Förderung syrischer Oppositionsgruppierungen durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Kampf um die Macht in Syrien eindeutig Stellung bezogen. Sie erkennt die „Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte“ (ETILAF) als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes an. Die Bundesregierung bezeichnet darüber hinaus ihre Unterstützung syrischer Oppositionsgruppen als „Stabilisierungsengagement“ zur „politischen Transition“ (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/13254).
Die Bundesregierung gibt an, aus politischen Gründen keine Maßnahmen zu finanzieren, die dem Wiederaufbau Syriens dienen (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/14984).
Das Auswärtige Amt verweigerte der Vertretung Syriens in Berlin, in Deutschland lebenden Syrern ihr Votum bei den syrischen Präsidentschaftswahlen vom 26. Mai 2021 in der Vertretung Syriens abzugeben, während es Syrern etwa in der Tschechischen Republik möglich war, in der Vertretung ihres Landes zu votieren (https://de.rt.com/meinung/118029-praesidentschaftswahlen-in-syrien/).
Die syrische Führung unter Präsident Baschar-al Assad konnte seit Herbst 2015 den unter ihrer Kontrolle stehenden Landesteil erheblich auf nunmehr rund zwei Drittel des Territoriums erweitern (https://www.dw.com/de/machthaber-assad-als-wahlsieger-bestätigt/a-57695451). Folglich verstärken sich aus Sicht der Fragenden die Zweifel, ob die einseitige Positionierung Deutschlands in dem Konflikt dem Frieden sowie dem Wiederaufbau des Landes förderlich ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
In welchen Ländern war es für syrische Bürger nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, in einer Vertretung ihres Landes bei den Präsidentschaftswahlen vom 26. Mai 2021 zu votieren?
Wie viele, und welche Länder erkennen die ETILAF, ähnlich wie die Bundesregierung, nach ihrer Kenntnis als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes an (bitte für 2013, 2017 und 2021 angeben)?
Hält es die Bundesregierung weiterhin für angebracht, die ETILAF als einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes anzuerkennen (bitte begründen)?
Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, einen wie großen Anteil der Syrer die ETILAF repräsentieren dürfte, und wie lautet diese Einschätzung ggf.?
Sind der Bundesregierung Bemühungen der ETILAF bekannt oder hat sie diese ggf. angeregt, Wahlen unter den Millionen Syrern durchzuführen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden, um ihren eigenen und von einigen Ländern, z. B. Deutschland, erhobenen Anspruch, die einzige legitime Repräsentantin des syrischen Volkes zu sein, untermauern zu können?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Staaten wieder vollständige diplomatische Beziehungen mit der Arabischen Republik Syrien aufgenommen oder planen dies für die nähere Zukunft, nachdem die Bundesregierung die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Roland Hartwig am 1. Juni 2021 beantwortet hat (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/30285)?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dass „ETILAF“ in Nordsyrien als Vertreter türkischer Interessen agiert haben soll und gegen die dortige demokratische Selbstverwaltung gearbeitet habe, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf., und wie schätzt die Bundesregierung die erfragte Situation derzeit ein (https://www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-finanziert-tuerkeitreue-Islamisten-in-Nordsyrien-4303256.html)?
Treffen sich weiterhin Vertreter der Bundesregierung regelmäßig mit Vertretern der ETILAF (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1471; wenn ja, bitte angeben, wie viele derartige Treffen es seit 2011 bis derzeit gegeben hat, bitte in Jahresscheiben angeben)?
Sind für die Sicherung der ETILAF-Vertretung eigens Sicherungsorgane des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung des Landes Berlin abgestellt?
a) um wie viele Stellen handelt es sich,
b) welche Kosten hat die Sicherung der ETILAF-Vertretung dem Bund bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung dem Land Berlin verursacht (bitte ab 2012 in Jahresscheiben angeben),
c) ähnelt oder unterscheidet sich der Schutz, der der ETILAF-Vertretung von deutschen Stellen zugutekommt von dem bei Botschaften üblichen, und wenn ja, inwiefern?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, welche Staaten, Nichtregierungsorganisation oder anderen Geldgeber die ETILAF in welcher Höhe finanzieren (bitte ausführen)?
Welche finanzielle, materielle oder sonstige Unterstützung erhielt die ETILAF 2019 und ggf. 2020 von Seiten der Bundesregierung, ist ggf. eine Unterstützung für 2021 geplant (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/7562 sowie Plenarprotokoll 19/123, S. 15288/89; bitte begründen, wenn dies für 2020 und 2021 nicht der Fall sein sollte)?
Handelt es sich bei der ETILAF-Vertretung in Berlin nach Auffassung der Bundesregierung um eine diplomatische Vertretung (bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, an welchen Standorten in welchen Staaten sich derzeit weitere Vertretungen der ETILAF befinden (bitte ausführen)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 Vertretungen der ETILAF in anderen Staaten eröffnet oder geschlossen (wenn ja, bitte Ort und Zeitpunkt angeben)?
Mit wie vielen und welchen Bundesmitteln hat die Bundesregierung seit 2018 den Aufbau von Polizeikräften in den nicht unter Kontrolle der syrischen Regierung stehenden Regionen im Norden Syriens unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/1471)?
Welche Polizeikräfte wurden in welchen Regionen Nordsyriens seit 2018 im Einzelnen von der Bundesregierung ggf. unterstützt?
Welche anderen Staaten waren ggf. an der Finanzierung dieser Polizeikräfte (vgl. Frage 16) seit 2018 in welcher Größenordnung beteiligt?
Gab es seit 2018 aus Bundesmitteln unterstützte humanitäre Projekte in der von der türkischen Armee besetzten Region in Nordsyrien (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1471; bitte einzeln benennen sowie Träger und Fördermittel angeben)?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, nach dem der militärische Arm der ETILAF, die sogenannte Freie syrische Armee, gemeinsam mit türkischen Truppen Gebiete von kurdischen Kämpfern erobert habe (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/terrorismus-syrien-anschlag-autobomben-tote), hat sie sich hierzu eine Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Erstreckt sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Parteinahme der Bundesregierung bei dem Konflikt in Syrien ebenso wie hinsichtlich der Ukraine auch darauf, für die Behandlung verwundeter Soldaten einer, und nur einer Seite Rechnung zu tragen (https://kiew.diplo.de/ua-de/aktuelles/-/2402590)?
Wenn nein, warum, wenn ja,
a) wie viele Kämpfer welcher Gruppierung wurden wann wo behandelt,
b) wer war für die Auswahl der Betreffenden verantwortlich,
c) wer trug die Behandlungskosten?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile neue Erkenntnisse aus der von ihr angekündigten Verwendungsnachweisprüfung der niederländischen Stiftung „Mayday Rescue“ vor (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/26679)?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen?
b) Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung, da die Prüfung bereits im Juli 2020 angekündigt worden war, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Verzögerung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-juli-2020-1770070)?
Sind die von der Bundesregierung im April 2020 von der „Mayday Rescue“ geforderten Mittel in Höhe von 49 596,92 Euro von dieser gänzlich oder in Teilen gezahlt worden, und wenn ja, wann (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-juli-2020-1770070)?
Über welche konkreten Mittlerorganisationen förderte bzw. fördert die Bundesregierung die Weißhelme, nachdem sie die Förderung über die zentrale Mittlerorganisation Mayday Rescue aufgrund des gegen diese Organisation laufenden Insolvenzverfahrens eingestellt hatte (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/26679)?
Hat die Bundesregierung im Jahr 2021 Haushaltsmittel für die Förderung der Weißhelme vorgesehen, wenn ja, in welcher Höhe, und wie viele hiervon sind bereits für welche Vorhaben ausgezahlt worden, wenn nein, bitte begründen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/26679)?
Liegen der Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass sie die Weißhelme jährlich mit Millionenbeträgen gefördert hat, mittlerweile Erkenntnisse hinsichtlich der deutschsprachigen Netzseite www.whitehelmets.org/de vor, insbesondere hinsichtlich der Betreiber, deren örtlicher und räumlicher Organisation in Deutschland sowie den damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/26679)?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse zu dem Netzwerk „The Syria Campaign“ vor, die mit den von der Bundesregierung jährlich mit Millionenbeträgen geförderten Weißhelmen in Verbindung zu stehen scheinen (vgl. www.thesyriacampaign.org; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/26679)?