Auswirkungen der Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke auf den Wettbewerb im Strommarkt
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Als Grundlage des geplanten Energiekonzeptes der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Auftrag zur Erstellung von Energieszenarien ausgeschrieben (Projekt Nr. 12/10). Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin (Bundestagsdrucksache 17/1176) hat die Bundesregierung die Beauftragung einer Bietergemeinschaft der Prognos AG, der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) bestätigt. Bereits für die Energieszenarien 2007, die im Vorfeld des Energiegipfels von der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, erstellt wurden, wurden die EWI und die Prognos AG beauftragt. Damals ermittelten diese Institute für jedes der drei Szenarien die zukünftige Strompreisentwicklung.
Die Auftragnehmer verwendeten dabei ein computergestütztes Strommarktmodell.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat das im Jahre 2007 von der EWI und der Prognos AG verwendete computergestützte Strommarktmodell einen vollständigen und funktionierenden Strommarkt unterstellt, wie er nach Auffassung der Europäischen Union (EU) bestehen sollte?
Werden in den wissenschaftlichen Untersuchungen für das szenarienbezogene Energiekonzept, das die Bundesregierung im Herbst vorlegen will, für die verschiedenen Szenarien zukünftige Strompreise ermittelt?
Wenn ja, wird in dem von den beauftragten Forschungsnehmern verwendeten Modell dabei ein vollständiger und funktionierender Strommarkt unterstellt?
Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein solches Modell die tatsächlichen Strompreise in den real existierenden Wettbewerbsbedingungen nur ungenügend abschätzen kann?
Liegen der Bundesregierung dazu bereits erste Ergebnisse vor?
Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung von Bernhard Heitzer an, der als damaliger Präsident des Bundeskartellamts im November 2009 festgestellt hat, dass beim Strommarkt in Deutschland „keine wettbewerblichen Strukturen“ herrschten und dass eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke die Entwicklung von wettbewerblichen Strukturen erschweren würde (Handelsblatt, 11. Oktober 2009)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?