[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Ottmar von Holtz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31028 –
Wirksamkeit von Corona-Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung im
Globalen Süden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für extreme Armut und
Menschenrechte, Olivier de Schutter, im Oktober 2020, werden bis zu 175
Millionen Menschen aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in
extreme Armut fallen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im informellen Sektor oder in prekären Arbeitsverhältnissen – die
meisten von ihnen Frauen und Angehörige von religiösen und indigenen
Minderheiten (
www.un.org/press/en/2020/gasch4299.doc.htm). Laut der im Juni
2020 veröffentlichten Studie von UNU-WIDER, Universität der Vereinten
Nationen, könnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie die Zahl
der Menschen, die von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag leben, auf über
eine Milliarde anwachsen lassen (
https://www.wider.unu.edu/news/press-relea
se-covid-19-could-drive-global-poverty-back-over-one-billion-people-world%
E2%80%99s-poorest). Im April 2021 veröffentlichte Zahlen aus Südasien
bestätigen diesen Trend: 24,5 Millionen Menschen sind in Bangladesch aufgrund
der wirtschaftlichen Folgen seit Beginn der Pandemie unter die Armutsgrenze
gerutscht und haben bis heute ihr vorheriges Einkommensniveau noch nicht
wieder erreicht (
https://www.thedailystar.net/frontpage/news/pandemic-create
s-245cr-new-poor-2080873). In Indien ist die Zahl der Armen (hier:
Einkommen von maximal 2 US-Dollar pro Tag) durch die Folgen der Pandemie um
schätzungsweise 75 Millionen gestiegen (
https://www.pewresearch.org/fact-ta
nk/2021/03/18/in-the-pandemic-indias-middle-class-shrinks-and-poverty-spre
ads-while-china-sees-smaller-changes/). Ähnliche Entwicklungen lassen sich
in weiteren Ländern und Regionen des Globalen Südens beobachten.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer bi- und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen aufgelegt, um die Pandemiebekämpfung in
Partnerländern zu unterstützen. Die Maßnahmen beziehen sich auf den
allgemeinen Umgang mit der Corona-Krise und die Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres
Corona-Sofortprogramms für Partnerländer im Haushalt 2020 eigene Mittel in
Höhe von 1,15 Mrd. Euro auf sieben Schwerpunktthemen umgewidmet und
mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,55 Mrd. Euro aus dem Zweiten Nach-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31802
19. Wahlperiode 28.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tragshaushalt 2020 signifikant verstärkt (
www.bmz.de/resource/blob/29628/43
c56a37fd1c0c622b487e68ececc0c0/bmz-corona-sofortprogramm-umsetzun
g.pdf). Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen der bi- und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit für den Etat des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2021 12,4 Mrd. Euro
veranschlagt und löst im Zuge dessen ihr Versprechen ein, zusätzliche
1,55 Mrd. Euro aus dem Corona-Sofortprogramm auch für das Jahr 2021
bereitzustellen (
https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten).
Die finanzielle Ausstattung der Pandemiebekämpfung und deren Folgen
werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit begrüßt. Dennoch ist
klar, dass die Bemühungen nicht ausreichen werden. Gleichzeitig gibt es
Bedenken, dass zivilgesellschaftliche Akteure aus den betroffenen Ländern von
Planung, Umsetzung und Monitoring der Maßnahmen, die zu einem Großteil
aus Budgethilfen in den Partnerländern finanziert werden, meist
ausgeschlossen sind. In einigen Ländern gibt es konkrete Belege dafür, dass Begünstigte
nicht zu den eigentlichen Zielgruppen der Maßnahmen gehören. Auch über
Korruptionsfälle und mangelnde Transparenz in der Mittelverwendung wird
berichtet (
https://www.dhakatribune.com/bangladesh/corruption/2020/11/10/ti
b-covid-19-exposed-created-opportunities-for-corruption). Auch in anderen
Ländern gibt es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Zivilgesellschaftliche
Akteure fordern nach Informationen der Fragesteller eine detaillierte Offenlegung
der bi- und multilateralen Corona-Soforthilfemaßnahmen der
Bundesregierung und deren Umsetzung in den jeweiligen Partnerländern, um die Prozesse
für die Auswahl der Begünstigten, die Rechenschaftspflicht und den
Mittelfluss transparenter zu gestalten.
Die folgenden Fragen beziehen sich auf ausgewählte Partnerländer der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, in denen sich die Menschenrechtslage
und die Armutssituation seit Beginn der Pandemie nach Ansicht der
Fragesteller stark verschlechtert und die Exklusion strukturell benachteiligter
Bevölkerungsgruppen zugenommen hat und daher der Mittelverwendung und Wirkung
von Corona-Maßnahmen der Bundesregierung besondere Bedeutung
beigemessen werden kann.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel des Corona-Sofortprogramms des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist es, Entwicklungs- und
Schwellenländer bei der Eindämmung der Pandemie sowie der Bewältigung der
gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen schnell und wirksam zu
unterstützen. Dazu stellt das BMZ 2020 und 2021 nach derzeitigem Stand rund
4,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Zum bisherigen Fortschritt bei der Umsetzung
des Corona-Sofortprogramms und zu einzelnen Maßnahmen des BMZ-Corona-
Sofortprogramms verweist die Bundesregierung auf den aktuell
veröffentlichten Fortschrittsbericht (
https://www.bmz.de/resource/blob/29628/822e776589b
5d76bd4badf325470afa0/corona-sofortprgramm).
Generell orientieren sich die beschäftigungsfördernden Maßnahmen und die
Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Abfederung der Corona-
Pandemie, die durch das BMZ finanziert werden, an den Zielen Nachhaltiger
Entwicklung (SDG), insbesondere den SDGs 1, 8 und 10. Somit wird
dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle gefördert. Um kurzfristige Job-
und Einkommensverluste abfedern zu können, werden zudem temporäre
Beschäftigungsprogramme sowie Transferleistungen über soziale
Sicherungssysteme gefördert und der längerfristige Ausbau resilienter und adaptiver sozialer
Sicherungssysteme unterstützt. Dabei werden soziale Ungleichheiten
berücksichtigt, wie z. B. durch Maßnahmen, die Jugendliche und Frauen sowie
besonders benachteiligte und marginalisierte Bevölkerungsgruppen und Regionen
besonders unterstützen.
Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen in von der Krise betroffenen
Unternehmen, Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Schaffung neuer Jobs sowie
die Linderung sozialer und wirtschaftlicher Folgen der Pandemie durch soziale
Sicherungsmaßnahmen bleiben auch im Jahr 2021 Schwerpunkte des Corona-
Sofortprogramms.
Um größtmögliche Transparenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
zu erreichen, orientiert sich das BMZ bei der Darstellung der Leistungen seiner
Entwicklungszusammenarbeit an der „International Aid Transparency
Initiative“ (IATI). IATI ist ein Zusammenschluss von ca. 100 Mitgliedern, darunter
Regierungen, bi- und multilaterale Organisationen und zivilgesellschaftliche
Gruppen. Diese veröffentlichen aktuelle Geber-Informationen in der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und der Humanitären Hilfe nach einem
gemeinsamen Standard. Deutschland ist Gründungsmitglied von IATI.
Ziel der Initiative ist, mithilfe der Transparenz von aktuellen Daten eine
wirksame und effiziente Verwendung der Mittel zu befördern und Korruption zu
bekämpfen. Seit März 2013 veröffentlicht das BMZ auf Basis des IATI-Standards
Daten und Dokumente zur bilateralen EZ, bei denen das BMZ entweder alleine
oder mit Ko-Finanziers Geldgeber ist. Die IATI Meldungen werden monatlich
aktualisiert und an die IATI-Registratur übermittelt.
Die aktuellen Veröffentlichungen von inzwischen rund 1 300 Organisationen
ermöglichten in vielen Fällen effiziente Budgetplanungen in den
Entwicklungsländern und effizientere Koordinierung der Geber. Die visuelle Aufbereitung
der BMZ-Daten findet sich beim IATI Portal (
www.d-portal.org).
Die nachfolgende Beantwortung der Fragen bezieht sich gemäß der
Vorbemerkung der Fragesteller auf das BMZ Corona-Sofortprogramm 2020/2021 und die
Partnerländer der deutschen EZ.
1. Welche Corona-Soforthilfemaßnahmen hat die Bundesregierung bis dato
in den Ländern Sri Lanka, Peru, Nepal, Ruanda, Bangladesch, Indien
umgesetzt (bitte nach Fördermittelhöhe, Sektor bzw. Themenbereich,
Projektziel, Durchführungsorganisation (auch lokale Partner),
Zielgruppe, Monitoring-Mechanismus, ggf. weitere Partner bzw. beteiligte
zivilgesellschaftliche Akteure bzw. multilaterale Kooperationen
aufschlüsseln)?
Zu den einzelnen Corona-Soforthilfemaßnahmen im Sinne des BMZ Corona-
Sofortprogramms (Themenfeld 6: Corona-Soforthilfen zur direkten
Finanzierung nationaler Programme) in den o. g. Partnerländern der bilateralen EZ wird
auf die Anlage 1 verwiesen. Hinsichtlich des Monitoring-Mechanismus gilt:
Die Corona-Soforthilfen sind als programm-orientierte
Gemeinschaftsfinanzierungen (PGF) stets an strenge Auflagen gebunden. So erfolgt die
Budgetfinanzierung unter anderem auf der Grundlage gemeinsamer Reformziele, welche
Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzierungsbeiträge ist. Im Vorfeld
eines jeden Einsatzes klärt das BMZ die Chancen und Risiken eines
Budgethilfeeinsatzes bzw. einer Korbfinanzierung – unter Berücksichtigung alternativer
Förderansätze – gründlich ab.
2. Welche konkrete Unterstützung erhielten kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) im Landwirtschafts- und Tourismusbereich in Sri Lanka
beim Vorhaben „KMU Sektorentwicklung“ (Haushaltstitel 2301 896
03)?
a) Welche Unterstützung erhielten die KMU pro Provinz (bitte nach
Förderhöhe, Anzahl der KMU und Provinz aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
KMU und Start-ups im Agrarsektor wurden durch das Vorhaben dabei
unterstützt, ethisch bewusste und nachhaltige Unternehmensmodelle zu entwickeln,
die auch während und nach der Pandemie erfolgreich arbeiten können.
Insgesamt wurden zehn Start-ups aus der westlichen (8), der zentralen (1) und
südlichen (1) Provinz sowie im Ganzen fünf KMU aus der westlichen (4) und der
nord-westlichen (1) Provinz finanziell mit insgesamt ca. 90 000 Euro
unterstützt.
Eine Förderung im Tourismussektor erhielten insgesamt 24 Start-ups aus den
westlichen (10), südlichen (9), östlichen (2), nord-östlichen (2) sowie
Sabaragamuwa (1) Provinzen in Höhe von insgesamt ca. 50 000 Euro. Obwohl die
geförderten KMU und Start-ups hauptsächlich in Colombo angesiedelt sind,
erstrecken sich deren Lieferketten auf ganz Sri Lanka, was u. a. Kleinbauern
sowie kleinen Produzentinnen und Produzenten in ländlichen Regionen
zugutekommt.
Ferner konnten in ländlichen Regionen mehr als 2000 KMU, mehr als 13 000
Landwirtinnen und Landwirte sowie 2000 Viehhalterinnen und Viehhalter von
Ackerbau- und Viehbestandsversicherungen profitieren.
b) Welche Auswahlkriterien gab es für den Erhalt von Unterstützung?
Die KMU wurden nach ihrem ökologischen, sozialen sowie ökonomisch
nachhaltigen Ansatz ausgewählt. Die Auswahlentscheidung wurde von einer
Expertenjury getroffen, in der Fachleute der jeweiligen Wirtschaftssektoren und
internationale Start-up-Experten vertreten waren.
Die Auswahlkriterien für das Versicherungskonzept fokussierten auf bereits
bestehende Kooperationen mit Landwirtinnen und Landwirte und KMU im
Agrarsektor, die gegen die Auswirkungen von COVID-19 und den damit
einhergehenden inselweiten Lockdown ankämpfen mussten.
c) Inwiefern und zu welchem Anteil wurden marginalisierte Gruppen
(z. B. Frauen, LGBTI*, religiöse und ethnischen Minderheiten) bei
den Corona-Sofortmaßnahmen der Bundesregierung in Sri Lanka (in
den Programmen KMU Sektorenentwicklung, Kooperative Berufliche
Bildung in Sri Lanka für Jugendliche, Studien und Fachkräftefonds:
Psychosoziale Unterstützung und Reduzierung von COVID-
bezogenen Stressfaktoren für vulnerable Frauen und Familien) nach Kenntnis
der Bundesregierung erreicht, und mithilfe welcher Indikatoren wird
dies überprüft?
Die Unterstützung marginalisierter Gruppen steht im Zentrum der aus dem
Studien- und Fachkräftefonds (SFF) finanzierten Maßnahme „Psychosoziale
Unterstützung und Reduzierung von COVID-bezogenen Stressfaktoren für
vulnerable Frauen und Familien“. Dabei werden Frauenselbsthilfegruppen in fünf
Distrikten im Norden und Osten unterstützt, um gemeinschaftsbasierte soziale
Netzwerke zu aktivieren. Zudem soll die Maßnahme Frauen und Männer in
diesen Gemeinschaften durch materielle Unterstützung wie die Verteilung von
„Home Garden“-Paketen und Fischereiausrüstung erreichen. Ziel ist, dass
Familien in von Konflikten betroffenen Gemeinden im Norden und Osten, die von
akuter Vulnerabilität betroffen sind, besser in der Lage sind, den materiellen
und psychosozialen Herausforderungen der COVID-19-Krise zu begegnen.
Im Bereich der beruflichen Bildung werden Ausbildungszentren bzw. -
initiativen bei der Einhaltung von Hygienemaßnahmen unterstützt Die
Ausbildungszentren richten sich insbesondere an Studierende aus ländlichen Gebieten und
marginalisierten Gemeinschaften. Etwa 60 Prozent der Zentren befinden sich in
ländlichen Gebieten (von insgesamt 248 Zentren der Vocational Training
Authority). Weiterhin wird in ausgewählten Zentren, in denen teilweise bis zu
90 Prozent der Berufsschülerinnen und Berufsschüler aus marginalisierten
Gruppen stammt, die Umstellung auf digitale Lernformate unterstützt und
entsprechendes Equipment bereitgestellt.
Die Wirksamkeit der SFF-Einzelmaßnahme „Verstärkte psychosoziale
Unterstützung und Reduzierung von COVID-bezogenen Stressfaktoren für
vulnerable Frauen und Familien in Sri Lanka“ bemisst sich unter anderem daran, dass
Beraterinnen und Berater auf Distriktebene verstärkte Kompetenzen zu
psychosozialen Themen wie Fernberatung entwickeln, um vulnerable Familien
während der Pandemie zu unterstützen. Auch sollen Frauen und Familienmitglieder
in von Konflikten betroffenen Gemeinschaften an kollektiven psychosozialen
Initiativen teilnehmen und vulnerable Frauen und Familien in von Konflikten
betroffenen Gemeinschaften eine verstärkte psychosoziale Resilienz
entwickeln.
Für die anderen beiden genannten Vorhaben wurden keine COVID-spezifischen
Indikatoren formuliert, die mit den in der Anfrage genannten marginalisierten
Zielgruppen in Zusammenhang stehen.
d) Zu welchen Ergebnissen kam der Umsetzungsbericht der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH über die
Umsetzung der drei bilateralen Vorhaben der technischen
Zusammenarbeit im Rahmen des BMZ-Corona-Soforthilfeprogramms (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/2690)?
Zu den Ergebnissen des TZ-Vorhabens „KMU-Sektorentwicklung“ wird auf die
Antworten zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. Ergebnisse der anderen
erwähnten TZ-Vorhaben liegen noch nicht vor, beide Vorhaben laufen noch.
3. Welche Projekte sollen unter welchen Auswahlkriterien und
Beteiligungsmechanismen durch den Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) zum „Grünen Wiederaufbau“ in Peru gefördert werden (
www.kf
w-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungs
bank/%C3%9Cber-uns/News/News-Details_608768.html), und
inwiefern gibt es Anknüpfungspunkte oder Synergien mit Corona-
Soforthilfemaßnahmen?
Bei dem FZ-Vorhaben „COVID-19: Grüner Wiederaufbau, in Peru“ handelt es
sich um ein Finanzsektorvorhaben, das über die peruanische Entwicklungsbank
COFIDE als Programmträger umgesetzt wird. Die KfW-Entwicklungsbank ist
auf Basis von Projektdokumenten der COFIDE mit detaillierter Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines No-Objection-Prozesses in die
Projektauswahl eingebunden. Das Vorhaben soll in Phase 1 die peruanische
Wirtschaft bei der Bekämpfung der unmittelbaren negativen Folgen der
Pandemie für Kleinst- und kleine Unternehmen (KKU) in den Bereichen Produktion,
Veranstaltung, Tourismus, Handel oder damit verbundenen Dienstleistungen
mit Überbrückungskrediten unterstützen. Prinzipiell steht das Programm allen
Bereichen offen, sofern sie nicht per Regierungsdekret ausgeschlossen oder in
der allgemeinen Ausschlussliste und sektorale Richtlinien der KfW sowie die
IFC Ausschlussliste aufgeführt sind. In Phase 2 soll ein Beitrag zum grünen
Wiederaufbau durch Finanzierung von Klimaschutz-Investitionen in den
Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Vermeidung von
Umweltverschmutzung, nachhaltige Landnutzung, Schutz der biologischen Vielfalt,
Wassermanagement, Infrastruktur und nachhaltige Verkehrsmittel geleistet werden,
sobald die Investitionsbereitschaft der Unternehmen nach Überwindung der
Pandemiefolgen wieder steigt. Weitere Sektoren können auf Anfrage von CO-
FIDE mit Genehmigung des BMZ hinzukommen. Die Banco de Desarollo de
América Latina (CAF) und die Europäische Investitionsbank (EIB) waren
ebenfalls an dem Programm beteiligt.
In Peru existieren keine Corona-Soforthilfemaßnahmen zur direkten
Finanzierung nationaler Programme und entsprechend auch keine Anknüpfungspunkte
oder Synergien zu entsprechenden Programmen.
a) Welche indigenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen waren
aktiv an der Vorbereitung und Umsetzung des Vorhabens zu
„Sensibilisierung und Qualifizierung für eine verbesserte Versorgung der
indigenen Gemeinschaften im peruanischen Amazonas-Regenwald“
(Haushaltstitel 2301 896 03 (TZ)) beteiligt?
b) Für welche konkreten Maßnahmen wurde und wird das Geld konkret
eingesetzt?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt kein Vorhaben, welches dem genannten Titel und Haushaltstitel
entspricht.
4. Inwieweit kommen und kamen die Programme des „Studien- und
Fachkräftefonds“, der „Unterstützung des Gesundheitsprogramms in Nepal“
(Haushaltstitel 2301 896 03) und der „Coronasoforthilfen zur direkten
Finanzierung nationaler Programme“ (Haushaltstitel 2301 896 11)
Angehörigen marginalisierter Gruppen (insbesondere Dalits, Indigenen,
Madheschi, Menschen mit Behinderungen, Witwen, LGBTQI*, religiösen
Minderheiten und in allen Gruppen besonders Frauen) zugute?
a) Inwiefern waren zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure an
der Planung und Umsetzung beteiligt, und sind auch nichtstaatliche,
karitative u. a. Non-Profit-Krankenhäuser unter den Begünstigten?
b) Wie wird sichergestellt, dass auch Menschen in entlegenen Gebieten
von den Programmen profitieren, die in Nepal beim Zugang zum
Gesundheitssystem besonders benachteiligt sind?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Der Studien- und Fachkräftefonds dient generell der Vorbereitung von
Programmen und Projekten und berücksichtigt grundsätzlich die Angehörigen von
marginalisierten Gruppen als potentielle Zielgruppen.
Das Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) „Unterstützung des
Gesundheitssektorprogramms“ unterstützt 13 staatliche Krankenhäuser in fünf
Provinzen. In diesem Einzugsgebiet leben schätzungsweise 8,15 Millionen
Menschen, was rund 30 Prozent der Bevölkerung Nepals entspricht. Die durch
die Krankenhäuser erbrachten Dienstleistungen kommen auch Angehörigen
marginalisierter Gruppen (z. B. Dalits, Indigene, Madhesi, Menschen mit
Behinderungen, Witwen, LGBTQI*, religiöse Minderheiten) zugute, die im
Einzugsgebiet der entsprechenden Krankenhäuser leben.
Zivilgesellschaftliche Akteure (zum Beispiel das Nepalische Rote Kreuz,
Forum for Awareness and Youth Activity Nepal) waren beteiligt, insbesondere bei
der Umsetzung von Maßnahmen zur Fortbildung von Gesundheitspersonal in
entlegenen Gebieten, Einrichtung von Beratungs- und Informationsstellen in
zwei Krankenhäusern sowie Schulung und Ausstattung von informell
Beschäftigten in der Abfallwirtschaft (einschl. Krankenhausabfällen), die den
marginalisierten Gruppen der Balmiki, Muslime und Madhesi angehören.
Nichtstaatliche Krankenhäuser waren im Rahmen der Corona-Soforthilfe nicht unter
den Begünstigten.
Das TZ-Vorhaben hat in Abstimmung mit den zuständigen Behörden regionale
Referenzkrankenhäuser unterstützt, die aufgrund ihrer Ressourcen
(Basisinfrastruktur, Grundstamm ausgebildetes Personal) mit der Behandlung von
COVID-Patienten beauftragt wurden und zu einer landesweiten Abdeckung
beitragen. Da an COVID-19 erkrankte Patienten im Allgemeinen auch aus
entlegenen Gebieten im Ernstfall in diese Referenzkrankenhäuser überwiesen
werden, sind diese prinzipiell allen Bevölkerungsgruppen zugänglich. Darüber
hinaus wurden in der Provinz Sudurpaschim insgesamt 20 Schulen mit 40
mobilen Handwaschgelegenheiten unterstützt. Viele der Schulen liegen in
entlegenen Gebieten mit oft schlechten Hygienebedingungen. Die Maßnahme konnte
damit zur Vorsorge und Verbesserung der Handhygiene beitragen.
Das Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) „Corona-Soforthilfe
Unterstützung des nationalen Sektorprogramms Gesundheit IV“ ist als
Korbfinanzierung konzipiert. Durch eine entsprechende Mittelzuweisung in den
bestehenden Korb wird zur Umsetzung der nepalischen Gesundheitsstrategie („Nepal
Health Sector Strategy“) beigetragen, u. a. zur Aufrechterhaltung essentieller
Dienstleistungen sowie zur Finanzierung des „COVID-19 Preparedness and
Response Plans“ der nepalischen Regierung. Die nepalische Regierung verfolgt
mit dieser Sektorstrategie ausdrücklich die Ziele der Erreichung von
Geschlechtergleichheit und sozialer Inklusion: Der Schutz von betroffenen und
besonders vulnerablen Gruppen und der gleichberechtigte Zugang zu Hilfe und
Dienstleistungen ohne Diskriminierung und im Einklang mit
menschenrechtlichen Grundsätzen sind daher zentrale Elemente sowohl der Sektorstrategie
Nepals als auch des COVID-19-Plans. Eine direkte Einbindung von
zivilgesellschaftlichen Akteuren in die Planung und Umsetzung der FZ-Maßnahme ist
aufgrund der Struktur der Korbfinanzierung nicht vorgesehen.
5. Wie viele Projekte werden unter dem Programm „Wirtschaftliche
Inklusion von Flüchtlingen in Ruanda (Haushaltstitel 2301 896 34) durch
Förderung von Beschäftigung und Unternehmertum“ gefördert, und wie
werden die Gruppen von Geflüchteten ausgewählt?
Wie wird sichergestellt, dass die Projekte nachhaltig wirken?
Es gibt kein Vorhaben, welches dem genannten Titel und Haushaltstitel
entspricht.
6. Gehören zu den Zielgruppen der Maßnahme „Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung“ (Haushaltstitel: 2301 896 03) in Ruanda nur größere
und mittelständische Unternehmen oder auch kleinere Geschäfte und
Beschäftigte im informellen Sektor?
a) Was sind die Auswahlkriterien, und wie wird sichergestellt, dass alle
Zielgruppen erreicht werden?
b) Wird das Geld durch einen staatlichen Fonds zur Unterstützung von
Unternehmen verwaltet, und falls ja, wie wird sichergestellt, dass
auch kleine Unternehmen Zugang dazu bekommen?
Wenn nein, wie wird das Geld stattdessen verwaltet?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören Kooperativen sowie Kleinst-, kleine
und mittlere Unternehmen (KKMU). Das Vorhaben unterstützt dabei auch
Kleinstunternehmen im informellen Sektor sowie deren Beschäftigte.
Gefördert werden Kooperativen und KKMU in den Wertschöpfungsketten
(WSK) Holz, Tourismus und Film, da diese ein besonders hohes Wachstums-
und Beschäftigungspotenzial (Tourismus: insbesondere hohes
Beschäftigungspotential für Frauen) aufweisen. Die spezifischen KKMU und Kooperativen in
den WSK, die gefördert werden, werden bedarfsorientiert, in Abstimmung mit
Partnern, ausgewählt.
Die Mittel werden nicht durch einen staatlichen Fonds verwaltet. Die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) setzt die Mittel zur
Unterstützung von Unternehmen im Wesentlichen über Beratungsleistungen zur
Kompetenzentwicklung und Kapazitätsstärkung ein.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Gewerkschaften bei der Umsetzung von Corona-Soforthilfemaßnahmen im
Textilsektor in Bangladesch einzubeziehen, da diese nach an die Fragesteller
herangetragenen Informationen bisher ausgeschlossen waren?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gewerkschaften an dem
unter der Leitung des bangladeschischen Arbeitsministeriums
verantwortlichen Durchführungsausschuss beteiligt?
b) Falls ja, welche Gewerkschaften sind dies, und inwiefern haben sich
die weiteren Auszahlungen an und die Auswahl von
Textilarbeiterinnen und Textilarbeitern seitdem verändert?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell ist die Gewerkschaft Bangladesh Mohila Shamik League im
Durchführungsausschuss vertreten, ab Juli 2021 sollen die Bangladesh National
Garments Workers‘ Employees League und die Tannery Workers‘ Union folgen.
Zur Frage, inwiefern sich durch den Einbezug weiterer Gewerkschaften
Änderungen ergeben werden, liegen keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich sind
Gewerkschaften wichtige Partner in der Zusammenarbeit im Textilsektor mit
Bangladesch.
8. Wie wird vor dem Hintergrund dessen, dass in Indien aufgrund von
Korruption, bürokratischer Hürden und Diskriminierung viele Menschen
trotz Berechtigung keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu
Nahrungsmittelhilfen in Fair Price Shops (Teil des Public Distribution
Systems/PDS) haben (
https://scroll.in/article/950953/for-indias-one-nation-o
ne-ration-card-plan-to-succeed-it-must-overcome-three-key-obstacles;
https://indianexpress.com/article/cities/chandigarh/centre-extends-free-ra
tion-scheme-november-benefit-yet-reach-needy-6498915/),
sichergestellt, dass die Mittel aus dem „COVID-19 Krisenreaktionsprogramm
Soziale Sicherung“ (
www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenba
nk/Covid-19-Krisenreaktionsprogramm-Soziale-Sicherung-48167.htm),
die über die Fair Price Shops verteilt werden, tatsächlich die Ärmsten
erreichen?
Um eine zügige, effektive und international abgestimmte Unterstützung im
Zuge der Corona-Krise leisten zu können, wurde unter Federführung der
Weltbank und in Kooperation mit weiteren Gebern ein gemeinsames
Krisenreaktionsprogramm als politikbasierte Finanzierung konzipiert. Die indische
Regierung hat klar umrissene, in einer Policy-Matrix definierte Leistungen und
Reformen umzusetzen, bevor Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Kernbestandteil dieser Reformen ist es, kurz-, mittel- und langfristig bisher
benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang zu Sozialleistungen zu gewähren sowie
die Effizienz und Effektivität der Verteilung zu erhöhen
9. Wie sorgt die Bundesregierung für eine gerechte Verteilung der
Hilfsgüter in Indien, insbesondere für die Berücksichtigung von schlecht
ausgestatteten Krankenhäusern, vor dem Hintergrund, dass Berichten zufolge
Sauerstoff und medizinische Materialien häufig auf dem Schwarzmarkt
landen (
www.dw.com/en/india-covid-black-market/a-57496221) und
zudem private Krankenhäuser oft besser versorgt sind als öffentliche,
obwohl letztere die Hauptlast der COVID-19-Pandemie tragen (
https://ww
w.institutmontaigne.org/en/blog/private-healthcare-india-boons-and-b
anes)?
10. Wie wird in Indien vor dem Hintergrund der nach Ansicht der
Fragesteller großen sozialen und geografischen Ungleichheiten und der
Marginalisierung vieler Bevölkerungsgruppen eine bedarfsorientierte gerechte
geografische und soziale Verteilung von Projekten und Hilfsgütern
gewährleistet (bitte Maßnahmen und wenn möglich Hilfsgüterlieferungen nach
geografischer Region, urbanem oder ländlichem Raum, sozialer Struktur
der Viertel bzw. Dörfer (z. B. Adivasi, Dalits, MuslimInnen etc.)
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Hilfsgüter der Bundesregierung im Rahmen der Nationalen
Unterstützungsmission wurden ausnahmslos an das Indische Rote Kreuz adressiert. Das
Indische Rote Kreuz hat der Bundesregierung zugesichert, dass die Verteilung
der Hilfsgüter bedarfsorientiert erfolgt.
Die weitere strukturbildende entwicklungspolitische Unterstützung zur kurz-
und mittelfristigen Stärkung des indischen Gesundheitssystems wird in
Zusammenarbeit mit UNICEF umgesetzt (COVID-19-Krisenreaktionsprogramm
Gesundheit). Hierbei wurden ausschließlich staatliche Krankenhäuser und
Einrichtungen mit Hilfsgütern beliefert. Medizinische Utensilien und Ausstattung
wurden zentral an das zuständige nationale Gesundheitsministerium Ministry of
Health and Family Welfare (MoHFW) vergeben und von diesem unter
Abstimmung mit UNICEF weiterführend verteilt.
Durch die zentrale Planung konnte eine bedarfsgerechte und alle Bundesstaaten
gleichermaßen berücksichtigende Verteilung stattfinden. Je nach Hilfsgut
wurden neben objektivem Bedarf soziale und sozioökonomische Kriterien
angewandt. Dabei wurde stets mindestens einer der folgenden
Kontrollmechanismen angewandt: enge Überwachung der Lieferprozesse durch Zentral- und
begünstigte Bundesstaatenregierung in stetiger Absprache mit UNICEF;
Auslieferung mit Unterzeichnung einer finalen Lieferbescheinigung bei
Produktübergabe im Fall von durch UNICEF beauftragten Lieferanten; Vor-Ort-
Installationsbetreuung durch Angestellte von lokalen UNICEF Büros. Durch das
geschilderte Vorgehen kann sichergestellt werden, dass während der Lieferprozesse
keine Hilfsgüter fehlverwendet und/oder für den Schwarzmarkt entwendet
werden. Digitale Inventursysteme für die medizinischen Sauerstoffprodukte und
Kühlketten bilden weitere Kontroll- und Sicherheitsinstanz.
11. Welche unabhängigen, partizipativen und gendersensiblen
Monitoringmechanismen werden im Rahmen der in den Fragen 2 bis 10
aufgeführten Maßnahmen eingesetzt, um die Mittelverwendung zu überprüfen und
die Wirkungen (inklusive Erfassung unerwünschter Nebeneffekte) der
Maßnahmen auf Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und
bestehende gewaltsame Konflikte in den jeweiligen Ländern zu messen?
12. Wie wird sichergestellt, dass mit den in den Fragen 2 bis 10 aufgeführten
Maßnahmen auch Menschen in extremer Armut bzw. Menschen, die im
informellen Sektor tätig sind, erreicht werden?
Mithilfe welcher Indikatoren wird die Inklusion von marginalisierten
Gruppen geprüft?
13. Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in den Fragen 2 bis 10
insbesondere marginalisierten Gruppen (z. B. Indigenen, LGBTQI*,
religiösen und ethnischen Minderheiten, Angehörigen „niedriger“ Kasten o. ä.
und in allen Gruppen besonders Frauen) zugutekommen?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Um den Erfolg entwicklungspolitischer Maßnahmen zu messen, existieren
unterschiedliche Formate. Dazu gehören Monitoring sowie Projektfortschritts-
und Schlusskontrollen, welche auch für Vorhaben aus dem BMZ-Corona-
Sofortprogramm gelten.
Grundlagen sind regelmäßige und detaillierte Programm- bzw.
Sektorberichterstattungen der deutschen Durchführungsorganisationen der
Entwicklungszusammenarbeit zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten
Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts-
und Abschlussberichte der durchführenden Organisationen zu Projekten und
Programmen belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die
Zielerreichung dar.
Auch für die Maßnahmen des Corona-Sofortprogramms gelten unter anderem
die Vorgaben des BMZ-Menschenrechtskonzepts und des BMZ-
Menschenrechtsleitfadens.
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in den in den
Fragen 2 bis 10 aufgeführten Partnerländern, um den spezifischen Bedarf
von Angehörigen marginalisierter Bevölkerungsgruppen, diskriminierter
Kasten oder Ethnien bei der Mittelallokation und im Monitoring stärker
zu berücksichtigen?
Im Rahmen des „BMZ 2030“-Reformprozesses werden Querschnittsthemen
wie z. B. Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion (alle
SDGs), Armutsbekämpfung und Reduzierung der Ungleichheit (SDG 1, 10),
Anti-Korruption und Integrität (SDG 16) und Konfliktsensibilität („Do no
harm“, SDG 16 u. a.) mit der Etablierung der Qualitätsmerkmale noch stärker
als bisher systematisch auf strategischer Ebene und auf Umsetzungsebene
verankert und somit durchgängig bei allen Maßnahmen der bilateralen EZ
berücksichtigt. Qualitätsmerkmale sind das Gütesiegel einer werteorientierten,
nachhaltigen und zukunftsorientierten entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Die sich in Erstellung befindenden Leistungsprofile zu den Qualitätsmerkmalen
werden klare strategische Vorgaben zu ihrer Berücksichtigung bei Planung,
Umsetzung, strategischer Steuerung und Überprüfung der deutschen EZ
enthalten. Sie haben bindenden Charakter für das BMZ und die staatlichen
Durchführungsorganisationen und gelten als Orientierungsrahmen für die
Zivilgesellschaft.
In diesem Sinne wird das künftige Leistungsprofil zum Qualitätsmerkmal
„Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“ unter anderem
Regeln für eine menschenrechtszentrierte, gendersensible und inklusive
Maßnahmengestaltung und -umsetzung sowie eine möglichst desaggregierte
Datenerfassung definieren.
Drucksache 19/31802 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]