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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwei Jahre "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) - Bilanz und Perspektiven

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.06.2021

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/3065111.06.2021

Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) – Bilanz und Perspektiven

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Claudia Müller, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Während sich der „Soziale Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)) an Menschen richtet, die seit mindestens sechs Jahren im SGB-II-Leistungsbezug sind, wurde das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) für Erwerbslose geschaffen, die dem Arbeitsmarkt näherstehen.

Über das Instrument werden deutlich weniger Menschen gefördert als im „Sozialen Arbeitsmarkt“. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Wie auch beim „Sozialen Arbeitsmarkt“ stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung und Qualität des beschäftigungsbegleitenden Coachings, das aus Sicht der Fragestellenden ein zentrales Element zur individuellen Unterstützung der Geförderten ist und vorzeitige Abbrüche vermeiden lässt. Ein zentraler Baustein sollte zudem Qualifizierung und Weiterbildung sein, um den Menschen auch nach Ablauf der Förderung nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen.

Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Personen bundesweit erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020 eine Förderung nach § 16e SGB II (bitte nach Geschlecht, Schwerbehinderung, Staatsangehörigkeit, Alter, Dauer der Arbeitslosigkeit differenzieren und in einer separaten Anlage zudem die Zahl der geförderten Beschäftigten absolut und mit prozentualem Anteil an der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden in den einzelnen Bundesländern nennen)?

1

Erkennt die Bundesregierung beim Vergleich der Anzahl der geförderten Beschäftigten eine Benachteiligung einzelner Personengruppen, und wenn ja, welche Schritte wurden oder werden ergriffen, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken?

1

Hat die Bundesregierung mit einem geringeren Umfang der Nutzung im Vergleich zum Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gerechnet, und wie bewertet sie dies?

2

Wie viele seit 2019 geförderten Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e SGB II wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorzeitig beendet?

2

Was sind die häufigsten Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse?

2

Nach durchschnittlich wie vielen Monaten der Förderung wurden die Arbeitsverhältnisse vorzeitig beendet?

2

In wie vielen Fällen haben jeweils die Beschäftigten, die Arbeitgebenden bzw. die Jobcenter das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet?

2

Gibt es bestimmte Branchen, in denen die Beschäftigungsverhältnisse häufiger als in anderen vorzeitig beendet wurden?

2

Welche Kenntnisse gibt es über den Verbleib der Geförderten, deren Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde?

2

Liegen der Bundesregierung mittlerweile wieder Zahlen zu den Abbrüchen im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) vor, nachdem die Daten bereinigt werden mussten, wenn ja, wie viele Abbrüche gab es absolut und prozentual, seitdem der § 16i SGB II eingeführt wurde?

3

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geförderten Stellen nach § 16e SGB II auf verschiedene Arbeitgebertypen (privatgewerblich, kommunal, gemeinnützig; bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

3

Wie viele der geförderten Beschäftigungsverhältnisse wurden absolut und prozentual mit Leiharbeitsfirmen geschlossen?

3

Werden die verschiedenen Arbeitgebertypen statistisch valide erfasst, damit sie für die Evaluierung des § 16e SGB II genutzt werden können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form?

4

Wie viele der in den Jahren 2019 und 2020 nach § 16e SGB II geförderten Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual in Vollzeit ausgeübt (bitte absolut und prozentual angeben sowie nach Branche, Geschlecht und Schwerbehinderung der geförderten Personen differenzieren)?

5

Wie viele der in den Jahren 2019 und 2020 nach § 16e SGB II geförderten Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung tariflich bzw. nach Mindestlohn entlohnt (bitte absolut und prozentual angeben sowie nach Branche, Geschlecht und Schwerbehinderung der geförderten Personen differenzieren)?

6

Wie viele der in den Jahren 2019 und 2020 nach § 16e SGB II Geförderten haben nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II zur Sicherung ihres Lebensunterhalts?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib bzw. den Übergang in ungeförderte Beschäftigung derjenigen, die bereits zwei Jahre lang gefördert wurden?

8

Welche besonderen Maßnahmen sind für Menschen geplant, deren Beschäftigungsverhältnis nach Auslaufen dieser Förderung beendet wird, ohne dass ihnen eine weitergehende Beschäftigung offensteht?

9

Wie viele Stunden beschäftigungsbegleitendes Coaching erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die nach § 16e SGB II Geförderten durchschnittlich im Monat, und wie wird überprüft, ob dies tatsächlich ausreicht?

10

Wie viele Geförderte haben das beschäftigungsbegleitende Coaching nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual über die verpflichtende Teilnahme von sechs Monaten hinaus in Anspruch genommen?

11

Für wie viele der in den Jahren 2019 und 2020 nach § 16e SGB II Geförderten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual die Förderung einer Weiterbildung beantragt?

11

In wie vielen Fällen wurden absolut und prozentual beantragte Förderungen durch die Jobcenter genehmigt?

11

In welchen Bereichen wurden in den Jahren 2019 und 2020 Weiterbildungen gefördert und mit welchem Qualifikationsziel?

11

Ist die Zahl der Qualifikationsmaßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um den Menschen nach Ablauf der Förderung eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

12

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bereits Menschen mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von unter zwei Jahren von dem Instrument profitieren könnten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf an der derzeitigen Ausgestaltung des Instruments, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie? Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Juni 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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