[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Michel Brandt,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31167 –
Kooperation der Bundesregierung mit der Allianz für eine Grüne Revolution in
Afrika (AGRA)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2017 unterzeichnete das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit der Allianz für eine Grüne
Revolution in Afrika (AGRA) ein Memorandum of Understanding über eine
strategische Partnerschaft. Zudem wurde eine konkrete Zusammenarbeit für die
Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Ghana und Burkina Faso
vereinbart. Die vom BMZ dazu zur Verfügung gestellten Mittel wurden über
die KfW-Entwicklungsbank umgesetzt (Antwort der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Mündliche Frage 12 der
Abgeordneten Eva-Maria Schreiber in der Fragestunde vom 12. Dezember 2018;
Plenarprotokoll 19/70). Im Haushaltsjahr 2020 stellte das BMZ weitere
15 Mio. Euro für AGRA-Länderprogramme in Burkina Faso und Nigeria zur
Verfügung, die neben der Stärkung der Landwirtschaftssektoren auch in den
Aufbau des „Centre for African Leaders in Agriculture“ (CALA) fließen
sollen (Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf
die Schriftliche Frage 127 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber auf
Bundestagsdrucksache 19/28552). Neben dieser finanziellen findet auch eine
ideelle Unterstützung von AGRA statt, die in gemeinsamen Veranstaltungen oder
Policy-Papers zum Ausdruck kommt. Auch auf den Facebook-Posts von
AGRA ist das Logo der Bundesregierung regelmäßig vertreten (
https://www.f
acebook.com/AGRAAlliance/). Zwischen dem 1. und 8. Juni 2021 tauchte es
dort auf zehn neuen Posts auf.
AGRA wurde im Jahr 2006 von der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung und der
Rockefeller-Stiftung ins Leben gerufen. Seit ihrer Gründung erhielt AGRA
Beiträge in Höhe von ungefähr 1 Mrd. US-Dollar, den Hauptteil von der
Billund-Melinda-Gates-Stiftung. AGRA vergab davon Zuwendungen in Höhe von
rund 524 Mio. US-Dollar in vor allem 13 afrikanischen Ländern. Die
Verwendung der restlichen Mittel ist unklar (vgl. Studie „Falsche Versprechen“,
https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Falsche_Versprec
hen_AGRA_de.pdf, S. 7). AGRA hatte sich 2015 zum Ziel gesetzt, u. a. bis
2020 in den 13 AGRA-Schwerpunktländern den Hunger zu halbieren sowie
Erträge und Einkommen von 30 Millionen kleinbäuerlichen Haushalten zu
verdoppeln. Diese Ziele waren auch prominent auf der Homepage von AGRA
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31893
19. Wahlperiode 05.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zu finden (
https://web.archive.org/web/20190406032154/https://agra.org/gra
nts/), bis sie im Juni 2020 ohne Angaben von Gründen davon verschwanden
(„Falsche Versprechen“, S. 8).
Im selben Monat veröffentlichte ein Bündnis aus zehn deutschen und
afrikanischen Organisationen auf Basis von Analysen des US-Wissenschaftlers
Timothy Wise (Tufts Universität) die bereits zitierte Studie „Falsche
Versprechen“. Diese weist nach, dass der AGRA-Ansatz an seinen eigenen Zielen
gescheitert ist, da weder die versprochenen Ertragssteigerungen noch Effekte zur
Hungerreduzierung eingetroffen seien. Erhärtet werden diese Ergebnisse
durch interne AGRA-Dokumente, die AGRA aufgrund von Anfragen der
„U.S. Right to Know“ (USRTK-)Kampagne über den „Freedom of
Information Act“ Anfang des Jahres 2021 öffentlich machen musste – nachdem es
AGRA jahrelang versäumt hatte, öffentlich Rechenschaft über die getroffenen
Maßnahmen, die erzielten Wirkungen und die Zielerreichung abzulegen. Nun
sind interne AGRA-Outcome-Monitoringberichte für die derzeit elf
Fokusländer von AGRA frei zugänglich (
https://agra.org/resource-library/2019-outcom
e-monitoring-reports/). Darüber hinaus wurde auch eine von AGRA in
Auftrag gegebene Halbzeitevaluierung der Strategie für die Zeit von 2017 bis
2021 (
https://agra.org/mid-term-evaluation-of-agra-2017-2021-strategy-imple
mentation/) veröffentlicht.
Die Evaluierungsergebnisse sind in den Augen der Fragestellerinnen und
Fragesteller ernüchternd, wie die aktuellen Analysen der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, von Brot für die Welt, FIAN Deutschland, vom Forum Umwelt und
Entwicklung und INKOTA-netzwerk (vgl.
www.rosalux.de/agra-evaluierung)
sowie von Timothy Wise (vgl.
https://www.iatp.org/blog/202102/agra-update-
withheld-internal-documents-reveal-no-progress-africas-farmers) zeigen:
• AGRA hat zu Beginn ihrer Arbeit keine Ausgangswerte dokumentiert
(sogenannte Baseline-Analyse), von der aus etwaige Entwicklungen
bezüglich Erträge, Einkommen und Ernährungssicherheit wissenschaftlich
abgeglichen werden könnten. Statt sich auf 2006 zu beziehen, setzte AGRA im
Jahr 2018 – zwölf Jahre zu spät – Basiswerte für die
Programmevaluierungen fest (
www.rosalux.de/agra-evaluierung, S. 4).
• Die von AGRA angestrebten Steigerungen der Erträge und Einkommen
für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und Erzeuger sind bei weitem nicht
erreicht worden. Dadurch erhöht sich für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und
Erzeuger laut internen Evaluierungsberichten auch das Risiko der
Verschuldung (ebenda S. 8).
Die internen AGRA-Evaluierungen zeigen zudem, wie AGRA afrikanische
Regierungen systematisch beeinflusst, um Agrargesetzgebungen
industriefreundlich zu verändern (vgl.
https://agra.org/wp-content/uploads/2020/12/AG
RA-MTE-report-final-27.01.20.pdf, S. 20 und Annex 14), beispielsweise
durch neue Regulierungen im Pestizid- und Saatgutbereich. Die
Bundesregierung hatte 2018 erklärt, dass sie keine Informationen „zum unterstellten
Einfluss von AGRA auf Saatgutsgesetzgebung der ECOWAS-Staaten“ habe.
Grundsätzlich bewerte sie gestärkte Saatgutsysteme einschließlich des
Zugangs zu modernem, kommerziellem Saatgut als entwicklungsförderlich,
allerdings müsse die bäuerliche Wahlfreiheit gewahrt bleiben (Flachsbarth 2018,
s. o.).
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hat auch die
Bundesregierung bislang keine Fortschrittsberichte oder Evaluierungen der von ihr
finanzierten AGRA-Projekte in Ghana und Burkina Faso veröffentlicht oder
Konsequenzen aus den vorliegenden Berichten gezogen. Zugleich kündigte
die Bundesregierung 2020 an, den Dialog mit AGRA zum
Wirkungsmonitoring und zu agrarökologischen Ansätzen zu intensivieren und konkrete
Verbesserungspotentiale aufzugreifen (vgl. Antwort der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Schriftliche Frage 117 des
Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/21928). Innerhalb von
AGRA scheinen die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung jedoch
gering. So ist das BMZ durch seine finanzielle Überstützung zwar Mitglied der
AGRA-Gebergruppe PIATA („Partnership for Inclusive Agricultural
Transformation in Africa“), hat dort aber keine Stimmrechte (
https://agra.org/piata/)
und in der Folge wenig Einfluss auf etwaige Konsequenzen, die aus den
Evaluierungen gezogen werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die weltweite Bekämpfung von Hunger und Armut ist und bleibt ein zentrales,
ressortübergreifendes Ziel der Bundesregierung. Dies hat Bundesminister
Dr. Gerd Müller beim United Nations Food System Pre-Summit von 26. bis
28. Juli 2021 erneut unterstrichen. Seit 2014 werden vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch die
Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) zusätzliche Mittel bereitgestellt,
um zum globalen Nachhaltigkeitsziel 2 der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung (SDG2 – Kein Hunger) beizutragen (
https://weltohnehunger.org).
Die Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (AGRA) ist für die
Bundesregierung ein wichtiger Partner bei der Erreichung dieses Ziels. Im Rahmen der
SEWOH arbeitet die Bundesregierung daher seit 2017 auch mit AGRA
zusammen, um durch Produktivitätssteigerung und verbesserten Marktzugang das
Einkommen und die Ernährungssituation von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern in Burkina Faso und Ghana zu verbessern.
AGRA steht nach Auffassung der Bundesregierung für eine nachhaltige
Intensivierung der Landwirtschaft mit dem Ziel, die kleinbäuerlich geprägte
Landwirtschaft und die damit verbundenen Betriebssysteme und
Wertschöpfungsketten für Nahrungskulturen auf dem afrikanischen Kontinent nachhaltig und
inklusiv zu transformieren. Dabei orientiert AGRA seine Aktivitäten an
Strategien und Zielen der nationalen Partner. Die Malabo-Deklaration der
Afrikanischen Union ist hierbei ein zentrales Referenzdokument: Ziele sind die
Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit sowie die Steigerung von
landwirtschaftlichen Einkommen und Produktivität. Da AGRAs Ziele auf politischen
Entscheidungen und Visionen vieler afrikanischer Staaten basieren, erfährt
AGRA eine hohe politische Legitimität in den Partnerländern des BMZ.
Die Bundesregierung begleitet die von ihr geförderten AGRA-Vorhaben eng
und führt regelmäßig Gespräche sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft als auch mit AGRA und weiteren Akteuren. Die konkrete
Projektumsetzung und die Aktivitäten von AGRA finden entsprechend der mit der
Bundesregierung vereinbarten Planung statt. Darüber hinaus wird eine
unabhängige vom BMZ finanzierte Zwischenevaluierung die Arbeit AGRAs und
deren Wirkungen in den Zielregionen in Ghana und Burkina Faso analysieren.
Seit Beginn der Zusammenarbeit mit AGRA setzt sich die Bundesregierung
zudem für die Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeitsfaktoren ein.
Bereits durch die erste Finanzierungszusage wurde beispielsweise ein Umwelt-
und Sozialverträglichkeitsmanagementsystem (USMS) eingeführt. Auch in der
zweiten Finanzierungsphase wird AGRAs Beitrag zu einem nachhaltigen
Ernährungssystem gestärkt und auf eine stärkere Orientierung an
agrarökologischen Praktiken hingearbeitet.
Die Bundesregierung wird in der Zusammenarbeit mit AGRA auch weiterhin
auf eine stärkere Einbeziehung agrarökologischer Ansätze und von
Klimaanpassung in den Ansätzen AGRAs sowie auf verbessertes Monitoring
hinwirken.
1. Welche konkreten Aktivitäten von AGRA hat die Bundesregierung mit
welchen Volumina in Burkina Faso und Ghana in der ersten Phase der
KfW-Finanzierung unterstützt (bitte nach Aktivität, ggf.
Wertschöpfungskette, Land und ggf. Region und Distrikt getrennt auflisten)?
Neben projektbezogenen Kosten für die AGRA-Länderbüros,
Verwaltungskosten der AGRA-Zentrale und der Einführung des USMS finanziert die
Bundesregierung in der ersten Projektphase (2018 bis 2021) mit 10 Mio. Euro je zwei
Konsortien in Burkina Faso und Ghana.
Aktivitäten in Burkina Faso (Angaben zur erfolgten Auszahlung in US-Dollar):
Vorhaben Volumen in
USD
Ziel/Aktivität Region/ Distrikt
Strengthening Extension services
to improve maize and cowpea
value chains productivity and
stakeholders‘ income in the
Centre-Ouest and Boucle du
Mouhoun,
Haut Bassins and Cascades regions
of Burkina Faso
2.643.341 Es wird der Aufbau eines
privatwirtschaftlichen Ansatzes zur
landwirtschaftlichen Beratung finanziert.
Dadurch wird Landwirtinnen und
Landwirten ermöglicht, die Produktivität
ihrer Mais- und Bohnenkulturen zu
steigern, und es wird eine effektivere
Anbindung an Input- und
Outputmärkte sichergestellt.
Centre-Ouest,
Boucle du
Mouhoun,
Haut Bassins und
Cascades
Selling quality rice for better
income – Bagré
2.994.026 Ziel ist die Stärkung einer
wettbewerbsfähigen und integrativen Reis-
Wertschöpfungskette, um so das
Einkommen von Kleinproduzentinnen
und -produzenten zu steigern.
Centre-Est/Bagré
Aktivitäten in Ghana (Angaben zur erfolgten Auszahlung in US-Dollar):
Vorhaben Volumen in
USD
Ziel/Aktivität Region/ Distrikt
Public-Private Partnership for
Competitive & Inclusive Rice
Value Chain Development:
Planting for Food and Jobs (PFJ) –
Rice Chapter
2.382.282 Ziel ist, Produktivität und Einkommen
von Kleinbäuerinnen und -bauern zu
erhöhen.
Dazu werden das
Landwirtschaftsministerium (Ministry of Food and
Agriculture) zur Entwicklung eines PPP-
Modells für den Reissektor beraten und
Reisproduktions- und
Vermarktungssysteme um zentrale
Reisverarbeitungsbetriebe herum geschaffen.
Regionen
Northern, Brong
Ahafo, Volta,
Ashanti und
Central
Ghana Cassava Industrialization
Partnership Project
1.097.970 Ziel ist, durch verbesserte Produktion
und Verarbeitung von Maniok
Einkommen zu erhöhen und
Ernährungssicherung zu verbessern.
Regionen
Eastern, Ashanti,
Volta, Central
und Western
a) Welche konkreten Ziele und beabsichtigten Wirkungen wurden dabei
für Burkina Faso und Ghana jeweils vereinbart (bitte belegen – ggf.
nach Wertschöpfungskette – und nach Indikatoren auflisten)?
Das Modulziel der ersten Finanzierungsphase ist die Steigerung der Produktion
von Nahrungsmitteln in Burkina Faso und Ghana, die über verbesserte
Wertschöpfungsketten vermarktet werden.
Bezüglich der Nennung von Modulzielindikatoren und Projektdetails laufender
Vorhaben wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion die AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800
verwiesen.
b) Inwiefern wurde vereinbart, mit diesen Aktivitäten zu den damals
geltenden allgemeinen AGRA-Zielen (Ertragssteigerung,
Hungerhalbierung) beizutragen (bitte begründen, falls die Ziele der vom BMZ
finanzierten Maßnahmen von den damaligen allgemeinen AGRA-
Zielen abwichen)?
Diese Aktivitäten tragen auch zum Erreichen der Ziele der Fünf-Jahres-
Strategie AGRAs (2017 bis 2021) bei. Diese sind die direkte
Einkommenssteigerung und Verbesserung der Ernährungssituation für neun Millionen
Bäuerinnen und Bauern, die indirekte Einkommenssteigerung und
Ernährungssicherung für 21 Millionen Bäuerinnen und Bauern und die Unterstützung von elf
Ländern bei ihrer nationalen landwirtschaftlichen Transformationsstrategie
(
https://agra.org/our-strategy/#policy-engagement).
c) In welchen Regionen der beiden Länder wurden die Vorhaben
durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
d) Inwieweit wurden die mit der Finanzierung verbunden Ziele nach
Kenntnisstand der Bundesregierung nach der ersten Projektphase in
Burkina Faso und Ghana jeweils erreicht (bitte belegen und nach
Indikatoren auflisten)?
Das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen, daher ist eine finale Bewertung der
Zielerreichung noch nicht möglich.
2. Gibt es öffentlich zugängliche Dokumente der KfW, die Informationen
zu KfW-Finanzierungen für AGRA beinhalten (wenn ja, bitte auflisten,
wenn nein, bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Dokumente bekannt.
Projektspezifische Dokumente sind KfW-intern und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe, weshalb AGRA die
2015 gesteckten Ziele zur Einkommenssteigerung und
Hungerreduzierung in den 13 Projektländern im Juni 2020 von ihrer Homepage löschte,
und wenn ja, wie lauten diese?
a) Haben dazu bzw. zu den Zielverschiebungen Gespräche zwischen
AGRA und der Bundesregierung stattgefunden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?
b) Wurden die alten Ziele nach Kenntnis der Bundesregierung durch
neue quantifizierbare Ziele abgelöst?
Wenn ja, durch welche?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Löschung der Angaben. Es finden
kontinuierlich Gespräche zwischen der KfW und AGRA über die
Ausgestaltung und Umsetzung der von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben statt.
Die strategischen Hauptziele von AGRA für 2017 bis 2021 bleiben nach
Kenntnis der Bundesregierung unverändert zu den Zielen von 2015. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1b und die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
4. Auf welcher Basis hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen,
2020 erneute Finanzmittel für AGRA im Allgemeinen sowie AGRA-
Projekte in Burkina Faso und Nigeria im Speziellen bereitzustellen?
Im Einsatz gegen COVID-19 hat AGRA 2020 eine Analyse der Auswirkungen
und staatlichen Reaktionen durchgeführt und auf dieser Basis einen COVID-19
Response Plan entwickelt. Die Finanzierungszusage 2020 erfolgte vor diesem
Hintergrund mit dem Ziel der Stärkung des landwirtschaftlichen Sektors gegen
die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Dabei stellt die Zusammenarbeit
mit AGRA eine sinnvolle Ergänzung der bilateralen Portfolien mit den
Partnerländern dar. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
So ist Nigerias Landwirtschaft stark von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie betroffen und die von AGRA entwickelten Maßnahmenpläne zur
Bekämpfung der negativen Folgen der Corona-Pandemie für landwirtschaftliche
Produktion und Ernährungssicherung stehen im Einklang mit den Zielen des
BMZ, der Europäischen Union (Nigeria Team Europe Ansatz: Green Economy)
sowie der Strategie der nigerianischen Regierung, dem Nigeria Economic –
Sustainability Plan (NESP). Vor diesem Hintergrund wurde einer Finanzierung
der AGRA-Aktivitäten in Nigeria über die KfW zugestimmt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort zu Frage 22a verwiesen.
a) Inwiefern rechtfertigen die Ergebnisse der vom BMZ finanzierten
Projekte in Burkina Faso und Ghana eine erneute Förderung von
AGRA?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
b) Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, 2020 das AGRA-
Vorhaben in Burkina Faso weiter zu finanzieren, nicht jedoch das
Vorhaben in Ghana?
Vor dem Hintergrund des derzeit laufenden BMZ 2030-Strategieprozesses
werden Länderportfolios konsolidiert bzw. neu ausgerichtet. Dies führte dazu, dass
der landwirtschaftliche Schwerpunkt in Ghana nicht mehr fortgeführt wird und
somit die zweite Finanzierungszusage an AGRA Ghana nicht mehr betrifft. Der
landwirtschaftliche Schwerpunkt – jetzt als Kernthema „Eine Welt ohne
Hunger“ bezeichnet – bleibt im Fall von Burkina Faso erhalten.
c) Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, das AGRA-Vorhaben
in Nigeria zu finanzieren?
Eine Welt ohne Hunger ist seit den Regierungskonsultationen 2020 neues
Kernthema der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Nigeria.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
5. Welche konkreten Aktivitäten von AGRA wird die Bundesregierung mit
welchen Volumina in Burkina Faso und Nigeria in der zweiten Phase der
KfW-Finanzierung unterstützen (bitte nach Aktivität, Land und ggf.
Region getrennt auflisten)?
Die Bundesregierung wird in Projektphase II einen Finanzierungsbeitrag in
Höhe von 10 Mio. Euro für die beiden Länderprogramme in Burkina Faso und
Nigeria bereitstellen, davon jeweils ca. 5 Mio. Euro in den beiden Ländern.
Aktuell führt AGRA einen entsprechenden Vergabeprozess in beiden Ländern
durch. Daher können konkrete Regionen noch nicht benannt werden.
a) Wurden dabei konkrete Ziele und beabsichtigte Wirkungen für
Burkina Faso und Nigeria jeweils vereinbart?
Wenn ja, wie lauten diese (bitte belegen und nach Indikatoren
auflisten)?
b) Wurde vereinbart, mit diesen Aktivitäten zu den ursprünglichen
AGRA-Zielen (Ertragssteigerung, Hungerhalbierung) beizutragen?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen sollen sie erreicht werden?
Wenn nicht, welche sind stattdessen die Ziele der AGRA-basierten
Projekte der Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen sollen
sie erreicht werden (bitte jeweils auflisten)?
c) In welchen Regionen der beiden Länder wurden die Vorhaben
durchgeführt?
Die Fragen 5a bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden im Rahmen der Phase II (2021 bis 2025) noch keine Aktivitäten
umgesetzt. Das übergeordnete Ziel der Phase II besteht in der Erhöhung der
landwirtschaftlichen Einkommen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie der
Verbesserung der strukturellen und politischen Rahmenbedingungen und trägt
somit zur Zielerreichung der Strategie AGRAs bei.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1a, 1b und 5 verwiesen.
6. Wurden oder werden die von der Bundesregierung finanzierten AGRA-
Vorhaben durch andere Finanzierungen von Bundesregierung, der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder KfW
flankiert (wenn ja, bitte nennen, um welche Finanzierungen es sich
handelt)?
Die Bundesregierung finanziert im Rahmen ihrer EZ in Burkina Faso und
Nigeria Maßnahmen, die die Ernährungssicherung sowie die
landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung fördern und ab 2020 dem neu eingeführten
Kernthema „Eine Welt ohne Hunger“ zugeordnet sind. Diese Maßnahmen
ergänzen sich mit den AGRA-Projekten inhaltlich sinnvoll.
7. Wurden oder werden im Rahmen der von der Bundesregierung
finanzierten AGRA-Vorhaben in Burkina Faso, Ghana und Nigeria
subventionierte und/oder kostenfreie landwirtschaftliche Inputs an Kleinbauern und
Kleinbäuerinnen verteilt?
Wenn ja,
a) bei welchen Vorhaben konkret,
b) um welche Art von landwirtschaftlichen Inputs handelt es sich,
c) nach welchem Prinzip werden sie verteilt,
d) von wem werden sie zur Verfügung gestellt
(bitte alle Inputs nach Hersteller und Handelsnamen auflisten)?
Im Rahmen der Vorhaben in Burkina Faso und Ghana wurden subventionierte
und/oder kostenfreie Inputs in Form von Saatgut für Nutzpflanzen verteilt. Art
und Umfang obliegt eigenverantwortlich den geförderten Konsortien in
Kooperation mit dem jeweiligen Landwirtschaftsministerium. In Nigeria wurden noch
keine Aktivitäten umgesetzt.
8. Welche Pestizide kamen bzw. kommen in den von der Bundesregierung
finanzierten AGRA-Projekten zum Einsatz (bitte mit Hersteller,
Produktnamen und nach Wirkstoffen auflisten)?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in den von ihr finanzierten AGRA-
Projekten auch Pestizidwirkstoffe zum Einsatz kommen, die in der EU
nicht (mehr) zugelassen oder genehmigt sind?
Falls ja, wie geht die Bundesregierung damit um?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
In allen Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) gilt die KfW-
Nachhaltigkeitsrichtlinie. Darin wird – in Übereinstimmung mit der internationalen
Ausschlussliste der International Finance Corporation (IFC) der Weltbank-
Gruppe, die sogenannte IFC Exclusion List – geregelt, dass keine Pestizide
produziert oder gehandelt werden dürfen, die entweder durch die nationale
Gesetzgebung verboten sind oder durch internationale Abkommen verboten oder
gebannt sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
10. Leisten die von der Bundesregierung unterstützten AGRA-Vorhaben in
Burkina Faso, Ghana uns Nigeria einen Beitrag jeweils zum Klima-,
Natur- und Biodiversitätsschutz?
a) Wenn ja, wie, und durch welche Maßnahmen (bitte für Vorhaben
getrennt anführen)?
b) Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Rahmen der Maßnahmen
nicht vermehrt Treibhausgase ausgestoßen werden, beispielsweise
durch erhöhten Einsatz synthetischer Düngemittel?
c) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Klimaanpassung werden
Erzeugerinnen und Erzeuger im Rahmen der Vorhaben geschult?
d) Wenn ja, welchen Beitrag leisten die von der Bundesregierung
finanzierten AGRA-Projekte zur Verringerung von Bodendegradierung,
des Artenverlusts und der Verunreinigung des Grundwassers sowie
zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden für Menschen?
e) Wenn ja, wie stellt AGRA nach Auffassung der Bundesregierung
sicher, dass die Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit durch die
AGRA-Projekte verbessert wird oder zumindest nicht weiter sinkt?
Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Daten zur
Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit in den KfW-finanzierten Projektländern
während der dortigen AGRA-Projekte vor (wenn ja, bitte darlegen)?
Die Fragen 10 bis 10e werden gemeinsam beantwortet.
Übergeordnetes Ziel der Projekte ist die Hungerbekämpfung durch
Produktionssteigerungen und verbesserte Wertschöpfungsketten.
Im Rahmen des USMS werden auf Einzelprojektebene kontinuierlich mögliche
Umweltrisiken erfasst und entsprechende Mitigationsmechanismen festgelegt,
unter anderem im Hinblick auf Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit und
Treibhausgasemissionen.
Generell fördert AGRA die Züchtung und Zertifizierung klima- und
standortangepasster Sorten. Wo sinnvoll, fördert AGRA darüber hinaus
Anpassungsinstrumente, wie angepasste Bewässerungsmethoden.
Schulungen zu landwirtschaftlichen Praktiken, die als besonders
klimaangepasst gelten, umfassen die Verwendung von früher reifenden,
trockenheitstoleranten Sorten, eine verbesserte Verwendung von Viehdung, verbesserte Reihen-/
Pflanzabstände und die korrekte Platzierung von Pflanz- und Düngemitteln.
Diese ackerbaulichen Praktiken, die zu einem tieferen Wurzelwachstum und
einer früheren Reife der Pflanzen führen, ermöglichen es den Landwirten, unter
den Bedingungen geringer und schlecht verteilter Niederschläge und
spätsaisonaler Trockenheit mehr zu produzieren.
Durch standortangepasstes Saatgut, Düngung und angepasste Anbaumethoden
werden Bodendegradierung reduziert und Bodenfruchtbarkeit gesteigert. Durch
die Nutzung von standortangepasster Düngung in den empfohlenen Mengen
wird zudem das Grundwasser nicht zusätzlich belastet.
11. Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass die ökologische, soziale und
wirtschaftliche Nachhaltigkeit der von der Bundesregierung finanzierten
AGRA-Vorhaben über die Projektlaufzeit hinaus nicht sichergestellt
werden könnten (bitte für die drei in Frage 10 genannten
Nachhaltigkeitsdimension gesondert beantworten)?
Der Erfolg der AGRA-Vorhaben, wie auch aller anderer Vorhaben der
deutschen EZ, kann durch politische, ökonomische, wetterbedingte oder
biologische Entwicklungen beeinträchtigt werden.
Alle über die KfW geförderten Vorhaben werden von der KfW im Vorfeld
umfassend und systematisch auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit und die
Beachtung anderer wichtiger entwicklungspolitischer Aspekte geprüft. In der
Zusammenarbeit mit AGRA wurde außerdem ein USMS eingeführt. Durch die
Anwendung des USMS werden negative Umwelt- und Sozialauswirkungen von
AGRA-Vorhaben vermieden oder weitestgehend reduziert. Alle genannten
Risikofaktoren werden im vorliegenden Fall derzeit als moderat eingestuft.
12. Welche privatwirtschaftlichen Akteure waren oder sind an den von der
Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben in Burkina Faso, Ghana
und Nigeria beteiligt (beispielsweise Mitglieder der von AGRA
aufgebauten Konsortien zu den einzelnen Anbauprodukten und zur
Politikberatung)?
Folgende privatwirtschaftliche Akteure sind an den durch die Bundesregierung
finanzierten AGRA-Vorhaben als Zuschussempfänger in den benannten
Partnerländern beteiligt:
– Kaworo, Getreide- und Saatgutproduzent, Burkina Faso;
– Sicarex, Büro für Studien, Consulting & Beratung, Burkina Faso;
– Coris Bank International, Geschäftsbank, Burkina Faso;
– Intervalle Geneve SA, Beratungsfirma, Ghana;
– Sparkx, Produzent von Basissaatgut, Ghana;
– Volta City Farms, Geflügelagrargenossenschaft, Ghana;
– Agri-Impact Ltd., Beratungsfirma im Bereich Agrarbusinesslösungen,
Ghana;
– Ohumpong Investments Company Limited, Lebensmittelverarbeitung,
Pflanzmaterial und Lead-Aggregator, Ghana;
– Josma Agro-Industry Ltd., Hersteller von Maniokgries, Maniokmehl and
Chips, Ghana.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich möglicher
Interessenskonflikte der beteiligten privatwirtschaftlichen Akteure konkrete
Regularien und Prozedere bei AGRA und der KfW, um diese zu
identifizieren und zu bearbeiten (wenn ja, bitte nach Akteur und ggf. auch
Finanzierungsphase auflisten)?
Falls ja, wurden solche Interessenskonflikte im Rahmen der ersten
Finanzierungsphase identifiziert (wenn ja, bitte nach Akteur und Konflikt
auflisten)?
AGRA arbeitet in seinen Konsortien gezielt mit öffentlichen und privaten
Akteuren zusammen, um so die gesamte Wertschöpfungskette stärken zu können.
Es besteht ein klares System zur Vermeidung von Interessenskonflikten, indem
in den Verträgen mit den privatwirtschaftlichen Akteuren Rechte, Pflichten und
abrechnungsfähige Kosten klar definiert werden. Im Rahmen des USMS wurde
ein Beschwerdemechanismus etabliert, der auch für die in der Frage benannten
Fälle genutzt werden kann. Die KfW steht in keinem direkten
Vertragsverhältnis mit den privatwirtschaftlichen Akteuren.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass im Rahmen des etablierten
Beschwerdemechanismus bisher Beschwerden gemeldet wurden.
14. Mit welchen Bäuerinnen und Bauern arbeiten die von der
Bundesregierung finanzierten AGRA-Vorhaben zusammen?
Werden besonders marginalisierte oder sogenannte Potenzialbauern und
Potenzialbäuerinnen berücksichtigt?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen (bitte nach Aktivität und
Datengrundlage auflisten)?
AGRA wählt für die Förderung gezielt Projektregionen mit besonderem
Potential aus, sogenannte Potentialregionen. Die Landwirtinnen und Landwirte
werden von den jeweils verantwortlichen Durchführungspartnern innerhalb der
Konsortien kontaktiert mit der Frage, ob sie Interesse an der Teilnahme am
jeweiligen Projekt haben. Diese Auswahl erfolgt in Abstimmung mit den
Extension Officers des Landwirtschaftsministeriums.
15. Stellt es für die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ein Problem
dar,
a) dass AGRA den Gutachterinnen und Gutachtern für die PIATA-
Evaluierung in Burkina Faso keine Listen der unterstützten
Haushalte vorlegen konnte (
https://agra.org/wp-content/uploads/2020/12/AG
RA-OM-Report_FINAL.pdf, S. 14, 51) (bitte begründen),
Aufgrund der zitierten Seiten im verlinkten Dokument kann die Aussage nicht
verifiziert werden.
b) dass für die AGRA-eigene Evaluierung fast keine Bäuerinnen und
Bauern befragt wurden, die zu den ärmeren und ärmsten Haushalten
zählen (ebenda, S. 60) (bitte begründen)?
Die Methodologie der Befragung sah vor, dass auf Basis der von AGRA zur
Verfügung gestellten Liste der unterstützten Haushalte eine zufällige Stichprobe
gezogen wurde. Die Haushalte wurden nicht nach Haushaltseinkommen
gefiltert. Aus Sicht der Bundesregierung stellt dies kein Problem dar.
16. Werden über die AGRA-Finanzierungen durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit auch Maßnahmen zur Politikberatung (z. B. in
öffentlichen Behörden) in den Partnerländern finanziert?
Falls ja, bitte Maßnahmen und Zielgruppen auflisten?
Es wurden keine Mittel der Bundesregierung zur Unterstützung der
politikbezogenen Arbeit in den Partnerländern eingesetzt.
17. Waren Bundesregierung oder KfW die AGRA-Outcome-
Monitoringberichte für die AGRA-Projektländer sowie die Halbzeitevaluierung der
Strategie für die Zeit von 2017 bis 2021 vor deren Veröffentlichung auf
der AGRA-Homepage 2021 bekannt?
Falls ja, haben diese Berichte Einfluss auf die Entscheidung zur und
Ausgestaltung der weiteren Förderung von AGRA-Vorhaben in Burkina
Faso und Nigeria durch die Bundesregierung gehabt?
Wenn ja, wie, und in welchem Umfang?
Ja. Alle von AGRA zur Verfügung gestellten Berichte und Informationen
fließen standardmäßig in die Entscheidung zur und Ausgestaltung von
Neuprojekten oder Folgephasen ein.
18. War der Bundesregierung vor dem Beginn der Finanzierung von AGRA
bewusst, dass AGRA ihren Vorhaben bis 2018 keine Baseline-Studien
zugrunde gelegt hatte?
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung für die Finanzierung und
politische Unterstützung von AGRA entschloss, obwohl zentrale Daten, die
für die Beurteilung des entwicklungspolitischen Erfolgs von AGRA
notwendig sind, für die Zeit vor 2018 fehlen?
Wenn ja, warum?
Es gab bereits vor 2018 Baseline-Studien, die als Grundlage für die
Förderentscheidung 2017 herangezogen wurden. Im weiteren Prozess der laufenden
Strategie (2017 bis 2021) wurde die Methodik der Datenerhebung angepasst. Die
Daten von 2018 können für die Förderung der Bundesregierung als Baseline
genutzt werden, da die durch das Vorhaben finanzierten Aktivitäten
überwiegend 2018 oder später starteten.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welcher Grundlage der AGRA-
Outcome-Indikator 10 „Wert der zusätzlichen Verkäufe aufgrund von
AGRA“ („value of incremental sales as a result of AGRA“, vgl.
https://a
gra.org/wp-content/uploads/2020/12/AGRA-OM-Ghana-Report_FINA
L.pdf , S. 77 bis 79) in den AGRA-Outcome-Monitoringberichten für die
AGRA-Projektländer die zusätzlichen Einnahmen AGRA zuschreibt
(wenn ja, bitte ausführen)?
Der zitierte Bericht enthält die Ergebnisse der Basisdatenerhebung, auch für
den genannten Indikator. Der Wert der zusätzlichen Verkäufe als Ergebnis der
Förderung durch AGRA kann noch nicht bestimmt werden, da bisher nur die
Basisdatenerhebung erfolgte. Daher werden die Gesamteinnahmen aus dem
Maisverkauf als Basiswert angegeben. Die Erlöse wurden durch Multiplikation
der verkauften Menge (in kg) mit dem erzielten Preis pro kg erhoben.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, warum demgegenüber die
Ausgabenseite (zusätzlichen Ausgaben für Dünger, Pestizide und Saatgut) in den
AGRA-Outcome-Monitoringberichten für die AGRA-Projektländer nicht
dokumentiert wird (wenn ja, bitte ausführen)?
Nein.
21. Liegen der Bundesregierung Daten für die in Frage 20 genannten
zusätzlichen Ausgaben für die BMZ-finanzierten Projekte vor (wenn ja, bitte
auflisten)?
Nein.
22. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die belegen, dass AGRA
im Rahmen seiner Projekte die Erträge und Einkommen von Bäuerinnen
und Bauern substantiell steigern konnte?
Wenn ja, wie lauten diese?
Die von AGRA definierten Ziele sind nur langfristig zu erreichen. Klar
belegbare Ertrags- und Einkommenssteigerungen können zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht beurteilt werden, da entsprechende Daten noch nicht vorliegen. Im
Rahmen der Midterm-Evaluierung soll dieses Thema betrachtet werden.
Falls dies nicht der Fall ist:
a) Worin besteht in den Augen der Bundesregierung der Mehrwert von
AGRA, der eine Kooperation mit und Förderung von AGRA
rechtfertigt?
Als Entwicklungsorganisation mit gesamtafrikanischer Reichweite steht AGRA
für die Entwicklung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft ein umfangreiches
Know-how zur Verfügung. Dazu gehören u. a. ihr fachliches Potential sowie
ihre Kompetenzen in Organisation, Methodik und Management von
Fördermaßnahmen. AGRA kann in ihren Zielländern auf ein weit gespanntes und enges
Netz von staatlichen und nicht-staatlichen Durchführungspartnern
zurückgreifen. AGRAs gute Kenntnisse des Privatsektors sind auch eine wertvolle
Grundlage für Beratungsleistungen AGRAs zu sektorpolitischen Reformen. Über
AGRA als Plattform erfolgt zudem ein Wissens- und Erfahrungsaustausch
zwischen den AGRA-Schwerpunktländern. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Teilt die Bundesregierung die Sorge der AGRA-Gutachterinnen und
AGRA-Gutachter, dass die inputintensiven Maßnahmen von AGRA
das Verschuldungsrisiko für kleinbäuerliche Erzeugerinnen und
Erzeuger erhöhe, und wie gedenkt die Bundesregierung, bei der von ihr
finanzierten AGRA-Vorhaben hier gegenzusteuern?
Aus Sicht der Bundesregierung kann aufgrund des unternehmerischen
Handelns der kleinbäuerlichen Akteure ein Restrisiko der Verschuldung nicht
ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung steuert diesem Risiko mit der
gezielten Auswahl der Maßnahmen entgegen.
c) Gibt es Instrumente bei den vom BMZ finanzierten AGRA-
Projekten, welche eine Verschuldung einzelner Bäuerinnen und
Bauern aufzeigen bzw. identifizieren (falls ja, bitte ausführen; falls nein,
bitte begründen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22a und 22b verwiesen. Im Rahmen
des USMS werden die Projekte vorab geprüft und ggf. Mitigationsmaßnahmen
festgelegt. Im Rahmen der Midterm-Evaluierung soll das Verschuldungsrisiko
ebenfalls betrachtet werden.
23. Warum lagen der Bundesregierung 2018 keine Informationen darüber
vor, dass AGRA Einfluss auf die Saatgutgesetzgebung der ECOWAS
(Economic Community Of West African States)-Staaten ausübte, obwohl
durch die nun veröffentlichen AGRA-Evaluierungen öffentlich wurde,
dass AGRA in diesem Feld seit 2015 aktiv war, und zwar auch in den
von der Bundesregierung seit 2017 geförderten AGRA-Projektländern
Burkina Faso und Ghana?
Die politische Beratungsarbeit AGRAs, darunter die zur Saatgutgesetzgebung,
wird im Rahmen der durch die Bundesregierung finanzierten Vorhaben nicht
gefördert. Grundsätzlich bewertet die Bundesregierung gestärkte
Saatgutsysteme einschließlich Zugang zu modernem, kommerziellem Saatgut als
entwicklungsförderlich, wobei die Wahlfreiheit für Bäuerinnen und Bauern gewahrt
werden muss. Es wird eine klare Regelung des Saatgutverkehrs begrüßt, um
den regionalen Austausch von Saatgut verbesserter Qualität sicherzustellen.
24. Kamen oder kommen die von der Bundesregierung geförderten Vorhaben
in Burkina Faso, Ghana und Nigeria nach Kenntnis der Bundesregierung
mit den politischen Lobbyarbeiten von AGRA im Saatgutbereich in
Berührung?
Wenn ja, welche Vorhaben, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Maßnahmen in den drei Ländern
keine politische Lobbyarbeit.
25. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, dass im Zuge der von
AGRA angestrebten Veränderungen der Saatgutgesetzgebung in den
AGRA-Ländern, insbesondere in Burkina Faso, Ghana und Nigeria die
Wahlfreiheit von Bäuerinnen und Bauern gewahrt bleibt (bitte
begründen)?
Wenn ja, durch welche Mittel?
Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Wahlfreiheit von Bäuerinnen und
Bauern durch AGRA-Interventionen eingeschränkt würde.
26. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Tatsache gebildet,
dass AGRA sich in Ghana für die Einführung der „Plant Breeders Bill“
stark macht, obwohl es Widerstand von Bäuerinnen und Bauern gegen
die Einführung dieses Gesetzes gibt (
www.rosalux.de/agra-evaluierung,
S. 7)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und hat es diesbezüglich Gespräche
zwischen der Bundesregierung und AGRA in der Zeit gegeben, in der
die Bundesregierung das AGRA-Vorhaben in Ghana finanziell
unterstützt hat?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung kommentiert Gesetzgebungsverfahren in Ghana nicht.
Die Unterstützung AGRAs erfolgt auf Basis der jeweils nationalen
Entwicklungspläne im Landwirtschaftssektor.
27. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass durch die Förderung inputintensiver Landwirtschaft
bestimmte Lock-In-Effekte zugunsten einer inputintensiven Landwirtschaft
in den AGRA-Fokusländern festgeschrieben werden, die die Umsetzung
von Alternativen, wie beispielsweise dem vom BMZ unterstützten
Konzept der Agrarökologie, erschweren?
Die Arbeit der Bundesregierung zu Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung
im Kontext der EZ orientiert sich an der Kernthemenstrategie „Eine Welt ohne
Hunger“ des BMZ. Diese wurde unter breiter Beteiligung von Wissenschaft
und Zivilgesellschaft erstellt und umfasst das ganze Spektrum nachhaltiger
Landwirtschaft von konventionellen zu ökologischen Methoden. Aus Sicht der
Bundesregierung ist zur Erreichung von SDG 2 eine Vielzahl von Ansätzen
nötig, je nach lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten. Diese Ansätze stehen
nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen sich.
28. Welche „Risikofelder“ und konkreten Risiken des „Leitfadens zur
Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien,
einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der
deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ des
BMZ (
https://www.bmz.de/resource/blob/78972/8b78a394bfd48113f858
e102699b2a7c/leitfaden-menschenrechte-2013.pdf) hat die
Bundesregierung bei den AGRA-Finanzierungen mit welchen Ergebnissen
identifiziert und geprüft?
Ausgehend von den menschenrechtlichen Standards und Prinzipien des
Menschenrechtsleitfadens wurde unter Nutzung der zugänglichen Informationen die
Wirkung des Vorhabens in Bezug auf die Menschenrechte in seinem
unmittelbaren Umfeld analysiert. Die Bundesregierung hat dabei keine negativen
Auswirkungen festgestellt.
29. Was sind die bisherigen Ergebnisse des Dialogs zwischen
Bundesregierung und AGRA zu
a) Wirkungsmonitoring,
Im Rahmen des kontinuierlichen Austauschs mit AGRA wurde die
Wirkungsmatrix des Moduls angepasst. Spezifische Fragestellungen werden im Rahmen
der Midterm-Evaluierung beantwortet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3b verwiesen.
b) agrarökologischen Ansätzen,
Im Rahmen der zweiten Finanzierungsphase ist eine stärkere Berücksichtigung
agrarökologischer Ansätze vorgesehen.
c) konkreten Verbesserungspotentialen?
Es wurde vereinbart, das kürzlich eingeführte USMS auf weitere Länder zu
erweitern, über die durch die Bundesregierung geförderten Länderprogramme
hinaus. Dies unterstreicht das Bestreben AGRAs, Umwelt- und Sozialrisiken
stärker zu monitoren und zu mitigieren.
30. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Arbeit und das
Wirken von AGRA einzuwirken, wenn sie innerhalb der PIATA-
Initiative kein Stimmrecht besitzt?
Die Bundesregierung hat durch die Ausgestaltung der Finanzierung über die
KfW grundsätzlich Einfluss auf das Wirken AGRAs. Innerhalb der Partnership
for Inclusive Agricultural Transformation in Africa (PIATA) hat die
Bundesregierung zwar kein aktives Stimmrecht, aber das Recht, Themen zu platzieren
und Diskussionen anzustoßen.
31. Hat die Bundesregierung Einblick in die Zuwendungen und Ausgaben
von AGRA?
Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wofür die rund
500 Mio. Euro, die AGRA an Zuwendungen erhalten hat, und die nicht
in Projekte in den 13 AGRA-Ländern geflossen sind, verwendet werden,
und wenn ja, welche?
Die aktuelle PIATA-Strategie (2017 bis 2021) von AGRA enthält einen
Budgetplan für die darin enthaltenen Maßnahmen in Höhe von 500 Mio. US-Dollar.
Jedoch ist die Strategie nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht
vollständig mit verfügbaren Mitteln gedeckt. Weitere Informationen hierzu liegen
der Bundesregierung nicht vor.
32. Existieren für die Bundesregierung Mindesterfolgskriterien und/oder rote
Linien, bei deren Unter- oder Überschreitung sie AGRA die politische
und finanzielle Unterstützung entziehen würde?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nicht, warum nicht?
Alle von der KfW geförderten Vorhaben, so auch die Kooperation mit AGRA,
werden von der KfW umfassend und systematisch auf ihre Umwelt- und
Sozialverträglichkeit und die Beachtung anderer wichtiger
entwicklungspolitischer Aspekte, wie etwa Belange zur Wahrung der Menschenrechte, geprüft.
Die vertragliche Einigung zwischen KfW und AGRA umfasst u. a. die
Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe (Environmental and
Social Standards – ESS) sowie bei der Zusammenarbeit mit der
Privatwirtschaft die IFC Performance Standards (PS) und deren generelle und
sektorspezifische Environmental, Health and Safety (EHS) Guidelines sowie die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wie bei allen
derartigen Vorhaben wird auch in diesem Fall die Einhaltung kontinuierlich
überprüft.
33. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung gemeinsame politische
Stellungnahmen bzw. Publikationen mit AGRA veröffentlicht oder per
Logo mitgezeichnet (bitte Stellungnahmen und Positionspapiere
auflisten)?
34. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung AGRA-Veranstaltungen
mit dem Logo des BMZ nach außen politisch unterstützt (bitte alle
Veranstaltungen, auch diejenigen außerhalb der deutschen AGRA-
Partnerländer Burkina Faso, Ghana und Nigeria aufzählen)?
35. Wie, und auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesregierung,
welche AGRA-Stellungnahmen bzw. -Positionspapiere bzw. -
Veranstaltungen mit dem BMZ-Logo politisch unterstützt werden?
a) Stellt die Bundesregierung dafür auch finanzielle Mittel zur
Verfügung?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte für einzelne Unterstützungen
getrennt auflisten)?
b) Sind derzeit weitere solche Unterstützungen in Planung?
Wenn ja, welche?
36. Ist der Bundesregierung bewusst, dass auf der Facebook-Seite von
AGRA regelmäßig Posts mit dem Logo des BMZ erscheinen?
a) Inwiefern ist dieses Vorgehen mit dem BMZ abgesprochen?
b) Auf welche Unterstützung durch das BMZ verweist die Nutzung des
Logos bei den AGRA-Posts?
c) Auf welcher Grundlage entscheidet sich das BMZ dafür, Posts von
AGRA auf dessen Facebook-Seite mit dem eigenen Logo zu
unterstützen, oder dies nicht zu tun?
Die Fragen 33 bis 36c werden gemeinsam beantwortet.
Es gab keine gemeinsamen schriftlichen politischen Stellungnahmen/
Publikationen der Bundesregierung mit AGRA. Die Nutzung des BMZ-Logos durch
AGRA bei Publikationen, Veranstaltungen oder Online-Posts erfolgte ohne
Absprache mit dem BMZ. Dies ist Gegenstand von Gesprächen zwischen dem
BMZ und AGRA.
37. Hat sich die Bundesregierung einen Meinung über die potentielle Gefahr
einer übermäßigen Beeinflussung des UN-Gipfels zu
Ernährungssystemen im September 2021 in Richtung AGRA-Strategien durch die
prominente Rolle von Agnes Kalibata (AGRA-Vorsitzende und UN-
Sondergesandte des Gipfels) und Joachim von Braun (AGRA-
Vorstandsmitglied und Leiter der Wissenschaftsgruppe des Gipfels) gebildet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass beide Persönlichkeiten ihre jeweilige
Rolle im UN Food Systems Summit unabhängig und erfolgreich wahrnehmen.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen (United Nations – UN) hat zur
Unterstützung des Gipfelprozesses neben der Sondergesandten sowie der
Wissenschaftsgruppe (Scientific Group) weitere Strukturen eingerichtet, um die
Einbindung der wichtigsten Akteure der Ernährungssysteme sicherzustellen, z. B.
das Advisory Committee, die UN-Task Force und das Champions Network.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]