Umsetzung des Koalitionsvertrags im Bereich Mobilität
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Planung der Vorhaben der Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, festgeschrieben (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1).
Zum Ende der Legislaturperiode fragen wir die Bundesregierung:
Fragen45
In welchen Städten und Gemeinden konnte die Bundesregierung Fahrverbote während der 19. Legislaturperiode nicht vermeiden (vgl. S. 76)?
Wurde das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017–2020“ fortgeschrieben, und wenn ja, bis wann (vgl. S. 76)?
Wie hat die Bundesregierung umgesetzt, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen (bitte nach Gebietskörperschaften und Fahrzeugarten aufschlüsseln) (vgl. S. 76)?
Welches wirksame Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Automobilherstellern hat die Bundesregierung etabliert (vgl. S. 76)?
Hat die Bundesregierung ein Deutsches Institut für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (DIVEM) gegründet (vgl. S. 76)?
Wie viele der mindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge hat die Bundesregierung bis 2020 zusätzlich verfügbar gemacht, und wie viele davon sind Schnellladesäulen (DC)?
Hat die Bundesregierung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge insgesamt – und nicht nur Elektrolieferfahrzeuge – eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt?
Welche verbesserten „gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme“ im Zusammenhang mit Landeinfrastruktur für E-Fahrzeuge sind in dieser Wahlperiode in Kraft getreten (vgl. S. 77)?
Ist die Umsetzung des 740-Meter-Netzes für Güterzüge zum 31. Dezember 2020 vollständig realisiert worden?
Wie hoch ist der Anteil des Streckenanteils, der aktuell in Deutschland elektrifiziert ist (ausgenommen Strecken, die mit alternativen Antrieben gefahren werden)?
Welche Änderungen, beispielsweise an der Satzung der Deutschen Bahn, sind erfolgt, damit die Deutsche Bahn nicht den Gewinn maximiert, sondern den Verkehr auf der Schiene maximiert (vgl. S. 78)?
a) Erfolgte eine Satzungsänderung der DB Netz AG, der DB Station & Service AG sowie des Gesamtkonzerns?
b) Wenn ja, was beinhalteten die Satzungsänderungen?
Hat die Bundesregierung zur Steigerung der Verkehrssicherheit den Einsatz technischer Hilfsmittel wie dem Alcolock ermöglicht (vgl. S. 79)?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode „Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ eingeführt (vgl. S. 79)?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode eine Evaluierung des gesamten Bußgeldkatalogs durchgeführt (vgl. S. 79) (wenn ja, bitte angeben, wo das Evaluationsergebnis veröffentlicht ist)?
Können Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit einem elektronischen Ticket (eTicket) bargeldlos – vorzugsweise mit einer Anwendung im Smartphone – über Verkehrsverbünde hinweg, bundesweit fahren (vgl. S. 80)?
Hat die Bundesregierung das vereinbarte Ziel erreicht, eine neue digitale Mobilitätsplattform einzuführen, die Mobilitätsangebote unter Anwendung einheitlicher, offener Standards benutzerfreundlich vernetzt?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode die rechtlichen Voraussetzungen für das vollautonome Fahren (Stufe 5) geschaffen (vgl. S. 80)?
Hat die Bundesregierungen die Haftungsregeln beim Einsatz autonomer Systeme auf den Prüfstand gestellt und drohende Haftungslücken geschlossen (bitte Maßnahmen zur Prüfung und deren Ergebnisse einzeln aufführen) (vgl. S. 80)?
Stellt die Bundesregierung bessere Informationen in Echtzeit zur Verfügung, um die Verknüpfung der Verkehrsträger zu verbessern, und wenn ja, wo, und wie (vgl. S. 80)?
Inwiefern, für welche Flughäfen und in welcher Höhe hat die Bundesregierung jeweils Mittel zur Ausstattung mit Landstrom bereitgestellt, und in welcher Höhe wurden diese ggf. jeweils in Anspruch genommen (vgl. S. 80)?
Inwiefern hat die Bundesregierung „für die Sicherheit der Menschen“ für den privaten und kommerziellen Drohnenbetrieb jeweils ein Geofencing eingeführt, wie weit ist die Einführung ggf. fortgeschritten, für welche Drohnen ist dieses verpflichtend, sind die entsprechenden geografischen Schutzgebiete bereits (elektronisch) ausgewiesen, und inwiefern werden durch das Geofencing auch Wohngrundstücke vor unerlaubten Überflügen effektiv geschützt (vgl. S. 81)?
Welche Maßnahmen aus der sog. Entlastungsoffensive für die deutsche Flagge wurden nach der Evaluierung angepasst (S. 82), falls Anpassungen nicht erfolgt sind, warum nicht?
Durch welche Maßnahmen über die Reform der Seelotsausbildung hinaus wurde seit 2018 ausschließlich in Kooperation mit den Küstenländern maritimes Know-how erhalten und die maritime Ausbildung gestärkt (S. 82)?
Welche alternativen Antriebe und Energiequellen in der See- sowie Binnenschifffahrt (S. 82) wurden seit 2018 durch welche Initiativen verstärkt und verstetigt (bitte auch förderfähige Antriebs- und Treibstoffarten nennen)?
Durch welche Maßnahmen wurde eine Optimierung und Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung seit 2018 vorangebracht (S. 82) (bitte jeweilige Umsetzungen nennen, ggf. die Haushaltsmittel angeben)?
Welche Strukturen der Flaggenstaatverwaltung wurden seit 2018 jeweils wann angepasst (S. 82), und welche sind bis jeweils wann in Planung?
Können seit 2020 alle Verfahren bei den beteiligten Behörden der deutschen Flagge elektronisch abgewickelt werden (S. 82)?
Hat die Bundesregierung das Schifffahrtsrecht in der 19. Legislaturperiode modernisiert (S. 82)?
Hat die Bundesregierung ein „modernes Schifffahrtsgesetzbuch“ geschaffen (S. 82), und falls nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zur Senkung der Kosten für Landstromnutzung für Schiffe in Häfen über die beabsichtigten 80 Prozent der EEG-Umlage hinaus hat die Bundesregierung seit 2018 umgesetzt (S. 82), bzw. welche sind ihrer Auffassung nach noch ausstehend, um die Preise auf europäisch konkurrenzfähiges Marktniveau anzupassen?
Bis wann wird die europaweite Nutzungspflicht für Landstrom in Seeund/oder Binnenhäfen (S. 82) verbindlich umgesetzt?
Welche Erfolge beim einheitlichen Regelungsmanagement beim Thema LNG (Liqified Natural Gas) in den Häfen (S. 82) konnte die Bundesregierung bzw. die Küstenländer ihrer Kenntnis nach seit 2018 verzeichnen?
Welche digitalen Technologien (S. 82) konnten in den Häfen durch welche konkrete Unterstützung der Bundesregierung seit 2018 vorangebracht werden?
Welche Projekte für automatisierten Schiffsbetrieb an der deutschen Küste sowie auf See- bzw. Binnenwasserstraßen (S. 82), außer dem Hamburger Testfeld, konnten durch welche konkrete Unterstützung der Bundesregierung seit 2018 vorangebracht werden?
Hat die Bundesregierung Mobilitätsforschung gefördert, die gesamte Breite von Mobilitätsangeboten auch unter klimapolitischen sowie gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Aspekten betrachtet (vgl. S. 83) (bitte einzelne geförderte Forschungsprojekte samt Fördervolumen nennen und jeweils den zugeordneten Wissenschaftsbereich nennen)?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode mit den Ländern ein globales Weltraumwetterzentrum zur Erforschung und Eindämmung von Weltraumwetterrisiken aufgebaut (vgl. S. 84)?
Hat die Bundesregierung eine Gesamtlärmbetrachtung eingeführt und den Lärm welcher Verkehrsträger erfasst diese (vgl. S. 120)?
Inwiefern wurde ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellt, und welche Verkehrsträger umfasst es (vgl. S. 120)?
Wurden die Mittel, die für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen in den Jahren der 19. Legislaturperiode in den Bundeshaushalt eingestellt wurden, jeweils vollständig abgerufen, falls nein, welche Beträge wurden von welchem Gesamtbudget jeweils nicht in Anspruch genommen (vgl. S. 120)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Einzelnen ergriffen, um den Abfluss der Mittel für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen zu verbessern und die bereitgestellten Mittel ihrer Bestimmung zuzuführen?
Inwiefern wurden die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen rechtskräftig weiterentwickelt, welche Minderungswirkung hat die Weiterentwicklung erbracht, und wo und wie sind ggf. erzielte Erfolge nachgewiesen und dokumentiert (vgl. S. 121)?
Mit welchen konkreten zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fluglärmkommissionen in ihrer Arbeit unterstützt (vgl. S. 121)?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode die mCLOUD zur offenen Bereitstellung öffentlicher Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten ausgebaut und bietet damit Start-ups und Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform (vgl. S. 121)?
Hat die Bundesregierung während der 19. Wahlperiode eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Radwege unabhängig vom Verlauf der Bundesstraßen geführt werden können (vgl. S. 121–122)?
Welche Maßnahmen hinsichtlich eines verbesserten Hochwasserschutzes entlang der Gewässer und Wasserstraßen des Bundes (S. 138) hat die Bundesregierung seit 2018, ggf. zusammen mit den Ländern, umgesetzt bzw. plant sie, umzusetzen?