BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuereinnahmeverlusten aus dem Gastronomiesektor

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.06.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3031304.06.2021

Steuereinnahmeverluste aus dem Gastronomiesektor

der Abgeordneten Till Mansmann, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katrin Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aus Sicht der Anfragensteller ist eine zielgerichtete und minimalinvasive Corona-Politik, aber generell bei allen Einschränkungen von bürgerlichen Freiheiten unablässig. Die Branche der Restaurants, Cafés, Caterer und Bars musste seit den im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verhängten Schließungen im März 2020 massive Umsatzverluste hinnehmen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Umsatz im Zeitraum von März bis August 2020 real (preisbereinigt) um 40,5 Prozent unter dem des Vorjahreszeitraums.

Im April ging der Umsatz mit 68,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat am stärksten zurück.

Innerhalb der Gastronomie besonders stark betroffen waren vor allem Schänken und Bars, wo der Umsatz von März bis August 2020 um 45,5 Prozent geringer ausfiel als im Vorjahreszeitraum. Dagegen konnten Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale offenbar mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen einen Teil des Gästeschwunds kompensieren: Hier lagen die Umsätze von März bis August 2020 um 29,3 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums (Caterer: –42,1 Prozent).

Ohne hinreichende Begründung sollte es nach Ansicht der Anfragesteller in einer wehrhaften Demokratie nicht möglich sein, Rechte einzuschränken (Corona-Krise trifft Gastronomie hart: Umsätze von März bis August 2020 sanken um 40,5 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum – Statistisches Bundesamt, destatis.de).

Hier ergibt sich für die Anfragesteller unter anderem die Frage, inwieweit die Infektionsschutzmaßnahmen maßvoll und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und medizinischen Indizierung verfasst wurden.

Führende Aerosolforscher sagen, „Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu ‚Clusterinfektionen‘, wie das in Innenräumen zu beobachten ist“, schreiben fünf führende Mitglieder der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) in einem offenen Brief an die deutsche Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer (Faktencheck: Wie groß ist die Corona-Infektionsgefahr draußen? | Wissen & Umwelt | DW | 12. April 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Auf welche Studien stützt die Bundesregierung sich bei der Ermittlung der Ansteckungsgefahr bei zwei (drei, vier) Menschen in geschlossenen Räumlichkeiten und einem Abstand von einem Meter (zwei Metern, drei Metern)?

2

In welchem Verhältnis ändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ansteckungsgefahr bei zwei (drei, vier) Menschen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten und einem Abstand von einem Meter (zwei Metern, drei Metern)?

3

Wie viel angemeldete Gastronomiefläche existiert nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?

4

Wie viel Prozent der angemeldeten Gastronomiefläche befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb geschlossener Räumlichkeiten (Gartenfläche, Straßenfläche etc.)?

5

Sollte die Bundesregierung die in den Fragen 3 und 4 erfragten Informationen nicht haben, welche Maßnahmen hat sie unternommen, um diese Informationen zu beschaffen?

6

Welche gesundheitlichen Vorteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch den sozialen Kontakt mit Freunden und der Familie?

7

Hat die Bundesregierung erwogen, den Freiluftbetrieb der Gaststätten exklusiv zuzulassen?

8

Aufgrund welcher Überlegungen ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, den Freiluftbetrieb von Gaststätten nicht exklusiv zuzulassen?

9

Wie hoch wären nach Berechnungen der Bundesregierung die Steuereinnahmen durch das Zulassen des Außengastronomiebetriebes in einem Jahr?

10

Wie hoch waren 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung die prognostizierten Umsatzsteuereinahmen aus dem Gastronomiesektor für das Jahr 2020?

11

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Umsatzsteuereinnahmen aus dem Gastronomiesektor im Jahr 2020?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen