[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30063 –
Die Nationale Wasserstoffstrategie und der Verkehrssektor
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie
(NWS) beschlossen. Demnach sei es Ziel der Bundesregierung, Wasserstoff zu
nutzen, für diesen einen zügigen Markthochlauf zu unterstützen sowie
entsprechende Wertschöpfungsketten zu etablieren (
https://www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publ
icationFile&v=16). Vorausgegangen war nach monatelangen Verhandlungen
eine Einigung im Koalitionsausschuss für ein Corona-Konjunkturpaket am
3. Juni 2020 (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standarda
rtikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pd
f?__blob=publicationFile&v=9).
Auch der Verkehrssektor wurde als ein Schwerpunktbereich für Wasserstoff
und die NWS identifiziert. Wasserstoff bietet für Antriebe verschiedener
Verkehrsträger eine Alternative sowohl zu konventionellen Verbrennungsmotoren
als auch zu batterieelektrischen Modellen. Nach Ansicht der Fragesteller
bestehen hier Chancen für den Standort Deutschland sowohl in wirtschaftlicher
als auch ökologischer Hinsicht. Neben der Erforschung von Anwendungen
und der Herstellung des Energieträgers benötigt es dafür allerdings auch eine
ausreichende Tankinfrastruktur sowie kompatible Fahrzeuge.
1. Welche Beschlüsse der Nationalen Wasserstoffstrategie in Bezug oder
mit Wirkung auf den Verkehrssektor sind bisher angefangen, bzw. wie
weit sind diese fortgeschritten (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Der Verkehrsbereich ist im Aktionsplan der Nationalen Wasserstoffstrategie
(NWS) bei den Maßnahmen 5 bis 13 und 21, 25, 31 adressiert. Seit der
Verabschiedung der NWS im Juni 2020 konnten im Verkehrssektor bereits zahlreiche
Maßnahmen angefangen bzw. fortgeführt werden:
• Maßnahme 5:
Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) wird durch die
Treibhausgasminderungsquote von 25 Prozent im Jahr 2030 in Deutschland
ambitioniert umgesetzt. Die hohe Treibhausgas-Quote erhöht den Anteil erneu-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31213
19. Wahlperiode 28.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 25. Juni 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erbarer Energien im Verkehr über das Ziel der RED II hinaus und fördert
die Nutzung aller Erfüllungsoptionen. Durch die Doppelanrechnung von
Wasserstoff und Power-to-X-Kraftstoffen im Straßenverkehr wird ein
Anreiz für diese Erfüllungsoption geschaffen.
• Maßnahme 6:
Die Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im
Verkehr erfolgt zum einen über das seit 2016 bestehende Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP). Das
Programm wird bis 2026 fortgeführt; die hier genannten Fördermaßnahmen
im Bereich der Marktaktivierung sowie Forschung und Entwicklung werden
weiterhin umgesetzt. Die Verlängerung der beiden Förderrichtlinien für
Maßnahmen der Forschung und Entwicklung sowie zur Marktaktivierung
ist aktuell in Bearbeitung und wird zeitnah erwartet. In diesem Rahmen
erfolgt ebenfalls die Fortführung des Förderkonzepts „HyLand“. Die ersten
beiden Aufrufe für „HyLand“ (Stufe 1 „HyStarter“ und Stufe 2 „Hy
Experts“) wurden dieses Jahr bereits veröffentlicht, ein dritter Aufruf (3. Stufe
„HyPerformer“) folgt voraussichtlich im vierten Quartal. Darüber hinaus
wird die Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen mit
Brennstoffzellenantrieb mit neuen technologieoffenen Förderrichtlinien für
Schienenfahrzeuge, Busse im Personenverkehr und Nutzfahrzeugen gestärkt. Mit der
technologieoffenen „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im
Schienenverkehr“ vom 17. Februar 2021 unterstützt das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von
Brennstoffzellenzügen sowie den Aufbau der Betankungsinfrastruktur. Ein erster
Aufruf steht unmittelbar vor der Veröffentlichung. Für die Richtlinien zur
Förderung von alternativen Antrieben bei Bussen und Nutzfahrzeugen steht
das Notifizierungsverfahren für höhere Förderquoten bei der EU-
Kommission kurz vor dem Abschluss. Eine Genehmigung der EU-
Kommission wird kurzfristig erwartet.
• Maßnahme 7:
Zur Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen stehen dem BMVI ca.
1,54 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021 bis 2024 und weitere
Verpflichtungsermächtigungen bis 2036 zur Verfügung. Derzeit werden
verkehrsträgerübergreifende Fördermaßnahmen für strombasierte Kraftstoffe und
fortschrittliche Biokraftstoffe erarbeitet. Rund 640 Mio. Euro sind für
anwendungsorientierte Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben eingeplant.
Dafür hat das BMVI am 11. Mai 2021 die „Förderrichtlinie für Maßnahmen
zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ veröffentlicht. Ein Förderaufruf
für eine Power-to-Liquid-Entwicklungsplattform mit Fokus auf dem
Luftverkehr ist in Planung. Insgesamt 900 Mio. Euro sind für die Erzeugung
und den Markthochlauf erneuerbarer Kraftstoffe eingeplant. Entsprechende
Fördermaßnahmen werden aktuell erarbeitet und sollen voraussichtlich im
zweiten Halbjahr 2021 veröffentlicht werden. Dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stehen zudem zur
Förderung der Produktion und des Einsatzes nachhaltiger strombasierter
Kraftstoffe für den Luft- und Seeverkehr 600 Mio. Euro bis 2027 zur
Verfügung. Das BMU fokussiert seine Förderung auf strombasierte Kraftstoffe
für den Luft- und Seeverkehr, um auch in diesen Sektoren perspektivisch
Energieversorgungsoptionen zu etablieren, die zu einer Reduzierung der
klimarelevanten Emissionen führen. Entsprechende Fördermaßnahmen werden
aktuell erarbeitet.
• Maßnahme 8:
Der koordinierte Aufbau einer bedarfsgerechten Tankinfrastruktur zur
Versorgung der Fahrzeuge auch im schweren Straßengüterverkehr, im
Öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr wird
gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung der Wasserstofftankstellen
mit dem Fokus auf schweren Nutzfahrzeugen, der sich an dem Hochlauf
dieser Fahrzeuge orientieren soll. Ein Aufruf zur Förderung des Aufbaus
öffentlicher Tankstellen mit dem Schwerpunkt auf der Betankung von
Nutzfahrzeugen im Rahmen des NIP ist für Mitte 2021 geplant. Der geplante
Aufruf wird voraussichtlich bis Ende Januar 2022 geöffnet sein. Das Thema
Wasserstoffinfrastruktur ist eines der Schwerpunkte im Rahmen der
Priorisierung des BMVI beim „International Project of Common European
Interest“ (Wasserstoff-IPCEI). Hierzu wird auf die Ausführungen zu Maßnahme
31 verwiesen.
• Maßnahme 9:
Das BMVI hat im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft die inhaltliche
Diskussion zur Novelle der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorangetrieben. Die EU-Kommission
plant die Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags im Juli 2021.
• Maßnahme 10:
Die erste Stufe des Standortwettbewerbs für das Technologie- und
Innovationszentrum Wasserstofftechnologie (ITZ) wurde bereits abgeschlossen. Im
ersten Schritt wurden drei Standorte ausgewählt, für die nun eine
Machbarkeitsstudie durchgeführt wird. Diese soll die Grundlage für die finale
Standortentscheidung bilden. Die zweite Stufe mit der Erstellung von
Machbarkeitsstudien hat bereits begonnen. Bei den finalen Standorten dieser Runde
handelt es sich um Pfeffenhausen im Landkreis Landshut, Chemnitz und
Duisburg. Für die drei weiteren Standorte Stade, Bremerhaven und
Hamburg wird eine gemeinsame Machbarkeitsstudie für ein thematisches Cluster
im Bereich Schiff- und Luftfahrt erstellt. Durch das vom BMVI
beauftragten Dienstleisterkonsortium um die Prognos AG werden im weiteren
Verlauf durch intensive Dialogprozesse sowie Workshops und Analysen die
rechtlichen Rahmenbedingungen und der notwendige Mitteleinsatz für die
Umsetzung untersucht. Eine Entscheidung zur Umsetzung wird im Laufe
des zweiten Halbjahres 2021 erwartet.
• Maßnahme 11:
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf über die Beschaffung
sauberer Straßenfahrzeuge zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161
(Clean Vehicles Directive) wurde abgeschlossen.
• Maßnahme 12:
Die Einführung einer CO2-Differenzierung der Lkw-Maut macht zunächst
eine entsprechende Änderung der Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten-
Richtlinie) erforderlich. Detaillierte Angaben zum Zeitplan bezüglich einer
Umsetzung dieser Maßnahme können vor dem Hintergrund, dass die
Revision der Richtlinie noch nicht abgeschlossen ist, derzeit nicht gemacht
werden.
• Maßnahme 13:
Hinsichtlich des Betankungsprozesses gibt es in internationalen Normen
Betankungsprotokolle. Wasserstoff-Pkws werden nach dem
Betankungsprotokoll SAE 2601 – jetzt ISO 19880 – betankt. Betankungsprotokolle für
mittlere und schwere Nutzfahrzeuge hat das europäische Protocol for
heavy-duty hydrogen refuelling Projekt entworfen, welches stetig
weiterentwickelt wird. Hierzu hat in der ISO/TC 197 bereits die Arbeit an einem
sogenannten New Work Item begonnen. Die Clean Energy Partnership als
Zusammenschluss diverser Automobilhersteller und Industrieunternehmen
befasst sich auf Industrieseite mit dem Thema der Betankungsstandards für
Nutzfahrzeuge und erarbeitet dabei einen Konsens der verschiedenen
Akteure. Das BMVI begleitet diese Prozesse über die bundeseigene
Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH, die mit der Koordination der
Förderprogramme im Bereich Wasserstoff beauftragt ist. Aufgabe des ITZ (Maßnahme 10)
soll zudem auch sein, eine Testeinrichtung zu etablieren, um
Standardisierungsprozesse voranzutreiben.
• Maßnahme 21:
Die Verzahnung von Strom-, Wärme- und Gasinfrastrukturen wird weiter
vorangetrieben. Das Ergebnis einer vom Bund beauftragten Langfriststudie
liegt im zweiten Halbjahr 2020 vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 22 verwiesen.
• Maßnahme 25:
In einer neuen ressortübergreifenden Forschungsoffensive
„Wasserstofftechnologien 2030“ werden die Forschungsmaßnahmen an Wasserstoff-
Schlüsseltechnologien strategisch gebündelt (Umsetzung seit dem zweiten
Quartal 2020): Vorhaben im Verkehrssektor, um mit Hilfe von Forschung,
Entwicklung und Innovation die Kosten der Technologien zur Nutzung von
Wasserstoff weiter zu reduzieren. So legt das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Ideenwettbewerb
„Wasserstoffrepublik Deutschland“ die Grundlage für eine langfristige Markt- und
Technologieführerschaft deutscher Technologieausstatter und Systemdienstleister bei
Lösungen rund um grünen Wasserstoff. Dabei werden im Rahmen der
Wasserstoff-Grundlagenforschung u. a. Fragestellungen zum Einsatz von
Wasserstoff im Verkehrsbereich adressiert, etwa bei Brennstoffzellen für
Nutzfahrzeuge.
• Maßnahme 31:
Auf Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde im Dezember
2020 zusammen mit 21 weiteren EU-Mitgliedstaaten und Norwegen
beschlossen, für den Bereich Wasserstofftechnologien und -systeme ein
„Important Project of Common European Interest (IPCEI)“ anzugehen. Von
Januar bis Februar 2021 lief das Interessenbekundungsverfahren des
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des BMVI. Ziel ist es,
mit grenzüberschreitenden Vorhaben zwischen EU-Partnern maßgeblich zur
Umsetzung der NWS unter Berücksichtigung der Zielsetzungen auf EU-
Ebene hinsichtlich Erzeugung, Infrastruktur sowie Nutzung beizutragen. Im
Verkehrsbereich werden Schwerpunktthemen von der Entwicklung und
Herstellung von Brennstoffzellensystemen und Komponenten über die
Entwicklung und Herstellung von Fahrzeugen bis hin zur Errichtung einer
transeuropäischen Betankungsinfrastruktur adressiert. Das BMWi und das
BMVI haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte, davon zwölf im
Verkehrsbereich ausgewählt. Es folgt das sog. EU-„Matchmaking“, in dem
Partner-Unternehmen aus Mitgliedstaaten der EU gesucht werden. Über die
Beihilfefähigkeit der einzelnen IPCEI-Projekte wird anschließend die EU-
Kommission entscheiden.
2. Wie viele Mittel hat die Bundesregierung für das Jahr 2021 sowie jeweils
für die Folgejahre für die Umsetzung der Beschlüsse der Nationalen
Wasserstoffstrategie mit Bezug auf den Verkehrssektor bereitgestellt
(bitte nach Jahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Dem BMVI wurden im Rahmen des Konjunkturpakets zur Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie insgesamt 1,6 Mrd. Euro zur
Umsetzung der NWS für die Bereiche Wasserstoff- und
Brennstoffzellenanwendungen im Verkehr, Tankstellen und Elektrolyseure für
Verkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind im aktuellen Haushaltsjahr im
Energie- und Klimafonds veranschlagt. Haushaltsmittel für die folgenden
Haushaltsjahre werden im Rahmen des jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahrens verabschiedet. Darüber hinaus stehen dem BMU zur Förderung der
Produktion und des Einsatzes nachhaltiger strombasierter Kraftstoffe für den Luft-
und Seeverkehr 600 Mio. Euro bis 2027 zur Verfügung. Auch diese Mittel sind
im aktuellen Haushaltsjahr im Energie- und Klimafonds veranschlagt und
werden für die folgenden Haushaltsjahre im Rahmen des jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahrens verabschiedet.
3. Wie viele dieser Mittel sind bisher bewilligt, und wie viele ausgezahlt
(bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Auf der Grundlage des NIP konnten 2016 bis 2026 bereits erste Mittel zu
Umsetzung der NWS gebunden werden. Da sich ein Großteil der
Fördermaßnahmen noch in Vorbereitung befindet, können im Übrigen hierzu derzeit keine
Aussagen getroffen werden.
4. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind bezüglich
der Nationalen Wasserstoffstrategie in Bezug auf den Verkehrssektor
aktiv, und wie viele Personen sind jeweils damit beschäftigt (bitte
aufschlüsseln)?
Die Umsetzung der NWS im Verkehrssektor erfolgt schwerpunktmäßig in
folgenden Referaten in den jeweiligen Bundesministerien:
Ressort PlanstellenWasserstoffmobilität Referate/Aufgaben
BMVI
8 Mitarbeiter/-innen;
4 Mitarbeiter/-innen sind
anteilig mit dem Thema H2-
Mobilität befasst
Wasserstoff und Brennstoffzellen
in der Mobilität;
Strombasierte Kraftstoffe
BMWi 2 Mitarbeiter/-innen
Nationale Wasserstoffstrategie
bzw. Mobilitätswende und
Sektorkopplung
BMU
3 Mitarbeiter/-innen sind
anteilig mit dem Thema H2-
Mobilität befasst
Nationale Wasserstoffstrategie
bzw. strombasierte Kraftstoffe
Darüber hinaus werden Themen der NWS im Verkehrssektor auch in weiteren
Referaten der genannten sowie weiterer Bundesministerien behandelt.
5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bisher zur Nationalen
Wasserstoffstrategie im Verkehrssektor?
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die NWS eine wesentliche
Grundlage für den Hochlauf klimafreundlicher Wasserstoffmobilität dar. Die NWS
stößt in der EU und auch international auf große Resonanz und hat in vielen
Ländern Vorbildfunktion. Im Rahmen der NWS wird ein jährlicher
Monitoringbericht als Basis für Empfehlungen und Entscheidungen des Wasserstoffrats
und des Staatssekretärsausschusses erstellt. Der erste Monitoringbericht soll
voraussichtlich Mitte 2022 vorgelegt werden. Auf der Grundlage der
Monitoringberichte wird alle drei Jahre ein erweiterter Bericht erstellt, in dem die
Strategie und der Aktionsplan insgesamt evaluiert sowie Vorschläge für deren
Weiterentwicklung erarbeitet werden.
6. Verfolgt die Bundesregierung Projekte zum Thema Wasserstoff und
Verkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder mit EU-Institutionen (bitte
aufschlüsseln)?
a) Wenn nein, sind Projekte geplant, oder was ist der Grund, dass keine
Projekte angestrebt werden?
b) Wenn ja, mit wem, was sind die jeweiligen Ziele, wie ist der
Zeitplan, und wie ist jeweils der Sachstand?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt unterschiedliche Projekte zum Thema
Wasserstoff und Verkehr sowohl mit anderen Mitgliedstaaten als auch mit der EU-
Kommission. Derzeit führt die Bundesregierung ein IPCEI für den Bereich
Wasserstofftechnologien und -systeme als gemeinsames Projekt mit anderen
Mitgliedstaaten durch, das auch Anteile im Verkehrssektor beinhaltet. Im
Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Bundesregierung nimmt an einem sogenannten Programme Support Action
(PSA) namens „ID and Data Collection for Sustainable Fuels in Europe“ teil, in
deren Rahmen statische und dynamische Daten der
Wasserstoffbetankungsinfrastruktur gesammelt werden sollen. Die von der EU-Kommission geförderte
PSA läuft von 2019 bis 2021. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres
alle Meilensteine in diesem Zusammenhang erreicht haben.
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben die EU-
Forschungsminister im Juli 2020 eine mitgliedstaatengetragene Forschungs- und
Innovationsinitiative zum Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft
beschlossen. Diese Initiative wurde durch die Ratsschlussfolgerungen zum neuen
Europäischen Forschungsraum am 27. November 2020 bestätigt. Zur Umsetzung hat
die Bundesregierung gemeinsam mit anderen interessierten Mitgliedstaaten
einen europaweiten Agendaprozess zu Forschung und Innovation zu grünem
Wasserstoff auf den Weg gebracht, in dem unter Einbindung von Stakeholdern
aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zentrale Forschungs- und
Innovationsfragen zu Wasserstofflösungen identifiziert und dazu Empfehlungen
und Lösungsansätze in einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda
für den Europäischen Forschungsraum (SRIA) zusammengefasst werden
sollen. Diese soll bis Ende des Jahres 2021 vorliegen.
7. Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es aktuell in Deutschland (bitte
nach Standorten aufschlüsseln)?
Zum 1. Juni 2021 sind 91 öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen in
Deutschland an folgenden Standorten in Betrieb:
PLZ Ort Anschrift
52070 Aachen Prager Ring 106
61352 Bad Homburg Ober-Eschbacher-Str. 142
74906 Bad Rappenau Buchäckerring 40
95448 Bayreuth Christian-Ritter-von-Langheinrich 2
95180 Berg bei Hof Sieggrubenstraße 5
10243 Berlin Holzmarktstraße 36 – 42
13089 Berlin Rothenbachstr. 1
14055 Berlin Charlottenburg Heerstraße 37
10557 Berlin Mitte Heidestraße 19
97318 Biebelried Würzburger Str. 55
53121 Bonn Erich-Hoffmann-Straße 9
38112 Braunschweig Hamburger Str. 211
28325 Bremen Osterholzer Heerstraße 222
25572 Brunsbüttel Holstendamm
44147 Dortmund Schützenstr. 2-4
01069 Dresden Wiener Strasse 39
47059 Duisburg Am Schlütershof 27
40589 Düsseldorf Oerschbachstraße 71
70629 Echterdingen Flughafenstraße 70
99099 Erfurt Am Urbicher Kreuz 34
45327 Essen Katernberger Str. 99
70736 Fellbach Ohmstraße 25
24983 Flensburg Lecker Chausee 36
60314 Frankfurt am Main Hanauer Landstr. 334
65926 Frankfurt am Main Otto-Horn-Straße
60528 Frankfurt am Main Niederräder Ufer 51
50226 Frechen Kölner Straße 209
79110 Freiburg Heidenhofstraße 3
86316 Friedberg-Derching Winterbruckenweg 53
85376 Fürholzen BAB9/Günzenhauser Straße 9
90765 Fürth Hans-Vogel-Str. 55
96160 Geiselwind Scheinfelder Straße 23
78187 Geisingen Bodenseestraße 19
19230 Hagenow Sudenhofer Strasse 2
06122 Halle Blücherstraße 7
22335 Hamburg Weg beim Jäger 193
21079 Hamburg Großmoorbogen 1
20457 Hamburg Oberbaumbrücke 1
22525 Hamburg Schnackenburgallee 12
22175 Hamburg Bramfeld Bramfelder Chaussee 370
30179 Hannover Industrieweg 30
49205 Hasbergen Hauptstraße 107
69124 Heidelberg Speyerer Str. 20
45699 Herten Marie-Curie-Str./Albert-Einstein-Allee
69493 Hirschberg Goldbeckstraße 1
85053 Ingolstadt Manchinger Straße 84
83737 Irschenberg Wendling 14
59174 Kamen Schattweg 6
PLZ Ort Anschrift
76227 Karlsruhe Erlachseeweg 10
56072 Koblenz Am Rübenacher Wald 2
51147 Köln Nordallee 1
30880 Laatzen Karlsruher Str. 12
04158 Leipzig Poststr. 3
51373 Leverkusen Karl-Krekeler-Str. 2
65552 Limburg Brüsseler Str. 14
34253 Lohfelden Alexander-von-Humboldt-Str. 1
39126 Magdeburg Glindenberger Weg 3
08393 Meerane Äußere Crimmitschauer Str. 125
72555 Metzingen Auchtertstraße 19
41236 Mönchengladbach Odenkirchenerstr. 160
45472 Mülheim an der Ruhr Humboldtring 3
80935 München Detmoldstraße 1
85356 München Erdinger Allee 2
81825 München Kreillerstraße 220
81737 München Ottobrunner Str. 116
81673 München Verdistraße 96
80639 München Wilhelm-Hale-Str. 55
48163 Münster Kopenhagener Straße 19
16816 Neuruppin Bechliner Chaussee 18a
25899 Niebüll Ostring 2b
90475 Nürnberg Gleiwitzer Straße 220
63067 Offenbach Kaiserleipromenade 5
94036 Passau Regensburger Str. 68
93080 Pentling Ammerholz 3
75177 Pforzheim Im Buchbusch 12
14478 Potsdam Horstweg 53c
76437 Rastatt Karlsruher Str. 16
40882 Ratingen Brachter Str. 36
33378 Rheda-Wiedenbrück Bielefelder Str. 145
18055 Rostock Tessiner Str. 98
66117 Saarbrücken Burbacher Str. 50
91625 Schnelldorf Rudolf-Diesel-Str. 1
57074 Siegen Obere Leimbach 5
71065 Sindelfingen Neckarstraße 10
28816 Stuhr-Großmackenstedt Moordeicher Landstr. 84-86
89081 Ulm Helmholtzstraße 8
64331 Weiterstadt Robert-Koch-Str. 1
73240 Wendlingen Heinrich-Otto-Str. 2
65205 Wiesbaden Borsigstraße 1
38448 Wolfsburg Schulenburgallee 2
42279 Wuppertal Schmiedestr. 91
8. Wie viele Wasserstofftankstellen strebt die Bundesregierung jeweils für
die Jahre 2025 und 2030 an?
Es wird ein bedarfs- und kundenorientierter Ausbau der
Wasserstofftankstelleninfrastruktur angestrebt, der der Nachfrage gerecht wird und dem
Fahrzeughochlauf angepasst ist. Im Nationalen Strategierahmen des BMVI wurde
dementsprechend als Zielmarke für 2025 der Aufbau von 400, für 2030 der Aufbau
von 1 000 Wasserstofftankstellen abhängig vom Fahrzeughochlauf festgelegt.
9. Wie viele Wasserstofftankstellen befinden sich aktuell in Deutschland in
Planung oder im Bau (bitte nach Standort sowie nach Umsetzungsstand
aufschlüsseln)?
Zum 1. Juni 2021 befinden sich in Deutschland an folgenden Standorten
Wasserstofftankstellen in Planung, im Genehmigungsverfahren, im Bau oder
durchlaufen die Inbetriebnahme:
PLZ Ort Straße Status
27572 Bremerhaven Zur Hexenbrücke 11 Planung
40233 Düsseldorf Höherweg 202 Planung
12459 Berlin Rummelsburger Landstr. 16 Genehmigung
12347 Berlin Tempelhofer Weg 102 Genehmigung
52353 Düren Im Großen Tal 1 Genehmigung
79108 Freiburg Gundelfinger Str. 27 Genehmigung
25926 Westre Grenzstraße 1 Genehmigung
91058 Erlangen Bunsenstraße 76 Bau
36275 Kirchheim Hauptstraße 1 Bau
50389 Köln Wesseling Ahrstraße 99 Bau
18299 Laage Hans-Adam-Allee 1 Bau
84030 Landshut Ludwig-Erhard-Str. Bau
26133 Oldenburg Cloppenburger Str. 154 Bau
12529 BerlinSchönefeld Elly-Beinhorn-Ring 2 Inbetriebnahme
25813 Husum Andreas-Clausen-Straße 3 Inbetriebnahme
10. Wie viele Wasserstofftankstellen gibt es aktuell in Deutschland jeweils
für die Schifffahrt und für die Luftfahrt (bitte nach Standorten
aufschlüsseln)?
Im Bereich der Schifffahrt gibt es aktuell keine Wasserstofftankstellen. Die im
Bau oder in Planung befindlichen Schiffe mit Wasserstoffantrieb nutzen 500
bar-Wechselcontainer für die Brennstoffversorgung. Für die Luftfahrt sind
ebenfalls derzeit noch keine Wasserstofftankstellen vorhanden. Erste Testflüge
kleinerer Flugzeuge (Viersitzer) werden mit mobilen Betankungslösungen
versorgt.
11. Wie viele Wasserstofffahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland aktuell zugelassen (bitte nach Verkehrsträgern und
Modellen aufschlüsseln)?
In Deutschland sind derzeit 1 162 Brennstoffzellen-Pkw zugelassen, davon 947
reine Brennstoffzellenfahrzeuge und 215 Plug-In-Hybride (Mercedes GLC).
Zu den Fahrzeugzahlen der übrigen Verkehrsträger Schifffahrt,
Schienenverkehr und Luftfahrt liegen dem BMVI keine Daten vor.
Fahrzeugklasse Code zur Kraftstoffart Marke Modell Anzahl
Kraftomnibusse Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) Mercedes Citaro 1
Kraftomnibusse FCEV Solaris Urbino 1
Kraftomnibusse FCEV Sonstige/unbekannt 49
Lastkraftwagen FCEV Sonstige/unbekannt 1
Fahrzeugklasse Code zur Kraftstoffart Marke Modell Anzahl
Personenkraftwagen FCEV Ford Explorer 1
Personenkraftwagen FCEV Honda E 3
Personenkraftwagen FCEV Honda Sonstige 5
Personenkraftwagen FCEV Hyundai IX 35 85
Personenkraftwagen FCEV Hyundai Nexo 446
Personenkraftwagen FCEV MercedesB-Klasse 3
Personenkraftwagen FCEV Mercedes GLK, GLC 13
Personenkraftwagen FCEV Sonstige/unbekannt 288
Personenkraftwagen FCEV Toyota Mirai 102
Personenkraftwagen FCEV VW Sonstige 1
Personenkraftwagen Plug-in-Hybrid (PHEV) FC BMW 5er 1
Personenkraftwagen PHEV FC Mercedes GLK, GLC 210
Personenkraftwagen PHEV FC MercedesSonstige 1
Personenkraftwagen PHEV FC Sonstige/unbekannt 3
Sonstige Kfz FCEV MERCEDES ECONIC 1
Sonstige Kfz FCEV Sonstige/unbekannt 11
Zugmaschinen FCEV Sonstige/unbekannt 2
12. Wie hat sich die Zulassung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren verändert,
und mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung bis 2025?
Ausgehend von einem Bestand von etwa 200 Fahrzeugen in den Jahren 2016
und 2017 hat sich der Bestand in 2020 auf über 600 Fahrzeuge und über 1 000
Fahrzeuge in der ersten Jahreshälfte 2021 gesteigert.
Im Rahmen der Marktaktivierung des NIP werden seit 2017 jährlich Aufrufe
zur Förderung der Beschaffung von Brennstoffzellen-PKW gestartet. Eine
Fortführung dieser Aufrufe ist auch über das Jahr 2021 hinaus geplant. Die
Automobil-Hersteller Toyota und Hyundai steigern ihre Produktionskapazitäten
kontinuierlich, sodass mit einem stetigen Zuwachs an Brennstoffzellen-PKW in
Deutschland zu rechnen ist.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um
jeweils die Erforschung, Herstellung und den Betrieb von
Wasserstofffahrzeugen zu fördern (bitte nach Programm, zugesagten Mitteln,
ausgezahlten Mitteln sowie erzielter Wirkung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt die Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie gezielt seit 2007 im Rahmen des NIP. Bundesregierung und Industrie
stellten in der ersten Phase des NIP bis 2016 insgesamt 1,4 Mrd. Euro zur
Technologieförderung und für Demonstrationsprojekte bereit.
Im Rahmen der zweiten Phase des NIP wurden seit 2017 bis Ende 2020
insgesamt 444 Mio. Euro Fördermittel für die Forschung und Entwicklung sowie die
Marktaktivierung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in den
Bereichen Straße, Schiene, Luftfahrt, Schifffahrt, Intralogistik und der
unterbrechungsfreien Stromversorgung seitens BMVI bewilligt.
14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bezüglich der bisher
getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit?
15. Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen diesbezüglich, und
wenn ja, in welcher Form, und ab wann?
Die Frage 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bereits 2006 wurde das NIP in Deutschland gemeinsam von Politik, Industrie
und Wissenschaft ins Leben gerufen. Das NIP hat der Entwicklung der
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie damit frühzeitig spürbare
Impulse gegeben. Seitdem hat die Wasserstoffmobilität immer mehr an Bedeutung
gewonnen. Zur Unterstützung des Markthochlaufs von Fahrzeugen mit
klimafreundlichen Antrieben hat das BMVI technologieoffene Richtlinien zur
Förderung von Schienenfahrzeugen, Bussen für den Personenverkehr und
Nutzfahrzeugen erarbeitet, die u. a. die Beschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoff-
Brennstoffzellenantrieb sowie den Aufbau der hierfür notwendigen
Tankinfrastruktur fördern. Bereits am 3. Februar 2021 wurde die „Richtlinie zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ veröffentlicht. Die Richtlinien
für Busse und Nutzfahrzeuge befinden sich aktuell im Notifizierungsprozess
bei der EU-Kommission.
Zusätzlich erarbeitet das BMVI diverse Fördermaßnahmen für strombasierte
Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe, mit der u. a. der Aufbau von
Erzeugungsanlagen für Wasserstoff als Kraftstoff adressiert wird. Mit der am
11. Mai 2021 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur
Entwicklung regenerativer Kraftstoffe“ fördert das BMVI
anwendungsorientierte Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten sowie Innovationscluster zu
erneuerbaren Kraftstoffen mit insgesamt 640 Mio. Euro.
16. Sieht die Bundesregierung Wasserstoff weiterhin allein als Ergänzung
zur batterieelektrischen Mobilität, oder welche Wertigkeit nimmt
Wasserstoff gegenüber anderen Antriebstechnologien für die Bundesregierung
ein?
Die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2030 sind ambitioniert und erfordern
einen breiten Technologiemix aller alternativen Antriebsoptionen. Daher muss
auch der Verkehrssektor auf technologischen Fortschritt setzen, um diese
sektoralen Klima- und Erneuerbaren-Ziele zu erreichen. Die wasserstoff- und
Powerto-X basierte Mobilität ist für solche Anwendungen eine Alternative, bei denen
der direkte Einsatz von Elektrizität nicht sinnvoll oder technisch nicht machbar
ist.
Insbesondere für Bereiche wie den Schwerlast-, Luft- und Seeverkehr, die sich
nur schwer elektrifizieren lassen, kann der Einsatz flüssiger und gasförmiger
erneuerbarer Kraftstoffe (darunter u. a. die Wasserstoff-Folgeprodukte
Powerto-Gas und Power-to-Liquid) ein entscheidender Hebel zur
Treibhausgasminderung sein.
17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bezüglich der Möglichkeit,
Wasserstoff in der Sektorkopplung für oder durch den Verkehr zu nutzen,
und welche Maßnahmen unternimmt sie diesbezüglich?
Der Verkehrssektor kann über alle Verkehrsträger hinweg einen Beitrag zum
Aufbau einer globalen Wasserstoffwirtschaft leisten. So kann insbesondere für
Bereiche wie den Schwerlast-, Luft- und Seeverkehr der Einsatz flüssiger und
gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe zur Generierung einer entsprechenden
Nachfrage nach Wasserstoff sein.
Gleichzeitig ist es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, diesen
Markthochlauf durch gezielte Forschungs- und Erzeugungsförderung zu
unterstützen. Es sind Schlüsselinnovationen notwendig, um die Kosten für
Wasserstoffherstellung und Nutzung möglichst schnell zu senken.
18. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um der
deutschen Industrie die bestmöglichen Voraussetzungen zur Erlangung
der Technologieführerschaft in der globalen Wasserstoffwirtschaft zu
verschaffen?
Die Maßnahmen der NWS zielen darauf ab, Technologieführerschaften zu
erlangen bzw. auszubauen. In der Umsetzung der NWS wird Deutschland
außenwirtschaftliche Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen
aufgrund der geographischen Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann.
Mit den drei industriegeführten Leitprojekten H2Giga, H2Mare und TransHy-
DE fördert das BMBF im Rahmen der anwendungsorientierten
Grundlagenforschung wegweisende Innovationen zu zentralen Herausforderungen bei der
Industrialisierung von Wasserstoffanwendungen, u. a. beim Einstieg und der
Serienfertigung sowie dem sogenannten De-Risking, mit rund 700 Mio. Euro. Die
Vorhaben befinden sich aktuell in der Bewilligung.
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, damit auch
in einem von erneuerbaren Energien dominierten Energiesystem jederzeit
die energetische Versorgungssicherheit in allen Sektoren gewährleistet
werden kann, und welche Rolle wird dabei Wasserstoff einnehmen?
Versorgungssicherheit ist und bleibt ein hohes Gut in Deutschland. Sie steht
gerade nicht im Widerspruch zu dem Ziel, bis 2045 in Deutschland
Klimaneutralität zu erreichen. Neben der weiter fortschreitenden Integration des
europäischen Strommarktes, dem Stromnetzausbau in Deutschland und Europa, einem
notwendigen höheren Maß an Flexibilität auch auf Seiten der Nachfrage, der
hocheffizienten Nutzung elektrischer Energie sowie deren effizienten
Speicherung kann Wasserstoff als Langzeitspeichertechnologie für erneuerbaren Strom
zur Absicherung der Energieversorgung beitragen. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/29682 verwiesen.
20. Mit welchem Wasserstoffbedarf rechnet die Bundesregierung, um die
Klimaziele im Verkehr jeweils 2030 und 2050 zu erreichen?
Die Bundesregierung sieht – so verankert in der NWS – bis 2030 einen
Wasserstoffbedarf von ca. 90 bis 110 TWh. Ebenfalls in der NWS verweist die
Bundesregierung auf verschiedene Studien mit Szenarien, in denen die
Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert
werden und die dabei das gesamte Energiesystem betrachten.
21. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um den
kostengünstigsten Import von Wasserstoff, der mit erneuerbaren
Energien erzeugt worden ist, abzusichern?
Das Förderkonzept H2Global (in der Federführung des BMWi) sieht vor, dass
eine Stiftung grünen Wasserstoff oder seine Derivate im Ausland über
Auktionen (zu geringstmöglichen Kosten) mit langfristigen Verträgen ankauft und in
Deutschland über eine Auktion (zum höchstmöglichen Preis) wieder verkauft.
Die Differenz von Ankaufs- und Verkaufspreis soll durch die Bundesregierung
ausgeglichen werden.
H2Global hat das Ziel, so den globalen Markthochlauf der Produktion, des
Transports nach Deutschland und der Verwendung in Deutschland und Europa
von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten schon ab 2024 für eine effiziente
Dekarbonisierung der Wirtschaft zu beschleunigen. Durch Planbarkeit schafft
H2Global Investitionsanreize entlang der gesamten Wertschöpfungskette
(Produktion, Transport, Speicher und Anwendungen). Es werden außerhalb der
Europäischen Union Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff und seine
Derivate im industriellen Maßstab erschlossen. Da mit H2Global ein
Geschäftsmodell für den Handel mit grünem Wasserstoff und seinen Derivaten entsteht,
können zudem umfangreiche private Investitionen gehebelt werden.
Ein weiteres Ziel des Instruments H2Global ist es, einen wesentlichen Beitrag
zur Etablierung von verlässlichen Lieferketten mit entsprechender Infrastruktur
(Verlade- und Anladeinfrastruktur in den Häfen, Transportinfrastruktur i. S. v.
Schiffen, Container etc.) nach Deutschland zu leisten, um die steigende
Nachfrage an Wasserstoff und seiner Derivate dauerhaft bedienen zu können.
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahme 37 des Zukunftspakets „Corona-
Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ wird das
BMBF die internationale Forschungskooperation für wirtschaftliche und
nachhaltige Lieferketten für grünen Wasserstoff nach Deutschland vorantreiben. In
diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung am 11. Juni 2021 u. a. mit der
australischen Bundesregierung einen Deutsch-Australischen Wasserstoff-
Akkord unterzeichnet, der neben einem deutsch-australischen Innovations- und
Technologieinkubator (HyGATE) eine vertiefte Zusammenarbeit bei
gemeinsamen Demonstrationsprojekten sowie den möglichen Import von grünem
Wasserstoff aus Australien vorsieht. Darüber hinaus fördert das BMBF mit Hy
Supply eine deutsch-australische Machbarkeitsstudie zum möglichen Import von
grünem Wasserstoff aus Australien. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27338 verwiesen.
22. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, damit
zukünftig eine gesicherte und ausreichende Infrastruktur zur Speicherung
des Wasserstoffs und Versorgung der Wasserstoffnachfrager in ganz
Deutschland kosteneffizient gewährleistet werden kann?
Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Umsetzungsmaßnahmen
ergriffen. So soll mit der aktuellen Energiewirtschaftsgesetz-Novelle ein erster
ordnungsrechtlicher Rahmen für ein reines Wasserstoffnetz geschaffen werden, in
dem sich Wasserstoffnetzbetreiber entscheiden können, ob sie sich der
Regulierung unterwerfen. Übergangsbestimmungen im Planungs- und
Genehmigungsrecht sollen zudem unbürokratisch die Umstellung von Erdgasleitungen auf
reinen Wasserstoff ermöglichen. Da einer Finanzierung über gemeinsame
Netzentgelte mit dem Erdgasnetz rechtliche Hürden u. a. aus dem Europarecht
entgegenstehen, soll im ersten Schritt eine Finanzierung des Infrastrukturausbaus
durch eine Förderung über „integrierte Wasserstoffprojekte“ erfolgen. Im
Rahmen des IPCEI Wasserstoff hat das BMWi gemeinsam mit dem BMVI
insgesamt 62 Projekte vorausgewählt, darunter 15 Infrastrukturprojekte. Diese
enthalten insgesamt rund 1 700 km Wasserstoffleitungen, welche damit einen
Grundstein für ein Wasserstoffstartnetz legen. Die Förderung dieser ersten
Netzausbaustufe steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der (u. a.
beihilferechtlichen) Genehmigungsfähigkeit der integrierten Projekte.
Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung fördert
das BMBF aktuell bereits die Entwicklung der technischen Voraussetzungen
für eine flächendeckende Versorgungs- und Speicherinfrastruktur. Hierbei
werden verschiedene Transport- und Speicherlösungen (u. a.
Hochdruckspeicherung, Umstellung von Erdgas-Leitungen, Verflüssigung, Wasserstoffträger wie
LOHC und Ammoniak) technologieoffen für verschiedene
Anwendungsszenarien bewertet und erprobt.
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ISSN 0722-8333]