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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bilanz der Politik ländlicher Räume der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
(insgesamt 84 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
26.07.2021
Antwortdauer
42 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/3069614.06.2021
Bilanz der Politik ländlicher Räume der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Harald Ebner, Friedrich
Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Stefan
Schmidt, Claudia Müller, Margit Stumpp, Stefan Gelbhaar, Dr. Manuela Rottmann,
Erhard Grundl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bilanz der Politik ländlicher Räume der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner
bezeichnet die ländlichen Räume gern als Kraftzentren Deutschlands und
versprach in ihrer Antrittsrede im März 2018 gute Rahmenbedingungen zu
schaffen, Ideen und Ehrenamt zu unterstützen sowie strukturschwache Regionen
finanziell besser zu stellen https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bul
letin/rede-der-bundesministerin-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-julia-kloec
kner--862378).
Ein Meilenstein ihrer Politik hätte die Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ sein können. Es kam jedoch zu keiner Einigung auf eine dringend
gebotene Weiterentwicklung der Förderlandschaft und Herauslösung der
ländlichen Räume aus der äußerst agrarlastigen Gemeinschaftsaufgabe zur
Unterstützung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Gereicht hat es
lediglich für einen zeitlich befristeten Sonderrahmenplan für ländliche
Entwicklung und für eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Förderaufrufe, die zu
immer neuen Modellprojekten führen, anstatt langfristige Strukturen aufzubauen.
Denn diese braucht es, insbesondere in der Daseinsvorsorge, um realistische
Bleibe- und Rückkehrperspektiven für die Menschen zu schaffen.
Erst kürzlich veröffentlichte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Christian Haase in dem
Diskussionspapier „Sieben Mal Zukunft auf dem Land“, was es noch alles zu tun gibt
(https://kpv.de/wp-content/uploads/Sieben-Mal-Zukunft-auf-dem-Land_fina
l.pdf). Die Corona-Pandemie hat den ländlichen Regionen einen neuen Hype
verschafft, Digitalisierung und eine neue Akzeptanz des Home-Office machen
das Leben auf dem Land für so einige neuerdings reizvoll. Aber damit das nicht
bei einem Hype bleibt, sondern die Zuzüge tatsächlich von Dauer sein können,
müssen die Strukturen stimmen.
Die ländlichen Räume sind ein Querschnittsthema. Durch die Abfrage von
Kennzahlen der ländlichen Räume, die wichtige Bereiche betreffen, wie
Wohnen und Wirtschaft, Beteiligung und Demokratie, Demographie und
Gesundheitsversorgung, Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie Regionalentwicklung
und Förderpolitik, möchten die Fragestellenden die Ergebnisse der Politik der
aktuellen Bundesregierung und die ungelösten Herausforderungen dieser
Legislaturperiode herausfinden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30696
19. Wahlperiode 14.06.2021
Im November 2020 hat die Bundesregierung den Dritten Bericht zur
Entwicklung ländlicher Räume veröffentlicht, in dem sie Schwerpunkte und Initiativen
ihrer Arbeit darstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuständigkeit der ländlichen Räume
im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor
dem Hintergrund der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung
außerlandwirtschaftlicher Sektoren im Verhältnis zur Landwirtschaft für die
ländlichen Räume?
2. Wie hat sich die Anzahl der sogenannten strukturschwachen ländlichen
Regionen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
3. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
gemeinsam mit den Ländern Gebäudeleerstand in Ortskernen entgegenzuwirken,
wie unter Nummer 5 „Dörfer und ländliche Räume stärken“ im
Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erwähnt (https://www.bmi.bu
nd.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-inte
gration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnahmen.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4)?
4. Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass die Anwendung von
§ 13b des Baugesetzbuchs nicht zu einem erhöhten Leerstand in
Ortskernen führt?
5. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Anwendung des § 13b des
Baugesetzbuchs bezüglich des Leerstandes von Ortskernen gemacht?
6. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Immobilienwerte der Bestandsimmobilien in den Gemeinden entwickelt, die § 13b des
Baugesetzbuchs angewendet haben?
7. Wie haben sich Leerstand, Wert, Verkaufs- und Vermietungspreise von
Wohnimmobilien in den letzten fünf Jahren in ländlichen Räumen
entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie
aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders hohe Leerstandsquote
und starken Wertverlust auf (bitte begründen)?
8. In welchen Gemeinden in ländlichen Räumen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Regelungen der sogenannten Mietpreisbremse nach
§ 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?
9. In welchen Gemeinden in ländlichen Räumen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung abgesenkte Mieterhöhungsmöglichkeiten auf Basis der
ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB?
10. In welchem Umfang wurden Anträge auf das Baukindergeld gestellt (bitte
nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach
Bundesland und der entsprechenden Anzahl aufschlüsseln)?
11. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Wohnprojekte
in ländlichen Regionen, in denen Menschen mit mehreren Parteien
beispielsweise generationsübergreifend, gemeinschaftlich leben?
12. Welche erfolgreichen Modellvorhaben zur ländlichen Entwicklung im
Rahmen der Städtebauförderung wurden in der laufenden
Legislaturperiode in eine Regelförderung überführt (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD von 2018, S. 177)?
13. Mit welchen neuen Förderaufrufen innerhalb der Städtebauförderung
verfolgt die Bundesregierung die Belebung von Orts- und Stadtkernen,
interkommunalen Kooperationen und Stadt- bzw. Umlandpartnerschaften in
ländlichen Räumen wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD von 2018 vereinbart?
14. Wie wurde das Programm der Städtebauförderung „Kleinere Städte und
Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ in der
laufenden Legislaturperiode weiterentwickelt?
15. Wie hat sich die Anzahl an ehrenamtlich Engagierten in der
Kommunalpolitik in den letzten zehn Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte
nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
16. Wie hat sich das ehrenamtliche Engagement im Allgemeinen in den letzten
zehn Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach Geschlecht und
dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie aufschlüsseln)?
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinslandschaft in
den letzten zehn Jahren in ländlichen Räumen verändert (bitte nach dem
Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach Bundesland und
Bereich aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich die Beschäftigungsquote von Frauen in den letzten zehn
Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach Teil- und Vollzeitbeschäftigung und
Bundesland aufschlüsseln)?
19. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Teilhabe von
Frauen in ländlichen Räumen befördert und sie wirtschaftlich gestärkt, wie
im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD
beschlossen?
20. Wie viele Co-Working-Spaces gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
heute in ländlichen Regionen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Co-Working Spaces haben Bundesfördermittel,
beispielsweise über den Förderbereich ILE in der GAK, erhalten?
21. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung den Zugang zu Kultur
und kultureller Bildung in ländlichen Regionen sicher?
22. Inwiefern fördert die Bundesregierung Initiativen, die Rückkehrerinnen
und Rückkehrer und auch Interessierte anspricht und dabei unterstützt,
ihren Lebensmittelpunkt in ländliche Räume zu verlegen?
23. In welchen ländlichen Kreisen konnte die Bevölkerungsabnahme gestoppt
oder zumindest verlangsamt werden in den letzten zehn Jahren?
24. Welches sind die fünf ländlichen Kreise, die in den letzten zehn Jahren am
härtesten vom Bevölkerungsrückgang betroffen waren?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zuzüge in ländliche
Regionen respektive über eine Stadtflucht in ländlichen Regionen zu
Zeiten der Corona-Pandemie?
26. Wie haben sich die Anzahl der Menschen in Deutschland, die in ländlichen
Räumen leben, und der Anteil der Fläche Deutschlands, der zu den
ländlichen Räumen zählt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach dem
Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
27. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose bis 2040 des
BBSR zu den schrumpfenden Regionen (bitte den erwarteten Rückgang
der Bevölkerung bis 2040 in Prozent angeben), und in welchen Regionen
nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis 2040 besonders stark zu (bitte
auch nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Für welche ländlichen Regionen wird ein Wachstum der Bevölkerung
prognostiziert (bitte begründen)?
28. Wie hat sich die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den
letzten 20 Jahren in ländlichen Räumen verändert (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen leben besonders viele bzw. wenige
Menschen mit Migrationshintergrund (bitte begründen)?
29. Wie hat sich die Wahlbeteiligung in den letzten zehn Jahren in ländlichen
Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-
Typologie, nach Bundesländern, Kommunal-, Landes- und
Bundestagswahlen aufschlüsseln)?
30. Wie hat sich die Mitgliedschaft bei Parteien in den letzten zehn Jahren in
ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus
der Thünen-Typologie, nach Bundesländern, Geschlecht und Partei
aufschlüsseln)?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von
Gemeindegebietsreformen für den Zusammenhalt der Gesellschaft in ländlichen
Räumen?
32. Wie hat sich die Anzahl der Lebensmittelfachgeschäfte in den letzten zehn
Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach Betriebsform, dem
Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
33. Wie hat sich die Versorgung in ländlichen Regionen mit Einrichtungen der
multifunktionalen Nahversorgung in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
34. Wie haben sich Online-Marktplätze in Anlehnung an den lokalen
Einzelhandel in Kleinstädten entwickelt?
Wie viele dieser Marktplätze haben einen relevanten Nutzerinnen- bzw.
Nutzerkreis, sodass dieser sich wirtschaftlich trägt?
35. Was hat die Bundespolitik unternommen, um digitale Ansätze in der
Nahversorgung zu fördern?
36. Wie viele Vorhaben zur regionalen Wertschöpfung und Vermarktung
wurden und werden in der laufenden Legislaturperiode gefördert (vgl.
Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD; bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
37. Wie viele Solidarische Landwirtschaft-Projekte gibt es in Deutschland
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Seiten des Bundes für Initiativen
der Solidarischen Landwirtschaft?
38. Wie hat sich der Fachkräftemangel in den letzten zehn Jahren in ländlichen
Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-
Typologie, nach Bundesland und Branche aufschlüsseln)?
39. Wie bewertet die Bundesregierung den sinkenden Anteil an Gründungen in
strukturschwachen Regionen, erkenntlich z. B. durch den niedrigen
Abfluss (30 Prozent) des ERP-Programms – Kapital für Gründungen – in
strukturschwache Regionen?
Sind strukturschwache, ländliche Regionen davon besonders betroffen?
40. Hat die Bundesregierung die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur
Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität in strukturschwachen Regionen
in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages beurteilt, unter
Beachtung, das insbesondere in Ostdeutschland die Wirtschaftskraft in den
letzten Jahren auf dem Niveau von ca. drei Viertel des
Bundesdurchschnitts stagnierte?
Welche Besonderheiten zeigen sich in ländlichen strukturschwachen
Räumen im Vergleich zu städtisch geprägten, strukturschwachen Räumen?
41. Hat die Bundesregierung die Teilnahme strukturschwacher Regionen an
den Förderprogrammen des Gesamtdeutschen Fördersystems beurteilt,
insbesondere an „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“, „Rubin –
regionale unternehmerische Bündnisse und Innovation“ und „Region
Innovativ“?
Welche Impulse beobachtet und verspricht sich die Bundesregierung für
ländliche Räume?
42. Mit welchen Maßnahmen hat der Bund das Zentrale-Orte-System gestärkt,
wie im Abschlussbericht „Unser Plan für Deutschland – gleichwertige
Lebensverhältnisse überall“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ empfohlen?
43. Hat die Bundesregierung die Empfehlung der Facharbeitsgruppe
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“, „ob steuerliche Anreize für Betriebe und Arbeitnehmer zugunsten von
Räumen mit besonderem Handlungsbedarf rechtlich möglich und sinnvoll
sind“, geprüft (vgl. Abschlussbericht der Facharbeitsgruppe
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“)?
Wenn nein, warum nicht?
44. Hat die Bundesregierung den Ansatz einer „Kleinstadtakademie“ als
zentralen Baustein der Bundesinitiative „Kleinstädte in Deutschland“
weiterverfolgt, wie im Abschlussbericht der Facharbeitsgruppe „Raumordnung
und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
empfohlen?
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um – wie im
Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart – das
Förderverfahren beim Breitbandausbau so zu gestalten, dass unterversorgte
Gebiete in ländlichen Regionen systematisch ausgebaut werden?
46. Wie hat sich die Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens
50 Mbit/s, mindestens 100 Mbit/s und mindestens 1 GB/s in den letzten
fünf Jahren in ländlichen Regionen entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen verfügen im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt über besonders langsame Internetversorgung (bitte begründen)?
47. Wie hat sich die Mobilfunkversorgung in den ländlichen Räumen in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Verbindungsgeschwindigkeit,
Bundesland und Mobilfunkanbieter sowie nach dem Grad der Ländlichkeit
aus der Thünen-Typologie aufschlüsseln)?
48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode getroffen, um für eine lückenlose Mobilfunkversorgung
insbesondere in ländlichen Räumen zu sorgen?
49. Wie viele Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen verfügen über eine
Digitalstrategie?
50. Wie unterstützt die Bundesregierung Landkreise, kreisfreie Städte und
Kommunen insbesondere in ländlichen Regionen bei der Digitalisierung?
51. Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbart – in der laufenden Legislaturperiode ein
eigenes Programm speziell zur Förderung der Mobilität in ländlichen
Räumen aufgelegt?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung das im
Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ziel verfolgt,
Bahnhöfe und Bahnhaltestellen in den Regionen zu halten?
52. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung abseits finanzieller
Mittel Mobilität im ländlichen Raum und sichert gleichwertige
Lebensverhältnisse in den Regionen?
53. Welche Modellprojekte zur Förderung und zum Ausbau des Radverkehrs
und zur Förderung der Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV hat die
Bundesregierung während der laufenden Legislaturperiode in ländlichen
Räumen gefördert oder selbst durchgeführt (bitte einzelne Projekte nach
Bundesland, Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und mit
Fördersumme auflisten)?
54. Welche Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau des Radverkehrs und
zur Förderung der Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV hat die
Bundesregierung während der laufenden Legislaturperiode in ländlichen
Räumen gefördert oder selbst durchgeführt (bitte einzelne Modellprojekte
und andere Maßnahmen nach Bundesland, Grad der Ländlichkeit aus der
Thünen-Typologie und mit Fördersumme auflisten)?
55. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode welche neuen Angebotsformen zur Verbesserung des
Mobilitätsangebots in ländlichen Räumen, wie im o. g. Koalitionsvertrag von
2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, adressiert?
Welche Pilotprojekte konnten auch nach Ende der Förderung
weiterbestehen?
56. Wie viele Mittelzentren in ländlichen Räumen wurden im Laufe dieser
Legislaturperiode neu oder wieder an das Bahnnetz angeschlossen?
57. Wie hoch ist der Anteil der an die Bundesländer (ohne Stadtstaaten)
insgesamt ausgereichten Regionalisierungsmittel, der nach Kenntnis der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in die Mobilität in ländlichen
Räumen geflossen ist (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
58. Gibt es die digitale Mobilitätsplattform, wie im Koalitionsvertrag von
2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
59. Wie viele Mittel flossen in der laufenden Legislaturperiode in die
Entwicklung einer digitalen Mobilitätsplattform, und wann kann diese nach Plan
der Bundesregierung flächendeckend zum Einsatz kommen?
60. Welche Investitionen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode in die Daseinsvorsorge getätigt mit dem Ziel, die ländlichen
Räume zu stärken (wie im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbart)?
61. Wie haben sich das Angebot von und die Nachfrage nach
Gesundheitsversorgung und Pflege sowie die Entfernung in Kilometer und die Fahrtzeit in
Minuten zum Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus und zu stationärer Pflege
sowie die durchschnittliche Dauer bis zum Eintreffen des Krankenwagens
in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen
seit 2016 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der
Thünen-Typologie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Gesundheits-
und Pflegeinfrastruktur auf (bitte begründen)?
62. Wie hat sich das Angebot im Bereich der Geburtshilfe in den letzten zehn
Jahren in ländlichen Regionen entwickelt (bitte nach Hebammen und
Krankenhäusern mit Fachabteilungen für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach
Bundesland aufschlüsseln)?
63. Wie hat sich die Zahl der Krankenhausnotfallambulanzen im ländlichen
Raum seit dem 1. Januar 2019 entwickelt?
64. Was hat die Bundespolitik getan, um eine wohnortnahe Geburtshilfe und
Versorgung durch Hebammen, wie im Koalitionsvertrag von 2018
zwischen CDU, CSU und SPD erwähnt, sicherzustellen?
65. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kleineren
Verwaltungen in ländlichen Räumen den Zugang zu Fördermitteln zu
erleichtern, beispielsweise durch Lotsen, wie im Abschlussbericht der
Facharbeitsgruppe „Raumordnung und Statistik“ der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfohlen wird?
66. Warum hat die Bundesregierung nicht, wie im Koalitionsvertrag von 2018
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart und wie im Abschlussbericht der
beiden Facharbeitsgruppen „Wirtschaft und Innovation“ und
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
empfohlen, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) um ländliche Entwicklung ergänzt?
In welchem Umfang wurde von der Übertragbarkeit der Mittel Gebrauch
gemacht?
67. Wieso ist der GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen
Entwicklung“ auf die laufende Legislaturperiode begrenzt?
68. Wie hoch war der Mittelabfluss des Sonderrahmenplans Ländliche
Entwicklung (bitte für die einzelnen Förderbereiche aufschlüsseln)?
69. Wie viele der Projekte des BMEL-Bundesprogramms ländliche
Entwicklung (BULE) konnten nach Abschluss der Förderung und nach
Auswertung der abgeschlossenen Fördermaßnahmen, die laut Evaluationsbericht
für Ende 2020 erwartet wurde, über die Förderperiode hinaus
weiterbestehen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Reg
ionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/BULE/bule-evaluationsbericht.
pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
70. Wie hoch war der Mittelabfluss des Förderbereichs Integrierte Ländliche
Entwicklung (ILE) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des dazugehörigen
Sonderrahmenplans in den Jahren 2019 und 2020 in den einzelnen
Bundesländern, und wie verteilten sich die Mittel auf die GRW-Fördergebiete und die
zehn Maßnahmen des Förderbereichs 1 (ILE) und die drei Maßnahmen des
Förderbereichs 3 A – Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse – (bitte nach Soll- und Ist-
Werten für die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?
71. Welche Erkenntnisse erbrachten das Vorhaben „Netzwerk Regionale
Daseinsvorsorge“ und das Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von
Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ für die Weiterentwicklung
der Politik für ländliche Räume und/oder der Strukturpolitik, und
inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in strukturelle Förderung
vorgesehen?
72. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind für die
laufende Legislaturperiode Investitionen in Höhe von 8,0 Mrd. Euro für die
Fortsetzung kommunaler wie auch von Landesprogrammen eingeplant,
welche Programme sind dies im Einzelnen?
73. Welche Mittel kamen und kommen in der laufenden Legislaturperiode den
ländlichen Räumen zugute (bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr
sowie Ist- und Soll-Werten aufschlüsseln)?
Welche Veränderungen gab es hier im Vergleich zur 18. Wahlperiode?
74. Wie soll die Ausgestaltung der Agrarfördermittel (2. Säule) aussehen?
75. Wie ist der Stand zur Planung und Vorbereitung zur Ausarbeitung der
LEADER-Fördermittel?
76. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum LEADER/CLLD-Ansatz
auf Bundes- bzw. Landesebene?
77. Gibt es konkrete Pläne für zusätzliche Gelder im Bereich CLLD/
LEADER?
78. Ist beabsichtigt, eine indirekte finanzielle Aufstockung der LEADER-
Mittel mittels EFRE bzw. ESF durchzuführen?
79. Gibt es die Absicht, gemeinsame Strukturen von LEADER/EFRE/ESF im
Bereich CLLD aufzubauen bzw. zu stärken?
80. Welche Bestrebungen macht die Bundesregierung, um den CLLD-Ansatz
mit finanzieller Unterstützung zu unterfüttern, insbesondere im Hinblick
auf die Verträge mit den einzelnen Bundesländern?
81. In welchen Umfang wurden die Mittel der befristeten Sonderunterstützung
im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch
ausgeschöpft (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=C
ELEX:32020R0872&from=EN; bitte nach Betriebsgröße,
Wirtschaftsbereich und Bundesland aufschlüsseln)?
82. Wie planen Bund und Länder, die Mittel aus dem europäischen Aufbau-
und Resilienzplan (RRF) für den ländlichen Raum einzusetzen und zu
verteilen?
83. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode den Tourismus in ländlichen Regionen gezielt unterstützt?
84. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode
unternommen, um die Entwicklung der ländlichen Räume auf eine
nachhaltige Entwicklung auszurichten?
Berlin, den 8. Juni 2021
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/3175826.07.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30696 - Bilanz der Politik ländlicher Räume der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30696 –
Bilanz der Politik ländlicher Räume der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner
bezeichnet die ländlichen Räume gern als Kraftzentren Deutschlands und
versprach in ihrer Antrittsrede im März 2018 gute Rahmenbedingungen zu
schaffen, Ideen und Ehrenamt zu unterstützen sowie strukturschwache Regionen
finanziell besser zu stellen https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bul
letin/rede-der-bundesministerin-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft-julia-kloe
ckner--862378).
Ein Meilenstein ihrer Politik hätte die Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ sein können. Es kam jedoch zu keiner Einigung auf eine dringend
gebotene Weiterentwicklung der Förderlandschaft und Herauslösung der
ländlichen Räume aus der äußerst agrarlastigen Gemeinschaftsaufgabe zur
Unterstützung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Gereicht hat es
lediglich für einen zeitlich befristeten Sonderrahmenplan für ländliche
Entwicklung und für eine Reihe öffentlichkeitswirksamer Förderaufrufe, die zu immer
neuen Modellprojekten führen, anstatt langfristige Strukturen aufzubauen.
Denn diese braucht es, insbesondere in der Daseinsvorsorge, um realistische
Bleibe- und Rückkehrperspektiven für die Menschen zu schaffen.
Erst kürzlich veröffentlichte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Christian Haase in dem
Diskussionspapier „Sieben Mal Zukunft auf dem Land“, was es noch alles zu tun gibt
(https://kpv.de/wp-content/uploads/Sieben-Mal-Zukunft-auf-dem-Land_fina
l.pdf). Die Corona-Pandemie hat den ländlichen Regionen einen neuen Hype
verschafft, Digitalisierung und eine neue Akzeptanz des Home-Office machen
das Leben auf dem Land für so einige neuerdings reizvoll. Aber damit das
nicht bei einem Hype bleibt, sondern die Zuzüge tatsächlich von Dauer sein
können, müssen die Strukturen stimmen.
Die ländlichen Räume sind ein Querschnittsthema. Durch die Abfrage von
Kennzahlen der ländlichen Räume, die wichtige Bereiche betreffen, wie
Wohnen und Wirtschaft, Beteiligung und Demokratie, Demographie und
Gesundheitsversorgung, Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie
Regionalentwicklung und Förderpolitik, möchten die Fragestellenden die Ergebnisse der
Politik der aktuellen Bundesregierung und die ungelösten Herausforderungen
dieser Legislaturperiode herausfinden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31758
19. Wahlperiode 26.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 26. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im November 2020 hat die Bundesregierung den Dritten Bericht zur
Entwicklung ländlicher Räume veröffentlicht, in dem sie Schwerpunkte und Initiativen
ihrer Arbeit darstellt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Zentrum der Politik der Bundesregierung für die ländlichen Räume steht das
Leben der Menschen vor Ort. Ländliche Räume erfüllen in ihrer strukturellen
Vielfalt und mit ihren Kulturlandschaften und ihrer dezentralen Siedlungs- und
Wirtschaftsstruktur für ganz Deutschland wichtige natürliche, wirtschaftliche
und soziale Funktionen. Das ist grundlegend für die nachhaltige Entwicklung
und Lebensqualität unseres gesamten Landes. Herausragend sind dabei die mit
der Land- und Forstwirtschaft verbundene Flächennutzung, die mittelständisch
geprägte Wirtschaft, die ländlichen Siedlungen mit ihrer baulichen und
kulturellen Vielfalt, die ökologisch wertvollen Naturräume und die von den
Bürgerinnen und Bürgern getragenen Vereine und Initiativen. Auf den Dritten Bericht
der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume
(Bundestagsdrucksache 19/24250) wird verwiesen.
Ländliche Räume werden durch die zahlreichen und vielfältigen Ausprägungen
des wirtschaftlichen, technologischen, demografischen und gesellschaftlichen
Wandels beeinflusst und stehen somit vor unterschiedlichen strukturellen und
transformativen Herausforderungen. Und aus der COVID-19-Pandemie
ergeben sich neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Um die Politik für
ländliche Räume zielgerichtet gestalten zu können, ist eine solide Datengrundlage
zur Erfassung und Bewertung der Unterschiede und des Wandels essentiell.
Deshalb hat die Bundesregierung in der ablaufenden Legislaturperiode einen
Schwerpunkt daraufgelegt, relevante Daten zugänglich zu machen, um die
Entwicklung der ländlichen Räume und die Wirksamkeit der politischen
Maßnahmen besser beobachten zu können. Dazu dient auch der Deutschlandatlas der
Bundesregierung, der mit seinen 56 Karten zu den aktuellen
Lebensverhältnissen als ein Orientierungsrahmen für politische Maßnahmen auf allen Ebenen
dient. Ergänzend zeigt der Landatlas (www.landatlas.de) des Thünen-Instituts
für Ländliche Räume anhand von 81 Indikatoren und mit Zeitreihen hinterlegt
die facettenreiche Situation und Entwicklung der Lebensverhältnisse in
unterschiedlich stark ländlich geprägten Kommunen und Regionen auf. Sowohl
Landatlas als auch Deutschlandatlas sind online interaktiv durch Politik,
Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit nutzbar. Für eine kontinuierliche und
an Bedarfen orientierte Anpassung des Monitorings wird an weiteren neuen
Berichts- und Monitoringsystemen u. a. zum Einsatz der Förderinstrumente
gearbeitet, die künftig einen aktuelleren und deutlich differenzierteren Blick auf
die tatsächliche Situation und Entwicklung der ländlichen Räume geben sollen.
Die nachfolgend berichteten Daten spiegeln weitgehend den Stand vor der
COVID-19-Pandemie wider, deren Folgewirkungen sich derzeit noch nicht
konkret abschätzen lassen. In die Antworten zu verschiedenen Fragen konnten
jedoch bereits aktuelle Daten, Studien und Ergebnisse von laufenden
Forschungsvorhaben des Thünen-Instituts, des Bundesinstituts für Stadt-, Bau- und
Raumforschung und des Statistischen Bundesamtes einfließen.
Die Typisierung ländlicher Räume erfolgt grundsätzlich nach dem Merkmal
„Ländlichkeit“, das die Kriterien Siedlungsdichte, Anteil der land- und
forstwirtschaftlichen Fläche, Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, regionales
Bevölkerungspotenzial sowie Erreichbarkeit großer Zentren einbezieht (vgl.
Küpper, P. (2016): Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Thünen
Working Paper 68).
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Arbeiten der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse zu einer zentralen und ressortübergreifend zu bearbeitenden Aufgabe
für die angelaufene Dekade gemacht. Sie hat Ziele benannt, vielfältige konkrete
Maßnahmen u. a. in den Bereichen Wirtschaft, Strukturwandel,
Dezentralisierung, digitaler Infrastrukturen und Anwendungen, Mobilität, Land- und
Stadtentwicklung, medizinisch-pflegerischer Versorgung, Kinderbetreuung, Umwelt
und Klimawandel, Kultur und Integration veranlasst sowie die Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet und einen Gleichwertigkeits-
Check für die Gesetzgebung des Bundes eingeführt. Diese Maßnahmen
unterstützen in besonderer Weise die strukturschwachen und die ländlichen Räume
Deutschlands und verbessern dort die Bleibe- und Zuzugsperspektiven.
Herausragende Bedeutung haben dabei die gestärkten Instrumente der Regelförderung
wie die beiden Gemeinschaftsaufgaben, die Städtebauförderung sowie die
Förderinstrumente für Infrastrukturen, Innovationen und Daseinsvorsorge, die in
einem Gesamtdeutschen Fördersystem gebündelt wurden. Näheres hierzu ist
dem Bericht der Bundesregierung zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der
Maßnahmen der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19.
Legislaturperiode zu entnehmen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Brosc
hueren/zwischenbilanz-gl.pdf).
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuständigkeit der ländlichen
Räume im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
vor dem Hintergrund der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung
außerlandwirtschaftlicher Sektoren im Verhältnis zur Landwirtschaft für die
ländlichen Räume?
Die für die Menschen vor Ort zentralen natürlichen, wirtschaftlichen und
sozialen Funktionen ländlicher Räume können aufgrund des hohen Flächenanteils
von Land- und Forstwirtschaft sowie der dispers im Raum verteilten
kleinstrukturierten Wirtschaft, ländlichen Siedlungen, Infrastrukturen,
Versorgungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Strukturen – viel stärker als die
konzentrierten Funktionen und Strukturen der Zentren und Ballungsräume – nur in
einer integrativen Betrachtung für die dort lebenden Menschen tragfähig
entwickelt werden. Die Zuständigkeit für ländliche Räume im Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) leitet sich daraus ab, dass Politik
für die ländlichen Räume in besonderer und integrierender Weise die
nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaften sowie die dezentralen Siedlungs-,
Versorgungs- und Wirtschaftsstrukturen in den Dörfern und Städten auf dem
Lande berücksichtigen muss.
Die zentralen Förderinstrumente für die ländlichen Räume auf EU-Ebene, der
Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) als Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, und auf
nationaler Ebene, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) mit dem Förderbereich „Integrierte Ländliche
Entwicklung“ und dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen
Entwicklung“, sind aus diesem Zusammenhang entstanden und nutzen zur Umsetzung
die eingespielten Abstimmungs- und Verwaltungsstrukturen des BMEL und der
für Landwirtschaft zuständigen Länderministerien und -verwaltungen mit ihrer
über mehrere Jahrzehnte entwickelten Erfahrung in der ländlichen und
dörflichen Entwicklung und ihrer regionalen Einbindung. Die „Nationale
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland“ ist das Bindeglied zwischen den
Länderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums, der GAK und der
ELER-Verordnung. Daneben werden wirtschaftlich strukturschwache ländliche
wie städtische Regionen über die EU-Strukturfonds und die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt, um
Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung
von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Aus den Beratungen der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde im Einvernehmen mit den
Ländern ein Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen
etabliert, das bewährte Strukturen aufgreift und die Förderprogramme unter
einem gemeinsamen Dach bündelt und optimiert. Zudem hat die
Bundesregierung infolge der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eine
Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, die die Lebensverhältnisse der Menschen in den
ländlichen Räumen in Deutschland nachhaltig verbessern.
Bei all diesen Maßnahmen bringt das BMEL die in einer neuen Abteilung
gebündelten und gestärkten fachlichen Kompetenzen, die vom Deutschen
Bundestag über die letzten Bundeshaushalte beim Thünen-Institut gestärkte
Ressortforschung zu ländlichen Räumen, die bewährte Zusammenarbeit mit den
Partnern in Ländern und Kommunen sowie den Akteuren der ländlichen
Entwicklung ein, damit die besonderen Strukturen und Bedarfe der Menschen in
den Dörfern und Städten in ländlichen Räumen angemessen berücksichtigt
werden. Der beim BMEL angesiedelte „Arbeitsstab Ländliche Entwicklung der
Bundesregierung“ auf Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre und die
Interministerielle Arbeitsgruppe ländliche Entwicklung beim BMEL koordinieren
die politische und fachliche Arbeit innerhalb der Bundesregierung sowie die
Berichterstattung zu den ländlichen Räumen (einschließlich der entsprechenden
Mittelverwendung in der GAK), die vom Deutschen Bundestag im Rahmen der
Neustrukturierung der Berichtserstattungen des BMEL vom Deutschen
Bundestag angefordert wurde (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/5421 und
19/24250).
Somit folgt die Zuordnung dieses Politikbereichs neben dem zentralen
Anspruch, die Menschen und nicht vorrangig wirtschaftsstrukturelle
Verschiebungen in den Mittelpunkt der Politik für die ländliche Entwicklung zu stellen,
auch den nach wie vor engen Verbindungen der Entwicklung ländlicher Räume
zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft als maßgeblicher Flächennutzer
wie den auf europäischer, nationaler und Länderebene eng verzahnten
Förderinstrumenten und Verwaltungsstrukturen.
2. Wie hat sich die Anzahl der sogenannten strukturschwachen ländlichen
Regionen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Auswertungen vor. Im
Übrigen wird auf die Ausführungen zum weiteren Ausbau der Datenbasis in den
Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
gemeinsam mit den Ländern Gebäudeleerstand in Ortskernen
entgegenzuwirken, wie unter Nummer 5 „Dörfer und ländliche Räume stärken“ im
Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse
der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erwähnt (https://w
ww.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/theme
n/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnah
men.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Im allgemeinen Zweck der Förderung des GAK-Förderbereichs 1: „Integrierte
ländliche Entwicklung“ sind seit dem Rahmenplan 2020 bis 2023 die Ziele
gleichwertiger Lebensverhältnisse, einschließlich der erreichbaren
Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von
Gebäudeleerständen verankert. Im Rahmen der Förderung der Dorfentwicklung aus der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe sind zur Behebung des
Gebäudeleerstandes heute u. a. folgende Maßnahmen förderfähig:
Die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus,
die Umnutzung dörflicher Bausubstanz und Maßnahmen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie Abriss oder
Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener
Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien.
Aus ehemals leerstehenden Gebäuden können durch Umnutzung beispielsweise
dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, Nahversorgungseinrichtungen,
Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung, Coworking Spaces
oder Freizeiteinrichtungen werden.
Ebenfalls seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit einer um 20
Prozentpunkte höheren Förderung für finanzschwache Kommunen.
In der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft nachhaltige Landentwicklung, einem
Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz (AMK), wurde vor dem
Hintergrund des fortschreitenden demografischen, technologischen, wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Wandels und der Ergebnisse der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ darüber beraten, wie die GAK-Förderung der
ländlichen Entwicklung – auch unter Berücksichtigung des diesbezüglichen
Maßnahmenbeschlusses der Bundesregierung – weiter an die
gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse für die Entwicklung der ländlichen Räume, neuen
Herausforderungen und die veränderte Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und
Bürger in den ländlichen Räumen angepasst werden kann. Dazu wurde ein
Grundsatzpapier „Land.Perspektiven 2030“, das auch auf die Attraktivität der
Ortskerne und die Revitalisierung von Gebäuden eingeht, auf dem
Zukunftsforum Ländliche Entwicklung am 20. Januar 2021 diskutiert (https://www.zukunf
tsforum-laendliche-entwicklung.de/rueckblick/2021/online-fachforen/mittwoc
h-20-januar-2021-1230-bis-1430-uhr/6-landperspektiven-2030-zukunft-der-inte
grierten-laendlichen-entwicklung/) und der AMK am 11. Juni 2021 vorgelegt
(https://www.landentwicklung.de/fileadmin/sites/Landentwicklung/Dateien/Pu
blikationen/Endfassung_LandPerspektiven2030.pdf). Eine abschließende
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
Im „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) werden derzeit im
Rahmen eines sog. Denklaborprozesses mit externen Experten Möglichkeiten
für eine Förderbekanntmachung zur Leerstandsbekämpfung ausgelotet.
4. Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass die Anwendung von
§ 13b des Baugesetzbuchs nicht zu einem erhöhten Leerstand in
Ortskernen führt?
5. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Anwendung des § 13b des
Baugesetzbuchs bezüglich des Leerstandes von Ortskernen gemacht?
6. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Immobilienwerte der Bestandsimmobilien in den Gemeinden entwickelt, die § 13b
des Baugesetzbuchs angewendet haben?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bauleitplanung liegt aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten
kommunalen Selbstverwaltungsrechts in der Verantwortung der Gemeinden. Dies
gilt auch für Bebauungspläne im Anwendungsbereich des § 13b des
Baugesetzbuches (BauGB). Aufsichts- und Weisungsrechte des Bundes bestehen nicht.
Nach den Vorgaben des § 1 Absatz 7 BauGB sind bei der Aufstellung jedes
Bauleitplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Für die Aufstellung von Bauleitplänen durch die
Gemeinden, auch von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB, gilt die
grundsätzliche Verpflichtung auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt (§ 1
Absatz 5 Satz 1 BauGB).
Für Informationen zur konkreten Anwendung des § 13b BauGB in den Ländern
wird auf die Ergebnisse der Länderabfrage aus dem Mai 2019 verwiesen, die in
zusammengefasster Form unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloa
ds/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/zusammengefasste-ergebnisse-laende
rabfrage.pdf veröffentlicht sind. Zudem wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/25725 verwiesen.
Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Wie haben sich Leerstand, Wert, Verkaufs- und Vermietungspreise von
Wohnimmobilien in den letzten fünf Jahren in ländlichen Räumen
entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie
aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders hohe
Leerstandsquote und starken Wertverlust auf (bitte begründen)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Erst- und
Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen (Angebotsmieten nettokalt)
der Jahre 2015 bis 2020 in ländlichen Räumen (nach Typologie des Thünen-
Instituts).
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ländlichen
Räumen 2015 bis 2020
Typologie ländlicher Räume
(Thünen-Institut)
2015 2020 2015–2020
Angebotsmieten
nettokalt in EUR
je m² Entwicklung in %
sehr ländlich /
weniger gute sozioökonomische Lage 5,37 6,32 17,5
sehr ländlich /
gute sozioökonomische Lage 6,52 8,28 27,1
eher ländlich /
weniger gute sozioökonomische Lage 5,45 6,32 15,9
eher ländlich /
gute sozioökonomische Lage 7,55 9,60 27,2
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen,
Typologie ländlicher Räume nach Thünen-Institut
Anmerkungen: Angebotsmieten bei Erst- und Wiedervermietungen ohne Nebenkosten für
unmöblierte Wohnungen mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute
Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Die letzte flächendeckende und kleinräumige amtliche Erfassung von
Wohnungsleerständen erfolgte im Jahr 2011 mit der Gebäude- und
Wohnungszählung des Zensus 2011. Die nächste Erhebung findet mit dem Zensus 2022 statt.
Für die Jahre zwischen den Gebäude- und Wohnungszählungen liegen keine
kleinräumigen Daten, die in der Qualität mit den Angaben aus dem Zensus
2011 vergleichbar sind, vor. Eine Abschätzung des Bundesinstitutes für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) bietet eine grobe Einordnung der
Leerstandsentwicklungen in den Jahren 2015 und 2018 (siehe folgende Tabelle). Es
zeigt sich, dass die Wohnungsleerstände in den ländlichen Räumen seit dem
Jahr 2015 leicht zugenommen haben, nachdem diese besonders im Jahr 2015
durch die hohen Außenwanderungsgewinne eher rückläufig waren. Die
höchsten Leerstandsquoten und die höchsten Zuwächse der Wohnungsleerstände
sind in ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage zu
erkennen. Strukturelle Defizite sorgen dort für weitere Wanderungsverluste und
somit Wohnungsüberhänge.
Abschätzung von Wohnungsleerständen in ländlichen Räumen 2015 und 2018
Typologie ländlicher Räume (Thünen-Institut)
2015 2018
geschätzte
Leerstandsquote in %
sehr ländlich /
weniger gute sozioökonomische Lage 6,2 7,5
sehr ländlich /
gute sozioökonomische Lage 4,1 4,8
eher ländlich /
weniger gute sozioökonomische Lage 7,3 8,4
eher ländlich /
gute sozioökonomische Lage 2,8 3,2
Anmerkung: Neuberechnung 31. Januar 2020
Datenbasis: BBSR-Abschätzung Wohnungsleerstände, basierend auf Leerstandsdaten des Zensus
2011, Gebäude- und Wohnungszählung; Typologie ländlicher Räume nach Thünen-Institut
Daten zu Verkaufspreisen liegen der Bundesregierung nicht differenziert nach
der Typologie des Thünen-Instituts vor. Die folgende Tabelle zeigt die
Entwicklung der Preise von Wohnimmobilien differenziert nach Gebäude- und
Wohnungsformen und nach den zwei ländlichen Ausprägungen der
siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR im Zeitraum 2015 bis 2020 (jeweils viertes
Quartal). Die Berechnungen der Preisentwicklungen stammen vom
Statistischen Bundesamt.
Entwicklung der Kaufpreise von Wohnimmobilien in ländlichen Kreisen 2015
bis 2020 (jeweils viertes Quartal)
ländliche Kreise
(siedlungsstrukturelle Kreistypen
BBSR)
Ein- und
Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen
Entwicklung in %
ländliche Kreise mit
Verdichtungsansätzen 42,1 42,5
dünn besiedelte ländliche
Kreise 45,4 39,0
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung; Statistisches Bundesamt: Preisindizes für
Wohnimmobilien. 4. Vierteljahr 2020, basierend auf Daten der Gutachterausschüsse für
Grundstückswerte.
Zu Immobilienwerten liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
8. In welchen Gemeinden in ländlichen Räumen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Regelungen der sogenannten Mietpreisbremse nach
§ 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?
Verordnungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Absatz 2
BGB sind aktuell in 12 Bundesländern in Kraft (Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen). Nach
Kenntnis der Bundesregierung gilt in den in der Anlage zu dieser Frage
aufgeführten Gemeinden in ländlichen Kreisen (nach Typologie des Thünen-
Instituts) die Mietpreisbremse, es wird auf die Anlagen 1 und 2 zu Frage 8
verwiesen.*
9. In welchen Gemeinden in ländlichen Räumen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung abgesenkte Mieterhöhungsmöglichkeiten auf Basis der
ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB?
Die sogenannte abgesenkte Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 Satz 2
BGB gilt aktuell in 13 Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen). Nach
Kenntnis der Bundesregierung gelten in den in der Anlage zu dieser Frage
aufgeführten Gemeinden in ländlichen Kreisen (nach Typologie des Thünen-
Instituts) abgesenkte Mieterhöhungsmöglichkeiten auf Basis der ortsüblichen
Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB (abgesenkte
Kappungsgrenzen), es wird auf die Anlagen 3 und 4 zu Frage 9 verwiesen.*
10. In welchem Umfang wurden Anträge auf das Baukindergeld gestellt
(bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach
Bundesland und der entsprechenden Anzahl aufschlüsseln)?
Baukindergeld – Zuschuss
Anzahl in % Mio. Euro
Baden-Württemberg 49.269 13.6 1.073,7
Bayern 53.307 14,8 1.117,5
Berlin 5.435 1,5 113,8
Brandenburg 15.120 4,2 296,0
Bremen 2.764 0,7 59,0
Hamburg 3.676 1,0 78,6
Hessen 25.141 6,9 537,6
Mecklenburg-
Vorpommern
8.408 2,3 166,7
Niedersachsen 43.262 12,0 920,8
Nordrhein-Westfalen 74.628 20,7 1.601,4
Rheinland-Pfalz 21.450 5,9 451,8
Saarland 4.986 1,3 101,3
Sachsen 17.468 4,8 358,5
Sachsen-Anhalt 10.917 3,0 207,2
Schleswig-Holstein 14.643 4,0 300,9
Thüringen 9.479 2,6 188,2
Gesamt 359.953 100 7.573,1
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bis Ende Mai 2021 wurden insgesamt rund 360 000 Anträge auf eine
Förderung mit dem Baukindergeld mit einem Gesamtvolumen von rund 7,6 Mrd.
Euro gestellt. Die Inanspruchnahme in den einzelnen Bundesländern ergibt sich
aus folgender Tabelle:
Eine Aufschlüsselung nach dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-
Typologie liegt der Bundesregierung nicht vor. Die folgende Karte zeigt die
Inanspruchnahme des Baukindergeldes:
11. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Wohnprojekte
in ländlichen Regionen, in denen Menschen mit mehreren Parteien
beispielsweise generationsübergreifend, gemeinschaftlich leben?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen verschiedener Modellprogramme und
-projekte Vorhaben, die beispielhaft zeigen, wie das eigenständige und
selbstbestimmte Wohnen im Alter gelingen kann, auch bei Hilfe- und Pflegebedarf.
Dazu zählen Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens, sowohl im ländlichen
als auch im städtischen Raum, die als Modellvorhaben Vorbildfunktion
entfalten sollen. So wurden im 2019 beendeten Modellprogramm „Gemeinschaftlich
wohnen, selbstbestimmt leben“ beispielsweise Vorhaben gefördert, die ein
gemeinschaftliches Wohnen in einem ehemaligen Bauernhof im Oberbergischen
Kreis (Nordrhein-Westfalen) oder in einem neuen Wohnobjekt im Landkreis
Biberach (Baden-Württemberg) realisierten. Auch im 2020 gestarteten
Modellprogramm „Leben wie gewohnt“ werden gemeinschaftliche Wohnprojekte in
ländlichen Gebieten gefördert. So wird zum Beispiel in der Gemeinde Prötzel
(Brandenburg) die Umgestaltung eines ehemaligen Gutshofs in einen Ort des
gemeinschaftlichen Wohnens unterstützt.
In der Dorfentwicklung der GAK wird die Umnutzung dörflicher Bausubstanz
und die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz
gefördert. Dabei ist auch die Förderung hin zu einem Gebäude möglich, in dem nach
der Umnutzung Menschen mit mehreren Parteien generationsübergreifend
gemeinschaftlich leben.
12. Welche erfolgreichen Modellvorhaben zur ländlichen Entwicklung im
Rahmen der Städtebauförderung wurden in der laufenden
Legislaturperiode in eine Regelförderung überführt (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD von 2018, S. 177)?
Die Städtebauförderung ist eine Regelförderung, in diesem Rahmen werden
grundsätzlich keine Modellvorhaben unterstützt. Soweit mit der Frage die
Zeilen 5507-5509 auf Seite 117 des Koalitionsvertrages 2018 angesprochen sind,
ist darauf hinzuweisen, dass sich diese Passage nicht auf die
Städtebauförderung bezieht.
13. Mit welchen neuen Förderaufrufen innerhalb der Städtebauförderung
verfolgt die Bundesregierung die Belebung von Orts- und Stadtkernen,
interkommunalen Kooperationen und Stadt- bzw. Umlandpartnerschaften
in ländlichen Räumen wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und
SPD von 2018 vereinbart?
2020 wurde die Städtebauförderung neu strukturiert und weiterentwickelt.
Dabei setzt die weiterentwickelte Städtebauförderung insbesondere mit ihrem
neuen Programm „Lebendige Zentren“ einen Schwerpunkt bei Erhalt und
Entwicklung der Stadt- und Ortskerne. Der Bund stellt für dieses
Städtebauförderprogramm jährlich 300 Millionen Euro bereit. Waren zuvor lediglich im
ehemaligen Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ förderfähig, werden interkommunale
Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften seit 2020 als neue
Querschnittsaufgabe in allen Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Zudem sind
entsprechende Maßnahmen mit einem Förderanreiz versehen: Abweichend vom
Grundsatz der 1/3-Beteiligung von Bund, Land und Kommunen kann der
kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Um
sicherzustellen, dass alle beteiligten Kommunen von der Zusammenarbeit profitieren, ist
ein überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungskonzept zu erstellen, das
von allen kooperierenden Kommunen zu beschließen ist.
Ergänzend zur Städtebauförderung sollen 2021 mit dem Projektaufruf
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden – auch in
ländlichen Räumen – modellhaft dabei unterstützt werden, innovative und
längerfristig tragbare Konzepte für die Revitalisierung ihrer Innenstädte und Zentren zu
erarbeiten und drängende Aufgaben auch kurzfristig umzusetzen. Der
Projektaufruf soll in Kürze veröffentlicht werden.
14. Wie wurde das Programm der Städtebauförderung „Kleinere Städte und
Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ in der
laufenden Legislaturperiode weiterentwickelt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie hat sich die Anzahl an ehrenamtlich Engagierten in der
Kommunalpolitik in den letzten zehn Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte
nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP, 2007 bis 2017) lassen sich
für die letzte Dekade folgende empirische Befunde ermitteln: Im gesamten
Bundesgebiet geben 9,0 Prozent der Befragten an, sich in ihrer Freizeit
politisch zu beteiligen. In (nach der Thünen-Typologie) ländlichen Räumen ist der
Anteil der ehrenamtlich politisch Tätigen von 8,4 Prozent im Jahr 2007 auf
9,6 Prozent im Jahr 2017 gestiegen, während er in nicht-ländlichen Räumen
von 6,2 Prozent (2007) auf 7,7 Prozent (2017) angestiegen ist. Unterschieden
nach dem Grad der Ländlichkeit (nach der Thünen-Typologie) ist der Anteil der
in ihrer Freizeit politisch Tätigen in sehr ländlichen Räumen von 8,8 Prozent
(2007) auf 10,8 Prozent (2017) und in eher ländlichen Räumen von 8 Prozent
(2007) auf 8,6 Prozent (2017) angestiegen.
Politische Beteiligung nach Ländlichkeit und Jahr (2007-2017)
Jahr
sehr
ländlich
eher
ländlich
ländlich
gesamt
nicht
ländlich Gesamt
N 5.376 6.513 11.889 8.522 20.411
2008 11,3 9,6 10,4 8,6 9,6
N 5.100 6.153 11.253 8.081 19.334
9,7 9,2 9,4 6,6 8,2
N 4.804 5.737 10.541 7.433 17.974
2011 10,8 9,6 10,1 7,1 8,8
N 5.765 6.506 12.271 8.474 20.745
2013 14,4 11,2 12,7 11,3 12,1
N 5.240 5.784 11.024 7.656 18.680
9,8 8,6 9,2 7,3 8,3
N 7.573 7.829 15.402 11.430 26.832
2017 10,8 8,6 9,6 7,7 8,7
N 7.470 7.947 15.417 11.188 26.605
Gesamt 10,7 9,2 9,9 7,7 9,0
N 41.328 46.469 87.797 62.784 150.581
Quelle: Sozio-oekonomisches Panel (Version 35), 2007 bis 2017. Berechnungen Thünen-Institut
(gewichtet). Angaben in Prozent auf Basis gültiger Werte. N = Anzahl an gültigen Angaben
Anmerkung: Fragewortlaut: „Welche der folgenden Tätigkeiten üben Sie in
Ihrer freien Zeit aus? Geben Sie bitte zu jeder Tätigkeit an, wie oft Sie das
machen: Beteiligung in Parteien, in der Kommunalpolitik, Bürgerinitiativen“.
Angegeben sind die Anteile jener Befragten, die sich mindestens gelegentlich in
Parteien, in der Kommunalpolitik oder in Bürgerinitiativen beteiligen.
Der Anteil an ehrenamtlich politisch tätigen Frauen ist bundesweit von 5,4
Prozent (2007) auf 6,8 Prozent (2017) gestiegen, während jener der Männer von
9,6 Prozent (2007) auf 10,7 Prozent (2017) gestiegen ist.
Politische Beteiligung nach Bundesland und Jahr (2007 bis 2017)
Jahr
Schleswig
-Holstein
Hamburg
Niedersachsen Bremen
Nordrhein-
Westfalen Hessen
Rheinland
-Pfalz
Baden-
Württemberg Bayern
2007 8,7 4,5 8,8 8,6 6,2 9,1 7,1 6,3 8,6
612 293 1.819 146 4.183 1.380 916 2.479 2.927
2008 12,7 7,5 10,1 16,0 9,1 9,8 9,6 8,7 11,4
549 281 1.749 137 3.924 1.313 877 2.355 2.758
2009 7,7 6,1 9,9 6,5 5,9 10,0 9,0 7,2 10,0
514 267 1.633 114 3.628 1.217 825 2.093 2.597
2011 6,7 5,3 9,4 8,1 6,7 10,0 13,5 10,0 10,1
647 313 1.917 124 4.136 1.406 976 2.486 3.183
2013 13,0 10,2 14,1 14,7 11,1 10,1 15,8 11,3 13,5
577 303 1.743 118 3.677 1.280 910 2.109 2.913
2015 7,1 6,5 9,6 5,9 7,3 7,5 11,2 7,7 10,0
893 464 2.608 186 5.590 1.886 1.359 3.224 4.387
2017 7,3 7,6 10,4 3,9 8,2 7,7 11,5 9,1 9,1
947 468 2.689 218 5.533 1.788 1.287 3.027 4.226
Total 9,0 6,8 10,3 9,1 7,7 9,1 11,0 8,5 10,3
4.739 2.389 14.158 1.043 30.671 10.270 7.150 17.773 22.991
Jahr Saarland Berlin Brandenburg
Mecklenburg-
Vorpommern Sachsen
Sachsen-
Anhalt Thüringen Gesamt
2007 9,2 7,8 6,4 11,0 7,4 5,3 6,1 7,4
251 751 861 503 1.502 870 913 20.406
2008 8,4 9,0 9,9 10,2 7,6 7,4 7,9 9,6
223 723 824 489 1.431 820 877 19.330
2009 11,7 8,8 8,6 9,4 7,6 8,2 8,0 8,2
196 678 790 466 1.361 770 823 17.972
2011 9,5 8,0 6,8 11,3 9,9 7,6 6,0 8,8
227 778 884 518 1.398 863 886 20.742
2013 7,1 14,4 13,3 17,5 8,8 10,5 10,2 12,1
176 762 773 450 1.331 756 799 18.677
2015 8,5 8,5 10,5 7,6 7,6 7,6 7,4 8,3
250 994 1.011 559 1.542 897 980 26.830
2017 14,3 8,0 8,0 11,2 6,3 8,4 8,1 8,7
241 994 1.034 581 1.656 925 987 26.601
Total 9,8 9,1 9,0 11,0 7,8 7,8 7,6 9,0
1.564 5.680 6.177 3.566 10.221 5.901 6.265 150.558
Quelle: Sozio-oekonomisches Panel (Version 35), 2007 bis 2017. Berechnungen Thünen-Institut
(gewichtet). Angaben in Prozent auf Basis gültiger Werte.
16. Wie hat sich das ehrenamtliche Engagement im Allgemeinen in den
letzten zehn Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach Geschlecht
und dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie
aufschlüsseln)?
Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP, 2007 bis 2017) fragt explizit nach dem
ehrenamtlichen Engagement in Vereinen, Verbänden oder sozialen Diensten.
Für die letzte Dekade lassen sich auf Basis des SOEP folgende empirische
Befunde ermitteln:
Im gesamten Bundesgebiet ist das ehrenamtliche Engagement von 29,4 Prozent
(im Jahr 2007) auf 32 Prozent (im Jahr 2017) angestiegen. In ländlichen
Räumen (gesamt) ist das ehrenamtliche Engagement im selben Zeitraum von
33,2 Prozent auf 35,2 Prozent angestiegen. In sehr ländlichen Räumen ist das
ehrenamtliche Engagement von 35,9 Prozent im Jahr 2007 auf 37,4 Prozent im
Jahr 2017 angestiegen, in eher ländlichen Räumen ist es im selben Zeitraum
von 30,7 Prozent auf 33,3 Prozent angestiegen.
In eher ländlichen Räumen (Thünen-Typologie) engagieren sich im Jahr 2007
circa 29,7 Prozent der befragten Frauen und 31,9 Prozent der befragten Männer.
Im Jahr 2017 sind es 31,7 Prozent der befragten Frauen und 34,9 Prozent der
befragten Männer. In sehr ländlichen Räumen engagieren sich im Jahr 2007
circa 30,9 Prozent der befragten Frauen und 41,2 Prozent der befragten Männer.
Im Jahr 2017 sind es 34,3 Prozent der befragten Frauen und 40,6 Prozent der
befragten Männer.
Ehrenamtliches Engagement nach Ländlichkeit und Jahr (2007 bis 2017)
Jahr sehr ländlich eher ländlich ländlich gesamt nicht ländlich Gesamt-deutschland
2007 35,9 30,7 33,2 24,4 29,4
N 5.391 6.519 11.910 8.542 20.452
2008 31,8 28,2 29,9 23,3 27,0
N 5.102 6.155 11.257 8.101 19.358
2009 35,9 31,3 33,5 24,9 29,7
N 4.812 5.748 10.560 7.429 17.989
2011 38,8 33,5 36,0 27,6 32,3
N 5.765 6.512 12.277 8.486 20.763
2013 35,2 30,8 32,9 26,4 30,1
N 5.244 5.791 11.035 7.671 18.706
2015 36,6 33,1 34,7 28,5 31,9
N 7.586 7.834 1.5420 11.436 26.856
2017 37,4 33,3 35,2 28,1 32,0
N 7.473 7.963 15.436 11.193 26.629
Gesamt 35,9 31,5 33,6 26,2 30,3
N 41.373 46.522 87.895 6.2858 150.753
Quelle: Sozio-oekonomisches Panel (Version 35), 2007 bis 2017. Berechnungen Thünen-Institut
(gewichtet). Angaben in Prozent auf Basis gültiger Werte. N = Anzahl an gültigen Angaben
Anmerkung: Fragewortlaut: „Welche der folgenden Tätigkeiten üben Sie in
Ihrer freien Zeit aus? Geben Sie bitte zu jeder Tätigkeit an, wie oft Sie das
machen: Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder sozialen
Diensten“. Angegeben sind die Anteile für jene Befragte, die angaben, sich
mindestens gelegentlich ehrenamtlich zu engagieren.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinslandschaft in
den letzten zehn Jahren in ländlichen Räumen verändert (bitte nach dem
Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach Bundesland und
Bereich aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zur Beantwortung dieser Fragestellung derzeit
keine geeigneten Daten vor. Auf die Vorbemerkungen zum Ausbau des
Monitorings wird verwiesen.
18. Wie hat sich die Beschäftigungsquote von Frauen in den letzten zehn
Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie, nach Teil- und Vollzeitbeschäftigung
und Bundesland aufschlüsseln)?
Aufgrund der kurzfristig zur Verfügung stehenden Daten bezieht sich die
nachstehende Betrachtung auf den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2020.
Die Beschäftigungsquote von Frauen in ländlichen Räumen ist im Zeitraum
2013 bis 2020 von durchschnittlich 52,5 Prozent auf 59,2 Prozent gestiegen.
Damit hat sich auch der diesbezügliche Vorsprung der ländlichen auf die
nichtländlichen, also großstädtischen Räume etwas vergrößert. 2013 betrug die
Differenz der Frauenbeschäftigungsquoten beider Regionstypen rund 2,7
Prozentpunkte. 2020 waren es rund 3,7 Prozentpunkte.
In den sehr ländlichen Räumen ist die Beschäftigungsquote von Frauen
zwischen 2013 und 2020 im Mittel etwas stärker gestiegen als in den eher
ländlichen Räumen. 2013 belief sich der Rückstand der sehr ländlichen auf die eher
ländlichen Räume noch auf rund 1,2 Prozentpunkte (51,8 Prozent gegenüber
53,1 Prozent). Im Jahr 2020 waren es nur noch rund 0,5 Prozentpunkte
(58,9 Prozent gegenüber 59,5 Prozent).
Weitere Informationen zu den Beschäftigungsquoten von Frauen in
Abhängigkeit des Grades der Ländlichkeit und nach Bundesländern im Zeitraum 2013
bis 2020 können der in der Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden
(Hinweis: Abweichungen vom Text sind rundungsbedingt). Eine
Unterscheidung nach Vollzeit und Teilzeit liegt nicht vor (Anlage 5).*
19. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Teilhabe von
Frauen in ländlichen Räumen befördert und sie wirtschaftlich gestärkt,
wie im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD
beschlossen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/25414 wird verwiesen.
20. Wie viele Co-Working-Spaces gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung heute in ländlichen Regionen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Wie viele der Co-Working Spaces haben Bundesfördermittel,
beispielsweise über den Förderbereich ILE in der GAK, erhalten?
Zur Anzahl von Coworking Spaces in ländlichen Räumen in Deutschland
liegen keine amtlichen statistischen Daten vor. Über die Integrierte Ländliche
Entwicklung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe GAK bietet der Bund
gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Dorferneuerung Fördermöglichkeiten für
ländliche Coworking Spaces an. Auf Grund der verfassungsmäßigen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind für die Umsetzung die Länder
zuständig. Im Rahmen der „Meldung der Länder zum Vollzug der GAK“
werden Coworking Spaces bisher nicht gesondert ausgewiesen.
Im Rahmen der Förderung von Gewerbezentren können durch die GRW auch
Coworking Spaces gefördert werden. Eine separate statistische Erfassung
darüber findet jedoch nicht statt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Bundesregierung verweist auf eine Studie zu Coworking Spaces im
ländlichen Raum, die den Fragestellern ggf. nähere Auskünfte zu dem Thema geben
kann:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/coworki
ng-im-laendlichen-raum-all. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu bestehenden und dem Aufbau weiterer Monitoringsysteme
und Berichtswesen verwiesen.
21. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung den Zugang zu
Kultur und kultureller Bildung in ländlichen Regionen sicher?
Das BULE ist ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in
ganz Deutschland. Gefördert werden Vorhaben außerhalb der Primärproduktion
(Land- und Forstwirtschaft, Fischerei), die der ländlichen Entwicklung in
Deutschland dienen. Herausragende Ideen und zukunftsweisende Lösungen für
aktuelle und künftige Herausforderungen in ländlichen Regionen sollen
erprobt, unterstützt, systematisch ausgewertet und die Erkenntnisse daraus
bekannt gemacht werden. Die Bundesregierung fördert mit BULE im Rahmen
von LandKULTUR sowohl modellhafte Projekte, um kulturelle Teilhabe in
ländlichen Räumen zu erhalten und weiterzuentwickeln, als auch
landwirtschaftliche Museen als wichtige Lern- und Begegnungsorte für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene in den ländlichen Räumen.
Neben der Regelförderung von Kunst und Kultur leistet die Bundesregierung
u. a. durch das Förderprogramm „Kultur in ländlichen Räumen“ aus Mitteln
des BULE einen Beitrag zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Kommission empfiehlt eine
„Förderung von örtlichen Bildungs- und Kulturinfrastrukturen“. Die unter dem Titel
„Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall“
dargelegten Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit bezüglich der
Kulturentwicklung in ländlichen Räumen lauten: „Kultureinrichtungen sollen
hinsichtlich konkreter kultureller Angebote sowie als Institutionen gefördert
werden, die öffentlichen Raum für Begegnung bieten, Kontinuität darstellen und
daher im besten Sinne zur Daseinsvorsorge gehören. Insbesondere in ländlichen
Räumen ist die Sicherung einer kontinuierlichen und verlässlichen
Kulturförderung erforderlich. Die Handlungsempfehlungen sind: Förderung von örtlichen
Bildungs- und Kulturinfrastrukturen als kulturelle und soziale Orte,
einschließlich der Bibliotheken und Museen in ländlichen Räumen sowie Unterstützung
der Vereinsarbeit, Koordinierung und Vernetzung der Aktivitäten und Akteure.“
Entsprechend dieser Schlussfolgerungen fördert die Bundesregierung u. a. mit
Soforthilfeprogrammen für Kulturzentren, Heimatmuseen und Bibliotheken
sowie Projekten in den Bereichen Musik, Theater, Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements und Kulturwirtschaft den Zugang zu Kultur in ländlichen
Räumen. Die Bundesregierung fördert zudem modellhafte Projekte im Rahmen
des Programms „Kulturelle Vermittlung“, die zu mehr Diversität bei Personal,
Programm und Publikum von Kultureinrichtungen beitragen können. Ziel ist
es, künftig mehr Menschen zu erreichen, die bisher kaum oder gar keine
kulturellen Angebote nutzen.
Über das Programm „Regionen gestalten“ fördert die Bundesregierung aus
Mitteln des BULE modellhafte Projekte, beispielweise zur Identifikation von
Förderbedarfen in räumlicher und qualitativer Hinsicht sowie zur Umsetzung
„Digitaler Kulturbühnen“.
Die verschiedenen Förderinitiativen der Bundesregierung werden aufeinander
abgestimmt und ergänzen sich.
22. Inwiefern fördert die Bundesregierung Initiativen, die Rückkehrerinnen
und Rückkehrer und auch Interessierte anspricht und dabei unterstützt,
ihren Lebensmittelpunkt in ländliche Räume zu verlegen?
Die Politik der Bundesregierung für gleichwertige Lebensverhältnisse schließt
ein, dass die erstmalige Verlegung des Lebensmittelpunktes auf oder die
Rückkehr in Orte in den ländlichen Regionen attraktiver wird. Entsprechende
Initiativen waren beispielsweise Gegenstand von Förderregionen im BULE-
Programm „Land(auf)Schwung“.
Das Thema Rückwanderung ist zudem Gegenstand verschiedener
Forschungsprojekte beim Thünen-Institut für Ländliche Räume, so im Rahmen der
laufenden, aus dem BULE finanzierter Forschungsvorhaben „Vom Kommen, Gehen
und Bleiben (KoBaLd): Wanderungsgeschehen und
Wohnstandortentscheidungen aus der Perspektive ländlicher Räume“ (gemeinsam mit dem Institut für
Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS)) und „Die räumliche Mobilität
von Arbeitskräften im Erwerbsverlauf – Analysen für ländliche Räume in
Deutschland (MobiLä)“ (gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB)).
23. In welchen ländlichen Kreisen konnte die Bevölkerungsabnahme
gestoppt oder zumindest verlangsamt werden in den letzten zehn Jahren?
Das aktuellste Jahr, für das Wanderungsdaten auf Kreisebene vorliegen, ist das
Jahr 2019. Der betrachtete Zeitraum betrifft daher die Jahre 2009 bis 2019. Im
Jahr 2009 verzeichneten 262 der 305 ländlichen Kreise (nach Thünen-
Typologie) eine abnehmende Bevölkerungszahl. 141 dieser im Jahr 2009
schrumpfenden ländlichen Kreise verzeichneten 2019 einen
Bevölkerungsanstieg. In den 122 ländlichen Kreisen, die sowohl 2009 als auch 2019 eine
Bevölkerungsabnahme verzeichneten, hat sich in allen bis auf 13 Kreise die
Bevölkerungsabnahme (Schrumpfungsrate) verringert. Alle 43 ländlichen Kreise,
die bereits im Jahr 2009 einen Bevölkerungsanstieg verzeichneten, wuchsen
auch im Jahr 2019. Eine Liste der jeweiligen Kreise findet sich in Anlage 6 zu
Frage 23.*
24. Welches sind die fünf ländlichen Kreise, die in den letzten zehn Jahren
am härtesten vom Bevölkerungsrückgang betroffen waren?
Der Bevölkerungsrückgang von 2009 bis 2019 war in den Kreisen Saalfeld-
Rudolstadt (–12,8 Prozent), Anhalt-Bitterfeld (–11,6 Prozent), Mansfeld-
Südharz (–11,5 Prozent), Spree-Neiße (–11,5 Prozent) und Oberspreewald-Lausitz
(–11,4 Prozent) am stärksten.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zuzüge in ländliche
Regionen respektive über eine Stadtflucht in ländlichen Regionen zu
Zeiten der Corona-Pandemie?
Das aktuellste Jahr, für das Wanderungsdaten auf Kreisebene vorliegen, ist das
Jahr 2019. Auf dieser Grundlage lassen sich keine Aussagen über
Wanderungen während der COVID-19-Pandemie ab 2020 treffen. Im Übrigen wird auf
die Ausführungen zum weiteren Ausbau der Datenbasis in den
Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
26. Wie haben sich die Anzahl der Menschen in Deutschland, die in
ländlichen Räumen leben, und der Anteil der Fläche Deutschlands, der zu den
ländlichen Räumen zählt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach
dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach
Bundesland aufschlüsseln)?
Die Zahl der Bevölkerung in ländlichen Räumen ist in Deutschland um 1,3
Prozent von 1999 bis 2019 zurückgegangen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass
die Bevölkerungsentwicklung tendenziell negativ mit dem Grad der
Ländlichkeit zusammenhängt. Allerdings zeigen die vorliegenden Daten (vgl. Antwort
zu Frage 25), dass sich Binnenwanderungsströme von der Land-Stadt-
Wanderung insgesamt wieder in eine Stadt-Land-Wanderung umgekehrt haben,
was sich auch auf die Bevölkerungsentwicklung in den Raumtypen auswirkt.
Da die Thünen-Typologie bisher nur einmal, nämlich 2016, erstellt wurde, kann
eine Veränderung der Flächenanteile nicht abgebildet werden. Die konstante
Zuordnung der Kreise zu den Raumtypen ermöglicht jedoch eine langfristige
Betrachtung von Entwicklungen innerhalb dieser Typen. Eine Aktualisierung
der Typologie ist geplant, wenn die neuen Zensusergebnisse vorliegen.
Flächenanteil und Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem Grad der
Ländlichkeit
Grad der
Ländlichkeit
Fläche 2016
in qkm
Bevölkerungszahl
1999
Bevölkerungszahl
2019
Bevölkerungsentwicklung 1999 bis
2019 in Prozent
Deutschland
insgesamt 357.499,62 81507.063 83.166.711 2,0
nicht-ländlich 31.094,17 33.787.647 36.051.699 6,7
ländlich insgesamt 326.352,43 47.719.416 47.115.012 –1,3
eher ländlich 130.045,25 25.045.940 24.987.162 –0,2
sehr ländlich 196.307,18 22.673.476 22.127.850 –2,4
Quelle: Thünen-Institut 2021 (Datengrundlage: Küpper 2016, www.regionalstatistik.de, www.vgrd
l.de).
Die folgende Tabelle zeigt den Flächenanteil und die Bevölkerungsentwicklung
ländlicher Räume in den einzelnen Bundesländern. Dabei zeigen sich die
siedlungsstrukturellen und sozioökonomischen Unterschiede zwischen den
Bundesländern.
Flächenanteil und Entwicklung der Bevölkerungszahl ländlicher Räume nach
Bundesländern
Länder
Flächenanteil
ländlicher Räume
2016 in Prozent
Einwohnerzahl in
ländlichen
Kreisen 1999
Einwohnerzahl in
ländlichen Kreisen
2019
Bevölkerungsentwicklung
in ländlichen Kreisen
1999 bis 2019 in Prozent
Schleswig-Holstein 93,7 2.022.184 2.124.346 5,1
Hamburg 0,0 0 0 –
Niedersachsen 93,9 6.097.571 6.128.388 0,5
Bremen 0,0 0 0 –
Nordrhein-Westfalen 64,5 5.271.124 5.310.346 0,7
Hessen 89,4 3.640.554 3.646.920 0,2
Rheinland-Pfalz 96,0 3.225.474 3.223.560 –0,1
Baden-Württemberg 86,1 6.249.117 6.620.889 5,9
Bayern 96,2 8.966.584 9.459.663 5,5
Saarland 84,0 715.414 658.173 –8,0
Berlin 0,0 0 0 –
Brandenburg 99,4 2.437.944 2.341.559 –4,0
Länder
Flächenanteil
ländlicher Räume
2016 in Prozent
Einwohnerzahl in
ländlichen
Kreisen 1999
Einwohnerzahl in
ländlichen Kreisen
2019
Bevölkerungsentwicklung
in ländlichen Kreisen
1999 bis 2019 in Prozent
Mecklenburg-
Vorpommern 99,2 1.586.043 1.398.947 –11,8
Sachsen 95,4 3.216.054 2.675.712 –16,8
Sachsen-Anhalt 98,4 2.152.315 1.718.455 –20,2
Thüringen 97,6 2.139.038 1.808.054 –15,5
Deutschland 91,3 47.719.416 47.115.012 –1,3
Quelle: Thünen-Institut 2021 (Datengrundlage: Küpper 2016, www.regionalstatistik.de, www.vgrd
l.de).
27. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose bis 2040 des
BBSR zu den schrumpfenden Regionen (bitte den erwarteten Rückgang
der Bevölkerung bis 2040 in Prozent angeben), und in welchen Regionen
nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis 2040 besonders stark zu (bitte
auch nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für welche ländlichen Regionen wird ein Wachstum der Bevölkerung
prognostiziert (bitte begründen)?
Die Auswertung der Bevölkerungsprognose zeigt, dass bis 2040 die Regionen
mit guter sozioökonomischer Lage unabhängig von dem Grad der Ländlichkeit
(Thünen-Typologie) wachsen werden. Der regionale Vergleich bezogen auf die
Bundesländer fällt hingegen heterogen aus. So wachsen danach bspw. die eher
ländlichen Räume mit guter sozioökonomischer Lage in Bayern, Schleswig-
Holstein und Baden-Württemberg um 5,84; 4,17 bzw. 3,41 Prozentpunkte,
während die gleichen Räume im Saarland und Nordrhein-Westfalen um 10,47
bzw. 3,20 Prozentpunkte an Bevölkerung verlieren werden. Selbst in den sehr
ländlichen Räumen mit guter sozioökonomischer Lage in Bayern und Baden-
Württemberg wird bis 2040 immerhin noch mit 3,07 bzw. 1,80 Prozentpunkten
mehr Menschen gerechnet. In den eher ländlichen Räumen mit weniger guter
sozioökonomischer Lage hingegen fällt die Bevölkerungsentwicklung
durchweg negativ aus. In den nicht ländlichen Räumen werden Zuwächse der
Gesamtbevölkerung von bis zu 6,67 Prozentpunkten (Hessen) erwartet.
Allerdings sind gerade auch die Regionen mit einer positiven
Gesamtentwicklung von der Alterung der Bevölkerung betroffen, wie die Entwicklung der
über 60-Jährigen zeigt. So beträgt die Zunahme der über 60-Jährigen in den
eher ländlichen Räumen mit guter sozioökonomischer Lage für Bayern,
Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg 28,38, 26,29 bzw. 24,26
Prozentpunkte. Die prognostizierte Alterung beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf
25,34 und in Niedersachsen auf lediglich 13,51 Prozentpunkte. Dort, wohin
wanderungsbedingt die Bevölkerung zunimmt, gibt es nach der Prognose
offenbar auch ein größeres Alterungspotenzial.
Die weitere Aufschlüsselung nach Bundesländern und Räumen gemäß der
Thünen-Typologie kann den Anlagen 7 und 8 zu Frage 27 entnommen
werden.*
28. Wie hat sich die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in den
letzten 20 Jahren in ländlichen Räumen verändert (bitte nach dem Grad
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
In welchen ländlichen Regionen leben besonders viele bzw. wenige
Menschen mit Migrationshintergrund (bitte begründen)?
Die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund wurde bislang lediglich
im Rahmen des Zensus 2011 flächendeckend erhoben, sodass nur für diesen
Zeitpunkt der Stand dargestellt werden kann und das Nachzeichnen von
Entwicklungen auf Grund fehlender Daten auf Kreisebene nicht möglich ist. Die
nachfolgende Tabelle zeigt den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund
für das Jahr 2011. Dabei wird deutlich, dass der Anteil mit der Ländlichkeit
tendenziell abnimmt.
Menschen mit Migrationshintergrund nach dem Grad der Ländlichkeit im
Jahr 2011
Grad der
Ländlichkeit Einwohnerzahl
Menschen mit
Migrationshintergrund
Anteil Menschen mit
Migrationshintergrund in Prozent
Deutschland
insgesamt 79.652.290 15.297.410 19,2
nicht-ländlich 33.715.330 8.756.330 26,0
ländlich insgesamt 45.936.960 6.541.080 14,2
eher ländlich 24.162.580 3.650.810 15,1
sehr ländlich 21.774.380 2.890.270 13,3
Quelle: Thünen-Institut 2021 (Datengrundlage: Küpper 2016, www.regionalstatistik.de).
Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund
in den ländlichen Kreisen nach Bundesländern im Jahr 2011. Dabei fällt auf,
dass der Anteil in den westlichen Bundesländern relativ hoch ist, während er in
Ostdeutschland gering ausfällt. Die fünf ländlichen Kreise mit dem höchsten
Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund befinden sich alle in
Süddeutschland: kreisfreie Stadt Schweinfurt (35,7 Prozent), kreisfreie Stadt
Aschaffenburg (33,4 Prozent), Tuttlingen (31,3 Prozent), kreisfreie Stadt
Memmingen (31,1 Prozent) und kreisfreie Stadt Kempten (30,2 Prozent). Diese Kreise
sind wirtschaftsstarke Zentren ländlicher Räume, die für Migranten besonders
attraktiv sind. Demgegenüber befinden sich die fünf ländlichen Kreise mit dem
niedrigsten Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund alle in
Ostdeutschland: Erzgebirgskreis (1,8 Prozent), Altenburger Land (1,9 Prozent), Weimarer
Land (1,9 Prozent), Greiz (2,0 Prozent) und Schmalkalden-Meiningen (2,0
Prozent). Diese ostdeutschen ländlichen Kreise weisen auf Grund ihrer
wirtschaftlichen Schwäche eine geringe Attraktivität für Zuwanderer aus dem Ausland
auf und anders als industriell geprägte ländliche Kreise in Westdeutschland
fehlt ihnen eine ausgeprägte internationale Zuwanderung vor 1990.
Menschen mit Migrationshintergrund in ländlichen Räumen nach
Bundesländern:
Länder
Einwohner in
ländlichen Kreisen
Menschen mit
Migrationshintergrund in
ländlichen Kreisen
Anteil Menschen
mit
Migrationshintergrund in
ländlichen
Kreisen in Prozent
Schleswig-
Holstein 2.043.080 210.890 10,3
Hamburg 0 0 –
Länder
Einwohner in
ländlichen Kreisen
Menschen mit
Migrationshintergrund in
ländlichen Kreisen
Anteil Menschen
mit
Migrationshintergrund in
ländlichen
Kreisen in Prozent
Niedersachsen 5.960.650 875.940 14,7
Bremen 0 0 –
Nordrhein-
Westfalen 5.197.200 848.140 16,3
Hessen 3.535.620 676.290 19,1
Rheinland-Pfalz 3.158.580 539.940 17,1
Baden-
Württemberg 6.267.120 1.409.010 22,5
Bayern 8.981.860 1.312.580 14,6
Saarland 667.940 97.220 14,6
Berlin 0 0 –
Brandenburg 2.284.360 99.220 4,3
Mecklenburg-
Vorpommern 1.388.340 47.800 3,4
Sachsen 2.771.190 83.140 3,0
Sachsen-Anhalt 1.813.140 53.050 2,9
Thüringen 1.867.880 57.000 3,1
Deutschland 79.652.290 15.297.410 19,2
Quelle: Thünen-Institut 2021 (Datengrundlage: Küpper 2016, www.regionalstatistik.de).
29. Wie hat sich die Wahlbeteiligung in den letzten zehn Jahren in ländlichen
Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der
Thünen-Typologie, nach Bundesländern, Kommunal-, Landes- und
Bundestagswahlen aufschlüsseln)?
Die Auswertung enthält die erfragten Daten auf Bundes- und Länderebene,
aufgeschlüsselt nach Bund/Länder und Jahr sowie Wahlbeteiligung nach dem Grad
der Ländlichkeit. Daten auf Ebene der Gemeinden liegen nicht
bundeseinheitlich vor.
Anteil der Wahlbeteiligung nach Bundesland und Jahr.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Schleswig-Holstein 60,2 73,1 70,2
Hamburg 57,3 70,3 56,5 76,0 63,0
Niedersachsen 66,4 69,8
Bremen 55,5 68,9 50,1 70,8 64,0
Nordrhein-Westfalen 59,4 59,6 72,5 70,3
Hessen 73,2 77,0 67,3
Rheinland-Pfalz 61,8 72,8 70,4 77,6
Baden-Württemberg 66,3 74,3 70,4 78,3
Bayern 66,8 78,1 72,3
Saarland 60,9 71,9 72,6
Berlin 60,2 72,5 66,9 75,6
Brandenburg 68,4 47,9 73,7 61,3
Mecklenburg-Vorpommern 51,6 65,3 61,9 70,8
Sachsen 69,5 49,1 75,4 66,6
Sachsen-Anhalt 51,2 62,1 61,1 68,1
Thüringen 64,9 52,7 74,3 64,9
Werte gerundet. Berücksichtigt wurden Landes- und Bundeswahlen.
Kommunalwahlergebnisse liegen nicht bundeseinheitlich vor.
Datenbasis: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021. Aufbereitung
Thünen-Institut 2021.
Anteil der Wahlbeteiligung nach Grad der Ländlichkeit und Jahr.
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
sehr ländlich 59,6 58,8 60,9 67,8 51,0 66,6 73,0 70,3 63,1
eher ländlich 58,8 61,9 59,9 70,3 48,7 68,8 73,9 72,2 63,8
Ländlich 59,0 60,3 60,3 69,0 49,2 67,7 73,5 71,1 63,6
nicht-ländlich 59,5 61,9 59,4 70,9 51,5 54,8 68,8 72,6 69,8 67,3 63,0
Deutschland 59,3 61,0 59,8 69,7 49,7 54,8 68,1 73,1 70,7 64,6 63,0
Werte gerundet. Berücksichtigt wurden Landes- und Bundeswahlen.
Kommunalwahlergebnisse liegen nicht bundeseinheitlich vor.
Datenbasis: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021. Aufbereitung
Thünen-Institut 2021.
30. Wie hat sich die Mitgliedschaft bei Parteien in den letzten zehn Jahren in
ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus
der Thünen-Typologie, nach Bundesländern, Geschlecht und Partei
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Entwicklung der
Mitgliedschaften bei Parteien in ländlichen Räumen vor.
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von
Gemeindegebietsreformen für den Zusammenhalt der Gesellschaft in ländlichen
Räumen?
Gemeindegebietsreformen liegen in der Zuständigkeit der Länder und werden
durch die Bundesregierung nicht bewertet. Im Übrigen wird auf Kapitel D.2.9
des Dritten Berichts der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen
Räume auf Bundestagsdrucksache 19/24250 verwiesen.
32. Wie hat sich die Anzahl der Lebensmittelfachgeschäfte in den letzten
zehn Jahren in ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach Betriebsform,
dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Deutschlandweit halbierte sich die Anzahl der Betriebe im
Lebensmitteleinzelhandel von 1990 bis 2017 um mehr als die Hälfte. Dabei war der Rückgang bei
kleinen Geschäften unter 400 qm Verkaufsfläche mit 87 Prozent am stärksten.
Zur Anzahl der Lebensmittelfachgeschäfte in ländlichen Räumen liegen keine
amtlichen statistischen Daten vor. Zur Entwicklung der Anzahl der
Lebensmittelfachgeschäfte in den letzten zehn Jahren liegen vom EHI Retail Institut und
dem Handelsverband Deutschland e. V. veröffentlichte Daten vor, die die
Veränderung der Anzahl der Verkaufsstätten im Lebensmitteleinzelhandel nach
Betriebsformen zwischen 2007 und 2019 darstellen.
Veränderung der Anzahl der Verkaufsstätten im Lebensmitteleinzelhandel nach
Betriebsformen zwischen 2007 und 2019
Jahr Discounter Supermarkt
großer
Supermarkt
SB-
Warenhäuser
kleine Geschäfte
des
Lebensmitteleinzelhandels
Lebensmittelgeschäfte
insgesamt
Anzahl der Läden
2007 15.600 9.590 903 877 14.900 41.870
2008 15.970 9.660 931 887 13.900 41.348
2009 16.020 9.700 955 885 12.800 40.360
2010 16.240 9.980 985 890 11.193 39.288
2011 16.462 10.148 1.002 893 10.650 39.155
2012 16.393 10.505 1.010 894 10.064 38.866
2013 16.222 10.655 1.054 888 9.781 38.600
2014 16.195 10.785 1.070 875 9.600 38.525
2015 16.211 10.870 1.098 864 8.900 37.943
2016 16.054 10.900 1.127 851 8.750 37.682
2017 16.162 10.895 1.154 836 8.650 37.697
2018 15.990 10.960 1.183 818 8.600 37.551
2019 15.887 10.980 1.196 805 8.550 37.418
Datenbasis:
Handelsverband Deutschland e.V. (2019a) Zahlenspiegel 2019. https://einzelhandel.de/index.php?o
ption=com_attachments&task=download&id=10310 (25. März 2020).
Handelsverband Deutschland e.V. (2019b) Handel digital. Online-Monitor 2019. https://einzelhand
el.de/images/publikationen/Online_Monitor_2019_HDE.pdf (29. Oktober 2020)
Handelsverband Deutschland e.V. (2020) Zahlenspiegel 2020. https://einzelhandel.de/index.php?op
tion=com_attachments&task=download&id=10482 (21. Juni 2021)
Darstellung/Berechnung: Thünen-Institut 2021 (Neumeier, S.).
Im Rahmen einer Untersuchung zur Existenz von „Food Deserts“ (Neumeier &
Kokorsch 2021) hat das Thünen-Institut für Ländliche Räume versucht, die
Entwicklung der Anzahl der Supermärkte und Discounter in Deutschland
aufgeschlüsselt nach dem Grad der Ländlichkeit der Thünen-Typen ländlicher
Räume zwischen 2013 und 2017 zu vergleichen. Datenquellen sind die beiden
kommerziellen Adressdatenanbieter „wer-zu-wem.de“ (2013) und gb-consite
(2017). Basierend auf den Standortdaten der damaligen Erreichbarkeitsanalysen
stellt sich die Veränderung der Marktstandorte nach Thünen-Typen ländlicher
Räume und Bundesländern 2017 zu 2013 wie folgt dar.
Veränderung der Discounter und Supermarktstandorte in Deutschland zwischen
September 2013 und November 2017 nach dem Grad der Ländlichkeit der
Thünen-Typen ländlicher Räume
Datenquellen: wer-zu-wem.de, 09.2013; gb-consite, 11.2017
Datenquellen für die Adressen der Supermärkte und Discounter sind die beiden kommerziellen
Adressdatenanbieter „wer-zu-wem.de“ (September 2013) und gb-consite (November 2017). Die
Werte sind als Größenordnung zu interpretieren, nicht als Absolutwerte, da davon auszugehen ist,
dass die Analysedatensätze fehlerhafte bzw. fehlende Standortdaten beinhalten.
Darstellung/Berechnung: Thünen-Institut 2021.
Zu beachten ist, dass die Daten nicht die Anzahl der Märkte, sondern die
Anzahl der Marktstandorte darstellen. D.h. existieren an einer Adresse, z. B. zwei
Supermärkte, so werden diese Märkte als ein Standort gezählt. Darüber hinaus
können sich aktuelle Entwicklungen und die Folgen der COVID-19-Pandemie
in den bislang zur Verfügung stehenden Daten noch nicht widerspiegeln.
33. Wie hat sich die Versorgung in ländlichen Regionen mit Einrichtungen
der multifunktionalen Nahversorgung in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Begriff „multifunktionale Nahversorgung“ ist kein eindeutig definierter
Begriff, und es liegen der Bundesregierung demnach auch keine
diesbezüglichen Daten vor. Generell ist davon auszugehen, dass Lebensmittelgeschäfte
auch in ländlichen Räumen oftmals multifunktional sind, da sie Bargeldservices
über die Kasse anbieten, Bäcker oder Fleischer teils mit Café oder Imbiss
integriert sind und Standortagglomerationen mit Banken, Drogeriemärkten, Ärzten
etc. eingegangen werden. Darüber hinaus werden unter multifunktionaler
Nahversorgung teilweise kleinflächige Lebensmittelgeschäfte mit weiteren
Funktionen verstanden, die dazu dienen sollen, die wirtschaftliche Rentabilität auch an
ländlichen Standorten zu ermöglichen, die für die großen Lebensmittelketten
wenig attraktiv sind. Eine Befragung von Betreibern von 103 kleinflächigen
Lebensmittelgeschäften in Orten mit weniger als 5 000 Einwohnern in ganz
Deutschland aus dem Jahr 2012 hat gezeigt, dass nahezu alle dieser Läden über
das Lebensmittelangebot hinaus weitere Funktionen anbieten und somit als
multifunktional gelten können (Küpper P, Eberhardt W (2013) Nahversorgung
in ländlichen Räumen https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichunge
n/ministerien/bmvbs/bmvbs-online/2013/DL_ON022013.pdf).
Eine Wiederholungsbefragung im Jahr 2019 hat gezeigt, dass von den 103
Läden 24 (23,3 Prozent) mittlerweile nicht mehr am Markt waren (Küpper P,
Eberhardt W (2020). Erste unveröffentlichte Ergebnisse der Ladenbefragung im
Projekt Dynamik der Nahversorgung. Thünen-Institut.).
34. Wie haben sich Online-Marktplätze in Anlehnung an den lokalen
Einzelhandel in Kleinstädten entwickelt?
Wie viele dieser Marktplätze haben einen relevanten Nutzerinnen- bzw.
Nutzerkreis, sodass dieser sich wirtschaftlich trägt?
Der Online-Handel gewinnt rasant Marktanteile an einem im Volumen
weitestgehend stagnierenden Markt und nimmt damit stationären Einzelhändlern,
nicht nur in Kleinstadtlagen, Anteile ab. Immer mehr stationäre Einzelhändler
setzen aber mittlerweile auf Omni-Channel-Ansätze und profitieren damit z. T.
auch von den Zuwächsen im Online-Handel. Ein Großteil der Zugewinne für
den Online-Handel ist jedoch mit den großen Marktplätzen verbunden.
Deutlich erweiterte Nutzerkreise können deshalb nach Einschätzung der
Bundesregierung derzeit hauptsächlich die wenigen großen, bekannten Online-
Marktplätze aufweisen. Jedoch zeichnet sich ein Trend zur Entstehung von
mehr Sortimentsspezialisierten Online-Marktplätzen (Bsp. Tiernahrung) ab.
Auch hier können sich aktuelle Entwicklungen und die Folgen der COVID-19-
Pandemie in den bislang zur Verfügung stehenden Daten noch nicht
widerspiegeln.
Daten zum Marktvolumen von regionalen Marktplätzen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Grundsätzlich haben regionale Marktplätze eine zu geringe
Reichweite, um lokalen Händlern genügend Kunden zuzuführen. Erfolgreiche
regionale Ansätze sind der Bundesregierung im Gegensatz zu einigen
Sortiments- oder themenspezifischen Marktplätzen bislang nicht bekannt.
35. Was hat die Bundespolitik unternommen, um digitale Ansätze in der
Nahversorgung zu fördern?
Um insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei
Digitalisierungsfragen zu unterstützen, fördert die Bundesregierung das Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentrum Handel. Ziel des Kompetenzzentrums Handel ist es, kleine
und mittlere Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Chancen der
Digitalisierung zu erkennen und zu nutzen und den stationären Verkauf durch digitale
Angebote zu ergänzen. Das Kompetenzzentrum Handel bietet den
Händlerinnen und Händlern eine große Bandbreite an Informationen und
Informationskanälen, Workshop Formaten und Webinaren.
Daneben hat die Bundesregierung beispielhaft die folgenden Einzelmaßnahmen
und Bekanntmachungen im Rahmen des BULE aufeinander und miteinander
abgestimmt:
Die Fördermaßnahme „LandVersorgt“ zielt auf die Erarbeitung von innovativen
Konzepten mit Modell- und Demonstrationsvorhaben für die Nahversorgung
mit Gütern des täglichen Bedarfs ab.
Das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ fokussiert sich bei sieben
Modellregionen auf die Themenfelder Bildung & Arbeit, Mobilität, Gemeinschaft
& Ehrenamt, sowie Gesundheit.
Mit dem Einzelvorhaben „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“
durch das Thünen-Institut für Ländliche Räume zur Untersuchung und
Erklärung der Angebots- und Nachfrageveränderungen der Nahversorgung in
ländlichen Räumen, zur Ermittlung von Strategien von Anbietern der Nahversorgung
und den politisch-administrativ Verantwortlichen sollen
Handlungsempfehlungen zur Sicherung der Nahversorgung entwickelt werden.
Im Rahmen der Bekanntmachung „Land.Digital“ werden von der
Bundesregierung Projekte gefördert, die mit digitaler Technologie Leben und Arbeiten in
ländlichen Regionen verbessern.
Mit dem Projekt „Plattform Neun“ sollen digitale
Direktvermarktungsplattformen für kleinbäuerliche Betriebe mit außergewöhnlichen Produkten von
höchster Qualität entwickelt und Nachfrager aus der Großstadt mit Erzeugern aus
dem ländlichen Umland zusammengebracht werden.
36. Wie viele Vorhaben zur regionalen Wertschöpfung und Vermarktung
wurden und werden in der laufenden Legislaturperiode gefördert (vgl.
Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD; bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
Vorhaben, deren Ziel die Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist, können über den Förderbereich
3A der GAK gefördert werden. Informationen über geförderte Vorhaben
können der GAK-Berichterstattung (https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-rau
m-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-un
d-des-kuestenschutzes/) entnommen werden. Daten für das Jahr 2020 liegen
noch nicht vor.
Im Zuge der Umsetzung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL)
wurden 2019 zwei Förderrichtlinien etabliert, die zum Ziel haben, die
ökologische Lebensmittelwirtschaft beim Aufbau und der Entwicklung von Bio-
Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Dabei handelt es sich zum einen um die
„Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von
Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung
von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen
Angeboten (RIGE) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und
andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ und zum anderen um die
„Richtlinie zur Förderung von Biowertschöpfungsketten im Rahmen des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft (BÖLN)“ (RiWert). Im Rahmen der RIGE werden seither vier und im
Rahmen der RiWert zehn Projekte gefördert. Darüber hinaus wurden über das
BÖLN mehrere Forschungsvorhaben zur Förderung von Bio-
Wertschöpfungsketten initiiert.
Der Bundesverband der Regionalbewegung e. V. mit Sitz in Feuchtwangen
wird seit 2017 im Rahmen einer Projektförderung und seit 2019 als
institutioneller Zuwendungsempfänger mit jährlich bis zu 250 000 Euro vom BMEL
bezuschusst. Im Haushaltsjahr 2021 wurde die Zuwendung auf einen Betrag von
bis zu 350 000 Euro angehoben, wobei 95 000 Euro zur Deckung von
Mehrausgaben aufgrund eines höheren Betreuungsbedarfs von Regionalinitiativen
im Zuge der COVID-19-Pandemie enthalten sind.
37. Wie viele Solidarische Landwirtschaft-Projekte gibt es in Deutschland
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Seiten des Bundes für
Initiativen der Solidarischen Landwirtschaft?
Zur Anzahl von Projekten der Solidarischen Landwirtschaft in Deutschland
liegen keine amtlichen statistischen Daten vor. Im Netzwerk Solidarische
Landwirtschaft sind aktuell insgesamt 364 Solidarische Landwirtschaften engagiert.
Der zugehörigen Website www.solidarische-landwirtschaft.org kann auch die
regionale Verteilung entnommen werden. Ein spezielles
Bundesförderprogramm steht derzeit nicht zur Verfügung. Projekte, Unternehmen sowie das
Netzwerk können allerdings selbstverständlich die vielfältigen bestehenden
Bundesförderprogramme nutzen.
38. Wie hat sich der Fachkräftemangel in den letzten zehn Jahren in
ländlichen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus der
Thünen-Typologie, nach Bundesland und Branche aufschlüsseln)?
Die bundesweite Fachkräftesituation am aktuellen Rand sowie für vergangene
Zeiträume kann anhand der jährlichen Fachkräfteengpassanalyse der
Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlo
bals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626&topic_f=fachkra
efte-engpassanalyse. Eine regionale Untergliederung nach dem Grad der
Ländlichkeit liegt nicht vor.
39. Wie bewertet die Bundesregierung den sinkenden Anteil an Gründungen
in strukturschwachen Regionen, erkenntlich z. B. durch den niedrigen
Abfluss (30 Prozent) des ERP-Programms – Kapital für Gründungen – in
strukturschwache Regionen?
Sind strukturschwache, ländliche Regionen davon besonders betroffen?
Im Jahr 2020 wurden bundesweit 69 Mio. Euro im ERP-Kapital für Gründung
ausgereicht. Von diesen 69 Millionen Euro entfielen schätzungsweise 48 Mio.
Euro auf nicht strukturschwache Regionen und 21 Mio. Euro bzw. 30 Prozent
auf die strukturschwachen Regionen. Dieser Anteil lässt jedoch keinen
Rückschluss auf die relative Höhe der Mittelaufteilung in den strukturschwachen
Regionen im Zeitablauf zu, sondern gibt lediglich den relativen Anteil der in
den strukturschwachen Regionen verwendeten Mittel gemessen an der
bundesweiten Mittelaufteilung an. Das heißt, dass ein sinkender Anteil an Gründungen
nicht an diesem einzelnen Datenpunkt festgemacht werden kann. Zudem hat
sich das Zusagevolumen des Programms im Jahr 2020 infolge der COVID-19-
Pandemie bundesweit um rund 26 Prozent reduziert. Die Bundesregierung
nimmt an, dass davon die strukturschwachen Regionen in etwa gleichem Maße
betroffen waren. Weitere Daten liegen derzeit nicht vor.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in strukturschwachen städtischen und
ländlichen Gebieten mit einer weniger aktiven Wirtschaftstätigkeit auch
weniger Gründungen erfolgen als in strukturstarken städtischen und ländlichen
Gebieten. Dies wirkt sich auch auf die Inanspruchnahme von Förderprogrammen
für Gründer aus, weshalb die Bundesregierung mit dem ERP-
Regionalförderprogramm bspw. ein spezifisches Programm für die Unternehmensfinanzierung
in strukturschwachen Regionen aufgelegt hat.
40. Hat die Bundesregierung die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur
Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität in strukturschwachen Regionen
in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages beurteilt, unter
Beachtung, das insbesondere in Ostdeutschland die Wirtschaftskraft in den
letzten Jahren auf dem Niveau von ca. drei Viertel des
Bundesdurchschnitts stagnierte?
Welche Besonderheiten zeigen sich in ländlichen strukturschwachen
Räumen im Vergleich zu städtisch geprägten, strukturschwachen
Räumen?
Die Produktivitätslücke zwischen Ostdeutschland und dem Bundesdurchschnitt
hat von 1991 (49 Prozent) bis 2020 (12 Prozent) um etwa drei Viertel
abgenommen. Sie ist auch in den letzten Jahren weiter zurückgegangen (siehe
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder), auch wenn sich die
Geschwindigkeit der Konvergenz im Vergleich zur ersten Hälfte der 1990er Jahre
verringert hat. Die Bundesregierung prüft regelmäßig, wie bestehende
Instrumente zur Stärkung der Wirtschaft noch stärker Produktivität steigernde
Wirkung entfalten können. Im Vergleich von ländlichen strukturschwachen
Räumen zu städtisch geprägten strukturschwachen Regionen zeigt sich, dass in
vielen Fällen die Strukturschwäche urbaner Räume weniger durch eine
vergleichsweise niedrige Produktivität als durch eine relativ hohe Arbeitslosigkeit geprägt
ist, während ländliche Regionen seltener hohe Arbeitslosenquoten aufweisen.
41. Hat die Bundesregierung die Teilnahme strukturschwacher Regionen an
den Förderprogrammen des Gesamtdeutschen Fördersystems beurteilt,
insbesondere an „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“,
„Rubin – regionale unternehmerische Bündnisse und Innovation“ und
„Region Innovativ“?
Welche Impulse beobachtet und verspricht sich die Bundesregierung für
ländliche Räume?
Die drei Programme „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“, „RU-
BIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“ und „RE-
GION.innovativ“ sind Bestandteil der Programmfamilie „Innovation &
Strukturwandel“. Mit ihr setzt die Bundesregierung im Rahmen des zum 1. Januar
2020 in Kraft getretenen Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache
Regionen eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für
strukturschwache Regionen um. Ziel ist es, neue Impulse in strukturschwachen
Regionen zu setzen, um die regional vorhandenen wissenschaftlichen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für
einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen. Dabei stehen vor allem
Regionen im Fokus, die nicht zu den vergleichsweise gut entwickelten
Wirtschaftszentren gehören und noch kein sichtbares Innovationsprofil entwickelt
haben. Dazu zählen ländliche Räume und die Berg- und Küstenregionen
genauso wie viele Mittel- und Oberzentren sowie die altindustriellen Ballungsräume,
deren jüngere Entwicklung von Strukturbrüchen gekennzeichnet ist. Durch eine
gezielte Stärkung von Innovationsökosystemen in strukturschwachen Regionen
sollen Voraussetzungen für eine langfristige Verbesserung der wirtschaftlichen
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsperspektiven geschaffen werden.
Damit kann „Innovation & Strukturwandel“ einen wichtigen Beitrag zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland leisten.
42. Mit welchen Maßnahmen hat der Bund das Zentrale-Orte-System
gestärkt, wie im Abschlussbericht „Unser Plan für Deutschland –
gleichwertige Lebensverhältnisse überall“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ empfohlen?
Zentrale Orte stellen mit ihrer Versorgungs- und Entwicklungsfunktion ein
wichtiges Instrument für die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger
Lebensverhältnisse dar. Um das Zentrale-Orte-System wieder verstärkt ins
Bewusstsein zu rücken, wurde eine entsprechende Darstellung und Erläuterung
auf https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/raumordnung-rau
mentwicklung/grundlagen/zentrale-orte/zentrale-orte-node.html veröffentlicht.
Für die Festlegung von zentralen Orten sind die Länder zuständig. Der Bund
unterstützt zentrale Orte jedoch auf vielfältige Weise in ihrer
Aufgabenerfüllung. So fördert der Bund den Zusammenschluss einzelner Oberzentren mit
mehr als 100 000 Einwohnern und ihre Vernetzung mit dem Umland als
Regiopolen bzw. Regiopolregionen im Rahmen des Programms „Region gestalten“.
Darüber hinaus profitieren Ober- und Mittelzentren im gesamten Bundesgebiet
von der Neuansiedlung und Verlagerung von Behördenstandorten. Zudem hat
das Bundeskabinett am 10. Juli 2019 beschlossen, dass der Bund im Wege der
Selbstverpflichtung Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und
Ressortforschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen bzw. vom
Strukturwandel betroffenen Regionen – und dort vorrangig in Klein- und
Mittelstädten – vornehmen wird (vgl. hierzu Kapitel B.I.4 des Berichts der
Bundesregierung zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der Maßnahmen der
Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode, https://w
ww.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/04/zwi
schenbericht-gleichwertige-lebensverhaeltnisse.pdf). Die funktionale
Aufwertung trägt ganz wesentlich zur Stabilisierung der betreffenden zentralen Orte
und ihres Einzugs- bzw. Verflechtungsbereichs bei. Und schließlich zielt die
gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken insbesondere darauf
ab, ländliche Mittelzenten wieder an das Bahnnetz anzuschließen und damit in
ihren zentralörtlichen Funktionen zu stärken.
43. Hat die Bundesregierung die Empfehlung der Facharbeitsgruppe
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“, „ob steuerliche Anreize für Betriebe und Arbeitnehmer zugunsten
von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf rechtlich möglich und
sinnvoll sind“, geprüft (vgl. Abschlussbericht der Facharbeitsgruppe
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“)?
Wenn nein, warum nicht?
Am 10. Juli 2019 hat die Bundesregierung zwölf prioritäre Maßnahmen zur
Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ beschlossen, die vorrangig umgesetzt werden. Die Prüfung der genannten
steuerlichen Anreize ist nicht Teil dieser Maßnahmen.
44. Hat die Bundesregierung den Ansatz einer „Kleinstadtakademie“ als
zentralen Baustein der Bundesinitiative „Kleinstädte in Deutschland“
weiterverfolgt, wie im Abschlussbericht der Facharbeitsgruppe „Raumordnung
und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
empfohlen?
Im Rahmen der Bundesinitiative „Kleinstädte in Deutschland“ nimmt die
Einrichtung einer Kleinstadtakademie einen zentralen Stellenwert ein. Zu ihrer
Einrichtung läuft ein Forschungsprojekt Pilotphase Kleinstadtakademie im
Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt), in
welchem mit Akteuren der Kleinstadtentwicklung Inhalt und Formate beraten und
in sechs Modellvorhaben erprobt werden (Laufzeit 2019 bis 2022). In den
Modellvorhaben arbeiten Kleinstadtverbünde überregional zu verschiedenen,
selbst gewählten Themen der Stadtentwicklung zusammen. Dies generiert nicht
nur sichtbare Erfolge vor Ort, sondern auch wichtige Erkenntnisse für die
Gestaltung einer späteren Kleinstadtakademie. Die Verbünde bestehen aus
mindestens vier Kleinstädten, die sich hinsichtlich Lage, Fläche, Einwohnerzahl
und Wirtschaftsentwicklung möglichst unterscheiden. Das sichert die
Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Kleinstädte in Deutschland. Ein fachlicher
Beirat begleitet die Pilotphase als beratendes, gestaltendes und entscheidendes
Organ. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus der
Kleinstadtforschung und Wissenschaft, der Politik, der Hochschulbildung, der Verwaltung
sowie aus Fachverbänden und Netzwerken zusammen. Folgende sechs
Modellvorhaben mit 28 beteiligten Kleinstädten in zentralen und peripheren Lagen aus
neun Bundesländern wurden vom Beirat ausgewählt und werden vom Bund mit
insgesamt circa 1,7 Mio. Euro gefördert:
– „Reallabor Stadtentwicklung – Wohnen gestalten im Wandel von
Digitalisierung und Mobilität“; beteiligte Kleinstädte: Mücheln, Laucha an der
Unstrut, Rodewisch und Bad Lobenstein,
– „Kleine Städte. Große Vielfalt. Gute Zukunft. Innovative Innenentwicklung
– lokal handeln und gemeinsam innovativ gestalten.“; beteiligte Kleinstädte:
Bad Soden Salmünster, Penkun, Seelow, Stadtroda,
– „Kooperative Entwicklung kleinstädtischer Transformationspfade im
Themenfeld Neue Arbeitswelten durch explorative Erkundungen, dialogische
Verdichtungen und experimentelle Erprobungen“; beteiligte Kleinstädte:
Mölln, Wittenberge, Dießen am Ammersee, Oestrich-Winkel,
Dippoldiswalde,
– „Bündnis für Wohnen im ländlichen Raum – Neue Instrumente für die
Stärkung der Ortsmitte kleinerer Städte und Gemeinden“; beteiligte Kleinstädte:
Nieheim, Marienmünster, Drebkau, Seehausen (Altmark), Schieder-
Schwalenberg, Vlotho,
– „Zielgruppenspezifische Ideen, Konzepte sowie Maßnahmen zur
Stadtentwicklung gemeinsam erlernen und erproben“; beteiligte Kleinstädte:
Zwönitz, Demmin, Münnerstadt, Bönen,
– „Lokale Demokratie gestalten – Beteiligungspraxis zur Stadtentwicklung in
Kleinstädten“; beteiligte Kleinstädte: Wurzen, Hansestadt Osterburg,
Großräschen, Eilenburg, Bad Berleburg.
Zu den Zielen der Pilotphase zählen der Aufbau und die Begleitung eines
Netzwerks aus Akteuren der Kleinstadtentwicklung, die Entwicklung innovativer
und die Bewertung bestehender Formate der Wissensvermittlung und des
Erfahrungsaustauschs, die Identifikation inhaltlicher Schwerpunktthemen und
Handlungsfelder sowie die Entwicklung und der Aufbau einer zukunftsfähigen
Trägerstruktur. Eine Broschüre zur Pilotphase der Kleinstadtakademie ist online
verfügbar unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/son
derveroeffentlichungen/2021/kleinstadtakademie-pilotphase.html.
In der Pilotphase zeichnet sich bereits deutlich ab, dass ein sehr hoher Bedarf
nach einer institutionalisierten Einrichtung für die Kleinstadtentwicklung
besteht und diese für die nationale Stadtentwicklungspolitik eine hohe Bedeutung
aufweisen wird. Denn die über 2100 Kleinstädte stehen vor besonderen
demografischen, wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich
grundsätzlich von größeren Städten unterscheiden. Daher benötigen sie
zielgerichtete Unterstützung in ihrer Entwicklung. Aufgrund begrenzter finanzieller
und personeller Ressourcen können sie besonders davon profitieren, Wissen
und Erfahrungen zu Inhalten und Methoden der Stadtentwicklung
untereinander auszutauschen. Gleichzeitig spielen sie als vielfältige Wohn-, Arbeits- und
Versorgungsstandorte mit einer eigenen Urbanität und Heimat für über 24
Millionen Menschen eine zentrale Rolle dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse in
allen Teilen des Landes zu erzielen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass
das zielgerichtete Engagement des Bundes im Bereich der
Kleinstadtentwicklung seitens der Kleinstädte für dringend erforderlich gehalten wird und Bund
und Länder profitieren, da es maßgeblich zur Stabilisierung des
Siedlungsgefüges beiträgt und das Demokratieverständnis sowie den Zusammenhalt der
Gesellschaft befördert.
Die Idee der Kleinstadtakademie stammt von den lokalen Akteuren selbst. Sie
erfährt eine breite Zustimmung unter den Akteuren der Kleinstadtentwicklung
aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft und
wird als Schlüssel für eine zukunftsfähige Kleinstadtentwicklung angesehen.
Betont wird hierbei auch die hohe Bedeutung, die von einer
Kleinstadtakademie als Stimme für kleinstadtspezifische Interessen in der nationalen
Stadtentwicklungspolitik ausgeht. Durch das Selbstverständnis der Kleinstadtakademie
als Einrichtung von und mit Kleinstädten für Kleinstädte kann mit
überschaubaren Mitteln eine große Wirkung erzielt werden. Vorbehaltlich zukünftiger
politischer Schwerpunktsetzung und im Bundeshaushalt zur Verfügung stehender
Mittel sowie unter Berücksichtigung der finanzverfassungsrechtlichen
Zuständigkeiten ist daher geplant, eine Kleinstadtakademie ab 2023 einzurichten, um
hiermit starke Impulse für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen
Deutschlands zu setzen.
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um – wie im
Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart – das
Förderverfahren beim Breitbandausbau so zu gestalten, dass
unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen systematisch ausgebaut werden?
Ziel der Bundesregierung ist eine flächendeckende Versorgung mit
Gigabitnetzen, um überall in Deutschland zukunftsfähige Dienste zu ermöglichen. In
Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet, fördert der
Bund den Breitbandausbau. Dazu hat die Bundesregierung Mittel für Projekte
der Kommunen und Landkreise mit einem Gesamtfördervolumen von bisher
8,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Insbesondere ländliche Räume profitieren
von diesen Förderprogrammen. Zudem wurden das Förderverfahren
vereinfacht, Dokumentationspflichten gestrichen und verbindliche Musterverträge
eingeführt. Mit dem Förderprogramm für „graue Flecken“ wurde die
Breitbandförderung umfangreich ausgeweitet. Durch intensive Verhandlungen mit
der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung erreicht, dass ab dem
1. Januar 2023 – und damit erstmals in Europa – bei der Breitbandförderung
keine Aufgreifschwelle mehr gilt. Auch in der am 26. April 2021 gestarteten
ersten Phase der graue Flecken-Förderung bestehen deutlich ausgeweitete
Fördermöglichkeiten. Die Aufgreifschwelle wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s
angehoben. Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen sowie
weitere sozioökonomische Schwerpunkte (z. B. Schulen und Krankenhäuser)
auch dann gefördert mit Glasfaser angebunden werden, wenn sie bereits mit
Bandbreiten oberhalb dieser Aufgreifschwelle versorgt sind. Somit wird der
flächendeckende Gigabitausbau in Deutschland in den kommenden Jahren mit
großen Schritten vorangetrieben werden. Mit der Novelle des
Telekommunikationsgesetzes wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Investitionen in
Netze erleichtern und den Ausbau beschleunigen, etwa durch Vereinfachung
von Genehmigungsverfahren oder die Stärkung alternativer, zeitsparender
Verlegemethoden.
46. Wie hat sich die Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens 50
Mbit/s, mindestens 100 Mbit/s und mindestens 1 GB/s in den letzten fünf
Jahren in ländlichen Regionen entwickelt (bitte nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen verfügen im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt über besonders langsame Internetversorgung (bitte begründen)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist eine
differenzierte Auswertung der in der Frage angesprochenen Entwicklungen und
Kriterien aufgrund der aktuell vorhandenen Datenbasis nicht vollumfänglich möglich.
Für den Zeitraum von Mitte 2020 bis Ende 2020 zeigt die folgende Tabelle die
Entwicklung des Anteils der Haushalte mit einer Breitband-Internetversorgung
von mindestens 50 Mbit/s, 100 Mbit/s und 1000 Mbit/s, aufgeschlüsselt nach
dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und im Bundesschnitt.
Anteil Haushalte in Prozent mit mindestens 50 Mbit/s, 100 Mbit/s und
1000 Mbit/s Mitte 2020 und Ende 2020, aufgeschlüsselt nach dem Grad der
Ländlichkeit und im Bundesschnitt
Grad der Ländlichkeit nach
Thünen-Typologie
Mitte 2020
50 Mbit/s
Ende 2020
50 Mbit/s
Mitte 2020
100 Mbit/s
Ende 2020
100 Mbit/s
Mitte 2020
1000 Mbit/s
Ende 2020
1000 Mbit/s
sehr ländlich 88,3 % 90,1 % 76,0 % 79,7 % 34,1 % 40,6 %
eher ländlich 91,0 % 92,8 % 81,1 % 85,0 % 44,2 % 47,4 %
ländlich 89,7 % 91,6 % 78,7 % 82,5 % 39,5 % 44,2 %
Grad der Ländlichkeit nach
Thünen-Typologie
Mitte 2020
50 Mbit/s
Ende 2020
50 Mbit/s
Mitte 2020
100 Mbit/s
Ende 2020
100 Mbit/s
Mitte 2020
1000 Mbit/s
Ende 2020
1000 Mbit/s
nicht ländlich 97,6 % 97,9 % 94,0 % 95,6 % 75,6 % 77,0 %
Deutschland 93,3 % 94,5 % 85,7 % 88,5 % 55,9 % 59,2 %
Quelle: Thünen-Institut.
Auf Basis des Breitbandatlas des Bundes ist zudem eine Betrachtung der
Breitbandverfügbarkeit in ländlichen Gebieten zwischen Ende 2016 und Ende 2020
möglich. Nach der Definition des Breitbandatlas gelten Gemeinden als
„ländlich“, wenn sie eine Bevölkerungsdichte von weniger als 100 Einwohner/km²
aufweisen. Nach dieser Definition werden für die Bundesländer Berlin,
Bremen, Hamburg und für das Saarland ab Ende 2018 keine ländlichen Gebiete
ausgewiesen. Daten zur Breitbandverfügbarkeit in ländlichen Gebieten in der
Kategorie 100 Mbit/s liegen dem Breitbandatlas seit Ende 2019 vor. Daten zur
Breitbandverfügbarkeit in ländlichen Gebieten in der Kategorie 1000 Mbit/s
sind ab Ende 2018 verfügbar. Die Breitbandverfügbarkeit in ländlichen
Gebieten hat sich laut Breitbandatlas des Bundes wie in den folgenden Tabellen
dargestellt entwickelt.
Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten in der Kategorie 50 Mbit/s nach
Bundesländern (in Prozent der Haushalte)
Bundesland Ende 2016 Ende 2017 Ende 2018 Ende 2019 Ende 2020
Baden-Württemberg 37,6 44,7 62,5 71,2 77,5
Bayern 36,7 54,0 74,8 83,9 88,8
Brandenburg 35,0 42,3 71,1 78,8 84,5
Hessen 32,1 38,3 56,4 62,2 85,2
Mecklenburg-Vorpommern 19,5 26,1 44,0 51,0 60,0
Niedersachsen 43,5 48,9 68,8 74,3 79,4
Nordrhein-Westfalen 45,1 56,1 71,8 78,4 84,2
Rheinland-Pfalz 44,3 53,3 64,2 72,4 85,1
Saarland 28,9 37,5 0 0 0
Sachsen 15,2 25,3 47,6 57,9 72,2
Sachsen-Anhalt 20,8 28,6 47,9 63,9 80,4
Schleswig-Holstein 37,1 47,1 57,3 67,0 70,8
Thüringen 30,4 39,4 69,4 77,8 84,1
Quelle: Breitbandatlas des Bundes
Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten in der Kategorie 100 Mbit/s nach
Bundesländern (in Prozent der Haushalte)
Bundesland Ende 2019 Ende 2020
Baden-Württemberg 51,6 58,5
Bayern 64,7 75,0
Brandenburg 56,0 70,8
Hessen 47,1 65,3
Mecklenburg-Vorpommern 37,9 50,9
Niedersachsen 52,6 59,6
Nordrhein-Westfalen 65,5 74,6
Rheinland-Pfalz 38,5 54,9
Saarland 0 0
Sachsen 39,9 59,8
Bundesland Ende 2019 Ende 2020
Sachsen-Anhalt 46,8 71,8
Schleswig-Holstein 57,5 64,0
Thüringen 54,3 65,0
Quelle: Breitbandatlas des Bundes
Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten in der Kategorie 1000 Mbit/s nach
Bundesländern (in Prozent der Haushalte)
Bundesland Ende 2018 Ende 2019 Ende 2020
Baden-Württemberg 1,3 3,1 22,4
Bayern 14,1 18,7 23,7
Brandenburg 1,3 4,3 9,0
Hessen 0,2 1,5 14,1
Mecklenburg-Vorpommern 5,2 11,4 18,2
Niedersachsen 11,1 16,6 28,2
Nordrhein-Westfalen 0,3 14,4 37,1
Rheinland-Pfalz 1,1 12,2 22,6
Saarland 0 0 0
Sachsen 2,0 3,5 9,7
Sachsen-Anhalt 1,4 3,3 8,4
Schleswig-Holstein 31,4 41,9 45,8
Thüringen 0,9 1,5 2,6
Quelle: Breitbandatlas des Bundes
Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastrukturen erfolgt in erster Linie
privatwirtschaftlich. Daher nimmt der Versorgungsgrad mit zunehmender
Bevölkerungsdichte zu, da hier die Wirtschaftlichkeit am höchsten ist. Um den
Ausbau auch in ländlichen Gebieten voranzubringen, unterstützt die
Bundesregierung dort mit einem Förderprogramm, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau
erfolgt.
47. Wie hat sich die Mobilfunkversorgung in den ländlichen Räumen in den
letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Verbindungsgeschwindigkeit,
Bundesland und Mobilfunkanbieter sowie nach dem Grad der
Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie aufschlüsseln)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist eine
differenzierte Auswertung der in der Frage angesprochenen Entwicklungen und
Kriterien nicht möglich. Die Mobilfunkversorgung in Deutschland hat sich laut
Angaben der Bundesnetzagentur in den letzten Jahren erheblich verbessert. So
werden inzwischen 98 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s im Antennensektor
versorgt. Hiervon profitieren insbesondere ländliche Gebiete. Bis Ende 2022 ist
diese Versorgung auf 100 Mbit/s zu verdoppeln. Bundesweit wird ca. 96
Prozent der Fläche mit LTE/4G durch mindestens einen Netzbetreiber versorgt. In
den von der Bundesnetzagentur als ländlich erfassten Gebieten beträgt die
Flächenversorgung durch mindestens einen Netzbetreiber ca. 94 Prozent.
48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode getroffen, um für eine lückenlose Mobilfunkversorgung
insbesondere in ländlichen Räumen zu sorgen?
Für die flächendeckende Versorgung Deutschlands mit leistungsstarken
Mobilfunknetzen (4G/5G) hat die Bundesregierung in ihrer Mobilfunkstrategie vom
18. November 2019 ein Bündel an Maßnahmen beschlossen (abrufbar unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mobilfunkstrategie.html).
Kernanliegen ist es, den Mobilfunkausbau insbesondere in ländlichen Regionen
voranzutreiben. Bereits die bestehenden Versorgungsauflagen der
Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Frequenzvergabe sowie die vertraglichen
Ausbauzusagen der Mobilfunknetzbetreiber tragen zu einem erheblichen
privatwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetze bei. Diese unternehmerischen
Anstrengungen unterstützt die Bundesregierung maßgeblich, indem sie die
Genehmigungsverfahren für den Aufbau neuer Mobilfunkanlagen durch
Änderungen des Bau- und Telekommunikationsrechts erleichtert und beschleunigt hat.
Zusätzlich hat die Bundesregierung ein Förderprogramm konzipiert für die
Gebiete ohne konkrete Ausbauperspektive. Mit Fördermitteln in Höhe von
1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ werden
die Kosten der Unternehmen für die Errichtung und den Betrieb von bis zu
5 000 Mobilfunkstandorten nahezu vollständig bezuschusst. Die Europäische
Kommission hat die Förderkulisse am 25. Mai 2021 genehmigt. Zur
Umsetzung des Förderprogramms hat die Bundesregierung im Januar 2021 die
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet. Als bundeseigene Gesellschaft
soll sie die einzelnen Schritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme des
Mobilfunkstandorts initiieren und begleiten, insbesondere zur Entlastung der
Kommunen sowie der Mobilfunknetzbetreiber.
Seit Mai 2021 führt die MIG erste Markterkundungen in potentiellen
Fördergebieten ohne ausreichende Mobilfunkversorgung (weniger als 3G) durch. Für die
zuerst erkundeten Gebiete wird Anfang Juli 2021 feststehen, ob
eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet oder gefördert werden muss. Im nächsten Schritt
identifiziert die MIG Suchkreise für Standorte und bindet geeignete
Liegenschaften. Zudem wird vorvertraglich die Nutzung eines Standorts mit
Mobilfunknetzbetreibern festgelegt. Im Rahmen des Förderverfahrens wählt die MIG
das Unternehmen aus, das den Standort mit der niedrigsten Förderung errichtet
und betreibt.
49. Wie viele Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen verfügen über
eine Digitalstrategie?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen darüber vor, wie
viele Landkreise, kreisfreie Städte und Kommunen über eine Digitalstrategie
verfügen.
Die im Auftrag der Bundesregierung erstellte Kommunalstudie „Update
Digitalisierung – Wie smart sind Deutschlands Kommunen?“, eine repräsentative
Befragung der Initiative Stadt.Land.Digital von Ende 2019 zeigte, dass rund
80 Prozent der Kommunen in Deutschland eine Strategie für den digitalen
Wandel „planen, entwickeln oder [bereits] haben“. Zum Vergleich: Im
Jahr 2017 waren es nur 60 Prozent.
Eine gemeinsame repräsentative Befragung des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes (DStGB) und des BITKOM e.V. von Ende 2020 kommt zu
folgendem Ergebnis: „Eine zentrale Digitalstrategie verfolgen derzeit allerdings
lediglich 8 Prozent der Kommunen, 13 Prozent zumindest in einzelnen
Sektoren. Die Mehrheit (56 Prozent) hat keine Digitalstrategie, entwickelt eine
solche aber aktuell zentral (33 Prozent) oder sektoral (23 Prozent). Jede fünfte
Kommune (20 Prozent) hat keine Digitalstrategie und erkennt darin auch kein
Thema – das betrifft vor allem Kommunen mit weniger als 5 000 Einwohnern
(24 Prozent).“
50. Wie unterstützt die Bundesregierung Landkreise, kreisfreie Städte und
Kommunen insbesondere in ländlichen Regionen bei der Digitalisierung?
Die Bundesregierung unterstützt die ländlichen Räume bei der Herausforderung
des digitalen Wandels mit einer Reihe von Maßnahmen:
Eine der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des BULE insbesondere mit dem
Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“.
Dort werden sieben ländliche Landkreise (Modellregionen) mit einer Förderung
von jeweils bis zu 1 Mio. Euro bei der digitalen Transformation im Bereich der
Daseinsvorsorge unterstützt. Zusätzlich werden im Projektverlauf
Einzelprojekte regionaler Akteure in den Modellregionen gefördert. Mit Hilfe übertragbarer
digitaler Strategien und Maßnahmen sollen in den Modellregionen existierende
Standortnachteile kompensiert, vorhandene Stärken weiter ausgebaut und somit
lebenswerte attraktive ländliche Regionen gestaltet werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein digitales Ökosystem/eine digitale
Plattform entwickelt, auf der neue prototypische digitale Dienste erprobt und bereits
bestehende Dienste miteinander vernetzt werden sollen. Diese Plattform steht
allen Landkreisen gemeinsam zur Verfügung. Die gemeinsame Nutzung der
Plattform und der Dienste ist wichtig, um künftig wirtschaftlich tragfähige und
passende Lösungen für ländliche Regionen etablieren zu können. Das digitale
Ökosystem ist offen gestaltet, so dass auch weitere Landkreise davon
profitieren können.
Eine weitere Maßnahme ist die Initiative Stadt.Land.Digital. Sie fördert die
Vernetzung von Kommunen, kommunalen Unternehmen und anderen lokalen
Akteuren untereinander: Die Informationsplattform www.stadt-land.digital.de
stellt redigierte Informationen über gute Beispiele, Strategien, Studien und
Veranstaltungen zu Smart Cities und Smart Regions zur Verfügung. In regionalen
Workshops sowohl in Städten wie auch in ländlichen Regionen unterstützt sie
Kommunen oder interkommunale Arbeitsgruppen dabei, Digitalstrategien zu
entwickeln und konkrete Ziele für die digitale Transformation in ihren
Regionen zu erarbeiten. Mit der Veranstaltungsreihe „CDO-Forum – Die digitale
Kaffeerunde“ fördert Stadt.Land.Digital seit Januar 2021 den informellen
Austausch und die Vernetzung zwischen den Chief Digital Officers bzw.
Digitalisierungsbeauftragten deutscher Kommunen.
Im Mai 2021 hat die Bundesregierung einen Sonderpreis „Digitale Städte und
Regionen“ des Gründungswettbewerbs ausgelobt, der Innovationen von
Startups für die Entwicklung von Smart-City-Lösungen, in Kooperation mit, oder
im Interesse von Kommunen, fördert.
Im Zuge des Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurden finanzielle
Mittel für die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
bereitgestellt. Damit sollen gezielt die Länder und Kommunen bei der OZG-
Umsetzung unterstützt werden. Den Kommunen soll durch die Bereitstellung
einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, mit interoperablen
Basiskomponenten, standardisierten Schnittstellen in Fachverfahren oder Register, sowie in
vielen Fällen direkt verwendbaren „Einer für Alle“-Onlinediensten, die OZG-
Umsetzung so leicht wie möglich gemacht werden. Beim Aufbau eines solchen
leistungsfähigen, interoperablen Plattform-Systems und der Umsetzung des
Digitalisierungsprogramms Föderal – mit Beteiligung vieler Kommunen, z. B. in
den Digitalisierungslaboren – baut der Bund seine Aktivitäten gerade stark aus
und wird so für eine deutliche Entlastung sorgen. Dadurch werden
insbesondere Kommunen auch in ländlichen Regionen bei der Verwaltungsdigitalisierung
unterstützt und gezielt entlastet. Der konkrete Anschluss der Kommunen an die
Onlinedienste und die (möglichst kostenlose) Bereitstellung einer
leistungsfähigen, digitalen Landesplattform bleibt jedoch Aufgabe der Länder.
51. Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbart – in der laufenden Legislaturperiode ein
eigenes Programm speziell zur Förderung der Mobilität in ländlichen
Räumen aufgelegt?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung das im
Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte Ziel verfolgt,
Bahnhöfe und Bahnhaltestellen in den Regionen zu halten?
Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag hinsichtlich des Erhalts von Bahnhöfen
und Haltestellen bezieht sich auf kleine und mittlere Verkehrsstationen, die
insbesondere der Mobilität in ländlichen Regionen dienen. Die Bundesregierung
hat in Umsetzung dieser Vereinbarung ein Bahnhofsprogramm mit den
Schwerpunkten „Umsetzung Planungsvorrat Barrierefreiheit“, „Beschleunigung
Barrierefreiheit“ und „Attraktivitätssteigerung“ aufgelegt. Das gesamte
Bahnhofsprogramm des BMVI (sog. BahnhofskonzeptPlus) geht darüber hinaus und
umfasst zusätzlich die beiden Investitionsschwerpunkte „Sofortprogramm für
attraktive Bahnhöfe“ und „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III“
(abrufbar unter: https://www.eba.bund.de/download/LuFV_III_Vertrag_und_Anlage
n_Web.pdf).
Damit setzt die Bundesregierung ein bis 2030 reichendes vielschichtiges
Bahnhofsprogramm um und macht gemeinsam mit der DB Station&Service AG
deutlich mehr als 1 000 Bahnhöfe für die Reisenden attraktiver.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/27546 verwiesen.
52. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung abseits
finanzieller Mittel Mobilität im ländlichen Raum und sichert gleichwertige
Lebensverhältnisse in den Regionen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/27546
wird verwiesen.
53. Welche Modellprojekte zur Förderung und zum Ausbau des Radverkehrs
und zur Förderung der Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV hat die
Bundesregierung während der laufenden Legislaturperiode in ländlichen
Räumen gefördert oder selbst durchgeführt (bitte einzelne Projekte nach
Bundesland, Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und mit
Fördersumme auflisten)?
54. Welche Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau des Radverkehrs
und zur Förderung der Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV hat die
Bundesregierung während der laufenden Legislaturperiode in ländlichen
Räumen gefördert oder selbst durchgeführt (bitte einzelne
Modellprojekte und andere Maßnahmen nach Bundesland, Grad der Ländlichkeit aus
der Thünen-Typologie und mit Fördersumme auflisten)?
Die Fragen 53 und 54 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Förderung des Radverkehrs umfangreich
ausgebaut und unterstützt zahlreiche Modellprojekte zur Stärkung des Radverkehrs
im ländlichen Raum sowie zur Verbesserung der Verknüpfung von Radverkehr
und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie stellt hierfür vielfältige
Finanzierung- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel das
Sonderprogramm „Stadt und Land“, das Förderprogramm „Radnetz
Deutschland“, die Finanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen, die
den ländlichen Raum an die jeweiligen Oberzentren anschließen und dabei
Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV besitzen, Maßnahmen zum
radverkehrstauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen sowie
Modellprojekte über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen
Klimaschutzinitiative. Auch für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen
stehen erhebliche Mittel zur Verfügung.
Am 1. Juli 2021 hat auch die neue Informationsstelle „Fahrradparken an
Bahnhöfen“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird Kommunen und andere Interessierte
bei der Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen
unterstützen.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die Errichtung und
Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die
Geländeerschließung für den Tourismus in strukturschwachen Regionen förderfähig. Zu den
förderfähigen Maßnahmen zählen auch der Bau und die Sanierung von
Radwegen. Die Durchführung der GRW, d. h. die Auswahl der Förderprojekte, die
Auszahlung der Fördermittel und die Kontrolle der Mittelverwendung ist
Aufgabe der Länder. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur
Hälfte beteiligt. Eine genaue Angabe zu Maßnahmen im Zusammenhang mit
Radwegen, die im Rahmen der GRW gefördert wurden, ist anhand der der
Bundesregierung vorliegenden Daten nicht möglich, da diese nicht separat,
sondern unter „Einrichtungen des Tourismus – Verkehrsflächen des Tourismus“
erfasst werden. Hierunter fallen die Förderung von Wander-, Rad-, Reitwegen,
Naturpfaden sowie Park- und Rastplätzen. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/27744 wird verwiesen.
Im Rahmen der Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen“ der Integrierten ländlichen Entwicklung der GAK werden
u. a. ländliche Wege gefördert. Diese stehen ausnahmslos alle auch dem
Radverkehr zur Verfügung und zeichnen sich dadurch aus, dass dieser dort abseits
stark befahrener Straßen stattfinden kann. 2020 wurden 356 solcher
Wegebauprojekte mit 40,5 Millionen Euro GAK-Mitteln (Bund 60 Prozent) gefördert.
Hinzuweisen ist außerdem auf jene Wege, die im Rahmen der Maßnahme 5.0
„Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen
Raumes“ der Integrierten ländlichen Entwicklung der GAK gefördert werden und
für welche vorgenanntes ebenfalls gilt. Die Anzahl der Wegeprojekte und der
dafür aufgewandten GAK-Mittel lassen sich jedoch nicht aus den vorliegenden
Daten isolieren.
Im Übrigen werden im Online-Nachschlagewerk Mobilikon (www.mobiliko
n.de, auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen) gute Praxisbeispiele für
ländliche Räume zur Nachnutzung anwendergerecht vorgestellt.
Es wird auf die Anlagen 9 und 10 zu Frage 54 verwiesen.* Über den Grad der
Ländlichkeit liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
55. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode welche neuen Angebotsformen zur Verbesserung des
Mobilitätsangebots in ländlichen Räumen, wie im o. g. Koalitionsvertrag
von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, adressiert?
Welche Pilotprojekte konnten auch nach Ende der Förderung
weiterbestehen?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wird mit
Wirkung zum 1. August 2021 sowohl eine neue Form des Linienverkehrs
innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des
Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt.
Diese beiden Verkehrsformen haben das Potenzial, sich als flächendeckend
verfügbares, nutzerorientiertes, erschwingliches und nachhaltiges
Mobilitätsangebot zu etablieren. Plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste besitzen das
Potenzial, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren
und die Menschen in den ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren
Mobilitätsleistungen zu versorgen. Gerade in eher ländlich geprägten Regionen,
in denen das Mobilitätsangebot vergleichsweise schwächer ausgeprägt ist als in
Städten, können diese Verkehre einen entscheidenden Beitrag zur Schließung
von Mobilitätslücken leisten. Hierzu tragen auch die Möglichkeiten bei, die mit
dem Gesetz zum autonomen Fahren in Deutschland als erstem Land weltweit
geschaffen wurden. Insbesondere erlaubt es den Einsatz fahrerloser Shuttles,
die gerade zur Beförderung im ÖPNV eingesetzt werden können.
Die geförderten Maßnahmen sind unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Artikel/foerderlandkarte-bmvi-iframe.html abrufbar.
56. Wie viele Mittelzentren in ländlichen Räumen wurden im Laufe dieser
Legislaturperiode neu oder wieder an das Bahnnetz angeschlossen?
Nach Angaben der Deutsche Bahn AG wurden seit 2017 die folgenden
Verkehrsstationen neu oder wieder ans Bahnnetz angeschlossen:
Verkehrsstation Betriebsgenehmigung seit Bemerkung
Bernburg-Roschwitz 29.11.2019
Bonn UN Campus 26.10.2017
Chemnitz-Küchwald 26.09.2018
Coburg-Beiersdorf 13.12.2020
Dornstetten-Aach 15.12.2019
Elbbrücken 29.11.2019
Emmerich-Elten 14.05.2019
Eutingen Nord 15.12.2019
Feldolling 16.04.2019
Flughafen BER –
Terminal 1-2 09.09.2011 seit 2020
Frankfurt am Main Gateway
Gardens 29.11.2019
Halver-Oberbrügge 15.12.2019
Hohenecken 13.07.2017
Hoyerswerda-Neustadt 15.10.1998 wieder seit 2018
Ingolstadt Audi 29.11.2019
Jaderberg 18.12.2019
Kierspe 15.12.2019
Klein-Reken 04.10.2019
Klitten 15.10.1998 wieder seit 2018
Leipzig Essener Straße 06.10.2018
Verkehrsstation Betriebsgenehmigung seit Bemerkung
Leipzig Mockauer Straße 29.11.2019
Leutershausen-Wiedersbach 10.12.2017
Lindau-Reutin 13.12.2020
Lohsa 31.01.2018
Mücka 15.10.1998 wieder seit 2018
Münster-Mecklenbeck 31.01.2018
Niesky 15.10.1998 wieder seit 2018
Petershain 15.10.1998 wieder seit 2018
Rosenheim Aicherpark 16.04.2019
Schopfheim-Schlattholz 10.12.2017
Schwetzingen-Hirschacker Inbetriebnahme 2021
Schwetzingen-Nordstadt Inbetriebnahme 2021
Stettfeld-Weiher 15.12.2019
Uhyst 15.10.1998 wieder seit 2018
Weinheim-Sulzbach 13.12.2020
Zweibrücken-Rosengarten Inbetriebnahme 2021
Quelle: Deutsche Bahn AG.
57. Wie hoch ist der Anteil der an die Bundesländer (ohne Stadtstaaten)
insgesamt ausgereichten Regionalisierungsmittel, der nach Kenntnis der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in die Mobilität in
ländlichen Räumen geflossen ist (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Regionalisierungsmittel stehen den Ländern gemäß § 5 Absatz 1 des
Regionalisierungsgesetzes (RegG) für den öffentlichen Personennahverkehr zu.
Gemäß § 6 Absatz 1 RegG ist damit insbesondere der
Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren.
In dieser Legislaturperiode wurden die Regionalisierungsmittel deutlich erhöht.
Im Jahr 2021 werden insgesamt circa 9,3 Milliarden Euro
Regionalisierungsmittel an die Länder gezahlt.
Über das im Jahr 2019 beschlossene Klimapaket der Bundesregierung erhalten
die Länder über die Jahre 2020 bis 2031 zusätzliche Regionalisierungsmittel in
Höhe von circa 5,2 Milliarden Euro (Fünftes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes vom 6. März 2020).
Für den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile für den ÖPNV hat
der Bund im Jahr 2020 die Regionalisierungsmittel nochmals um 2,5
Milliarden Euro erhöht (Artikel 5 des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur
Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli 2020).
Die Unterstützung der Länder bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie
wird nun für das Jahr 2021 weiter fortgesetzt. Der Bund wird für die im Jahr
2021 entstandenen Schäden erneut einen Finanzierungsbeitrag leisten. Die
Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro werden in Abhängigkeit des Vorliegens der
gesetzlichen Voraussetzungen in zwei Teilen jeweils im Jahr 2021 und 2023 an die
Länder ausgezahlt.
Die Höhe der insgesamt seit 2016 an die Länder gezahlten
Regionalisierungsmittel ist dem RegG (Anlagen 1 bis 3 sowie § 7 Absatz 2 RegG) zu
entnehmen.* Eine Aussage, welcher Anteil der Regionalisierungsmittel in die
Mobilität in ländlichen Räumen geflossen ist, ist nicht möglich, da die Berichtspflicht
der Länder sich auf die inhaltlichen Aspekte der Verwendung beschränkt (u. a.
Leistungsbestellungen, Investitionen, Tarifausgleiche). Eine Aufteilung der
Mittel nach ländlicher bzw. urbaner Mobilität wurde vom Gesetzgeber nicht
vorgesehen.
58. Gibt es die digitale Mobilitätsplattform, wie im Koalitionsvertrag von
2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Entwicklung digitaler Mobilitätsplattformen, die das durchgängige
Planen, Buchen und Bezahlen von Mobilitätsangeboten über alle
Fortbewegungsmittel in ganz Deutschland ermöglichen, baut die Bundesregierung aktuell den
Datenraum Mobilität auf. Im Datenraum Mobilität werden die erforderlichen
Daten und Informationen aller relevanten Datenhalter verfügbar gemacht. Die
Ergebnisse des Datenraums Mobilität sollen beim ITS Weltkongress im
Oktober 2021 in Hamburg präsentiert werden. Der Datenraum Mobilität ist ein
zentrales Projekt der Datenstrategie der Bundesregierung.
Ergänzend entwickelt die Bundesregierung auf Grundlage der delegierten
Verordnung (EU) 2017/1926 den Nationalen Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten bis
2022 zu einem zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu
Mobilitätsdaten, die entsprechend des gesetzlichen Auftrags verpflichtend
bereitzustellen sind, über alle Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) weiter. Er wird
über standardisierte Schnittstellen auch im Datenraum Mobilität eingebunden
werden.
59. Wie viele Mittel flossen in der laufenden Legislaturperiode in die
Entwicklung einer digitalen Mobilitätsplattform, und wann kann diese nach
Plan der Bundesregierung flächendeckend zum Einsatz kommen?
Bislang wurde der Datenraum Mobilität mit 972 392,10 Euro gefördert. Zum
Zeitplan wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen.
60. Welche Investitionen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode in die Daseinsvorsorge getätigt mit dem Ziel, die ländlichen
Räume zu stärken (wie im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbart)?
Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge und zur
Sicherung der technischen und sozialen Infrastrukturen. Nach Artikel 28
Absatz 2 GG ist den Gemeinden dabei das Recht zu gewährleisten, die
Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Insofern
sind – gerade mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse –
insbesondere die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen von zentraler
Bedeutung, um Infrastrukturen, Daseinsvorsorge und freiwillige Leistungen für ihre
Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich erhalten bzw. anpassen zu
können. Grundsätzlich sind die Länder für die aufgabenadäquate Finanzausstattung
der Kommunen verantwortlich. Allerdings umfasst die kommunale
Selbstverwaltung auch eine grundlegende finanzielle Eigenverantwortung, welche sich
u. a. durch eine Reihe wirtschaftsbezogener Steuerquellen mit Hebesatzrechten
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
zeigt. Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung ihrer
Aufgaben auf vielfältige Weise. Für eine Übersicht der diesbezüglichen Maßnahmen,
die der Bund in den Jahren 2018 bis 2021 umgesetzt hat, wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 der Großen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21407 sowie zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/28702 verwiesen. Die Integrierte ländliche Entwicklung im Rahmen der
„Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) ist in diesem Zusammenhang das wichtigste nationale
Förderinstrument zur umfassenden Unterstützung und Gestaltung von attraktiven und
lebendigen ländlichen Räumen. Mit einem Sonderrahmenplan „Förderung der
ländlichen Entwicklung“ stärkt der Bund seit 2018 diesen Förderbereich
zusätzlich. Zur Mittelverwendung der GAK mit dem Förderbereich 1 und dem
Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ wird auf die
Antworten zu den Fragen 70 und 73 verwiesen.
Weiterhin trägt der Bund mit dem Gesamtdeutschen Fördersystem durch ein
breites Förderangebot in den Bereichen unternehmensnahe Maßnahmen,
Forschung und Innovation, Fachkräfte, Breitbandausbau und Digitalisierung sowie
Infrastruktur und Daseinsvorsorge in strukturschwachen Regionen zu einer
Erhöhung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und somit
zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei. Am 1. Januar 2020 trat das
Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Bezüglich der
Investitionen und des Mittelabflusses wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/30633 verwiesen.
61. Wie haben sich das Angebot von und die Nachfrage nach
Gesundheitsversorgung und Pflege sowie die Entfernung in Kilometer und die
Fahrtzeit in Minuten zum Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus und zu stationärer
Pflege sowie die durchschnittliche Dauer bis zum Eintreffen des
Krankenwagens in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen
Regionen seit 2016 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit aus
der Thünen-Typologie und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Gesundheits-
und Pflegeinfrastruktur auf (bitte begründen)?
Für den in erster Linie von den Kassenärztlichen Vereinigungen
sicherzustellenden Bereich der vertragsärztlichen Versorgung ist nach den der
Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen eine differenzierte Auswertung der in der
Frage angesprochenen Entwicklungen seit dem Jahr 2016 nicht möglich.
Wesentliche Hinweise zur Versorgung in ländlichen Gebieten lassen sich jedoch aus
dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegebenen
Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung aus dem Jahre 2018 ableiten,
das auf eine insgesamt ausreichende und gut erreichbare Versorgungslage
hinweist (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-G
utachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf).
Zu etwaigen Kapazitätsengpässen bei einzelnen Fachgruppen hat der G-BA in
der Reform der Bedarfsplanung im Jahr 2019 darauf reagiert. So ist
festzustellen, dass seit dem Jahr 2016 insbesondere in ländlichen und mitversorgten
Gebieten der Zugang zur kinderärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung
durch neue Zulassungsmöglichkeiten ausgebaut wurde. Hinsichtlich der
hausärztlichen Versorgung zeigt sich nach Mitteilung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), dass in Gebieten mit hoher demografischer Dynamik
sowohl durch die Verjüngung der Ärzteschaft sowie durch den Einsatz neuer
Organisationsformen (z. B. größere Praxen) mit arbeitsteiligen
Versorgungsmustern unter Einbeziehung besonders geschulter Medizinischer Fachangestellter
Sicherstellungsproblemen begegnet wird. Möglichkeiten der telemedizinischen
Versorgung wie die flächendeckende Einführung der Videosprechstunde
ergänzen das Versorgungsspektrum seit dem Jahr 2016 signifikant.
Zur Frage nach den ländlichen Regionen, die eine „besonders dünne
Gesundheitsinfrastruktur“ aufweisen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass diese
Begrifflichkeit nicht näher definiert ist und sich diese Frage daher nicht eindeutig
beantworten lässt. In dem bereits erwähnten Gutachten des G-BA waren dies
insbesondere die ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg und Niedersachsen, ferner die Grenzregionen zu Polen, das Erzgebirge,
der Bayerische Wald, der Schwarzwald und die Eifel. (vgl. S. 51 des
Gutachtens). Siehe hierzu auch Neumeier, S. (2017): Regionale Erreichbarkeit von
ausgewählten Fachärzten, Apotheken, ambulanten Pflegediensten und weiteren
ausgewählten Medizindienstleistungen in Deutschland – Abschätzung auf Basis
des Thünen-Erreichbarkeitsmodells, Thünen Working Paper 77. (https://literatu
r.thuenen.de/digbib_extern/dn058983.pdf).
Für die Planung und Sicherstellung der flächendeckenden stationären
Versorgung in Krankenhäusern sind grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund hat
keine Eingriffsrechte in die Planungskompetenzen der Länder.
Die stationäre Versorgungssicherheit ist insgesamt, d. h. auch in ländlichen
Regionen, gewährleistet. 98,8 Prozent der Bevölkerung kann in weniger als
30 Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung erreichen. Im
internationalen Vergleich weist Deutschland allerdings überdurchschnittlich viele, häufig
auch sehr kleine Krankenhäuser und eine hohe Zahl an Krankenhausbetten auf.
Vielfach können insbesondere kleine Krankenhäuser nicht wirtschaftlich
auskömmlich arbeiten. Auch die Verteilung und Überlastung des teilweise
knappen Personals gestaltet sich bei einer hohen Zahl von Krankenhäusern
schwieriger als im Falle konzentrierter Krankenhausstrukturen, die einen effizienteren
Personaleinsatz ermöglichen.
Der Bund hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um die Länder und die
Krankenhäuser auf dem Weg zu einer ausgewogenen Krankenhausversorgung, z. B. bei
Schließungen oder Umwandlung von Krankenhäusern, zu unterstützen. Hierzu
wurde der mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte
Krankenhausstrukturfonds fortgeführt und stärker auf die Förderung strukturverbessernder
Maßnahmen ausgerichtet.
Im Rettungsdienst gibt es länderspezifische, meistens in den
Rettungsdienstgesetzen definierte Hilfsfristen. Diesen Regelungen nach beginnt die Hilfsfrist
überwiegend mit dem Eingang der Notfallmeldung, aber auch mit dem Beginn
der Anfahrt, mit der Einsatzentscheidung oder mit dem Zeitpunkt der
Alarmierung eines Rettungsmittels. Die Hilfsfristen reichen von acht bis 15 Minuten
und sind in einzelnen Bundesländern auch davon abhängig, ob es sich um eine
ländliche Region beziehungsweise eine Region mit geringer
Bevölkerungsdichte handelt. Eine Übersicht, die Aufschluss über den Grad der Einhaltung der
Hilfsfristen und die diesbezügliche Entwicklung seit 2016 geben würde, liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Nach § 9 SGB XI sind insbesondere die Länder verantwortlich für die
Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen
pflegerischen Versorgungsstruktur. Das Nähere zur Planung und zur Förderung
der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht bestimmt. Die
Landespflegeausschüsse, die nach § 8a SGB XI für jedes Land oder für Teile des Landes
gebildet werden, können zudem Empfehlungen zur Sicherstellung der
pflegerischen Infrastruktur geben.
Die Pflegeversicherung hat seit ihrer Einführung zu einem erheblichen Ausbau
der Pflegeangebote beigetragen. Die Zahl der Pflegedienste und stationären
Pflegeeinrichtungen hat seit dem Jahr 1999 (dem ersten Jahr der zweijährig
erscheinenden Pflegestatistik) kontinuierlich zugenommen. Zurzeit stellt die
Pflegeversicherung über das Leistungs- und Vertragsrecht des SGB XI in
Deutschland ein dichtes Netz von rund 14 700 ambulanten und rund 15 400 stationären
Pflegeeinrichtungen sicher (Stand: 2019). Damit haben auch die
Pflegebedürftigen im ländlichen Raum in der Regel eine ausreichende Wahl zwischen
verschiedenen Angeboten entsprechend ihrer individuellen Wünsche. Mit dem
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde die Möglichkeit geschaffen, für
längere Wegezeiten besondere Zuschläge zu vereinbaren, der den Aufwand
durch längere Anfahrtswege von Pflegediensten in der ambulanten Versorgung
im ländlichen Raum angemessen vergütet.
Entwicklung der Anzahl der Pflege- und Betreuungsdienste, der Anzahl des
Personals in Pflege- und Betreuungsdiensten, der Anzahl der Pflegeheime, der
Anzahl der verfügbaren Plätze in Pflegeheimen, der Anzahl der verfügbaren
Plätze in Pflegeheimen mit vollstationärer Dauerpflege und der Anzahl des
Personals in Pflegeheimen im Zeitraum von 2015 bis 2019 gegliedert nach den
Thünen-Typen ländlicher Räume
Datenbasis: Pflegestatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder,
2021 (Tabelle: 22411-01-02-4 Einrichtungen, verfügbare Plätze, Personal –
Stichtag – regionale Tiefe: Kreise und kreisfreie. Städte); Thünen-Institut für
Ländliche Räume 2021.
Im Rahmen des Monitorings ländlicher Räume hat das Thünen Institut für
ländliche Räume für ausgewählte Gesundheitsdienstleistungen 2017 die
Erreichbarkeit mit dem Thünen-Erreichbarkeitsmodell ermittelt. Eine Übersicht über die
Ergebnisse enthält die nachfolgende Tabelle. Zeitreihen für die Entwicklung
seit 2016 liegen nicht vor. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass insbesondere
bei den Ärzten und hier vor allem bei den Fachärzten die Verteilung in der
Fläche zum Teil sehr unterschiedlich ist und damit in bestimmten Regionen
vergleichsweise lange Wege in Kauf genommen werden müssen.
Erreichbarkeit ausgewählter Gesundheitsdienstleistungen gemäß Thünen-
Erreichbarkeitsmodell und Thünen-Typen ländlicher Räume
*Anmerkungen: Berechnet wurde die durchschnittliche Facharzt-Erreichbarkeit auf Basis der
Ergebnisse der Erreichbarkeitsanalyse von Augenärzten, Dermatologen, Gynäkologen, Hals-Nasen-
Ohrenärzten, Internisten, Kinderärzten, Orthopäden, Urologen für jede Zelle des 250 m x 250 m
Analyserasters des Thünen-Erreichbarkeitsmodells. Ausgewiesen ist hier der Median pro Thünen-
Typ der durchschnittlichen Facharzterreichbarkeit pro Zelle des Analyserasters des Thünen-
Erreichbarkeitsmodells 2021.
Berücksichtigt sind in der Auswertung nur die gemäß Thünen-Erreichbarkeitsmodell als besiedelt
ausgewiesenen Zellen des Analyserasters des Thünen-Erreichbarkeitsmodells.
Quelle: Thünen-Erreichbarkeitsmodell; Thünen-Insitut.
62. Wie hat sich das Angebot im Bereich der Geburtshilfe in den letzten
zehn Jahren in ländlichen Regionen entwickelt (bitte nach Hebammen
und Krankenhäusern mit Fachabteilungen für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie und
nach Bundesland aufschlüsseln)?
In Bezug auf die Entwicklung der Anzahl und räumlichen Verteilung der in
Krankenhäusern tätigen Hebammen und Entbindungspflegern sowie der
Krankenhäuser mit Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wird auf
die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes in Anlage 11 zu Frage 62
verwiesen.* Auswertungen nach der Thünen-Typologie liegen nicht vor.
63. Wie hat sich die Zahl der Krankenhausnotfallambulanzen im ländlichen
Raum seit dem 1. Januar 2019 entwickelt?
Die Zahl der Krankenhausnotfallambulanzen wird nicht statistisch erfasst.
Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Entwicklung der Zahl
der Krankenhausnotfallambulanzen in ländlichen Räumen seit dem 1. Januar
2019 vor.
64. Was hat die Bundespolitik getan, um eine wohnortnahe Geburtshilfe und
Versorgung durch Hebammen, wie im Koalitionsvertrag von 2018
zwischen CDU, CSU und SPD erwähnt, sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode konkrete Schritte zur
Verbesserung der Situation der Hebammen sowie der flächendeckenden
Versorgung von Schwangeren, Müttern und Neugeborenen unternommen. Im Jahre
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
2019 wurde das Eckpunktepapier mit „Sofortmaßnahmen zur Stärkung der
Geburtshilfe“ veröffentlicht. Dieses sah u. a. eine Gutachtenvergabe zur
Untersuchung der Versorgungssituation der stationären Hebammenhilfe vor. Der
Abschlussbericht ist unter https://www.bundesgesundheitsministe-rium.de/presse/
pressemitteilungen/2020/1-quartal/gutachten-hebammenversor-gung.html#c1
6966 öffentlich zugänglich.
Zur Verbesserung der Versorgung von Schwangeren in der stationären
Geburtshilfe und zur Entlastung von Hebammen wurde ein dreijähriges
Hebammenstellen-Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 aufgelegt und am 26.
November 2020 mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz
beschlossen. Der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene neue § 4 Absatz 10 des
Krankenhausentgeltgesetzes sieht für den Förderzeitraum eine Bereitstellung
von zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von jährlich rund 100 Mio. Euro
vor, mit denen die Neueinstellung oder Aufstockung von vorhandenen
Teilzeitstellen für festangestellte Hebammen oder für Hebammen unterstützendes
Fachpersonal zur Versorgung von Schwangeren in der Geburtshilfe gefördert
wird. Mit dem Förderprogramm in Höhe von insgesamt bis zu 300 Mio. Euro
können rund 600 Hebammenstellen und bis zu 1 750 Stellen für
unterstützendes Fachpersonal geschaffen werden.
Hinsichtlich der außerklinischen Hebammenhilfe wurde mit dem
Terminservice- und Versorgungsgesetz die Vertragspartnerliste, auf der alle für die
gesetzliche Krankenversicherung tätigen Hebammen und Entbindungspfleger gelistet
sind, gesetzlich verankert und der GKV-Spitzenverband verpflichtet, ein
elektronisches Suchverzeichnis einzurichten. Familien, die einer Geburtsbegleitung
bedürfen, wird damit für die Hebammensuche eine umfassende Datenbasis zur
Verfügung gestellt.
65. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kleineren
Verwaltungen in ländlichen Räumen den Zugang zu Fördermitteln zu
erleichtern, beispielsweise durch Lotsen, wie im Abschlussbericht der
Facharbeitsgruppe „Raumordnung und Statistik“ der Kommission
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“ empfohlen wird?
Im Rahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems unterstützt der Bund
zielgerichtet ländliche und strukturschwache Räume. Die konkrete Gestaltung und
Abwicklung obliegt hingegen den Ländern. So umfasst etwa der Aktionsplan
des Landes Hessen für den ländlichen Raum einen Förderlotsen, der über
einschlägige Fördermöglichkeiten informiert und auf die zuständigen Stellen
hinweist. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Entwicklung von
digitalen Förderscouting-Plattformen und vergleichbaren Angeboten, etwa im
Rahmen der Förderinitiative „Heimat 2.0“ des Programms „Region gestalten“.
66. Warum hat die Bundesregierung nicht, wie im Koalitionsvertrag von
2018 zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart und wie im
Abschlussbericht der beiden Facharbeitsgruppen „Wirtschaft und Innovation“ und
„Raumordnung und Statistik“ der Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ empfohlen, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um ländliche
Entwicklung ergänzt?
In welchem Umfang wurde von der Übertragbarkeit der Mittel Gebrauch
gemacht?
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung sind über die GAK schon seit langem
förderfähig. Dem Auftrag an die Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag
nachkommend, wurde als Ergebnis die GAK-Förderung der ländlichen
Entwicklung mit Ergänzung des Förderbereichs „1 Integrierte Ländliche
Entwicklung“ durch die Einführung des Sonderrahmenplans „Förderung der ländlichen
Entwicklung“ im Jahr 2018 und einem erweiterten Förderspektrum an
Maßnahmen noch einmal erheblich finanziell und inhaltlich gestärkt. Aktuell stehen für
das Jahr 2021 200 Millionen Euro Bundesmittel zusätzlich aus dem
Sonderrahmenplan für die ländliche Entwicklung zur Verfügung.
Für den Bundeshaushalt gilt im Rahmen der Haushaltsführung generell gemäß
§ 45 der Bundeshaushaltsordnung, dass Ausgabereste nur gebildet werden
dürfen, soweit ein tatsächlicher Bedarf besteht und grundsätzlich eine
kassenmäßige Einsparung im jeweiligen Einzelplan sichergestellt ist. In der Vergangenheit
wurden hinsichtlich der Sonderrahmenpläne „Maßnahmen des Küstenschutzes
in Folge des Klimawandels“ und „Maßnahmen des präventiven
Hochwasserschutzes“ entsprechende Mittel übertragen und Ausgabereste gebildet.
Entsprechend der politischen Vorgabe des aktuellen Koalitionsvertrages (Zeile 3006:
„Die Mittel sind im bisherigen Maße übertragbar.“) hat der Bund die Mittel im
bisherigen Maße übertragen.
67. Wieso ist der GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen
Entwicklung“ auf die laufende Legislaturperiode begrenzt?
Der GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“
unterliegt keiner Befristung auf die laufende Legislaturperiode.
68. Wie hoch war der Mittelabfluss des Sonderrahmenplans Ländliche
Entwicklung (bitte für die einzelnen Förderbereiche aufschlüsseln)?
Auf die Anlage 12 zu Frage 68 wird verwiesen.*
69. Wie viele der Projekte des BMEL-Bundesprogramms ländliche
Entwicklung (BULE) konnten nach Abschluss der Förderung und nach
Auswertung der abgeschlossenen Fördermaßnahmen, die laut Evaluationsbericht
für Ende 2020 erwartet wurde, über die Förderperiode hinaus
weiterbestehen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Re
gionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/BULE/bule-evaluationsberi
cht.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
Die im Rahmen des BULE geförderten Modell- und Demonstrationsvorhaben
zielen auf Verstetigung ab. Bereits im Auswahlverfahren ist die Aussicht auf
Verstetigung bzw. Langfristwirkung ein zentrales Bewertungskriterium. Eine
Quantifizierung verstetigter Projekte ist derzeit nicht möglich, da bislang
vergleichsweise wenige Fördermaßnahmen abgeschlossen sind. Ergebnisse der
ersten fachlichen Auswertungen werden ab der zweiten Jahreshälfte 2021
erwartet. Nähere Informationen sind dem zitierten Evaluationsbericht zu
entnehmen. Im Rahmen des BULE werden darüber hinaus auch Maßnahmen in
ländlichen Räumen finanziert, um akuten Herausforderungen wie beispielsweise
der Folgen des erhöhten Zuzugs von Geflüchteten ab 2015 oder der
COVID-19-Pandemie zu begegnen. Diese Maßnahmen streben keine
nachhaltige Wirkung an, sondern dienen als Soforthilfe.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
70. Wie hoch war der Mittelabfluss des Förderbereichs Integrierte Ländliche
Entwicklung (ILE) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des dazugehörigen
Sonderrahmenplans in den Jahren 2019 und 2020 in den einzelnen
Bundesländern, und wie verteilten sich die Mittel auf die GRW-Fördergebiete und
die zehn Maßnahmen des Förderbereichs 1 (ILE) und die drei
Maßnahmen des Förderbereichs 3 A – Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse – (bitte nach Soll-
und Ist-Werten für die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?
Auf die Anlage 13 zu Frage 70 wird verwiesen.*
Daten für das GRW-Fördergebiet liegen für die GAK nur im Rahmen einer
Sonderabfrage für die Berichterstattung zum Gesamtdeutschen Fördersystem
vor. Hieraus ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 52,5 Prozent der Mittel des
Förderbereichs 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ und 47,3 Prozent der
Mittel des Sonderrahmenplans „Förderung der ländlichen Entwicklung“ in die
Gebietskulisse der GRW fielen.
71. Welche Erkenntnisse erbrachten das Vorhaben „Netzwerk Regionale
Daseinsvorsorge“ und das Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von
Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ für die
Weiterentwicklung der Politik für ländliche Räume und/oder der Strukturpolitik, und
inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in strukturelle Förderung
vorgesehen?
Die Bundesregierung fördert das Netzwerk mit dem Ziel einer Verstetigung.
Bundesweit sind derzeit 23 Modellregionen im Netzwerk aktiv. Das Netzwerk
versteht sich selbst als Kompetenznetzwerk, Informationsknotenpunkt und
Dialogplattform sowie als „Praxisschmiede“ für die Planung und Umsetzung von
qualitätsvoller regionaler Daseinsvorsorge.
Aus den im Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge (ArD) angestoßenen
Prozessen, dem gewonnenen Know-how und durch den gegenseitigen
Wissensaustausch im Netzwerk haben sich die regionalen Gestaltungsspielräume im
Bereich der regionalen Daseinsvorsorge erhöht und können mit der jeweiligen
Anwendung der „Regionalstrategie Daseinsvorsorge“ auf andere Regionen
übertragen werden.
Ziel des 2018 abgeschlossenen Modellvorhabens „Langfristige Sicherung von
Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ war die Erarbeitung
innovativer Konzepte, mit denen sowohl Daseinsvorsorge, Nahversorgung als auch
Mobilität gewährleistet werden können. Anhand von Praxisbeispielen wurden der
strategische Ansatz und geeignete methodische Bausteine beschrieben, die die
Akteure von Ort bei der Erstellung bedarfsspezifischer, umsetzungsfähiger
Konzepte unterstützen sollen.
Die im Modellvorhaben gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden über
das Online-Nachschlagewerk Mobilikon (siehe Antwort zu Frage 54)
insbesondere für Kommunen in ländlichen Räumen zur Nachnutzung praxistauglich
aufbereitet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31758 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
72. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind für die
laufende Legislaturperiode Investitionen in Höhe von 8,0 Mrd. Euro für die
Fortsetzung kommunaler wie auch von Landesprogrammen eingeplant,
welche Programme sind dies im Einzelnen?
Die Bezeichnung der einzelnen Programme der Länder und Kommunen sind
dem Bund nicht bekannt. Jedoch sind die im Koalitionsvertrag genannten
8,0 Mrd. Euro zur Entlastung der Länder und Kommunen von ihren Kosten im
Flüchtlings- und Integrationsbereich vorgesehen. Die in den Jahren 2018 bis
2021 diesbezüglich erfolgte Entlastung durch den Bund summiert sich
voraussichtlich auf rund 20,9 Mrd. Euro. Zudem hat der Bund in den Jahren 2018 bis
2021 eine Vielzahl weiterer Maßnahmen umgesetzt, die zu einer finanziellen
Entlastung der Länder und Kommunen geführt haben. Für eine Übersicht
hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Großen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21407
sowie zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/28702 verwiesen.
73. Welche Mittel kamen und kommen in der laufenden Legislaturperiode
den ländlichen Räumen zugute (bitte nach Haushaltstitel und
Haushaltsjahr sowie Ist- und Soll-Werten aufschlüsseln)?
Welche Veränderungen gab es hier im Vergleich zur 18. Wahlperiode?
19. Wahlperiode
Haushaltstitel 2018 2019 2020 2021
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist
1005
686 05 / 893 05*
Gesamt
55.000 15.187 70.000 39.283 72.650 41.419 67.740
1005
686 05 / 893 05
BMEL
55.000 15.187 38.500 31.702 41.150 26.591 34.340
1005
686 05 / 893 05
BMI
20.000 351 20.000 2.925 18.000
1005
686 05 / 893 05
BKM
10.000 6.680 10.000 10.861 9.000
1005
686 05 / 893 05
BMJV
1.500 575 1.500 1.042 1.400
1003
632 90 / 882 90
GAK FB 1 ILE**
167.695 146.477 141.718 137.399 131.863 132.577 130.802
1003
632 92 / 882 94
GAK SRP LE**
8.827 7.036 138.695 99.357 191.885 149.843 185.948
Beträge in 1 000 T Euro
*Anmerkung: Soll gem. Haushaltsplan; seit 2020 (BMEL, BMI, BKM, BMJV).
**Anmerkung: Dargestellt sind die GAK-Bundesmittel. Das Soll bezieht sich auf die
Mittelanmeldungen der Länder. Bei den Ist-Ausgaben handelt es sich um den Mittelabruf der Länder laut
Bundeskasse. Der SRP LE existiert seit dem Jahr 2018.
Beträge in 1 000 T Euro
18. Wahlperiode
2014 2015 2016 2017
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist
1005 686 05 10.000 3.340 10.000 8.875 55.000 18.150
1003
GAK FB 1 ILE**
127.687 120.231 126.270 117.895 142.558 142.751 168.485 155.818
Beträge in 1 000 T Euro
**Anmerkung: Dargestellt sind die GAK-Bundesmittel. Das Soll bezieht sich auf die
Mittelanmeldungen der Länder. Bei den Ist-Ausgaben handelt es sich um den Mittelabruf der Länder laut
Bundeskasse. Der SRP LE existiert seit dem Jahr 2018. FB 1 ILE für die Jahre 2014 bis 2016 ohne
wasserwirtschaftliche Maßnahmen, ab 2017 Neukonzeption des FB 1 ILE ohnehin ohne
wasserwirtschaftliche Maßnahmen.
74. Wie soll die Ausgestaltung der Agrarfördermittel (2. Säule) aussehen?
Insgesamt stehen für die Förderung der ländlichen Entwicklung als 2. Säule der
GAP aus dem ELER in Deutschland in der Finanzperiode 2021 bis 2027 rund
12 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch die
Bundesländer. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die ELER-Programme der
Förderperiode 2014 bis 2020 verlängert. Ab 2023 wird die ELER-Förderung
Teil des nationalen GAP-Strategieplans. Auch in diesem neuen Rahmen
entscheiden die Bundesländer über die Ausgestaltung des Förderangebots. Die
EU-Mittel der zweiten Säule setzen sich dabei wie folgt zusammen.
in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027
ELER originär 1.334 1.092 1.092 1.092 1.092 1.092 1.092
Direktzahlungs-
Umschichtung des
Vorjahres (% der DZ)
301 (sechs
Prozent)
295 (sechs
Prozent)
393 (acht
Prozent)
492 (zehn
Prozent)
541 (elf
Prozent)
614 (12,5
Prozent)
737 (15
Prozent)
ELER aus dem
Wiederaufbaufonds
210 500 – – – – –
2. Säule gesamt 1.845 1.887 1.485 1.584 1.633 1.706 1.829
75. Wie ist der Stand zur Planung und Vorbereitung zur Ausarbeitung der
LEADER-Fördermittel?
Grundsätzlich muss vorangestellt werden, dass die Umsetzung von LEADER
(Maßnahmenprogramm der Europäischen Union – Liaison entre actions de
développement de l'économie rurale, Verbindung zwischen Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) im Rahmen der ELER-Förderung in die
Zuständigkeit der Länder fällt. Der Bund hat keinerlei Möglichkeiten hoheitlich
oder zivilrechtlich in die Planung, Ausgestaltung und Umsetzung von LEA-
DER direkt einzugreifen. Nach den hier vorliegenden Informationen werden
alle Länder zum Beginn der neuen Förderperiode 2023 die Auswahl der
„Lokalen Aktionsgruppen“ (LAG) anhand der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES)
als Vorrausetzung einer Gewährung von LEADER-Mitteln abgeschlossen
haben.
76. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum LEADER/CLLD-Ansatz
auf Bundes- bzw. Landesebene?
Auch die finanzielle Dotierung für LEADER im Rahmen der Förderung aus
dem ELER liegt in der Kompetenz der Länder. Mit der Öffnung des ILE-
Fördergrundsatzes in der GAK hat die Bundesregierung Optionen geschaffen,
die auch bei LEADER-Projekten obligatorische nationale Kofinanzierung
stärker als bisher aus der GAK zu tragen. Es bleibt aber auch hier in der
Kompetenz der Länder, im Rahmen der GAK von dieser Option zunehmend Gebrauch
zu machen. Insbesondere die 2019 in den ILE-Fördergrundsatz aufgenommene
Möglichkeit der Förderung eines Regionalbudgets für Kleinprojekte erfreut
sich bei den im Rahmen von LEADER tätigen Akteuren großer Beliebtheit.
77. Gibt es konkrete Pläne für zusätzliche Gelder im Bereich CLLD/
LEADER?
Auf die Antworten zu den Fragen 75 und 76 wird verwiesen. Nach den hier
vorliegenden Informationen werden die Länder bei der Gebietsabdeckung, der
Anzahl der LAGen und der finanziellen Ausstattung zumindest nicht hinter den
Status-Quo der laufenden Förderperiode zurückfallen. Einige Länder planen
eine Aufstockung der Mittel für LEADER.
78. Ist beabsichtigt, eine indirekte finanzielle Aufstockung der LEADER-
Mittel mittels EFRE bzw. ESF durchzuführen?
Die Entscheidung für einen solchen Multifondsansatz, d. h. eine nicht an
bestimmte Projekte gebundene Aufstockung von Mitteln des EFRE und des ESF
im Rahmen einer LES treffen die Länder. Nach derzeitigem Stand wird nur das
Land Sachsen-Anhalt diesen bereits heute verfolgten Förderansatz auch in der
neuen Förderperiode fortführen. Ein fondsübergreifender Ansatz zusammen mit
dem Fischereifonds wird in dazu prädestinierten Regionen häufiger praktiziert.
79. Gibt es die Absicht, gemeinsame Strukturen von LEADER/EFRE/ESF
im Bereich CLLD aufzubauen bzw. zu stärken?
Auf die Antwort zu Frage 78 wird verwiesen. In dem Kontext ist zu
berücksichtigen, dass einzelfallbezogen die mit der Umsetzung der LES betrauten
„Lokalen Aktionsgruppen“ (LAG) schon immer erfolgreich Mittel bei dem
ESF und EFRE eingeworben haben und dies auch in Zukunft tun werden.
Insbesondere dort, wo die Fondsverantwortlichkeit beim EFRE/ESF auf Regionen
delegiert wird, ist dieser Ansatz dem EU-Konstrukt „Multifonds CLLD“ in
seiner praktischen Auswirkung auf die Region nach Auffassung der
Bundesregierung jedenfalls ebenbürtig.
80. Welche Bestrebungen macht die Bundesregierung, um den CLLD-Ansatz
mit finanzieller Unterstützung zu unterfüttern, insbesondere im Hinblick
auf die Verträge mit den einzelnen Bundesländern?
Auf die Einleitung zu Frage 75 und die Antwort zu Frage 78 wird verwiesen.
Über die Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume (DVS) hat die
Bundesregierung indirekte Einflussmöglichkeiten, den Ansatz durch Verbreitung von
„Best-Practice“-Beispielen anderer Mitgliedstaaten (z. B. Österreich
(Bundesland Tirol) oder Schweden) näher zu bringen. Davon wird sie auch in Zukunft
Gebrauch machen.
81. In welchen Umfang wurden die Mittel der befristeten
Sonderunterstützung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als Reaktion auf den
COVID-19-Ausbruch ausgeschöpft (https://eur-lex.europa.eu/legal-conte
nt/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0872&from=EN; bitte nach
Betriebsgröße, Wirtschaftsbereich und Bundesland aufschlüsseln)?
Die befristete Sonderunterstützung im Rahmen des ELER als Reaktion auf den
COVID-19-Ausbruch, wurde von den Ländern im Rahmen ihrer Förderung
durch den ELER mit Rücksicht auf die nationalen Hilfsangebote nicht
angewendet.
82. Wie planen Bund und Länder, die Mittel aus dem europäischen Aufbau-
und Resilienzplan (RRF) für den ländlichen Raum einzusetzen und zu
verteilen?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Aufbau- und Resilienz-Plan (DARP)
der Europäischen Kommission am 27. April 2021 vorgestellt. Im DARP
werden alle von Deutschland zur Anmeldung bei der Europäischen Kommission
eingereichten Maßnahmen detailliert beschrieben. Die Europäische
Kommission hat diesen Plan am 22. Juni 2021 positiv bewertet und einen Vorschlag für
einen Durchführungsbeschluss des Rates angenommen, auf dessen Basis
Deutschland 25,6 Mrd. Euro an Zuschüssen aus der EU-Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) erhalten soll. Am 13. Juli 2021 haben 12 EU-Länder – darunter
Deutschland – Zustimmung für ihre Pläne erhalten, sodass nun mit der
Umsetzung der Mittel aus der ARF begonnen werden kann.
83. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode den Tourismus in ländlichen Regionen gezielt
unterstützt?
Der Tourismus ist gerade in ländlichen Regionen, die unter
Bevölkerungsrückgängen und dem Strukturwandel leiden, ein Schlüssel für Einkommens- und
Beschäftigungsperspektiven und gleichzeitig ein Instrument für Mittelstands-
und Strukturförderung. Mit dem Handlungsfeld Stärkung ländlicher Räume legt
die Bundesregierung im Rahmen ihrer nationalen Tourismusstrategie (NTS)
hierbei einen Schwerpunkt.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt im Auftrag der
Bundesregierung weltweit für Reisen nach Deutschland. Der ländliche Raum wird dabei als
übergreifendes Marketing-Thema aufgegriffen. In mehreren Kampagnen wurde
die Stille der Natur ebenso wie die Vermarktung von Ausflugzielen in der
ländlichen Umgebung von Städten berücksichtigt.
Mit der Fördermaßnahme „Innovative Modellprojekte zur Leistungssteigerung
im Tourismus“ (LIFT) vom 18. Oktober 2018 wurden im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel Projekte mit den Themenbereichen
Digitalisierung, Internationalisierung oder Tourismus für lebenswerte Regionen
ermöglicht. Hierbei wurden auch Modellprojekte aus ländlichen Regionen ausgewählt
und umgesetzt.
Mit dem bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode gestarteten Projekt
„Die Destination als Bühne: Wie macht Kulturtourismus ländliche Regionen
erfolgreich?“ wurden seit 2015 in sechs Modellregionen gemeinsam mit
Touristikfachleuten und Kulturschaffenden vor Ort Umsetzungskonzepte zur
Verzahnung von Kultur- und Tourismusangeboten entwickelt, die in ländlichen
Regionen bundesweit nachgenutzt werden können. Das Projekt wurde in der
aktuellen Legislaturperiode abgeschlossen.
Im Rahmen der Maßnahme 4.0 „Dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen“ der Integrierten ländlichen Entwicklung der GAK werden
u. a. kleine touristische Infrastrukturen gefördert. Dazu gehören beispielweise
die Anlage von Wanderwegen, Grillplätzen und Schutzhütten. 2020 wurden
201 solcher Projekte mit 13,6 Mio. Euro GAK-Mitteln (Bund 60 Prozent)
gefördert.
84. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 19.
Legislaturperiode unternommen, um die Entwicklung der ländlichen Räume auf eine
nachhaltige Entwicklung auszurichten?
Für die Zukunft der Menschen, die in und von den ländlichen Räumen leben,
ist eine nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung. Sie verbindet
soziale, ökonomische und ökologische Ziele und dient als Leitbild dazu, den
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel zu gestalten und dem
fortschreitenden Verlust der natürlichen Lebensgrundlagen entgegenzuwirken.
Dabei werden etwa technologische und demografische Entwicklungen sowie der
Klimawandel berücksichtigt.
Mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 zeigt die
Bundesregierung, dass es ihr wichtig ist, den Nachhaltigkeitsgedanken in allen
Politikfeldern weiter zu stärken und dabei auch die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in den Blick zu nehmen. Die Bundesregierung versteht die
nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen daher als ganzheitlichen Ansatz,
der anhand einer Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Ressorts, die
ländlichen Räume nachhaltig entwickeln sowie die Lebensqualität der
Menschen in Stadt und Land nachhaltig verbessern soll. So dient beispielsweise
auch die GAK mit ihren Fördermaßnahmen der nachhaltigen
Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 GAK-Gesetz).
Nationale Maßnahmen sind auch mit der Agenda 2030 und den Zielen für
nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) verbunden,
die in vielem die ländlichen Räume betreffen. Die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie setzt die SDGs für Deutschland um. Sie sind im Rahmen einer
integrierten, nachhaltigen ländlichen Entwicklung und gemeinsam mit der
ländlichen Bevölkerung zu erreichen.
Als eine besondere Maßnahme hat die Bundesregierung, wie im
Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen, die Kommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Lebensqualität und insbesondere die menschliche
Gesundheit – und damit auch die Wahl des Wohn-, Arbeits- und Erholungsortes
– werden zudem durch verschiedenste Umweltfaktoren beeinflusst, die
zwischen Stadt und Land, aber auch regional unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
Den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, auch in strukturschwachen
Regionen und ländlichen Räumen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu
gestalten, dient ebenfalls dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die Breite der Maßnahmen, die die Bundesregierung in der 19.
Legislaturperiode unternommen hat, um die Entwicklung der ländlichen Räume auf eine
nachhaltige Entwicklung auszurichten, ergibt sich darüber hinaus aus dem Dritten
Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume vom
12. November 2020 (Bundestagsdrucksache 19/24250).
Drucksache 19/31758 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 140 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 142 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 144 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 146 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 148 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31758 – 150 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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