Eingezogene Vermögenswerte im Rahmen des KPD-Verbots
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages nahm mit Schreiben vom 24. August 2006 auf Anfrage zu den eingezogenen Vermögenswerten der KPD im Zuge des Partei-Verbotes Stellung.
Darin heißt es, dass bereits am Tage der Urteilsverkündung (17. August 1956) Polizeibehörden der Länder zum Vollzug des Urteils schritten, u. a. wurden alle 199 Parteibüros der KPD geschlossen sowie Fahrzeuge, Büro- und Aktenmaterial beschlagnahmt. Dazu gehörte auch die Durchsuchung von Geschäftsräumen und Wohnungen von Funktionären der KPD. Alle Druckereien, Verlage und Zeitungsredaktionen wurden geschlossen.
Der Wissenschaftliche Dienst teilte in seiner Ausarbeitung zudem mit, dass einer ersten Übersicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 7. September 1956 zufolge, vom Vermögen der KPD elf bebaute Grundstücke, 91 Druckereimaschinen und Vervielfältigungsapparate, 53 Kraftfahrzeuge sowie 7 150 Deutsche Mark (DM) beschlagnahmt wurden.
Die Erfassung und Einziehung des KPD-Vermögens zugunsten der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium des Innern (BMI) dauerte mehrere Jahre an. Eigens hierzu wurde im BMI ein Beauftragter für die „Einziehung des KPD-Vermögens“ eingesetzt.
Am 5. Dezember 1960 antwortete die Bundesregierung schriftlich auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Herman Dürr (FDP/DVP-Fraktion), dass es sich bei dem eingezogenen Vermögen der KPD um rund 4,5 Mio. DM gehandelt hätte. Eine detaillierte Auflistung über die einzelnen Vermögenswerte, die sich hinter dieser Summe verbergen und eine Antwort auf die Frage zu welchen Zwecken das Vermögen nach Beschlagnahmung verwendet wurde, konnte der Wissenschaftliche Dienst nicht leisten.
Fragen und Antworten11
Auf welche Zahl beläuft sich die Gesamtsumme des eingezogenen Vermögens der KPD (in DM)?
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 27. November 2006 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. — Drucksache 16/3404 — vom 15. November 2006 geantwortet.
Wie hoch war der Anteil von Privatvermögen (also von Privatpersonen im Zuge des KPD-Verbotes) der eingezogenen Gesamtsumme?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wurden keine Privatvermögen im Zuge des KPD-Verbots eingezogen. Die Vermögenswerte der KPD wurden gemäß § 1 des Gesetzes über die Auflösung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) vom 23. August 1956 (BGBl. I S. 997) durch die Länder eingezogen.
Wie viele Privatpersonen waren von der Einziehung von Vermögen im Zuge des KPD-Verbotes betroffen?
Wie unter Ziffer 2 bereits ausgeführt, sind keine Privatvermögen eingezogen worden. Somit sind auch keine Privatpersonen von der Vermögensvernichtung betroffen gewesen.
Wann wurden die letzten Vermögenswerte der KPD eingezogen?
Die Beschlagnahme von Vermögenswerten der KPD erfolgte unmittelbar nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 17. August 1956 durch die Polizeibehörden der Länder.
Die Einziehung des KPD-Vermögens durch das Bundesministerium des Innern dauerte einige Jahre an. Eine genaue Feststellung des Zeitpunkts der letzten Vermögenswerteinziehung ist nicht möglich.
Wann wurde die Stelle des „Beauftragten zur Einziehung des KPD-Vermögens“ abgebaut bzw. die Arbeit des Beauftragten eingestellt?
Die Arbeit des Beauftragten für die Einziehung des KPD-Vermögens wurde im Bundesministerium des Innern etwa im Jahre 1964 eingestellt.
Liegen der Bundesregierung detaillierte Angaben über die Finanzen der KPD im Zeitraum 1945 bis 1956 vor, wenn ja, welche?
Detaillierte Angaben über die Finanzen der KPD im Zeitraum 1945 bis 1956 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die entsprechenden Akten sind im Bundesarchiv in Koblenz archiviert und dort für jedermann zugänglich.
Welche Sachwerte der KPD wurden wann und durch welche Behörden beschlagnahmt (bitte detailliert auflisten)?
Die Beschlagnahme von Sachwerten der KPD erfolgte unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch die Polizeibehörden der Länder.
Einer ersten Übersicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 7. September 1956 zufolge wurden folgende Sachwerte beschlagnahmt:
- elf bebaute Grundstücke
- 91 Druckereimaschinen und Vervielfältigungsapparate
- 53 Kraftfahrzeuge
Welche Geldvermögen wurden von welchen Bankkonten zu welchem Zeitraum durch welche Behörden eingezogen (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Einzelangaben über eingezogene Geldvermögen der KPD von einzelnen Bankkonten vor.
Wohin ist das Geldvermögen von KPD und Privatpersonen zu welchem Zweck überführt worden (bitte einzeln auflisten)?
Das eingezogene Geldvermögen der KPD in Höhe von 7 150 DM wurde zunächst bei der Landeszentralbank Hessen hinterlegt und später durch das Bundesministerium des Innern zur Verwendung für besondere Zwecke in den Haushalt eingestellt.
Das Gesamtvermögen der KPD, welches sich auf rund 4,5 Mio. DM belief, wurde der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet.
Wohin sind die Sachwerte von KPD und Privatpersonen zu welchem Zweck überführt worden (bitte einzeln auflisten)?
Die eingezogenen Sachwerte der KPD wurden verwertet, die Erlöse wurden dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern zugeführt.
Wurden im Zuge von Klagen durch Privatpersonen gegen die Bundesrepublik Deutschland Vermögenswerte an die Antragsteller zurück überführt? Wenn ja, an welche Personen und in welcher Höhe (DM) (bitte einzeln auflisten)?
Es ist nicht bekannt, ob es im Zuge von Klagen durch Privatpersonen Vermögenswerte an die Antragsteller zurücküberführt wurden.