[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Kai Gehring,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/30898 –
Forschungsmittel und Förderbeträge des Bundes in alternative Kraftstoffe und
Antriebe in der See- und Binnenschifffahrt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auch die Schifffahrt muss nach Ansicht der Fragesteller ihren Beitrag zum
Klima- und Umweltschutz und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des
Verkehrssektors leisten. Die Suche nach marktfähigen emissionsarmen bzw.
emissionsneutralen Alternativen zu Schweröl und Marinediesel beschäftigt
daher insbesondere die Forschung seit einigen Jahren. Auch die Schiffbau- und
die Zulieferindustrie sind daran interessiert, ihren Kundinnen und Kunden
entsprechende Lösungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können.
Dabei kann der Staat nach Ansicht der Fragesteller solche Entwicklungen
fördern, etwa durch Programme in Forschung und Entwicklung sowie durch
Fördermittel im Rahmen von Investitionen durch Reedereien (Schiffsneubau,
Nachrüstmaßnahmen). Auch für weitere Investitionen wie für neue
Technologien erforderliche Infrastrukturmaßnahmen in den Häfen können
Forschungsprogramme und Fördermittel bereitgestellt werden.
Forschungsmittel sowie Förderprogramme für die maritime Wirtschaft, auch
für umwelt- und klimafreundlicheren See- und Binnenschiffsverkehr, sind
über verschiedene Bundesressorts verteilt, und eine Strategie oder
Fokussierung scheint nach Ansicht der Fragesteller nicht ersichtlich. So sind unter
anderem beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die sog.
Maritime Forschungsstrategie 2025 mit dem Schwerpunkt Schiffbau
angesiedelt, im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Forschungsprogramme im Bereich Küsten-, Meeres- und Polarforschung sowie für
maritime Sicherheit, im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) hingegen Förderprogramme für Schifffahrt und Häfen und im
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere ressorteigene und
auftragsfinanzierte Forschung im Bereich der Marine. Das Fehlen einer
einheitlichen Plattform erschwert es nach Ansicht der Fragesteller Unternehmen der
Branche, den Überblick über Forschungsmittel für die maritime Wirtschaft,
für Meeresschutz sowie alternative Antriebe in der See- und Binnenschifffahrt
zu behalten und erfordert nach Ansicht der Fragesteller von potenziellen
Antragstellern erhöhten Aufwand.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31644
19. Wahlperiode 20.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es ist der Bundesregierung jedoch bisher nach Auffassung der Fragesteller
trotz hoher Anstrengungen nicht gelungen, die Programme für Forschung und
Entwicklung sowie die bereitgestellten Fördermittel für die maritime Branche
(Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft sowie Schiffbau- und Zulieferindustrie) zu
bündeln, eine abgestimmte Strategie zu erarbeiten und diese für die
Öffentlichkeit transparent und einheitlich darzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Realisierung einer emissions- und schadstofffreien Schifffahrt,
beispielsweise durch Investitionen in innovative Antriebe, nachhaltige erneuerbare
Schiffskraftstoffe oder die Versorgung von Schiffen während ihrer
Hafenliegezeiten mit Energie aus erneuerbaren nachhaltigen Quellen ist ein zentrales
Anliegen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung setzt sich intensiv für alternative, nachhaltige und
klimafreundliche Kraftstoffe und Antriebslösungen in der Schifffahrt ein. Die
Klimaschutzziele im Seeverkehr bedeuten eine Abkehr von fossilen Kraftstoffen und
die Umstellung auf nachhaltige, alternative Kraftstoffe und Antriebssysteme.
Für den Langstreckenseeverkehr gilt, dass mittel- bis langfristig flüssige oder
gasförmige Kraftstoffe aufgrund ihrer höheren Energiedichte benötigt werden.
Als Kraftstoffe werden beispielsweise Methanol oder Wasserstoff und
Ammoniak auf Basis von erneuerbaren Energien diskutiert. Mit der Maritimen
Forschungsstrategie 2025 setzt die Bundesregierung Anreize für Forschung und
Entwicklung und unterstützt die maritime Branche bei der Entwicklung
nachhaltiger Technologien und dem Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Ferner
wird die maritime Branche bei der Entwicklung nachhaltiger Technologien und
dem Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit auch durch Einrichtungen der
außeruniversitären Forschung unterstützt.
Um die notwendigen Sicherheitsstandards für die Nutzung zu schaffen, wird
aktiv auch in diesem Schwerpunkt geforscht. Dank der Forschungsinstitute und
der universitären Forschung hat Deutschland im Bereich der europäischen
klimafreundlichen Binnenschifffahrt eine Technologieführerschaft.
Zudem ist die Bundesregierung für die Binnenschifffahrt im Europäischen
Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt
sowie den zuständigen Ausschüssen der Zentralkommission für die
Rheinschifffahrt, für die Seeschifffahrt in den zuständigen Ausschüssen der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation für die Unterstützung alternativer,
klimafreundlicher Kraftstoffe und Antriebslösungen aktiv und nimmt eine
Führungsrolle ein.
1. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI;
bitte Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll-
und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie
geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind anwendungsorientierte
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Elektromobilität, mit dem Ziel der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Forschungseinrichtungen
in Deutschland, der Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit von Produkten und
Dienstleistungen und der Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und
Mobilitätsinfrastruktur förderfähig.
Offene Forschungsfragen können technologieübergreifend und
verkehrsträgerneutral in Verbundvorhaben untersucht werden. In diesem Zusammenhang sind
auch Forschungsvorhaben zu batterieelektrischen Anwendungen im maritimen
Bereich förderfähig. Die Richtlinie existiert seit 2015 und hatte im Zeitraum
2015 bis 2020 ein mittleres jährliches Fördervolumen von ca. 60 Mio. Euro. Sie
wurde am 14. Dezember 2020 bis 2025 verlängert und hat derzeit ein mittleres
jährliches Fördervolumen von etwa 30 Mio. Euro. Anwendungsorientierte
Forschungsvorhaben im maritimen Bereich wurden im erfragten Zeitraum bisher
nicht umgesetzt. Derzeit befindet sich ein Vorhaben im Antragsprozess.
Vorbehaltlich der finalen Bewilligung wird es in den Jahren 2022 bis 2024 umgesetzt.
2. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (bitte Programme unter Nennung
der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste
für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025
aufführen)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI ist der Aufbau
elektrischer Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld
möglich. Dies betrifft auch den maritimen Bereich.
Im Zeitraum 2018 bis 2022 wurden zwei Vorhaben im maritimen Bereich mit
insgesamt ca. 3,22 Mio. Euro gefördert. Darin enthalten sind fünf Fahrzeuge
(vier Plug-In Hybridfähren und eine reine Solar-Elektrofähre). Die Vorhaben
sind noch in der Umsetzung und haben eine Laufzeit bis Juni 2022. Bestehende
Ausgabereste von ca. 2,24 Mio. Euro werden voraussichtlich bis dahin
abfließen.
3. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi; bitte
Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-
Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant
für 2022 bis 2025 aufführen)?
Es wird bezüglich der Mittelausstattung auf die Anlage 2 verwiesen.
Das Anfang 2018 neu gefasste Maritime Forschungsprogramm zielt darauf ab,
durch die Förderung von innovativen maritimen Technologielösungen und -
anwendungen die Innovationskraft der maritimen Branche im internationalen
Wettbewerb zu stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze am Standort zu sichern
sowie auszubauen und gleichzeitig den Schutz von Klima und Umwelt
voranzutreiben. Innovative maritime Produkte und Dienstleitungen unterstützen
beispielsweise die nationale Energiewende durch Reduzierung von Kosten und
Zeit bei Errichtung, Monitoring und Wartung von Offshore-Windparks. Neue
Antriebssysteme sollen nicht nur Kosten reduzieren, sondern insbesondere auch
höheren Umweltstandards genügen.
Im Rahmen der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Förderlinie
„Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ werden FuE-Vorhaben im
vorwettbewerblichen Bereich von Unternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gefördert, die die Entwicklung und Erprobung von innovativen
Echtzeittechnologielösungen zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in
den Bereichen Saftey und Security zum Gegenstand haben. Die
Fördermaßnahme ergänzt die Förderaktivitäten im Maritimen Forschungsprogramm und ist
eingebettet in die übergeordneten Aktionslinien der Maritimen Agenda 2025
sowie die innovationspolitische Strategie der Bundesregierung, gemeinsam mit
den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 3,5 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes (BIP) in FuE zu investieren.
Das Programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze“ unterstützt Werften mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in
Deutschland bei der erstmaligen industriellen Anwendung von schiffbaulichen
Innovationen (Produkt und Verfahren). Entlang der strategischen Zielsetzung der
„Maritimen Agenda 2025“ sollen mit der schiffbaulichen Innovationsförderung
Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit und damit für eine Stärkung der
Innovationskraft und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Werftindustrie gesetzt werden. Das Förderprogramm wurde 2005 eingeführt.
Zum 1. Oktober 2020 ist die aktuelle Richtlinie in Kraft getreten.
Zudem sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich See- und
Binnenschifffahrt im Rahmen der themen- und technologieoffenen
Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wie dem
Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), der Industriellen
Gemeinschaftsforschung (IGF) und dem Förderprogramm Innovationskompetenz
INNO-KOM förderfähig.
4. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (bitte Programme unter Nennung der
jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018,
2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Im Haushaltsgesetz 2021 ist im Einzelplan 09 der Titel 0901 892 12 „LNG-
Bunkerschiffe“ eingerichtet worden. Eine zugehörige Förderrichtlinie befindet
sich in der Ressortabstimmung.
Für Landesförderprogramme zur Errichtung von Landstromanlagen wurden
2020 mit einer Laufzeit von 2020 bis 2024 insgesamt 176 Mio. Euro
Bundesfinanzhilfen im Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt. Ziel ist die
Emissionsreduktion insbesondere in urbanen Räumen.
Bezüglich der Soll- und Istwerte in Jahresscheiben wird auf die Anlage 3
verwiesen.
5. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; bitte
Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-
Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant
für 2022 bis 2025 aufführen)?
6. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (bitte Programme unter Nennung der
jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018,
2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Verantwortungsbereich des BMBF gibt es keine Programme für Forschung
und Entwicklung im maritimen Bereich und auch keine Förderprogramme im
maritimen Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) vor. Das BMBF fördert
Küsten-, Meeres- und Polarforschungen, die zu maritimen Programmen
gehören, z. B. Mare:N.
7. Welche Programme für Forschung und Entwicklung (inklusive
Steuersubventionen) im maritimen Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt)
liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF; bitte Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung,
Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021
sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
8. Welche Förderprogramme (inklusive Steuersubventionen) im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im
Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (bitte Programme unter
Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie
Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025
aufführen)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gibt es keine
Forschungs- und Förderprogramme für den maritimen Bereich.
9. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS; bitte
Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte
sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für
2022 bis 2025 aufführen)?
10. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018,
2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
gibt es keine Forschungs- und Förderprogramme für den maritimen Bereich.
11. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL; bitte
Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und
Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie
geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
12. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (bitte Programme unter Nennung der
jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für
2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft gibt es keine Forschungs- und Förderprogramme für den maritimen
Bereich.
13. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg; bitte Programme
unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie
Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis
2025 aufführen)?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt mit seinen
wehrtechnischen Forschungsaktivitäten grundsätzlich auf die zivile Forschung auf
(„Addon-Forschung“). Die identifizierten Forschungs- und
Technologievorhaben (F&T-Vorhaben), die sowohl einen Bezug zu alternativen Kraftstoffen und
Antrieben als auch einen bzw. nicht auszuschließenden Bezug zum Einsatz auf
See haben, werden zur Aufrechterhaltung der eigenen Bewertungs- und
Beratungsfähigkeit im Hinblick auf die planerisch vorgegebenen Fähigkeiten der
Bundeswehr durchgeführt.
Die Auflistung dieser F&T-Vorhaben kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“
ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde detaillierte Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeitslücken in
Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr zulassen. Aufgrund der
damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen
Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei
zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung
des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und dem Schutz sicherheitsempfindlicher Belange der Bundeswehr
andererseits hat die Bundesregierung die erbetenen Informationen als
Verschlusssache „VS – Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages übermittelt. Die Antwort der Bundesregierung ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden.
14. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019,
2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Im Verantwortungsbereich des BMVg gibt es keine Förderprogramme im
maritimen Bereich.
15. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU; bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020
und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) gibt es keine Programme für Forschung und
Entwicklung im maritimen Bereich.
16. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (bitte Programme unter
Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie
Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis
2025 aufführen)?
Dem BMU stehen rund 600 Mio. Euro für die Förderung der Produktion und
des Einsatzes nachhaltiger strombasierter Kraftstoffe für den Luft- und
Seeverkehr zur Verfügung. Das BMU fokussiert seine Förderung ausschließlich auf
strombasierte Kraftstoffe für den Luft- und Seeverkehr, um auch in diesen
Sektoren perspektivisch Energieversorgungsoptionen zu etablieren, die zu einer
Reduzierung der klimarelevanten Emissionen führen. Entsprechende
Fördermaßnahmen werden aktuell erarbeitet.
Die Mittel sind im aktuellen Haushaltsjahr im EKF bei Titel 892 04
veranschlagt. Das BMU partizipiert im laufenden Haushaltsjahr erstmalig am Titel
892 04. Die Haushaltsmittel für die folgenden Haushaltsjahre werden im
Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens verabschiedet.
17. Welche Programme für Forschung und Entwicklung im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) sowie seiner Durchführungsorganisationen (bitte
Programme unter Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-
Werte sowie Ausgabereste für 2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant
für 2022 bis 2025 aufführen)?
18. Welche Förderprogramme im maritimen Bereich (hier: See- und
Binnenschifffahrt) liegen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie seiner
Durchführungsorganisationen (bitte Programme unter Nennung der
jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für
2018, 2019, 2020 und 2021 sowie geplant für 2022 bis 2025 aufführen)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Durchführungsorganisationen
gibt es keine Vorhaben zu Forschung und Entwicklung oder laufende
Förderprogramme im maritimen Bereich.
Die Mittelplanung in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
des BMZ erfolgt in der Regel im zweijährigen Rhythmus und unterliegt der
parlamentarischen Haushaltsgesetzgebung. Zuwendungen an Kirchen,
Sozialstrukturträger, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und andere
staatliche Gebietskörperschaften erfolgen nach dem Antragsprinzip. Daher
können keine Aussagen für den Zeitraum bis 2025 getroffen werden.
19. Bei welchen Forschungs- sowie Förderprogrammen im maritimen
Bereich (hier: See- und Binnenschifffahrt) sind
Komplementärfinanzierungen durch die Bundesländer vorgesehen (bitte jeweilige Programme und
jeweils erforderlichen Länderanteil auflisten)?
Der Länderanteil im Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“
beträgt grundsätzlich ein Drittel der Gesamtförderung (Ausnahme: 100 Prozent
Bundesförderung bei KMU). Es wird auf die Ausweisung des Landesanteils in
der Tabelle in Anlage 2 verwiesen.
Beim Programm EKF-Finanzhilfen Landstrom – „Bundesfinanzhilfen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen
Häfen“ – Kofinanzierung von Länderprogrammen, beträgt der Länderanteil an den
förderfähigen Kosten für die Jahre 2020 bis 2021 25 Prozent und für die Jahre
2022 bis 2024 50 Prozent.
20. Welche Forschungsmaßnahmen führte (seit 2015) bzw. führt die
Bundesregierung seit wann bei ihrer eigenen Binnenschiffs- und Hochseeflotte
selbst durch (bitte maritime Forschungsprogramme sowie jeweilige
Schiffsnamen und jeweilige Zeiträume und Forschungsbudgets nennen)?
Die Bundesregierung führt keine expliziten Forschungsmaßnahmen bzw.
Forschungsprogramme im Zusammenhang mit der Verwendung von alternativen
Kraftstoffen und Antrieben bei ihrer eigenen Binnenschiffs- und Hochseeflotte
durch.
21. Welche deutschen Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten
betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung Forschung im Bereich der
maritimen Wirtschaft im engeren und weiteren Sinne (bitte jeweilige
Forschungsmaßnahmen bzw. Forschungsprojekte nennen)?
22. Welche deutschen Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten
erhalten für welche Maßnahmen oder Projekte im Bereich der maritimen
Forschung Bundesmittel in welcher Höhe (bitte jeweils tabellarisch pro
Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2025 angeben und haushaltstitelscharf die
Finanzierungsquellen darstellen sowie die wesentlichen
Forschungsinhalte auflisten)?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist davon auszugehen, dass an allen Fachhochschulen, Hochschulen und
Universitäten Forschung im Bereich maritime Wirtschaft im engeren und
weiteren Sinne betrieben wird, die einen der Studiengänge Schiffbau,
Schiffmaschinenbau, Maritime Technik, Meerestechnik, Schiffstechnik, Nautik,
Seeverkehr oder Ship Management anbieten. Darunter fallen zum Beispiel die
Technische Universität Berlin, Hochschule Wismar, Hochschule Flensburg,
Technische Universität Hamburg, Fachhochschule Kiel, Universität Rostock oder die
Universität Duisburg Essen. Die große Anzahl an Forschungsprojekten im
Bereich der maritimen Wirtschaft kann den Webseiten der Fachhochschulen,
Hochschulen und Universitäten entnommen werden.
Ergänzend wird auf die Anlage 5 verwiesen.
23. a) Welche maritimen Forschungsmaßnahmen werden am Deutschen
Maritimen Zentrum (DMZ) durchgeführt?
b) Durch welche maritimen Forschungsprogramme des Bundes mit
Mitteln in welcher Höhe werden diese Maßnahmen beim DMZ jeweils
seit wann gefördert?
Die Fragen 23a und 23b werden gemeinsam beantwortet.
Laut Satzung des Deutschen Maritimen Zentrums werden keine
Forschungsmaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit werden
sinnvolle Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Schaffung von
Synergieeffekten unterstützt.
24. a) Welche maritimen Forschungsmaßnahmen werden am Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) durchgeführt (bitte unter
jeweiliger Nennung des Standortes aufführen)?
b) Durch welche maritimen Forschungsprogramme des Bundes mit
Mitteln in welcher Höhe werden diese Maßnahmen beim DLR seit wann
jeweils gefördert?
Die Fragen 24a und 24b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
25. Welche weiteren Institute bzw. Forschungszentren sind im Auftrag des
Bundes in Bezug auf maritime Forschungsprogramme aktiv (bitte
tabellarisch unter Nennung des jeweiligen Forschungsbezugs und der
jeweiligen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den Jahren 2021 bis
2025 aufführen)?
Es wird auf die Anlage 7 verwiesen.
Drucksache 19/31644 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31644 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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