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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2021

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.06.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3007727.05.2021

Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2021

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft unmittelbar an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18764 an. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist dabei insbesondere, die Entwicklung der Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle im Jahresvergleich in den Blick zu nehmen, denn neben anderen Faktoren betrachtet die fragenstellende Fraktion diese weiterhin als einen wichtigen Indikator für die Arbeit der Polizeibehörden (vgl. auch die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 18/12660 und 19/2914). Anknüpfungspunkt ist dabei jeweils die seit Ende des Jahres 2012 in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) durch das Bundeskriminalamt (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10482).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag Ende März 2021 insgesamt nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Haftbefehle (gemäß Frage 1) waren dabei zum Stichtag Ende März 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/19736)?

3

Wie viele Gefährder a) und wie viele relevante Personen, b) mit mindestens einem offenen Haftbefehl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zum Stichtag gemäß Frage 2 gezählt (bitte tabellarisch auflisten; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/19736)?

4

Wann, mit welchem Haftgrund, und mit welchen dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikten wurden die Haftbefehle im Bereich der PMK (vgl. Frage 2) ausgestellt (bitte tabellarisch nach Bundesland auflisten; vgl. die Anlage in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19736)?

5

Wie viele Haftbefehle gemäß Frage 2 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Phänomenbereichen der PMK mit dem Haftgrund Sicherung des Strafverfahrens erlassen (bitte tabellarisch auflisten und wenn möglich insbesondere auch nach Untersuchungshaft, §§ 112 ff. der Strafprozessordnung (StPO), und Ausbleiben des Angeklagten, § 230 StPO, aufschlüsseln)?

6

Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse zu nicht vollstreckten Haftbefehlen im Kontext der „Querdenken“-Bewegung vor?

Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, proaktiv entsprechende Kenntnisse zu erlangen?

In welcher PMK-Kategorie werden Delikte der „Querdenken“-Bewegung bereits oder zukünftig erfasst?

Berlin, den 18. Mai 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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