Externe Beraterverträge bei Corona-Wirtschaftshilfen
der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Jan Korte, Jörg Cezanne, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach aktuellem Stand der Auszahlungen von Soforthilfen, Überbrückungshilfen I bis III, Neustarthilfen für Soloselbständige, November- sowie Dezemberhilfen wurden bis dato insgesamt 32,84 Mrd. Euro an Zuschüssen ausgezahlt (https://www.dashboard-deutschland.de/#/themen/konjunkturprogramm).
Über die unterschiedlichen Programme hinweg hat die Bundesregierung die Kriterien für die Antragsberechtigung mehrfach geändert. Dieser Umstand sowie die lange Bearbeitungsdauer stellten insbesondere die durch Zwangsschließungen von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen vor existentielle wirtschaftliche Unsicherheiten. Die Unternehmen haben nach Ansicht der Fragestellenden angesichts der unsicheren Aussichten auf Hilfe viele Fragen zum Zugang zu den Corona-Hilfen, die sie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richten.
Laut Webseite des BMWi erfolgt bei Anfragen von Unternehmerinnen und Unternehmern per E-Mail oder Telefon zu Corona-Wirtschaftshilfen eine „Auftragsverarbeitung durch KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/hotlines-und-informationsangebote.html). Unternehmerinnen und Unternehmer berichteten den Fragestellenden, dass Anfragen ans BMWi zum Thema Überbrückungshilfe III von der Firma KPMG AG beantwortet wurden.
Aus Sicht der Fragestellenden ergibt sich aus der Auftragsvergabe des BMWi an die KPMG AG zumindest die Möglichkeit eines Interessenskonfliktes für die KPMG AG. Die KPMG AG hat ihrerseits Unternehmen als Kunden, die selbst antragsberechtigt sind, und könnte diese durch einen Informationsvorsprung begünstigen. Zudem könnte sich aus Sicht der Fragestellenden eventuell eine zu große Abhängigkeit des Staates von externen Beratungsunternehmen (siehe etwa die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7489 (neu)) ergeben. Es stellt sich nach Ansicht der Fragestellenden auch die Frage, ob im konkreten Fall der Vergabe von Aufträgen für das Management der Corona-Hilfen das Bundesministerium nicht ausreichend Zeit gehabt hat, um interne Expertise aufzubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Erfolgte eine Ausschreibung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Vergabe der Beratungsleistungen bezüglich der Überbrückungshilfe III im o. g. Sinne?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine solche Ausschreibung verzichtet?
Wenn ja, welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe der Beratungsleistungen?
Warum hat sich das BMWi zur Klärung von Fragen zur Überbrückungshilfe für die Beauftragung des Beratungsunternehmens KPMG entschieden?
Besteht aus Sicht des BMWi ein Interessenkonflikt bei KPMG, da das Beratungsunternehmen unter anderem Unternehmen wie BMW, Daimler oder VW berät und gleichzeitig für die Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen zum Thema Überbrückungshilfe zuständig ist (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/hotlines-und-informationsangebote.html), und wenn ja, inwieweit?
Falls das BMWi keinen Interessenkonflikt sieht, durch welche konkreten Maßnahmen bzw. Vereinbarungen wird sichergestellt, dass KPMG seine oben genannten Kunden im Rahmen der Staatshilfen nicht bevorzugt behandelt?
Warum wird die Beratung zu Fragen der Überbrückungshilfe nicht vom BMWi selbst übernommen?
In welcher Höhe werden an KPMG für die Übernahme der Beratungsleistungen bezüglich der Überbrückungshilfe und der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (sogenannte November- und Dezemberhilfe) Honorare bzw. Entgelte bezahlt?
Mit welchen weiteren Leistungen wurden externe Beratungsunternehmen vom BMWi zur Durchführung der Corona-Hilfen für Unternehmen (Soforthilfen, Überbrückungshilfen I bis III, Neustarthilfen für Soloselbständige, November- sowie Dezemberhilfen, Wirtschaftsstabilisierungsfond, Großbürgschaften und KfW-Sondermaßnahmen) beauftragt, und welches Volumen hatten die jeweiligen Aufträge (bitte einzeln aufführen)?