[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2675
17. Wahlperiode 29. 07. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 28. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Eva Bulling-
Schröter, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2375 –
Zukunft der stofflichen Nutzung von Biomasse in Bioraffinerien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die chemische Industrie der Bundesrepublik Deutschland setzte im Jahr 2007
laut eigenen Angaben rund 19 Mio. Tonnen an fossilen Rohstoffen
(Erdölprodukte, Erdgas und Kohle) stofflich ein – das sind nur rund 4 Prozent der
gesamten in der Bundesrepublik Deutschland genutzten fossilen Rohstoffe (Öl, Gas,
Kohle). Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe in der chemischen Industrie
belief sich im selben Jahr auf mehr als 2 Mio. Tonnen – bei einem Importanteil von
60 bis 70 Prozent.
Werden nachwachsende Rohstoffe allein betrachtet, so hat ihre Nutzung zur
stofflichen Umwandlung erst einen Anteil von geschätzten 15 Prozent an ihrem
gesamten Einsatz. Bei nachwachsenden wie auch fossilen Rohstoffen spielt die
stoffliche Nutzung zurzeit nur eine nachrangige Rolle. Dies widerspricht den
Zielen einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen wie auch des Umwelt- und
Klimaschutzes.
Um den Klimawandel auf ein verträgliches Maß zu begrenzen, müssen
entwickelte Industriestaaten wie die Bundesrepublik Deutschland ihre Emissionen
insbesondere von CO2 bis 2050 um bis zu 95 Prozent zu reduzieren. Dies
bedeutet nicht nur tiefgreifende Wandlungen bei der Energieerzeugung, sondern auch
bei stoffwandelnden Prozessen, die jetzt noch fossile Ausgangsstoffe nutzen, die
mehr und mehr durch klimaneutrale Biomasse zu ersetzen ist. Zugleich wird vor
den ökologischen und sozialen Folgen einer ausgeweiteten Biomasseerzeugung
im Inland wie vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern gewarnt. Der
entscheidende Bedarf entsteht hier gegenwärtig jedoch nicht aus der stofflichen,
sondern aus der energetischen Nutzung. Der wachsende Bedarf in beiden
Bereichen wird jedoch in In- wie Ausland zu einer zunehmenden
Nutzungskonkurrenz zu Lasten von Ernährung und Naturschutz führen. Hier sind
Abwägungsprozesse erforderlich, damit der Einsatz von Biomasse mehr nützt als schadet.
Industrielle Bioraffinerien bieten mit ihrer mehrstufigen sowie stofflich-
energetisch gekoppelte Verwertung sich an als sinnvollen Kompromiss und Schlüssel
zum Aufbau einer nachhaltigen neuen Industrie auf Basis nachwachsender oder
anderer biogener Rohstoffe. Nach bisherigen Planungen sollen bis zum Jahr
2020 erste voll funktionsfähige Bioraffinerien arbeiten.
1. Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach Angaben des Verbandes der
Chemischen Industrie e. V. (VCI – Daten und Fakten: Stand 8. März 2010)
nachwachsende Rohstoffe im Jahr 2007 einen Anteil von 10 Prozent an der
gesamten Rohstoffbasis der chemischen Industrie hatten, nach den Angaben
im „Aktionsplan der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe“ (Stand: August 2009) dieser Anteil 2007 bereits schon bei
13 Prozent gelegen haben soll?
Die Angaben der Bundesregierung im „Aktionsplan der Bundesregierung zur
stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ basieren auf einer
Datenerhebung aus dem Jahr 2009, deren Ergebnisse in der Broschüre
„Nachwachsende Rohstoffe in der Industrie“ (Herausgeber: Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe e. V. – FNR) veröffentlicht wurden. Hinsichtlich der Angaben des
VCI wird auf diesen verwiesen. Die Bundesregierung kann nicht für den VCI
sprechen.
2. Wie hoch ist das Potenzial am Biomasse, das in der Bundesrepublik
Deutschland aus eigenem Aufkommen zur Verwendung in Bioraffinerien
aller Formen zur Verfügung steht (frische Pflanzenmasse, Holz, Holzreste,
Bioabfälle und anderes)?
Zu den Biomassepotenzialen Deutschlands liegen sehr unterschiedliche
Einschätzungen vor. Nach der Holzrohstoffbilanz werden in Deutschland
gegenwärtig jährlich rund 130 Mio. m3 Holz energetisch und stofflich genutzt. Für eine
Ausweitung der Holznutzung haben Modellrechnungen für den Bereich
oberhalb der Derbholzgrenze (> 7 cm Durchmesser) Reserven zwischen 13 Mio. m3
und 35 Mio. m3 pro Jahr ermittelt, ohne dass die Nachhaltigkeit der
Waldbewirtschaftung gefährdet würde. Nach einer Potenzialabschätzung für Holz unter der
Derbholzgrenze (< 7 cm Durchmesser) könnten weitere 9 bis 10 Mio. m3 pro
Jahr genutzt werden. Hinzu kommen rund 2,5 bis 4 Mio. ha Ackerfläche sowie
Reststoffe und Nebenprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft, die für eine
stoffliche und energetische Nutzung zukünftig zur Verfügung stehen könnten.
Diese Größenordnungen stellen technisch nutzbare Potenziale dar. Wie viel
davon tatsächlich aktiviert werden kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab,
u. a. von den Marktpreisrelationen ebenso wie von der grundsätzlichen
Bereitschaft, diese Potenziale auch zu nutzen.
3. Wie groß ist nach Auffassung der Bundesregierung im Inland zur Verfügung
stehende Potenzial an Biomasse, das nicht in Konkurrenz zur
Nahrungserzeugung, energetische Verwertung und Schutz der Natur für stofflichen
Mehrfachverwertung in Bioraffinerien zur Verfügung steht?
Die Nutzung pflanzlicher und tierischer Biomasse für industrielle Zwecke steht
teilweise im Wettbewerb mit der Energieerzeugung. Der Anbau von
Industriepflanzen konkurriert darüber hinaus mit der Verwendung als Nahrungs- und
Futtermittel und mit dem Umwelt- und Naturschutz. In vielen Fällen bestehen
allerdings auch Synergien zwischen den verschiedenen
Biomassenutzungspfaden. Die Konkurrenzsituation der Biomassenutzungspfade wird durch die
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen auf globaler,
europäischer und nationaler Ebene beeinflusst. Daher können über einzelne
Biomassenutzungspfade (wie beispielsweise Bioraffinerien) nur im Kontext von
konkreten Rahmenbedingungen Aussagen gemacht werden. Die gesicherte
Nahrungsmittelerzeugung hat aber in jedem Fall Vorrang.
4. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung der Importanteil von
Biomasse bis 2020 entwickeln, und welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung für geeignet, den Importanteil zu senken?
Derzeit werden schätzungsweise insgesamt etwa 15 Prozent der für die
stoffliche Nutzung mengenmäßig eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe
importiert. Es wird erwartet, dass bei weiterem Ausbau der stofflichen Nutzung der
Import nachwachsender Rohstoffe für die stoffliche Nutzung absolut weiter
zunimmt. In welchem Maße dies erfolgt, hängt allerdings von einer Vielzahl von
markt- und politikabhängigen Einflussfaktoren ab. Zur energetischen Nutzung
liegen der Bundesregierung keine dem stofflichen Bereich vergleichbaren
Zahlen zum Import vor. Hier wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Zur Erreichung der Energieziele der Bundesregierung in 2020 wird u. a. auch die
Bioenergieproduktion sowohl auf der Grundlage heimischer als auch
importierter Biomasse weiter zu steigern sein. Nach vorläufigen Kalkulationen ist davon
auszugehen, dass der geschätzte Bioenergiebedarf in 2020 in etwa zu knapp
30 Prozent über dem heimischen Angebot liegen könnte. Die Differenz könnte
über Importe oder eine Erschließung weiterer inländischer Potenziale
geschlossen werden, beispielsweise durch eine weitere Ertragssteigerung bei
Energiepflanzen, eine verstärkte energetische Nutzung von Waldrestholz und von
Landschaftspflegematerial oder den Anbau schnell wachsender Bäume auf
landwirtschaftlichen Flächen. Insbesondere bei Biomasseimporten wird die
Bundesregierung darauf achten, dass die Biomasse nachhaltig hergestellt und
weiterverarbeitet wird.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, bestimmte hochwertige
Nahrungsrohstoffe wie Getreide für die stoffliche Verwertung
auszuschließen, um die Nutzungskonkurrenz zu minimieren?
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung von Bioraffinerien auch unter
der Prämisse der Verminderung von potenziellen Nutzungskonkurrenzen. Die
realisierten Pilotanlagen nutzen insbesondere Rohstoffe, die nicht in
Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehen. Wie ein landwirtschaftliches Produkt wie etwa
Getreide jedoch letzten Endes tatsächlich verwendet wird, hängt auch
maßgeblich von der erzielbaren Wertschöpfung ab. Derzeit ist die in der Frage
implizierte Nutzungskonkurrenz bezüglich Getreide nicht erkennbar, die
Bundesregierung wird den Markt jedoch weiter beobachten.
6. Wie gestaltet sich die Klimaschutzbilanz nachwachsender Rohstoffe im
Vergleich zu fossilen in folgenden Fällen (mögliche Einsparung bitte in
CO2- Äquivalenten angeben):
a) nachwachsende Rohstoffe aus Inlandaufkommen ersetzen fossile
Rohstoffe in energetischer Verwendung;
b) nachwachsende Rohstoffe aus Inlandaufkommen ersetzen fossile
Rohstoffe in stofflicher Verwendung;
c) nachwachsende Rohstoffe aus Importen ersetzen fossile Rohstoffe in
energetischer Verwendung sowie
d) nachwachsende Rohstoffe aus Importen ersetzen fossile Rohstoffe in
stofflicher Verwendung?
Zu den Fragen 6a und 6c:
Nach vorläufigen Berechnungen wurden in 2009 durch Substitution von fossilen
Energieträgern durch Bioenergie insgesamt rund 58 Mio. t CO2-Emissionen
vermieden. Eine Unterscheidung der CO2-Emissionsminderung nach heimischer
und importierter Biomasse ist aus Gründen fehlender Datenverfügbarkeit nicht
möglich. Selbst wenn man den exakten Importanteil kennen würde, würden die
jeweiligen CO2-Einsparpotenziale je nach Nutzungspfaden, Konversionsrouten,
evtl. Landnutzungsänderungen, Transportsystemen und -distanzen sehr stark
divergieren, wodurch eine eindeutige Zuordnung der CO2-Emissionen nicht
vorgenommen werden kann.
Zu den Fragen 6b und 6d liegen aufgrund der im Gegensatz zum energetischen
Bereich nicht auf einer einheitlichen Basis vergleichbaren Verwendungswege
keine verallgemeinerbaren Daten vor.
7. In welchem Umfang ist in der Bundesrepublik Deutschland Non-Food-
Biomasse, insbesondere aus der Agrar- und Forstwirtschaft, prinzipiell
verfügbar, und wie viel werden davon gegenwärtig energetisch und stofflich
genutzt?
Derzeit werden in der Landwirtschaft rund 2,1 Mio. ha für den Anbau
nachwachsender Rohstoffe genutzt, davon rund 1,82 Mio. ha für die energetische und
0,28 Mio. ha für die stoffliche Nutzung. Zusätzlich kann auf rund 11 Mio. ha
Wald als Holzrohstoffquelle zurückgegriffen werden. In 2008 wurden nach der
Holzrohstoffbilanz rund 127 Mio. m3 Holz genutzt (energetisch rund 53 Mio. m3,
stofflich rund 72 Mio. m3, Rest sonstige Verwendungszwecke/Bilanzausgleich).
Das heimische Nutzungspotenzial dürfte mittel- bis langfristig sowohl im
Forstals auch im Agrarbereich deutlich größer sein, insbesondere wenn
Flächenerträge gesteigert werden, vermehrt Kurzumtriebsplantagen angelegt werden,
stärker Landschaftspflegematerial genutzt wird und nicht zuletzt auch verstärkt
auf Reststoffe aus der Landwirtschaft und auf biogene Reststoffe städtischer
Zentren zurückgegriffen wird (siehe dazu auch Antwort zu Frage 2).
8. In welchem Umfang wird Non-Food-Biomasse zur stofflichen und
energetischen Nutzung gegenwärtig in die Bundesrepublik Deutschland importiert?
Gemäß dem Aktionsplan der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe wurden im Jahre 2007 ca. 5 360 000 t nachwachsende
Rohstoffe zur stofflichen Nutzung importiert. Daran hat Holz mit ca. 3 700 000 t
den größten Anteil, gefolgt von pflanzlichen Ölen.
Zur energetischen Nutzung liegen der Bundesregierung keine dem stofflichen
Bereich vergleichbaren Zahlen vor. Aus den Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Bezugsjahr 2009) ergeben sich für ausgewählte Bereiche folgende
Importe:
9. Wie viel Rohöl lässt sich bis 2020 nach heutigen Schätzungen durch den
Einsatz von Biomasse bei der energetischen wie stofflichen Nutzung
substituieren (bitte auch getrennt nach energetischer und stofflicher Nutzung
angeben)?
Produkte Import [t]
Pellets 53 536
Sägespäne 232 519
Holzabfälle 1 080 043
Biodiesel 776 812
Belastbare Aussagen sind hier nicht möglich, da die Substitutionseffekte von
den jeweiligen Verwendungsrouten abhängen.
Mittelfristig erscheint im stofflichen Bereich eine Erhöhung des Anteils an
Biomasse auf 20 Prozent des Rohstoffbedarfs möglich.
Nach vorläufigen Schätzungen könnten zudem durch den Einsatz von
Bioenergie im Jahr 2020 rund 23 Mio. t Rohöläquivalent (RÖE) fossile Energie
eingespart werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg
gegenüber 2006 von 1,7 Prozent. Demnach wäre allein im Energiebereich der
Substitutionseffekt über den gesamten Betrachtungszeitraum 2010 bis 2020
hinweg mit ca. 230 Mio. t RÖE zu beziffern.
10. Welche Möglichkeiten bietet die stoffliche Nutzung von Biomasse zur
Substitution von Erdgas und Kohle?
Sowohl Erdgas als auch Kohle werden von der chemischen Industrie in der
Regel für die Erzeugung von Massenprodukten wie Wasserstoff, Methanol oder
technischem Ruß genutzt. Angesichts der insgesamt nicht unendlichen
Verfügbarkeit von Biomasse und der geringen Wertschöpfung von Massenprodukten
muss es Ziel einer intelligenten Substitutionsstrategie sein, die
Synthesevorleistungen der Natur zu nutzen. Wie in den Handlungsfeldern 7 bis 12 des
Aktionsplans der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe
dargestellt, strebt die Bundesregierung daher insbesondere dort eine verstärkte
Nutzung von Biomasse an, wo diese gegenüber den derzeitigen fossilen
Rohstoffen bereits inhärente Vorteile besitzt.
11. Wie viele Pilotanlagen, die zur Kategorie Bioraffinerien oder deren
Vorstufen gerechnet werden können, gibt es gegenwärtig in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte einzeln aufführen und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind folgende Pilotbioraffinerien bekannt:
1. Lignocellulose-Bioraffinerie auf Basis von Holz eines Konsortiums in Leuna,
Sachsen Anhalt (im Aufbau);
2. Lignocellulose-Bioraffinerie auf Basis von Stroh der Firma Süd-Chemie AG
in München, Bayern (in der Planung);
3. Synthesegas-Bioraffinerie auf Basis von Holz der Firma CHOREN
Industries GmbH in Freiberg, Sachsen (Demonstrationsanlage);
4. Synthesegas-Bioraffinerie auf Basis von Stroh des Karlsruher Instituts für
Technologie (KIT) in Karlsruhe, Baden-Würtemberg (im Bau);
5. Zucker/Stärke-Bioraffinerie auf Basis von Getreide/Zuckerrüben der Firma
Südzucker AG/CropEnergies AG in Zeitz, Sachsen-Anhalt (Ausbau
geplant);
6. Grassaft/Grasfaser-Bioraffinerie auf Basis von Gras der Firma BIOWERT
Industrie GmbH in Brensbach, Hessen;
7. Grassaft/Grasfaser-Bioraffinerie auf Basis von Gras des Forschungsinstituts
biopos e. V. in Selbelang, Brandenburg (in Planung).
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von deutschen Forschungsprojekten, die
sich mit einzelnen oder mehreren Aspekten oder potenziellen Komponenten des
Themas Bioraffinerie beschäftigen, aber nicht vollständig ein dediziertes,
integriertes Bioraffineriegesamtkonzept verfolgen.
12. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass Bioraffinerien aus dem
Versuchsstadium in eine praxisreife Umsetzung überführt werden?
Zunächst gilt es, technisch und ökonomisch robuste Bioraffineriekonzepte zu
entwickeln und zu erproben, die auch den rechtlichen und ökologischen
Rahmenbedingungen genügen. Der Erfolgshorizont von FuE-Arbeiten (FuE =
Forschung und Entwicklung) ist schwer seriös vorherzusagen, konkrete Zeitpunkte
für die Markteinführung sind verlässlich nicht abschätzbar.
13. Wie viele Kompetenzzentren für Bioraffinerien gibt es gegenwärtig in der
Bundesrepublik Deutschland, und welche Standorte fallen darunter?
Im traditionellen Chemiedreieck Halle–Bitterfeld–Leipzig wird in
Zusammenarbeit zwischen Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft ein
gemeinsam von Bund und Land gefördertes Bioraffinerieforschungszentrum
entstehen. Das Forschungszentrum soll Verfahren entwickeln, um alle Teile
verschiedenster Pflanzen für die Produktion von Chemikalien, Biomaterialien,
Kraftstoffen, Strom und Wärme sinnvoll zu nutzen.
Darüber hinaus arbeiten weitere kompetente private und öffentliche
Einrichtungen an dieser Technologie.
14. Was hat die Bundesregierung getan, um ein Bioraffinerie-
Forschungsnetzwerk zu etablieren, und gibt es dafür einen bundesweit verantwortlichen
Ansprechpartner?
Der Aufbau eines ressortübergreifenden Netzwerkes unter Beteiligung von
Wirtschaft und Wissenschaft wird im Zuge der Erarbeitung der Roadmap
Bioraffinerien konkretisiert werden (siehe Frage 14).
Das Forschungsfeld Bioraffinerien wird von der Ressortforschung des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
behandelt, unter Koordinierung der Senatsarbeitsgruppe „Nachwachsende
Rohstoffe“.
Auf internationaler Ebene arbeitet Deutschland über mehrere Experten in der
IEA Task 42 Biorefinery mit, deren Ziel insbesondere der
Informationsaustausch über die Forschung im Themenfeld Bioraffinerien ist.
15. Wie wird die Entwicklung regional einsetzbarer klein- und
mitteltonnagiger Anlagen zur Umwandlung von Biogas, Restgasen, Begleit- und
Abfallgasen in chemische Rohstoffe (Gas-to-Liquid-Technologie) gefördert?
Für die Förderung von FuE-Projekten und Demonstrationsvorhaben stehen die
einschlägigen Förderprogramme wie das Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe des BMELV zur Verfügung. Im Rahmen des Förderprogramms
Nachwachsende Rohstoffe des BMELV wurden bislang keine Vorschläge zur
genannten Thematik vorgelegt.
16. Hat die Bundesregierung bereits die angekündigte Roadmap zu
Bioraffinerien erstellt, und wenn nein, warum nicht?
Die Ressortgespräche und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung
der Roadmap haben begonnen.
17. Was hat die Bundesregierung getan, um die im Aktionsplan zur stofflichen
Nutzung nachwachsender Rohstoffe im Handlungsfeld 7 konstatierte
„Forderlücke“, die aus der Fokussierung der Forschungsförderung auf die
Produktentwicklung resultiert, zu beseitigen?
Der Aktionsplan zur stofflichen Nutzung wurde im September 2009 der
Öffentlichkeit präsentiert. Über die Umsetzung sind das BMELV und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Gespräch. Unter
Berücksichtigung der Haushaltslage und der Kürze der vergangenen Zeit konnten
naturgemäß noch keine abschließenden Ergebnisse erzielt werden.
18. In welchem Zeitraum werden stoffliche Produkte aus Bioraffinerien
voraussichtlich preislich mit gleichen oder ähnlich gelagerten Produkten aus
fossilbasierten Raffinerien wettbewerbsfähig sein?
Eine belastbare Vorhersage ist aufgrund der Komplexität der Einflussfaktoren
nicht möglich.
19. Zieht die Bundesregierung in Betracht, diese preisliche
Wettbewerbsfähigkeit auch dadurch zu befördern, dass die stoffliche Nutzung fossiler
Rohstoffe mit besonderen Abgaben oder Steuern belegt wird?
Wie bereits im integrierten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
festgelegt und im Aktionsplan der Bundesregierung zur stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe auch für die stoffliche Nutzung bestätigt, ist eine
nachhaltige und effiziente Nutzung von Biomasse ein Ziel der Bundesregierung.
Abgaben und Steuern auf fossile Rohstoffe haben dabei insbesondere den
Nachteil, dass sie im internationalen Wettbewerb zu Wettbewerbsverzerrungen
gegenüber nicht betroffenen Unternehmen führen können. Beim derzeitigen
Entwicklungsstand von Bioraffinerien gilt es insbesondere, die Technologien durch
Forschung und Entwicklung voranzutreiben und durch Pilotanlagen zu erproben.
20. Existiert eine Begleitforschung, die die erforschten Prozesse in
Bioraffinerien systematisch auf Nachhaltigkeitseffekte untersucht?
Wenn ja, wo?
Nachhaltigkeitseffekte können nur an einem jeweiligen konkreten
Bioraffinerienutzungspfad bewertet werden. Daher erfolgt üblicherweise die
Nachhaltigkeitsbewertung auch im konkreten Projekt. So ist zum Beispiel auch im vom
BMELV geförderten LCF-Bioraffinerie-Projekt eine Nachhaltigkeitsbewertung
integriert. Ebenso ist die Begleitforschung Bestandteil der
grundlagenorientierten FuE-Projekte, die im Rahmen der Förderinitiative BioEnergie 2021 vom
BMBF gefördert werden.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) ein übergreifendes Projekt, das Bioraffinerien u. a.
auch auf Nachhaltigkeitseffekte untersucht (BioCouple).
21. Wie verhält sich aus Sicht der Bundesregierung der steigende Bedarf an
Biomasse zur zunehmenden weltweiten Knappheit an Süßwasser?
Die Bundesregierung hat das Ziel, eine nachhaltige Versorgung mit Biomasse
sicherzustellen. Nachhaltige Biomassebereitstellung bedeutet auch den
verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Die Einführung von
Zertifizierungssystemen soll den Nachweis der nachhaltigen Biomasseproduktion ermöglichen.
In diesem Sinn soll auch der Schutz der Ressource Wasser sichergestellt werden.
22. Hält es die Bundesregierung für möglich, den besonderen
Klimaschutzbeitrag, den Bioraffinerien leisten, anzuerkennen, so durch die Zuteilung
handelbarer Emissionszertifikate?
Bioraffinerien tragen nicht automatisch zum Klimaschutz bei, es muss immer
eine Bewertung der einzelnen Prozessketten und der Herkunft der eingesetzten
Rohstoffe erfolgen. Der Klimaschutzbeitrag kann dabei sehr verschieden sein,
da die Art der konkreten technischen realisierten und realisierbaren Lösungen je
nach Bioraffineriezweig sehr unterschiedlich sein kein. Wie in der Antwort zu
Frage 17 dargelegt, gilt es beim derzeitigen Entwicklungsstand von
Bioraffinerien insbesondere, die Technologien durch Forschung und Entwicklung
voranzutreiben und durch Pilotanlagen zu erproben.
23. Hält es die Bundesregierung bei Produkten aus Bioraffinerien – wie bei
Bioprodukten der Ernährung – ein entsprechendes Labeling zur klaren
Kennzeichnung für notwendig?
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 20 hält die Bundesregierung
aufgrund der verschiedenartigsten und funktionsmäßig kaum vergleichbaren
Produkte, die in Bioraffinerien erzeugt werden können, eine einheitliche
Kennzeichnung der Produkte für nicht sinnvoll.
24. Hält die Bundesregierung zur Förderung der stofflichen Mehrfachwertung
von Biomasse in Bioraffinerien ein Fördermodell ähnlich des EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz) für prinzipiell umsetzbar?
Produkte aus Bioraffinerien bilden weder einen einheitlichen Markt noch
werden sie einheitlich verwendet, wie dies im Bereich Elektrizitätsversorgung der
Fall ist. Ein Instrument nach dem Vorbild des EEG wird aufgrund der
Komplexität der betroffenen Märkte nicht für umsetzbar gehalten.
25. Sieht die Bundesregierung Probleme bei der Akzeptanz möglicher
Bioraffinerieanlagen etwa in Bezug auf Geruchsbelästigung von chemisch und
biologisch gesundheitsschädliche Stoffen?
Sind der Bundesregierung Fälle von Protesten und Einwendungen etwa
von Anwohnern gegen neue Anlagen bekannt?
§ 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fordert, dass die Errichtung und der
Betrieb von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in
einer anderen Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden,
erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, einer Genehmigung
bedürfen. Dies trifft auch auf Bioraffinerien ab einer bestimmten Größe zu. Eine
Genehmigung für solche Anlagen ist daher nur dann zu erteilen, wenn
sichergestellt ist, dass die immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten erfüllt werden
und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes
nicht entgegenstehen. Es ist damit bundesrechtlich sichergestellt, dass bei der
Genehmigung von derartigen Anlagen umfassend Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
gewährleistet sind sowie weitere öffentlich-rechtliche, auf die Anlage bezogene
Anforderungen, eingehalten werden. Entsprechend den Regelungen des
geltenden Rechts haben die zuständigen Landesbehörden sicherzustellen, dass eine
Gefährdung bzw. Belästigung der Bevölkerung durch Emissionen aus
Bioraffinerien und eine Beeinträchtigung der Umwelt nicht eintreten.
26. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung angesichts der begrenzten
Ressourcen an Biomasse an einer verbesserten bzw. verstärkten stofflichen
Nutzung fossiler Rohstoffe wie Öl, Gas und Kohle?
Erdöl, Erdgas und Kohle sind endliche Ressourcen, deren Nutzung zukünftig
unter Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft effizient
gestaltet werden muss. Dazu bedarf es entsprechender global verankerter Instrumente,
die eine kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, die Erdöl, Erdgas und
Kohle nutzen, zulassen bzw. ermöglichen. Da insbesondere die Nutzung des
funktionellen Potenzials von Biomasse und die damit verbundenen
Syntheseleistungen der Natur nach Auffassung der Bundesregierung auch unter
Beachtung der Nachhaltigkeit noch nicht ausgeschöpft sind, sieht die Bundesregierung
keinen Anlass, die verstärkte Nutzung von Erdgas, Erdöl oder Kohle für die
stoffliche Nutzung zu unterstützen.
27. Ist es technisch möglich, und wenn ja, würde die Bundesregierung dies
fördern, Raffineriekonzepte zu erarbeiten, die sowohl fossile Rohstoffe als
auch Biomasse zur stofflichen Umwandlung einsetzen können?
Technische Ansätze zur gemeinsamen Verwertung biogener und fossiler
Rohstoffe sind bekannt, spielen jedoch bei der derzeitigen Entwicklung keine Rolle.
Zur spezifischen Förderung von Technologien, die gleichzeitig mit biogenen
wie fossilen Rohstoffen arbeiten können, gibt es in der Bundesregierung derzeit
keine Überlegungen. Eine Förderung wäre jedoch nicht explizit ausgeschlossen.
28. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, dass der Einsatz
fossiler Rohstoffe in Bioraffinerien nur gestattet werden kann, wenn die
entsprechenden Anlagen über der eingesetzten Menge entsprechende
Emissionszertifikate verfügen?
Siehe Antwort zu Frage 25.
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Akademie der Wissenschaften nach einer besseren Abstimmung der
Energieforschung, die derzeit in fünf Ministerien umgesetzt wird, sowie
darüber hinaus zur Konzentration der Energieforschung in einem einzigen
Ministerium (vgl. „Zum Verbrennen viel zu schade“, DIE ZEIT, Ausgabe
vom 14. Januar 2010)?
Die verschiedenen Arbeitsfelder der Energieforschung sind aufgrund der
Vielfalt der Energieträger und -technologien sowie des Querschnittscharakters von
Forschungsthemen im Energiebereich je nach fachlicher Kompetenz und
Zuständigkeit auf mehrere Ressorts verteilt.
Die Bundesregierung stimmt die programmatische Ausrichtung und ihre
forschungspolitischen Arbeiten im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms
ab. Dafür wurde die „Koordinierungsplattform Energieforschungspolitik“ der
Bundesressorts installiert. Übergreifende gemeinsame Förderinitiativen, wie
z. B. die geplante „Innovationsallianz Photovoltaik“, sind ein Ergebnis
verstärkter Koordination und Abstimmung. Darüber hinaus werden bei der
Projektförderung der Ressorts Instrumente der Frühkoordinierung genutzt.
Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit, die
Energieforschung in einem einzigen Ressort zu konzentrieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]