Schwach- und mittelradioaktive Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Andreas Wagner, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) betreibt gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27. Januar 2017 inzwischen folgende, bereits seit Jahren in Betrieb befindliche Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (AZ):
- Ahaus (AZA, vorher Lagerbereich im TBL Ahaus)
- Biblis 1 (AZB1, vorher LAW-Biblis),
- Gorleben (AZG, vorher Fasslager Gorleben),
- Obrigheim (AZO, vorher Bau 39/52),
- Stade (AZS, vorher LarA),
- Unterweser (AZU 1, vorher LUW),
- Würgassen (AZW, vorher TBH),
- Biblis 2 (AZB2, vorher LAW2-Lager).
Darüber hinaus hat die BGZ ebenfalls gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27. Januar 2017 folgende neu errichteten, z. T. noch nicht in Betrieb befindlichen Zwischenlager übernommen bzw. wird sie übernehmen:
- Biblis 2 (AZB2, vorher LAW2-Biblis),
- LasmA Brunsbüttel,
- BeHa Grafenrheinfeld,
- LasmAaZ Krümmel,
- Neckarwestheim (AZN, vorher SAL-N)
- Philippsburg (AZP, vorher SAL-P)
- Unterweser (AZU2, vorher LunA).
Inzwischen haben die Atomkraftwerksbetreiber an den Standorten Brokdorf, Grohnde und Lingen ebenfalls die Errichtung bzw. den Betrieb eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle beantragt (Transportbereitstellungshalle Grohnde: https://www.atommuellreport.de/fileadmin/Dateien/pdf/ Deutscher Bundestag Drucksache 19/30064 19. Wahlperiode 26.05.2021 Datenblaetter/Grohnde/2017-11-30_KWG_Transportbereitstellungshalle.pdf, Technologie- und Logistikgebäude Emsland: https://www.atommuellreport.de/fileadmin/Dateien/pdf/Datenblaetter/Lingen/MU_atom_KKE_TLE_Antrag 2.pdf, Transportbereitstellungshalle Brokdorf: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/R/reaktorsicherheit/Downloads/171208_KBR_TBH_Antrag.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Am 26. Juni 2017 hat die Bundesregierung mit den Atomkraftwerksbetreibern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung geschlossen. Darin heißt es in der Anlage 2 „Annahmebedingungen zur Übernahme von LAW-/MAW-Gebinden in die Bereitstellungslagerung“: „Radioaktive Abfälle, die in die Bereitstellungslagerung übergeben werden, müssen konditioniert (d. h. verarbeitet und/oder verpackt) sein. Die Gebinde müssen so beschaffen sein, dass sie die nachfolgenden aus sicherheitsanalytischen Untersuchungen abgeleiteten Anforderungen im unmittelbaren Vorfeld der Bereitstellungslagerung erfüllen.“ (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Entsorgungsfonds, S. 16, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zum-entsorgungsfonds.pdf?__blob=publicationFile&v=12).
In den von der BGZ übernommenen Zwischenlagern, die seit Jahren betrieben werden, lagern radioaktive Altabfälle, die nach Ansicht der Fragestellenden nicht den Annahmebedingungen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Mengen an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, die in den Zwischenlagern der BGZ zum Stichtag 31. Dezember 2020 lagern, entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht den im öffentlichrechtlichen Vertrag definierten Annahmebedingungen (bitte nach Standort, Konditionierungsstand der Abfälle, Art der Abfallgebinde, Anzahl und Volumen analog dem Abfallverzeichnis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) tabellarisch aufstellen)?
Sind diese Abfälle nach Kenntnis der Bundesregierung alle noch im Besitz der Atomkraftwerksbetreiber?
Falls nein, warum nicht?
Um welche Mengen an radioaktiven Abfällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls, die nicht den Annahmebedingungen entsprechen und doch in den Besitz der BGZ übergegangen sind (bitte nach den einzelnen Anlagen aufstellen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, auch die neu beantragten Zwischenlager in Brokdorf, Lingen und Grohnde in den Besitz der BGZ zu überführen?