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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hilfen des Bundes für die MV Werften

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.07.2021

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3100723.06.2021

Hilfen des Bundes für die MV Werften

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 26. Mai 2021 gab der mecklenburg-vorpommerische Wirtschaftsminister Harry Glawe bekannt, dass Bund und Land sich über weitere Wirtschaftshilfen für die MV Werften geeinigt haben. Nun sollen weitere 300 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) an das angeschlagene Unternehmen fließen. Zudem wird berichtet, dass der Bund die Finanzierung für das Schiff „Endeavor“ in Höhe von 280 Mio. Euro bereitstellen soll und sich darüber hinaus offen gezeigt habe, mit der „Global 2“ für die Bauzeitfinanzierung eines weiteren Schiffes zu bürgen. Diesen aktuellen Bemühungen sind in den letzten Jahren bereits einige staatliche Unterstützung für die Werftengruppe, sowohl durch das Land Mecklenburg-Vorpommern als auch durch den Bund vorausgegangen. So wurde dem Unternehmen durch den Bund zuletzt erst im vergangenen Herbst eine Überbrückungshilfe von 193 Mio. Euro aus dem WSF gewährt.

Von Anfang an wurde den Steuerzahlern von der Bundesregierung und Landesregierung versichert, dass Hilfen nur fließen können, wenn es eine klare Fortführungsperspektive für die MV Werften gibt. Gleichzeitig erholt sich die Kreuzfahrtindustrie jedoch nur langsam von der Pandemie und Genting Hong Kong, die Eigentümergesellschaft der MV Werften, lehnt Auftragsanfragen in neuen Geschäftsfeldern ohne Absprache mit der Politik ab (https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/MV-Werften-lehnen-Auftrags-Anfragen-trotz-schwerer-Krise-ab-id32113172.html).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welches Ziel wurde mit der Schaffung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aus Sicht der Bundesregierung verfolgt?

2

Welche Zugangsvoraussetzung gibt es für die Inanspruchnahmen von Hilfen aus dem WSF?

3

Hat die Bundesregierung einzelne Zugangsbedingungen im Gesetzentwurf des Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes auf Wunsch des Deutschen Bundestages bzw. seiner Mitglieder geschaffen, und wenn ja, welche?

4

Welche Ressorts und welcher Personenkreis entscheidet über die Vergabe von Hilfen aus dem WSF?

5

Welche Ressorts der Bundesregierung und welche Bundesbehörden waren zu welchen Zeitpunkten an den Verhandlungen mit Genting Hong Kong über eine Unterstützung der MV Werften aus den Mitteln des WSF beteiligt (bitte nach Institution und Beginn der Beteiligung aufschlüsseln)?

6

Sind einstimmige Entscheidung zur Bewilligung von Hilfen aus dem WSF erforderlich?

a) Wenn nein, sind die Entscheidungen über die Hilfen für die MV Werften jeweils einstimmig getroffen worden?

b) Wenn die Entscheidungen nicht einstimmig waren, welche Haltungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vertreten, welche das Bundesministerium der Finanzen?

7

Ist im Zuge der Gewährung der Hilfen aus dem WSF geprüft worden, ob die Liquiditätsengpässe der MV Werften pandemiebedingt sind oder ob sie andere Ursachen haben?

a) Wenn die Liquiditätsengpässe der MV Werften andere Gründe als die Pandemie haben, warum hat die Bundesregierung dann den WSF und kein anderes Unterstützungsinstrument gewählt?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bau der „Endeavor“ und „Global 2“ zu pandemiebedingten Mehrkosten gekommen ist, und wenn ja, wie sind diese genau begründet, und wie hoch sind diese (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?

9

Auf welcher Grundlage wurden den MV Werften im letzten Jahr Überbrückungshilfen gewährt, und gab es ein Gutachten über die wirtschaftlichen Aussichten für die MV Werften?

10

Welches Kriterium (gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens, Auswirkung auf die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, Kritische Infrastruktur oder Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, etc.) war bei der jüngsten Entscheidung für die Bundesregierung über die neuerliche Gewährung der Hilfen ausschlaggebend?

11

Auf Grundlage welcher Gutachten wurden die neuerlichen Hilfen aus dem WSF beschlossen?

12

Welche klare eigenständige Fortführungsperspektive nach der Überwindung der Pandemie hat die MV Werften aus Sicht der Bundesregierung?

13

Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Nachfrageentwicklung im Kreuzfahrtschiffbau in den kommenden fünf bzw. zehn Jahren ein?

14

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer eigenständige Fortführungsperspektive nach der Überwindung der Pandemie die Absage von Genting Hong Kong, andere Geschäftsfelder, wie etwa den Bau von Offshore-Plattformen, zu erschließen?

15

Wie definiert die Bundesregierung den Zeitpunkt der Überwindung der Pandemie (vgl. § 25 Absatz 1 des Stabilisierungsfondsgesetzes)?

Welche Voraussetzungen müssen dafür nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein?

16

An welchen Ausschreibungen der öffentlichen Hand hat sich MV Werften seit 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?

Bei welchen dieser Ausschreibungen hat MV Werften ein Angebot abgegeben?

17

Welche Sicherheiten hat die Bundesregierung für Bereitstellung der Hilfen aus dem WSF erhalten, welche das Land Mecklenburg-Vorpommern?

18

Wie hoch betragen diese Sicherheiten und sind diese nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend werthaltig?

19

Verfügt der Bund nun durch die Gewährung der Hilfen über eine Beteiligung an den MV Werften?

a) Wenn ja, in welcher Form und welcher Höhe?

b) Welche Aufsichtsmöglichkeiten hat der Bund?

20

Welche Exportbürgschaften hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bereits für die MV Werften übernommen (bitte nach Schiff und Höhe aufschlüsseln)?

a) Welche Bürgschaften wurden konkret für die „Global 1“ übernommen?

b) Welche Bürgschaften wurden für die „Endeavor“ übernommen?

c) Wurden auch Bürgschaften für die „Global 2“ übernommen?

d) Welche Endpreise lagen den ersten Genehmigungen der Exportbürgschaften zugrunde?

e) Hat sich in einem der Fälle die Höhe der Exportbürgschaft in den letzten zwei Jahren verändert?

f) Wenn ja, wer hat diese Erhöhung zu welchem Zeitpunkt genehmigt?

21

Plant die Bundesregierung eine Bürgschaft für die Bauzeitfinanzierung der „Global 2“ zu übernehmen?

22

Plant die Bundesregierung, eine Bürgschaft für die Bauzeitfinanzierung für eine mögliche „Endeavor 2“ zu übernehmen?

23

Wenn ja, wurden hier durch die Bundesregierung bereits Zusagen getätigt?

24

Wenn ja, wie hoch sind die Bürgschaften des Bundes für die Bauzeitfinanzierungen der „Global“ und „Endeavor“?

a) Zu welchem Zeitpunkt werden diese durch welche Voraussetzungen abgelöst?

b) Welche Gebühren sind nach Ablösung der jeweiligen Bürgschaften an den Bund insgesamt geflossen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Genting Hong Kong bereits am 7. Mai 2021 in einer offiziellen Erklärung an seine Investoren und die Öffentlichkeit über die Zuwendung von 300 Mio. Euro aus dem WSF informiert hat (gentinghk.com, „Inside Information Announcement: Agreement of Headline Terms of a Holistic Recapitalisation of the Group and Amendement and Extension of the Group´s Material Financial Indebtedness of c. USD 2.6 Billion“, vom 7. Mai 2021)?

26

Waren die Verhandlungen über die Gewährung der Unterstützung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen?

a) Wenn ja, warum wurde die Gewährung der Hilfen nach erst am 26. Mai 2021 in Deutschland kommuniziert?

b) Wenn die Verhandlungen am 7. Mai 2021 noch nicht abgeschlossen waren, hat Genting Hong Kong durch das Statement aus Sicht der Bundesregierung Vertraulichkeit verletzt oder Kapitalanleger getäuscht?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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