[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30208 –
Reaktionen der Bundesregierung auf das Rating der Greensill Bank AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Aufsichtsratschef der Greensill Bank war gleichzeitig Mitglied im
Advisory Board von Scope. Noch im September 2019 erteilte die Scope Ratings
GmbH (Scope) der Greensill Bank AG (Greensill Bank) ein „Issuer Rating”
von A-. Im März 2021 stellte die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank. Das Amtsgericht Bremen hat
daraufhin am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen
Insolvenzverwalter bestellt. Am selben Tag stellte die BaFin den
Entschädigungsfall für die Greensill Bank fest, da das Institut nicht mehr in der Lage war,
sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen (
https://www.boersen-zeitu
ng.de/banken-finanzen/rating-mit-geschmaeckle-651fab92-8016-11eb-8b32-8
f1e42c1385f).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es einen exklusiven
Rating-Auftrag an Scope durch die Greensill Bank gab?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass die
Greensill Bank durch den exklusiven Auftrag an Scope Einfluss auf das
Rating nehmen konnte?
b) Wenn nein, gab es für die Greensill Bank auch ein Rating der GBB-
Rating Bonitätsbeurteilung GmbH (GBB-Rating)?
c) Durften nur von der ESMA autorisierte Agenturen Ratings für die
Greensill Bank veröffentlichen?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen werden auf Grundlage von Angaben der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantwortet.
Der BaFin liegen keine Informationen bezüglich eines exklusiven Rating-
Auftrags der Greensill Bank AG (Greensill Bank) an die Scope Ratings GmbH
vor. Für die Greensill Bank wurde auch ein Rating von der GBB-Rating
Bonitätsbeurteilung GmbH (GBB-Rating) erstellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30891
19. Wahlperiode 22.06.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juni 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Europarechtliche Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Ratings ist
dessen Erstellung durch eine bei der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) registrierte Ratingagentur.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kommunen oder andere
öffentliche Einrichtungen eine alternative Meinung bzw. „private Ratings”
(gemäß CRAR) zur Greensill Bank eingeholt haben, wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Rolle die Ratings
von Scope bei den Kommunen für ihre Geldanlagen bei der Greensill
Bank darstellten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Welche Vorteile bot das Rating für die Greensill Bank qua Gesetz, sei
es in der Versicherungs- oder Finanzwirtschaft?
Die Frage wird auf Grundlage von Angaben der BaFin beantwortet.
Die Scope Ratings GmbH hat der Greensill Bank am 17. September 2020 ein
Rating mit der Bewertung BBB+ ausgestellt.
Soweit die Voraussetzungen für die Nutzung von Bonitätsbeurteilungen von
Ratingagenturen im Standardansatz für das Kreditrisiko erfüllt sind, können
Kreditinstitute gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
im Fall einer Ratingbewertung von BBB+ für Risikopositionen mit einer
Restlaufzeit von über drei Monaten ein Risikogewicht von 50 Prozent und für
Risikopositionen mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten ein Risikogewicht
von 20 Prozent anwenden.
Unter Solvency II werden die Kapitalanforderungen der
Versicherungsunternehmen für Gegenparteiausfall- und Spreadrisiken u. a. anhand des externen
Ratings der Gegenpartei oder des Emittenten bemessen. Ein besseres Rating
führt dabei in der Regel zu einer geringeren Kapitalanforderung.
b) Welche Ratings der Greensill Bank wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Berechnung nach der Beitragsverordnung der
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
(Entschädigungseinrichtung) herangezogen?
Gemäß § 10 Absatz 4 der Verordnung über die Finanzierung der
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und der Entschädigungseinrichtung
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH müssen CRR-
Kreditinstitute für die Berechnung der Beiträge zur Entschädigungsreinrichtung
alle auf sie bezogenen aktuellen Ratings übermitteln. Entsprechend wurden für
die Beitragsberechnung 2020 der Greensill Bank die Ratings der Scope Ratings
GmbH und der GBB-Rating herangezogen.
c) Welcher Beitrag zur Entschädigungseinrichtung wurde von der
Greensill Bank geleistet?
Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen ist die
Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage
hinsichtlich des Jahresbeitrags der Greensill Bank für das Beitragsjahr 2020 nicht
in offener Form erfolgen kann.
Das parlamentarische Regierungssystem wird unter anderem auch durch die
Kontrollfunktion des Parlaments geprägt. Deshalb ist der parlamentarische
Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in
der Öffentlichkeit angelegt. Gegebenenfalls sind allerdings Formen der
Informationsvermittlung zu suchen, die geeignet sind, das Informationsinteresse des
Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der
Regierung zu befriedigen. Auch Grundrechte Betroffener können die Prüfung
gebieten, ob eine öffentliche Erörterung gerechtfertigt ist oder ob die Grundrechte
bestimmte Vorkehrungen parlamentarischer Geheimhaltung erfordern.
Vorliegend sind durch Offenlegung des Jahresbeitrags zur
Entschädigungseinrichtung Rückschlüsse auf nicht öffentliche Informationen möglich, an denen
die Greensill Bank – auch nach Eröffnung des ordentlichen
Insolvenzverfahrens – ein wirtschaftliches Interesse hat; somit sind Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse (Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) sowie das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung der Greensill Bank betroffen. Der
Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse rechtfertigt – in der Abwägung
mit dem konkreten Gewicht des parlamentarischen Informationsinteresses
anhand der oben genannten Aspekte – die Einstellung in die Geheimschutzstelle.
Die Abwägung zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2, Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG einerseits und dem Schutz des
Grundrechts aus Artikel 12 Absatz 1 GG andererseits fällt hier zugunsten des
Grundrechtschutzes aus.
Die Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
gewährleistet einen angemessenen Ausgleich zwischen dem im
Grundrechtsschutz Dritter begründeten Interesse an der Vertraulichkeit und dem
parlamentarischen Informations- und Kontrollinteresse.
Die Jahresbeiträge der Greensill Bank werden daher als Verschlusssache mit
dem Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt.*
4. Welche privaten deutschen Banken waren nach Kenntnis der
Bundesregierung im August 2020 von den durch die ESMA autorisierten
Ratingagenturen besser geratet als die Greensill Bank?
Die Frage wird auf Grundlage von Angaben der BaFin beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor, da
eine gesetzliche Verpflichtung für Ratingagenturen zur Übermittlung von Ratings
an die BaFin nicht besteht. Eine solche Übermittlung erfolgt in der Praxis auch
nicht auf freiwilliger Basis, so dass die BaFin hinsichtlich Ratingergebnissen
auf öffentlich zugängliche Informationen angewiesen ist. Eine vergleichende
Auswertung öffentlich zugänglicher Ratings für alle privaten deutschen Banken
wird nicht auf Monatsbasis vorgenommen.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
5. Wann hat Scope nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt dem Central
Repository (CEREP) der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde Daten über ihre bisherigen Ergebnisse gemäß EU-Verordnung über
Ratingagenturen (CRAR) zur Verfügung gestellt, und wann wurden diese
veröffentlicht?
Wer prüft unter welchen Aspekten die von Scope an das CEREP
gelieferten Daten?
Die Frage wird auf Grundlage von Angaben der BaFin beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das zentrale
Register mit statistischen Daten zu Ratingagenturen (CEREP) liegt im
ausschließlichen Verantwortungsbereich der ESMA und damit außerhalb des
Aufsichtsbereichs der BaFin.
6. Liegen der Bundesregierung Indizien für einen Interessenskonflikt
zwischen Scope und der Greensill Bank vor?
a) Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung zum Schutz vor
Interessenkonflikten bei Scope?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen werden auf Grundlage von Angaben der BaFin beantwortet.
Der Jahresabschlussprüfer der Greensill Bank berichtete im Prüfungsbericht
2019 über die Auslagerung „Erstellung und laufende Überwachung von
Kreditanalysen“ an die Scope Risk Solutions GmbH, eine Schwestergesellschaft der
Scope Ratings GmbH und zugleich Tochterfirma der Scope SE & Co. KGaA
(Scope Group).
Die parallele Tätigkeit von Scope Ratings GmbH und Scope Risk Solutions
GmbH für die Bank bzw. die Greensill Gruppe war der BaFin seit Eingang des
finalen Berichts zu der bei der Greensill Bank durchgeführten
Einlagensicherungsprüfung des Prüfungsverbands deutscher Banken (PdB) am 15. Juni 2020
bekannt.
Aus Presseartikeln erlangte die BaFin im März 2021 Kenntnis von einer
Berater-Tätigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Greensill Bank für die
Scope Group. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Moratorium gegen die Bank
erlassen worden und es befanden sich weitere, umfangreiche bankaufsichtliche
Maßnahmen in Vorbereitung.
Rückblickend kann das Bestehen von sich aus den vorgenannten Sachverhalten
möglicherweise ergebenden Interessenskonflikten zwischen der Scope Group
und der Greensill Bank nicht ausgeschlossen werden.
Die in der EU registrierten Ratingagenturen werden nach der Verordnung (EG)
Nr. 1060/2009 durch die ESMA beaufsichtigt.
b) Gab es seit 2019 Kontakte der Bundesregierung zu Mitgliedern der
„Boards” bei Scope (Honorary Board: Prof. Dr. Horst Köhler, Jean-
Claude Trichet, José Manuel González, Pier Carlo Padoan und Leszek
Balcerowicz. Board of Trustees: Gerd Häusler (Chair), Simon Fraser
(Vice Chair), Lorenzo Bini Smaghi, Dr. Johannes Fritz, Dr. Dieter
Schenk. Advisory Board (bis kurz nach der Insolvenz von Greensill
Bank): Dr. Peter M. Haid (Chair), Maurice Thompson, Prof. Ewald
Nowotny, François Tesch, Janusz Reiter, Alejandro Fernández de
Araoz, Luigi Dante, Dr. Herbert Stepic, Dr. Michael Ollmann, Panfilo
Tarantelli, Prof. Dr. Mark Binz, Francisco R. Rey, Torsten Hinrichs, Zaza
Beradze, Yaroslav Issakov. Supervisory Board: Georg Graf Waldersee,
Carsten Dentler, Sebastian Canzler)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien pflegen im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Termine mit Vertreterinnen und
Vertretern von Marktteilnehmern.
Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit. Die Bundesregierung verfügt nicht über alle angefragten Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) und kann im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung diese Informationen auch nicht
mit zumutbarem Aufwand beschaffen. Eine lückenlose Auflistung derartiger
Treffen kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage daher nicht
gewährleistet werden.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen) lässt
sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret
teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im
Einzelnen geführt worden sind. Mit Vertretern von Marktteilnehmern findet oftmals
ein Gedankenaustausch während oder am Rande von Veranstaltungen statt.
Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert
nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten
werden. Sie lässt sich im Nachgang auch nicht rekonstruieren. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. von deren Ergebnissen
– einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung
der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte
nicht protokolliert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu der Kleinen Anfrage eine
Abfrage innerhalb der Ressorts der Bundesregierung und beim
Bundeskanzleramt durchgeführt. Die vorliegende Kleine Anfrage wird so verstanden, dass
sämtliche Kontakte im kleineren Rahmen (insbesondere Treffen, Telefonate
und Videokonferenzen) mit Mitgliedern eines der Boards des in der Frage
genannten Unternehmens anzugeben sind. Größere Veranstaltungen (z. B.
Festakte und Vorträge), bei denen ggf. Board-Mitglieder des genannten Unternehmens
anwesend waren, sind aus o. g. Gründen nicht erfasst. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche
Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Bundesfinanzminister Scholz hatte am 5. Februar 2020 mit Herrn Padoan
Kontakt. Der Kontakt hatte keinen Bezug zur Scope Group oder zur Greensill Bank.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hatte Kontakte mit Graf Waldersee
(18. Oktober 2019, 18. Dezember 2019 und 19. Dezember 2019). Die Kontakte
hatten keinen Bezug zur Scope Group oder zur Greensill Bank.
Der Parlamentarische Staatssekretär Bareiß (BMWi) hatte Kontakte mit Prof.
Dr. Köhler (29. Januar 2020) und Herrn Reiter (14. Februar 2020). Die
Kontakte hatten keinen Bezug zur Scope Group oder zur Greensill Bank.
Staatssekretär Dr. Kukies (BMF) hatte Kontakte mit Herrn Dr. Fritz (10.
Februar 2020, 28. Februar 2020 und 5. Mai 2021), mit Herrn Hinrichs (14. Januar
2019), mit Herrn Padoan (5. Februar 2019, 13. März 2019 und 8. Dezember
2020) und mit Herrn Smaghi (25. November 2020). Zudem haben im Zeitraum
zwischen dem 4. September 2019 und dem 16. Februar 2021 im Rahmen von
Board Meetings der Denkfabrik Brueghel Kontakte mit Herrn González, Herrn
Smaghi und/oder Herrn Trichet stattgefunden. Ob eine Teilnahme der für die
jeweiligen Board Meetings angemeldeten Personen tatsächlich stattgefunden
hat, wurde nicht nachgehalten. Die Kontakte hatten keinen Bezug zur Greensill
Bank; einzig der Kontakt mit Herrn Hinrichs am 14. Januar 2019 hatte einen
inhaltlichen Bezug zur Scope Group.
Staatssekretär Schmidt (BMF) hatte Kontakte mit Herrn Reiter (2. August
2019, 6. April 2020 und 2. Juni 2021) und mit Graf Waldersee (12. November
2019, 20. November 2019, 13. Dezember 2019 und 14. Dezember 2019). Die
Kontakte hatten keinen Bezug zur Scope Group oder zur Greensill Bank.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]