[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf
Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30184 –
Korruptionsgefährdete Dienstposten bei der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Integrität der öffentlichen Verwaltung ist ein hohes Gut. Zielsetzung der
Bundesregierung muss es daher sein, die Korruption in der Bundesverwaltung
durch Maßnahmen der Korruptionsprävention zu verhindern. Die
Korruptionsgefährdungen sind insbesondere im Geschäftsbereich (GB) des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vielfältig: von der maßgeblichen
Mitwirkung an milliardenschweren Rüstungsvorhaben, der rechtskonformen
Beauftragung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen über Personalsachen bis
hin zur Abnahme von Lieferung für die Kantinenbewirtschaftung an den
Standorten der Bundeswehr. Somit ist im GB BMVg auch eine hohe Anzahl
an korruptionsgefährdeten und besonders korruptionsgefährdeten
Dienstposten verortet.
Zur Korruptionsprävention ist, laut „Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004, neben der
sorgfältigen Auswahl des Personals „die Verwendung des Personals
grundsätzlich zu begrenzen“ (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/
publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/korruption
spraevention-regelungen-zur-integritaet.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Insbesondere die Personalrotation ist eine wirksame Maßnahme gegen
Korruption, weil so korrumpierbaren Beziehungen entgegengewirkt werden kann.
Trotzdem fehlt zur Personalrotation eine hinreichende Datenbasis im GB
BMVg, wie im jüngsten Jahresbericht 2019 der Bundesregierung zur
„Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ deutlich wird (
https://www.bmi.bu
nd.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/03/korruptionspr
aevention-bundesverwaltung-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 45).
Nach Ansicht der Fragesteller ist diese fehlende Datenlage nicht hinnehmbar.
Schließlich ist die durchschnittliche Überschreitung des
korruptionspräventiven Fünf-Jahres-Zeitraums um 28,5 Monate alarmierend (
https://www.spiege
l.de/politik/deutschland/ruestungsgeschaefte-verteidigungsministerium-ignorie
rt-antikorruptionsregeln-a-1e5f8342-0002-0001-0000-000177155060).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31240
19. Wahlperiode 29.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. Juni
2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Nummer 2 der „Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ (nachfolgend: Richtlinie) sind ausschließlich die
besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten bzw. Arbeitsgebiete
festzustellen. Eine Verpflichtung zur Feststellung von als korruptionsgefährdet
einzustufende Dienstposten mit anschließender Ausweisung in den
Organisationsgrundlagen besteht nicht. Dieses ist insofern konsequent, als die Richtlinie
ausschließlich den Begriff „besonders korruptionsgefährdetes Arbeitsgebiet“ – in
Abgrenzung zu nicht korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten – kennt, jedoch
keine Aussagen zu lediglich korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten trifft.
Soweit in der Praxis eine Differenzierung zwischen besonders
korruptionsgefährdeten und korruptionsgefährdeten Dienstposten erfolgt, ist dies darauf
zurückzuführen, dass die Identifizierung von korruptionsgefährdeten
Dienstposten einen Zwischenschritt im Rahmen des Feststellungsprozesses der besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten darstellt. Dieses zweistufige Vorgehen
folgt den „Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 9. Februar
2012 zu Nummer 2 der Richtlinie, sowie der ebenfalls vom BMI
herausgegebenen „Handreichung der AG Standardisierung zur Feststellung besonders
korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete“ vom 4. Januar 2012.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass sich die in der Kleinen Anfrage
angesprochenen Rechtsfolgen, wie z. B. eine grundsätzliche Begrenzung der
Verwendungsdauer sowie Ausgleichsmaßnahmen bei zunächst zurückgestellter
Personalrotation, gemäß der Richtlinie ausschließlich auf das auf besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzte Personal beziehen. Die auf (lediglich)
korruptionsgefährdeten Dienstposten befindlichen Beschäftigten sind nach der
Richtlinie weder von den vorgenannten noch von anderweitigen besonderen
Maßnahmen zur Korruptionsprävention betroffen. Es kann insofern festgestellt
werden, dass korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten keine eigenständige
organisatorische und personalmaßnahmenbezogene Bedeutung zukommt.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und sein Geschäftsbereich
beachten die Vorschriften zur Korruptionsprävention. Dieses betrifft
insbesondere die Regelungen zur Rotation. So stellt eine über den Fünf-Jahres-Zeitraum
hinausgehende Verwendungsdauer auf besonders korruptionsgefährdeten
Dienstposten nicht zwangsläufig einen Mangel in der Umsetzung der
Vorschriften zur Korruptionsprävention dar. Soweit dienstliche Interessen einem
Verwendungswechsel entgegenstehen, ist eine (Personal-) Rotation nach fünf
Jahren Verwendungsdauer nicht zwingend. Die Hinderungsgründe sind jedoch
aktenkundig zu dokumentieren. Dieses findet Beachtung. Ferner sind bei
Zurückstellung einer Rotation nach einer Verwendungsdauer von fünf Jahren
aufgrund dienstlicher Erfordernisse Ausgleichsmaßnahmen zur Risikoreduzierung
durch die jeweilige Vorgesetztenebene in den Abteilungen/Stäben und
Referaten für auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetztes
Personal zu treffen und durchzuführen.
1. Wie viele Dienstposten im GB BMVg sind insgesamt
korruptionsgefährdete und besonders korruptionsgefährdete Dienstposten – unabhängig von
der Dienstpostenbezeichnung (sofern Dienstposten durch
Organisationsentscheidungen umbenannt wurden, bitte Gegenüberstellung der alten und
neuen Dienstpostenbezeichnungen und Dienstposten-ID; bitte Gesamtzahl
darstellen als auch nach zivilen und militärischen Dienstposten,
Besoldungsgruppen sowie besetzt und unbesetzt aufschlüsseln)?
Eine Zusammenstellung für den gesamten Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) kann nicht systemisch zentral erfolgen.
Eine dezentrale manuelle Auswertung mehrerer tausend Personalakten/
Einzeldatensätze ist mit einem nicht vertretbar hohen Verwaltungsaufwand
verbunden. In der Konsequenz wird nur das BMVg selbst betrachtet.
Im BMVg sind mit Stand 31. Mai 2021 ein korruptionsgefährdeter
Dienstposten sowie 982 besonders korruptionsgefährdete Dienstposten ausgewiesen. Von
den besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten sind insgesamt 879
Dienstposten mit 889 Personen, einschließlich Doppelbesetzungen mit
Teilzeitbeschäftigten, besetzt. Der korruptionsgefährdete Dienstposten ist zurzeit
personell nicht besetzt.
Im nachgeordneten Bereich des BMVg sind 3 767 korruptionsgefährdete
Dienstposten und 6 810 besonders korruptionsgefährdete Dienstposten
ausgewiesen. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD)
wurde hierbei aus Geheimhaltungsgründen nicht mit erfasst.
Die Zahlen für das BMVg schlüsseln sich nach militärischen/zivilen
Dienstposten, Personalbesetzung und Besoldungsgruppen wie folgt auf:
Anzahl
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Anzahl
Dienstposten
militärisch
zivil
Anzahl
Dienstposten
besetzt
nicht besetzt
Anzahl
Dienstposten
nach
Besoldungsgruppe
BMVg 1 zivil nicht besetzt: 1 A12/A13g: 1
Anzahl
besonders
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Anzahl
Dienstposten
militärisch/
zivil
Anzahl
Dienstposten
besetzt/
nicht besetzt
Anzahl
Dienstposten
nach
Besoldungs-/
Entgeltstufe
BMVg 982 militärisch:
507
zivil: 475
besetzt: 879
nicht besetzt:
103
B11: 2
B10: 1
B9: 11
B7: 9
B6: 34
A16/B3: 132
A16: 18
A15: 12
A14/15: 607
A13/A14: 3
A13gz: 13
A12/A13g:
100
Anzahl
besonders
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Anzahl
Dienstposten
militärisch/
zivil
Anzahl
Dienstposten
besetzt/
nicht besetzt
Anzahl
Dienstposten
nach
Besoldungs-/
Entgeltstufe
BMVg 982 militärisch:
507
zivil: 475
besetzt: 879
nicht besetzt:
103
A11/A12: 6
A10/A11: 2
A9mz: 11
A8z/A9m: 1
A8/A9m: 8
E15: 2
E12: 4
E11: 4
E9A: 1
E9B: 1
Die Beantwortung sämtlicher nachfolgender Unterfragen bezieht sich
ausschließlich auf besonders korruptionsgefährdete Dienstposten bzw. auf
besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetztes Personal.
Im Hinblick auf die Datenkonsistenz zu den Fragen 1a bis 1j wird der
nachgeordnete Bereich insofern nicht weiter betrachtet.
a) Wie viele dieser Dienstposten sind seit mehr als fünf Jahren mit
denselben oder inhaltlich ähnlichen korruptionsgefährdeten
Arbeitsgebieten betraut (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
Von den 982 im BMVg ausgebrachten besonders korruptionsgefährdeten
Dienstposten sind 520 Dienstposten seit mehr als fünf Jahren mit denselben
bzw. vergleichbaren Aufgaben eingerichtet. Dies entspricht einem Anteil von
52,95 Prozent der insgesamt im BMVg eingerichteten besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten bzw. einem Anteil von 17,74 Prozent aller im BMVg
eingerichteten Dienstposten. Die Anzahl der genannten Dienstposten steht in
keinem Zusammenhang mit der Verwendungsdauer des auf diesen
Dienstposten eingesetzten Personals.
b) In wie vielen Fällen hat der Inhaber eines solchen Dienstpostens den
Dienstposten zwar durch Wechsel auf einen förderlichen Dienstposten
verlassen, verblieb aber in demselben korruptionsgefährdeten
Arbeitsgebiet (bitte in absoluten Zahlen und mit Benennung der ministeriellen
Abteilung, Unterabteilung, des Referats bzw. des jeweiligen
Organisationsbereichs im nachgeordneten Bereich)?
In drei Fällen haben im BMVg Inhaber eines besonders korruptionsgefährdeten
Dienstpostens diesen unter Wechsel auf einen förderlichen Dienstposten bei
Verbleib in demselben besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiet
verlassen. Hiervon entfallen zwei Fälle auf die Abteilung Strategie und Einsatz
(Abteilung SE), dort auf die Unterabteilung III und das Referat 2. Ein weiterer Fall
liegt in der Leitungsinformationszentrale Abteilung Politik vor.
c) Wie viele dieser Dienstposten haben Ausgleichsmaßnahmen zur
Risikoreduzierung absolviert (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufschlüsseln)?
Ausgleichsmaßnahmen zur Risikoreduzierung von Korruption für auf
besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetztes Personal sind
durchzuführen, wenn nach einer Verwendungsdauer von fünf Jahren aufgrund
dienstlicher Erfordernisse eine Rotation zurückgestellt wurde und das Personal auf
dem Dienstposten verbleibt.
Im BMVg waren für das auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten
mit einer Verwendungsdauer von mehr als fünf Jahren eingesetzte Personal für
insgesamt 230 Beschäftigte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Derzeit
verfügbare Daten zeigen für mindestens 151 Beschäftigte durchgeführte
Ausgleichsmaßnahmen.
Eine vollumfängliche Datenerhebung war zeitgerecht nicht möglich. Eine mit
Aussagekraft versehene prozentuale Aufschlüsselung im Hinblick auf die
Bezugsgröße aller auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten
eingesetzten Beschäftigten mit einer Verwendungsdauer von mehr als fünf Jahren ist
daher nicht möglich.
d) Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen bei unterbliebener Rotation
wurden durchgeführt (bitte im Verhältnis zu den Dienstposten
aufschlüsseln)?
Bei einer zeitlichen Zurückstellung der Rotation von Personal auf besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten werden zur Reduzierung des
Korruptionsrisikos regelmäßig – nach Prüfung der Geeignetheit im Einzelfall – die
insbesondere aus nachfolgender exemplarischer Auswahl in Betracht kommenden
Ausgleichsmaßnahmen durch die jeweilige Vorgesetztenebene in den
Abteilungen/Stäben und Referaten getroffen und durchgeführt:
– Erweiterung des Mehr-Augen-Prinzips,
– besonders intensive Fach- und Dienstaufsicht,
– verstärkte Sensibilisierung für die Gefahren von Korruption und die Folgen
korrupten Verhaltens,
– zusätzlich vertiefte arbeitsplatzbezogene Belehrungen zur
Korruptionsprävention,
– Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation.
Die durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen sind durch die jeweiligen
Vorgesetzten zu dokumentieren.
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Ausgleichsmaßnahmen im Verhältnis zu
den besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten bzw. dem dort eingesetzten
Personal ist nicht möglich. Eine zentrale Nachweisführung zu Art und Inhalt
der einzelnen durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen wird nicht vorgehalten.
Sie ist weder durch die Richtlinie vorgesehen, noch ist dieses Gegenstand der
Ressortabfrage des BMI zum jährlichen Integritätsbericht. Die Schaffung einer
diesbezüglichen zentralen Nachweisführung mit erweiterten Vorlage- bzw.
Meldepflichten aller für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
zuständigen Vorgesetztenebenen ist vor dem Hintergrund des Gebots der
Entbürokratisierung nicht beabsichtigt. Eine dezentrale Abfrage bei allen
Vorgesetztenebenen im Wege einer dortigen händischen Auswertung ist mit nicht vertretbar
hohem Verwaltungsaufwand verbunden.
e) Welche Begründung wurde für die unterbliebene Rotation angeführt
(bitte nach nicht rotationsfähigen Spezialisten, sonstigen Mitarbeitern
mit schwer ersetzbaren Spezialkenntnissen, Mitarbeitern kurz vor dem
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, Mitarbeitern kurz vor dem
Wechsel in eine andere Organisationseinheit, Mitarbeitern ohne
geeignete Tauschposten mit der gleichen Eingruppierung bzw. Besoldung,
sonstigen Gründen und bitte in absoluten Zahlen und in Prozent
aufschlüsseln?
Im BMVg wurden für insgesamt 230 Beschäftigte auf besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten Rotationen nach fünf Jahren Verwendungsdauer
zurückgestellt. Die Begründungen der dienstlichen Interessen, die gegen einen
Verwendungswechsel von Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten
Dienstposten sprechen, sind vielfältig. Sie betreffen im BMVg im Schwerpunkt
den hohen fachlichen Spezialisierungsgrad des eingesetzten Personals. Hierzu
nachfolgende Detaillierung:
Hinderungsgründe Rotation Fälle
(absolut)
Fälle
(prozentual)
zeitnahes Ausscheiden aus dem Dienst 4 1,74
zeitnaher Wechsel in andere Verwendung 31 13,48
kein Tauschposten verfügbar 4 1,74
Spezialist ohne Rotationsmöglichkeit 1 0,43
sonstige schwer ersetzbare
Spezialkenntnisse
111 48,26
Angabe nicht kurzfristig verfügbar 79 34,35
Summe 230 100
In Bezug auf den nicht kurzfristig verfügbaren Anteil an Datensätzen ist
anzumerken, dass eine nach einzelnen Hinderungsgründen aufgeschlüsselte zentrale
systemische Nachweisführung nicht erfolgt. Sie ist weder durch die Richtlinie
vorgesehen noch ist dieses Gegenstand der Ressortabfrage des BMI zum
jährlichen Integritätsbericht. Die Begründung entsprechender Meldepflichten ist zur
Vermeidung weiterer Bürokratisierung auch nicht geplant. Eine dezentrale
Abfrage bei allen für die Dokumentation der einer Rotation entgegenstehenden
Hinderungsgründe zuständigen Stellen im Wege einer dortigen händischen
Auswertung ist mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand verbunden.
f) Wie hoch ist die durchschnittliche Überschreitung der
Verwendungsdauer von fünf Jahren auf diesen Dienstposten?
Die Begrenzung der Verwendungsdauer betrifft nur die auf besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzten Beschäftigten. Im BMVg liegt die
durchschnittliche Überschreitung des Fünf-Jahres-Zeitraums bei 26,8 Monaten.
g) Wie hoch ist die maximale Überschreitung der Verwendungsdauer von
fünf Jahren auf diesen Dienstposten?
Die maximale Überschreitung der Verwendungsdauer von fünf Jahren von
Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten liegt im BMVg
bei 50 Monaten.
h) Wie hoch ist die durchschnittliche Überschreitung der
Verwendungsdauer von fünf Jahren der höchsten 10 Prozent auf diesen
Dienstposten?
Die durchschnittliche Überschreitung der Verwendungsdauer von fünf Jahren
von Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten liegt im
BMVg bei den höchsten zehn Prozent bei 47,2 Monaten.
i) Wie hoch ist die durchschnittliche Überschreitung der
Verwendungsdauer von fünf Jahren der höchsten 25 Prozent auf diesen
Dienstposten?
Die durchschnittliche Überschreitung der Verwendungsdauer von fünf Jahren
von Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten liegt im
BMVg bei den höchsten 25 Prozent bei 45,3 Monaten
j) Wie hoch ist die durchschnittliche Überschreitung der
Verwendungsdauer von fünf Jahren der höchsten 50 Prozent auf diesen
Dienstposten?
Die durchschnittliche Überschreitung der Verwendungsdauer von fünf Jahren
von Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten liegt im
BMVg bei den höchsten 50 Prozent bei 41,8 Monaten.
2. Wie viele Dienstposten im GB BMVg sind korruptionsgefährdete
Dienstposten (bitte Gesamtzahl darstellen als auch nach Bundesministerium der
Verteidigung sowie des nachgeordneten Bereichs, getrennt nach
Kommandos der Teilstreitkräfte und militärischen sowie zivilen
Organisationsbereichen, deren nachgelagerten Kommandos auf der zweiten Ebene,
Fähigkeitskommandos, dem BMVg unmittelbar unterstellten Dienststellen,
Behörden im nachgeordneten Bereich des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr aufschlüsseln)?
In Anlehnung an die Vorbemerkung der Bundesregierung wird darauf
hingewiesen, dass lediglich korruptionsgefährdete Dienstposten in den
Organisationsgrundlagen nicht verpflichtend auszuweisen sind.
Für einige von der Fragestellung betroffene Dienststellen der Bundeswehr
liegen jedoch Zahlen zu korruptionsgefährdeten Dienstposten vor; sie betragen im
GB BMVg mit Stand 31. Mai 2021 insgesamt 3 768. Diese Zahl ist jedoch
nicht abschließend, sondern erfasst nur die Dienstposten, bei denen in den
Organisationsgrundlagen das Merkmal „korruptionsgefährdet“ hinterlegt ist. Wie
bereits ausgeführt, besteht keine Verpflichtung zur Hinterlegung dieses
Dienstpostenmerkmals.
Das BMVg selbst weist einen korruptionsgefährdeten Dienstposten auf.
Die obigen Zahlen schlüsseln sich in Bezug auf die einzelnen militärischen und
zivilen Organisationsbereiche wie folgt auf:
Organisationsbereich
Anzahl
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Bundesministerium der Verteidigung 1
Militärischer Anteil Bundeswehr (Streitkräfte):
Heer:
Kommando Heer 15
Organisationsbereich
Anzahl
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Division Schnelle Kräfte 2
Ausbildungskommando 4
Luftwaffe:
Luftwaffentruppenkommando 3
Streitkräftebasis:
Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr 15
Kommando Feldjäger der Bundeswehr 2
ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr 9
Bundesakademie für Sicherheitspolitik 1
Cyber- und Informationsraum:
Kommando Cyber- und Informationsraum 72
Kommando Informationstechnik der Bundeswehr 21
Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr 13
Zivile Organisationsbereiche:
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr
2.428
Wehrtechnische Dienststelle für landgebundene
Fahrzeugsysteme, Pionier- und Truppentechnik (WTD 41)
78
Wehrtechnische Dienststelle für Schutz- und
Sondertechnik (WTD 52)
46
Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge und
Luftfahrtgerät (WTD 61)
168
Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und
Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung (WTD 71)
217
Wehrtechnische Dienststelle für
Informationstechnologie und Elektronik (WTD 81)
133
Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition
(WTD 91)
107
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien
(WIS)
44
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und
Betriebsstoffe (WIWeB)
89
Marinearsenal (MArs) 105
Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereiches
USA/Kanada (DtVStRü USA/CAN)
16
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistung:
Bundesamt für Intrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
1
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-
Kirchhain
1
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg
(Wümme)
1
Verpflegungsamt der Bundeswehr 2
Bundeswehrverwaltungsstelle Belgien 5
Organisationsbereich
Anzahl
korruptionsgefährdete
Dienstposten
Bundeswehrverwaltungsstelle Frankreich 5
Bundeswehrverwaltungsstelle Großbritannien 2
Bundeswehrverwaltungsstelle Italien 6
Bundeswehrverwaltungsstelle Niederlande 5
Bundeswehrverwaltungsstelle Polen 13
Bundeswehrverwaltungsstelle USA/Kanada 17
Bereich Personal:
Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr
119
Bundessprachenamt 2
3. Wie viele Dienstposten im GB BMVg sind besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten (bitte Gesamtzahl darstellen als auch nach
Bundesministerium der Verteidigung sowie des nachgeordneten Bereichs,
getrennt nach Kommandos der Teilstreitkräfte und militärischen sowie
zivilen Organisationsbereichen, deren nachgelagerten Kommandos auf der
zweiten Ebene, Fähigkeitskommandos, dem BMVg unmittelbar
unterstellten Dienststellen, Behörden im nachgeordneten Bereich des Bundesamtes
für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
aufschlüsseln)?
Im BMVg sind mit Stand 31. Mai 2021 insgesamt 982 besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten sowie im nachgeordneten Bereich (ohne BAMAD)
weitere 6 810 als besonders korruptionsgefährdet eingestufte Dienstposten
ausgebracht.
Diese schlüsseln sich in Bezug auf die einzelnen militärischen und zivilen
Organisationsbereiche wie folgt auf:
Organisationsbereich
Anzahl besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten
Bundesministerium der Verteidigung 982
Militärischer Anteil Bundeswehr (Streitkräfte):
Heer:
Kommando Heer 2
Division Schnelle Kräfte 45
Ausbildungskommando 48
Luftwaffe:
Kommando Luftwaffe 3
Luftwaffentruppenkommando 2
Marine:
Marinekommando 9
Streitkräftebasis:
Kommando Streitkräftebasis 13
Streitkräfteamt 10
Logistikkommando der Bundeswehr 104
Multinationales Kommando Operative Führung 12
Organisationsbereich
Anzahl besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten
Zentraler Sanitätsdienst Bundeswehr:
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr 5
Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung 2
Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung 2
Sanitätsakademie der Bundeswehr 10
Cyber- und Informationsraum:
Kommando Cyber- und Informationsraum 153
Kommando Informationstechnik der Bundeswehr 293
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr 50
Zivile Organisationsbereiche Bundeswehr:
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr
2.426
Wehrtechnische Dienststelle für landgebundene
Fahrzeugsysteme, Pionier- und Truppentechnik (WTD 41)
23
Wehrtechnische Dienststelle für Schutz- und
Sondertechnik (WTD 52)
9
Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge und
Luftfahrtgerät (WTD 61)
6
Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und
Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung (WTD 71)
33
Wehrtechnische Dienststelle für
Informationstechnologie und Elektronik (WTD 81)
32
Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition
(WTD 91)
26
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien
(WIS)
17
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und
Betriebsstoffe (WIWeB)
17
Marinearsenal (MArs) 207
Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereiches
USA/Kanada (DtVStRü USA/CAN)
8
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistung:
Bundesamt für Intrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr
258
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen 81
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Amberg 60
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf 41
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bad Reichenhall 31
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen 55
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin 16
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen 50
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn 63
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bruchsal 11
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg 17
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-
Kirchhain
17
Organisationsbereich
Anzahl besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden 14
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Erfurt 14
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Fürstenfeldbruck 43
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hamburg 50
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg 54
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover 35
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg (Efze) 75
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husum 55
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein 59
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt 64
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kaufbeuren 26
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel 55
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz 85
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln 66
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg (Lech) 46
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer 52
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Mayen 85
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München 56
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Munster 57
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster 111
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg 24
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Plön 34
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock 53
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg
(Wümme)
51
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. 56
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow 58
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ulm 55
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim 48
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels 13
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wilhelmshaven 49
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf 45
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken 63
Verpflegungsamt der Bundeswehr 2
Bundeswehrverwaltungsstelle Belgien 6
Bundeswehrverwaltungsstelle Frankreich 20
Bundeswehrverwaltungsstelle Großbritannien 2
Bundeswehrverwaltungsstelle Italien 9
Bundeswehrverwaltungsstelle Niederlande 6
Bundeswehrverwaltungsstelle Polen 8
Bundeswehrverwaltungsstelle USA/Kanada 9
Bereich Personal:
Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr
715
Bildungszentrum der Bundeswehr 27
Bundessprachenamt 79
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der
Bundeswehr Hamburg
2
Universität der Bundeswehr München 7
4. Mit welcher Begründung wird in dem zentralen Personalwirtschaftssystem
der Bundeswehr die Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Auskunft
darüber, seit wann der Dienstposteninhaber oder die Dienstposteninhaberin auf
dem derzeitigen Dienstposten mit der aktuellen Bezeichnung verwendet
wird, nicht gewährleistet (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 103 des
Abgeordneten Dr. Marcus Faber auf Bundestagsdrucksache 19/28338)?
Im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr ist die zeitlich abgegrenzte
Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den ihnen übertragenen
Dienstposten einschließlich der etwaigen Kennzeichnung der Dienstposten als
besonders korruptionsgefährdet uneingeschränkt gewährleistet. Dem System
können jedoch automatisiert keine Informationen entnommen werden, ob
Beschäftigte nach einer Umsetzung (zum Beispiel aufgrund einer
Organisationsänderung) ggf. weiterhin dieselben besonders korruptionsgefährdeten Aufgaben
wie auf dem vorherigen Dienstposten wahrnehmen. Die entsprechenden
Informationen werden daher von den Personal bearbeitenden Dienststellen manuell
nachgehalten, so dass in der Folge diesbezügliche Auswertungen einen höheren
Zeitaufwand nach sich ziehen. Die manuellen Maßnahmen umfassen
insbesondere die laufende Überwachung der Besetzung der in Rede stehenden
Dienstposten sowie das aktenkundige Nachhalten von Gründen für eine über die
Fünfjahresfrist hinausreichende Dienstpostenbesetzung. Zusätzlich werden
nach Bedarf ergänzende Stellenbesetzungslisten geführt bzw. Warntermine im
Personalwirtschaftssystem hinterlegt.
5. Werden konkrete Maßnahmen unternommen, um die fehlende
Nachvollziehbarkeit beim zentralen Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr
abzustellen, und wenn ja, welche?
Eine auf besonders korruptionsgefährdete Dienstposten beschränkte
Stellenbesetzungsübersicht als Standardauswertung des Personalwirtschaftssystems soll
voraussichtlich Ende des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die fachliche
Forderung für eine Anpassung des Informationstypen „Verwendung“ des
Personalwirtschaftssystems wird derzeit durch das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr erarbeitet. Die diesbezüglichen Arbeiten erweisen sich
allerdings aufgrund der Vielfältigkeit der Fallgestaltungen als sehr aufwändig.
6. Wie viele korruptionsgefährdete und besonders korruptionsgefährdete
Dienstposten sind in den vergangenen zehn Jahren durch eine Änderung
der Bezeichnung oder eine neue Nomenklatur der Dienstposten bzw.
Dienstposten-ID verändert worden?
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr im Jahr 2011 wurden umfassende
Umstrukturierungen der zivilen und militärischen Organisationsbereiche
durchgeführt. Dies führte jeweils auch zu Neueinrichtungen der Dienstposten in den
umstrukturierten bzw. neu eingerichteten Dienststellen. Seit dem 1. Juni 2011
sind demzufolge 11 070 korruptionsgefährdete bzw. besonders
korruptionsgefährdete Dienstposten neu eingerichtet worden. Eine rückwirkende Betrachtung
dieser Dienstposten hinsichtlich der Überführung von der alten in die neue
Struktur ist aufgrund der umfassenden organisatorischen Änderungen im GB
BMVg nicht möglich.
Korruptionsprävention liegt als Führungsaufgabe in der unmittelbaren
Verantwortung der jeweiligen Dienststellenleitungen, die für die in regelmäßigen oder
aus gegebenem Anlass vorzunehmenden Feststellungen der besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten verantwortlich sind. Sie werden in dieser
Führungsaufgabe durch die in den Dienststellen verankerten Ansprechpersonen für
Korruptionsprävention beratend unterstützt. Zudem wurde zur Stärkung der
Führungsaufgabe ein Fachaufsichtselement im BMVg etabliert.
7. Wie vollzieht das BMVg nach, welche Personen in welchen Zeiträumen
welche korruptionsgefährdeten und besonders korruptionsgefährdeten
Dienstposten bekleidet haben?
Durch die Personal bearbeitenden Dienststellen erfolgt eine manuelle Erfassung
und Nachhaltung der Zeiträume, in denen Personal auf jeweils besonders
korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzt war. Auf die Antwort zu Frage 4
wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Eine Erfassung der
Verwendungszeiträume auf lediglich korruptionsgefährdeten Dienstposten erfolgt nicht, da
mit diesbezüglichen Stehzeiten keine rechtlichen Konsequenzen (Begrenzung
der Verwendungsdauer) verbunden sind.
8. Ist das Bundesministerium der Verteidigung seitens der Bundesregierung
zur Umsetzung aufgefordert worden?
Wenn ja, wann, und von wem?
Wenn nein, mit welcher Begründung wird die mangelnde Umsetzung
toleriert?
Das BMVg als Teil der Bundesregierung ist seitens der Bundesregierung bisher
nicht aufgefordert worden, seine Umsetzungspraxis der Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung zu ändern. Für
eine entsprechende Aufforderung gibt es auch keinen Anlass, da das BMVg
und sein Geschäftsbereich die Vorschriften zur Korruptionsprävention
beachten. Dieses betrifft insbesondere die Regelungen zur Rotation. Insoweit wird
auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Ferner wird auf den Ausblick im Jahresbericht der Bundesregierung 2019 zur
Korruptionsprävention hingewiesen. Hiernach sollen im Vorgriff auf eine
gesetzliche Regelung folgende im Rahmen der Überarbeitung konsentierte
Grundsätze zur Rotation angewendet werden:
• Gleichwertigkeit der Präventionsmaßnahmen,
• Gleichwertigkeit der Rotationsmaßnahmen, und
• Verantwortlichkeit der Dienststellen für die Vorgaben zur Rotation.
9. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen seitens der Bundesregierung,
sofern eine Umsetzung der Richtlinie nicht erfolgt?
Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der
Bundesverwaltung sieht keine Sanktionen bei Nichtumsetzung vor.
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ISSN 0722-8333]