Die engen und freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands zur Regionalregierung Kurdistan-Irak und der Zustand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 8. Februar 2015 leistete die Bundeswehr Ausbildungs- und Ausrüstungsunterstützung für die kurdischen Peschmerga und die irakischen Sicherheitskräfte. Bis zum 30. April 2018 war die Bundeswehr in der Region Kurdistan-Irak (RKI) an der Ausbildung von ca. 17 600 Peschmerga beteiligt. Darüber hinaus wurden 314 Peschmerga in Deutschland ausgebildet (Abschlussbericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag nach Beendigung des Mandats zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte, 2018, S. 1).
Seit 2018 wird die Ausbildungsunterstützung im Rahmen der Beteiligung der Bundeswehr an der sog. Mission „Counter Daesh“ sowie „Capacity Building Iraq“ fortgesetzt. Zuletzt hatte die Bundesregierung am 9. September 2020 einer Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bis 31. Januar 2022 mit einer Personalobergrenze von 500 Soldatinnen und Soldaten beschlossen (AFP vom 9. September 2020), obwohl das irakische Parlament in Bagdad für den Abzug aller ausländischen Truppen aus dem Land gestimmt hatte, nachdem die USA in der Nacht zum 3. Januar 2020 – wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) feststellten, unter Verletzung des Völkerrechts (WD 2 - 3000 - 001/20) – den iranischen General Kassem Soleimani mit einem Luftangriff gezielt getötet hatten (https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-01/bundeswehr-ausbildungsmission-irak-kurden).
Seit 2016 ist der Irak auch Partnerland der sog. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung und erhält darüber militärische Ausstattungshilfe und Ausrüstungshilfe (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/326).
Im Rahmen der auf Vermittlung der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Irak (UNAMI) zustande gekommenen, am 9. Oktober 2020 bekannt gewordenen Sindschar-Vereinbarung zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der RKI steht die Bundesregierung nach eigener Aussage bezüglich der weiteren politischen Implikationen mit irakischen Regierungsvertretern und der Unterstützungsmission UNAMI sowie jesidischen Abgeordneten im Austausch (Antwort auf die Mündliche Frage 48, Plenarprotokoll 19/220). Vor allem geht es um die Klärung der Verwaltungs- und Sicherheitsverantwortung für das zwischen der irakischen Regierung und der Regierung der RKI „umstrittene“ Gebiet wie dem Distrikt Sindschar. Bestandteil der Vereinbarung ist deshalb unter anderem auch die Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die lokale Polizei, verbunden mit 2 500 Neueinstellungen.
Unklar scheint aber zu sein, ob und inwieweit jesidische Widerstandskräfte wie die der Verteidigungskraft Ezidxans (HPE), der Widerstandseinheit Shingals (YBS) und der jesidischen Einheiten der PMU-Milizen in bestehende bzw. aufzubauende Sicherheitsstrukturen eingebunden werden (Antwort auf die Mündliche Frage 48, auf Plenarprotokoll 19/220).
Diese Frage ist aber von erheblicher Bedeutung. Denn bei der Mehrheit der jesidischen Bevölkerung sitzt das Misstrauen insbesondere gegen die von der Barzani-Familie dominierte KDP (Demokratische Partei Kurdistans), die die RKI-Regierung dominiert, tief. Die KDP-Peschmerga hatte 2014 mit ihrem Rückzug vor dem sog. Islamischen Staat (IS) die Jesiden im Sindschar schutzlos ausgeliefert. Statt wie das irakische Militär gemeinsam mit jesidischen Einheiten aus dem Sindschar-Gebiet gegen den IS vorzugehen, konzentriert sich bis heute die KDP zusammen mit dem türkischen Militär mehr auf die Vertreibung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) (https://anfdeutsch.com/kurdistan/xelo-schamt-ihr-euch-nicht-wieder-nach-Sengal-zu-kommen-22706). So konnte der IS mindestens 5 000 jesidische Männer töten und Tausende Frauen und Kinder verschleppen. Ein UN-Ermittlungsteam sieht die Ermordung, Vertreibung und Versklavung von Jesiden durch die Terrormiliz IS im Irak als Völkermord an (EPD vom 11. Mai 2021).
Das Misstrauen der Mehrheit der jesidischen Bevölkerung gegenüber der KDP-dominierten RKI-Regierung resultiert auch aus den Verstrickungen zwischen der Türkei und der RKI-Regionalregierung. So sieht die KDP im türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan einen Verbündeten gegen die irakische Zentralregierung und gegen die innenpolitischen Rivalen PUK (Patriotische Union Kurdistans) und PKK (www.sueddeutsche.de/politik/tuerkei-erdogan-will-keinen-kurdenstaat-aber-auch-keinen-konflikt-1.3671457).
So unterhält die Türkei zahlreiche Militärstützpunkte in verschiedenen Regionen der RKI, von denen aus zumindest mit stillschweigender Duldung der RKI-Regionalregierung, wenn nicht sogar in Absprache mit der KDP Barzanis, türkische Militäroperationen wie „Adlerkralle 2“ durchgeführt wurden bzw. werden (https://www.heise.de/tp/features/Tuerkei-greift-im-Nordirak-an-5053309.html). Ob sich in den Militärbasen Zaxo und Dohuk auch Stützpunkte des türkischen Geheimdienstes MIT befinden, wie viele Militärstützpunkte die Türkei derzeit in der Region Kurdistan-Irak unterhält und wie viele türkische Soldaten in den Militärbasen stationiert sind, will die Bundesregierung nicht offen beantworten (Antworten zu den Fragen 6 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/9351).
Bezüglich der seit dem 23. April 2021 unternommenen zwei Militäroperationen in den grenznahen Regionen Metina und Avasin-Basyan in der Provinz Dohuk sowie im Kandil-Gebirge in der Provinz Erbil in der RKI, bei denen sowohl Luftstreitkräfte als auch Bodentruppen zum Einsatz kamen, hatte die Bundesregierung offenbar nur Kenntnis von einer Protestnote der irakischen Regierung, nicht aber von der RKI-Regionalregierung. Am 3. Mai 2021 wurde demnach der türkische Geschäftsträger zwecks Übergabe der Protestnote vom stellvertretenden irakischen Außenminister Nazar Khairallah einbestellt. Darin verurteilte die irakische Regierung das türkische Vorgehen im Norden Iraks und bekräftigte ihre Aufforderung an die türkische Regierung, die Souveränität Iraks zu respektieren (Antwort auf die Mündliche Frage 61, Plenarprotokoll 19/226).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Gebiete gelten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen RKI und Zentralirak als „umstritten“, und inwieweit gibt es eine Einigung über Zuständigkeiten in den sog. umstrittenen Gebieten zwischen RKI und Zentralirak (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/18197)?
Welche Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung über zentrale Themen wie die Aufteilung der Einkünfte aus der Erdölförderung und die Höhe der Bundeszuschüsse zum Haushalt der RKI (bitte möglichst die entsprechenden vereinbarten Regelungen ausführen)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es ein fünfzigjähriges Öl-Abkommen zwischen der Türkei und der RKI gibt, an dessen Abschluss die irakische Zentralregierung nicht beteiligt war und deshalb die Zahlungen an die RKI um 17 Prozent senkte (https://www.heise.de/tp/features/Die-Tuerkei-zuendelt-auch-im-Irak-4883119.html?seite=all)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Einnahmen aus den Ölverkäufen der RKI vor allem an die Türkei und nicht in den Haushalt der RKI zurückfließen, so dass die Milliardengewinne aus dem Ölexport letztendlich bei der türkischen Halkbank, statt in der Infrastruktur für die Bevölkerung landeten (https://www.heise.de/tp/features/Die-Tuerkei-zuendelt-auch-im-Irak-4883119.html?seite=all)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die private Öl- und Gasgesellschaft, die alle Transaktionen in der RKI abwickelt, mehrheitlich im Besitz der Familie Barzani ist (https://www.weser-kurier.de/politik/am-barzani-clan-fuehrt-kein-weg-vorbei-doc7e4d2bugedy158c5roa)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Familie Barzani am Telefonanbieter Korek beteiligt ist und Anteile an fast allen Immobiliengeschäften in der RKI hat (https://www.weser-kurier.de/politik/am-barzani-clan-fuehrt-kein-weg-vorbei-doc7e4d2bugedy158c5roa)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Schätzungen bezüglich des Volumens der Ölförderung in der RKI von 700 000 Fass täglich sprechen, aber gegenüber der Zentralregierung in Bagdad lediglich knapp 500 000 Fass gemeldet werden und die Frage, wohin der Rest geht, das Geheimnis der Familie Barzani bleibt (https://www.weser-kurier.de/politik/am-barzani-clan-fuehrt-kein-weg-vorbei-doc7e4d2bugedy158c5roa)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass der KDP-Parteichef Masud Barzani und sein Neffe Nechirvan, der heute Regionalpräsident ist, dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan Wahlkampfhilfe bei den türkischen Kurden leisteten (https://www.nzz.ch/international/die-tuerkei-fuehrt-den-kampf-gegen-die-pkk-immer-staerker-im-irak-ld.1562415)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Regierungen und Parlamente in Erbil und Bagdad keinen Einfluss auf die Errichtung von türkischen Militärstützpunkten in der RKI haben, sondern die Vereinbarungen mit der Türkei allein die KDP bzw. die Familie Barzani, insbesondere Masud Barzani (langjähriger Präsident der RKI), Nechirvan Barzani (Präsident der RKI) und Masrur Barzani (Premierminister der RKI), treffen (https://www.nzz.ch/international/die-tuerkei-fuehrt-den-kampf-gegen-die-pkk-immer-staerker-im-irak-ld.1562415)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Türkei in der RKI über mehr als zehn Stützpunkte verfügen soll, auf denen Hunderte von Soldaten stationiert sind (https://www.nzz.ch/international/die-tuerkei-fuehrt-den-kampf-gegen-die-pkk-immer-staerker-im-irak-ld.1562415)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Türkei im Sommer 2020 selbst eine – später aus der Öffentlichkeit zurückgezogene – Karte mit 37 Militärstützpunkten veröffentlicht hat (https://www.derstandard.de/story/2000126351394/tuerken-machen-sich-im-nordirak-breit)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die von Experten geschätzte Präsenz von 5 000 türkischen Soldaten in der RKI (https://www.derstandard.de/story/2000126351394/tuerken-machen-sich-im-nordirak-breit)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Türkei fünf Militärbasen in der Region um die Harkuk-Berge im Dreiländereck zwischen dem Irak, der Türkei und dem Iran errichtet hat (https://www.nzz.ch/international/die-tuerkei-fuehrt-den-kampf-gegen-die-pkk-immer-staerker-im-irak-ld.1562415)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Zugeständnisse der RKI an die Türkei bezogen auf den Konflikt zwischen dem türkischen Staat und der PKK lediglich zu einer Verlagerung der Gewalt geführt haben und damit Potenzial für eine weitere Eskalation des Konfliktes im Jahr 2021 existiert (https://www.giga-hamburg.de/de/publikationen/23480846-biden-herausforderung-kurdische-autonomie-t%C3%BCrkischer-expansionismus/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass türkische Streitkräfte einen hochrangigen syrisch-kurdischen Militärvertreter, bei dem es sich um den unter dem Kriegsnamen Sofi Nurettin bekannten obersten Militärkommandanten in Syrien gehandelt habe, auf dem Staatsterritorium des Irak getötet wurde (AFP vom 17. Mai 2021)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über den türkischen Drohnenangriff in der Nähe des von den Vereinten Nationen unterstützten Flüchtlingslagers Machmur, in dem rund 12 000 Menschen untergebracht sind, bei dem drei Menschen getötet wurden (dpa vom 6. Juni 2021) als ein Kindergarten in der Nähe einer Schule getroffen wurde (AFP vom 6. Juni 2021)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit der türkische Drohnenangriff in der Nähe des von den Vereinten Nationen unterstützten Flüchtlingslagers Machmur im Einvernehmen bzw. mit Genehmigung der RKI stattfand, bzw. ob es Protest seitens der RKI und der Zentralregierung wegen dieses Angriffs gegeben hat?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Regierung der RKI jesidischen Familien die Rückkehr in das Sindschar-Gebiet erschwert, indem sie z. B. an den Checkpoints die Einfuhr von Baumaterialien verweigert, und eng mit dem türkischen Geheimdienst MIT zusammenarbeitet, der in der Region sehr präsent ist (https://www.heise.de/tp/features/Streit-unter-den-Eziden-4960336.html)?
Spielt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle, ob die jesidischen Widerstandskräfte wie die der Verteidigungskraft Ezidxans (HPE), der Widerstandseinheit Shingals (YBS) und der jesidischen Einheiten der PMU-Milizen in bestehende bzw. aufzubauende Sicherheitsstrukturen in der Region eingebunden werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die meisten Zeitungen, Online-Publikationen und Fernseh- und Rundfunksender mit den herrschenden Eliten, insbesondere den Familien Barzanis und Talabanis, verbunden sind oder von ihnen kontrolliert werden und nur einige wenige unabhängige oder oppositionelle Sender wie NRT über Korruption im Zusammenhang mit den herrschenden Familien berichten (https://www.aljazeera.com/opinions/2020/9/25/iraqs-kurdish-region-is-not-a-model-for-free-speech)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in den letzten Jahren insbesondere Journalistinnen und Journalisten, die kritische Artikel über Korruption und die Familien Barzani und Talabani, die die Parteien KDP und PUK (Patriotische Union Kurdistans) dominieren, veröffentlicht hatten, Opfer von Mordanschlägen wurden bzw. gezielten Repressionen ausgesetzt waren und sind (https://www.aljazeera.com/opinions/2020/9/25/iraqs-kurdish-region-is-not-a-model-for-free-speech)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach Ansicht der Fragestellenden fehlerhafte Prozesse in der RKI nichts Neues sind, aber die Missachtung der grundlegendsten Prinzipien der Justiz wie im Fall der Journalisten Sherwan Sherwani, Ayas Karam und Gudhar Zebari sowie der Aktivisten Shivan Saeed und Arewan Essa Mohamed einen neuen Tiefpunkt darstellen (https://www.hrw.org/news/2021/04/22/kurdistan-region-iraq-flawed-trial-journalists-activists)?
Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung Ministerpräsident Masrur Barzani eine Woche vor dem Prozess mit seiner Pressekonferenz, in der er Sherwan Sherwani, Ayas Karam und Gudhar Zebari sowie Shivan Saeed und Arewan Essa Mohamed vorwarf, sie seien weder Aktivisten noch Journalisten, sondern Spione bzw. Saboteure, unangemessen politisch Einfluss auf hoher Ebene in die Fälle genommen und gegen die Unschuldsvermutung verstoßen (https://www.hrw.org/news/2021/04/22/kurdistan-region-iraq-flawed-trial-journalists-activists)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die jüngsten Verurteilungen den Ruf der RKI als ein Ort, an dem Menschen unfairen Strafprozessen ausgesetzt sind, nur weil sie die Regierungspolitik kritisieren, die sie ablehnen, und Bedenken gegen die politischen Eliten wie die Familie Barzani äußern, weiter verschlimmern (https://www.hrw.org/news/2021/04/22/kurdistan-region-iraq-flawed-trial-journalists-activists)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die Behörden der RKI – wie z. B. auch der Geheimdienst – immer wieder, vor allem in Erbil und Dohuk, den von Barzanis KDP kontrollierten Gebieten, gegen Medien wie unter anderem NRT (ein privates Medienunternehmen mit Fernseh- und Radiosendern sowie einer Website) und deren Vertreterinnen und Vertreter vorgehen, weil diese über Proteste und kritisch über die KDP berichten (https://www.hrw.org/news/2020/10/06/kurdistan-region-iraq-media-offices-shut-down)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der Presse- und Meinungsfreiheit in der RKI für das von ihr formulierte Ziel der weiteren Verbesserung der Presse- und Meinungsfreiheit in der RKI (Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/18197)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der Presse- und Meinungsfreiheit in der RKI für das von ihr formulierte Ziel der Korruptionsbekämpfung (Bundestagsdrucksache 19/4070, S. 7)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob weitere Journalistinnen und Journalisten in der RKI unter dem Tatvorwurf der „Destabilisierung der Sicherheit und Stabilität der irakischen Region Kurdistan“ (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/irak-kurdische%20Region-journalisten-aktivisten-freilassen-2021-03-01) verfolgt werden bzw. verurteilt wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über die besonders besorgniserregenden Vorwürfe wegen der durch Folter und Druck erpressten Geständnisse während der Haftzeit der Journalisten Sherwan Sherwani, Ayas Karam and Gudhar Zebari sowie der Aktivisten Shivan Saeed und Arewan Essa Mohamed, denen die Gerichte in der RKI nicht nachgegangen sind (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2458102)?
Wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung weitere Vorwürfe wegen der durch Folter und Druck erpressten Geständnisse während der Haftzeit von Inhaftierten in der RKI bekannt?
Sind eigene Erkenntnisse darüber, ob in der RKI a) das Folterverbot nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Verpflichtungen des VN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingehalten wird, b) eine strafrechtliche Verfolgung mutmaßlich Verantwortlicher für Folter erfolgt, c) das Istanbul-Protokoll der Vereinten Nationen zur wirksamen medizinischen und juristischen Untersuchung und Dokumentation von Folteranschuldigungen umgesetzt wird, d) Regierungsmitglieder, Funktionäre von Parlamentsparteien und/oder Sicherheitskräften der im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) wie Waffenhandel, Menschenhandel und Zwangsprostitution verstrickt sind (Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/9351), für das Engagement der Bundesregierung in der RKI von zentraler Bedeutung, vor dem Hintergrund, dass sie seit langem enge und freundschaftliche Beziehungen mit der RKI pflegt und auch künftig pflegen möchte (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2458102) sowie der bisherigen Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Mission in der RKI und dem unveränderten deutschen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der Sicherheitskräfte in der RKI (Bundestagsdrucksache 19/22207)?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse – beispielsweise aus den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit Menschenrechtsverteidigern und mit der kurdischen Menschenrechtskommission (Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/18197) – darüber, ob a) das Folterverbot nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Verpflichtungen des VN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe eingehalten wird, b) eine strafrechtliche Verfolgung mutmaßlich Verantwortlicher für Folter erfolgt, c) das Istanbul-Protokoll der Vereinten Nationen zur wirksamen medizinischen und juristischen Untersuchung und Dokumentation von Folteranschuldigungen umgesetzt wird, d) Regierungsmitglieder, Funktionäre von Parlamentsparteien und/oder Sicherheitskräften der im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) wie Waffenhandel, Menschenhandel und Zwangsprostitution verstrickt sind?