Wirksamkeit von Corona-Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung im Globalen Süden
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für extreme Armut und Menschenrechte, Olivier de Schutter, im Oktober 2020, werden bis zu 175 Millionen Menschen aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in extreme Armut fallen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im informellen Sektor oder in prekären Arbeitsverhältnissen – die meisten von ihnen Frauen und Angehörige von religiösen und indigenen Minderheiten (www.un.org/press/en/2020/gasch4299.doc.htm). Laut der im Juni 2020 veröffentlichten Studie von UNU-WIDER, Universität der Vereinten Nationen, könnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie die Zahl der Menschen, die von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag leben, auf über eine Milliarde anwachsen lassen (https://www.wider.unu.edu/news/press-release-covid-19-could-drive-global-poverty-back-over-one-billion-people-world%E2%80%99s-poorest). Im April 2021 veröffentlichte Zahlen aus Südasien bestätigen diesen Trend: 24,5 Millionen Menschen sind in Bangladesch aufgrund der wirtschaftlichen Folgen seit Beginn der Pandemie unter die Armutsgrenze gerutscht und haben bis heute ihr vorheriges Einkommensniveau noch nicht wieder erreicht (https://www.thedailystar.net/frontpage/news/pandemic-creates-245cr-new-poor-2080873). In Indien ist die Zahl der Armen (hier: Einkommen von maximal 2 US-Dollar pro Tag) durch die Folgen der Pandemie um schätzungsweise 75 Millionen gestiegen (https://www.pewresearch.org/fact-tank/2021/03/18/in-the-pandemic-indias-middle-class-shrinks-and-poverty-spreads-while-china-sees-smaller-changes/). Ähnliche Entwicklungen lassen sich in weiteren Ländern und Regionen des Globalen Südens beobachten.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen aufgelegt, um die Pandemiebekämpfung in Partnerländern zu unterstützen. Die Maßnahmen beziehen sich auf den allgemeinen Umgang mit der Corona-Krise und die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Corona-Sofortprogramms für Partnerländer im Haushalt 2020 eigene Mittel in Höhe von 1,15 Mrd. Euro auf sieben Schwerpunktthemen umgewidmet und mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,55 Mrd. Euro aus dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 signifikant verstärkt (www.bmz.de/resource/blob/29628/43c56a37fd1c0c622b487e68ececc0c0/bmz-corona-sofortprogramm-umsetzung.pdf).
Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit für den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2021 12,4 Mrd. Euro veranschlagt und löst im Zuge dessen ihr Versprechen ein, zusätzliche 1,55 Mrd. Euro aus dem Corona-Sofortprogramm auch für das Jahr 2021 bereitzustellen (https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten).
Die finanzielle Ausstattung der Pandemiebekämpfung und deren Folgen werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit begrüßt. Dennoch ist klar, dass die Bemühungen nicht ausreichen werden. Gleichzeitig gibt es Bedenken, dass zivilgesellschaftliche Akteure aus den betroffenen Ländern von Planung, Umsetzung und Monitoring der Maßnahmen, die zu einem Großteil aus Budgethilfen in den Partnerländern finanziert werden, meist ausgeschlossen sind. In einigen Ländern gibt es konkrete Belege dafür, dass Begünstigte nicht zu den eigentlichen Zielgruppen der Maßnahmen gehören. Auch über Korruptionsfälle und mangelnde Transparenz in der Mittelverwendung wird berichtet (https://www.dhakatribune.com/bangladesh/corruption/2020/11/10/tib-covid-19-exposed-created-opportunities-for-corruption). Auch in anderen Ländern gibt es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Zivilgesellschaftliche Akteure fordern nach Informationen der Fragesteller eine detaillierte Offenlegung der bi- und multilateralen Corona-Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung und deren Umsetzung in den jeweiligen Partnerländern, um die Prozesse für die Auswahl der Begünstigten, die Rechenschaftspflicht und den Mittelfluss transparenter zu gestalten.
Die folgenden Fragen beziehen sich auf ausgewählte Partnerländer der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, in denen sich die Menschenrechtslage und die Armutssituation seit Beginn der Pandemie nach Ansicht der Fragesteller stark verschlechtert und die Exklusion strukturell benachteiligter Bevölkerungsgruppen zugenommen hat und daher der Mittelverwendung und Wirkung von Corona-Maßnahmen der Bundesregierung besondere Bedeutung beigemessen werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Corona-Soforthilfemaßnahmen hat die Bundesregierung bis dato in den Ländern Sri Lanka, Peru, Nepal, Ruanda, Bangladesch, Indien umgesetzt (bitte nach Fördermittelhöhe, Sektor bzw. Themenbereich, Projektziel, Durchführungsorganisation (auch lokale Partner), Zielgruppe, Monitoring-Mechanismus, ggf. weitere Partner bzw. beteiligte zivilgesellschaftliche Akteure bzw. multilaterale Kooperationen aufschlüsseln)?
Welche konkrete Unterstützung erhielten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Landwirtschafts- und Tourismusbereich in Sri Lanka beim Vorhaben „KMU Sektorentwicklung“ (Haushaltstitel 2301 896 03)?
a) Welche Unterstützung erhielten die KMU pro Provinz (bitte nach Förderhöhe, Anzahl der KMU und Provinz aufschlüsseln)?
b) Welche Auswahlkriterien gab es für den Erhalt von Unterstützung?
c) Inwiefern und zu welchem Anteil wurden marginalisierte Gruppen (z. B. Frauen, LGBTI*, religiöse und ethnischen Minderheiten) bei den Corona-Sofortmaßnahmen der Bundesregierung in Sri Lanka (in den Programmen KMU Sektorenentwicklung, Kooperative Berufliche Bildung in Sri Lanka für Jugendliche, Studien und Fachkräftefonds: Psychosoziale Unterstützung und Reduzierung von COVID-bezogenen Stressfaktoren für vulnerable Frauen und Familien) nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht, und mithilfe welcher Indikatoren wird dies überprüft?
d) Zu welchen Ergebnissen kam der Umsetzungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH über die Umsetzung der drei bilateralen Vorhaben der technischen Zusammenarbeit im Rahmen des BMZ-Corona-Soforthilfeprogramms (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2690)?
Welche Projekte sollen unter welchen Auswahlkriterien und Beteiligungsmechanismen durch den Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum „Grünen Wiederaufbau“ in Peru gefördert werden (www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/%C3%9Cber-uns/News/News-Details_608768.html), und inwiefern gibt es Anknüpfungspunkte oder Synergien mit Corona-Soforthilfemaßnahmen?
a) Welche indigenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen waren aktiv an der Vorbereitung und Umsetzung des Vorhabens zu „Sensibilisierung und Qualifizierung für eine verbesserte Versorgung der indigenen Gemeinschaften im peruanischen Amazonas-Regenwald“ (Haushaltstitel 2301 896 03 (TZ)) beteiligt?
b) Für welche konkreten Maßnahmen wurde und wird das Geld konkret eingesetzt?
Inwieweit kommen und kamen die Programme des „Studien- und Fachkräftefonds“, der „Unterstützung des Gesundheitsprogramms in Nepal“ (Haushaltstitel 2301 896 03) und der „Coronasoforthilfen zur direkten Finanzierung nationaler Programme“ (Haushaltstitel 2301 896 11) Angehörigen marginalisierter Gruppen (insbesondere Dalits, Indigenen, Madheschi, Menschen mit Behinderungen, Witwen, LGBTQI*, religiösen Minderheiten und in allen Gruppen besonders Frauen) zugute?
a) Inwiefern waren zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure an der Planung und Umsetzung beteiligt, und sind auch nichtstaatliche, karitative u. a. Non-Profit-Krankenhäuser unter den Begünstigten?
b) Wie wird sichergestellt, dass auch Menschen in entlegenen Gebieten von den Programmen profitieren, die in Nepal beim Zugang zum Gesundheitssystem besonders benachteiligt sind?
Wie viele Projekte werden unter dem Programm „Wirtschaftliche Inklusion von Flüchtlingen in Ruanda (Haushaltstitel 2301 896 34) durch Förderung von Beschäftigung und Unternehmertum“ gefördert, und wie werden die Gruppen von Geflüchteten ausgewählt?
Wie wird sichergestellt, dass die Projekte nachhaltig wirken?
Gehören zu den Zielgruppen der Maßnahme „Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung“ (Haushaltstitel: 2301 896 03) in Ruanda nur größere und mittelständische Unternehmen oder auch kleinere Geschäfte und Beschäftigte im informellen Sektor?
a) Was sind die Auswahlkriterien, und wie wird sichergestellt, dass alle Zielgruppen erreicht werden?
b) Wird das Geld durch einen staatlichen Fonds zur Unterstützung von Unternehmen verwaltet, und falls ja, wie wird sichergestellt, dass auch kleine Unternehmen Zugang dazu bekommen? Wenn nein, wie wird das Geld stattdessen verwaltet?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Gewerkschaften bei der Umsetzung von Corona-Soforthilfemaßnahmen im Textilsektor in Bangladesch einzubeziehen, da diese nach an die Fragesteller herangetragenen Informationen bisher ausgeschlossen waren?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gewerkschaften an dem unter der Leitung des bangladeschischen Arbeitsministeriums verantwortlichen Durchführungsausschuss beteiligt?
b) Falls ja, welche Gewerkschaften sind dies, und inwiefern haben sich die weiteren Auszahlungen an und die Auswahl von Textilarbeiterinnen und Textilarbeitern seitdem verändert?
Wie wird vor dem Hintergrund dessen, dass in Indien aufgrund von Korruption, bürokratischer Hürden und Diskriminierung viele Menschen trotz Berechtigung keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmittelhilfen in Fair Price Shops (Teil des Public Distribution Systems/ PDS) haben (https://scroll.in/article/950953/for-indias-one-nation-one-ration-card-plan-to-succeed-it-must-overcome-three-key-obstacles; https://indianexpress.com/article/cities/chandigarh/centre-extends-free-ration-scheme-november-benefit-yet-reach-needy-6498915/), sichergestellt, dass die Mittel aus dem „COVID-19 Krisenreaktionsprogramm Soziale Sicherung“ (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Covid-19-Krisenreaktionsprogramm-Soziale-Sicherung-48167.htm), die über die Fair Price Shops verteilt werden, tatsächlich die Ärmsten erreichen?
Wie sorgt die Bundesregierung für eine gerechte Verteilung der Hilfsgüter in Indien, insbesondere für die Berücksichtigung von schlecht ausgestatteten Krankenhäusern, vor dem Hintergrund, dass Berichten zufolge Sauerstoff und medizinische Materialien häufig auf dem Schwarzmarkt landen (www.dw.com/en/india-covid-black-market/a-57496221) und zudem private Krankenhäuser oft besser versorgt sind als öffentliche, obwohl letztere die Hauptlast der COVID-19-Pandemie tragen (https://www.institutmontaigne.org/en/blog/private-healthcare-india-boons-and-banes)?
Wie wird in Indien vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragesteller großen sozialen und geografischen Ungleichheiten und der Marginalisierung vieler Bevölkerungsgruppen eine bedarfsorientierte gerechte geografische und soziale Verteilung von Projekten und Hilfsgütern gewährleistet (bitte Maßnahmen und wenn möglich Hilfsgüterlieferungen nach geografischer Region, urbanem oder ländlichem Raum, sozialer Struktur der Viertel bzw. Dörfer (z. B. Adivasi, Dalits, MuslimInnen etc.) aufschlüsseln)?
Welche unabhängigen, partizipativen und gendersensiblen Monitoringmechanismen werden im Rahmen der in den Fragen 2 bis 10 aufgeführten Maßnahmen eingesetzt, um die Mittelverwendung zu überprüfen und die Wirkungen (inklusive Erfassung unerwünschter Nebeneffekte) der Maßnahmen auf Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und bestehende gewaltsame Konflikte in den jeweiligen Ländern zu messen?
Wie wird sichergestellt, dass mit den in den Fragen 2 bis 10 aufgeführten Maßnahmen auch Menschen in extremer Armut bzw. Menschen, die im informellen Sektor tätig sind, erreicht werden?
Mithilfe welcher Indikatoren wird die Inklusion von marginalisierten Gruppen geprüft?
Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in den Fragen 2 bis 10 insbesondere marginalisierten Gruppen (z. B. Indigenen, LGBTQI*, religiösen und ethnischen Minderheiten, Angehörigen „niedriger“ Kasten o. ä. und in allen Gruppen besonders Frauen) zugutekommen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in den in den Fragen 2 bis 10 aufgeführten Partnerländern, um den spezifischen Bedarf von Angehörigen marginalisierter Bevölkerungsgruppen, diskriminierter Kasten oder Ethnien bei der Mittelallokation und im Monitoring stärker zu berücksichtigen?