[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Bettina Hoffmann,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31205 –
Schadstoffe in Lebensmitteln bei sensiblen Verbrauchergruppen wie Kindern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verbraucherinnen und Verbraucher und besonders sensible
Verbrauchergruppen wie zum Beispiel Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass
Lebensmittel sicher und nicht gesundheitsbelastend sind, vor allem was die
Schadstoffbelastung anbelangt. Ebenso dürfen von Lebensmittelverpackungen
sowie anderen Materialien oder Produkten, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen („Lebensmittelkontaktmaterialien“),
keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Gesundheitsgefährdende Stoffe werden
daher in Lebensmitteln, aber auch in Lebensmittelkontaktmaterialien reguliert
– durch Zulassungsverfahren, Regelungen zum Einsatz, der Festsetzung von
Höchstmengen bis hin zu Verboten. Es bestehen nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller Zweifel, inwiefern diese Regulierungen bisher
ausreichend sind, insbesondere hinsichtlich besonders empfindlicher
Verbrauchergruppen wie zum Beispiel Kindern.
Unerwünschte Stoffe können auf verschiedenen Wegen in unsere Lebensmittel
gelangen. Als Rückstände aus der landwirtschaftlichen Produktion (z. B.
Pflanzenschutzmittel und Tiermedikamente) oder Verunreinigungen aus der
Umwelt (z. B. Schwermetalle), als Folge der Verarbeitung oder Zubereitung
(z. B. Acrylamid bei Überhitzung von stärkehaltigen Lebensmitteln) oder
durch falsche Lagerung wie etwa die von manchen Schimmelpilzen gebildeten
Aflatoxine. Ebenso können Stoffe aus Produktionsanlagen,
Verpackungsmaterialien, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (z. B. Weichmacher im Plastik)
übergehen in Lebensmittel.
So werden auch immer wieder in Lebensmittelkontrollen und Untersuchungen
Schadstoffe und Rückstände nachgewiesen wie z. B. Pflanzenschutzmittel in
Obst, Gemüse oder Tees. Auch Stoffe, die aus Verpackungen in Lebensmittel
übergehen, werden in Lebensmitteln gefunden, beispielsweise Mineralöle oder
Weichmacher.
Bei Pestiziden in Obst und Gemüse handelt es sich meist um Rückstände von
Fungiziden (Antipilzmitteln), die z. B. in Obstsorten nachgewiesen werden.
Verschiedene Pestizide stehen unter Verdacht, an der Entstehung von
Krebserkrankungen und neurologischen Störungen wie Parkinson oder Alzheimer
beteiligt zu sein. Außerdem gelten sie wegen ihrer hormonartigen Wirkungen
im menschlichen Körper als mitverantwortlich für Fruchtbarkeitsprobleme.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31891
19. Wahlperiode 05.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 4. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In der Massentierhaltung werden vermehrt Tierarzneimittel wie Antibiotika,
Beta-Blocker oder Beruhigungsmittel eingesetzt, sowohl bei Schweinen,
Rindern und Hühnern als auch in Aquakulturen der Lachs- oder Forellenzucht.
Sie können vor allem zu Allergien oder Antibiotikaresistenzen bei Menschen
führen.
Aus Verpackungen, Coffee-to-go-Bechern, Kunststoffgeschirr oder
Trinkflaschen können gesundheitsschädliche Stoffe wie Mineralöle, Weichmacher,
Melamin oder Formaldehyd in Lebensmittel gelangen. In welchem Ausmaß
diese Inhaltsstoffe von der Verpackung ins Lebensmittel übergehen, hängt von
Faktoren wie der Lagerdauer, Lagertemperatur und den
Lebensmitteleigenschaften ab.
So gelangen beispielsweise Mineralöle häufig über die Verpackung,
insbesondere durch mit mineralölhaltigen Druckfarben belastete Papier- und
Kartonverpackungen, in Lebensmittel. Gesundheitlich bedenklich sind vor allem die
in Mineralölen vorkommenden gesättigten Kohlenwasserstoffe (MOSH), die
sich im Körper anreichern können, und aromatischen Kohlenwasserstoffe
(MOAH), zu deren Bestandteilen auch krebserzeugende Substanzen gehören
können.
Wegen ihrer hormonellen Wirkungen sind vor allem Weichmacher aus der
Gruppe der Phthalate bedenklich, die bei der Herstellung von Kunststoffen
eingesetzt werden, auch in Lebensmittelverpackungen enthalten sind und in
Lebensmittel übergehen können. Auch wird beispielsweise der Ausgangsstoff
für Polycarbonatkunststoffe Bisphenol A (BPA) für Beschichtungen von
Konservendosen oder in Getränke- und Gefrierbehältern eingesetzt. Vor allem
beim Erhitzen von BPA-haltigen Plastikbehältern in der Mikrowelle kann
Bisphenol A in die Nahrung übertreten. Bisphenol A zählt zu den hormonellen
Schadstoffen, die schon in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt
eingreifen und u. a. zu Unfruchtbarkeit führen können. Brust- und Prostatakrebs,
Herzerkrankungen, Diabetes, Insulinresistenz werden ebenfalls damit in
Verbindung gebracht. Studien zeigen, dass BPA insbesondere die Gesundheit von
Kindern gefährdet. Da der Schadstoff die Reifung des Gehirns von
Ungeborenen und Babys dauerhaft schädigen kann, wurde er im Jahr 2011 zumindest in
Babyflaschen verboten. Mittlerweile ist sein Einsatz auch in Thermopapieren,
die als Kassenbon genutzt werden, stark eingeschränkt. In Beschichtungen
von Konservendosen und Getränkeflaschen ist BPA aber weiterhin erlaubt
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/9499).
Das Human-Biomonitoring, das vom Umweltbundesamt (Human-
Biomonitoring Umweltbundesamt) durchgeführt wird, stellte eine Belastung fast aller
Kinder und Jugendlichen mit Abbauprodukten von Phthalat-Weichmachern
fest, wie sie in Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Dabei wurden
auch Mengen nachgewiesen, die potentiell gesundheitsschädlich sind (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/12574). Die höchste Belastung zeigten die kleinsten Kinder. Viele
dieser Stoffe sind fortpflanzungsgefährdend und stören die Entwicklung des
Gehirns. Das zeigt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass
die aktuellen gesetzlichen Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien
nicht ausreichend sind, um insbesondere die besonders sensiblen
Verbrauchergruppen wie Kinder vor gesundheitsschädigenden Stoffen zu schützen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass unerwünschte
Stoffe in Lebensmitteln aller Art, darunter auch Lebensmittel für Säuglinge und
Kleinkinder, so weit wie möglich minimiert werden. Dies betrifft Umwelt- und
Industriekontaminanten, Prozesskontaminanten, Agrarkontaminanten,
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln sowie Stoffübergänge
aus Lebensmittelkontaktmaterialien gleichermaßen.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Lebensmittelrecht weitgehend
harmonisiert. Grundlage des EU-Lebensmittelrechts bildet die sog.
Basisverordnung VO (EG) Nr. 178/2002. Nach den in Artikel 14 der Basisverordnung
festgelegten Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit dürfen Lebensmittel,
die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Verantwortung
für die Sicherheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel liegt in erster
Linie bei den Lebensmittelunternehmern. Nach Artikel 19 der VO (EG)
Nr. 178/2002 hat dementsprechend ein Lebensmittelunternehmer ein
Lebensmittel zurückzunehmen bzw. zurückzurufen, wenn er erkennt oder Grund zu
der Annahme hat, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes,
hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel nicht sicher ist.
Darüber hinaus sorgen weitere europäische Regelungen für ein einheitliches
hohes Schutzniveau der Verbraucherinnen und Verbraucher vor
gesundheitlichen Gefahren und Täuschungen in den Mitgliedstaaten. Hierzu zählt unter
anderem die sogenannte EU-Kontrollverordnung VO (EU) Nr. 2017/625, die die
amtliche Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften, einschließlich der
Maßnahmen der zuständigen Behörden, sicherstellt.
1. Welche Forschungsergebnisse sind der Bundesregierung bekannt, die die
Belastung von Kindern und ihre Empfindlichkeit gegenüber
Schadstoffen wie z. B. Pestiziden, Phthalat-Weichmachern, Mineralölen,
Bisphenol A etc. in Lebensmitteln im Unterschied zu Erwachsenen analysieren
und beurteilen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betrachten bei der Risikobewertung von
unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln Kinder als vulnerable Gruppe. Die
vorliegende wissenschaftliche Literatur mit Bezug auf toxikologische Effekte
sowie mögliche Übergänge oder Gehalte der Stoffe in Lebensmittel(n) werden
ausgewertet und letzteres verknüpft mit dem Verzehrverhalten der
verschiedenen Bevölkerungsgruppen, auch Kindern, um deren Exposition abschätzen zu
können. Zudem werden, wenn vorhanden, Humanbiomonitoring-Daten in die
Bewertung einbezogen. Ausdrücklich genannt sei die Deutsche Umweltstudie
zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen („German Environmental
Survey for Children and Adolescents“ GerES V) aus den Jahren 2014 bis 2017 mit
dem Untersuchungsschwerpunkt auf der jungen Generation.
Stellungnahmen beider Behörden sind der Öffentlichkeit auf den Internetseiten
www.bfr.bund.de bzw.
www.efsa.europa.eu zugänglich. In den jeweiligen
Stellungnahmen sind die ausgewerteten Forschungsergebnisse jeweils zitiert.
2. Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung vor, die die
Wirkung von sogenannten Schadstoffcocktails in Lebensmitteln z. B.
von Pestiziden und Schadstoffen, die durch Migration aus
Lebensmittelkontaktmaterialien auf Lebensmittel übergehen und die Langzeiteffekte
von solchen Schadstoffen für besonders sensible Verbrauchergruppen
wie Kinder berücksichtigen, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher werden entsprechend dem
EFSA-Leitfaden zu gemeinsamer Exposition gegenüber einer Vielzahl von
Chemikalien und im Einklang mit dem entsprechenden Leitfaden der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auch die
gleichzeitigen Wirkungen verschiedener Substanzen in den Blick genommen.
Dabei werden Stoffe mit gleichem Wirkmechanismus gemeinsam betrachtet
mit dem Ziel, summarische gesundheitsbasierte Richtwerte abzuleiten, die
anschließend gegebenenfalls auch eine gemeinsame Regulation nach sich ziehen.
Im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien ist dies beispielsweise für
bestimmte Phthalate durchgeführt worden. Ein Beispiel aus einem anderen
Bereich sind die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Bei
Abwesenheit detaillierter Informationen wird standardmäßig eine additive Wirkung bei
gleicher Wirkungsstärke angenommen. Liegen genügend substanzspezifische
Daten vor, können die unterschiedlichen Wirkstärken beispielsweise über
Toxizitäts-Äquivalenz-Faktoren berücksichtigt werden, wie unter anderem bei
der Bewertung zu einer Gruppe von Phthalaten.
Die Mischungstoxizität von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und
Biozidwirkstoffe) wird in der Risikobewertung grundsätzlich mitberücksichtigt. Dabei
spielt die Ausschöpfung der für die einzelnen Wirkstoffe im Gemisch
festgelegten toxikologischen Grenzwerte eine entscheidende Rolle, da im Regelfall von
einer additiven Wirkung ausgegangen wird. Insgesamt werden bei der
Grenzwertableitung hohe Sicherheitsfaktoren mit einbezogen, u. a. um besonders
vulnerable Gruppen zu schützen. Somit sind diese auch in die Abschätzungen zum
Risiko von Kombinationswirkungen einbezogen.
EFSA und BfR überprüfen regelmäßig ihre vorhergehenden Bewertungen und
passen gesundheitliche Richtwerte an. So wurde beispielsweise für Bisphenol
A 2005 die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 50 µg/kg auf 4 µg/kg pro
kg Körpergewicht abgesenkt, wodurch auch der zulässige spezifische
Migrationswert für Lebensmittelbedarfsgegenstände abgesenkt wurde.
3. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in den
letzten vier Jahren die Forschung hinsichtlich der in Frage 1 genannten
Pestiziden und weiteren Schadstoffen in Lebensmitteln (besonders im
Hinblick auf die Wirkung auf Kinder) ausgebaut?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Darüber hinaus engagiert sich das BfR in Forschungsprojekten, die Effekte von
Mischungen von Pflanzenschutzmittel- und Biozidwirkstoffen untersuchen.
Auf Anlage 1 wird verwiesen.
4. Welche Stoffe in Lebensmitteln für Babys, bzw. die regelmäßig von
Kleinkindern konsumiert werden, will die Bundesregierung verhindern,
und um welche Lebensmittel geht es dabei vor allem?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
In der Gruppe der Prozesskontaminanten setzt sich die Bundesregierung auf
EU-Ebene für strenge Regelungen zu Acrylamid und 3-MCPD- und
Glycidylestern in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Beikost sowie Lebensmitteln
für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder ein. Bei der
Minimierung von Acrylamid in Lebensmitteln hat Deutschland stets eine
Vorreiterrolle eingenommen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die
Bundesregierung die seitens der Europäischen Kommission geplante erstmalige Festlegung
von verbindlichen Höchstgehalten für Acrylamid insbesondere in Säuglings-
und Kleinkindernahrung. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) hat in den Jahren 2015/2016 ein Projekt zur „Untersuchung auf
das Vorkommen von 3-MCPD-Estern und verwandten Verbindungen in
Lebensmitteln“ initiiert, in dem neben Säuglingsmilchnahrung auch andere
Lebensmittel, die gerne von Kindern verzehrt werden, untersucht wurden. Die
Ergebnisse sind in die Festsetzung von EU-Höchstgehalten für bestimmte
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder im Jahr 2020 bereits eingeflossen.
Die Ausweitung auf weitere Lebensmittel, die von Kindern verzehrt werden,
wird derzeit diskutiert. Weiterhin hält die Bundesregierung auch die
europaweite Minimierung von Furan und Alkylfuranen in dieser und anderen
Lebensmittelkategorien für erforderlich. Das BMEL hat bereits in den Jahren 2014 bis
2015 das Forschungsprojekt „Untersuchung auf Vorkommen von Furan in
wärmebehandelten Lebensmitteln und Fertiggerichten“ durchgeführt. Derzeit
werden in Deutschland weitere Gehaltsdaten für die Festlegung von EU-
Höchstgehalten gesammelt.
In der Gruppe der Agrarkontaminanten hat die Bundesregierung die auf EU-
Ebene unmittelbar bevorstehende Festlegung von Höchstgehalten für
Ergotalkaloide und Tropanalkaloide in Beikost für Säuglinge und Kleinkinder
maßgeblich vorangetrieben.
Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide insbesondere in kräuterbasierten
Kindertees wurden auf Basis der in Deutschland vorliegenden umfangreichen
Erkenntnisse auf Initiative der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr
festgelegt. Sie werden ab dem 1. Juli 2022 gelten.
Bei den Umwelt- und Industriekontaminanten hat die Bundesregierung sowohl
für Blei als auch für Cadmium in der im Februar 2021 abgestimmten
Neuregelung Absenkungen der Höchstgehalte für Säuglinge und Kinder relevante
Lebensmittelgruppen erreicht.
Davon abgesehen hält die Bundesregierung eine Überprüfung der bestehenden
Höchstgehalte für Arsen in Reisprodukten wie insbesondere den auch von
Kleinkindern verzehrten Reiswaffeln für sinnvoll. Dabei soll organischen
Arsenverbindungen wie Thioarsenaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden. Auf Anregung Deutschlands wird die Europäische Kommission in einem
ersten Schritt kurzfristig die EFSA um eine Stellungnahme bitten.
Schließlich sollte auch die Festlegung von Höchstgehalten für Nickel geprüft
werden. Für die jüngeren Bevölkerungsgruppen sind gesundheitliche Risiken
nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund prüft die Europäische
Kommission derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die erstmalige Festlegung von
Nickelhöchstgehalten. Ausgangspunkt der Diskussion sind diejenigen
Lebensmittelkategorien, die am stärksten zur Exposition beitragen. Dazu kann
Deutschland umfangreiche Untersuchungsdaten und Expertise beitragen.
Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Säuglingsanfangsnahrung
und Folgenahrung sowie in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke,
die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern
entwickelt wurden, werden europaweit in den Verordnungen (EU) 2016/127 und
(EU) 2016/128 geregelt. Für Getreidebeikost und andere Beikost finden sich
diese Regelungen in der Richtlinie 2006/125/EG. Sie wird in der
Diätverordnung in nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus enthält die Diätverordnung
aber auch entsprechende Regelungen für Rückstände von
Schädlingsbekämpfungsmitteln und regelt nicht nur Rückstände von Wirkstoffen, sondern auch
Rückstände anderer gesundheitlich bedenklicher Stoffe aus Pflanzenschutz-
und Schädlingsbekämpfungsmitteln, wie beispielsweise Rückstände von
Beistoffen, Safenern und Synergisten. Dadurch wird auf nationaler Ebene ein noch
umfassenderer Schutz dieser sensiblen Verbrauchergruppe sichergestellt.
5. Welche Maßnahmen auf nationaler sowie auf europäischer Ebene
müssen angesichts der Ergebnisse des Human-Biomonitorings des
Umweltbundesamts aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um im
Sinne eines vorsorgenden Verbraucherschutzes etwaige Belastungen wie
hormonell wirksame Stoffe, Pestizide und andere Schadstoffe in
Lebensmitteln unter der Berücksichtigung von besonders vulnerablen Gruppen
wie Kindern zu minimieren?
Aus Sicht der Bundesregierung liegt die Stärke des Human-Biomonitorings
(HBM) darin, dass mit dieser Methode relevante Informationen über die
tatsächliche Belastung der Gesamtbevölkerung, aber auch bestimmter
Bevölkerungsgruppen, z. B. Kindern gewonnen werden können. Dies ermöglicht es,
sofern die Hauptexpositionsquelle einem einzigen regulatorischen Bereich
zugeordnet werden kann, die z. B. in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
und Biozide verwendeten Expositionsmodelle anhand von „real world“-Daten
kritisch zu überprüfen und die tatsächliche Exposition abzuschätzen. Diese
Schätzwerte können dann mit den jeweiligen toxikologischen Grenzwerten
verglichen werden. Wird eine Überschreitung der Grenzwerte errechnet, können
dann im Bedarfsfall konkrete und zielgenaue Maßnahmen zur Reduzierung
eines Eintrages ergriffen werden, deren Wirksamkeit dann wiederum mittels
HBM evaluiert werden kann.
Voraussetzung dafür ist, dass sogenannte HBM-Guidance values (HBM-GV)
abgeleitet werden, also Konzentrationen eines Stoffes oder eines seiner
Metaboliten im Urin, die bei wissenschaftlich fundierter „Rückrechnung“ einer
vorherigen Belastung in Höhe des Grenzwertes oder darüber entsprechen. Liegen
die im HBM gemessenen realen Werte darunter, ist kein gesundheitliches
Risiko zumindest für den Einzelstoff anzunehmen. Daher müssen die Ergebnisse
des HBM des Umweltbundesamtes (UBA) jeweils individuell bewertet und
ggf. konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Generelle Aussagen können
derzeit nicht getroffen werden.
Auf europäischer Ebene wird die Auswertung der Ergebnisse aus der laufenden
HBM4EU-Initiative, der häufig auch an Kindern erhobenen Daten und der
Vergleich mit den erst in Einzelfällen abgeleiteten HBM-GV noch eine geraume
Zeit in Anspruch nehmen. Aus vorliegenden Veröffentlichungen zu HBM-
Untersuchungen zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen deutet sich an, dass in der
EU eher keine Grenzwertüberschreitungen und keine gesundheitlichen Risiken
zu erwarten sind.
6. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich strengerer
Grenzwerte oder Verbote von bestimmten Rückständen potentiell
gesundheitsschädigender Stoffgruppen wie zum Beispiel Pestizide für
Lebensmittel?
Falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?
In der EU werden Rückstandshöchstgehalte in der Verordnung (EG)
Nr. 396/2005 für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgesetzt, auch für solche,
die in der EU nicht oder nicht mehr genehmigt sind. Sofern kein anderer Wert
festgesetzt ist, gilt für solche Stoffe ein Höchstgehalt von 0,01 mg/kg, um
Verbraucherinnen und Verbraucher auch vor diesen Stoffen z. B. in importierter
Ware zu schützen. Für besonders toxische Stoffe können aber auch noch
niedrigere Werte festgesetzt werden (Beispiel: Fipronil).
Für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Lebensmittel für besondere
medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen
und Kleinkindern entwickelt wurden, sowie Getreidebeikost und andere
Beikost gilt gemäß den Verordnungen (EU) 2016/127 und (EU) 2016/128 sowie
der Richtlinie 2006/125/EG, dass Rückstände von
Pflanzenschutzmittelwirkstoffen grundsätzlich einen Gehalt von 0,01 mg/kg je Wirkstoff nicht
überschreiten dürfen. Für bestimmte besonders toxische Wirkstoffe werden noch
niedrigere Rückstandshöchstgehalte festgesetzt bzw. ihre Anwendung bei
Agrarerzeugnissen untersagt, die zur Herstellung der oben genannten Lebensmittel
bestimmt sind. Die EFSA hat darüber hinaus empfohlen, noch für weitere
Substanzen die bestehenden Rückstandshöchstgehalte in den oben genannten
Lebensmitteln weiter abzusenken. Das Europäische Referenzlabor (EURL)
entwickelt daher gegenwärtig für die betroffenen Substanzen analytische
Nachweismethoden, die noch geringere Konzentrationen quantifizieren können. In der
Folge können dann Höchstgehalte in Säuglingsnahrung bis auf diese
Konzentrationen abgesenkt werden.
Die Risikobewertung und Festsetzung von Höchstmengen für
Tierarzneimittelrückstände (MRL) ist eine Voraussetzung für die Zulassung von
Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren und die Kontrolle ihrer Rückstände im
Rahmen von Rückstandskontrollprogrammen. Die Festsetzung von MRL
erfolgt in einem EU-weiten Rechtsrahmen nach Verordnung (EG) Nr. 470/2009.
Bei der Bewertung von möglichen gesundheitlichen Risiken durch Rückstände
von Tierarzneimitteln, die in lebensmittelliefernden Tieren eingesetzt werden,
werden auch sensible Verbrauchergruppen wie z. B. Kinder miteingeschlossen,
insbesondere durch das Design der hierfür notwendigen toxikologischen
Studien. Ein allgemeiner Handlungsbedarf hinsichtlich niedrigerer
Rückstandshöchstmengen oder Verbote einzelner pharmakologisch wirksame Stoffe, die in
der EU in Tierarzneimitteln für lebensmittelliefernde Tiere eingesetzt werden,
besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht.
Der Prozess der Bewertung und Festsetzung von Rückstandshöchstmengen für
pharmakologisch wirksame Stoffe, die in der EU in Tierarzneimitteln für
lebensmittelliefernde Tiere eingesetzt werden, ist international weitgehend
standardisiert und unterliegt einer stetigen Anpassung an neue wissenschaftliche
Erkenntnisse, Entwicklungen und Methoden. Dies geschieht in internationaler
Zusammenarbeit und im Austausch, z. B. mit europäischen Schwesterbehörden
sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Internationalen Kooperation zur
Harmonisierung der technischen Anforderungen für die Registrierung von
Tierarzneimitteln (VICH) und dem Codex Alimentarius (CODEX).
7. Welche Forschungen bzw. Untersuchungen werden und wurden im
Rahmen der Zulassungsverfahren, der Lebensmittelüberwachung, der
Ressortforschung oder durch extern vergebene Studien durchgeführt, um
entsprechend dem Ernährungsverhalten von Kindern speziell die
Belastung mit Pestizid-Rückständen, Acrylaten und hormonschädigenden
Schadstoffen wie Phthalat-Weichmachern, Bisphenol A zu untersuchen?
Falls bereits Untersuchungen durchgeführt wurden, wie sind deren
Ergebnisse, und welche Rückschlüsse werden daraus gezogen bzw.
konkreten Maßnahmen daraus abgeleitet?
Mit Bezug auf die Exposition von Kindern wurden und werden eine Reihe von
Forschungsprojekten durchgeführt. Eine Übersicht sowie eine kurze
Projektbeschreibung sind der Anlage 1* zu entnehmen. Die Ergebnisse, die das BfR in
den aufgeführten Projekten gewinnt, finden Eingang in die Stellungnahmen
und Bewertungen des BfR zur gesundheitlichen Risikobewertung und kommen
der Öffentlichkeit somit zu Gute.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31891 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Wird im Rahmen der Lebensmittelkontrollen analysiert, welche Rolle
Lebensmittel, die immer wieder durch Rückstandsbelastungen mit
Pestiziden, Acrylamid auffallen, in der Ernährung von Kindern spielen, und
falls ja, wie sind die Ergebnisse?
Im Rahmen der Erstellung des jährlichen Berichts zum Lebensmittelmonitoring
durch das BVL nimmt das BfR gesundheitliche Risikobewertungen für
diejenigen Proben vor, die den geltenden Rückstandshöchstgehalt überschritten haben.
In diesem Zusammenhang wird für Kinder und Erwachsene geprüft, ob die zu
erwartende Aufnahme über Lebensmittel die Akute Referenzdosis (ARfD) der
betroffenen Substanz übersteigt. Die Ergebnisse können in den
Monitoringberichten des BVL nachgelesen werden.
9. Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen bekannt, die speziell
solche Lebensmittel, die vermehrt von Kindern oder speziell für die
Zielgruppe Kinder vermarktet werden, hinsichtlich ihrer Belastung mit
Rückständen, Schadstoffen und sonstigen gesundheitsrelevanten Stoffen
analysieren?
Grundsätzlich greift das BfR für gesundheitliche Bewertungen auf
Gehaltsdaten zurück, die von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer analysiert
und zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören auch Daten von
Lebensmitteln, die speziell für Kinder geeignet oder beworben werden.
Eine wichtige Untersuchung ist die BfR-MEAL-Studie (Mahlzeiten für die
Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln). Damit führt das BfR im
Auftrag des BMEL seit 2015 die erste deutsche Total-Diet-Studie durch. Eine
Total-Diet-Studie (TDS) ist eine international anerkannte Methode, die
ermittelt, in welchen Konzentrationen Stoffe durchschnittlich in verzehrfertigen
Lebensmitteln enthalten sind. Die Studie berücksichtigt mehr als 90 Prozent der in
Deutschland am meisten verzehrten Lebensmittel und analysiert sie jeweils so,
wie sie als fertige Mahlzeiten typischerweise verzehrt werden. Dabei werden
explizit auch Lebensmittel für Kinder eingeschlossen, so dass 90 Prozent des
durchschnittlichen Verzehrs der Altersgruppe bis fünf Jahre berücksichtigt sind.
In der BfR-MEAL-Studie werden Lebensmittel sowohl auf erwünschte als auch
unerwünschte Stoffe untersucht. Insgesamt wurde eine Stoffliste mit knapp 300
der zu untersuchenden Stoffe zusammengestellt, die unter
http://www.bfr-meal-
studie.de/cm/343/MEAL_Stoffliste_2020.pdf abrufbar ist.
Die Ergebnisse werden in Expositionsschätzungen im Rahmen von
gesundheitlichen Bewertungen genutzt und dienen unter anderem als Grundlage, mögliche
chronische Risiken durch stark belastete Lebensmittel zu erkennen und auch
die Aufnahme von Stoffen bei Kindern explizit zu berücksichtigen.
Zusätzliche Untersuchungen sind in Anlage 1 aufgeführt.
10. Welches sind die Lebensmittel, bei denen die höchsten Belastungen mit
Pestizidrückständen oder Schadstoffen wie Phthalat-Weichmachern, BPA
gefunden wurden, und welche Rolle spielen diese nach Kenntnis der
Bundesregierung im Ernährungsverhalten von Kindern?
Zu Pflanzenschutzmittelrückständen:
Nach den im BVL vorliegenden Daten verteilen sich die in den Jahren 2010 bis
einschließlich 2019 in Deutschland auf Pflanzenschutzmittelrückstände
untersuchten Proben insgesamt auf 202 verschiedene Lebensmittel.
Bei der Beantwortung dieser Frage wurden aber nur Lebensmittel, von denen
100 oder mehr Proben pro Jahr untersucht wurden, berücksichtigt. Des
Weiteren wurden nur Lebensmittel in diese Auswertung einbezogen, bei denen in
dem genannten Zeitraum in wenigstens einem Jahr in mindestens 10 Prozent
der Proben die geltenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) überschritten
wurden. Diese Lebensmittelproben wurden als besonders belastet definiert.
Die nachstehende Tabelle zeigt, in welchen Jahren der Anteil der
Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen bei diesen Lebensmitteln über zehn Prozent lag:
Jahr Lebensmittel >RHGin Prozent
2012 Frische Kräuter 11,4
2011 Frische Kräuter 10,5
2010 Frische Kräuter 12,2
2016 Rind Leber 39,3
2014 Rind Leber 20,7
2012 Rind Leber 18,9
2018 Bohnen (mit Hülsen) 18,8
2014 Brombeeren 10,8
2019 Granatäpfel 15,5
2018 Grünkohl 11,9
2011 Linsen (getrocknet) 25,8
2018 Reis 13,7
2015 Säuglings- und Kleinkindernahrungen 10,3
2016 Schaf Leber 26,1
2017 Tee 14,7
2016 Wilde Pilze 12,4
Dabei fällt hinsichtlich Säuglings- und Kleinkindernahrungen auf, dass hier im
Jahr 2015 etwa zehn Prozent der untersuchten Proben oberhalb des geltenden
Rückstandshöchstgehaltes lagen, während in dieser Erzeugnisgruppe in allen
übrigen Jahren kaum Überschreitungen auftraten.
41 von 47 dieser Proben (fast ausschließlich Obstzubereitungen für Säuglinge
und Kleinkinder) wurden aufgrund von erhöhten Fosetyl-Gehalten beanstandet.
Die Rückstandsdefinition von Fosetyl umfasst die Ausgangsverbindung
Fosetyl, das Abbauprodukt Phosphonsäure und deren Salze. Bei allen beanstandeten
Proben wurde aber nur Phosphonsäure nachgewiesen, die auch aus der
Anwendung von Düngemitteln stammen können. Die Wirtschaftsbeteiligten wurden
für das Problem sensibilisiert und aufgefordert, den Gebrauch
phosphonathaltiger Düngemittel bei Rohprodukten für die Herstellung von Säuglings- und
Kindernahrung zu vermeiden.
Schadstoffe und Kontaminanten
Das BVL koordiniert Untersuchungsprogramme für Kontaminanten in
Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, darunter den risikoorientierten
bundesweiten Überwachungsplan und das repräsentative Monitoring nach
§§ 50 ff. des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
(LFGB). Repräsentative Programme zeigen im allgemeinen eine sehr geringe
bis geringe Belastung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen mit
Rückständen und Kontaminanten. Eine aktuelle Abfrage der BVL-Datenbank bezüglich
Untersuchungsergebnissen zu Phthalaten und Bisphenol A mit Fokus auf
Säuglings- und Kleinkindernahrung ergab, dass in den letzten 4 Jahren bei 19
gemeldeten Proben in keiner einzigen diese Substanzen quantitativ bestimmt
werden konnten.
11. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von in Deutschland verkauften
Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder, die nach Kenntnis der
Bundesregierung Pestizidrückstände oder andere Schadstoffe wie Phthalat-
Weichmacher, BPA, Mineralöle enthalten, und wie hoch ist der
prozentuale Anteil der Lebensmittel, bei dem die Schadstoffhöchstwerte
überschritten wurden (bitte die letzten vier Jahre aufführen)?
Der prozentuale Anteil an in Deutschland verkauften Lebensmitteln für Babys
und Kleinkinder, die Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen oder
Schadstoffe enthalten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dem BVL liegen
nur die Ergebnisse der untersuchten Proben vor.
Pflanzenschutzmittelrückstände
Es wird auf die Gesamtübersicht über die Untersuchungsergebnisse von
Säuglings- und Kleinkindernahrungen der Jahre 2010 bis 2019 in der Antwort
zu Frage 12 verwiesen.
Schadstoffe und Kontaminanten
Für Phthalate, Bisphenol A (BPA) und Mineralöle in Lebensmitteln existieren
derzeit weder Höchstgehalte auf nationaler noch auf europäischer Ebene, so
dass über den Anteil von Lebensmitteln mit Höchstgehaltsüberschreitungen
über die letzten vier Jahre keine Aussage getroffen werden kann.
12. Werden bei Baby- und Kleinkindernahrungsmitteln die geltenden
Grenzwerte für Schadstoffe und Pestizide etc. in Lebensmitteln immer
eingehalten?
Wie ist die Lage insbesondere bei Fertignahrungsmitteln bzw.
Babyfertignahrungsmitteln mit Spinat, Möhren und Kartoffeln?
Pflanzenschutzmittelrückstände
Die geltenden Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
wurden in den Jahren 2010 bis 2019 bis auf wenige Ausnahmen eingehalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Untersuchungen auf
Pflanzenschutzmittelrückstände bei Proben von Säuglings- und Kleinkindernahrung der
Jahre 2010 bis 2019:
Übersicht der untersuchten Proben von Säuglings- und Kleinkindernahrung
[Datengrundlage: „surveillance sampling“-Proben/Nationale Berichterstattung
„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“]
Jahr
Untersuchte
Proben
(Anzahl)
ohne quantifizierbare
PSM-Rückstände
in Prozent
mit quantifizierbaren
PSM-Rückständen
in Prozent
mit quantifizierbaren
PSM-Rückstände
über
Rückstandshöchstgehalt
in Prozent
2019 516 83,5 16,5 2,9
2018 508 86,6 13,4 1,2
2017 401 90,3 9,7 1,5
2016 440 71,1 28,9 4,3
2015 455 66,6 33,4 10,3
2014 458 74,5 25,5 4,6
2013 316 85,8 14,2 0,0
2012 322 73,3 26,7 0,3
Jahr
Untersuchte
Proben
(Anzahl)
ohne quantifizierbare
PSM-Rückstände
in Prozent
mit quantifizierbaren
PSM-Rückständen
in Prozent
mit quantifizierbaren
PSM-Rückstände
über
Rückstandshöchstgehalt
in Prozent
2011 251 96,0 4,0 0,0
2010 273 82,8 17,2 0,4
Beim Vergleich der Rückstandsgehalte ist zu berücksichtigen, dass seit dem
Jahr 2010 die Anzahl der untersuchten Proben von Säuglings- und
Kleinkindernahrung von 273 Proben in 2010 auf 516 Proben in 2019 gestiegen ist und die
Analysenmethoden ausgebaut und verbessert wurden. Auf die Antwort zu
Frage 16 wird verwiesen. Bezüglich der hohen Überschreitungsraten der
Rückstandshöchstgehalte in den Jahren 2014 und 2015 wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen. Die Untersuchungsergebnisse zu Säuglings- und
Kleinkindernahrung werden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit nach den Kategorien „Folgenahrung für Säuglinge“, „Getreidebeikost
für Säuglinge und Kleinkinder“, „Komplettmahlzeiten, Beikost u. Sonst. f.
Säuglinge/Kleinkinder“ und „Säuglingsanfangsnahrungen“ differenziert zur
Verfügung gestellt. Daher liegen keine Angaben speziell zu
Fertignahrungsmitteln/Babyfertignahrungsmitteln mit Spinat, Möhren und Kartoffeln vor.
Schadstoffe und Kontaminanten
Für Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie Beikost/Gläschenkost existieren
derzeit Höchstgehalte in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 für ausgewählte
Agrar-, Prozess-, Umwelt- und Industriekontaminanten. Es sind dies:
• Blei, Cadmium, Zinn, anorganisches Arsen
• Perchlorat, Nitrat
• Mykotoxine, Ergotalkaloide (Sklerotien), Patulin, Tropanalkaloide
• Dioxine und PCB, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
• Glycidyl- und Monochlorpropandiol-Fettsäureester
• Melamin
Die dort genannten Höchstgehalte werden regelmäßig aufgrund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Weiterentwicklung analytischer Methoden
abgesenkt. Insofern sind die Höchstgehaltsüberschreitungen einzelner Stoffe
über die Jahre nicht immer vergleichbar und somit sind Aussagen über die
Entwicklung der Höchstgehaltsüberschreitungen über viele Jahre hinweg nicht
möglich oder von Unsicherheit begleitet.
Nachstehend finden sich in Auszügen die Schlussfolgerungen aus
repräsentativen Untersuchungen des Monitorings der Jahre 2016 bis 2019. Diese sind
außerdem abrufbar unter
www.bvl.bund.de/monitoring.de.
Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB, Untersuchung 2017):
Die Dioxin- und PCB-Gehalte von Säuglingsanfangsnahrung und
Folgenahrung für Säuglinge in Pulverform lagen weit unter den geltenden
Höchstgehalten.
Perchlorat (Untersuchungen 2016 und 2019):
Wie bereits im Jahr 2016 war auch im Jahr 2019 Perchlorat in keiner der
Proben von Obst- und Gemüsezubereitungen für Säuglinge und Kleinkinder
quantifizierbar.
Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS, Untersuchung 2019):
In Vollmilch, Natürlichem Mineralwasser und Obst-/Gemüsezubereitung für
Säuglinge und Kleinkinder lagen alle PFAS-Einzelsubstanzen unterhalb der
analytischen Bestimmungsgrenze.
Deoxynivalenol (DON), Ochratoxin A (Untersuchungen 2018):
Der Höchstgehalt für DON in Höhe von 200 µg/kg sowie von Ochratoxin A
wurde nicht überschritten.
13. Welche Schadstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten vier Jahren besonders häufig in Lebensmitteln für Babys und
Kleinkinder gefunden und in welchen Konzentrationen?
Pflanzenschutzmittelrückstände
In dem Zeitraum von 2016 bis 2019 wurden besonders häufig Bromid und
Kupfer gefunden, gefolgt von Chlorat und Fosetyl bzw. Phosphonsäure sowie
Quecksilber.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über untersuchte Probenzahlen,
Proben mit quantifizierbaren Rückständen und nachgewiesene Gehalte:
Häufig nachgewiesene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Säuglings- und
Kleinkindernahrung
(Datenbasis: Surveillance sampling“-Proben/Nationalen Berichterstattung
„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“)
Wirkstoff
Untersuchte
Proben
(Anzahl)
mit
quantifizierbaren
Rückständen
(Anzahl)
mit
quantifizierbaren
Rückständen
in Prozent
Gehalte in
mg/kg
Kupfer Cu 198 187 94,4 0,19–4,86
Bromhaltige Begasungsmittel
berechnet als Bromid 85 35 41,2 0,11–4,4
Chlorat 494 55 11,1 0,002–0,271
Fosetyl, Summe aus Fosetyl
und Phosphonsäure,
einschließlich der Salze, ausgedrückt als
Fosetyl
313 32 10,2 0,012–1,078
Quecksilber 64 5 7,8 0,004–0,076
Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei Kupfer um einen
Pflanzenschutzmittelwirkstoff handelt, der auch im ökologischen Anbau erlaubt und weit verbreitet
ist. Kupfer ist aber auch ein Mineralstoff, für den als Bestandteil von
Zusammensetzungsanforderungen Mindestgehalte für Säuglings- und
Kleinkindernahrung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Bromidfunde können grundsätzlich aus der Anwendung bromhaltiger
Begasungsmitteln, wie Methylbromid, stammen. Häufig resultieren sie aber daraus,
dass Bromid in Pflanzen natürlicherweise vorkommt. Auch ein Eintrag aus
Düngemittelanwendungen ist möglich.
Als (ehemaliger) Pflanzenschutzmittelwirkstoff fällt Chlorat zwar in den
Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, heutzutage ist aber davon
auszugehen, dass es sich bei Chloratrückständen um eine Folge von bioziden
Anwendungen handelt, denen vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Hinsichtlich Fosetyl wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Bei Quecksilber handelt es sich um eine ubiquitär verbreitete
Umweltkontaminante. Sie fällt als früherer Pflanzenschutzmittelwirkstoff formal in den
Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Von einer tatsächlichen
Pflanzenschutzmittelanwendung ist heutzutage aber nicht mehr auszugehen.
Schadstoffe und Kontaminanten
Im Grundsatz sind bei den meisten Kontaminanten in Säuglings- und
Kleinkindernahrung, für die Höchstgehalte in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006
festgelegt wurden, die Werte in den letzten vier Jahren weiter zurückgegangen.
Im Rahmen eines Monitoringprojekts wurden im Jahr 2016 insgesamt 250
Proben Getreide-basierter Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder auf Atropin und
Skopolamin untersucht. Insgesamt sind nur zehn von 250 Proben über der
Bestimmungsgrenze. Damit liegen die Gehalte in zwei Prozent der untersuchten
Proben oberhalb des erst während des Projekts festgelegten EU-Höchstgehaltes
von 1 μg/kg (
www.bvl.bund.de/monitoring).
14. Sind die gesetzlichen Grenzwerte für hormonschädigende Schadstoffe
und Pestizide in Lebensmitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien aus
Sicht der Bundesregierung auch für besonders sensible
Verbrauchergruppen wie Kinder ausreichend?
Bezüglich der bestehenden Rückstandshöchstgehaltsregelungen zu
Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln wird auf die Antworten zu den
Fragen 4 und 6 verwiesen.
Im Hinblick auf Lebensmittelkontaktmaterialien ist das in dieser Kleinen
Anfrage mehrfach angesprochene Bisphenol A ein Beispiel dafür, dass auch
sensible Verbrauchergruppen bei der Festlegung etwaiger Grenzwerte und anderer
Beschränkungen Berücksichtigung finden. So wurden mit der Verordnung (EU)
Nr. 2018/213 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A in
Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in
Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 speziell
für Lebensmittelkontaktmaterialien für Lebensmittel für Säuglinge und
Kleinkinder über die bereits bestehenden Anforderungen hinaus besondere
Regelungen festgelegt. Demnach ist die Verwendung von Bisphenol A in
bestimmten Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien für Säuglinge und Kleinkinder
(Trinklerngefäße u. ä.) verboten. Weiterhin ist eine Bisphenol A-Migration aus
beschichteten/lackierten Lebensmittelkontaktmaterialien für
Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost, andere Beikost, Lebensmittel für
besondere medizinische Zwecke für die besonderen Ernährungsanforderungen
von Säuglingen und Kleinkindern sowie Milchgetränke und gleichartige
Erzeugnisse für Kleinkinder nicht zulässig. Grundlage für die Maßnahmen der
Verordnung (EU) Nr. 2018/213 ist die bisherige Risikobewertung der EFSA.
Sofern etwaige Neubewertungen der EFSA zu anderen Schlussfolgerungen
führen, werden auch die bestehenden Regelungen im Hinblick auf mögliche
Anpassungen überprüft. Besondere Regelungen/Beschränkungen für bestimmte
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder finden sich in der Verordnung
(EU) Nr. 10/2011 auch für andere Stoffe (FCM-Stoff-Nr. 159, 532, 728, 729).
15. Falls nein, welche (vor allem nationale) Maßnahmen hat die
Bundesregierung bisher ergriffen, und welche will sie noch umsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Wie hat sich im Durchschnitt die Anzahl der als Rückstände gefundenen
Pestizide in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die
durchschnittliche Anzahl der gefundenen Pestizide und die gefundenen
Mengen angeben)?
In wie vielen Fällen wurden dabei die Grenzwerte bzw. zulässige
Höchstmengen überschritten?
Pro Jahr werden in Deutschland ca. 20.000 Lebensmittelproben durch die
amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder auf Pflanzenschutzmittelrückstände
untersucht. Die Zahl an untersuchten Proben hat seit dem Jahr 2010 um 15
Prozent zugenommen (2010: 17.585 Proben, 2019: 20.283 Proben). Die Zahl an
Untersuchungen ((Wirk-)Stoffe), die an das BVL übermittelt werden, sind
entsprechend gestiegen.
Die Verteilung der Untersuchungen (stoffbezogen,
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Abbauprodukte/Metabolite, Isomere) ohne quantifizierbare Rückstände,
mit quantifizierbaren Rückständen, mit Rückständen über dem Höchstgehalt
und mit Rückständen, die über dem Höchstgehalt lagen und beanstandet
wurden sind im Zeitraum 2010 bis 2019 im Wesentlichen konstant geblieben. Der
Anteil an Untersuchungen ohne quantifizierbare Rückstände liegt dabei je nach
Jahr zwischen 56 bis 59 Prozent. Bei 24 bis 29 Prozent der Untersuchungen
wurde ein Stoff (Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Abbauprodukte/Metaboliten,
Isomere) unterhalb des Rückstandshöchstgehaltes quantifiziert und bei 15 bis
18 Prozent der Untersuchungen lagen die bestimmten Rückstände über dem
Höchstgehalt.
Abb. 16-1: Übersicht über die Verteilung der Untersuchungsergebnisse (stoffbezogen,
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Abbauprodukte/Metabolite, Isomere) ohne quantifizierbare Rückstände, mit
quantifizierbaren Rückständen und mit Rückständen über dem Rückstandshöchstgehalt im
Zeitraum 2010 bis 2019.
Auswertung der Daten nach gefundenen (quantifizierten) Mengen
Von den pro Jahr auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersuchten ca.
20.000 Lebensmittelproben wird ein Anteil von etwa 20 Prozent im Rahmen
des repräsentativen Monitoring-Programms untersucht. Die folgenden
Darstellungen basieren daher nur auf einem Teil der bisher zugrundgelegten Daten der
Nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in
Lebensmitteln“.
In den Vergleich der quantifizierten Mengen an
Pflanzenschutzmittelrückständen pro Probe, Lebensmittel und Jahr wurden alle Lebensmittel einbezogen, die
im Monitoring im Zeitraum 2010 bis 2019 mindestens in vier Jahren untersucht
wurden. Die Lebensmittel wurden entsprechend der Produktkategorien der
Verordnung (EU) Nr. 396/2005 gruppiert (Fisch ausgenommen). Die berechneten
Werte (Mittelwerte, Median, Minima und Maxima) sind in der beiliegenden
Tabelle zusammengefasst. Auf die Anlage 2* wird verwiesen.
17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Zahlen an
Pestiziden, die in den vergangenen zehn Jahren als Rückstände auf in
Deutschland verkauften Lebensmitteln gefunden wurden (bitte
mindestens zehn Zahlen nennen, nach Produktgruppe sowie der gefundenen
Pestizide aufschlüsseln)?
Die Auswertung erfolgte auf Basis der Daten aus der amtlichen
Lebensmittelüberwachung, die im Rahmen der Nationalen Berichterstattung der Jahre 2010
bis 2019 erhoben wurden. Es wurden alle Untersuchungsergebnisse mit mehr
als 50.000 Untersuchungen innerhalb dieser zehn Jahre (5.000
Untersuchungen/Jahr) berücksichtigt und daraus die Wirkstoffe mit den meisten
Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen ermittelt.
Im Ergebnis wurden folgende Pflanzenschutzmittelwirkstoffe besonders häufig
in den letzten zehn Jahren in Lebensmitteln quantifiziert und wiesen die höchst
Anzahlen an Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf:
1 Dimethoat/Omethoat
2 Acetamiprid
3 Chlorpyrifos
4 Carbendazim
5 Fipronil
6 Tricyclazol
7 Acephat
8 Imidacloprid
9 Profenofos
10 Cypermethrin.
Der beiliegenden Tabelle sind die Anteile der quantifizierbaren
Untersuchungen pro Lebensmittelgruppe zu entnehmen, in denen die genannten
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen wurden. Auf die Anlage 3* wird
verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31891 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Inwiefern muss aus Sicht der Bundesregierung die Überwachung
innerhalb der Bundesländer verbessert und sichergestellt werden, dass
gesundheitsschädliche oder belastete Produkte vom Markt genommen werden?
Um diejenigen Aspekte des unmittelbar geltenden EU-Rechts, die einer
nationalen Konkretisierung zugänglich sind, näher zu bestimmen, haben sich Bund
und Länder auf konkretisierende nationale Regelungen im Rahmen der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der
amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des
Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts
und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb)“ verständigt.
Hiermit stehen den zuständigen Behörden Steuerungsinstrumente zur
Verfügung, um vor Ort insbesondere solche Erzeugnisse, von denen ein
gesundheitliches Risiko ausgeht, in den Fokus zu nehmen. Aufgrund der grundgesetzlichen
Kompetenzordnung liegt es in der alleinigen Zuständigkeit der Länder, die
amtlichen Kontrollen auf Basis der einschlägigen Regelungen zu planen und
durchzuführen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31891
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31891
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]