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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.07.2021

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3086021.06.2021

Inanspruchnahme der Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel (Olpe), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen verschiedene Leistungen zu, um die Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Miteinander zu gewährleisten.

In einer 2020 erschienenen Auswertung des Paritätischen Gesamtverbandes kam dieser zu dem Befund, „dass mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung profitieren“ (https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-BuT-2020_web.pdf). Weiter kritisiert der Bericht, dass keine bundeseinheitliche Statistik existierte, aus der die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hervorginge. Auch die zum 1. August 2019 in Kraft getretenen Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets, u. a. was das Antragsverfahren betrifft, wirkten sich bislang nicht positiv auf die Teilhabequoten aus. Auch kürzlich erschienene Recherchen des ARD-Magazins Monitor belegen niedrige Förderquoten und unzureichende Statistiken (vgl. https://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-teilhabepaket-100.html).

Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Evaluation stellte 2016 zudem fest, dass insbesondere Haushalte mit Migrationshintergrund oder geringen Deutschkenntnissen deutlich seltener Kenntnis von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben (vgl. Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, 2016: Schlussbericht. Göttingen; Nürnberg).

Gerade vor dem Hintergrund der möglichen Bildungsdefizite durch die Kita- und Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie sollte nach Ansicht der Fragestellenden der Ermöglichung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung zukommen.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, mit dem Corona-Aufholprogramm den Zugang zur Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erleichtern (vgl. https://www.bmbf.de/files/BMFSFJ_Corona_Aufholpaket_Kurzinfo.pdf). Zudem hat das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt, dass die Erfüllung der Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets durch die Kommunen in Teilen verfassungswidrig ist und bis Ende 2021 Neuregelungen getroffen werden müssen (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-069.html).

Die Fragenstellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die Nutzung der im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Angebote und den Stand der angekündigten sowie notwendigen Änderungen machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2018 angeben)?

2

Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt, um Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2018 angeben)?

3

Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

a) Persönlicher Schulbedarf,

b) Eintägige Schul- und Kitaausflüge,

c) Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,

d) Beförderung zur Schule,

e) Lernförderung,

f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,

g) Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft(bitte die absoluten und prozentualen – gemessen an allen Leistungsberechtigten – Zahlen sowie die Entwicklung seit 2018 angeben)?

4

Weshalb ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, genaue Inanspruchnahmequoten des Bildungs- und Teilhabepakets zu errechnen, wie es u. a. das ARD-Magazin Monitor behauptet?

5

Was hat die Bundesregierung bisher getan, um diesen nach Auffassung der Fragestellenden vorhandenen Missstand in der Statistik zu beheben?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Faktoren Einfluss auf die Kenntnis über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben?

Was unternimmt die Bundesregierung, um insbesondere Haushalte mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen zu erreichen?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt der Betrag, den leistungsberechtige Kinder und Jugendliche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für folgende Leistungen erhalten:

a) Persönlicher Schulbedarf,

b) Eintägige Schul- und Kitaausflüge,

c) Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,

d) Beförderung zur Schule,

e) Lernförderung,

f) Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,

g) Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft?

8

Wie viele Anträge der in Frage 3 erfragten Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bewilligt und wie viele ganz oder in Teilen abgelehnt (bitte die Entwicklung seit 2018 sowie absolute und prozentuale Zahlen angeben)?

9

Aus welchen Gründen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ganz oder in Teilen abgelehnt?

10

Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung von der Antragstellung auf eine Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zur Leistungsgewährung durchschnittlich?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Unterschiede?

12

Bei welcher Stelle müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Berechtigte einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen?

13

Sind der Bundesregierung die empirischen Befunde des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Bildungs- und Teilhabepaket bekannt?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

14

Wie erklärt sich die Bundesregierung die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme, welche der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband berechnet hat?

Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Quoten trotz der Veränderungen im Antragsverfahren zum 1. August 2019?

15

Was unternimmt die Bundesregierung, um diese niedrigen Quoten zu erhöhen?

16

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie bedingten möglichen Bildungsdefizite einen Anpassungsbedarf des Bildungs- und Teilhabepakets?

Wenn ja, wie sieht dieser aus?

Wenn nein, weshalb nicht?

17

Wie ist der Stand der Umsetzung zum erleichterten Zugang zur Lernförderung, wie er im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ angekündigt wurde?

18

Ist es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zur Beantragung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets notwendig, bisherige Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen?

Wenn ja, welche Planungen gab und gibt es diesbezüglich?

Wenn nein, weshalb nicht?

19

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 Rechnung zu tragen, das dem Bund nur noch bis Ende des Jahres 2021 gestattet, den Kommunen die Organisation der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu übertragen?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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