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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Planungen für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad am Standort Würgassen

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.07.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3124929.06.2021

Planungen für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad am Standort Würgassen

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Britta Haßelmann, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach wie vor wirft die Standortentscheidung der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (im Folgenden: BGZ), am Standort des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen in Nordrhein-Westfalen ein Logistikzentrum genanntes Zentrales Bereitstellungslager Konrad (ZBL) für die Belieferung des Endlagers Konrad nahe Salzgitter zu errichten, Fragen auf. Die Notwendigkeit eines ZBL hatte die Entsorgungskommission (ESK) 2018 festgestellt und logistische sowie sicherheitsrelevante Kriterien zur Auswahl empfohlen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Stellungnahme_Anlage1_ESK68_BL_Konrad_hp_1.pdf).

Grundlage für die Errichtung eines Bereitstellungslagers ist das Entsorgungsübergangsgesetz, welches diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht ( https://www.gesetze-im-internet.de/entsorg_g/BJNR012000017.html). Ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragtes Gutachten des Öko-Instituts vom Januar 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswahl des Standorts Würgassen durch die BGZ grundsätzlich nachvollziehbar war und der Standort geeignet scheint (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-institut_zbl_stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf).

Die Gutachterinnen und Gutachter weisen jedoch auf Ungenauigkeiten und mangelnde Begründungen hinsichtlich der Bewertung der zu vergleichenden Standorte hin. Seitdem erfolgte Planungen der BGZ vermögen bislang nicht, alle Nachfragen zur abschließenden Beurteilung der Eignung des Standortes in Würgassen oder der Notwendigkeit der geplanten Größe auszuräumen. Zudem wurden grundsätzliche Fragen zum Auswahlverfahren und dessen Vorfestlegungen noch nicht befriedigend beantwortet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Haben die Bundesregierung, die BGZ oder beauftragte Gutachterinnen und Gutachter vergleichende Berechnungen angestellt oder Szenarien entwickelt, die zur Notwendigkeit der geplanten Lagerkapazität von 60 000 m3 geführt haben, und falls ja, wie lauten diese?

Haben die Bundesregierung, die BGZ oder beauftragte Gutachterinnen und Gutachter untersucht, ob sich mit einer geringeren Lagerkapazität die Einlagerung in den Schacht Konrad erheblich verzögern würde?

2

Hat die Bundesregierung bzw. die BGZ ein Gutachten, eine Studie oder sonstige Berechnungen zur Notwendigkeit der Größe des ZBL in Auftrag gegeben?

Falls ja, welche Herleitung wird für die Größe verwendet, und wie wird das Ergebnis begründet?

Falls nein, auf welchen Überlegungen fußt insbesondere die geplante Lagerkapazität von 60 000 m3 (bitte ausführlich begründen)?

Wird die BGZ die Herleitung zur Größe des ZBL öffentlich machen?

3

Hat die Bundesregierung bzw. die BGZ ggf. in Absprache mit den Ländern und Betreibern der Zwischenlager, den Konditionierungsstellen für die Verpackung in endlagerfähige Behälter und den Landessammelstellen geprüft, ob durch eine passgenauere oder optimierte Anlieferung aus den Zwischenlagern und Landessammelstellen die Lagerkapazität des ZBL reduziert werden könnte?

Wenn ja, wer wurde mit solch einer Prüfung beauftragt, und welche Kompetenzen im Bereich Logistik hatte die beauftragte Stelle?

Wurden dabei neueste Logistikkenntnisse und digitale Konzepte zur optimierten Anlieferung sowie Zusammenstellung der Chargen und Einlagerung geprüft (bitte Ergebnisse aufschlüsseln)?

4

Kann die Bundesregierung eine Nachnutzung des ZBL, etwa als zentrales Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall, nach Abschluss der Einlagerung in Konrad ausschließen?

Falls ja, wie können hierfür frühzeitig Garantien gegeben werden?

5

Wie hoch ist die angestrebte Kaufsumme in dem von der BGZ mit dem Besitzer des Grundstücks, auf dem das ZBL in Würgassen errichtet werden soll, der PreussenElektra GmbH, geschlossenen Vertrag mit Kaufoption?

Wurde die Kaufsumme von unabhängiger Seite, durch Gutachterinnen und Gutachter, Sachverständige oder sonstige, in ihrer Angemessenheit geprüft?

Falls nein, wird das BMU bzw. die BGZ dies insbesondere vor dem Hintergrund tun, dass das Geld aus dem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung stammt?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies 2018 erklärt hat, es solle kein ZBL im geplanten interkommunalen Industriegebiet zwischen Braunschweig und Salzgitter noch an anderen Standorten in Niedersachsen in Betracht gezogen werden (vgl. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/niedersachsischer_landtag_mundliche_anfragen/die-groko-im-bund-plant-ein-eingangslager-fuer-schacht-konrad---wie-steht-die-niedersaechsische-groko-dazu-162329.html)?

Gab es Absprachen oder Vereinbarungen, dass Niedersachsen oder einzelne Regionen aufgrund bereits bestehender Belastungen mit Atomanlagen oder anderer Überlegungen nicht als Standort für ein ZBL in Erwägung gezogen werden sollten?

Wie sind diese Absprachen in die Standortentscheidung der BGZ eingeflossen?

Fanden zum Thema des ZBL Gespräche, schriftlicher oder sonstiger Austausch zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der niedersächsischen oder nordrhein-westfälischen Landesregierung auf Ebene der Ministerinnen und Minister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre statt?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Hypothesen der Transportstudie Konrad aus dem Jahr 2009 insbesondere hinsichtlich zentraler Annahmen zur Nutzung außerörtlicher Verkehrswege und des Regelgüterverkehrs eine gute Bewertungsgrundlage für die transportbedingte potenzielle Strahlenbelastung der Bevölkerung an den Transportstrecken zwischen Würgassen und dem Schacht Konrad darstellen?

Sind der Bundesregierung darüber hinaus konkrete Berechnungen zur potenziellen Strahlenbelastung durch Transporte aus Würgassen zum Schacht Konrad bekannt (wenn ja, bitte ausführlich darstellen)?

Sind der Bundesregierung Berechnungen zur Strahlenbelastung der Bevölkerung entlang der Transportstrecken von anderen, inzwischen aus dem Verfahren ausgeschiedenen potenziellen ZBL-Standorten bekannt?

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass konkrete vergleichende Überlegungen zur potenziellen transportbedingten Strahlenbelastung von infrage kommenden Standorten bei der Standortauswahl für das ZBL hätten berücksichtigt werden müssen?

8

Ist es zutreffend, dass das BMU den Vorschlag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt hat, ein Logistikgutachten in Auftrag zu geben (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2021 auf Landtagsdrucksache 17/13934)?

Warum hat das BMU den Vorschlag abgelehnt?

Wird das BMU die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Informationen und Unterlagen in ihrem Vorhaben unterstützen, selbst ein Gutachten „Logistikstudie“ in Auftrag zu geben, und wann finden dazu Gespräche statt?

Berlin, den 22. Juni 2021

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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