[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Simone Barrientos,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31230 –
Arbeits- und Lebensrealität in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kommune ist der Ort, an dem Menschen leben und arbeiten – sie ist nicht
bloße Verwaltungsebene. In den Städten und Gemeinden zeigen sich
unmittelbar wie sonst nirgends die Auswirkungen politischer Entscheidungen.
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker befinden sich in der vordersten
politischen Reihe, denn sie sind jederzeit Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Kommunalpolitik schärft den
Blick für die Wirklichkeit – auch, wenn es um die Folgen politischer
Entscheidungen auf EU-, Bundes- oder Landesebene geht.
Die Fragesteller wollen sich ein Bild von den Lebens- und
Arbeitsbedingungen in den Kommunen in Bayern machen, um gegebenenfalls gewonnene
Erkenntnisse in ihr bundespolitisches Engagement zu integrieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen 6 bis 9 wurde das Merkmal
„Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
herangezogen. Zum methodischen Hintergrund verweist die Bundesregierung auf
ihre Vorbemerkung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/16824. Auswertungen für das Merkmal „Entgelt“ aus der
Beschäftigungsstatistik sowie Auswertungen aus dem Mikrozensus liegen bis zum
Jahr 2019 vor.
Um im zeitlichen Einklang mit den Auswertungen aus der
Beschäftigungsstatistik zu den Fragen 6 bis 9 zu stehen, beziehen sich die Auswertungen zu den
Fragen 3, 4, 11 und 12 für die gewünschten Jahre jeweils auf den Dezember.
Beim Dezember 2020 handelt es sich um den aktuellsten Berichtsmonat mit
(endgültigen) Daten in der erfragten Auswertungstiefe.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31849
19. Wahlperiode 02.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
2. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der abhängig Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis
entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert
darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland,
Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen
sowie kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der abhängig Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis
entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert
darstellen; bitt nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland,
Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen
sowie kreisfreien Städten in Bayerne differenzieren)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben basieren auf den Ergebnissen von Sonderauswertungen sowie
Modifizierungen des Mikrozensus zur jährlichen Berichterstattung „Atypische
Beschäftigung“. Eine Aufbereitung von Ergebnissen auf Kreisebene wird
aufgrund der zu geringen Stichprobengröße und der daraus resultierenden
teilweise geringen Aussagekraft nicht vorgenommen. Für das Bundesland Bayern
wurde die Auswertung auf die Regierungsbezirksebene beschränkt.
Nach Auswertungen des Mikrozensus waren im Jahr 2019 von den insgesamt
rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis
64 Jahren, nicht in Bildung, Ausbildung oder Wehr-, Zivil- sowie
Freiwilligendienst), rund 26,83 Millionen (71,2 Prozent) in einem Normalarbeitsverhältnis
beschäftigt und rund 7,33 Millionen (19,5 Prozent) atypisch tätig.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 7 im Anhang zu entnehmen.*
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte Werte für 2010, 2015, 20202 und den aktuellsten Wert darstellen;
bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern,
den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten entwickelt
(bitte Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert darstellen;
bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern,
den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
im Dezember 2020 rund 23,88 Millionen sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigte und rund 9,82 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in Teilzeit. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an
allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und
ausschließlich geringfügig Beschäftigte) betrug 63,0 Prozent, während der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit bei 25,9 Prozent lag.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 8 und 9 im Anhang zu entnehmen.* Bei
der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die
Erhebungsinhalte der Beschäftigungsstatistik im Jahresübergang 2010/2011 umgestellt wur-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
den. In Folge der Umstellung erhöhte sich die Teilzeitquote im Vergleich zu
den Ergebnissen von vor der Umstellung.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten (mit und ohne Sachgrund) sowie von
Leiharbeitsbeschäftigten entwickelt (bitte Werte für 2010, 2015, 2020
und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach
Ost- und Westdeutschland, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in
Bayern und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Bayern
differenzieren)?
Es wird auf den methodischen Hinweis in der Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen. Bei der Interpretation der Daten sind die teilweise geringen
Fallzahlen und die daraus resultierende eingeschränkte Aussagekraft insbesondere zur
Arbeitnehmerüberlassung zu beachten.
Nach Auswertungen des Mikrozensus waren im Jahr 2019 von den insgesamt
rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen 853 000 bzw. 2,3 Prozent als
Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 7 im Anhang zu entnehmen.*
Zu Ergebnissen betreffend befristet Beschäftigter mit und ohne Sachgrund wird
auf die Auswertungen des IAB-Betriebspanels verwiesen. Die Veröffentlichung
„Befristete Beschäftigung in Deutschland 2020“ kann unter folgendem Link
abgerufen werden:
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_Befristete_Besc
haeftigung_2020.xlsx.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
monatliche Bruttostundenlohn von Leiharbeitskräften, und wie hoch ist
er verglichen mit dem der sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte Werte für 2010, 2015, 2020
und den aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach
Ost- und Westdeutschland, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in
Bayern und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Bayern
differenzieren)?
7. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Median der
monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in Euro (bitte Werte für 2010,
2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte differenziert nach
Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, den sieben
Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in
Bayern ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zu Bruttostundenlöhnen liegen nicht vor. Alternativ werden
Bruttomonatsentgelte der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
ausgewiesen. Sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer und
Leiharbeitnehmerinnen der Kerngruppe erzielten im Jahr 2019 ein mittleres
Bruttomonatsentgelt (Median) von 1 983 Euro. Das Medianentgelt der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe insgesamt betrug
3 401 Euro. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass sich die
Merkmalsstrukturen bei Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen deutlich von
denen bei Beschäftigten insgesamt unterscheiden. So üben Leiharbeitnehmer
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
und Leiharbeitnehmerinnen überproportional häufig eine Beschäftigung mit
dem Anforderungsniveau Helfer aus.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 10 im Anhang zu entnehmen.* Ergebnisse
zu den Bruttoarbeitsentgelten von Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmerinnen liegen für das Jahr 2010 nicht vor, sondern erstmalig für das Jahr 2013.
8. Wo liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Niedriglohnschwelle der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte für
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) in Euro (bitte Werte
für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte
differenziert nach Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, den sieben
Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie kreisfreien
Städten in Bayern ausweisen)?
9. Wie viele Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Einkommen, das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle liegt (bitte
sowohl absolute als auch anteilige Werte für 2010, 2015, 2020 und den
aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und
Westdeutschland, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
In Anlehnung an die international übliche Definition der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (engl. OECD) gelten als
Beschäftigte des unteren Entgeltbereichs Personen, die in
sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung weniger als zwei Drittel des Medianentgelts
aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe erzielen
(Schwelle des unteren Entgeltbereichs).
Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
lag die bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs im Jahr 2019
bei 2 267 Euro. Ein monatliches Medianentgelt von weniger als 2 267 Euro
erzielten rund 4,06 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte
der Kerngruppe. Damit lag das Medianentgelt von 18,8 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe unterhalb dieser
Schwelle.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 11 im Anhang zu entnehmen.*
10. Wie viele Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Aufstockerleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
II; bitte die absoluten und relativen Werte für 2010, 2015, 2020 und den
aktuellsten Wert darstellen; bitte nach Geschlecht, Bund, nach Ost- und
Westdeutschland, Bayern, den sieben Regierungsbezirken in Bayern und
allen Landkreisen sowie kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
Im Kontext einer integrierten Auswertung von Beschäftigungs- und
Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden Juni-Werte zur
Beantwortung der Frage herangezogen. Nach Angaben der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2020 rund 497 000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das
entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter. Von den 497 000 waren 115 000 in
Vollzeit beschäftigt. Darüber hinaus gab es 263 000 erwerbsfähige Leistungsbe-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
rechtigte mit einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung. Das entspricht
einem Anteil von 7,7 Prozent an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten
im erwerbsfähigen Alter.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 12 bis 14 im Anhang zu entnehmen.*
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter entwickelt (bitte Werte für
2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Alter, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, den
sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten entwickelt (bitte Werte
für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte nach
Geschlecht, Alter, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern, den
sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
im Dezember 2020 rund 4,23 Millionen ausschließlich geringfügig
Beschäftigte und rund 2,92 Millionen im Nebenjob geringfügig Beschäftigte. Hierbei ist
zu beachten, dass es Beschäftigte gibt, bei denen sich der Arbeitsort der
Hauptbeschäftigung und der Arbeitsort der Nebenbeschäftigung unterscheiden.
Die relative (regionale) Bedeutung lässt sich ermitteln, indem die
ausschließlich oder im Nebenjob geringfügig Beschäftigten auf alle Beschäftigten
(sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig
Beschäftigte) bezogen werden. Rechnerisch kommen damit auf 100 Beschäftigte 11,2
ausschließlich geringfügig Beschäftigte bzw. 7,7 in einem Nebenjob geringfügig
Beschäftigte.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 15 im Anhang zu entnehmen.*
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von unter der Armutsgrenze lebenden Personen entwickelt (bitte
Werte für 2010, 2015, 2020 und den aktuellsten Wert ausweisen; bitte
nach Geschlecht, Alter, Bund, nach Ost- und Westdeutschland, Bayern,
den sieben Regierungsbezirken in Bayern und allen Landkreisen sowie
kreisfreien Städten in Bayern differenzieren)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Messgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50
Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens; regionaler Bezug)
und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen
sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer
Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala
gewichteten Einkommens verwendet.
Die Sozialberichterstattung von Bund und Ländern liefert keine Angaben zur
Anzahl der Personen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwel-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
le. Daten zur Armutsrisikoquote können, soweit regionale Daten vorliegen,
Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.* Entsprechende Werte für das Jahr
2020 liegen noch nicht vor.
14. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher
von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
in Deutschland, den Rentengebieten Ost und West, Bayern, den sieben
Regierungsbezirken in Bayern und den kreisfreien Städten bzw.
Verwaltungskreisen in Bayern, und wie haben sich Zahl und Anteil in Vier-
Jahres-Schritten seit Einführung der Leistungen 2003 entwickelt (itte
nach Geschlecht sowie den Altersgruppen unter und über der jeweiligen
Regelaltersgrenze ausweisen)?
Die amtliche Statistik des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
unterscheidet auf Bundesebene nach Deutschland, früherem Bundesgebiet und
Neuen Ländern einschließlich Berlin, nicht aber nach Rentengebieten.
Für Bayern stehen dem Statistischen Bundesamt die Daten zur Anzahl der
Empfängerinnen und Empfänger auf regionaler Ebene erst ab dem Berichtsjahr
2008 aus der Regionaldatenbank Deutschland zur Verfügung und die
entsprechenden Quoten erst ab dem Berichtsjahr 2009. Die regionalen Quoten stehen
für die beiden Altersgruppen „18 Jahre bis zur Altersgrenze“ (Grundsicherung
wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung) und „Altersgrenze und älter“
(Grundsicherung im Alter) und nur für letztere auch differenziert nach
Geschlecht zur Verfügung.
Bezogen auf die Altersabgrenzung der beiden Altersgruppen ist zu beachten,
dass die Verschiebung der gesetzlichen Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB
XII ab 2012 bei der Datenauswertung für Deutschland, das frühere
Bundesgebiet und die Neuen Länder (einschließlich Berlin) entsprechend berücksichtigt
ist, während die Datenauswertung für Bayern diese Altersgrenze erst ab dem
Berichtsjahr 2015 abbildet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2014 gelten für
diese Daten die Altersgrenzen „18 bis unter 65 Jahren“ (vollerwerbsgemindert)
und „65 Jahre und älter“.
Die ab dem Berichtsjahr 2008 in Vier-Jahres-Schritten dargestellten Daten zum
Ende des jeweiligen Jahres sind den Tabellen 17 bis 22 im Anhang zu
entnehmen.* Grundsicherungsquoten für Ende des Jahres 2020 liegen noch nicht vor,
insoweit werden die Daten für Ende 2019 als aktuellstes Jahr genannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/26347.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der
Krankenhäuser und der Krankenhausbetten im Freistaat Bayern seit 1991
entwickelt (bitte nach Krankenhaus-Trägerschaft differenzieren,
Jahreszahlen ausweisen und für Deutschland, Ost- und Westdeutschland sowie
Bayern insgesamt und die sieben bayrischen Regierungsbezirke getrennt
darstellen)?
Dem Statistischen Bundesamt liegen die Daten der Krankenhausstatistik nur
auf Länderebene vor, jedoch nicht auf Ebene der sieben bayerischen
Regierungsbezirke. Die erbetenen Informationen sind daher nicht in der gewünschten
Gliederungstiefe verfügbar. Bei der Beantwortung der Fragen gibt es daher
folgende grundsätzliche Einschränkungen: Eine Differenzierung der Angaben in
Ost- und Westdeutschland setzt eine eindeutige Zuordnung Berlins voraus, die
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
in den Anfangsjahren der bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik nicht
gegeben ist. Eine Differenzierung der Angaben nach Krankenhaus-Trägerschaft ist
erst ab Berichtsjahr 2002 möglich.
Die Entwicklung der Zahl der Krankenhäuser und der Krankenhausbetten nach
Trägerschaft in Deutschland und in Bayern ist den Tabellen 23 und 24 im
Anhang zu entnehmen.*
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von
Stationen und Betten in den Bereichen Geburtshilfe, Gynäkologie, Pädiatrie
und Geriatrie in bayrischen Krankenhäusern seit 1991 jeweils entwickelt
(bitte nach Krankenhaus-Trägerschaft differenzieren, Jahreszahlen
ausweisen und für Deutschland, Ost- und Westdeutschland sowie Bayern
insgesamt und die sieben bayrischen Regierungsbezirke getrennt
darstellen)?
Die Entwicklung der Zahl ausgewählter Fachabteilungen (Stationen) und die
Anzahl der aufgestellten Krankenhausbetten in Deutschland und in Bayern ist
den Tabellen 25 und 26 im Anhang zu entnehmen.*
Darüber hinaus wird auf die methodischen Anmerkungen in der Antwort zu
Frage 15 verwiesen.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigtenzahlen (Vollkräfte) in den einzelnen Dienstgruppen der bayerischen
Krankenhäuser seit 1991 entwickelt (bitte nach ärztlichem Dienst,
Pflegedienst, medizinisch-technischem Dienst, Funktionsdienst, klinischem
Hauspersonal, Wirtschafts- und Versorgungsdienst, technischem Dienst,
Verwaltungsdienst, Sonderdiensten sowie sonstigem Personal
differenzieren; bitte nach Krankenhaus-Trägerschaft differenzieren, Jahreszahlen
ausweisen und für Deutschland, Ost- und Westdeutschland sowie Bayern
insgesamt getrennt darstellen)?
Die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten (Vollkräfte im ärztlichen Dienst
sowie im nichtärztlichen Dienst nach Funktionsbereichen) in Deutschland und
in Bayern ist den Tabellen 27 und 28 im Anhang zu entnehmen.*
Darüber hinaus wird auf die methodischen Anmerkungen in der Antwort zu
Frage 15 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31849 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/31849 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/31849 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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