komponenten des GRW-Regionalindikators für die
Fördergebietsperiode ab 2022 einzusetzen: die regionale Produktivität
(Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen, Gewichtung: 37,5 Prozent),
Unterbeschäftigungsquote (37,5 Prozent), Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen bis 2040
(= demografische Komponente, 17,5 Prozent) und Infrastrukturausstattung
(7,5 Prozent). Eine endgültige Entscheidung hat der GRW-
Koordinierungsausschuss hierüber noch nicht getroffen.
11. Welche konkreten Verbesserungen konnten für strukturschwächere
Kommunen durch die Einführung des gesamtdeutschen Fördersystems erwirkt
werden?
Durch die Ausweitung von Förderprogrammen auf alle strukturschwachen
Regionen in Deutschland, die Einrichtung von Förderpräferenzen für
strukturschwache Regionen oder einen überproportionalen Mitteleinsatz von
Programmen in strukturschwachen Regionen profitieren diese vom Gesamtdeutschen
Fördersystem. Kommunen in strukturschwachen Regionen profitieren durch
die Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Attraktivität der Region sowie
auch durch Fördermaßnahmen, die sich unmittelbar an Kommunen richten.
12. Wird sich die Definition von Strukturschwäche im Gesamtdeutschen
Fördersystem auch zukünftig an der GRW-Definition orientieren?
Der GRW-Regionalindikator, auf dem die GRW-Fördergebietskulisse beruht,
ist eine ausschlaggebende Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von
Strukturschwäche und wird als solches auch zukünftig grundsätzlich
maßgeblich für das Gesamtdeutsche Fördersystem sein. Aufgrund der Autonomie der
Einzelprogramme können diese jedoch auch weiterhin davon abweichende
Kriterien zugrunde legen.
13. Welche Schwachstellen identifiziert die Bundesregierung am
Gesamtdeutschen Fördersystem, und wie könnten diese aus ihrer Sicht geeignet
adressiert werden?
Das Gesamtdeutschen Fördersystem trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und
erhöht seither die Wirksamkeit und die Effizienz der Regionalförderung durch
eine Bündelung regionalpolitisch wirksamer Fördermaßnahmen des Bundes.
Der Bundesregierung liegen seither keine Informationen zu grundsätzlichen
Schwachstellen des Gesamtdeutschen Fördersystems vor.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung eine Evaluierung des
Gesamtdeutschen Fördersystems, nach welchen Kriterien, und für welchen
Zeitpunkt?
Eine wissenschaftliche Wirkungsanalyse unter Verwendung quantitativer und
qualitativer Methoden für das Fördersystem insgesamt ist angesichts der
Verschiedenheit der Programme und Handlungsfelder methodisch anspruchsvoll
und stellt hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit. Sie kann die auf das
spezifische Programmziel ausgerichteten Evaluationen und Prüfungen der
einzelnen Programme ergänzen und muss die Fachautonomie der
Einzelprogramme berücksichtigen. Eine solche Evaluation ist, wie von der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfohlen, perspektivisch geplant.
15. Wie hoch ist der Anteil des Fördervolumens des Gesamtdeutschen
Fördersystems für Vorhaben der Daseinsvorsorge, und wie hoch ist der
Anteil davon, der strukturschwachen Kommunen im Jahr 2020 zugutekam?
Neben unternehmensnahen Maßnahmen, Forschung und Innovation,
Fachkräfte, Breitbandausbau und Digitalisierung ist Infrastruktur und
Daseinsvorsorge einer der Förderbereiche des Gesamtdeutschen Fördersystems. Dieser
Förderbereich umfasst den Förderbereich Integrierte Ländliche Entwicklung
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) und den Sonderrahmenplan Integrierte Ländliche
Entwicklung, die Städtebauförderung, das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus,
Demografiewerkstatt Kommunen sowie den Handlungsbereich Kommune
„Partnerschaften für Demokratie“ des Programms „Demokratie leben!“. Für
diese Programme standen im Haushaltsjahr 2020 1.184,852 Mio. Euro zur
Verfügung, was einem Anteil von ca. 39 Prozent entspricht. Die Mittelverwendung
für strukturschwache Regionen beträgt 619,787 Mio. Euro, was ca. 36 Prozent
der gesamten Mittel des Fördersystems entspricht, die in strukturschwache
Regionen geflossen sind. Auch weitere Programme des Gesamtdeutschen
Fördersystems enthalten einzelne Fördermaßnahmen zur Daseinsvorsorge, so dass der
Anteil der Daseinsvorsorge deutlich darüber hinaus geht. Es besteht allerdings
keine über die Förderprogramme des Fördersystems einheitliche Erfassung des
Fördervolumens für Vorhaben der Daseinsvorsorge.
16. Wie verteilen sich die im Ersten Bericht des Gesamtdeutschen
Fördersystems erwähnten, in strukturschwache Regionen geflossenen 1,7 Mrd.
Euro auf die einzelnen GRW-Fördergebiete (nach Bundesland gliedern)?
Die folgende Tabelle stellt den Mittelabfluss der Programme des
Gesamtdeutschen Fördersystems in strukturschwache Regionen im Haushaltsjahr 2020
in Mio. Euro dar.
Bundesland Mittelabfluss 2020
Bayern 48,273
Berlin 157,578
Brandenburg 147,383
Bremen 15,745
Hessen 14,386
Mecklenburg-Vorpommern 167,672
Niedersachsen 91,365
Nordrhein-Westfalen 110,437
Rheinland-Pfalz 15,741
Saarland 12,612
Sachsen 368,975
Sachsen-Anhalt 102,076
Schleswig-Holstein 66,182
Thüringen 198,073
Summe 1.516,497
Bei einzelnen Programmen ist eine regionale Zuordnung aufgrund der Struktur
der Förderung nur schätzungsweise anhand von Bevölkerungsanteilen oder gar
nicht möglich. Die Angaben enthalten analog zu der Übersicht im Ersten
Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen nicht die Mittel der Breitbandförderung. Die Mittel der
Städtebauförderung sind nicht enthalten: Es wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen. Für das Großbürgschaftsprogramm sind keine Mittel geflossen:
Haushaltmittel werden erst im Schadensfall in Anspruch genommen. Aufgrund
der kurzen Frist, innerhalb derer der Projektträger die Angaben nicht
aufbereiten konnte, konnte das Programm EXIST-Potentiale nicht berücksichtigt
werden. Die Länder Baden-Württemberg und Hamburg verzeichnen keine
strukturschwachen Regionen.
17. Für welche Programme der Städtebauförderung wurden die Mittel in den
einzelnen Ländern im Jahr 2020 verwendet, und welcher Mittelanteil des
jeweiligen Programms floss in Regionen, die zu den GRW-
Fördergebieten zählen (bitte nach Programm und Bundesland sowie Soll- und Ist-
Werten aufschlüsseln)?
Es wird auf beigefügte Tabelle (Anlage 6 zu Frage 17) verwiesen.* Diese
umfasst die Sollzahlen; die Istzahlen sind in der kurzen Bearbeitungszeit nicht
darstellbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfGE 147, 50, 147 f.). Eine Beantwortung der
Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Erhebung
verbunden wäre, nicht erfolgen. Statistiken hinsichtlich der Istzahlen der
Städtebauförderung nach GRW-Fördergebieten werden nicht geführt. Erforderlich
wären deshalb umfangreiche und händische Auswertungen der hierzu
notwendigen Daten.
18. Wie hoch war jeweils der Mittelabruf in den folgenden Programmen,
über die der Bund Mittel direkt an die Kommunen vergibt, in den letzten
fünf Haushaltsjahren, und wie wurden die Mittel zwischen den Ländern
und auf strukturschwache Regionen verteilt (bitte für folgende
Programme aufschlüsseln: Bundesprogramm Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur; Förderbekanntmachung
„Kommunen innovativ“ und Förderbekanntmachung „Stadt-Land-Plus“,
beide im Programm „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA3“
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF))?
• BMI Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“:
Bundesland Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020
Baden-Württemberg Höhe Mittelabruf
in Euro 238.995 876.880 2.647.437 2.842.552 1.757.746
Bayern Höhe Mittelabruf
in Euro 993.743 4.249.958 6.219.978 6.522.449 4.305.230
Berlin Höhe Mittelabruf
in Euro 171.567 126.820 1.742.535 1.945.623 960.998
Brandenburg Höhe Mittelabruf
in Euro 238.995 876.880 2.647.437 2.842.552 1.757.746
Bremen Höhe Mittelabruf
in Euro 0 491.400 0 1.603.800 1.151.100
Hamburg Höhe Mittelabruf
in Euro 36.269 217.498 1.383.980 219.971 778.126
Hessen Höhe Mittelabruf
in Euro 378.150 632.564 3.284.335 2.886.709 1.753.396
Mecklenburg-Vorpommern Höhe Mittelabruf
in Euro 0 1.485.000 2.173.291 0 873.865
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/30633 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bundesland Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020
Niedersachsen Höhe Mittelabruf
in Euro 1.794.147 4.075.755 3.348.258 3.196.722 6.194.985
Nordrhein-Westfalen Höhe Mittelabruf
in Euro 120.448 2.026.354 8.590.424 8.166.608 7.641.544
Rheinland-Pfalz Höhe Mittelabruf
in Euro 270.000 366.744 869.990 1.964.174 3.593.874
Saarland Höhe Mittelabruf
in Euro 401.308 0 471.782 5.153.780 2.833.603
Sachsen Höhe Mittelabruf
in Euro 0 634.364 2.541.181 3.125.927 1.725.705
Sachsen-Anhalt Höhe Mittelabruf
in Euro 0 150.300 963.839 2.629.148 2.946.655
Schleswig-Holstein Höhe Mittelabruf
in Euro 159.704 666.148 3.007.785 1.999.945 0
Thüringen Höhe Mittelabruf
in Euro 0 1.054.026 3.010.378 2.808.944 2.821.913
Eine Zuordnung des Förderprogramms zur Gebietsförderkulisse
„strukturschwache Region“ war nicht vorgesehen. Daher ist eine Auswertung nicht
möglich.
• BMBF „Kommunen innovativ:“
○ Mittelabrufe der letzten fünf Haushaltsjahre:
▪ alle Zuwendungsempfänger 18.850.870 Euro
▪ nur GRW-Gebiet 12.803.263 Euro
▪ nur Kommunen 6.287.728 Euro
Mittelabrufe der letzten
5 Haushaltsjahre – nach
Bundesländern in EUR
Baden-
Württemberg
Bayern Berlin Branden-burg Bremen Hamburg Hessen
alle
Zuwendungsempfänger 1.822.165 500.699 1.591.796 127.352 95.650 0 2.122.084
nur Kommunen 628.982 217.820 0 127.352 95.650 0 643.117
Mittelabrufe der letzten 5
Haushaltsjahre – nach
Bundesländern in EUR
Mecklenburg-
Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-
Pfalz
Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt
alle
Zuwendungsempfänger 780.035 3.235.674 4.729.310 742.682 0 1.339.230 245.088
nur Kommunen 78.887 1.062.620 1.479.926 232.244 0 247.219 245.088
Mittelabrufe der letzten 5
Haushaltsjahre – nach
Bundesländern in EUR
Schleswig-
Holstein
Thüringen
alle
Zuwendungsempfänger 720.545 798.562
nur Kommunen 720.545 508.280
• BMBF „Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus“:
○ Mittelabrufe der letzten fünf Haushaltsjahre:
▪ alle Zuwendungsempfänger 15.567.330 Euro
▪ nur GRW-Gebiet 5.423.025 Euro
▪ nur Kommunen 2.027.637 Euro
Mittelabrufe
der letzten
5
Haushaltsjahre – nach
Bundesländern in EUR
Baden-
Württemberg
Bayern Berlin Branden-burg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
alle
Zuwendungsempfänger
1.724.855 1.225.904 496.161 612.423 0 497.142 1.413.183 2.224.735
nur
Kommunen 479.263 150.205 0 0 0 0 45.324 194.193
Mittelabrufe
der letzten
5
Haushaltsjahre – nach
Bundesländern in EUR
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-
Pfalz
Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt
Schleswig
-Holstein
Thüringen
alle
Zuwendungsempfänger
566.871 2.790.583 919.860 0 1.697.814 1.198.702 26.297 172.800
nur
Kommunen 31.950 613.070 130.687 0 362.763 0 20.182 0
19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in der Vereinfachung
und Zusammenlegung von Förderprogrammen mit ähnlichen
Förderschwerpunkten?
Wie plant die Bundesregierung, künftig Doppelstrukturen zu vermeiden,
wie etwa am konkreten Beispiel des BULE-Programms „Heimat 2.0“,
umgesetzt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) und des Programms „Smarte.Land.Regionen“ des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)?
Die Förderprogramme des Bundes zur Digitalisierung der Städte und Regionen
grenzen sich hinsichtlich ihrer differenzierten Ausrichtung deutlich
voneinander ab. So unterscheiden sich die Förderinitiative „Heimat 2.0“ im Rahmen des
BMI-Programms Region gestalten und das BMEL-Programm „Smarte.Land.
Regionen“ hinsichtlich der thematischen Schwerpunkt- und Zielsetzung, dem
Fördergegenstand, der Zuwendungshöhe und der adressierten
Zuwendungsempfänger:
„Heimat 2.0“ unterstützt grundsätzlich Kooperationsprojekte von
zivilgesellschaftlichen Akteuren und Gemeinden unterhalb der Kreisebene in
strukturschwachen ländlichen Räumen, um digitale Anwendungen in sieben
Themenbereichen der Daseinsvorsorge zu implementieren bzw. weiterzuentwickeln.
Die Vorhaben werden über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten mit bis zu
600.000 Euro unterstützt. Hingegen adressiert „Smarte.Land.Regionen“
ausschließlich die Ebene der ländlichen Landkreise mit jeweils 1 Mio. Euro pro
Landkreis und weiteren Leistungen, mit dem Ziel digitale Strategien und
Maßnahmen zu fördern und zu entwickeln, die auf alle Landkreise in Deutschland
übertragbar sind. Dies soll durch den Aufbau einer digitalen Plattform
ermöglicht werden.
Doppelstrukturen werden aufgrund der aufgezeigten Unterschiede in der
Ausrichtung der Programme bereits jetzt vermieden.
20. Inwieweit wurden die beiden Förderrunden des BMI-Programms
„Heimat 2.0 öffentlich gemacht, und wie wurden die Kommunen über
das neue Förderprogramm informiert?
Auf die Förderaufrufe für die erste und zweite Staffel von „Heimat 2.0“ wurde
über Pressemitteilungen des BMI und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) sowie über einschlägige Fachverteiler (z. B.
Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Deutscher
Landkreistag, Beirat für Raumentwicklung des BMI) aufmerksam gemacht.
21. Auf Basis welcher Indikatoren für Strukturschwäche
(Regionalindikatorenmodell) wurden die Modellregionen in der ersten Förderrunde des
„Heimat 2.0“-Programms ausgewählt?
Auf Basis welcher Evaluation wurde eine zweite Förderrunde
ausgeschrieben?
Um das Kriterium der Strukturschwäche zu erfüllen, mussten die Antragsteller
der ersten Förderrunde ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung in einer Kreisregion
haben, in der das Niveau der Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen 2017
unter dem Bundes- oder Landesdurchschnitt lag. Der Eingang von fast 100
Bewerbungen für die erste Staffel „Heimat 2.0“ hat den Unterstützungsbedarf im
Bereich der Digitalisierung ländlicher strukturschwacher Regionen
verdeutlicht, so dass die Initiative mit einer zweiten Staffel fortgesetzt wird.
Die Förderinitiative „Heimat 2.0“ wird ebenso wie die weiteren Vorhaben des
Programms Region gestalten während der gesamten Projektlaufzeit vom BBSR
mit Unterstützung der Forschungsassistenzen und der Begleitagentur von
Region gestalten wissenschaftlich begleitet. Eine Evaluierung der einzelnen
Förderprojekte findet statt, ist jedoch erst ab einem gewissen Umsetzungsstand
(ca. 50 Prozent) sinnvoll möglich.
22. Wie sieht die Zusammenarbeit der Ressorts bei dem BMI-
Förderprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und dem Unterprogramm
„Partnerschaften für Demokratie“ vom Programm „Demokratie leben“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) aus, und wie werden Synergien genutzt, wie es in den
Förderrichtlinien des jeweiligen Programms geschrieben steht?
Die Zusammenarbeit der Bundesprogramme „Zusammenhalt durch Teilhabe“
und „Demokratie leben!“ wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
unterschiedlich gestaltet. Die programmumsetzenden Regiestellen und die
zuständigen Bundesressorts beider Programme tauschen sich im Rahmen ihrer
jeweiligen Bund-Länder-Runden über laufende Programmaktivitäten und
Planungen aus. Die Weiterentwicklung von Förderrichtlinien, die Neukonzeption von
Förderangeboten sowie die Auswahl von Modellprojekten werden auf
Arbeitsebene abgestimmt, um doppelte Förderstrukturen zu vermeiden.
Qualifizierende und/oder vernetzende Veranstaltungen der Bundesprogramme werden,
wenn es fachlich oder regional sinnvoll ist, auch an die Förderprojekte des
jeweilig anderen Bundesprogramms kommuniziert. An der Umsetzung der
„Partnerschaften für Demokratie“ sind zum Teil Vertreterinnen und Vertreter aus den
im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ aktiven Organisationen
beteiligt, z. B. durch Sitz in Begleitausschüssen und/oder Beantragung sowie
Realisierung von Einzelmaßnahmen. Auf Landesebene sind die durch
„Demokratie leben!“ geförderten Landes-Demokratiezentren für die Vernetzung und
den Wissenstransfer zwischen den Projekten aus beiden Bundesprogrammen
zuständig.
23. Wie erklärt die Bundesregierung Überlappungen der Förderprogramme
im Bereich „Forschung und Innovation“ des Gesamtdeutschen
Fördersystems?
Wie sieht die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWi) und des BMBF bei den einzelnen Programmen
über die übergeordnete Koordination des Gesamtdeutschen
Fördersystems hinaus aus?
Es besteht im Bereich „Forschung und Innovation“ eine hohe
Anschlussfähigkeit der Programme, die sich durch unterschiedliche Zielsetzungen und die
Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen unterscheiden. Das Gesamtdeutsche
Fördersystem soll über eine hohe Transparenz und über eine enge Absprache der
Programme aus verschiedenen Ressorts mit besonderer Ausrichtung auf
strukturschwache Regionen Überschneidungen reduzieren bzw. ganz vermeiden.
Aus diesem Grund stehen die Ressorts in einem regelmäßigen Austausch zu
den Programmen und ihrer Ausrichtung.
24. Wie wurde die Koordinierung der Programme des Gesamtdeutschen
Fördersystems praktisch umgesetzt?
Wie viele Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe gab es
beispielsweise zum Gesamtdeutschen Fördersystem, und mit welchen
Ergebnissen?
Gab es bereits inhaltlichen Austausch zwischen den Programmen (unter
Einbeziehung der Länder und kommunalen Spitzenverbände)?
Wenn nein, welche Pläne gibt es hierfür?
Eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) bildet die zentrale Plattform für
den Erfahrungsaustausch und die Beratung zur Weiterentwicklung
strukturpolitischer Komponenten der Programme. Konkret bedeutet dies eine verbesserte
Koordinierung und eine systematische Zusammenarbeit der Programme, die
beispielsweise ermöglicht, Synergien zu nutzen. So wird das Gesamtdeutsche
Fördersystem dem Anspruch einer Regionalpolitik unter einem gemeinsamen
Dach gerecht. In der IMAG werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie
man über ein verbessertes Monitoring die Transparenz über die Förderung in
den Regionen durch die am Fördersystem beteiligten Programme erhöht. Seit
September 2019 haben bereits fünf Sitzungen der IMAG stattgefunden. Es
besteht auch ein inhaltlicher Austausch zwischen den Programmen des
Fördersystems und den Ländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Bei
Bedarf werden diese zudem in die Sitzungen der IMAG einbezogen.
25. Wie häufig trifft sich der Staatssekretärsausschuss „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“, und welche Beschlüsse wurden gefasst?
Der Staatssekretärsausschuss zur Umsetzung der Ergebnisse der Arbeit der
„Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat sich am 23. September
2019 konstituiert. Weitere Sitzungen des Ausschusses fanden am 11. November
2019 und am 25. Februar 2020 statt. Der ursprünglich für Mai 2020
vorgesehene Sitzungstermin musste aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt
werden. Seither hat der Ausschuss aus diesem Grund keine weitere Sitzung
durchgeführt.
Im Rahmen der Sitzungen wurden durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus allen Bundesressorts, mit Ausnahme des Auswärtigen Amts, des
Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, insbesondere die jeweils ressortbezogenen
Sachstände zur Umsetzung der als Folgeprozess der Arbeiten der „Kommission
Gleichwertige Lebensverhältnisse“ von der Bundesregierung beschlossenen
zwölf prioritären Maßnahmen erörtert.
Das Bundeskabinett hat am 21. April 2021 einen „Bericht der Bundesregierung
zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der Maßnahmen der Politik für
gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode“ beschlossen. Er wurde
der breiten Öffentlichkeit im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz des
Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat (ehemaliger Vorsitz der
„Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse“), der Bundesministerin für
Ernährung und Landwirtschaft sowie der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (ehemalige Ko-Vorsitzende der „Kommission
Gleichwertige Lebensverhältnisse“) vorgestellt und allen Ausschüssen des Deutschen
Bundestages, den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder
sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet.
26. Welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Förderangebots,
Verschlankung von Antragsverfahren, Flexibilisierung von
Förderprogrammen und Vereinfachung von Förderrichtlinien sind nach Auffassung der
Bundesregierung über das Gesamtdeutsche Fördersystem hinausgehend
notwendig, um den Mittelabruf durch Kommunen zu verbessern?
27. Welche Informationsmöglichkeiten (z. B. Lotsenstellen, Leitfäden,
erweitertes Beratungsangebot) sollten nach Auffassung der
Bundesregierung gestärkt werden, um den Mittelabruf der Förderprogramme zu
verbessern?
28. Welche Maßnahmen (z. B. Reduktion der Nachweispflichten, stärkere
Reduzierung des Eigenanteils für finanzschwache Kommunen, bessere
Kombinierbarkeit der Förderprogramme) sind notwendig, um die
Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Empfängerinnen und Empfänger
zu erleichtern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 26 bis 28 gemeinsam
beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Die Bundesregierung ist fortwährend darum bemüht, das Förderangebot
hinsichtlich des Nutzens für die Empfänger zu verbessern. Dazu gehören auch die
Anpassung von Antragsverfahren sowie Nachweispflichten, eine
Verschlankung des Antragsverfahrens und einfache Förderrichtlinien. Die
Bundesregierung erweitert ständig ihr Informationsangebot an die möglichen
Zuwendungsempfänger bspw. durch ein breites Beratungsangebot und Leitfäden,
insbesondere auch durch die Förderberatung des Bundes und die Förderdatenbank. Bei
der Neuauflage sowie bei Überarbeitungen bestehender Förderprogramme wird
auch geprüft, wie der Nutzen und die Inanspruchnahme für die Empfänger
erhöht werden kann. Wegen der Heterogenität der Förderprogramme und der
potenziellen Empfänger wird dies jeweils programmspezifisch vorgenommen.
Betrachtungen zu einer möglichen Verfahrensvereinfachung und -
flexibilisierung finden grundsätzlich auf der Ebene der Einzelprogramme statt. Aufgrund
der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
sind bei den Gemeinschaftsaufgaben die Länder für die Umsetzung und damit
auch für die Antragsbearbeitung zuständig. Sie haben eigene Landesrichtlinien.
29. Ist eine stärkere Einbeziehung der möglichen Zuwendungsempfänger
beim Aufsetzen von Förderprogrammen geplant, um die Wirksamkeit
von Förderprogrammen zu erhöhen?
Eine frühzeitige Einbeziehung möglicher Zuwendungsempfänger bei der
Konzeption und Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen ist geeignet, die
Wirksamkeit zu erhöhen und wird von der Bundesregierung regelmäßig praktiziert.
30. Warum verzögert sich der Start des Projektes „Zukunft Region“
weiterhin, für wann ist der Beginn aktuell geplant, welche Summe steht für den
ersten Projektaufruf zur Verfügung, und wie setzt sich diese Summe
zusammen (bitte aufschlüsseln, wie viele nicht abgerufene Mittel aus
welchen Förderprojekten in diesen Wettbewerb fließen)?
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Zukunft Region“ sollen Bündnisse
regionaler Akteure unter Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften in
strukturschwachen Regionen bei der Erstellung eines thematischen regionalen
Zukunftskonzepts und dessen Umsetzung durch investive Maßnahmen gefördert
werden. Dies hat das Bundeskabinett am 10. Juli 2019 als Teil der prioritären
Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beschlossen.
Nach Abschluss der notwendigen regierungsinternen Abstimmungsprozesse bei
der Konzeption des Programms ist der erste Wettbewerbsaufruf für den Herbst
2021 geplant. Für den ersten Wettbewerbsaufruf stehen in den Jahren 2021 bis
2025 insgesamt 23.460.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Mittel orientiert
sich dabei an der durchschnittlichen Höhe nicht abgerufener Mittel der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
31. Wie plant die Bundesregierung nachzuverfolgen, wie sich der
Mitteleinsatz des Gesamtdeutschen Fördersystems auf die Entwicklung der
einzelnen Regionen auswirkt?
Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen eigenständigen Bericht zur
Lage, Entwicklung und Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland
vor. Er gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage der strukturschwachen
Regionen, auch im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt anhand der vom GRW-
Regionalindikator erfassten Bereiche Einkommen, Beschäftigung,
Erwerbsfähige und Infrastruktur. Zudem berichtet er über Fortschritte hinsichtlich der
Konvergenz der regionalen Wirtschaftskraft und erkennbare regionale
Transformationsprozesse, Aktivitäten des Bundes zugunsten strukturschwacher
Regionen sowie Rahmenbedingungen der regionalen Entwicklung. Der erste Bericht
der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen erschien im zweiten Quartal 2021 und wurde dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat übermittelt. Er zeigt, dass die wirtschaftliche
Lage in den deutschen Regionen trotz positiver Dynamiken der letzten Jahre
nach wie vor erhebliche Unterschiede aufweist und eine Vielzahl regionaler
Besonderheiten bestehen. Zugleich ergeben sich durch die Digitalisierung, die
demografische Entwicklung, die klimapolitisch angestoßenen
Strukturveränderungen für viele Regionen besondere und jüngst durch die Auswirkungen der
Corona-Pandemie auch neue Anforderungen.
32. Welche Beratungsleistung bietet die Kompetenzagentur des „Stadt.Land.
Digital“-Programms für Kommunen und im Speziellen für
strukturschwache Kommunen?
Die Initiative des BMWi Stadt.Land.Digital unterstützt Städte und Kommunen
bei der digitalen Transformation bzw. dabei, konkrete Digitalisierungsstrategien
zu entwickeln. Konkret berichtet die Initiative auf ihrer Webseite u. a. über
relevante Entwicklungen und Fördermöglichkeiten. Sie veranstaltet
Vernetzungstreffen und Workshops und ist über eine Hotline erreichbar. Um Städten
und Gemeinden die Realisierung von Nachhaltigkeitsgewinnen zu erleichtern,
hat Stadt.Land.Digital anlässlich des Digital-Gipfels 2020 den Smart City
Navigator entwickelt, der auf der Webseite der Initiative abrufbar ist. Zudem
wird im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Studie der
Digitalisierungsgrad deutscher Kommunen untersucht. Über die Aktivitäten der Initiative wird
regelmäßig in einem Newsletter berichtet. Einzelvorhaben werden nicht
gefördert.
Die Angebote der Initiative stehen grundsätzlich bundeweit allen interessierten
Kommunen zur Verfügung, wobei Kommunen in strukturschwachen Regionen
besonders im Fokus stehen, da diese in der Regel bei ihrer digitalen
Transformation noch Aufholbedarf haben.
33. Wie viele Mittel in Euro standen zwischen 2015 und 2020 im
Bundesförderprogramm Klimaschutzrichtlinie jährlich und insgesamt in diesem
Zeitraum zur Verfügung, und wie viele dieser Mittel wurden bisher an
Fördernehmerinnen und Fördernehmer aus strukturschwachen
Kommunen ausgezahlt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Bundesförderprogramm
„Klimaschutzrichtlinie“ die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) der NKI gemeint ist.
Die Finanzierung aller Programme der NKI erfolgt aus einem Haushaltstitel.
Für die einzelnen NKI-Programme und -Teilbereiche werden keine
Einzelbudgets o. Ä. festgelegt, da der Mittelabfluss insbesondere von der Zahl der
Antragseingänge sowie weiteren Faktoren abhängig ist. Ziel ist es, die Mittel aus
dem NKI-Haushaltstitel insgesamt so einzusetzen, dass alle bewilligungsreifen
Anträge beschieden werden können. Bezüglich des Mittelabflusses wird auf die
Anlage 7 zu Frage 33 verwiesen.*
Zu der Frage der Mittelauszahlung:
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird grundsätzlich nicht nach
strukturschwachen Kommunen differenziert. Für finanzschwache Kommunen im Sinne
der Richtlinie gelten verbesserte Förderbedingungen. Eine Ausnahme bilden
Antragsteller aus den vier Braunkohleregionen, die im Abschlussbericht der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30633 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ geografisch
definiert sind. Die Zahlen zum Mittelabfluss aus Anlage 7 beziehen sich auf diese
Antragsteller.*
34. Wie viele Stellen umfasst die Unterabteilung H II des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, und was hat sie bisher für die
Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen geleistet?
Die Unterabteilung H II „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ umfasst
36,5 Stellen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
35. An welchen konkreten Gesetzesinitiativen mit Heimatbezug haben die
Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten der Heimatabteilung
des Bundesinnenministeriums gearbeitet, und was ist aus Sicht der
Bundesregierung der größte Erfolg der „auch als aktiven Strukturpolitik
verstandenen Heimatpolitik des Bundes“?
Die Heimatpolitik, verstanden als Querschnittsaufgabe, umfasst wie eine
Klammer nahezu sämtliche Politikbereiche mit den beiden Kernzielen: Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Damit ist eine neue Dimension der Innenpolitik entstanden, indem
die klassischen Felder der Gesellschaftspolitik mit aktiver Struktur- und
Regionalpolitik verzahnt wurden. Hierdurch wird unser Land für die Zukunft
modernisiert und zugleich der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt. Aufgabe
der Heimatabteilung ist daher nicht die eigene Gesetzgebung, sondern das
Herbeiführen und Umsetzen dieses ressortübergreifenden heimatpolitischen
Ansatzes bei allen Vorhaben der Bundesregierung. Dabei ist es in dieser
Legislaturperiode gelungen, den querschnittlichen Politikansatz der Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Fachpolitiken als Maßstab für ein Tätigwerden
und die Beurteilung der Auswirkungen zu implementieren. Die
Heimatabteilung mit ihren drei Unterabteilungen steht als Impulsgeber in engem Kontakt
mit den jeweils federführenden Ressorts, die die Zuständigkeit für die
(gesetzliche) Umsetzung und die Haushaltsmittel haben. Es geht darum, in
Kooperation mit den Bundesressorts, mit Ländern und Kommunen Maßnahmen zur
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse anzustoßen und zu unterstützen.
Die Leistungsbilanz dieses Ansatzes, die die Bundesregierung zum Ende dieser
Legislaturperiode in der am 21. April 2021 vom Kabinett beschlossenen
Zwischenbilanz mit vielen Beispielen zusammengestellt hat, bemisst sich deshalb
nicht in der Anzahl von Gesetzen, sondern anhand einer Vielzahl von konkreten
Maßnahmen, die die Lebensqualität der Menschen in Stadt und Land
verbessern.
36. Wie trägt das Gesamtdeutsche Fördersystem zu der Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse bei, und dazu, dass alle Kommunen in
Deutschland ihren Selbstverwaltungs- und Pflichtaufgaben nachkommen
können?
Mit dem Gesamtdeutschen Fördersystem trägt der Bund durch ein breites
Förderangebot in den Bereichen unternehmensnahe Maßnahmen, Forschung und
Innovation, Fachkräfte, Breitbandausbau und Digitalisierung sowie
Infrastruktur und Daseinsvorsorge in strukturschwachen Regionen zu einer Erhöhung der
Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und somit zu gleich-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/30633 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
wertigen Lebensverhältnissen bei. Ein unmittelbarer Beitrag zur Erfüllung
kommunaler Selbstverwaltungs- und Pflichtaufgaben ist nicht das Ziel des
Gesamtdeutschen Fördersystems.
37. Wie hoch sind die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen
(bitte nach Ländern einzeln für 2020 auflisten)?
Der Bundesregierung liegt zum Stand der Altschulden kommunaler
Wohnungsunternehmen keine Auflistung nach Ländern vor. Es wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27496 verwiesen.
38. Welche Auswahlkriterien liegen der sog. Dezentralisierungsstrategie für
die Neu- bzw. Ausgründung von Bundeseinrichtungen zugrunde?
In welchem Rahmen und Umfang werden die Auswirkungen der
Dezentralisierung auf die jeweiligen Regionen im Hinblick auf Pendelströme,
regionale Wertschöpfung, Bevölkerungszuwachs vorgenommen?
In welchem Rahmen werden die jeweiligen Regionen vor der
Entscheidung eingebunden?
Bei Ansiedlungsentscheidungen sind stets auch fachliche Gesichtspunkte zu
berücksichtigen, die jeweils mit den strukturpolitischen Aspekten gleichwertig
abzuwägen sind. Hierbei sind insbesondere personalplanerische,
wirtschaftliche, technische und ggf. Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Daneben
spielen auch die Rahmenbedingungen und Lebensverhältnisse (u. a. Angebot an
Kita/Schulen, Gesundheitsversorgung, Breitband- und Mobilfunkanbindungen)
eine Rolle; diese sind z. B. wichtig, um qualifizierte Beschäftigte gewinnen zu
können.
Darüber hinaus orientiert sich die Bundesregierung an den Beschlüssen der
Föderalismusreform, nach denen bei Ansiedlungen von Bundeseinrichtungen die
Neuen Länder vorrangig zu berücksichtigen sind. Mit dem
Strukturstärkungsgesetz (StStG) wurde zudem konkret festgehalten, dass die Bundesregierung
innerhalb von zehn Jahren mindestens 5.000 neue Arbeitsplätze in den
Kohleregionen schafft. Die Fördergebiete, die Förderbedingungen und Verteilung in
den Kohlerevieren sind in den §§ 2, 3, 18, 19 StStG festgelegt.
Bei den Ansiedlungsplanungen gilt letztlich das Ressortprinzip. In diesem
Zusammenhang erfolgt auch die Einbindung der jeweiligen Regionen.
39. In welchen Gesetzentwürfen wurde bisher ein sog. Gleichwertigkeits-
Check durchgeführt, und bei welchen Gesetzen hat dieser zu
Veränderungen am zu beschließenden Gesetz geführt?
Die Bundesregierung hat im Juli 2019 als eine prioritäre Maßnahme zur
Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ die
Einführung eines sog. Gleichwertigkeits-Checks beschlossen. Bei allen
Gesetzesvorhaben des Bundes wird im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung
nunmehr geprüft, ob und wie sie gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
wahren und fördern. Ziel des Gleichwertigkeits-Checks ist es, bereits bei der
Erstellung von Gesetzentwürfen des Bundes Gleichwertigkeitsbelange
mitzudenken und für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sensibilisieren.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema ist Teil einer umfassenden und
ausgewogenen Darstellung der Gesetzesfolgen und insoweit auch ein Beitrag zu
besserer Rechtsetzung.
Zur Durchführung des sog. Gleichwertigkeits-Checks hat der
Staatssekretärsausschuss „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im April 2020 einen Leitfaden
beschlossen. Anhand verschiedener Faktoren und mittels beispielhafter
Prüffragen wird bewertet, ob und wie sich Gesetzesvorhaben des Bundes auf die
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Menschen auswirken, d. h. etwa
ungleichwertige Lebensverhältnisse verringern, nicht beeinflussen/verfestigen
oder verstärken. Die Abbildung des Leitfadens zur Durchführung des
Gleichwertigkeits-Checks in der elektronischen Gesetzesfolgenabschätzung wird
aktuell erarbeitet. Die Einführung wird für 2021 erwartet und befördert Ausbau
und Erweiterung der eGesetzgebung, womit eine weitere Steigerung der
Nutzerakzeptanz und -quote einhergeht und maßgeblich zur besseren Rechtsetzung
beiträgt.
Eine Abfrage der Heimatabteilung des BMI innerhalb der Bundesregierung im
Oktober 2020 ergab, dass der Gleichwertigkeits-Check grundsätzlich als
praxistauglich bewertet und angewendet wird. Es ist vorgesehen, den GL-Check
noch in diesem Jahr in die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA)
aufzunehmen, was die Anwendung weiter vereinfachen wird.
40. Welche Maßnahmen wurden seit der Präsentation des Maßnahmenplans
der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zur Sicherung der Fachkräftebasis in
strukturschwachen Regionen umgesetzt (Maßnahmenplan:
https://www.b
mi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/hei
mat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnahmen.p
df?__blob=publicationFile&v=4)?
Im Rahmen des neuen Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen wurden folgende Maßnahmen im Bereich der Förderung der
überbetrieblichen Bildungszentren umgesetzt: Mit dem Deutschen Handwerksinstitut
(DHI), insbesondere mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI),
wurde die Entwicklung neuer Typen von Kompetenzzentren, insbesondere im
Bereich Technologietransfer, wie z. B. InnovationLabs oder Makerspaces,
forciert. Mit diesen Zentren kann die angestrebte engere Kooperation von
Handwerk und Forschung/Wissenschaft unterstützt werden, wofür sich bereits eine
Reihe von Bildungsträgern in strukturschwachen Regionen interessieren.
Außerdem wurden zur Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung ein
handwerkliches School-Lab für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 als
Pilotprojekt in einer strukturschwachen Region initiiert. Um die durch die Corona-
Krise ins Stocken gekommenen Entwicklungsprozesse rasch wieder
fortzusetzen, wurden die erforderlichen Haushaltsmittel für 2021 und Folgejahre
bedarfsgerecht um 12 Mio. Euro aufgestockt.
41. Wie häufig hat der beim Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat eingesetzte Staatssekretärsausschuss zu den Maßnahmen
Gleichwertiger Lebensverhältnisse getagt?
Welche Beschlüsse wurden gefasst?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
42. In welchen Einzelplänen des Haushalts wurden Budgeterhöhungen für
die Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorgenommen (bitte
nach Programmtitel und Volumen aufschlüsseln)?
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine politische
Querschnittsaufgabe, die alle Bundesressorts betrifft und im Zusammenhang mit
konkreter Fachpolitik des jeweils federführenden Bundesministeriums steht.
Eine gesonderte Auswertung von Mitteln für die Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundeshaushalt ist insbesondere auch bei
Mittelaufstockungen nicht möglich.
43. Wie trägt das Gesamtdeutsche Fördersystem zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen bei, das heißt, dass alle Kommunen ausreichende Mittel für
eine aufgabengerechte Erfüllung zur Verfügung haben?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
44. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Corona-Krise
auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung gleichwertiger
Lebensverhältnisse?
In der Corona-Pandemie hat sich die hohe Bedeutung einer Politik für
gleichwertige Lebensverhältnisse für den Zusammenhalt in Deutschland bestätigt.
Seit dem Frühjahr 2020 beeinflusst die Pandemie die Lebens- und
Arbeitsverhältnisse in Deutschland praktisch auf allen Ebenen.
Zu den von der Kommission 2019 prioritär behandelten Themen und zu den
vom Bundeskabinett beschlossenen zwölf Maßnahmen sind weitere inhaltliche
Schwerpunkthemen für die Bundesregierung hinzugekommen, u. a. die
Gesundheitsversorgung, die Strukturstärkung der Kohleregionen, eine „Corona-
Konjunkturpolitik“, aber auch die drängenden Probleme der Klimapolitik.
Mit Blick auf die Corona-Pandemie wurde vom Bund ein milliardenschweres
Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket beschlossen, das fast alle
Lebensbereiche betrifft. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen
Strukturbrüche vermeiden und die Entwicklung unseres Landes voranbringen und
stellen eine wichtige Ergänzung der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse
dar. Dazu gehören die Sicherung sämtlicher technischer und sozialer
Infrastrukturbereiche, der Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft, die Abfederung
wirtschaftlicher und sozialer Härten, die Stärkung von Ländern und Kommunen, die
Unterstützung von jungen Menschen und Familien sowie Zukunftsinvestitionen
in Digitalisierung, Mobilität, Klimatechnologien, die Kultur und das
Gesundheitswesen.
Maßnahmen im Rahmen der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse gilt
es auch im Hinblick auf die Folgen der Pandemie, die Disparitäten und den
Zusammenhalt in unserem Land, zukünftig zu prüfen, wo nötig anzupassen oder
neu aufzulegen. Gleichwohl zeigt uns die Corona-Pandemie heute deutlich,
dass sich die bestehenden Standards und Angebote der staatlichen
Daseinsvorsorge – wie der öffentliche Gesundheitsdienst, das Vorhalten von
Krankenhäusern und der Katastrophenschutz – für die Bürgerinnen und Bürger in den
Regionen weitgehend bewährt haben.
45. Im Rahmen welcher Förderprogramme sind die 2 000 Projekte gefördert
worden, von denen die Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft Julia Klöckner in der Pressekonferenz zur Zwischenbilanz
der Maßnahmen der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse am
28. April 2021 sprach?
Inwiefern unterscheidet sich die Förderung dieser Projekte zu
vorangegangenen Förderungen, bzw. wieso hätten diese Projekte ohne die
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ so nicht gefördert
werden können?
Rund 2.000 Projekte hat das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) seit 2015 im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche
Entwicklung (BULE) gefördert. Ideen und zukunftsweisende Lösungen für
Herausforderungen in ländlichen Räumen werden hier modellhaft erprobt,
systematisch ausgewertet, die Erkenntnisse daraus bekannt gemacht und zur
Optimierung der bestehenden sog. Regelförderung, der Gemeinschaftsaufgabe
zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und dort des
Förderbereichs der Integrierten Ländlichen Entwicklung, genutzt. Mit dem BULE
als „Wissensprogramm“ gibt der Bund bundesweite Impulse, wie gleichwertige
Lebensverhältnisse in ganz Deutschland praktisch hergestellt werden können.
Das Programm ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Ergebnisse
der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“.
46. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass keine Gießkannenförderung
erfolgt, sondern passgenau und den Bedarfen vor Ort entsprechend
gefördert wird, wie die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner ebenfalls in der oben genannten Pressekonferenz
ansprach?
Im Gegensatz zur sog. Regelförderung werden im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung in erster Linie Modell- und
Demonstrationsvorhaben gefördert. Die Auswahl der Projekte erfolgt über themenspezifische
Förderaufrufe im Wettbewerbsverfahren. Die Bestenauslese stellt sicher, dass
die Vorhaben eine Förderung erhalten, die den Bedarfen vor Ort am besten ent-
und zugleich den größtmöglichen Erkenntnisgewinn bundesweit versprechen.
Drucksache 19/30633 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/30633 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]