Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Sven Lehmann, Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit den infolge der Pandemie verabschiedeten Sozialschutzpaketen wurde der Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) vereinfacht, um die Zahl der Anträge schnell und unbürokratisch bearbeiten zu können. Zudem sollten Leistungen einfacher und hürdenärmer gewährt werden. Seitdem wurden die administrativen Prüfverfahren deutlich einfacher und weniger zeitaufwändig. Die Vermögensprüfung ist stark eingeschränkt und die Kosten der Unterkunft werden für den Bewilligungszeitraum vollständig erstattet. Zeitweise wurden auch die Sanktionen ausgesetzt, die noch im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 verhängt werden dürfen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet die Schaffung eines dauerhaften einfachen und unbürokratischen Zugangs zu Grundsicherungsleistungen. Sie fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ (Bundestagsdrucksache 19/25706) unter anderem eine Vereinfachung der Vermögensprüfung und eine vollständige Abschaffung der Sanktionen.
Der Referentenentwurf eines „Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (Bearbeitungsstand: 7. Januar 2021, 18.51 Uhr) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht eine dauerhafte Veränderung der Vermögensprüfung und eine vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft für zwei Jahre nach Beginn des Bezugs von SGB-II-Leistungen vor. Dieser Entwurf wurde jedoch aufgrund von Differenzen zwischen den Koalitionspartnern bisher nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht (siehe beispielsweise https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-01/streit-hartz-4-hubertus-heil-cdu-ablehnung-plaene-koalition). Auch die damit verbundene gesetzliche Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Sanktionspraxis steht damit weiterhin aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Neuzugänge und wie viele Abgänge von Leistungsbeziehenden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von Januar 2019 bis April 2021 monatlich (bitte nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
Wie hat sich in den Monaten von Januar 2019 bis April 2021 die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Erwerbseinkommen entwickelt (bitte zwischen Selbständigen, geringfügig Beschäftigten und mehr als geringfügig Beschäftigten unterscheiden)? Wie viele davon haben jeweils Kurzarbeitergeld bezogen, und wie viele der Selbständigen waren Künstlerinnen oder Künstler?
In wie vielen Fällen wurden in den Monaten von Januar 2019 bis April 2021 jeweils Leistungen als Darlehen gewährt, und aus welchen Gründen (bitte nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen differenzieren)?
Wird die Bundesregierung bei der für das Jahr 2021 geplanten wissenschaftlichen Evaluation des vereinfachten Zugangs durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auch die Auswirkungen der Vermögensprüfung und der Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung hinsichtlich der Ausweitung der Zahl der Empfängerinnen sowie Empfänger, der zusätzlichen Kosten und des geringeren Zeitaufwands im Verwaltungsverfahren evaluieren lassen?
Wenn nein, wird die Bundesregierung den Forschungsauftrag ergänzen, um die Debatte um die Verstetigung des vereinfachten Zugangs mit Fakten zu untermauern?
Wird die Bundesregierung bei der für das Jahr 2021 geplanten wissenschaftlichen Evaluation des vereinfachten Zugangs durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auch untersuchen, wie die Auswirkungen der Vermögensprüfung und der Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung auf die Inanspruchnahme und die verdeckte Armut von Selbständigen, Künstlerinnen und Künstlern und Kurzarbeitenden gewirkt hat?
Wenn nein, wird die Bundesregierung den Forschungsauftrag ergänzen, um die Debatte um die Verstetigung des vereinfachten Zugangs mit Fakten zu untermauern?
Plant die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zur Einführung einer Antragsstatistik im SGB II zu erlassen, um die Ablehnungsgründe bei der Antragsbearbeitung trägerformübergreifend zu erfassen, damit Ablehnungsgründe besser beurteilt und Informationen für die politische Debatte hinsichtlich der Vermögensprüfung und der Bedarfsgemeinschaften gewonnen werden können?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, den Referentenentwurf des „Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode zu beschließen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu geben?
Wenn ja, wann ist der Kabinettsbeschluss geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen Ausgaben der Kosten der Unterkunft und Heizung von Januar 2020 bis April 2021 entwickelt, und wie viele Personen sowie Haushalte haben jeweils in diesen Monaten Kosten der Unterkunft und Heizung in Anspruch genommen (bitte nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft jeweils in den Monaten zwischen Januar 2020 und April 2021 entwickelt, und um welchen Wert sind diese infolge des Corona-bedingt eingeführten vereinfachten Verfahrens gestiegen (bitte die Steigerung prozentual und absolut ausweisen)?
Wie viele Anträge auf Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar 2020 bis April 2021 je Monat gestellt, und wie viele wurden abgelehnt?
In wie vielen Bedarfsgemeinschaften überstiegen 2020 nach Kenntnis der Bunderegierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung die Angemessenheitsgrenzen (bitte nach Bedarfsgemeinschaft ohne Kind und mindestens einem Kind differenzieren)?
Wie viele Kostensenkungsverfahren bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2020 und April 2021 durchgeführt, obwohl von Gesetzes wegen die tatsächliche Erstattung der Kosten der Unterkunft vorgesehen war?
Welchen Einfluss hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft je Fall und insgesamt auf die Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem SGB II und SGB XII im Vergleich zu vorher?
Wie hoch sind die von der Bundesregierung geschätzten zusätzlichen Kosten pro Jahr für die im Referentenentwurf des BMAS vorgesehene Einführung einer Karenzzeit, in der nach Beginn des Leistungsbezugs zwei Jahre lang die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung von den Jobcentern übernommen werden, und wie werden diese begründet?
Welche Daten, die nicht Teil der öffentlichen Statistik sind, liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zu abgelehnten Anträgen auf SGB-II-Leistungen, differenziert nach welchen Ablehnungsgründen, vor?
Ließe sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen eines Forschungsprojektes ermitteln, in wie vielen Fällen Anträge auf SGB-II-Leistungen abgelehnt wurden, weil die antragstellenden Haushalte bzw. Personen über ein zu hohes „erhebliches Vermögen“ verfügten?
Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der Feststellung der Vermögenswerte jeweils in den Monaten von Januar 2019 bis April 2021 eingelegt (bitte nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
Wie viele offene vor Gericht anhängige Rechtsstreitigkeiten wegen von den Jobcentern festgestellter Vermögenswerte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Monaten von Januar 2019 bis April 2021 (bitte nach Optionskommunen und gemeinsamen Einrichtungen differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten von Januar 2019 bis April 2021 Leistungen als Darlehen gewährt, und in wie vielen Fällen bewilligt, weil Betroffene über Vermögen verfügten, dessen sofortige Verwertung ihnen aber nicht möglich oder nicht zumutbar war?
Welchen Einfluss hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die stark eingeschränkte Vermögensprüfung auf die Bearbeitungsdauer der Anträge nach dem SGB II und SGB XII je Fall und insgesamt im Vergleich zu vorher?
Welchen Einfluss hatte nach der Kenntnis der Bundesregierung die stark eingeschränkte Vermögensprüfung auf die Inanspruchnahme bzw. Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII?
Wie hoch sind die von der Bundesregierung geschätzten zusätzlichen Kosten pro Jahr für die im Referentenentwurf des BMAS vorgesehene Einführung einer Karenzzeit, in der nach Beginn des Leistungsbezugs zwei Jahre lang auf die Prüfung von Vermögen von den Jobcentern verzichtet werden soll, und wie werden diese begründet?
Wie viele Sanktionen wurden von Januar 2020 bis heute pro Monat nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen im Rechtskreis des SGB II verhängt (bitte nach gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen differenzieren)?
Für welche Zeiträume wurden nach Kenntnis der Bunderegierung Sanktionen nach dem SGB II während der Pandemie ausgesetzt, und galt die Aussetzung für gemeinsame Einrichtungen und Optionskommunen gleichermaßen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Verwaltungshandeln zwischen Optionskommunen und Jobcentern Unterschiede bei der Verhängung von Sanktionen während der Corona-Pandemie?