Export von Kernbrennstoff an Atomkraftwerke im Ausland
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Żaklin Nastić, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Deutschland steigt offiziell zwar aus der Atomkraft aus, aber Atomkraftwerke (AKW) in anderen europäischen Ländern werden weiterhin mit Kernbrennstoffen aus deutscher Herstellung betrieben. Manche davon stehen in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze, so zum Beispiel das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz. Die Brennelementfertigungsanlage Lingen lieferte in den Jahren 2020 und 2021 mehrfach Brennelemente dorthin.
Das Atomkraftwerk steht direkt am Rhein, bei einem nuklearen Unfall in der Anlage mit austretender Radioaktivität wäre der Südwesten Deutschlands nach einer Einschätzung des Genfer Instituts Biosphère besonders betroffen. In einer Studie von 2019 kam das Institut zu dem Ergebnis, dass Deutschland insbesondere durch Radioaktivität in der Luft gefährdet wäre, sollte es in Leibstadt oder im ebenfalls grenznahen Atomkraftwerk Beznau zu einem GAU der Größenordnung Fukushima oder Tschernobyl kommen. Die Opferzahlen wären in Deutschland sogar um 20 Prozent höher als in der Schweiz. Insgesamt sei die Vorsorge gegen solche Katastrophen unzureichend und die Gefahr größer als angenommen, so die Studie (https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Neue-Studie-zu-Schweizer-Atomkraftwerken-Risiken-werden-deutlich-unterschaetzt;art417930,10167949).
In ihrem Koalitionsvertrag von 2018 hatten CDU, CSU und SPD allerdings vereinbart, den gefährlichen Export von Kernbrennstoffen künftig zu unterbinden. Dort heißt es: „Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.“
Insbesondere die Schweizer Atomkraftwerke Beznau, Leibstadt und Gösgen sieht die Bundesregierung kritisch. So setzte sich die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Rita Schwarzelühr-Sutter am 10. Oktober 2019 in einem Schreiben an die Schweizer Bundesrätin für Umwelt Simonetta Sommaruga dafür ein, die schweizerischen AKWs „zeitnah“ zu schließen (https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-setzt-sich-fuer-schnelle-abschaltung-des-schweizer-akw-beznau-ein/): „Dass die Schweizer Atomkraftwerke in Beznau, Gösgen und Leibstadt nach dem Willen der Betreiber nicht nur 50 Jahre, sondern sogar 60 Jahre und länger laufen sollen, ist eine fatale Fehlentwicklung. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass die Schweiz bei Entscheidungen über
längere Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke die Bevölkerung ihrer Nachbarstaaten einbezieht.“
Doch die Bundesregierung konnte sich nicht einmal auf ein Exportverbot von Kernbrennstoff an Atomkraftwerke einigen, die bis zu 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen und vor 1989 gebaut wurden (taz, 14. Januar 2021, S. 8). Darunter wären neben Doel und Tihange (Belgien) und Cattenom (Frankreich) auch die Schweizer AKWs in Benzau und Leibstadt gefallen.
So wird Kernbrennstoff aus Deutschland weiter an Schweizer Reaktoren exportiert. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden zwischen 2019 und 2022 insgesamt 103 Ausfuhrgenehmigungen nach § 3 des Atomgesetzes erteilt. Genehmigt wurde dabei u. a. die Ausfuhr von Urandioxid-Brennelementen, Uranhexafluorid, Brennstäben und Brennstoffpellets. Darunter waren Exporte zu den belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 und auch in die Schweiz, nach Leibstadt und Gösgen (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf).
Nach Ansicht von Umweltschutzverbänden könnte die Ausfuhr schon heute untersagt werden, denn § 3 Absatz 3 des Atomgesetzes regelt: „Die Genehmigung zur Ausfuhr ist zu erteilen, wenn […] 2. gewährleistet ist, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie oder die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte deshalb im September 2020 Widerspruch gegen Transporte nach Leibstadt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Daraufhin stellte die Lieferfirma einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Gericht gab dem statt und befand, dass der Umweltverband nicht zu Einsprüchen berechtigt sei. In der Sache selbst, also ob vom AKW Leibstadt eine Gefahr ausgeht und was das für Exportgenehmigungen heißt, gab es allerdings keine Prüfung (https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/niederlage-fuer-akw-gegner-der-einspruch-gegen-den-brennelement-exporte-nach-leibstadt-ist-gescheitert;art372586,10738206).
Umweltverbände fordern deshalb Gesetzesänderungen, um derartige Exporte unterbinden zu können. Das betrifft insbesondere die Aarhus-Konvention von 2001, die die Öffentlichkeitsbeteiligungen an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten regelt. Denn das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte in seinem Urteil auch befunden, die Aarhus-Konvention sei „zwar integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung, entfalte aber wegen des darin enthaltenen Ausgestaltungsvorbehalts keine unmittelbare Wirkung“ (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000378). Für den BUND ist das ein „deutlicher Fingerzeig an die Politik“, die Aarhus-Konvention vollständig umzusetzen (https://www.bund-hochrhein.de/service/meldungen/detail/news/gericht-weist-bund-widerspruch-gegen-gefaehrliche-atomexporte-aus-formalen-gruenden-ab/).
Die Brennelementfertigungsanlage Lingen gehört der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), die eine Tochtergesellschaft der Framatome GmbH ist. Die Firma trägt mit einer Exportquote von 90 Prozent dazu bei, dass ausländische Atomkraftwerke mit deutscher Hilfe weiterlaufen können (Neue Osnabrücker Zeitung, 20. April 2021, S. 7). In seinem Plan „12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs“ hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 11. März 2021 dafür ausgesprochen, die Atomfabrik in Lingen und auch die Urananreicherungsanlage in Gronau zu schließen (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/12_punkte_atomausstieg_bf.pdf): „Das Bundesumweltministerium ist der Auffassung, dass der Atomausstieg in Deutschland nicht mit der Produktion von Brennelementen für Atomanlagen im Ausland vereinbar ist. Deshalb setzt es sich für die Schließung der Anlagen in Lingen und Gronau ein, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss. Nach Gutachten im Auftrag des BMU wäre eine Schließung rechtssicher möglich.“
Allerdings heißt es dort auch: „Ein entsprechender Vorstoß des BMU fand in dieser Legislaturperiode allerdings nicht die notwendige Unterstützung in der Bundesregierung. Nach Auffassung des BMU ist eine gesetzliche Regelung zur Beendigung der Brennelementfabrikation in Deutschland und des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau die rechtssichere, richtige Lösung, um die untragbare Situation zu beenden, dass grenznahe ausländische Alt-AKW mit Brennelementen aus deutscher Produktion betrieben werden.“ Und auch in der eigenen Partei stößt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf Widerstand. So lehnte die SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen im März die Stilllegung von Gronau ab (https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/landtagsausschuss-uaa-gronau-100.html).
In der Bundesregierung blockiert laut Medienberichten vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Schließung der beiden Atomfabriken. Einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/2520), den Export von Kernbrennstoff zu verbieten und die Uranfabriken Lingen und Gronau zu schließen, lehnten die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD am 22. Februar 2019 im Umweltausschuss ab.
So produziert die Anlage im emsländischen Lingen weiter, neuerdings will auch noch die russische Firma TVEL, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört, mit 25 Prozent einsteigen. Das Bundeskartellamt hat den Einstieg bereits genehmigt. Die Bundesregierung prüft laut Medienberichten die russische Beteiligung (taz, 2. Juni 2021).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Bei welchen Atomanlagen im Ausland war 2018 aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheit zweifelhaft, und welche Maßstäbe wurden zur Beurteilung verwendet?
Bei welchen Atomanlagen im Ausland ist aktuell aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheit zweifelhaft, und welche Maßstäbe werden zur Beurteilung verwendet?
Inwiefern prüft und beurteilt die Bundesregierung grenznahe Atomkraftwerke auf ihre Sicherheit, und mit welchem Ergebnis?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Sicherheit europäischer Atomkraftwerke unabhängig überprüfen zu lassen?
Inwiefern hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Prüfung unternommen, wie die Lieferung deutscher Kernbrennstoffe in unsichere Atomkraftwerke unterbunden werden kann?
Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung gegebenenfalls?
Wie weit sind die Ressortabstimmungen für eine Änderung des Atomgesetzes zur Einführung eines Exportverbots für Brennelemente an bestimmte ausländische Atomkraftwerke, und wann ist mit einer Gesetzesinitiative zu rechnen?
Welche Kriterien legt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei seinen Entscheidungen über Exportgenehmigungen für Kernbrennstoffe zugrunde?
Inwiefern prüft das BAFA dabei auch, ob dadurch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Genehmigungspraxis des BAFA für Kernbrennstoffe zu überprüfen oder zu verändern?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. Februar 2021, insbesondere was die Aarhus-Konvention angeht?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Beteiligung von Umweltverbänden vor Gericht zu verbessern?
Welche Einwände haben das Bundeswirtschaftsministerium oder andere Teile der Bundesregierung gegen die Schließung der Atomfabriken in Lingen und Gronau, wie sie das Bundesumweltministerium vorschlägt?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Beteiligung der russische Firma TVEL an der Brennelementfertigungsanlage Lingen geprüft, und mit welchem Ergebnis?