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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zulässigkeit der interkommunalen Kredite

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.06.2021

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3035708.06.2021

Zulässigkeit der interkommunalen Kredite

der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Durch die anhaltende Niedrigzinsphase bzw. insbesondere durch die von Finanzinstituten vermehrt vorgesehenen Negativzinsen ist bei den Kommunen der Anreiz entstanden, ihre aktuell nicht benötigten Kassenbestände am Markt zu platzieren. Einige Kommunen haben dabei ihr Vermögen an Finanzinstitute zu überweisen, die mit Zinsen geworben haben, die über dem Marktdurchschnitt lagen. Kommunen, die in diesem Zusammenhang ihr Geldvermögen bei der Greensill Bank AG angelegt haben, sind nunmehr von den Folgen der Insolvenz dieser Bank betroffen. 38 Kommunen haben dadurch über 340 Mio. Euro verloren (https://www.welt.de/wirtschaft/article230333869/Greensill-Pleite-Die-deutschen-Zocker-Kommunen-waren-gewarnt.html).

Prof. Dr. Julius Reiter schlägt in einem Beitrag als denkbare Alternative für die Kommunen, die mit Negativzinsen verbundenen Verwahrentgelte der Banken vermeiden wollten, sogenannte interkommunale Kredite vor. Dies bedeutet, dass Kommunen, die über Rücklagen verfügen, wiederum Kommunen, die einen Finanzbedarf haben, Geld leihen könnten. Finanzschwächere Kommunen würden so ihre Liquidität sichern, die Kommunen mit Überschüssen ihr Geld nach Vortrag von Prof. Dr. Julius Reiter sicher anlegen. Prof. Dr. Julius Reiter bezeichnet dies als eine Win-Win-Situation für beide Seiten (https://www.der-neuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/nach-greensill-negativzinsen-der-interkommunale-kredit-als-ausweg-2009941/ ). Momentan sei die Gewährung sog. interkommunaler Kredite allerdings aufsichtsrechtlich nicht zulässig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Waren bzw. sind die sog. interkommunalen Kredite und insbesondere deren Einstufung als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft seitens der Bundesregierung und/oder ihrer Geschäftsbereichsbehörden Gegenstand von Erörterungen, Diskussionen und/oder behördlichem Handeln?

1

Wenn ja, welche Ressorts bzw. Geschäftsbereichsbehörden waren bzw. sind hierbei einbezogen worden?

1

Wenn ja, zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen im Hinblick auf die (aufsichts-)rechtliche Einschlägigkeit von sog. interkommunalen Krediten ist die Bundesregierung bzw. sind deren Geschäftsbereichsbehörden gekommen?

1

Wenn ja, welche Vorschriften sind im Hinblick auf die Frage der Erlaubnispflichtigkeit von sog. interkommunalen Krediten besonders berührt, bzw. welche aufsichtlichen Fragestellungen sind besonders betroffen?

1

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

2

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen – sollte Frage 1 bejaht worden sein – wäre das Betreiben sog. interkommunaler Kredite nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht möglich?

2

In welchen Fällen kann ein durch eine Kommune vergebenes Darlehen nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft darstellen?

3

Welche Gründe – sollte Frage 1 bejaht worden sein – sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, welche dagegen, ein von einer Kommune angebotenes Darlehen zu einem Zinssatz von 0,00 Prozent als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft i. S. d. § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einzuordnen?

4

Welche Gefahren bzw. Nachteile – sollte Frage 1 bejaht worden sein – sieht die Bundesregierung bzw. sehen ihre Geschäftsbereichsbehörden, würden sog. interkommunale Kredite als nicht erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft?

5

Welche Chancen bzw. Vorteile – sollte Frage 1 bejaht worden sein – sieht die Bundesregierung bzw. sehen ihre Geschäftsbereichsbehörden, würden sog. interkommunale Kredite als nicht erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft?

6

Gab es bereits Gespräche, Schriftverkehr (Schriftform sowie elektronische Form) oder sonstigen kommunikativen Austausch zwischen der Bundesregierung bzw. ihren Geschäftsbereichsbehörden und den Kommunen zum Thema der sog. interkommunalen Kredite?

6

Wenn ja, mit welchen Anliegen sind die Kommunen oder die die Kommunen oder Teile von Kommunen vertretenden Verbände jeweils wann an die Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsbereichsbehörden herangetreten?

6

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat der Austausch jeweils geführt?

7

Sind aus Sicht der Bundesregierung aktuell Maßnahmen im Bereich der sog. interkommunalen Kredite geplant, und wenn ja, welche?

Berlin, den 19. Mai 2021

Christian Lindner und Fraktion

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